Ich glaube, dass es in der Politik auch einmal wichtig ist zu sagen, dass es ein Bekenntnis gibt, nicht sofort für alles eine Lösung zu finden und zu haben. Natürlich sind wir auch in der Verwaltung und in der Politik dabei, Lösungen zu diskutieren und zu erörtern. Aber es muss ein Diskurs in einer ehrlichen Auseinandersetzung entstehen.
Ich würde auch drittens darum bitten, dass wir nicht Glaubwürdigkeitskrisen herbeireden, wo gar keine Glaubwürdigkeitskrisen sind – ich hatte ja dazu Ausführungen gemacht –, sondern auch einmal bekennen, dass wir Problemlagen haben, die wir versuchen müssen zu bewältigen.
Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren – meine Schlussbemerkung –, wird zugeschrieben. Sie entsteht durch Vertrauensbildung zwischen dem Bürger und der Politik und den Medien. Wo es das nicht mehr gibt, meine Damen und Herren, ist es um das Gemeinwohl schlecht bestellt. Deshalb setzen sich die Koalitionsfraktionen täglich für das Gemeinwohl ein.
Beim letzten Punkt, Frau Muster, um noch einmal zu beschreiben, was ich im Kern mit der Auseinandersetzung mit Aufgaben, die in der Staatsregierung wahrgenommen werden, meine. Sie hatten vorhin gesagt, dass der Koalitionsvertrag die Umsetzung zum Thema Windenergie hindere, und haben das damit verbunden, dass die AfDFraktion mehr Bürgerbeteiligung wolle. Genau das ist es, was mich stört. Das ist unehrlich, unvollständig und auch nicht richtig. Der Koalitionsvertrag enthält nämlich genau zu diesem Thema den Hinweis, dass wir uns der Bürgerbeteiligung verschreiben wollen. Wir wollen dort flexibler und umfassender als bisher die Bürger einbinden. Aus diesem Grund kümmern wir uns um diesen Sachverhalt. Es geht um mehr Bürgerbeteiligung und um mehr flexible Regelungen.
Für die Staatsregierung berichtet zunächst die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Petra Köpping, zum Thema Integrationsakteure und Ehrenamt stärken, das neue Förderprogramm und integrative Maßnahmen. Das wird etwa 10 Minuten dauern. Danach können die Fraktionen Stellung nehmen, und nach der ersten Runde wird ein weiteres Thema hinzugefügt: Neuen Gleichstellungsbeirat berufen, gleichstellungspolitische Aufgaben gemeinsam bewältigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die Ministerfragestunde heute zu diesem Thema, weil ich glaube, dass nach den aktuellen Themen der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen hier in Sachsen die Integration als das zweitwichtigste Thema ansteht, das wir in Zukunft und schon in der Gegenwart bearbeiten müssen.
Wir haben seit knapp einem Jahr im Bereich des Sozialministeriums einen neuen Geschäftsbereich eröffnet, den Bereich der Integration. Das ist ein Bereich mit sechs Mitarbeitern. Ich sage das immer vorweg, um die Relation zu nennen, wie der Geschäftsbereich momentan aufgebaut ist.
Unser Geschäftsbereich hat von Anfang an das Thema der Integration sehr ernst genommen, obwohl ich schon glaube, dass es auf der Aktuellen Debatte noch ein zweitrangiges Thema ist. Ich bin jeden Tag – das kann ich mit gutem Recht sagen – unterwegs, um mit Akteuren in ganz Sachsen zu sprechen, vorzubereiten, Probleme aufzunehmen und dies in Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten unseres Freistaates einzukleiden. Heute Abend bin ich bei der Universität in Chemnitz bei der Immatrikulationsveranstaltung der Studenten und werde sie gleich mit dem Thema der Integration konfrontieren. Morgen früh freue ich mich auf einen Termin in Aue, wo es um ein Integrationskonzept des Landkreises geht, das die Bürger dort auf die Beine gestellt haben. Das ist mir so wichtig, dass ich unbedingt dort hinfahre, um mir vor Ort ein Bild zu machen.
Wir haben in dem letzten Jahr, in dem wir tätig sind – das ist ein knappes Jahr –, mehrere Dinge auf den Weg gebracht. Das Erste, das notwendig war, war die Richtlinie für die soziale Betreuung in Sachsen. Ich muss immer vorwegschicken, dass wir bei allen Richtlinien, die wir zu Jahresbeginn und dann mit Ihrer Hilfe auch im Haushalt
verankern konnten, zunächst von den Tatsachen ausgegangen sind, die wir zu diesen Zeitpunkten vorgefunden haben.
