Hannelore Dietzschold

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger oben auf der Besuchertribüne! Das ist der Petitionsbericht des Jahres 2018.
Ja, okay.
Das ist der Petitionsbericht des Jahres 2018.
Das muss jetzt sein. Alle können sich diesen Bericht am 3. Oktober, an unserem Tag der offenen Tür, hier im Sächsischen Landtag mitnehmen. Ich möchte ihn hier vorne einmal gezeigt haben.
Der Bericht des Petitionsausschusses des Jahres 2018, den wir Ihnen heute vorstellen, ist auch etwas ganz Besonderes. Ja, ich sehe schon: Sie schauen alle etwas entgeistert, verstört: Was treibt Frau Dietzschold denn heute hier vorne?
Vielleicht hat es damit zu tun, dass ich heute zum letzten Mal hier stehe. Aber ein Novum dieses Berichts des Petitionsausschusses ist, dass das Vorwort in sorbischer und in deutscher Sprache verfasst ist. In unserer Sächsischen Verfassung steht in Artikel 6: „Die im Land lebenden Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit sind gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes.“ Deshalb haben wir das Vorwort in deutscher und in sorbischer Sprache verfasst.
Mein Dank gilt ganz besonders meinem Kollegen Marko Schiemann und seiner Frau Maria, die freundlicherweise die Übersetzung für uns vorgenommen haben.
Nun zum vorliegenden Jahresbericht. Dieser unterstreicht, dass die Zahl der eingegangenen Schreiben und zu behandelnden Petitionen im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen hat. Von den 2018 insgesamt 726 eingegangenen Schreiben wurden 556 als Petitionen bearbeitet. 136 Petitionen konnte abgeholfen bzw. sie konnten für erledigt erklärt werden. Weitere 59 Petitionen wurden an die Staatsregierung oder andere Stellen überwiesen.
Im Fachbereich des Innenministeriums gingen die meisten Petitionen ein. Insgesamt 155 Petitionen befassten sich mit einem Anliegen aus dem Bereich Kommunalwesen.
Im Gegensatz zu den Vorjahren lag der Schwerpunkt nicht auf Abwasserbeiträgen oder der Arbeitsweise der Abwasserzweckverbände. Schwerpunkt diesmal war Kritik an Behördenhandeln oder der Ausgestaltung des Satzungsrechts.
An zweiter Stelle folgt das Sächsische Staatsministerium für Kultus mit 132 Petitionen zur Prüfung. Die Anliegen betrafen die schulische Bildung und Erziehung, aber auch die Bezahlung.
Ebenso liegt eine hohe Beteiligung über Mehrfach- und Sammelpetitionen vor. Es wurden über zehn Mehrfachpetitionen gebildet. 28 Sammelpetitionen mit insgesamt 169 488 Unterschriften erreichten uns. Die Sammelpetitionen befassten sich unter anderem mit der Weidetierprämie, dem Schulsystem oder dem Umgang mit dem Wolf.
Meine Damen und Herren! Die Anliegen, Bitten und Beschwerden waren in all den Jahren sehr vielschichtig und haben eine große Bandbreite an Themen abgedeckt. Es war interessant zu erfahren, wo die Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt, seien es Fragen des Denkmalschutzes, des Betreibens von Steinbrüchen oder auch baurechtliche Fragen im Außenbereich, Schulgesetze oder das Parken für behinderte Mitmenschen. Dies hat die Arbeit im Petitionsausschuss spannend gemacht.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, möchte den Vertretern im Ausschuss herzlich für ihre gute und konstruktive Mitarbeit danken.
Danken möchte ich aber auch den Referenten in den Fraktionen, und zwar in allen Fraktionen, dem Referat Petitionen, den Mitarbeitern in den Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen sowie dem Ausländer- und dem Datenschutzbeauftragten. Ohne sie wäre eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Petitionen nicht möglich gewesen. Gerade bei Vor-Ort-Terminen haben sie häufig unkompliziert neue Lösungswege oder Alternativen für die Petenten aufgezeigt.
Aktuell ist festzustellen, dass das Petitionswesen immer mehr einen Transformationsprozess durchläuft und sich in den vergangen zwei, drei Jahren verstärkt zu einem Instrument der politischen Teilhabe und der Bündelung der Bürgerinteressen entwickelt hat. Dies beruht insbesondere auf besserer Vernetzung und Nutzung vielfältiger Kommunikationswege, insbesondere von privaten Plattformen. Es gilt, sich seitens des Ausschusses zukünftig vermehrt darauf einzustellen.
Meine Damen und Herren! Besonders freut es mich, dass wir es geschafft haben, Beschlüsse zur Weiterentwicklung des Petitionsrechts zu treffen, welche kurz-, mittel- bzw. langfristig umgesetzt werden sollen. Darauf ist die Ausschussvorsitzende, Frau Lauterbach, schon eingegangen.
Dazu möchte ich nur noch folgende Punkte explizit nennen: die Stärkung der Transparenz des Verfahrens für
den Petenten, die bessere sprachliche Verständlichkeit, der Ablauf von Vor-Ort-Terminen muss besser geregelt werden, aber auch der Umgang mit Petitionen, die direkt an Fachausschüsse überwiesen wurden. Wir alle können noch an gestern Abend zurückdenken, als wir darüber diskutiert haben. Der Umgang mit Petitionen im Zusammenhang mit dem Datenschutz muss auf den Prüfstand gestellt werden. All das sind Aspekte, die wir den Kolleginnen und Kollegen des 7. Sächsischen Landtags kurz-, mittel- oder langfristig mit auf den Weg geben wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn das Instrument der Petition kein Allheilmittel ist und auch nicht sein kann, so ist es doch ein wirksames Mittel für die direkte Bürgerbeteiligung und ein Indikator für die aktuelle Entwicklung im Land.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass sich der 7. Sächsische Landtag aktiv, konstruktiv und offen mit den eingegangenen Petitionen befasst.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ihr Antrag, liebe LINKE, ist wieder einmal an politischer Schaumschlägerei und populistischen Floskeln kaum zu überbieten.
Man sollte diesem zwanghaften linken Negativismus nicht folgen, ihn nicht ernst nehmen und folglich einfach ignorieren. Schon im Titel zeigt sich dessen ganze Widersprüchlichkeit. Mit solchen Titeln zementieren Sie die Mauer in den Köpfen.
Es gibt keine Ostdeutschen. Suchen Sie den Begriff einmal im Duden. Es gibt die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Brandenburg usw. im Osten der Bundesrepublik. Das Konstrukt der sogenannten Ostdeutschen wird von Ihnen kultiviert. Das dient einzig und allein Ihren politischen Zielen und Interessen.
Niemand diskreditiert die Arbeits- und Lebensleistung der Sachsen. Was die Sachsen hier im Freistaat seit 1990 geleistet haben, ist außerordentlich beeindruckend.
Veränderungen in nahezu allen Lebensbereichen wurden gemeistert, Neues gelernt, berufliche Herausforderungen geschafft, Kinder erzogen, Familien gegründet, Demokratie verinnerlicht. Die Menschen engagieren sich in zahllosen Vereinen, Parteien und Kirchen. Aus einer unterge
henden DDR wurde mit der Wiedervereinigung ein Sachsen aufgebaut, das in vielen Bereichen der Wissenschaft, Bildung und Forschung an vorderster Stelle im Ranking der Bundesländer liegt.
Ich denke dabei nur an die PISA-Befragung. Das Land wurde aufgebaut, und das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen,
und blühende Landschaften sind überall zu entdecken,
wenn man nur mit offenen Augen durch das Land fährt.
Ehrlich gesagt, welches Land hat das nach 29 Jahren so geschafft? Hier gebührt der Dank allen Sachsen, allen Menschen, die mitgeholfen haben, dieses Jahrhundertwerk zu schaffen.
Eines ist klar: Fehler und Versäumnisse gibt es immer.
Einer systematischen Aufarbeitung bedarf es, wenn verbrecherische Unrechtsstaaten am Werk waren. Aufarbeitung war und ist nötig nach dem Ende des Nationalsozialismus und nach dem Ende der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR. Für mich gehört die Aufarbeitung in wissenschaftliche Hände.
