Zu dem Problem der Fortbildung: Wir haben schon gehört, wie viele Kurse berufsbegleitend durchgeführt werden. Das will ich nicht wiederholen. Aber wir haben sehr engagierte Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen, die sich auf diese Kurse beworben haben. Ich nehme nur einmal das Beispiel aus Chemnitz.
In Chemnitz haben sich 26 Lehrerinnen und Lehrer beworben, die an einem solchen Kurs zum DaZUnterricht teilnehmen möchten. Fünf von diesen Lehrern wurden nur ausgewählt, um an der Fortbildung teilnehmen zu können. Das ist übrigens in den anderen Bildungsagenturen ähnlich. Das heißt, wenn wir Lehrer haben, die bereit sind, diese Fortbildungen zu besuchen, muss es uns viel schneller gelingen, ihnen auch solche Fortbildungen zu gestatten oder entsprechend vorzuberei
ten, damit sie sie durchführen können. Die Kinder haben sie schon. Sie haben aber nicht die Voraussetzung dafür, die entsprechende Qualifikation abzubilden.
Zur Ausbildung der Studierenden. Wir haben dazu in mehreren Runden – ich denke, auch die Kollegen der CDU – Diskussionen gehabt und gehört. Natürlich kann man nicht alles aus dem Hut zaubern. Frau Staatsministerin, jetzt müsste ich eigentlich hier hinüber schauen zu Frau Stange. Aber die Fragen, die wir, die ich heute habe – Frau Kurth, vielleicht können Sie dann nachher darauf eingehen, wenn Sie hier sprechen –, sind: Wann werden wir denn eine verbindliche Ausbildung mit Pflichtmodulen für den DaZ-Bereich in Dresden und Chemnitz haben? Wie weit sind da die Gespräche? Wir haben jetzt nicht noch einmal ein, zwei oder drei Jahre Zeit, um dort so einen Ausbildungsbereich schon während des Studiums durchzuführen. Ja, na klar, am liebsten für alle, aber wenn das nicht gleich funktioniert, dann wenigstens für die, die den DaZ-Unterricht wirklich halten müssen.
In dem Antrag und in der Stellungnahme der Staatsregierung geht es auch um die Bildungsberatung, die Betreuung in der Bildungsagentur. Frau Staatsministerin, Sie haben in der Stellungnahme mitgeteilt, dass Sie leider keine Lehrer abziehen können, um sie in die Bildungsagentur zu geben, weil Sie die Lehrer an den Schulen brauchen. Das ist nachvollziehbar, aber die Praxis hat das schon überholt. Natürlich gehen Lehrerinnen und Lehrer in Abordnung an die Bildungsagentur, um die Bildungsberatung durchzuführen, weil die eine Person jeweils in der Bildungsagentur gar nicht ausreicht, um die Masse derer, die da beraten werden müssen und auch wollen, abzusichern. Natürlich fehlen sie dann an der Schule – keine Frage.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, und zwar ist es die Zuweisung der Stunden für Kinder mit Migrationshintergrund. Dazu gibt es eine Verwaltungsvorschrift, Frau Staatsministerin. Ich will nur zwei Beispiele nennen. Es gibt pro Woche eine Lehrerwochenstunde, wenn zum Beispiel an der Grundschule 20 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind. Es gibt an der Mittelschule bei 15 Kindern eine Lehrerstunde pro Woche. Ich glaube, dass das in der jetzigen Zeit viel zu wenig ist. Aber das eigentliche Problem ist – und da bitte ich Sie, das vielleicht neu umzusetzen –, dass diese Zuweisungen immer nur zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Wir wissen es alle, und meine Kollegen, die schon gesprochen haben, haben es alle benannt, dass natürlich im Laufe des Schuljahres sehr viele Schüler mit Migrationshintergrund an die Schulen kommen. Ich glaube, es ist notwendig, Frau Staatsministerin, dass man zum zweiten Schulhalbjahr noch einmal schaut, ob weitere Zuweisungen an die Schulen bezüglich der Kinder mit Migrationshintergrund gegeben werden müssen, weil sich die Zahlen wirklich extrem erhöht haben.
Frau Staatsministerin, das kann ich Ihnen jetzt wirklich nicht ersparen. Wenn in großem Maße Lehrer für den DaZ-Unterricht eingestellt werden, dann begrüße ich das sehr, genau wie meine Kollegin Zais vorhin. Wenn wir aber einen Großteil dieser Unterrichtsstunden oder Lehrer, die für das Asylpaket I oder Asylpaket II eingestellt worden sind, gar nicht für den DaZ-Unterricht verwenden, dann ist das für mich ein großes Problem. Wenn wir sie für diese ganz konkreten Aufgaben einstellen, dann sollen und müssen sie in diesen ganz konkreten Aufgaben arbeiten. Oder wenn wir sie noch nicht für diese DaZKlassen benötigen, weil noch gar nicht so viele DaZKlassen vorhanden sind, wie Lehrpersonal zur Verfügung steht, dann muss man sie wenigstens darauf vorbereiten; denn das sind fast alles junge Kollegen, die überhaupt keine Ausbildung in DaZ haben, damit sie diese Tätigkeit ausüben können.