Bei der Förderrichtlinie der sozialen Betreuung waren es zum Jahresbeginn noch 15 300 Flüchtlinge, mit denen wir hier in Sachsen gerechnet haben. Deswegen hatten wir dort ein Gesamtvolumen von 4,6 Millionen Euro. Das wird ein Betrag sein, über den wir in der Staatsregierung noch einmal reden müssen, weil wir mittlerweile eine andere Grundlage haben. Wir haben vereinbart, dass wir auch diese Förderrichtlinien, die für unsere Landkreise, Städte und Gemeinden dringend notwendig sind, entsprechend anpassen müssen.
Die soziale Betreuung – auch da habe ich mich vor Ort kundig gemacht – erfolgt nach einer Förderrichtlinie und dies ist in der Umsetzung sehr gut angelaufen, aber – das sagen mir alle Akteure – noch nicht ausreichend. Wir müssen uns über Bereiche wie Schule und Kitas Gedanken machen, die außerhalb unserer Förderrichtlinie liegen, um dort dem Bedarf und den Anforderungen, die die neue Zeit an uns stellt, auch wirklich gerecht zu werden.
Das Zweite, das wir auf den Weg gebracht haben, ist die Förderrichtlinie, über die wir heute reden wollen. Das ist die Förderrichtlinie für die integrativen Maßnahmen. Diese Förderrichtlinie ist seit August in Kraft. Die Akteure, die für diese Förderrichtlinie infrage kommen, hatten nur einen sehr kurzen Antragszeitraum. Ich war skeptisch und habe gedacht, dass wir vielleicht zu viel abfordern und dies vielleicht nicht schaffen. Wir haben zunächst bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie mit allen Akteuren vor Ort Gespräche geführt. Ich kann wirklich fast mit gutem Gewissen sagen, mit allen Akteuren. Das heißt, wir haben sowohl die Städte, Gemeinden und Landkreise einbezogen als auch die ehrenamtlichen Vereine sowie Verbände und gefragt, was sie brauchen, damit wir die Arbeit – ich glaube, darin ist sich das Hohe Haus einig, dass ein starkes ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Flüchtlingsarbeit von Beginn an hier in Sachsen auf die Beine gestellt wurde – unterstützen und hier helfen können. An dieser Stelle sei mir ein großes Dankeschön an unsere Ehrenamtlichen in unseren Regionen erlaubt.
Das, was wir als Anträge bzw. als Ergebnis auf unsere Förderrichtlinie vorliegen haben, ist überwältigend. Ich habe die aktuellen Zahlen mitgebracht, die ich dann nenne, wenn ich noch einmal die Förderrichtlinie in ihren zwei Teilen erklärt habe.
Zunächst haben wir die Förderrichtlinie in der Tat in zwei Teile aufgegliedert. Das eine ist der Teil, der für die Landkreise, Städte und Gemeinden zuständig ist. Dieser Teil ist momentan mit 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2015 und mit ca. 2 Millionen Euro für das Jahr 2016 gefördert. In diesem Teil wird vor allem die ehrenamtliche Sprachförderung gefördert. Das ist ein Thema, das uns die Landkreise von Anfang an gesagt haben, das viele in den Regionen bereits begonnen und wir mit unserer Förderrichtlinie untersetzt haben, dass man Sachkosten beantragen kann, dass man einen Raum mieten und vielleicht auch einmal eine kleine Bewirtung beantragen kann.
Der zweite Teil beinhaltet auch ein wichtiges Thema für die Landkreise. Das ist das Thema der Arbeit. Wir reden immer davon, dass wir die Menschen, die zu uns kommen, so schnell wie möglich in Arbeit bringen wollen. Dafür gibt es die sogenannten Ein-Euro-Fünf-Maßnahmen. Da sagten uns die Kommunen und Landkreise, dass die Ein-Euro-Fünf-Maßnahmen finanzierbar sind. Aber für die Sachkosten und die Overheadkosten ist eine Anleitung nötig, was bisher nicht beachtet wurde. Das haben wir in unserer Fördermittelrichtlinie eingearbeitet und gesagt, genau dafür könnt ihr Möglichkeiten bzw. Förderung beantragen.
Ich freue mich, dass gerade die kommunale Ebene in diesem Bereich nicht gewartet und gesagt hat, einmal sehen, was da kommt, sondern gehandelt hat. Wir haben Landkreise, die haben dies bereits als Pilotprojekte umgesetzt. Genauso haben wir das in Städten und Gemeinden getan. Wir haben mit unserer Förderrichtlinie versucht, die Möglichkeiten, die dort fehlten, zu schließen.