Was, bitte, ist Treuhandunrecht? Wenn es in einzelnen Fällen zu Rechtsverstößen gekommen sein sollte, dann ist hier unsere unabhängige Justiz am Zug. Auf unseren Rechtsstaat kann sich der Bürger verlassen. Falls Ihnen das entgangen ist, es gab einen Treuhand-Untersuchungsausschuss. Der Deutsche Bundestag hatte mehrere Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung der Tätigkeit der Treuhand eingesetzt. Gegenstände waren unter anderem: veruntreutes DDR-Vermögen, diverse Betrugsfälle, die Leuna-Affäre oder auch die Ermittlung gegen Treuhandmanager. Anträge wie der Ihre vermengen unzulässig verschiedenste Themen.
Nun zum Einzelnen: Sie tun gerade so, als hätten sich die neuen Bundesländer seit 1990 nicht entwickelt. Dabei stieg das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner von 42 % im Jahr 1990 auf fast 75 % im Jahr 2017. Die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe je Einwohner ist im Jahr 2017 besser als in Italien, Frankreich und Großbritannien. Die Arbeitslosenquote ist auf unter 8 % gesunken. Die Lebenserwartung ist in den letzten 30 Jahren deutlich gestiegen. Das gilt auch für die Löhne. Ihr Ruf nach Anhebung des Lohnniveaus Ost ist nicht zielführend. Es gibt schließlich auch einen Unterschied bei
den Löhnen in Schleswig-Holstein und Bayern, und das Aushandeln der Löhne ist Sache der Tarifpartner.
Die Unterpräsenz von Menschen aus den Ländern in Führungs- und Leitungspositionen ist sicher Realität. Das hat aber seine Gründe. Hier beginnen inzwischen auch Veränderungen. Es muss gelten: Qualität zählt, nicht der Geburtsort.
In den neuen Bundesländern wurden neue Gerichts- und Behördenstandorte angesiedelt, das Bundesverwaltungsgericht, zuletzt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig und das Fernstraßenbundesamt. Hier muss sicher noch mehr geschehen. Eines Antrags der LINKEN bedarf es dazu nicht.
Eine Lösung zur Angleichung der Renten ist nunmehr gefunden. Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen. Übrigens – das wissen Sie auch ganz genau, aber vielleicht muss man Ihnen das immer wieder sagen – ist das ein Thema, das in der Bundesregierung jetzt behandelt wird und hier in Sachsen auf keinen Fall rechtlich vollzogen und ein Gesetz dazu im Sächsischen Landtag verabschiedet werden kann.
Ganz grotesk wird es wenig überraschend, wenn Ihr Antrag beim Thema Außenstellen der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen – – Dass Ihnen die Aufarbeitung des SED-Stasi-Unrechts nicht passt, wissen wir.
Wir stehen zu unserem Antrag aus dem Jahr 2016 und wollen, dass drei Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Leipzig, Chemnitz und Dresden erhalten bleiben.
Diese Aufarbeitung muss weitergehen. Die von Ihnen geforderte Bereitstellung der für die Realisierung eines für die Menschen, die Umwelt und die Regionen erfolgreichen sozialökologischen Strukturwandels in den Braunkohlerevieren in Sachsen erforderlichen Bundesmittel in einer auskömmlichen Höhe ist dank des Engagements unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und unseres Altministerpräsidenten Herrn Tillich bereits geregelt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie von der Linksfraktion sprechen davon, den Menschen hier Respekt zu zollen. Wir brauchen dazu keinen Antrag von Ihnen. Wir tun das selbstverständlich täglich.
Ich kann Ihnen sagen, wie wir in der Weiterentwicklung unseres Freistaates vorangehen wollen. Wir stärken weiter unsere Wirtschaft, sorgen für Entbürokratisierung, fördern Wissenschaft und Bildung, bauen die Infrastruktur aus,
besonders das Breitband, stärken die innere Sicherheit und die Justiz.
Das hilft den Menschen am meisten, um weiter die Folgen der SED-Diktatur zu beheben. Was wir verstärken müssen, ist die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Aber so einen Antrag werden wir aus Ihren Reihen wohl nicht erwarten können. Wie Sie sich denken können, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Vorstellung des Jahresberichts des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag besteht die Gelegenheit, den Fokus wieder einmal auf ein demokratisches Instrument, den Petitionsausschuss, zu lenken. Er ist ein wertvolles Element politischer Beteiligung, welches nicht häufig im Mittelpunkt steht, gleichwohl aber eine wichtige Rolle spielt. Nirgendwo können sich Abgeordnete besser einen Überblick darüber verschaffen, was die Menschen in Sachsen derzeit bewegt. Zu allen Themenbereichen, und glauben Sie mir, zu allen Themenbereichen, gelangen Eingaben an uns Abgeordnete. Manchmal wünschte ich mir, dass unsere Anregungen, Nachfragen und unsere Meinung ernster genommen werden.
Dies wurde mir gerade bei der Vorsitzenden-Konferenz der Petitionsausschüsse der Bundesländer noch einmal deutlich bewusst und vorab, Herr Präsident und liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich, dass wir im Freistaat Sachsen 2020 diese Konferenz ausrichten dürfen. Das ist auch eine Wertschätzung unserer Arbeit.
Auch 2017 haben sich wieder viele Bürgerinnen und Bürger an den Sächsischen Landtag mit der Bitte um Unterstützung und Klärung eines Sachverhalts oder mit einer Beschwerde gewandt. Insgesamt sind 612 Schreiben eingegangen, 526 als Petitionen bearbeitet, 131 Petitionen
konnten als abgeholfen bzw. erledigt erklärt werden. Weitere 59 wurden an die Staatsregierung oder an andere Stellen überwiesen. Die Themen waren dabei so vielfältig wie das Leben selbst, sei es die Bereitstellung von Abfallbehältern im Großen Garten Dresden, die Auswirkungen der Hofraumverordnung oder sozialrechtliche Aspekte.
Ferner ging im Berichtszeitraum eine Massenpetition ein. Mit dieser setzten sich die Petenten für eine zukunftsorientierte Verlegung der B 178n ein. 34 Anliegen gingen dem Petitionsausschuss als Sammelpetition mit über 59 000 Unterschriften zu. Die Frau Vorsitzende erwähnte das schon. Diese befassten sich unter anderem mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und dem Erhalt der Arten und dem Naturschutz. Die Petitionen zum Schutz gegen die Geflügelpest ist mir dabei besonders in Erinnerung geblieben. Sie finden diese auch im aktuellen Jahresbericht, den ich Ihnen schon einmal wärmstens ans Herz legen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im November 2016 ist im Freistaat der erste Befund mit Geflügelpest festgestellt worden. Das war der Teil einer Geflügelpestepidemie, die deutschland- und europaweit als die heftigste und längste seit Beginn der Aufzeichnungen gilt. Alle sächsischen Landkreise waren mit Restriktionszonen belegt und damit eine große Anzahl von Nutztier-, Geflügelbetrieben, Hobbyhaltern, Rassetierzüchtern und Tierparks. Es wurde eine sachsenweite Aufstallungspflicht vom 14.11.2016 bis 20.03.2017 angeordnet. Im Rahmen dieses Geschehens kam es unter anderem zu Petitionen mit der Forderung, auf eine generelle Aufstallung zu verzichten und stattdessen eine gebietsweise Risikoeinschätzung vorzunehmen. Weitere Anliegen waren die Befreiung von Tauben und Taubenausstellungen.
Im Sozialausschuss und auch im Petitionsausschuss haben wir uns intensiv mit dieser Petition auseinandergesetzt und die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. In der Stellungnahme der Staatsregierung wurde deutlich gemacht, gestützt auf die Erfahrungen des Geflügelpestgeschehens in den Jahren 2016 und 2017, dass für ein künftiges Geschehen ein abgestuftes Handlungssystem zur Anwendung kommt. Diesem liegen weitere Faktoren der Risikobewertung, zum Beispiel die Anzahl und die Art der betroffenen Vögel, zugrunde. Ziel ist eine angemessene und möglichst geringe Reglementierung bei tierseuchenrechtlichen Maßnahmen.
