Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

2. Aktuelle Debatte: Frist für Umrüstung von Kleinkläranlagen

läuft ab – Zehntausende Betroffene brauchen jetzt eine Lösung

über das Jahresende hinaus, Herr Umweltminister!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 14 Mi

nuten, GRÜNE 10 Minuten; Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.

Wir kommen nun zu

1. Aktuelle Debatte

Länderfinanzausgleich neu ordnen – Sachsens Zukunftsfähigkeit sichern

Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Herr Ministerpräsident hat zunächst das Wort gewünscht, das ihm nach § 86 Abs. 1 der Geschäftsordnung jederzeit zusteht. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Ministerpräsident.

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zuerst möchte ich mich bei den Koalitionsfraktionen recht herzlich bedanken, dass sie diese Aktuelle Debatte heute auf die Tagesordnung genommen haben. Es gibt mir die Gelegenheit, Sie über die neuesten Ergebnisse der Bund-Länder-Finanz

verhandlungen zu informieren und letztendlich auch über den Zwischenstand.

Am 3. Dezember haben sich die Länder nach langwierigen und harten Verhandlungen auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Zukunft der Bund-Länder-Finanzen geeinigt. Ich möchte Sie noch einmal an Folgendes erinnern: Im Jahr 2013 gab es den Auftakt für diese Gespräche. Die Ausgangssituation war alles andere als rosig, zumindest für uns als ostdeutsche Bundesländer.

Klar war erstens, dass nach der gesetzlichen Lage der Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ausläuft. Zweitens war in der Diskussion zuvor, aber auch zwischen dem Jahr 2013 und heute immer wieder deutlich geworden, dass vor allem unsere westdeutschen Kollegen reklamierten, dass damit letztendlich auch der Aufbau und Aufholprozess der ostdeutschen Länder im Jahr 2019 abgeschlossen ist und jetzt auch im Hinblick auf die Nöte der westdeutschen Länder diese im Rahmen der BundLänder-Finanzen stärker zu berücksichtigen sind.

Deswegen bin ich glücklich, dass es uns gelungen ist, am 3. Dezember einen Beschluss herbeizuführen, bei dem keiner überstimmt wurde. Wir haben miteinander 16 : 0 eine Vereinbarung getroffen und damit auch eine Position gegenüber dem Bund, die eine starke ist. Ich habe deutlich gemacht und mit meinen Kollegen darauf bestanden, dass die Vereinbarung in der Gesamtheit gilt. Das heißt, die Vereinbarung gilt in der Gesamtheit, wenn es zu den Gesprächen mit dem Bund kommt – sowohl in Bezug auf die Elemente im Einzelnen als auch auf die daran angehängten Finanztabellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe darauf hingewiesen, dass die Gespräche von Anfang an schwierig waren. Es ist letztendlich auch nachvollziehbar, weil es Aufgabe und Ziel der Länder ist, auch nach dem Jahr 2019 erstens die Schuldenbremse einhalten zu können und zweitens den Gestaltungsspielraum für Investitionen für alle 16 Bundesländer zu sichern. Drittens ist es letztendlich bei den Bund-Länder-Finanz

verhandlungen das Ziel gewesen, die Voraussetzungen auf der Länderseite dafür zu schaffen, um für die Zukunft verlässlich planen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gab natürlich auch den Streit, ob dies der entscheidende Moment ist. Wir befinden uns im Jahr 2015. Die neue Regelung soll ab dem Jahr 2020 gelten. Es gab gute Argumente der einzelnen Kollegen – auch aus dem Kreis der ostdeutschen Länderkollegen –, die Verfassungsklage in Karlsruhe abzuwarten und eine spätere Vereinbarung zu treffen, weil der zeitliche und vielleicht auch inhaltliche Druck größer wären. Wir haben für uns entschieden, dass das zeitliche Fenster da ist und jetzt die Zeit genutzt werden muss. Wir haben deswegen – auch als Freistaat Sachsen – vor Weihnachten noch einmal die Initiative ergriffen und zu uns in die Landesvertretung eingeladen. Am Abend des 2. Dezember wurden mehr oder weniger die Weichen gestellt.

