Protokoll der Sitzung vom 03.02.2016

(Beifall bei der AfD)

Wir sind am Ende der Rederunde angekommen. Jetzt habe ich das nicht so richtig deuten können – Kurzintervention?

(Lothar Bienst, CDU, winkt ab.)

Aber wir könnten jetzt eine zweite Rederunde eröffnen. Allerdings hat die Fraktion GRÜNE keine Redezeit mehr, aber noch das Schlusswort, die drei Minuten. Andere Fraktionen könnten noch sprechen, es gibt ausreichend Redezeit. Aber ich sehe jetzt keinen Redebedarf. Also müsste ich erst einmal schauen. – Die Staatsregierung wird auf jeden Fall das Wort ergreifen. Bitte, Frau Staatsministerin Kurth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich gleich zu Anfang deutlich sagen, dass wir, dass ich die externe Evaluation nicht aufgehoben, sondern aufgrund von Ressourcenfragen zunächst ausgesetzt habe und mich damit voll und ganz im gesetzlichen Rahmen bewege. Ich komme später noch einmal auf diesen Sachverhalt zurück. Lassen Sie mich noch zu Beginn sagen, dass wir die externe Evaluation nicht mittendrin abbrechen, denn das wäre für die Schulen und für alle daran Beteiligten sicher unverständlich.

Der erste Zyklus der externen Evaluation ist mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 in Sachsen sehr erfolgreich beendet worden. Schulen, deren Evaluation im zweiten Zyklus bereits begonnen hat, werden das Verfahren auch ordnungsgemäß durchführen und nicht mittendrin abbrechen.

Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt einmal auf den § 59 a des Schulgesetzes und dessen Inhalt zu sprechen, denn dieser Paragraf gibt den gesetzlichen Rahmen vor, in dem ich mich zu bewegen habe. Im § 59 a steht geschrieben, dass regelmäßig das Ergebnis der Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie die Umsetzung des Schulprogramms überprüft werden sollen. Bei der Überprüfung ihrer Arbeit werden die Schulen und die Schulaufsicht vom Sächsischen Bildungsinstitut unterstützt. Wesentliche Bezugspunkte für die Überprüfung der Erziehungs- und Bildungsarbeit sind Bildungsstandards. Diese sind von der Kultusministerkonferenz für den Primarbereich, den Hauptschulabschluss, den mittleren Schulabschluss und die allgemeine Hochschulreife definiert.

Meine Damen und Herren! Ein ebenfalls von der KMK etabliertes Instrument der Überprüfung ist das Bildungsmonitoring, und damit bin ich schon bei den Elementen

von Qualitätssicherung an unseren sächsischen Schulen. Im vergangenen Jahr hat die KMK unter meiner Präsidentschaft die überarbeitete Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring beschlossen. Mit den verschiedenen Verfahren zur systematischen Beobachtung des Bildungssystems hat sich das Bildungsmonitoring in den vergangenen Jahren als unverzichtbar für die Sicherung und die Entwicklung von Bildungsqualität in Deutschland erwiesen. Diese Gesamtstrategie ist auch in Sachsen umzusetzen und sieht wie bisher folgende Verfahren und Instrumente an unseren sächsischen Schulen zur Qualitätssicherung vor:

Einmal ist das die Teilnahme an internationalen Schulleistungsstudien, zum anderen die Überprüfung bzw. die Umsetzung von Bildungsstandards, ein valides Instrument der Qualitätsüberprüfung und damit auch der Qualitätssicherung, zum Dritten das Verfahren zur Qualitätssicherung auf der Ebene der Einzelschule und die gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern. Über diese länderübergreifenden Verfahren hinaus gibt es in Sachsen weitere Maßnahmen zur schulischen Qualitätssicherung, die diese zentralen Instrumente der Gesamtstrategie ergänzen.

So werden seit dem Schuljahr 2009/2010 Kompetenztests flächendeckend in sächsischen Schulen geschrieben. Wir haben intensiv darüber diskutiert. Sie werden nicht überall positiv aufgenommen, haben sich aber als Instrument fest etabliert. Diese Tests überprüfen Lernergebnisse und Leistungsstände im Hinblick auf die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz und geben sehr exakt Auskunft über den Leistungsstand, den Wissensstand unserer Schülerinnen und Schüler.