In der Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung erörtert und beschlossen. Diese Änderung der Verordnung geht auf das Geflügelpestgeschehen 2016/2017 in Sachsen ein und sieht Anpassungen vor. Mit dieser Petition – das wollte ich noch einmal deutlich machen – kann ein einzelnes Anliegen fundamental Änderungen erreichen. Es lohnt sich also immer, eine Petition einzulegen.
Deutlich mehr als in den vergangenen Jahren hat der Petitionsausschuss von seinen Möglichkeiten zur Durchführung von Ortsterminen Gebrauch gemacht. Gerade bei
den Vor-Ort-Terminen, bei denen man vor Ort mit den Petenten und allen beteiligten Behörden um die Lösung eines Anliegens des Petenten sucht, zeigt sich, dass dies oft zur Lösung eines Anliegens beitragen kann und stärkt auch die Arbeit des Ausschusses als solche. Dies können wir leider nicht für jedes Anliegen der Petenten sagen. In diesen Fällen ist es uns aber wichtig, ihnen immer eine fundierte Stellungnahme zukommen zu lassen. Wir geben uns sehr große Mühe, unsere Stellungnahmen einfach und verständlich zu formulieren.
Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Möglichkeiten von Beteiligungsverfahren im Internet eingehen. Vielfach wird hierbei mit dem Begriff der Petition gespielt. Es wird suggeriert, dass den Bürgerinnen und Bürgern schnell geholfen werden kann. Je mehr sich dazu melden, desto gefühlt eher. Im Vergleich zum Petitionsverfahren im Landtag erhalten sie aber keine fundierte konkrete Antwort bzw. begründeten Bescheid des Ausschusses darüber, wie mit ihrer persönlichen Eingabe verfahren wurde. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Diese Antwort erhalten sie nur von uns, dem Petitionsausschuss.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei unserem Landtagspräsidenten, Herrn Dr. Rößler, herzlich dafür zu bedanken, dass er sich immer viel Zeit bei den Übergaben der Petitionen nimmt und immer ein offenes Ohr für die Problemlagen unseres Ausschusses und der Bürger hat.
Bei den Mitarbeitern des Referates möchte ich mich besonders bedanken, denn sie sind intensiv dabei, mit uns gemeinsam die Anliegen der Petenten abzuarbeiten und uns ungemein bei der Arbeit zu unterstützen. Ebenso danke ich den Ministerien und dem Ausländer- und dem Datenschutzbeauftragten sowie den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die Zusammenarbeit während der gesamten Legislaturperiode.
Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen. Es handelt sich dabei um eine interessante Lektüre. Zum Tag der offenen Tür am 3. Oktober wird er auch hier im Sächsischen Landtag ausliegen. Wer ihn einfach zugeschickt bekommen möchte, kann sich an den Landtag wenden.
Herzlichen Dank.
Ja, Herr Präsident. Eigentlich bin ich jetzt ein wenig irritiert, weil ich nicht als Erste zu dieser Petition sprechen wollte. Eine Fraktion hat angezeigt, die Petition hier im Plenum diskutieren zu wollen, doch das waren nicht wir von der Koalition.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem Redebeitrag zur Petition 06/01961/7 das Verfahren noch einmal darstellen. Der Inhalt des Verfahrens ist: Der Petent beschwert sich über das Verhalten eines Beamten, welcher sich per Twitter kritisch über die Migrationspolitik geäußert hat, was keine Konsequenzen für den Beamten hatte. Der Petent hat das Anliegen, das Verhalten des Beamten unter dienstrechtlichen Aspekten prüfen zu lassen.
Zum Werdegang: Die Petition wurde bearbeitet. Die Stellungnahme der Staatsregierung liegt vor. Der Bearbeiter hat sich damit kritisch auseinandergesetzt, die rechtlichen Schritte aus der Stellungnahme des Ministeriums dargestellt und ist zu einer differenzierten Sichtweise in den einzelnen Punkten gekommen.
Bei der Befassung im Ausschuss gab es umfangreiche Diskussionen durch alle Fraktionen. Im Ergebnis wurde von keiner Fraktion eine Abstimmung verlangt, und die Beschlussempfehlung hat so Bestand. Im Gegenteil wurde darüber Einverständnis im Ausschuss erzielt, dass folgender Satz zusätzlich noch eingefügt wird: „Das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot differenziert nicht zwischen dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen.“
Wir haben uns dann im gesamten Petitionsausschuss einstimmig entschieden, der Staatsregierung unter diesem Gesichtspunkt die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen. Es wurde schon gesagt, dass die Überweisung zur Berücksichtigung an die Staatsregierung unser schärfstes Schwert ist. Wir verlangen damit eine eingehende Prüfung zum Anliegen des Petenten durch die Staatsregierung.
Uns ist wichtig, dass jede Petition ernstgenommen wird und bis zum Ende durchweg bearbeitet werden kann. Dabei sollen die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, vollumfänglich ausgeschöpft werden. Hier sehen wir Möglichkeiten. Deshalb bitten wir als Ausschuss die Staatsregierung um Berücksichtigung.
Es darf aber möglich sein, dass im Petitionsverfahren ein Bearbeiter zu einer anderen Bewertung als die Staatsregierung kommt; denn der Bearbeiter ist Herr des Verfahrens.
Danke.
Ja, Herr Präsident, ich möchte gleich von hier aus sprechen.
Ich spreche stellvertretend für alle Fraktionen. Wir haben das so vereinbart. Herr Spangenberg, wir haben uns in der Sitzung des Petitionsausschusses am 26.10.2017 intensiv mit dieser Petition beschäftigt. Wir haben auch darüber diskutiert. Im Rahmen dieser Befassung wurden Ihrerseits keine Änderungen zur Abstimmung vorgeschlagen. Sie hätten ja einen Antrag stellen können, es solle zur Berücksichtigung an die Staatsregierung überwiesen werden. Dieser Antrag ist nicht gestellt worden, sodass wir eigentlich davon ausgehen konnten, dass für Sie die Petition in dieser Form mit der Beantwortung in Ordnung ist.
Ich möchte auch noch einmal betonen, dass Frau Lauterbach als Mitberichterstatterin auch dieser Meinung ist. Das haben wir im Ausschuss so diskutiert. Wenn Sie es noch einmal reflektieren, dann war das so. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass wir die Petition heute hier abschließend behandeln.
Die Petition ist vom Bundestag an den Landtag überwiesen worden. Das Ganze brauchte eine sehr lange Zeit. Der Petent muss endlich einmal eine Antwort bekommen.
Ja.
Wir lehnen den Antrag von Herrn Spangenberg heute hier ab. Wir bitten die Fraktionen, den Antrag und die Beschlussempfehlung so zu verabschieden, wie wir es im Petitionsausschuss vorgesehen haben.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Dies tun wir heute.
Liebe Kollegen, das ist der Bericht des Jahres 2016. Ich kann Ihnen schon jetzt empfehlen: Schauen Sie auch einmal hinein; denn immerhin legt damit der größte Ausschuss des Sächsischen Landtags seinen Jahresbericht hier in komplexer Form vor.
Unsere Verfassung und das Grundgesetz geben jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die
zuständigen Behörden im Sächsischen Landtag zu wenden. Diese „Notrufsäule“ der Bürger ist zugleich ein Seismograf, der die Stimmungen in der Bevölkerung aufnimmt und uns zeigt, wo die Nöte der Menschen liegen.
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, auf diese Seite des Petitionswesens hinzuweisen. Gerade diese eröffnet uns die Chance zum Dialog mit den Menschen, und das gerade in Zeiten, in denen darüber diskutiert wird, was gegen Politikverdrossenheit getan werden kann.
Auch im vergangenen Jahr ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Zahl der Petitionen zu verzeichnen. Im Jahr 2016 wurden 563 Petitionen eingereicht, 127 weniger als im Vorjahr.