Ich komme nun zur Einschätzung. Ich gehe davon aus, dass mit dem Beschluss vom 3. Dezember in der Ministerpräsidentenkonferenz die Deutsche Einheit im 25. Jahr – auch mit Blick auf die Finanzverfassung – vollendet werden kann. Was bisher galt, war durchaus erfolgreich. Es war aber eigentlich nur auf die westdeutschen Länder zugeschnitten. Diese hatten im Wesentlichen seit 1969 in der geltenden Finanzverfassung eine ihren Aufgaben entsprechende angemessene Ausstattung durch Steuereinnahmen. Die ostdeutschen Länder wurden zwar seit dem Jahr 1995 in den Länderfinanzausgleich einbezogen, waren aber wegen ihrer Steuerschwäche stets und dauerhaft auf zusätzliche Mittel angewiesen. Das leistete der von 1995 bis 2004 geltende Solidarpakt I und der von 2005 bis 2019 geltende Solidarpakt II. Diese zusätzliche Unterstützung wird – wie geplant – auslaufen. Damit wird das Nebeneinander von Solidarpakt und Länderfinanzausgleich aufgehoben. Künftig sollen alle 16 Länder die Einnahmen, die sie zur angemessenen Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben brauchen, direkt aus dem System der Steuerverteilung erhalten. Dabei wird ihre eigene Entwicklung berücksichtigt. Die ostdeutschen Länder sind damit nicht mehr Bittsteller für ihre Sonderbedarfe, sondern gleichbehandelte Vollmitglieder im System der Steuerverteilung.

Meine Damen und Herren! Damit bin ich bei dem Lösungsvorschlag der Länder. Der Länderfinanzausgleich und der stets kritisierte Umsatzsteuervorwegausgleich werden abgelöst. Sie werden in der bisher bekannten Form nicht mehr fortgeführt. Statt drei Stufen soll es künftig zwei Stufen geben. Der Länderanteil an der

Umsatzsteuer soll grundsätzlich nach Einwohnerzahl verteilt werden. Zu- und Abschläge bei der Verteilung sollen künftige Unterschiede in der Finanzkraft ausgleichen. Die Ausgleichsbeiträge berechnen sich nach einem linearen Tarif in Höhe von 63 %. Die kommunale Finanzkraft wird dabei zu 75 % berücksichtigt, das heißt, um 11 Punkte höher als bisher. Die besonderen Einwohnerwertungen der Stadtstaaten und der besonders dünn besiedelten Länder bleiben unberührt. Es wird allgemeine Bundesergänzungszuweisungen geben. Der Anglei

chungsgrad wird auf 80 % des Fehlbetrags festgesetzt. Maßstab dafür sind 99,75 % des Länderdurchschnitts. Das sind alles erfolgreiche Ergebnisse aus Sicht der ostdeutschen Länder, aber nicht nur aus Sicht der ostdeutschen Länder, sondern auch der finanzschwachen Länder.

Es werden Bundeszuweisungen zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede der Gemeinden eingeführt.

Fehlbeträge werden hier zu 53,5 % ausgeglichen. Maßstab sind 80 % des Durchschnitts der Gemeindesteuerkraft. Meine Damen und Herren! Das Wichtige an diesen Zahlen ist Folgendes – das ist etwas für die Haushaltsexperten –: Alle Einnahmen, die uns letztendlich zur Verfügung stehen, sind dynamisch. Der Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden wird so vom Bund und von den Ländern gemeinsam getragen. Daneben werden Bundeszuweisungen für Forschungsförderung neu eingeführt. Dem Saarland und Bremen werden zur Haushaltsentlastung Sanierungshilfen in Höhe von jeweils 400 Millionen Euro gewährt. Das gesamte Paket hat ein Volumen von knapp 9,7 Milliarden Euro. Darüber muss mit dem Bund verhandelt werden. Unser Ziel ist, dass es in der zweiten Etappe – letztendlich ist das auch das Ergebnis dieser Bund-Länder-Finanzgespräche – unverändert bleibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können damit deutlich machen, dass wir uns mit Blick auf das Jahr 2019 im Rahmen dessen bewegen, was uns der Bund auf der Basis von 2014 angeboten hat. Ich werde jetzt noch einmal konkret für Sachsen die Vorteile dieses Ergebnisses aufzeigen. Ich gehe davon aus, dass, wenn die Verhandlungen mit dem Bund erfolgreich sind, wir am Ende sogar besser dastehen als gegenwärtig. Für Sachsen und die ostdeutschen Länder waren der Umsatzsteuervorwegausgleich und die Solidarpaktmittel bisher überlebensnotwendig. Beides wird nun abgeschafft. Es gibt aber einen adäquaten Ersatz. Mit dem neuen Finanzierungsmechanismus werden diese Gelder mehr als ausgeglichen.