Mit dem Personal, Frau Staatsministerin, das Sie jetzt gerade im Bereich DaZ zur Verfügung haben – das sind alles Zahlen aus Ihrem Haus –, könnten Sie bereits 5 560 Schülerinnen und Schüler im DaZ-Bereich beschulen. Sie fordern aber weitere 160 Stellen von dem Finanzminister. Das finde ich gut. Dabei unterstütze ich Sie sehr. Aber Sie müssten dann ganz klar und offen sagen, dass Sie bisher einen Großteil des pädagogischen Personals für den Regelunterricht benötigen, damit dort nicht so furchtbar viel ausfällt, weil eigentlich zu Beginn des Schuljahres – wir haben darüber debattiert – nicht genügend Lehrerpersonal eingestellt worden ist, um die ganz normale Stundentafel wirklich zu absolvieren.
Ich unterstütze Sie darin, weil 23 Schüler in den DaZKlassen viel zu viel sind, zusätzliche Lehrer zu erhalten, aber bitte für beide Bereiche. Es darf nicht passieren, dass wir einen Abstrich im Bildungsbereich bekommen. Wenn es so sein sollte und zum Beispiel die Höchstschülerzahl überschritten wird, dann ist es notwendig, dass wir wirklich – Sie insbesondere, weil Sie es früher als wir wissen – die Schüler, Eltern und Lehrer mitnehmen.
Herr Tillich hat uns zur Haushaltsdebatte – Sie werden sich alle erinnern – erklärt: Es werden so viele Lehrer eingestellt, wie benötigt werden. Das fordern wir hier ein. Die 1 000 Lehrer mehr, die wir bis jetzt hatten, reichen auf keinen Fall aus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: „Im Verlauf der ersten Etappe beobachtet und diagnostiziert der Betreuungslehrer die sprachliche Entwicklung der Schüler, um mit den Fachlehrern, Eltern und Schülern die weiteren Integrationsschritte zu vereinbaren. Bei der
Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die sprachliche Entwicklung ebenso eine Rolle spielt wie die persönliche, die soziale Integration, die fachlichen Kenntnisse, die persönlichen Interessen, die Fähigkeiten, Neigungen und Wünsche des Schülers. Der Prozess der Teilintegration soll entsprechend den individuellen Voraussetzungen so früh wie möglich einsetzen.“ Diese Beschreibung der ersten Bildungsphase stammt aus dem Lehrplan für Vorbereitungsklassen Deutsch als Zweitsprache aus dem Jahr 2000.
In Sachsen hat man sich bereits frühzeitig auf den Weg gemacht, Bildungszugänge für nicht deutschsprachige Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. Für diesen Vorstoß, DaZ-Klassen für Gruppen von Schülerinnen und Schülern einzurichten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wurden und werden wir nach wie vor von anderen beneidet. Das auf einer Bundestagung von Bildungspolitikern anderer Bundesländer zu hören, hat mich einigermaßen überrascht.
Betrachten wir nun die aktuellen Entwicklungen seit Beginn dieses Schuljahres. In den letzten Monaten seit August haben wir – die Zahlen haben wir schon gehört, ich wiederhole sie trotzdem noch einmal – 1 250 zusätzliche Schülerinnen und Schüler in die Vorbereitungsklassen aufgenommen. Wir haben 49 neue Klassen aufgemacht und 200 Lehrkräfte zusätzlich eingestellt, vor allem, um den Unterricht für Deutsch als Zweitsprache abzusichern.
Ich möchte das noch einmal klarstellen und Zahlen sprechen lassen: Momentan, Stand 02.11.2015, werden 5 000 Schülerinnen und Schüler in 340 Vorbereitungsklassen an über 200 Schulen unterrichtet. Diese Leistung aller Beteiligten gilt es zu würdigen. Genau dieses Anpacken zeigt uns auch, dass wir gemeinsam die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sicherstellen.
Damit bin ich beim Titel Ihres Antrages und widme mich nun seinen Einzelpunkten, ohne alle Aspekte der Stellungnahme aufzugreifen.
Sie fordern den Ausbau von Aus- und Fortbildungskapazitäten für das Fach Deutsch als Zweitsprache. Der Sachstand ist, dass die Uni Leipzig aktuell eine Kapazität von 15 Erstimmatrikulationen aufzuweisen hat. Die Fortbildungskapazitäten haben sich verdoppelt. An den Standorten Chemnitz und Dresden geht man in die Vorplanung.
Klar, das reicht noch nicht aus. Aber laut Stellungnahme der Kultusministerin sind wir bereits dabei, die Kapazitäten an den sächsischen Universitäten zu erweitern.
Auch die Forderung nach Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Abschluss „Deutsch als Fremdsprache“ ist obsolet. Schon während des Einstellungsverfahrens zum Schuljahr 2015/2016 wurden Personen mit einem solchen Abschluss berücksichtigt, und zukünftig können sie als Seiteneinsteiger in den Schuldienst einsteigen.
Unter Punkt II.5 ist eine Forderung nach verstärkten Integrationsressourcen formuliert. Auch diesbezüglich
können Sie der Stellungnahme des SMK entnehmen, dass hier bereits Strukturen aufgebaut wurden. Jede SBA verfügt schulartübergreifend über eine Ansprechperson. Es gibt zusätzliches Personal in den jeweiligen Schulreferaten, und auch im SBI ist eine Referentin für Migration und Integration tätig. Wichtig ist uns, dass eine fortlaufende Prüfung der Personalressourcen erfolgt. Es dürfen keine Engpässe entstehen, damit die Integrationsaufgaben, aber auch alle anderen Tätigkeitsbereiche der Schulverwaltung und Schulaufsicht weiterhin ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
Zusätzlich stehen in den Kompetenzzentren Sprachliche Bildung Sprachberaterinnen und -berater zur Verfügung. Das Gleiche gilt für die Forderung nach Anrechnungsstunden für Betreuungslehrerinnen und -lehrer. Auch diese sind bereits umgesetzt. Dolmetscher in Schulaufsicht, Verwaltung allerdings, sehe ich nicht in ausreichender Zahl gegeben. Hier könnten kreative Lösungen weiterhelfen, zum Beispiel mithilfe von Telefondolmetscherinnen und -dolmetschern, wie es sie bereits bei Freiwilligeninitiativen in anderen Bundesländern gibt.
Eine Absicherung der Schulpflicht von UMAs, unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, ist seitens der Staatsregierung entsprechend dem sächsischen Integrationskonzept sichergestellt, so wie auch die Schulpflicht aller anderen Geflüchteten im schulpflichtigen Alter bislang sichergestellt wurde.
Zum Schluss möchte ich noch einmal zitieren, diesmal aus dem Internet über schule.sachsen.de zum Thema Migration und Schule: „Ebenso notwendig sind ein weltoffenes und gutes Klima in den Kindertageseinrichtungen und Schulen und interkulturell kompetente Akteure. An Schulen mit einem integrationsfördernden Klima erkennt man die Vielfalt der Schülerschaft bereits im Schulprogramm und die vorhandene Sprachvielfalt im Schulgebäude. Ganztagsangebote sollten auf die Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund nicht verzichten.“
Machen wir uns auf den Weg und lassen diese Worte Wirklichkeit werden! Dabei kann und wird uns ein gutes Schulgesetz helfen. Ihr Antrag, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist deshalb bereits größtenteils abgearbeitet, darum können wir ihm nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat keine Redezeit mehr. Damit ist die erste Runde beendet. Gibt es noch Redebedarf für eine weitere Runde? – Die CDU hat noch etwa 50 Minuten, DIE LINKE 4 Minuten.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beschäftigt mein Haus und die Sächsische Bildungsagentur zurzeit intensiv. Wir sprechen aktuell von etwa 5 000 Schülerinnen und Schülern in 350 Vorbereitungsklassen an 200 Schulen im Freistaat Sachsen. Zum Ende des Kalenderjahres erwarten wir nach jetzigen Berechnungen an unseren Schulen 28 000 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, davon 5 300 in Vorbereitungsklassen sowie noch einmal bis zu 2 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Wir verfügen mit der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten über eine solide Basis und über einen individuellen und flexiblen Einstieg in unser Bildungssystem. Die gesetzliche Konzeption existiert seit Mitte der Neunzigerjahre, und wir konnten zahlreiche Erfahrungen damit sammeln. Frau Zais, die Schulen in freier Trägerschaft haben sich eindeutig dazu bekannt, Vorbereitungsklassen aufzunehmen. Sie entspannen damit an vielen Standorten unsere räumliche Situation. Wir sind im Gespräch mit den ersten Schulen und werden auch an diesen Schulen Vorbereitungsklassen einrichten. Ich möchte, dass keine Schulart und keine freie Schule ausgeschlossen wird, wenn es um die Einrichtung von Vorbereitungsklassen geht.
Wir konnten uns bislang präventiv aufgrund unserer Konzeption auf die Situation einstellen. So waren beispielsweise unter den 1 000 neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrern für dieses Schuljahr 78 Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus haben wir mittels der beiden Asylpakete noch einmal 200 DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer einstellen können. Dieses Kontingent reicht aber bei Weitem nicht aus, da die Flüchtlingszahlen ja steigen.
Frau Staatsministerin, recht schönen Dank. – Können Sie uns sagen, ab wann Sie in den freien Schulen die Möglichkeit haben, auch Kinder mit Migrationshintergrund beschulen zu lassen? Wird das zum Halbjahr sein? Können Sie uns irgendeine Orientierung geben?
Wir sind zurzeit mit einigen Trägern freier Schulen im Gespräch. Während der laufenden Gespräche möchte ich jetzt keinen fixen Termin nennen, weil wir über die Klärung der Rahmenbedingungen beraten. Ich werde rechtzeitig informieren, wenn freie Schulen Vorbereitungsklassen definitiv eingerichtet haben.
Ich bin auf das Kontingent aufgrund der wachsenden Flüchtlingsschülerzahlen eingegangen. Das Kontingent, das wir jetzt an unseren Schulen zur Verfügung haben, reicht natürlich bei den steigenden Flüchtlingszahlen nicht aus. Spätestens ab dem Jahreswechsel werden wir mehr DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer an unseren Schulen benötigen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir werden reagieren. Wir werden 160 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtung unserer Vorbereitungsklassen einstellen, und zwar zusätzlich zum geplanten Einstellungstermin im Februar. Diese Entscheidung haben wir heute früh getroffen.
Frau Falken, die DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer haben neben ihrer DaZ-Ausbildung mindestens zwei weitere Unterrichtsfächer in Ausbildung. Es wird niemals möglich sein, eine Lehrerin oder einen Lehrer in einem Lehrauftrag DaZ zu beschäftigen. Das wird immer eine übergreifende Beschäftigung an den Schulen sein, sodass wir die Kontingente, die wir jetzt an unseren Schulen haben, natürlich zur Unterrichtung unserer Kinder in den Klassen und in den Vorbereitungsklassen nutzen. Ich möchte auch keine generelle Unterscheidung zwischen dem Unterrichten von Flüchtlingskindern und unseren Schülerinnen und Schülern, da wir ohnehin nach dem Erlernen der deutschen Sprache sofort in das Regelsystem überführen. Das ist ja ein atmendes System.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf die Ausbildung an unseren Universitäten eingehen. Herr Gasse hat es schon erwähnt. Wir haben in Leipzig die Möglichkeit, Deutsch als Zweitsprache als Erweiterungsfach anzubieten. Die Lehramtsstudentinnen und -studenten können dieses Fach belegen. Wir werden das Erweiterungsfach DaZ ab dem nächsten Wintersemester – die Verhandlungen sind abgeschlossen – an der Universität in Chemnitz haben. Mit der Technischen Universität Dresden laufen die Gespräche. Ich werde in der ersten Hälfte der nächsten Woche mit dem Rektor der Universität ein Gespräch haben und bin mit meiner Kollegin Dr. EvaMaria Stange dazu im Gespräch. Fortbildungskurse für unsere Lehrerinnen und Lehrer werden aufgestockt.
In Bezug auf die anderen Punkte des vorliegenden Antrages kann ich Ihnen versichern, dass wir diese bereits umsetzen. Anrechnungsstunden für Betreuungslehrerinnen und -lehrer sind Teil der schulbezogenen Anrechnungen. Wenn es um die Bildungsberatung an unseren Regionalstellen geht, die sich vervielfacht hat, so führen wir diese maßgeblich unter Verwendung der englischen Sprache durch. Muttersprachliche Verständigung wird in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern bewältigt und Dolmetscher kommen zum Einsatz.
Die Staatsregierung wird zudem die Integration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach dem sächsischen Integrationskonzept sicherstellen. Mit meiner Kollegin Barbara Klepsch sind wir in engem Kontakt, wie wir die
sofortige Beschulung unserer unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen und die damit verbundene umfassende Betreuung sicherstellen.
Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat damit umfangreiche Rahmenbedingungen für eine chancengerechte Bildung und Erziehung geschaffen. Konzeptionelle Änderungen sind nicht erforderlich, wohl aber, meine Damen und Herren, eine sachsenweite professionelle Umsetzung der Integrationsmaßnahmen. Hierbei sind wir alle gefragt. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die aktiv und engagiert im Ehrenamt tätig sind, die Kinder und Jugendlichen, die eine Bleibeperspektive haben, im Freistaat zu integrieren und sie mit den Gepflogenheiten, die bei uns gang und gäbe sind, vertraut zu machen.