Die Bürgerinnen und Bürger reichten vermehrt Mehrfach- und Sammelpetitionen ein. So wurden beispielsweise 27 Anliegen in Form einer Sammelpetition mit mehr als 33 000 Unterschriften dem Landtag übergeben. Achtmal wurden Petitionen an den Landtagspräsidenten übergeben, der sich dafür viel Zeit nimmt. Dafür auch einen herzlichen Dank von meiner Seite!
In dieser Form der Einreichung der Petitionen sehen viele, die sich der Petition anschließen, eine größere Aufmerksamkeit und Durchsetzungsfähigkeit ihrer Anliegen. Insbesondere bei der Übergabe von solchen Petitionen an den Landtagspräsidenten wird das immer wieder deutlich.
An dieser Stelle möchte ich aber auch deutlich machen: Jede eingegangene Bitte oder Beschwerde hat den gleichen Stellenwert. Entscheidend ist allein der Gegenstand der Petition und nicht, ob es sich um eine Einzel- oder Massenpetition handelt. Entscheidend dabei ist, dass die Petition fundiert und, wenn möglich, auch zeitnah beantwortet wird. Mir ist bewusst, dass viele Petenten eine schnelle Antwort erhalten möchten. Hierzu muss ich allerdings auch sagen, dass es gewisse Fristen gibt, die einzuhalten sind bzw. bei denen in komplizierten Fällen umfangreiche Untersuchungen erforderlich sind, um im Ergebnis eine klare Antwort zu erteilen. Denn das erwarten die Petenten zuallererst.
Die Themen der eingelegten Petitionen im Jahr 2016 waren dabei sehr vielschichtig. Der Kernbereich unserer Arbeit ist nach wie vor in der Suche nach Abhilfe in höchstpersönlichen Notlagen, wie zum Beispiel die verspätete Zahlung von Geldern in Jobcentern, die Nichtgewährung von Parkmöglichkeiten für Behinderte oder aber auch die Nichtgewährung von Parkerleichterungen generell.
Aber auch aktuelle Entwicklungen wurden angesprochen. Das betrifft ausländerrechtliche Fragen, die Ausweisung von Flächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, auch Vorschläge zur Verbesserung der Qualität von Bußgeldverfahren, der Denkmalschutz für ein Postamt in Neukirchen oder die Bestattung einer Urne im Garten. Ferner gingen im Berichtszeitraum zwei Massenpetitionen ein. Während die eine sich mit dem Windenergiekonzept in
der Region Chemnitz auseinandersetzte, befasste sich die zweite mit dem Unterrichtsausfall in der 76. Oberschule hier in Dresden. Insgesamt wurde 37 Petitionen abgeholfen, 69 wurden erledigt, aber der größte Teil – und das befriedigt uns natürlich alle nicht –, nämlich 359, waren nicht abhilfefähig.
Abschließend möchte ich mich für das Klima in diesem Ausschuss bedanken. Es ist ausgezeichnet. Wir können auch streiten, so ist es nicht. Die Frau Vorsitzende hat es gerade auch erklärt. Aber wir haben einen sehr guten Umgang miteinander, ein gutes Klima und eine gute Zusammenarbeit. Es ist uns ganz wichtig, dass wir unsere eigene Befindlichkeit zurückstellen, wenn es um die Anliegen der Menschen geht. Darum: Vielen Dank an alle Ausschussmitglieder.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei der Vorsitzenden Frau Lauterbach für die straffe Führung des Ausschusses bedanken, natürlich ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referates, die uns allen mit Rat und Tat zur Seite stehen, aber auch bei allen, die in den Ministerien arbeiten, beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten und unseren Referenten in den Fraktionen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Arbeit des Petitionsausschusses den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und nachvollziehbar zu machen, beteiligt sich der Petitionsausschuss – übrigens als einziger Ausschuss des Sächsischen Landtags – am Tag der offenen Tür des Sächsischen Landtages und führt den direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ich hoffe, viele Bürgerinnen und Bürger nehmen das Angebot an, denn das gibt es jedes Jahr aufs Neue.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute zum wiederholten Male zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, endlich politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen nachhaltig zu stärken. Bereits im Juni 2016 beschäftigte sich das Hohe Haus auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema.
Im heutigen Antrag schlägt die Fraktion DIE LINKE vor, die Kommunen sollen die Mitwirkung und unmittelbare Beteiligung von Seniorinnen und Senioren im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben stärken. Im Juni 2016 war der Vorschlag, dem Vorbild Berlins zu folgen und für Sachsen Leitlinien zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements zu erarbeiten und diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Damals diskutierten wir auch über das Seniorenmitwirkungsgesetz, wie es Herr Wehner schon sagte. Die Vorschläge sind die gleichen wie beim letzten Mal. Seitens
der Antragsteller wird zum wiederholten Male nicht aufgezeigt, welche rechtlichen oder tatsächlichen Einschränkungen Senioren bei der politischen Partizipation haben und warum sie im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bevorzugt werden sollen.
Ausgehend von der letzten Debatte zu diesem Thema und der Kritik, dass in der Sächsischen Gemeindeordnung in § 47 nur eine Kannbestimmung steht, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts stärker auf die Bildung von Beiräten hinzuweisen. Zukünftig soll deshalb der Satz „Insbesondere können Seniorenbeiräte …“ stehen. Das Wort „insbesondere“ hat dabei laut Duden folgende Synonyme: hauptsächlich, im Besonderen, in erster Linie oder auch im Speziellen.
Dabei, sehr geehrter Herr Kollege Wehner, greifen wir Ihren Kritikpunkt auf und setzen ihn um – wir tun also etwas. Sie sagten damals, die Wirksamkeit der Seniorenpolitik entscheidet sich in den Kommunen. Wir setzen das jetzt um und fordern das auch ein.
Der Datenbank der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ist zu entnehmen, dass es jede Menge Seniorenorganisationen gibt, die im Politikfeld tätig sind. Darüber hinaus sind die Senioren in vielen anderen nicht altersspezifischen Organisationen tätig. Das Engagement der Seniorinnen und Senioren in den Seniorenbeiräten, -vereinen, -verbänden und Kirchen genießt hohe Wertschätzung. Im Rahmen einer Anhörung zum Seniorenmitwirkungsgesetz wurde mehrfach auf das Engagement von Senioren auf der kommunalen Ebene wie auch im Rahmen der Arbeit der Landesseniorenvertretung für Sachsen hingewiesen. Dieses Engagement kann nicht hoch genug gelobt werden. An dieser Stelle möchte ich dieses ausdrücklich anerkennen und würdigen.
Sie fordern jetzt in Ihrem Antrag auskömmliche personelle, sächliche, finanzielle Ressourcen für die Landesseniorenvertretung für Sachsen e. V. Das ist bereits im Doppelhaushalt verankert – übrigens seit 2014/2015 mit steigender Tendenz. In diesem Zusammenhang ist ferner deutlich zu machen, dass es sich hierbei um einen Zusammenschluss der bei den Kommunen und Kreisen des Freistaates Sachsen gebildeten Seniorenvertretungen, -beiräte und -räte handelt. An dieser Stelle ist daher auch an die kommunale Ebene zu appellieren.
Im Rahmen der Anhörung zu dem Entwurf eines Seniorenmitwirkungsgesetzes aus dem Jahr 2016 wurde deutlich, dass das Seniorenengagement auf der kommunalen und der Landkreisebene überwiegend funktioniert. Es gibt aber nach wie vor Lücken; das bestreite ich gar nicht.
Entscheidend für uns ist in diesem Zusammenhang aber, dass dieses Engagement freiwillig entstanden ist und gelebt wird. Weder der Gesetzentwurf noch der vorliegende Antrag gehen auf den Aspekt ein, dass es nicht nur rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf, sondern auch des Engagements – eben von den Menschen vor Ort. Dies gilt es zu stärken statt eine Hülle zu schaffen, die dann vor Ort nicht gelebt wird.
