Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 14 Minu
Als Antragsteller haben zunächst die einbringenden Fraktionen CDU und SPD das Wort. Das Wort ergreift zunächst die CDU-Fraktion, unsere verehrte Kollegin Dietzschold. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Debatte heute lautet: „Wir für Sachsen – bürgerschaftliches Engagement wird gestärkt“. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, sichert Freiheit sowie Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. Bürgerschaftliches Engagement gehört dabei zu den konstitutiven Elementen der parlamentarischen Demokratie, ohne dass es staatlicherseits verordnet werden kann oder darf.
Ich möchte einmal aus dem Motivationsbericht zum bürgerschaftlichen Engagement im Freistaat Sachsen, der den Zeitraum von 1999 bis 2014 umfasste, zitieren: „Die stärkste Motivation ist für die Befragten, mit anderen Menschen zusammenzukommen. Alle Gruppen wollen mit ihrem Engagement vor allem die Gesellschaft mitgestalten. Dabei sind ältere Menschen pflichtorientierter, aber vor allem politisch motiviert. Die Statements zu den Erwartungen an freiwilliges Engagement, und zwar unabhängig von der Tätigkeit, bestätigen, dass insbesondere der ‚Spaß an dem Engagement‘ bei den Befragten hoch im Kurs steht. Aber auch ‚anderen Menschen helfen‘ zu können, ‚etwas für das Gemeinwohl zu tun‘, und ‚mit sympathischen Menschen zusammenzukommen‘ sind wichtige Faktoren für alle freiwillig Engagierten.“ Das sind wichtige Faktoren, die die Befragten auch benennen. „Bei jungen Leuten und Arbeitslosen ist zusätzlich zur
Die Engagementlandschaft steht für die Gesamtheit der für bürgerschaftliches Engagement tätigen Akteure und erforderlichen Rahmenbedingungen. Hierzu gehören der Staat, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft. Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist dabei durch ihre Vielfalt, ihren Ideenreichtum, ihre Fantasie und vor allem durch ihr hohes Engagement gekennzeichnet. Das zeigt sich seit Jahrzehnten aber auch gerade jetzt in beeindruckender Weise bei der bürgerschaftlichen Flüchtlingsarbeit, die angesichts der vielen Vertriebenen und Asylsuchenden spontan in fast allen Orten in unserem Staat entstanden ist.
Um das gemeinwohlorientierte Engagement ist es gut bestellt. Rund 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich laut den Ergebnissen des Bundesfamilienministeriums in vielfältiger Weise. Dafür möchte ich ihnen von dieser Stelle aus einmal ganz herzlich danken.
Sie übernehmen in Sportvereinen, in kreativen Einrichtungen, bei den Tafeln, bei den Grünen Damen, bei der Feuerwehr, in der Kirche sowie bei der Laienmusik gemeinwohlorientierte Aufgaben. Eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger ist darüber hinaus grundsätzlich gemeinwohlorientiert und engagementbereit.
Ich möchte noch einmal etwas zitieren: „Allein rund drei Millionen Menschen unterstützen die Freie Wohlfahrtspflege; bis zu zwei Millionen Freiwillige engagieren sich im Katastrophenschutz. Und rund 100 000 Freiwillige aller Altersgruppen engagieren sich in den Freiwilligendiensten. Aus den Ergebnissen der Erhebung zur Zeitverwendung in Deutschland 2012/2013 geht hervor, dass 40 % der Bevölkerung (älter als 10 Jahre) freiwillig engagiert sind.“
Nun kommen wir zu Sachsen. Wie sieht es bei uns in Sachsen aus? In Sachsen wird seit dem Jahr 1999 das freiwillige Engagement besonders gefördert – vor allem kontinuierlich. Wir haben in Sachsen mit der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ ein Instrument, das seit mehreren Jahren eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist bundesweit einmalig – einmalig deshalb, weil es eine einfache und unbürokratische Förderrichtlinie ist und sie seit vielen Jahren unverändert geblieben ist. Es ist ein Beispiel dafür, wie niederschwellige Angebote im Freistaat Sachsen gefördert werden. Im Freistaat Sachsen können unter anderem durch diese Förderrichtlinie gefördert werden: Soziales, Umwelt, Kultur sowie Sport.