Der zweite Teil richtet sich vor allem an die vielfältigen Träger, die wir haben, an Migrantenorganisationen, Kirch- und Kulturvereine, Kirchgemeinden, Wohlfahrtsverbände und Beratungsnetzwerke. Wir haben dort eine Vielfalt von Projekten, bei denen wir möchten, dass sie gut vernetzt arbeiten und dass sie den Dialog zwischen der Mehrheits- und Migrationsgesellschaft ermöglichen. Das scheint uns eine wichtige Schnittstelle für die Vereine und Verbände zu sein. Bei meinen vielen Vor-Ort-Besuchen, ob das gerade in Schwerpunktbereichen wie in Freital war oder in Heidenau, habe ich bemerkt, wie die Ehrenamtlichen genau diese Unterstützungsleistung von uns haben möchten. Das heißt, sie machen schon sehr viel, aber sie brauchen auch die Begleitung des Freistaates in Form von finanzieller Unterstützung.
Wir haben in diesem zweiten Teil der Förderrichtlinie aber auch alle möglichen Aktivitäten. Das heißt, wir haben sie sehr breit aufgestellt und eingearbeitet, sodass im Bereich der Kultur, der interkulturellen und interreligiösen, aber auch der einfachen Veranstaltungstätigkeiten über diese Förderrichtlinie gefördert werden kann.
Was ist denn nun bei unserer Förderrichtlinie, die wir vorgeschlagen haben, herausgekommen? Wir fanden vor – der Antragsschluss war der 1. Oktober –, dass wir 450 Anträge vorliegen haben, 450 Anträge aus Vereinen
und Verbänden, die sich mit dem ersten Teil der Richtlinie befassen. Das ist aus meiner Sicht großartig, weil es genau das bestätigt, was ich in meiner praktischen Arbeit vorfinde, dass das ehrenamtliche Engagement riesig ist, dass das Interesse an unserer Unterstützung riesig ist und dass wir genau das eingearbeitet haben, was das Ehrenamt mehrheitlich braucht. Ich will nicht ausschließen, dass es die eine oder andere Lücke gibt. Das muss man immer berücksichtigen. Alles konnten wir nicht bedenken.
Deshalb haben wir geschaut, was wir jetzt an Anträgen vorliegen haben. Ich sagte vorhin, dass wir für die Förderrichtlinie in den zwei Teilen für das Jahr 2015 1,7 Millionen Euro für die Vereine und Verbände und 1,7 Millionen Euro für die Landkreise, Städte und Gemeinden vorgesehen haben. Wir haben nunmehr Anträge für circa 30 Millionen Euro vorliegen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir dem begegnen können. Das Schlimmste, das im Moment passieren könnte, ist, dass sich unsere Städte und Gemeinden und das Ehrenamt an irgendeiner Stelle alleingelassen fühlen. Wir brauchen die Unterstützung der Ehrenamtlichen, der Städte und Gemeinden, und sollten als Freistaat im Bereich der Integration alles dafür tun, diese Gremien ebenfalls zu unterstützen.
Der dritte große Komplex, den ich in meinen einführenden Worten ansprechen will, ist das Thema der Sprache. Das Thema kommt immer wieder. Auf der einen Seite müssen wir Sprachkurse anbieten, auf der anderen Seite stellt dieses Thema noch eine Lücke dar. Dazu haben wir in der Bundesarbeitsgruppe mitarbeiten können, bei der es darum geht, wie Sprachförderung in Zukunft aussehen soll. Ich wage zu behaupten, dass wir dort unseren Anteil als Freistaat geleistet haben. Wir konnten erreichen, dass die Sprachkurse, die es bisher nur für Menschen gibt, die einen abgeschlossenen Aufenthaltstitel haben, geöffnet worden sind. Das gilt ab dem 1. November für die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben.
Das Zweite ist, dass es dort eine Kopplung zwischen der Bundesbehörde für Arbeit und den Sprachkursen selbst gibt. Bisher gibt es die Integrationskurse über circa 600 Stunden über die Institute, Einrichtungen und Sprachmittler, die ein Zertifikat der BAMF haben. Diese Kurse werden jetzt – und zwar in voller Höhe – auch denen zur Verfügung gestellt, die eine gute Bleibeperspektive haben. Das ist ein Erfolg, weil es ursprünglich hieß, dass die Sprachkurse auf 300 Stunden gekürzt werden sollen und wir damit sehr unterschiedliche Reglementarien in Sachsen vorgefunden haben. Die Sprachkurse sollen alle bis zur B 1 geführt werden.