Das hat vor allem mit der Zusammensetzung der 9,7 Milliarden Euro zu tun, die der Bund letztendlich auch beisteuert. Darin eingerechnet sind die Fortführung des Bundesprogramms in Höhe von rund 333 Millionen Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und sogar die dynamische Fortsetzung der Entflechtungsmittel, die bisher statisch waren, in Höhe von 2,6 Milliarden Euro – und das zeitlich unbegrenzt.

Die letzte Tranche der SoBEZ-Mittel wird also kein Endpunkt sein, sondern Ausgangspunkt für eine neue Ära der Finanzbeziehungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden sich die Frage stellen: Wie geht das jetzt weiter? In dieser Woche wird es die ersten Gespräche mit dem Bundesfinanzminister geben. Ich gehe davon aus, dass es uns gelingen wird, im Januar diese Gespräche mit dem Bundesfinanzminister, gegebenenfalls auch mit den Koalitionsspitzen, abzuschließen. Da die Veränderungen so gravierend sind – ich sprach von einer grundsätzlichen Änderung des Länderfinanzausgleiches –, wird es einer Verfassungsänderung bedürfen. Diese ist dann noch auf den Weg zu bringen.

Meine eindringliche Bitte heute an Sie ist: Unterstützen Sie uns parteiübergreifend auf diesem Weg; denn es ist ein guter Weg, den alle 16 Länder gemeinsam eingeschlagen haben. Nun gilt es, die Gespräche mit dem Bund, den Bundestagsfraktionen, dahin gehend zu führen, dass diese diesem Ergebnis zustimmen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Unser Ministerpräsident Stanislaw Tillich hatte gerade das Wort. Wir treten jetzt in die übliche Rednerreihung ein. Zunächst haben die einreichenden Fraktionen CDU und SPD das Wort. Das Wort ergreift Kollege Kupfer für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Ministerpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst einmal, Herr Ministerpräsident, Respekt und Dank für das erzielte Ergebnis. Es war in der Tat nicht einfach, bei 16 Bundesländern, davon fünf neuen, die in den Strukturen und im Nachholbedarf noch andere Voraussetzungen als die alten haben, solch ein einstimmiges Ergebnis – 16 : 0 – zu liefern; das verdient Respekt!

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Wir haben im Freistaat Sachsen mit allen unseren Haushalten, die wir bisher geplant haben, und mit all unserer Finanzpolitik immer auf das Jahr 2020 hingearbeitet. Wir haben gewusst: 2020 wird sich etwas ändern. Wir haben in den letzten zehn Jahren bereits gemerkt, dass die Zweisungen um 200 Millionen Euro pro Jahr abgeschmolzen wurden. Diesen Anpassungsprozess, meine Damen und Herren, müssen wir in den nächsten Jahren weitergehen.

An diesem Ergebnis ist wesentlich für Sachsen, dass wir eine Gleichbehandlung mit anderen Bundesländern und dass wir Planungssicherheit haben. Gleichbehandlung heißt: Wir sind jetzt wirklich ein Bundesland von 16, nicht mehr mit Sonderboni ausgestattet, sondern ganz normal im Länderfinanzausgleich. Das ist jetzt ein Stück Normalität in der Bundesrepublik Deutschland, die nach

25 Jahren deutscher Einheit eintritt. Wir haben mit diesem Ergebnis eine Planungssicherheit. Für uns stand immer im Fokus, dass wir eine möglichst hohe Investitionsquote haben wollen. Damit ist die Grundlage gelegt, dass wir das weiterführen können.

Es gibt den Vorschlag, dass die Konsolidierungsländer ab 2016 Kredite aufnehmen können. Wir sehen das etwas mit Sorge, weil es – das war immer Position der CDUFraktion – keine Vergemeinschaftung von Schulden geben darf. Wer schlecht wirtschaftet, soll die Folgen auch selbst finanzieren und diese Schulden nicht indirekt oder direkt auf andere überwälzen können.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass es zur Überwachung der Schuldenbremse einen Stabilitätsrat geben soll. Ich hoffe, dass dieser Stabilitätsrat dann auch mit Kompetenzen ausgestattet ist. Es bringt uns nichts, wenn es uns in Deutschland so geht wie der Europäischen Union, dass es Mitgliedsstaaten gibt, die schlecht wirtschaften, und der Rest keine Möglichkeiten hat, irgendwelche Sanktionen festzulegen. In Deutschland darf das nicht passieren.