Meine Damen und Herren! Die Erkenntnisse aus den Kompetenztests sollen in den Prozess der internen Evaluation eingespeist und – das ist für mich außerordentlich wichtig – für die Unterrichtsentwicklung in den Schulen genutzt werden. Das ist ein sehr anspruchsvoller Prozess, den die Lehrerinnen und Lehrer da absolvieren müssen. Weitere Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer und deren Unterricht bietet eine Aufgabendatenbank, die das Sächsische Bildungsinstitut erarbeitet hat und bei der sich Lehrerinnen und Lehrer problemlos bedienen können und damit ein sehr umfangreiches und qualitätssicherndes Unterstützungselement zur Verfügung haben.

Um die Erziehungs- und Bildungsarbeit kontinuierlich zu überprüfen, sind die Schulen im Rahmen ihrer Schulprogrammarbeit zur internen Evaluation angehalten, meine Damen und Herren, und viele Schulen im Freistaat Sachsen führen diese interne Evaluation bereits sehr erfolgreich durch. Allen Schulen stehen dabei alle Instrumente, die im Rahmen der externen Evaluation angewendet werden, über das Portal „Interne Evaluation“ zur Verfügung. Dieses Portal wird von unseren Schulen intensiv bedient.

Das Ergebnis der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Umsetzung des Schulprogramms der Schulen werden regelmäßig durch schulaufsichtliche Tätigkeiten über

prüft. Dazu, meine Damen und Herren, gehören umfangreiche Auswertungen unserer zentralen Abschlussprüfungen im Freistaat Sachsen und deren statistischer Kenndaten. Im Schulporträt berichtet die Schule der Öffentlichkeit anhand ausgewählter verbindlicher Kriterien über ihre pädagogische Arbeit. Das kann sich im Bundesmaßstab sehen lassen. Die Schulen stellen sich im Schulportal durch das Schulporträt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor und geben Auskunft über die Qualität ihrer Arbeit.

Qualitätssicherung und -entwicklung werden im Zuge der Novellierung unseres Schulgesetzes neu ausgerichtet. So soll mit einer verstärkten Eigenverantwortung auch die interne Evaluation als Element der Qualitätssicherung gestärkt werden. Externe Evaluation und Berichterstattungen, meine Damen und Herren, sollen in Zukunft fokussierter erfolgen. Bis zum Ende des Schuljahres erarbeiten wir ein Konzept für die Neuausrichtung der Qualitätssicherung an unseren sächsischen Schulen. Die Ergebnisse der Debatten zum Schulgesetz, die wir zurzeit intensiv in Bürgerdialogen führen, werden darin einfließen.

Die Wiederaufnahme der flächendeckenden externen Evaluation ist bislang nicht vorgesehen. Ein immer wiederkehrender Prozess bringt in Zukunft sicher nicht mehr die Ergebnisse, die wir von Qualitätsüberprüfung und -sicherung erwarten. Meine Damen und Herren, den Unterricht abzusichern und die Qualität des Lehrens und Lernens zu gewährleisten, sind für mich die wichtigsten Bausteine, um schulische Qualität zu sichern. Der große Personalbedarf zur Absicherung des Unterrichts mit Blick auf steigende Schülerzahlen, die Herausforderungen im Bereich Migration, Inklusion, demografischer Wandel und der leer gefegte Lehrerarbeitsmarkt lassen das wiederholte flächendeckende und damit personalintensive Verfahren der externen Evaluation einfach nicht zu. Wir brauchen die Kolleginnen und Kollegen vor unseren Klassen, um den Schülerinnen und Schülern nicht nur Bildung, sondern auch Freude am Lernen zu vermitteln.

