Protokoll der Sitzung vom 08.10.2015

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass das Portal nicht gut ist. Das Gegenteil ist der Fall: Ich finde es wirklich gut. Dafür ist es aber notwendig, dass dort Sachen eingestellt werden. Wir haben es gerade gehört, momentan ist nur das Sozialministerium mit einem eher unzureichenden – es ist nicht barrierefrei – Projekt vertreten. Es sind keine anderen Ministerien vertreten. Gut ist, dass sich Kommunen und Landkreise

dort beteiligen können und Abfragen machen können. Das ist gut. Das benutzt aber bisher nur ein Planungsverband. Die Stadt Brandis hat es bisher gemacht. Unser Sachsen ist aber größer. Sicherlich gibt es auch mehr Beteiligungsmöglichkeiten.

In der Stellungnahme der Staatsregierung steht, dass es eine Weiterentwicklung der Version geben soll und Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, wie man sich noch beteiligen kann. Man kann sich auf europäischer Ebene beteiligen. Man kann sich auf Bundesebene beteiligen. Das haben Sie in der Stellungnahme auch nicht in Abrede gestellt. Sie haben vielmehr gesagt, dass Sie es dahin gehend weiterentwickeln und einbringen möchten. Es ist nicht passiert. Es sollte bis Juli passieren. Auf der Seite ist es aber nicht zu finden.

Herr Hartmann, ich habe überhaupt nicht gefordert, dass es neue Instrumente geben soll. Die Instrumente, die es gibt, müssen von Ihnen genutzt werden. Das ist momentan leider das Problem.

Zum Leitbild hat Kollege Scheel genau das Richtige gesagt. Es gibt keine konkreten Maßnahmen oder Vorschläge, wie die Beteiligung durchgeführt werden soll. Das macht jeder nach Gusto. Deswegen braucht man ein Leitbild, um einen Rahmen zu setzen. Genau das haben wir gefordert. Gehen Sie noch einmal in sich. Ich würde mich freuen, wenn Sie zustimmen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 6/1758 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. – Ich bedanke mich. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Fragestunde

Drucksache 6/2877

Meine Damen und Herren! Die Frage wurde bereits schriftlich beantwortet.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Schriftliche Beantwortung der Frage

Verwendung der frei werdenden Betreuungsgeldmittel zur Verbesserung der Kinderbetreuung

Fragen an die Staatsregierung:

1. Die Bundesregierung wurde unter anderem von den Ländern Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und dem Freistaat Bayern um Gespräche zur Verwendung der frei werdenden Betreuungsgeldmittel für die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern gebeten (BR- Antrag 433/15), auch, weil die föderalen Modelle, Bedarfe und Notwendigkeiten vor Ort sehr verschieden sind. Warum hat sich die Sächsische Staatsregierung hier nicht mit eingebracht?

2. Welche konkreten Maßnahmen (Investitionen, Projek- te) strebt die Staatsregierung an, um die frei werdenden Mittel für die Verbesserung der Kinderbetreuung „ohne Standarderhöhungen“ zu nutzen?

Zu Frage 1: Der Antrag 433/15 der genannten Länder, der die in der Frage thematisierte Gesprächsbitte enthielt, sollte erst in der Plenarsitzung des Bundesrates vom 25. September 2015 zur Abstimmung kommen.

Er wurde jedoch zurückgezogen und von der Tagesordnung abgesetzt, da er aufgrund des Ergebnisses des zwischenzeitlichen Bund-Länder-Gespräches zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 gegenstandslos geworden ist.

Ich zitiere aus dem Beschluss des Bund-Länder-Gipfels: „Die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt die Kinderbetreuung vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung wird die Betreuung von Kindern weiter unterstützen. Hierzu wird der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, dazu nutzen, Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen (gemäß Um- satzsteuerverteilung).“

Es liegt nun in der Verantwortung der einzelnen Länder, die Mittel zielgerichtet einzusetzen.

Zu Frage 2: Die Staatsregierung arbeitet an der Umsetzung des diesbezüglichen Ergebnisses der Beratung des Ministerpräsidenten mit den Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte am 30.09.2015.

Nun, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung der 22. Sitzung des

6. Sächsischen Landtags abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 23. Sitzung auf Donnerstag, den 19. November 2015, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen rechtzeitig zu.

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche sitzungsfreie Zeit. Ihnen, Frau Klepsch, wünsche ich einen guten Start im neuen Amt. Ich sage vielen Dank für Ihre engagierten Beiträge hier im Sächsischen Landtag.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! die 22. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen.