Leipzig. Rund 72 % lebten in den heutigen zehn Landkreisen. Derzeit haben wir ein Verhältnis von rund 33 % zu 67 %. Diese Verschiebung wirkt sich massiv auf die Dotierung der zentralörtlichen Aufgaben aus. Dies sieht man sehr gut, wenn man die räumliche Bevölkerungszusammensetzung einmal rein gedanklich in drei Gruppen aufteilt.
Neben den reinen, also real existierenden Einwohnern im ländlichen Raum sowie den reinen, real existierenden Einwohnern in den Zentren betrachten wir nun noch die Einwohner, die den Zentren aufgrund der Höhergewichtung ihrer Einwohner fiktiv zugerechnet werden, um im Bilde von eben zu bleiben, die sogenannten ExtraMüllers. Auf die höher gewichteten, tatsächlich aber nicht existierenden Einwohner wurden um die Jahrtausendwende noch etwa 12 % der kommunalen Finanzkraft verteilt. Derzeit sind es etwa 14 %. Das heißt, es werden nun rund 15 % mehr für zentralörtliche Aufgaben eingesetzt. Diese Entwicklung hält seit mehreren Jahren an. Deshalb wurden bereits im Jahr 2012 mit dem FAG 2013/2014 schon einmal 22,5 Millionen Euro umgeschichtet. Die Umschichtung erfolgte dadurch, dass damals das Finanzkraftverhältnis von 152,6 % auf 149,6 % abgesenkt wurde.
Das fortlaufende Auseinanderdriften der Räume macht nun erneut eine Umschichtung notwendig. Mein Haus analysiert laufend diese Zahlen. Der in den Nebenabreden fixierte Umschichtungskorridor ist daher keine willkürliche politische Setzung, sondern wird dem Problemkomplex gerecht. Hinsichtlich der genauen Höhe des Umschichtungsbetrages lassen wir uns, wie es gute Tradition ist, gutachterlich unterstützen. Das derzeit zu erarbeitende Gutachten wird Basis für die Beratungen zum FAG 2017/2018 sein. Die geplante Umschichtung ist also nur eine Korrektur der bisherigen Entwicklungen. Anders als immer wieder behauptet, wird das weiterhin bestehende Bevölkerungswachstum in den kreisfreien Städten nach wie vor durch den GMG-II-Grundsatz automatisch berücksichtigt. Durch die verabredete Umschichtung im FAG erfolgt somit definitiv keine Benachteiligung der kreisfreien Städte.
Ganz zum Schluss möchte ich noch einen Satz zu der kreisfreien Stadt sagen, die anders als Dresden und Leipzig zurzeit nicht so stark wächst. Zu behaupten, Chemnitz würde doppelt benachteiligt, da die Stadt keine so großen Einwohnergewinne hätte und trotzdem an der Umschichtung beteiligt ist, ist falsch. Chemnitz ist vielmehr Nutznießer der Einwohnerentwicklung in Dresden und Leipzig. Die von den Extra-Müllers hervorgerufene Umschichtung zugunsten der kreisfreien Städte führt nämlich zu Windfall-Profits der Stadt Chemnitz. Über die steigende Schlüsselmasse der kreisfreien Städte gewinnt die Stadt Chemnitz Schlüsselzuweisungen, obwohl sie tatsächlich weniger zusätzliche Einwohner hat. Der Stadt Chemnitz sind damit in den vergangenen Jahren Gelder zugeflossen, die eigentlich dem ländlichen Raum zustehen. Auch aus diesem Grund ist eine Korrektur des
Finanzkraftverhältnisses zwischen dem kreisfreien Raum und den kreisangehörigen Gemeinden angezeigt.
Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetz sowie den Nebenabreden geben wir exakt die Antwort auf die Anforderungen unserer Zeit. Wir stellen die Parallelität zwischen den Räumen wieder her, geben dem ländlichen Raum somit das zurück, was ihm zusteht, und stabilisieren damit die allgemeinen Deckungsmittel unserer Kreise und kreisangehörigen Gemeinden. In die Zentren geben wir überproportional hohe Anteile der Investitionsmittel, damit dort in die Bereiche investiert werden kann, die eine wachsende Stadt benötigt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/3454. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage vor, dass wir artikelweise abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ich beginne mit der neuen Überschrift: Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Überschrift dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wir kommen zur Inhaltsübersicht. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Inhaltsübersicht dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 2, Gesetz zur Stärkung der Investitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch wurde Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 3, Änderung des Finanzausgleichsmassengesetzes 2015/2016. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch wurde Artikel 3 mit Mehrheit beschlossen.
Artikel 4, Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 4 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 5, Änderung des Investitionspauschalengesetzes 2015/2016. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch wurde Artikel 5 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen zu Artikel 6, Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen. Wer gibt die Zustimmung? – Und die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch ist diesem Artikel mit Mehrheit zugestimmt.
Wir stimmen nun über Artikel 7 ab, Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Asyl- und Flüchtlingshilfefonds. Wer gibt die Zustimmung? – Und die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier sehe ich Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch wird dem Artikel 7 mit Mehrheit zugestimmt.
Kommen wir nun zu Artikel 8, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Und die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier sind wieder Stimmenthaltungen und Gegenstimmen zu erkennen. Dennoch ist Artikel 8 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen nun zur Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer gibt die Zustimmung? – Und die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Trotz Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wird dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Hierzu liegt ebenfalls ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Es geht in die erste Runde. Es beginnt die CDU, dann folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Herrn Abg. Hartmann von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Thema, welches wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, war, sich mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes im Freistaat Sachsen auseinanderzusetzen und einmal zu prüfen, welche Themen der Mitbestimmung und des Personalrechts im Hinblick auf den berechtigten Interessensausgleich – die Arbeitnehmer auf der einen Seite und die Arbeitgeber auf der anderen Seite – angepackt werden sollten.
Daran hat sich eine umfassende Diskussion angeschlossen. Ich bin insbesondere auch der Staatsregierung sehr dankbar, dass sie in einem Referentenentwurf diese Positionen entsprechend zusammengetragen und im Diskurs die entsprechenden Vorschläge erarbeitet hat. Ebenso bin ich dankbar, dass wir in diesem Hohen Hause im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss die Möglichkeit erhielten, die einzelnen Positionen und Punkte miteinander zu besprechen und zu beurteilen.
Ich möchte deutlich sagen, dass es uns an dieser Stelle sehr wichtig war, auch mit den entsprechenden Gewerkschaften und Personalvertretungen das Gespräch zu suchen und miteinander darüber zu sprechen, welche Punkte auch aus Sicht der Personalvertretungen anzupassen wären. Es gab einige Dinge, die durchaus sehr sinnvoll waren. Kleine Entscheidungen haben große Wirkungen mit sich gebracht. Das betrifft beispielsweise die Frage, dass man während des Mutterschutzes an Personalratswahlen teilnehmen kann oder bei den zeitweise unterbrochenen Arbeitsverhältnissen wie den Forstarbeitern die Mitwirkung bei Personalratswahlen und Entscheidungen durchgehend ermöglicht. Das sind durchaus kleine, aber nicht unwichtige Dinge.
Darüber hinaus gab es eine ganze Reihe von Positionen, über die es sich auszutauschen galt. Ich möchte deutlich sagen, dass wir alle eine sehr enge Zeitschiene in der Diskussion hatten. Sie war aus unserer Sicht vor allen Dingen dadurch geprägt, dass es aus der Sicht der berufsständischen Vertretungen und der Personalvertretungen mit Blick auf die anstehenden Personalratswahlen im Frühjahr 2016 – zumindest für die Frage des Verselbst
Somit möchte ich gleich mit dem Thema der länderübergreifenden Dienststellen an dieser Stelle beginnen. Es ging darum, einen Rahmen schaffen, dass auch länderübergreifende Struktureinheiten – beispielsweise die Rentenversicherung – die Möglichkeit haben, dass die Beschäftigten eines Bundeslandes eine Berufsvertretung bilden und damit ihre Ansprüche und Interessen auch gegenüber und mit den Arbeitgebern vereinbaren können. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf vollzogen.
Gleichzeitig haben wir aber darauf geachtet, das ist mir sehr wichtig – es geht immer um zwei Teile ein und derselben Waage, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, und das Austarieren der beiden Interessenlagen –, dass wir mit Blick auf die kommunale Ebene eine Regelung schaffen, die zwar entsprechende Personalratswahlen ermöglicht und auch die entsprechenden Örtlichkeitsstrukturen aufnimmt, ohne sich aber in zu kleinteiligen Strukturen zu verlieren. Das ist durch einen Ausgleich und auch die Rückbesinnung auf die Ursprungsfassung des Personalvertretungsgesetzes aus unserer Sicht sehr gelungen.
Dasselbe gilt auch für die Frage der Mitwirkungstatbestände. Im Zusammenhang damit sind wir im Bereich der Kündigungen – im Übrigen, glaube ich, auch im Interesse der Beschäftigten – auf die alte Regelung zurückgekommen. Das deutsche Kündigungsrecht sieht an dieser Stelle klare Formen, Fristen und Rechtsregelungen vor, die deutlich klarer sind und insoweit nicht zwangsläufig einer Mitwirkung im Personalrat bedürfen. Das Gegenteil ist der Fall: Sie führen vielleicht dazu, dass das Ganze sich problematisiert.
Wir haben Anregungen hinsichtlich der Frage der Organisation der Personalvertretungen, insbesondere auch bei der Frage der Gremienfairness, aufgenommen. Vor allem soll das Gremium entscheidungsbefugt sein und nicht – wie der Entwurf im Ursprung vorgesehen hat – die entsprechenden Arbeitskreise, Fachbereiche oder Arbeitsgemeinschaften die Entscheidungen treffen.
Nun komme ich zur Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte. Das ist ein sehr sinnvolles Instrument. Es gibt zwar die Personalvertretungen in allen Ministerien, für die Staatsregierung aber gibt es keine Personalvertretung. Deswegen ist hier eine Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte nötig, die entsprechend Positionen, Anregungen und Hinweise auch in die Richtung der Staatsregie
rung geben kann, ohne dass aber dieses Gremium in der Form zu einem beschließenden wird und insbesondere die gewählten regulären Personalstrukturen benachteiligt werden.
Wir haben neue Mitbestimmungstatbestände aufgenommen. Wir haben einen aufgenommen, der mit Blick auf die neue und veränderte Arbeitswelt aus unserer Sicht sehr wichtig war: die Teleheimarbeit. Das dienststelleninterne Gesundheitsmanagement ist aber auch eingeflossen. Wir gehen deutlich über das hinaus, was bisher Bestandteil des Personalvertretungsrechts war. Wir glauben, dass gerade auch das dienststelleninterne Gesundheitsmanagement als Angelegenheit der Mitbestimmung ein wesentlicher Beitrag dafür ist, dass die Beschäftigtenstrukturen gut und vernünftig miteinander funktionieren können.
In diesem Kontext sei angemerkt, dass uns neben dem Personal- und Personalvertretungsrecht eine besondere Herzensangelegenheit die Schwerstbehindertenvertretung gewesen ist. Wir haben insoweit auch die Anregungen zur Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung haben wir auch in die entsprechenden Beratungsfolgen eingebunden und den Tatbestand der Mitwirkung auch auf die Behindertenbereiche ausgeweitet, sodass man sich tatsächlich auch in alle Themenkomplexe eingebunden und mitgenommen fühlt.
Kurzum lässt sich Folgendes sagen: Es ist zwar immer eine Frage, aus welcher Perspektive ich das Personalvertretungsgesetz betrachte. Insoweit sage ich noch einmal einen herzlichen Dank an die Vertreter der Staatsregierung und das federführende Innenministerium für den Entwurf und die konstruktive Begleitung, einen herzlichen Dank an alle Sachverständigen und berufsständischen Vertretungen, die viele Anregungen und Impulse gegeben haben, und für eine aus meiner Sicht – das sei durchaus an dieser Stelle gestattet, Herr Tischendorf – konstruktive Diskussion und Debatte in diesem Hohen Hause, zumindest in den Ausschüssen.
Zum Schluss reden wir immer über die Perspektive. Für uns war es wichtig, beide Interessen ausgewogen zu gestalten. Das waren auf der einen Seite die Interessen des Arbeitgebers und das Interesse der Funktionsfähigkeit der Arbeitsstrukturen. Deswegen haben wir auch nicht jeder Anregung folgen wollen, die von unserem Koalitionspartner eingebracht wurde. Auf der anderen Seite sind es die berechtigten Interessen der Beschäftigten. Insoweit bitte ich Sie, dass Sie dem Entwurf heute in der entsprechenden Beschlussfassung zustimmen.