Das sind die Voraussetzungen, die die Wirtschaft braucht, damit anschließend Arbeit und Ausbildung erfolgen kann. Ich glaube, das ist ein sehr guter Anfang. Die Sprachkurse für die BA soll es für November und Dezember dieses Jahres geben. Ich möchte dieses Haus nutzen: Bitte werben Sie in Ihren Regionen dafür, dass sich Asylsuchende bei der BA anmelden können und anmelden,
damit die Sprachkurse dort abgerufen werden. Bei diesem Thema, glaube ich, stecken wir hier in Sachsen noch in den Kinderschuhen.
Dieser kurze Zeitraum ist also nutzbar, um in Sachsen noch viele Sprachkurse anzubieten. Wir werden mit unserem Ministerium anschließen und als dritte Richtlinie eine Förderrichtlinie auf den Weg bringen, die an die Sprachförderrichtlinie, die es jetzt beim Bund gibt, anschließt. Das heißt, dass wir dort keinerlei Lücken aufreißen lassen wollen. Das erarbeiten wir gerade.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Jetzt gehen die Fraktionen in die erste Runde. Es beginnt die CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Ein Thema in der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ ist die Rückkehrberatung. Wie konkret ist es seitens des SMGI angedacht, diese auszugestalten? Wie ist die Vergabe der Mittel für Sachkosten angedacht? Gibt es hier Überschneidungen mit anderen Programmen des Bundes oder der Europäischen Union?
Vielen Dank für die Frage. Die Rückkehrberatung ist eine Möglichkeit, die wir über unsere Förderrichtlinie mit eingebaut haben. Das heißt dort Antragsberatung, um ganz korrekt zu sein. In diesem Bereich haben wir im Kabinett eine Dreiteilung vorgenommen. Der eine Teil der Rückkehrberatung wird über das Innenministerium organisiert und betrifft die Erstaufnahmeeinrichtungen. Dort wird eine Rückkehrberatung durch bereits vorhandene Träger in Sachsen – das sind das DRK und die Caritas – erfolgen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird direkt die Rückkehrberatung durchgeführt.
In der Vergangenheit hatten wir sehr viele Menschen, die keine Bleibeperspektive haben. Ich habe auch Menschen aus Syrien und anderen Ländern getroffen, die aus unterschiedlichsten Gründen durchaus zurückkehren wollen. Ich kann sie hier nicht alle im Einzelnen nennen. Für diesen Bereich haben wir vorgesehen, dass die Landkreise eine Rückkehrberatung vor Ort vornehmen können. Ich muss das etwas differenzieren, weil in diesem Bereich mit der Landrätekonferenz in der vergangenen Woche eine Änderung eingetreten ist. Wir hatten zuerst vorgesehen, dass diese Beratung durch unsere Förderrichtlinie mit circa 685 000 Euro bezuschusst wird.
Das wurde entsprechend der Flüchtlingszahlen auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt, sodass jeder Landkreis dafür eine Person beschäftigen kann. Das kann er durch einen freien Träger oder selbst mit seiner Mitarbeiterschaft machen. Das ist eine Übergangsregelung, weil wir davon ausgehen, dass die Menschen in Zukunft durch die neuen Gesetzgebungen des Bundes durch eine schnelle Bearbeitung von Asylbewerberanträgen gar nicht erst in den Städten und Gemeinden ankommen. Es ist deshalb eine Übergangsregelung, weil wir für den Zeitraum, der jetzt bevorsteht, Abhilfe schaffen wollen.
Ich kann das auch wieder mit einem Beispiel belegen: Ich war in Hoyerswerda in einer Einrichtung, in der es, glaube ich, zehn oder 15 – ich will mich nicht ganz genau festlegen – junge Menschen aus unterschiedlichen Ländern aus dem Westbalkan gab, die gern freiwillig zurückkehren wollten, aber die Möglichkeit nicht hatten. Wir haben uns im Kabinett dazu durchgerungen, nicht nur die Rückkehrberatung als solches darzustellen, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen, sodass jeder – je nachdem, was notwendig ist – finanziell ausgestattet werden kann.
Wir haben auch die Möglichkeit, über ein Bundesprogramm Rückkehrberatung durchzuführen. Wir haben uns für diesen Weg, den ich eben nannte, entschieden, weil dieses Bundesprogramm in Bonn beantragt werden muss und wir gesehen haben, dass es zu lange Wege gibt. Deshalb die zweite Möglichkeit über das Land in Form dieser Teilung SMI und unser Ministerium, was die Rückkehrberatung betrifft.