Die Stiftung begleitet unter anderem wissenschaftlich und organisatorisch den Aufbau weiterer authentischer Gedenkorte, zum Beispiel ganz aktuell die ehemalige Justizvollzugsanstalt Chemnitz-Kaßberg.
Allein durch die Aufzählung der Projekte, die vor uns stehen, wird deutlich, vor welchen großen organisatorischen und strukturellen Herausforderungen die Stiftung steht. Entwicklungsziele muss eine Gedenkstättenkonzeption aufzeigen, wie es auch der Koalitionsvertrag von SPD und CDU 2014 einfordert.
Der Stiftungsrat hat daher in seiner letzten Sitzung erneut auf die Vorlage der Gedenkstättenkonzeption gegenüber der Geschäftsführung gedrängt. Dabei müssen auch die Fragen beantwortet werden: Wie kann die Stiftung mit ihren inneren Abläufen, ihrer Arbeitsweise, der Finanzierung und den Strukturen auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren? Wie sollen die mit dem Gesetz formulierten Ziele in den kommenden Jahren auch vor dem Hintergrund des Verlustes an Zeitzeugen umgesetzt werden?
Zu einer kritischen Selbstreflexion gehört auch der Bereich der Projekt- und institutionellen Förderung. Hierzu habe ich in der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 6/3224, bereits Stellung genommen. Die Stiftung soll die Ziele des Gesetzes sehr genau im Auge behalten und muss neben den Projektanträgen den Spielraum für eigene inhaltliche Anregungen und Akzentsetzungen nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN und von den LINKEN, ich kann nur betonen: Bitte schauen Sie noch einmal in das Gesetz hinein. Die Stiftungsratsvorsitzende leitet ausschließlich den Stiftungsrat als Gremium. Die Stiftung wird vom Geschäftsführer geführt. Das ist sowohl im Gesetz als auch in einer Satzung verankert. Ich kann Hanka Kliese nur zustimmen, dass wir nach all den Diskussionen, die wir in den vergangenen Jahrzehnten über die Notwendigkeit der Autonomie und der Verantwortung einer Stiftung geführt haben, diese Hoheit der Stiftung auch wahren sollten.
Deshalb ist es meine Aufgabe, auch wenn es um die Frage der Betrachtung von Projekt- und institutioneller Förderung geht, innerhalb des Stiftungsrates diese Diskussion zu führen; denn innerhalb der Stiftung ist es der Stif
tungsbeirat, in dem die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen über die Vergabe der Fördermittel mitentscheiden und Vorschläge unterbreiten, und letztlich der Stiftungsrat, der den Haushalt als Ganzes beschließt, der dann auch mit der Geschäftsführung gegebenenfalls die Diskussion führt, ob die Akzentsetzungen richtig sind – aber nicht die Stiftungsratsvorsitzende allein. Ich finde, das ist auch richtig; so haben wir das im Gesetz gewollt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dazu gehört natürlich auch – als Anregung – die gezielte Gestaltung von Ausstellungen. Ich kann nur denjenigen zustimmen, die sagen, wir müssen darauf achten, dass ein bestimmter Zeitabschnitt – nämlich der Zeitabschnitt vor 1945, also die NS-Zeit – nicht aus unserem kollektiven Gedächtnis verschwindet, weil die Zeitzeugen verschwinden und Opferverbände nicht mehr in ihrer Art und Weise so wirken können, wie es vielleicht Aufarbeitungsinitiativen oder gesellschaftliche Initiativen, Bürgerinitiativen oder Fördervereine tun können.
Die Präambel des Gedenkstättengesetzes verweist auf die herausragende Bedeutung von bürgerschaftlichen Initiativen zur historischen Aufarbeitung. Sie sind außerordentlich wichtig in der authentischen Begleitung der Gedenkstättenarbeit und der Umsetzung unseres gesellschaftspolitischen Gedenkens, bei der Durchführung von Veranstaltungen, aber auch bei Zeitzeugenführung und in der ehrenamtlichen Forschung, die bereits angesprochen wurde.