Ja. Ich komme dann zu der Entwicklung der ausgereichten Mittel und was Sachsen in dieser Zeit schon ausgegeben hat. Im Jahr 2006 wurden 6 107 000 Euro ausgegeben.
Für die einbringende CDU-Fraktion hatte unsere Kollegin Dietzschold das Wort. Für die SPD spricht nun Kollege Homann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Ehrenamt auf die Tagesordnung des Sächsischen Landtags zu setzen ist immer richtig. Das Thema Ehrenamt spielt in allen gesellschaftlichen Bereichen eine große Rolle: in der Kultur, in den Sportvereinen, in den Jugendverbänden, in der Wohlfahrtspflege, bei den Rettungsverbänden, beim THW, bei den Gewerkschaften, bei den Arbeitgeberverbänden, bei den Flüchtlingsinitiativen, bei den Feuerwehren und bei den Kirchen. Die Liste könnte man lange fortsetzen. Ich finde, wenn Weiberfastnacht ist, sollte man ebenso betonen, dass sich in den Karnevalsvereinen auch Leute ehrenamtlich engagieren.
Die Reihenfolge ist rein zufällig gewählt. Dass ich die Karnevalsvereine vor der nächsten Gruppe nenne, soll auch nichts bedeuten. Natürlich engagieren sich auch in den Parteien viele Leute ehrenamtlich.
Im Übrigen engagieren sich die allermeisten Leute ehrenamtlich und leisten dabei wichtige Hilfe. Das zeigt, dass der Sozialstaat, unser Gemeinwesen und unsere Demokratie ohne ehrenamtliches Engagement nicht denkbar wären. Um es einmal klar zu sagen: Ohne das Ehrenamt greift in Sachsen kein Rädchen in das andere.
Das sind Menschen, die ihre Freizeit opfern, die eigenes Geld einsetzen und die zeigen, dass der Egoismus in unserer Gesellschaft nicht die einzige Triebfeder ist, sondern dass der Gemeinsinn in unserer Gesellschaft lebt. Das ist gut so.
Es ist natürlich an der Zeit und immer richtig, den Ehrenamtlichen zu danken. Es ist aber auch unsere Aufgabe, ihnen immer wieder den Rücken zu stärken. Diese Koalition versucht es zu tun, und zwar mit Entschlossenheit. Hinsichtlich des Programms „Wir für Sachsen“ – Frau Dietzschold wird nachher mit Sicherheit noch einmal darauf eingehen – haben wir uns entschlossen, es in diesem Jahr auf insgesamt 10 Millionen Euro aufzustocken. Das bedeutet, dass nicht wie in der Vergangenheit neun Monate lang 40 Euro Aufwandskostenpauschale bezahlt werden können, sondern elf Monate lang. Wir werden, eben weil es im Moment ein Bereich ist, in dem sich in Sachsen viele Tausend Menschen engagieren und Großartiges leisten, entschlossen ein Sonderprogramm für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit einrichten.
Das darf aber nicht alles sein. Die Förderung von Ehrenamt ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Deshalb kommt es auch darauf an – da werden wir auch noch einen Schritt tun –, in der Fortbildung, Begleitung und Beratung von Ehrenamtlichen mehr zu tun, beispielsweise, wenn Vereinsvorstände Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und zum Versicherungsschutz haben, wenn Menschen sich in der Betreuung von Demenzkranken engagieren und dabei Fragen entstehen, wie man das am besten tut, oder wenn sich Leute in der Flüchtlingsarbeit engagieren und sich gern zum Thema interkulturelle Bildung fortbilden wollen. Das alles können Sie im Antrag auf Drucksache 6/2998 nachlesen, und es belegt, dass wir uns mit dem Erreichten eben nicht zufriedengeben, sondern dass wir auch hier weitere Schritte nach vorn tun wollen.
Wenn ich sage, dass die Förderung des Ehrenamtes eine Querschnittsaufgabe ist, dann möchte ich auch noch einmal hervorheben, dass wir uns eben nicht nur auf das Programm „Wir für Sachsen“ konzentrieren. Zur Förderung des Ehrenamtes gehört auch, dass es richtig war, die Spitzenverbandsförderung für die Wohlfahrtsverbände wieder zu erhöhen.