Ich setze mich persönlich für wirksame, zeitgemäße und in die Zukunft weisende Verfahren zur Qualitätssicherung an unseren Schulen ein und bin mir sehr sicher, dass wir im Zuge der Schulgesetznovellierung einen weiteren Schritt im Freistaat Sachsen nach vorn gehen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Nach dem Beitrag von Frau Staatsministerin Kurth bietet sich jetzt der einbringenden Fraktion die Möglichkeit eines dreiminütigen Schlusswortes; Frau Kollegin Zais.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kurth, Sie wissen, dass ich Sie eigentlich sehr schätze. Das, was ich zum Schluss gehört habe, ist ja für mich der eigentliche Offenbarungseid. Deswegen haben wir den Antrag gebracht.

Sie sagen, dass die Lehrerinnen und Lehrer gebraucht werden, um vor der Klasse zu stehen, und wir dies absichern müssen. Das ist der Grund, warum wir uns die 24 Lehrerinnen und Lehrer für die externe Evaluierung am Sächsischen Bildungsinstitut nicht mehr leisten könnten – bei circa 30 000 Lehrern in Sachsen. Das ist für mich der Offenbarungseid, dass das System tatsächlich kollabiert und nicht die Qualität im Mittelpunkt steht. Vielmehr steht die Absicherung des unteren Mindestmaßes im Vordergrund. Der Maßstab für ein gut funktionierendes Bildungssystem in Sachsen ist der folgende Satz: Die Hauptsache ist, dass vor jeder Klasse ein Lehrer steht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das kann nun wirklich nicht Sinn und Zweck der Sache sein.

(Staatsministerin Brunhild Kurth: Die Evaluation bringt Ergebnisse und nicht Qualität!)

Liebe Cornelia Falken, ich verstehe, dass die Evaluierung – vor allem die externe – unbequem ist.

Es finden hier auch Debatten – vor allem in der Politik, wenn es um Staatsgeld geht – statt. Vor allem bei Projekten, die innovative Ideen haben, wird immer Folgendes gesagt: Wir müssen aber extern evaluieren, ob das sinnvoll ist. Das ist natürlich unbequem – ein Blick von außen ist immer unbequem. Man muss sich dann bewegen.

Wer sich den zweiten Evaluierungsbericht angesehen hat, hat gesehen, wo die Defizite zum Beispiel in den Mittelschulen liegen. Wenn wir vor neuen Anforderungen stehen und sagen, dass wir aber darauf verzichten und schauen, was wir ändern können, dann ist das ein Offenbarungseid.

Wenn es für ganz Sachsen nur fünf Prozessmoderatoren gibt, die sich mit Schulmodell- und Schulprogrammentwicklung beschäftigen, dann kann man doch nicht sagen, dass ausreichend Ressourcen im System für die interne Evaluierung zur Verfügung stehen. Wenn Lehrerinnen und Lehrer auf dem Zahnfleisch kriechen und sie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger betreuen, dann glaubt doch keiner im Ernst, dass es noch zu großen internen Evaluierungsprozessen an Schulen kommen wird. Es ist doch hanebüchen, hier so etwas verkaufen zu wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es wird gesagt, dass das neue Schulgesetz bald kommt und damit dann alles rosig wird. Nein, das ist nicht der Fall. Dort steht zwar mehr zur Qualität, aber es steht überall das Wort „kann“. Es wird immer obsoleter.

Zu behaupten, dass sich die Zielgruppe dafür nicht interessieren würde, verstehe ich auch nicht. Ich rede anscheinend mit einer anderen Zielgruppe. Ich saß mit dem Landesschülerrat zusammen. Dort gibt es viele Ideen und Forderungen, die alle die Prozessqualität beispielsweise an Schulen betreffen. Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass die Evaluierung – vor allem eine externe – abgelehnt wird, ist hanebüchen.

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Deswegen bleiben wir natürlich bei unserem Antrag und bitten um Zustimmung, auch wenn es knapp werden wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Uwe Wurlitzer, AfD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/3794 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, hebt bitte die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

21. Tätigkeitsbericht 2012/2013 des Sächsischen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Berichtszeitraum: 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 –

Drucksache 6/2675, Unterrichtung durch den

Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Drucksache 6/4013, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

22. Tätigkeitsbericht 2013/2014 des Sächsischen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Berichtszeitraum: 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 –