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass ein Gesetz allein nicht mehr Mitwirkung schafft. Vielmehr kommt es darauf an, dass die bereits Aktiven mitbestimmen können, denn Scheinbeteiligung demotiviert. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus dem Entwurf des neuen Armuts- und Reichtumsberichtes, der momentan in der Bundesregierung abgestimmt wird und aus dem die „Saarbrücker Zeitung“ zitiert, geht hervor, dass sich seit dem Anstieg bis Mitte des vergangenen Jahrzehnts die Armutsrisikoquote von Kindern nicht weiter erhöht hat. Weiter heißt es dann: „Nur wenige Kinder in Deutschland leiden unter einer materiellen Not.“ Wenn der Anteil der Haushalte mit einem beschränkten Zugang zu einem gewissen Lebensstandard und den damit verbundenen Gütern betrachtet werde, dann seien 5 % der Kinder betroffen.
Bereits im September 2016 haben wir im Landtag deutlich gemacht und darüber diskutiert, dass die Entwicklung im Freistaat Sachsen rückläufig ist. Lebten vor fünf Jahren in Sachsen 20,1 % der Kinder in Familien mit Grundsicherung, waren es im Jahr 2015 nur noch 16,9 %.
Gleichwohl muss man aber weiterhin alles daransetzen, um die Zahlen von Kindern in Armutslagen zu senken. Kinder in Armut können ihre Lebenssituation nicht selbst ändern. Deshalb hat hier der Staat eine besondere Verantwortung, und wir als Staat nehmen diese Verantwortung sehr wohl in Anspruch und tun etwas, Frau Schaper.
Meine Kollegin Ines Saborowski-Richter hat in der Plenardebatte ausführlich aufgezeigt, welche umfangreichen Maßnahmen im frühkindlichen und schulischen Bereich seitens des Freistaates angeboten werden, um frühzeitig eine Teilhabe von Kindern, egal ob arm oder reich, zu ermöglichen.
Ich möchte an dieser Stelle die Ausführungen nicht wiederholen, aber doch noch einmal auf das Bildungs- und Teilhabepaket eingehen. Gerade Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht unwesentlich geholfen. Diese Sachleistungen über Gutscheine oder Direktzahlungen sorgen dafür, dass die Leistungen direkt bei dem Kind ankommen. Sie erhalten auf Antrag Zuschüsse – das möchte ich besonders
erwähnen – zum Mittagessen in der Schule oder in der Kita, zur Schulbeförderung und zum persönlichen Bedarf; außerdem Aufwendungen für ein- und mehrtägige Ausflüge oder zur Lernförderung. Darüber hinaus erhalten sie Zuschüsse unter anderem zu Musikkursen oder zu Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen.
Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen heißt es in § 1: „Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung, ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.“
Mit den in Sachsen bestehenden Betreuungs- und Bildungsangeboten werden mögliche negative Einflüsse der sozialen Herkunft auf Bildungschancen jedoch deutlich minimiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird häufig kritisiert – das besagt auch eine Studie, die derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wird, und auch die Evolution des Bildungspakets, die in Kürze veröffentlicht wird –, dass es eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für diese zweckgebundene Form der Bedarfsdeckung gibt. Drei Viertel der befragten Haushalte sprechen sich gegen eine reine Geldleistung aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade im Hinblick auf das Bildungs- und Teilhabepaket sind generell die Sozialleistungen anzusprechen. So ist derzeit auf Bundesebene vorgesehen, dass die Regelleistungen ab Januar 2017 erhöht werden sollen. Dabei ist geplant, dass die Regelleistungen für Kinder bis zum 13. Lebensjahr am stärksten steigen. Ihnen stehen künftig 21 Euro mehr zu und damit 291 Euro im Monat. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro 5 Euro mehr als bislang. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung soll der Regelsatz um 4 Euro auf 368 Euro pro Person und Monat angehoben werden. Ferner soll auch der Mietzuschuss angehoben werden.
Diese Maßnahmen gehen einher mit den bereits beschlossenen Steuererleichterungen sowie der Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und des Kindergeldes. So soll auch in den Jahren 2017 und 2018 der Grundbeitrag pro Kopf um 168 Euro auf 8 820 Euro steigen.
Nein. – Im Jahr 2018 soll der Grundbeitrag pro Kopf um weitere 180 Euro auf 9 000 Euro steigen. Das Kindergeld wird ebenfalls steigen.
Damit kommt zum Ausdruck, dass es in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen gute Systeme
gibt, wenn es darum geht, Kinder zu unterstützen, die aus einkommensarmen Verhältnissen kommen.
Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche sehr ausführlich zu den geplanten Erhöhungen der Regelbedarfe Stellung genommen und Verbesserungen verlangt. Gerade diese aktuellen Maßnahmen zeigen deutlich auf, dass seitens der Bundesregierung wie aber auch der Länder und des Freistaates Sachsen in nicht unerheblichem Maße Verbesserungen im Bereich der Sozialleistungen vorgenommen und angestrebt werden.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich noch einmal den Altbundeskanzler Helmut Schmidt zitieren, der im Jahr 2009 feststellte: „Überall lesen Sie zum Beispiel in Überschriften, wie viel Prozent arme Kinder in Deutschland leben. Manches, was man heute als Armut beklagt, wäre in meiner Kindheit beinahe kleinbürgerlicher Wohlstand gewesen.“
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Entschließungsantrag: Die Sozialberichterstattung kommt – das hat Herr Homann deutlich ausgeführt. Wir als Koalition werden dafür im Haushalt Gelder zur Verfügung stellen.
Weiter ist geplant, einen Beirat zur Sozialberichterstattung zu initiieren und einzurichten. Dazu sind an uns alle über den Sozialausschuss Einladungen ergangen. Hier bietet es sich an, dass alle, die daran Interesse haben, auch teilnehmen und so dazu beitragen, dass wir bei einer Sozialberichterstattung über die gleichen Dinge sprechen und nicht der eine über dies und der andere über das.
Das soziale Bildungs- und Teilhabepaket, das Sie mir jetzt vorgehalten haben, Frau Schaper, besagt nicht, dass es eine Lernförderung ist, sondern es ist eine unterstützende Leistung für Kinder, die sich in Problemlagen befinden. Lernen muss jedes Kind natürlich noch selbst.
Wir sind ja froh, dass im Freistaat Sachsen mehr Kinder geboren werden; Kinder sind für uns alle eine Bereicherung und wir haben alle in der Familie unseren Vorteil davon, wenn wir auf Kinder schauen. Deshalb gehört es für mich dazu, dass wir die Anreize, die eine solche Situation bietet, dann auch verstetigen.
Ich möchte zu dem Antrag nur so viel sagen: Wir werden ihn als Fraktion ablehnen, denn wir dürfen Kinder nicht als Belastung sehen, sondern wir müssen Kinder auch als Chance für uns alle sehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Abgeordnete sind Vertreter des Volkes, und das bedarf, glaube ich, keiner besonderen Betonung. Gerade im Hinblick auf Artikel 35 unserer Sächsischen Verfassung wird die Verantwortung aber noch einmal besonders deutlich, gibt doch der Artikel den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich an die Volksvertreter zu wenden und in angemessener Frist einen begründeten Bescheid auf ihr Anliegen zu erhalten.
Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses ist der zweite der aktuellen Legislaturperiode. Die Probleme und Anliegen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss wenden, stammen aus verschiedenen Bereichen. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Bereiche aufzählen. Entscheidend ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht sehr intensiv sowie immer wieder wahrnehmen. Die Arbeit der Landtagsverwaltung und der Mitglieder des Petitionsausschusses stellt es manchmal vor große Herausforderungen.
Besonders viele Eingaben gab es im Berichtsjahr 2015 im Bereich des Innern. Es gab 117 Petitionen, die sich an dieses Ministerium richteten. Vorwiegend gab es dazu Fragen zum Kommunalwesen, Bauwesen aber auch zu Themen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Gleich an zweiter Stelle rangiert das Staatsministerium für
Soziales und Verbraucherschutz. Hier wurden insgesamt 96 Petitionen eingereicht. 39 Petitionen enthielten Anliegen zum Thema Sozialversicherung, Altershilfe, Renten- und Pflegeversicherung. 37 Petitionen betrafen den Bereich der Leistungen nach SGB II sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Weiterhin ist entscheidend, dass mit den Petitionen jeder Bürger – und das weltweit – ein Mittel in der Hand hat, um auf Missstände hinzuweisen und den Landtag über die konkreten Auswirkungen von Gesetzen zu informieren. Er kann ebenso kenntlich machen, an welcher Stelle es unbeabsichtigt klemmt und Nachbesserungen dringend nötig sind. Manchmal reicht schon eine klare Auskunft des Petitionsausschusses, damit den Petenten geholfen werden kann. Die offizielle parlamentarische Nachfrage bei den vorgesetzten Ministerien, die für die Benachteiligung einer Person und somit für die Petenten verantwortlich sind, führt auch zu einer Überprüfung und Korrektur im Sinne der Eingabe. Hierfür gilt allen Beteiligten auch mein herzlichster Dank.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr. Die Ausschussvorsitzende hat schon viele Zahlen genannt. Darum möchte ich sie alle nicht noch einmal nennen. 690 Schreiben von Petenten erreichten den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags mit der Bitte um Klärung. Schwerpunkte waren insgesamt in diesem Berichtsjahr unter anderem das Straßen- und Verkehrswesen, die Wasserwirtschaft und der Hochwasserschutz, Bildung und Erziehung sowie die Erhebung der Rundfunkbeiträge. Im Bereich Soziales, das habe ich gerade ausgeführt, gab es viele Fragen, die sich um das SGB II rankten.
Während die Anzahl der Petitionen im genannten Zeitraum rückläufig war, bleibt die Beteiligung der Mehrfach- und Sammelpetitionen ungemindert hoch. So gab es beispielsweise im Jahr 2015 zwei Massenpetitionen. Ein Sachverhalt befasste sich mit der B 97/B 186 in der Ortslage Markranstädt. Zur Erhöhung der Sicherheit und des Lärmschutzes wurde ein durchgängiges Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde gefordert. Eine zweite Massenpetition befasste sich mit der Thematik Lärmschutz im Straßen- und Schienenverkehr, wozu über 1 840 Postkarten im Sächsischen Landtag eingingen. Das zeigt deutlich, dass die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, von der Bevölkerung engagiert wahrgenommen wird. Das macht man eben so in einer Demokratie.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich noch einmal die Gelegenheit zum Dank nutzen. Dieser gilt allen, die einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Das betrifft erstens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes, welche dem Petitionsausschuss auch in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite standen. Hierbei seien auch die vielen Vor-Ort-Termine erwähnt, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns Abgeordneten mit Rat und Tat
zur Seite stehen. Zweitens gilt der Dank auch der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit. Drittens möchte ich unserem Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth danken, der uns besonders bei den Fragen, die sich um dieses Thema ranken, immer mit Rat und Tat zur Seite steht.
Anschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen. Es handelt sich hierbei – wie auch in den vergangenen Jahren – um eine sehr interessante Lektüre. Frau Lauterbach hat den Bericht bereits hochgehalten. Ich möchte dies ebenfalls tun. Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der offenen Tür im Sächsischen Landtag vor Ort sind, können den Bericht einsehen oder mitnehmen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln hier in der 2. Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Senioren“.
Die Antragsteller sehen bislang eine unzureichende Beteiligung von Senioren im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, die Interessenvertretung und Mitbestimmung von Senioren im Freistaat Sachsen umfassend und flächendeckend auszubauen.
Dazu sollen insbesondere folgende wesentlichen gesetzlichen Regelungen im Entwurf normiert werden, gesetzlich verpflichtend für Behörden, öffentliche Stellen und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die Gemeinden, Städte und Landkreise: Die Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen und geeignete Formen und Verfahren für deren unmittelbare Beteiligungen an den sie betreffenden Planungen und Vorhaben zu gewährleisten und vorzuhalten; die Bildung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sowie deren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben; Bestellung von Seniorenbeauftragten in den Landkreisen und Gemeinden; die Wahl und Berufung eines unabhängigen Landesseniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtags sowie dessen Aufgaben und Befugnisse; die Bildung eines Landesseniorenrates als Beratungsorgan der Staatsregierung und des Landtages zu Fragen, die die Lebensumstände, Interessen und Belange der Senioren im Freistaat Sachsen betreffen.
Grundsätzlich ist das Ansinnen zu begrüßen, die Belange und Interessen der älteren Mitbürger angemessen zu berücksichtigen. Mit dem Verweis auf die demografische Entwicklung in der Begründung zum Gesetzentwurf wird dies deutlich unterstrichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist allerdings aufgrund folgender Aspekte nicht unkritisch zu sehen und daher
abzulehnen. Verkennung der tatsächlichen Möglichkeiten: In der Begründung zum Gesetzentwurf wird davon gesprochen, dass Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung von Senioren bislang weitgehend unabhängig vom guten Willen der politisch Verantwortlichen sind. Ähnlich ist auch eine Aussage in der Anhörung zum Gesetzentwurf, als davon gesprochen wurde, dass die Mitbestimmung von Senioren aufgrund der vagen Unverbindlichkeit bislang nicht funktioniert hat. Dagegen spricht zum einen aber schon die Wirklichkeit im Freistaat Sachsen, wie beispielsweise in der Anhörung geschildert wurde. Ich möchte nur an den Landkreis Görlitz erinnern, der uns in der Anhörung sehr deutlich herübergebracht hat, was dort alles möglich ist.
In den Städten und Landkreisen haben die Senioren freiwillig und selbstständig das Heft des Handelns in die Hand genommen, sich aktiv vor Ort eingebracht und wirken mit. Dafür gibt es genügend Beispiele, die das belegen. Es ist die Einrichtung von Beiräten und Beauftragten nach der Landkreisordnung und nach der Gemeindeordnung möglich. Auch in den Sozialräumen, in den Landkreisen wird das neuerdings sehr vorangetrieben.
Eine Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen und der Solidargemeinschaft, wie im Gesetzentwurf genannt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Generation gegenüber einer anderen bevorzugt wird. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung sollte mit einem solchen Gesetz vorsichtig agiert werden.
Aktive Mitwirkung ist auch jetzt schon möglich. Dafür steht eine Vielzahl von Beispielen, wie der Seniorenbeirat in Leipzig. Die gelebte Selbstverwaltung in Sachsen in den kreisfreien Städten und im kreisangehörigen Raum zeigt, dass dort, wo Bedarf an zusätzlichen Anlaufstellen für Senioren besteht, bereits mit der Bildung einer entsprechenden Beiratsstruktur reagiert wurde und es dafür keines gesetzlichen Eingriffes bedurfte.
Auch wurde im Rahmen der Anhörung deutlich, dass es schon jetzt teilweise schwierig ist, Senioren zu finden, die sich aktiv in die Seniorenarbeit einbringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Vielzahl an Gremien, die zu schaffen wären, wird das noch verschärft und kann unter anderem dem angestrebten Ziel entgegenwirken. Mitarbeit kann nicht durch den Staat verordnet werden, sondern vielmehr wollen wir die ältere Generation weiter ermutigen, sich unmittelbar in den Räten für das Allgemeinwohl zu engagieren und damit an entscheidender Stelle am politischen, kulturellen und sozialen Leben einer Kommune, eines Landkreises teilzuhaben.
Abschließend möchte ich auf Folgendes hinweisen: Im Rahmen der Anhörung wurde mehrfach auf das bisherige Engagement auf kommunaler Ebene hingewiesen, wie auch auf die Arbeit der Landesseniorenvertretung für Sachsen. Dieses Engagement kann nicht hoch genug gelobt werden, und an dieser Stelle möchte ich das ausdrücklich anerkennen und würdigen.
Der Koalitionsvertrag greift daher auch nicht ohne Grund die Seniorenmitwirkung auf. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sie in Sachsen weiter ausgebaut wird. Dabei sollen auch die Anmerkungen, die Sie im Gesetzentwurf gemacht haben, einfließen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich schon ein wenig über die Arbeit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im letzten Petitionsausschuss stand diese Petition auf der Tagesordnung. Im Petitionsausschuss wird immer gründlich über jede Petition diskutiert und dann auch über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Zu dieser Petition wurde von den GRÜNEN keine Einlassung getätigt; das kann man auch im Protokoll nachlesen.