Meine Damen und Herren! Für uns im Sächsischen Landtag – sowohl für die Staatsregierung als auch für das Parlament – heißt das ganz konkret, dass wir im Doppelhaushalt 2017/2018 auf die Noten schauen. Unsere Fraktion hat im Frühjahr dieses Jahres einen Beschluss gefasst, der von einem ausgeglichenen Haushaltsentwurf der Staatsregierung ausgeht und davon, dass der Haushalt im Plenum selbstverständlich ausgeglichen verabschiedet wird.

Wir müssen uns sicherlich von manchem Traum verabschieden. Aber das ist nichts Neues. Das haben wir in den letzten 25 Jahren schon getan. Wir haben nicht alle Blütenträume wahr werden lassen können. Aber das hat uns in die Lage versetzt, dass wir jetzt so dastehen, wie wir dastehen, dass wir eine hohe Investitionsquote haben, dass wir eine niedrige Verschuldung haben. Das tut manchmal weh. Dieses Wehtun werden wir in den nächsten Jahren noch merken.

Bei allem Optimismus, meine Damen und Herren, der Bund muss diesen Vorschlag jetzt teilen. Die Länder haben sich 16 : 0 geeinigt. Für den Bund ist es nicht ganz so einfach, diese Front wieder aufzusprengen. Ich hoffe, dass die Front stehenbleibt, der Bund diesem Kompromiss seine Zustimmung gibt und wir ab 2020 verlässlich in die nächsten Jahre gehen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Kollege Kupfer, CDU-Fraktion. Als weitere einreichende Fraktion hat die SPD fungiert. Das Wort hat jetzt für seine Fraktion Herr Kollege Panter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden über Bund-LänderFinanzbeziehungen. Nun ist das Finanzthema immer etwas dröge, aber ich meine, bei einem solchen Thema bekommt es doch realistische Züge. Denn all die Vorhaben, die wir in diesem Hohen Haus immer besprechen, haben am Ende mit Geld zu tun. Das Auslaufen des Länderfinanzausgleichs hat immer wie ein Damoklesschwert über uns geschwebt. Es wurde immer davon gesprochen – manchmal auch panikartig –, dass 2020 womöglich der Freistaat zusammenbrechen könnte und wir uns darauf vorbereiten müssen. Das können wir jetzt anders angehen; denn wir haben jetzt eine – wie ich meine – gute Lösung vorliegen, die aber noch beschlossen werden muss. Es gibt ein Manko. Der Hauptfinanzier, der Bund, muss noch zustimmen. Aber wenn wir das hinbekommen, werden wir langfristig Planbarkeit bekommen. Das ist sehr gut für uns.

Das heißt, ich kann schon jetzt, am Anfang meiner Rede, nur dafür werben, dass wir eine breite Zustimmung finden und sich alle Parteien auch in diesem Hohen Haus dafür einsetzen; denn der vorliegende Vorschlag ist ein Gewinn für alle Länder. Kein Land stünde schlechter da als bisher, sondern jedes Land besser. Das wird auch durch den einstimmigen Beschluss symbolisiert, der von den Ländern gefällt wurde.

Die Kernpunkte der Änderung wurden bereits skizziert. Der Umsatzsteuervorwegausgleich soll entfallen. Wir haben, obwohl er – das wurde vom Ministerpräsidenten hier richtig angesprochen – immer wieder kritisiert wurde, zu Recht daran festgehalten. Denn – das wurde auch schon gesagt – das Thema dynamische Komponente spielt hier eine große Rolle. Der Umsatzsteuervorwegausgleich hat unsere unterdurchschnittliche Steuerkraft ausgeglichen, und das dynamisch. Deshalb haben wir immer daran festgehalten. Auch die anfänglichen Diskussionen um fixe Ausgleichsbeträge, mit denen wir gelockt werden sollten, haben zum Glück zu keinerlei Erfolgen geführt.

Wir haben jetzt eine Neuregelung, die Länderfinanzausgleich und Umsatzsteuervorwegausgleich zusammennimmt, die dynamisch ist. Das heißt, wir partizipieren auch an den zukünftigen Entwicklungen. Das ist ein großer Erfolg, auf den wir für die Zukunft bauen können.