Es ist eben auch eine Förderung von Ehrenamt, dass wir durchgesetzt haben, dass die Gelder für die Jugendverbandsarbeit um eine Million erhöht werden. Das soll auch noch einmal zeigen, dass wir uns nicht nur auf ein Programm verlassen, sondern die Förderung von Ehrenamt als Querschnittsaufgabe begreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ehrenamt darf kein Ausfallbürge für den Staat sein. Wir dürfen das Ehrenamt nicht überfordern. Das heißt, Ehrenamt braucht auch Hauptamt. Deswegen war es wichtig, zusätzliches Geld in die Jugendverbandsarbeit und die Wohlfahrtsverbände zu geben.
Zudem müssen wir als Politik die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Der Engagementbericht 2012 zeigt: Ehrenamt braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wir müssen verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Der Engagementbericht 2012 zeigt auch, dass eine gute Bildungs- und Beschäftigungspolitik dazu beiträgt, dass Leute sich engagieren. Leute mit einer guten Bildung, Leute mit einem sicheren Job sind eher dazu bereit, in ihrer Freizeit Geld und Zeit zu opfern, um sich für andere einzusetzen. Das heißt, wir als Politik verlassen uns auf die Ehrenamtlichen in Sachsen und bedanken uns dafür; aber die Ehrenamtlichen verlassen sich auch auf uns, und diesem Anspruch müssen wir gerecht werden, und wir als Koalition werden ihm gerecht.
Das war von der Redezeit her wirklich eine Punktlandung. Für die einbringende SPD-Fraktion sprach Herr Kollege Homann, und jetzt eröffnen wir die erste Runde endgültig. Es sprechen DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Ehrenamt ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Ein Leben ohne bürgerschaftliches Engagement ist nicht mehr vorstellbar, und das ist gut so. Ich empfinde es auch als wichtig, dass wir gerade zu dieser Thematik heute eine Aktuelle Debatte haben, weil meines Erachtens aufgrund der aktuellen Situation des letzten halben Jahres sehr viel ehrenamtliches Engagement in unserer Gesellschaft vorhanden ist und dies auch eine stärkere öffentliche Wertschätzung bekommen sollte. Viele Vereine und Initiativen sind dankbar für diese Unterstützung, sei es durch die Förderung, durch Anerkennung oder durch mehr direkte Hilfe.
Ja, der Freistaat tut einiges für das ehrenamtliche Engagement; das möchte ich hier positiv erwähnen. Seit zehn Jahren fördert der Freistaat Sachsen mit dem Programm „Wir für Sachsen“ dieses Engagement. Es wird eine Aufwandspauschale von 40 Euro gezahlt, und in diesem Jahr wurde letztendlich die Erweiterung vorgenommen –
sie war auch zeitnah notwendig –, sodass diese 40 Euro pro Monat nicht mehr nur für neun Monate ausgezahlt werden, sondern für elf Monate. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass man das Ehrenamt für ein ganzes Jahr fördert und letztendlich auch hier eine entsprechende jährliche Förderung vornimmt. Aber man hat es noch einmal in gewissem Maße eingeschränkt.
Für die geförderten Vereine ist dies eine wichtige Unterstützung. Das weiß ich, weil wir ja selbst in den verschiedensten Gremien mit der Förderung zu tun haben. Im Jahr 2015 wurden, um dies vielleicht einmal zahlenmäßig zu belegen, fast 20 000 Personen gefördert. In mehr als 5 500 Projekten – so steht es zumindest bei der Bürgerstiftung – wurden im letzten Jahr 6 Millionen Euro ausgezahlt.
Nun ist mir aber aufgefallen, dass wir im Doppelhaushalt bereits die 10 Millionen Euro vorgesehen haben, sowohl 2015 als auch 2016. Deswegen, Herr Homann, stelle ich fest, dass die Aufstockung der Gelder bereits 2014 passierte und nicht zum heutigen Zeitpunkt, und deswegen stelle ich meine Frage jetzt schon einmal direkt. Wenn im letzten Jahr nur 6 Millionen Euro ausgegeben worden und 4 Millionen noch übrig sind, zumindest nach der entsprechenden Rechnung, was wird dann mit den Geldern, die im letzten Jahr nicht ausgezahlt worden sind? Werden sie in diesem Jahr mit verwendet?
Dieses Förderprogramm ist wichtig und notwendig, um Ehrenamt zu unterstützen. Nur möchte ich auch die Frage stellen: Reicht dieses Förderprogramm, wird bürgerschaftliches Engagement wirklich angemessen unterstützt?