Hier hätten Sie Anmerkungen machen können und wir hätten uns vielleicht darüber verständigen können, dass wir die Petition zurückstellen. Dies ist nicht erfolgt.
Deshalb möchte ich auch hier alle auffordern, die Beschlussempfehlung des Ausschusses anzuerkennen.
Ich kann nur dazu raten, sich das Protokoll der letzten Ausschusssitzung vorzunehmen. Wenn zu dieser Petition eine Einlassung erfolgt wäre, würde das im Protokoll auch nachzulesen sein. Dies ist nicht der Fall.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Debatte heute lautet: „Wir für Sachsen – bürgerschaftliches Engagement wird gestärkt“. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, sichert Freiheit sowie Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. Bürgerschaftliches Engagement gehört dabei zu den konstitutiven Elementen der parlamentarischen Demokratie, ohne dass es staatlicherseits verordnet werden kann oder darf.
Ich möchte einmal aus dem Motivationsbericht zum bürgerschaftlichen Engagement im Freistaat Sachsen, der den Zeitraum von 1999 bis 2014 umfasste, zitieren: „Die stärkste Motivation ist für die Befragten, mit anderen Menschen zusammenzukommen. Alle Gruppen wollen mit ihrem Engagement vor allem die Gesellschaft mitgestalten. Dabei sind ältere Menschen pflichtorientierter, aber vor allem politisch motiviert. Die Statements zu den Erwartungen an freiwilliges Engagement, und zwar unabhängig von der Tätigkeit, bestätigen, dass insbesondere der ‚Spaß an dem Engagement‘ bei den Befragten hoch im Kurs steht. Aber auch ‚anderen Menschen helfen‘ zu können, ‚etwas für das Gemeinwohl zu tun‘, und ‚mit sympathischen Menschen zusammenzukommen‘ sind wichtige Faktoren für alle freiwillig Engagierten.“ Das sind wichtige Faktoren, die die Befragten auch benennen. „Bei jungen Leuten und Arbeitslosen ist zusätzlich zur
Gemeinwohlorientierung und zur Geselligkeit das persönliche und berufliche Interesse wichtig.“
Die Engagementlandschaft steht für die Gesamtheit der für bürgerschaftliches Engagement tätigen Akteure und erforderlichen Rahmenbedingungen. Hierzu gehören der Staat, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft. Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist dabei durch ihre Vielfalt, ihren Ideenreichtum, ihre Fantasie und vor allem durch ihr hohes Engagement gekennzeichnet. Das zeigt sich seit Jahrzehnten aber auch gerade jetzt in beeindruckender Weise bei der bürgerschaftlichen Flüchtlingsarbeit, die angesichts der vielen Vertriebenen und Asylsuchenden spontan in fast allen Orten in unserem Staat entstanden ist.
Um das gemeinwohlorientierte Engagement ist es gut bestellt. Rund 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich laut den Ergebnissen des Bundesfamilienministeriums in vielfältiger Weise. Dafür möchte ich ihnen von dieser Stelle aus einmal ganz herzlich danken.
Sie übernehmen in Sportvereinen, in kreativen Einrichtungen, bei den Tafeln, bei den Grünen Damen, bei der Feuerwehr, in der Kirche sowie bei der Laienmusik gemeinwohlorientierte Aufgaben. Eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger ist darüber hinaus grundsätzlich gemeinwohlorientiert und engagementbereit.
Ich möchte noch einmal etwas zitieren: „Allein rund drei Millionen Menschen unterstützen die Freie Wohlfahrtspflege; bis zu zwei Millionen Freiwillige engagieren sich im Katastrophenschutz. Und rund 100 000 Freiwillige aller Altersgruppen engagieren sich in den Freiwilligendiensten. Aus den Ergebnissen der Erhebung zur Zeitverwendung in Deutschland 2012/2013 geht hervor, dass 40 % der Bevölkerung (älter als 10 Jahre) freiwillig engagiert sind.“
Nun kommen wir zu Sachsen. Wie sieht es bei uns in Sachsen aus? In Sachsen wird seit dem Jahr 1999 das freiwillige Engagement besonders gefördert – vor allem kontinuierlich. Wir haben in Sachsen mit der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ ein Instrument, das seit mehreren Jahren eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist bundesweit einmalig – einmalig deshalb, weil es eine einfache und unbürokratische Förderrichtlinie ist und sie seit vielen Jahren unverändert geblieben ist. Es ist ein Beispiel dafür, wie niederschwellige Angebote im Freistaat Sachsen gefördert werden. Im Freistaat Sachsen können unter anderem durch diese Förderrichtlinie gefördert werden: Soziales, Umwelt, Kultur sowie Sport.
Ja. Ich komme dann zu der Entwicklung der ausgereichten Mittel und was Sachsen in dieser Zeit schon ausgegeben hat. Im Jahr 2006 wurden 6 107 000 Euro ausgegeben.
Das andere werde ich in der zweiten Runde sagen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass sie hier das bürgerschaftliche Engagement auch noch einmal von dieser Stelle aus gewürdigt haben. Ich möchte aber auch noch einmal aufklären, was der Beirat „Wir für Sachsen“ in seiner letzten Sitzung beschlossen hat. Wir haben ja auch Vertreter aus den Fraktionen im Beirat „Wir für Sachsen“. Es waren leider nicht sehr viele anwesend, deshalb weiß auch niemand so recht Bescheid. Daher möchte ich hier einmal aufklären.
Wir haben beschlossen: Wir werden die Aufwandspauschale von sechs Monaten auf neun Monate erhöhen. Das bedeutet 80 Euro mehr im Jahr. Das ist schon einmal etwas mehr Geld – um Ihre Frage zu beantworten. Weiterhin haben wir beschlossen, dass wir die Betreuung von Asylsuchenden weiterhin fördern.
Wir haben das Programm im September/Oktober des vergangenen Jahres eröffnet. Es fließen auch Gelder des Programms in die Richtlinie für Sachsen. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den Nachwuchs weiterhin unterstützen wollen. Es ist auch über das Programm möglich, junge Leute zu schulen, die in die Vorstände der Vereine nachrücken. Wir haben auch vereinbart, zu überprüfen, welche Qualifizierung wir überhaupt brauchen. Die Bürgerstiftung hat stellvertretend für den Freistaat Sachsen das Programm übernommen, wofür ich mich bei den Damen und Herren der Bürgerstiftung, die das für uns für all diese Jahre konkret organisieren und abrechnen, ganz herzlich bedanken möchte.
Wir haben den Auftrag, jetzt zu überprüfen, welche Möglichkeiten wir haben, auch eine Qualifizierung über das Programm durchzuführen. All das ist im Beirat beschlossen worden.
Ich möchte aber auch sagen, welche Engagementbereiche in Sachsen an vorderster Stelle stehen. Besonders der Bereich Kinder und Jugendliche steht in all diesen Jahren vornan. In diesem Jahr sind 16,44 % der Ehrenamtlichen in diesem Bereich tätig. An zweiter Stelle steht der Sport mit 15,06 %, an dritter Stelle die Altenhilfe und an vierter Stelle die Heimat- und Brauchtumspflege. All das ist ganz wichtig.
Wir brauchen aber auch weiterhin die entsprechende Infrastruktur. Sie haben schon gesagt, dass wir schauen müssen, wie wir sie weiterhin gestalten können. Wir müssen auch die Arbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtli
chen optimieren. Eine der Strategien, die das Bundesfamilienministerium jetzt vorgestellt hat, ist die Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen als Gestaltungsaufgabe. Es soll geprüft werden, wie die Engagementinfrastruktur der lokalen und kommunalen Ebene zugute kommt, auf der das Engagement tatsächlich stattfindet.
Ich möchte noch ganz kurz sagen – ich habe noch eine Minute –: Die Auszeichnung der Ehrenamtlichen, die Anerkennungskultur, ist eine ganz wichtige Kultur, die wir hier im Freistaat über viele Jahre pflegen. Ich möchte, dass wir das beibehalten; denn gerade das wird immer wieder von den Ehrenamtlichen gesagt: Sie wollen eigentlich kein Geld, ihr Engagement bringen sie gern ein, sie möchten dafür aber ein Dankeschön.
Das sollte uns allen immer wieder ins Stammbuch geschrieben werden. Wir in Sachsen gehen voran. Wir haben mit der Ehrenamtskarte – sie ist heute überhaupt noch nicht erwähnt worden – ein Instrument, mit dem wir im Freistaat den Ehrenamtlichen etwas zugute kommen lassen, was es in keinem anderen Bundesland gibt.
Wenn die GRÜNEN sagen, wir seien hinterwäldlerisch, möchte ich entgegnen: In den Bundesländern, in denen die GRÜNEN in der Regierung sind, gibt es ein solches Förderprogramm wie das von Sachsen überhaupt nicht.
Eine Zwischenfrage: Ist Ihnen bekannt, dass die Förderrichtlinie auf dem Surfer des Sozialministeriums gut nachlesbar ist und dass dort auch die Kriterien für die Förderrichtlinie klar und deutlich benannt sind?
Eine Kurzintervention dazu?
Okay.
Die Einladungen zur Beiratssitzung erfolgen – das muss ich zugeben – sehr kurzfristig. Das hängt aber damit zusammen, dass der Beirat „Wir für Sachsen“ erst kurz zuvor entscheidet, wie
die Förderrichtlinie für die Entschädigung für das kommende Jahr aussieht, also für das aktuelle Jahr. Erst nach dieser Beiratssitzung verschickt der Beirat die Einladungen an die jeweiligen Regionen. Dann folgen die Sitzungen in den Regionen. Es ist wirklich so, dass alle Abgeordneten querbeet über die Fraktionen hinweg die Einladungen erhalten und an den Sitzungen teilnehmen können. Innerhalb einer Woche kann man sich darauf auch gut vorbereiten. Man weiß auch ungefähr in seiner Region, wer immer die Antragsteller sind. Das, denke ich, kann man schon leisten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu unserem Antrag Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen sprechen. Kommunen und Zivilgesellschaft werden durch die demografische Entwicklung, die veränderten Familienstrukturen, aber auch durch aktuelle Herausforderungen vor neue Aufgaben gestellt. Die Mehrgenerationenhäuser leisten einen bedeutenden
Beitrag, um dieser Entwicklung zu begegnen. Sie setzen wichtige Gestaltungsimpulse, die zur Sicherung der sozialen Infrastruktur und zum sozialen Zusammenhalt, man kann auch sagen Generationenzusammenhalt, in den Kommunen beitragen.
Der Sächsische Landtag hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit dieser Thematik beschäftigt, mit den Mehrgenerationenhäusern auseinandergesetzt und deren Wichtigkeit betont. Für uns war und ist es außerdem wichtig, dass die Finanzierung aller beteiligten Mehrgenerationenhäuser fortgeschrieben und gesichert wird. Daher freut es mich, dass auf der diesjährigen Jugend- und Familienministerkonferenz eine Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser unterzeichnet wurde.
Der wesentliche Inhalt der Rahmenvereinbarung besteht darin, dass sich die Beteiligten hierin erstmals zu einem gemeinsamen Engagement für die Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser bekennen. Die Vereinbarung enthält Aussagen zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser, der Begleitstruktur und – vorbehaltlich der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber – der Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen an einer Förderung der bereits im Rahmen der Bundesprogramme etablierten Mehrgenerationenhäuser.
Darüber hinaus wurde ein Prüfauftrag an die Vereinbarungspartner dahingehend formuliert, ob ein weiterer Ausbau entsprechender quartier- oder sozialraumorientierter Angebote je nach regionalen Bedarfslagen erforderlich ist und wie dieser gemeinsam realisiert werden kann.
Das Bundesfamilienministerium plant vor diesem Hintergrund, bis Ende des Jahres 2016 die Voraussetzung für die Absicherung der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ab dem Jahr 2017 zu schaffen. Um einen möglichst nahtlosen Anschluss gestalten zu können, ist daher zunächst eine Verlängerung der Arbeit aller derzeit geförderten Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2016 vorgesehen. Im Bundeshaushalt 2016 sind derzeit 14 Millionen Euro für das kommende Jahr und 17 Millionen Euro als Verpflichtungsmittel für das Jahr 2017 vorgesehen. Das ist ein wichtiger Schritt für uns, und das soll die heutige Befassung des Antrags mit sich führen, denn es geht uns um die Absicherung danach.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag sieht daneben noch weitere Schwerpunkte vor. So soll zum einen über die Ergebnisse des Landesmodellprojektes „Familien profitieren von Generationen“, welches in 16 Mehrgenerationenhäusern des Freistaates Sachsen im Zeitraum 2012 bis 2014 durchgeführt wurde, berichtet und dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen daraus für eine künftige Entwicklung der Häuser gezogen werden.
Ich selbst war Mitglied im Projektbeirat, und unser Landtagspräsident, Dr. Rößler, war Vorsitzender des Beirats. Wir haben uns in mehreren Häusern informiert und waren davon beeindruckt, was die Häuser leisten. Ich möchte hier einmal einen Dank an die Mehrgenerationenhäuser und an die Ehrenamtlichen für die Arbeit aussprechen, die sie dort leisten.
Mit dem Aktionsprogramm II des Bundesfamilienministeriums zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser wurden vier Schwerpunkte genannt: Alter, Pflege und unter anderem auch das wichtige Thema Integration und Bildung. Dazu fand im ersten Quartal dieses Jahres eine Umfrage in den Häusern statt. Im Punkt 3 unseres Antrags bitten wir die Staatsregierung zu berichten, welche Begegnungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund bestehen und wie diese genutzt werden. Unter Punkt 4 unseres Antrags möchten wir erfahren, ob eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung an den Angeboten möglich ist und wenn nicht, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um diese zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag macht deutlich: Die Mehrgenerationenhäuser sind ein wichtiger Partner in den Kommunen. Sie sind zentrale Orte, die passgenaue Angebote für alle Altersgruppen nach dem lokalen Bedarf organisieren. Sie sind Orte der Begegnung, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Das Zusammenspiel der Generationen bewahrt Alltagskompetenzen sowie Erfahrungswissen, fördert die Integration und stärkt den Zusammenhalt zwischen den Menschen.
Aktuell gibt es im Freistaat 40 Einrichtungen, von denen 16 an dem Landesmodellprojekt beteiligt waren. Diese verlässliche Grundstruktur gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Redner haben heute hier betont, wie wichtig die Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen sind und dass sie eine wichtige Anlaufstelle für Menschen aller Generationen sind. Durch ihre vielfältigen, am lokalen Bedarf ausgerichteten Angebote schaffen sie es, den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien, Jüngeren und Älteren Rechnung zu tragen und für ein Miteinander durch ehrenamtliches Engagement mitzuhelfen.
Der Freistaat Sachsen hat sich in der Vergangenheit wiederholt zur Wichtigkeit der Mehrgenerationenhäuser positioniert, und ich danke Frau Ministerin Klepsch, dass sie das jetzt noch einmal so deutlich gesagt hat. Wir wollen, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderung im Bundeshaushalt so eingestellt wird, und deshalb haben wir auch diesen Antrag gemeinsam mit der Koalitionsfraktion eingereicht, um die Häuser weiter dauerhaft zu etablieren und das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu verstetigen.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Jahresbericht des Petitionsausschusses in der neuen Legislaturperiode ist etwas Besonderes: Zum einen wird damit endgültig die fünfte Wahlperiode abgeschlossen.
Zum Zweiten ist dieser Bericht im Hintergrund immer von einem Wechsel geprägt. Es sind einige Mitglieder ausgeschieden und gleichzeitig neue Mitglieder in den Petitionsausschuss eingetreten.
Zum Dritten erlaubt der Bericht abschließend, über die Arbeit des Petitionsausschusses in der vergangenen Legislaturperiode zu berichten.