Mein herzlichster Dank gilt deshalb gerade auch denjenigen, die in diesen Fördervereinen, in Initiativen, in Opferverbänden ihre ehrenamtliche Arbeit zur Umsetzung dieses Gedenkens einbringen und die Stiftung damit maßgeblich unterstützen, aber auch weit darüber hinaus wirksam werden. Ohne sie würde eine lebendige Gedenkstättenarbeit undenkbar sein. Leider kam es in den letzten Monaten in der Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und einzelnen Fördervereinen zu Spannungen. Der Stiftungsrat hat deshalb begonnen, sich mit den Ursachen der Beschwerden und deren Überwindung zu befassen. Es wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe des Stiftungsrates eingesetzt, die sich mit den Beschwerden und den Ursachen intensiver befasst und dem Stiftungsrat Empfehlungen aussprechen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung leisten seit Jahren unter manchmal nicht einfachen, hochkomplexen Bedingungen eine sehr erfolgreiche Gedenkstättenarbeit. Dafür möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen.
Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass es uns gelungen ist, nach dem Kompromiss 2012 die Diskussion über die Gedenkstättenarbeit und die Gestaltung der einzelnen Gedenkstätten zu befrieden und hier in ein normales, ruhiges, arbeitsmäßiges Fahrwasser zu bringen, ohne darüber permanent die öffentliche Auseinandersetzung zu
Das Arbeitsklima innerhalb der Stiftung und an den einzelnen Gedenkstätten ist elementar wichtig für die Erreichung der Ziele in der Vermittlung, der Forschungsarbeit und in der Außenwirkung der Stiftung. Die Komplexität der Stiftung mit ihren Außenstellen, den Mitwirkenden und der thematischen Umsetzung des Gedenkens in den Institutionen gemeinsam mit sehr vielen Akteuren ist nicht immer einfach und bedarf deshalb eines besonderen sensiblen Fingerspitzengefühls. Es ist kein Geheimnis, dass es in diesem Bereich Verbesserungspotenziale gibt. Leider drangen die Spannungen auch in die öffentlichen Medien. Das ist nicht nur ein Problem des inneren Arbeitsverhältnisses zwischen Geschäftsführern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern es schadet auch der Stiftung in ihrem öffentlichen Ansehen.
Vollkommen inakzeptabel ist es aus meiner Sicht, wenn einzelne Mitarbeiter in aller Öffentlichkeit diskreditiert werden. Der Stiftungsrat hat in seiner letzten Sitzung am 7. Dezember 2015 die interne Arbeitsgruppe auch damit beauftragt, sich mit diesen Beschwerden innerhalb der Stiftung zu befassen. Es ist in der Tat so: Das sind innere Stiftungsangelegenheiten, und der Stiftungsrat führt die Aufsicht über die Stiftung, aber nicht die Stiftungsratsvorsitzende.
Unabhängig davon habe ich im Rahmen dieser Stiftungsratssitzung im Dezember dem Stiftungsrat vorgeschlagen, eine externe Evaluierung der Stiftung auf den Weg zu bringen – vollkommen unabhängig von den aktuellen Ereignissen. Im Mai soll dazu mit mir als Stiftungsratsvorsitzender eine Beschlussvorlage unterbreitet werden.
Ziel einer solchen externen Organisationsuntersuchung nach mehr als zwei Jahrzehnten Arbeit dieser Stiftung ist es, die Arbeit der Stiftung und ihrer Gremien im Sinne der Erfüllung des Stiftungszwecks sowie ihrer Strukturen zu untersuchen und Empfehlungen auch für die Zukunft auszusprechen. Ich halte das für vollkommen angemessen, und das tut eigentlich jeder wissenschaftlichen Einrichtung, jeder Organisation gut.
Die Ergebnisse sollen dem Stiftungsrat als Planungs- und Entscheidungshilfe dienen und damit natürlich auch der Entwicklungskonzeption.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stiftung hat eine lange, erfolgreiche und teils sehr kontroverse Aufbauphase hinter sich. Jede Institution ist gut beraten, sich von Zeit zu Zeit kritisch von außen betrachten zu lassen und daraus Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, so auch die Gedenkstättenstiftung. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Sodann, ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE eigentlich erledigt; denn der Stiftungsrat wird sich dieser Aufgabe ohnehin widmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hitzige Debatte zeigt, dass es Gesprächsbedarf über den desolaten Zustand in der öffentlichen Wahrnehmung der Stiftung gibt.
Zu Ihnen, Frau Kliese:. In meiner Rede war die Verteilung der Fördermittel ein Punkt von vielen, und erst durch Ihren Redebeitrag rückte das plötzlich in den Mittelpunkt der Debatte. Ich finde, dass wir diese Angelegenheit nicht nur im Ausschuss behandeln sollten. Das gehört in die Öffentlichkeit. Die Situation der Stiftung gehört in die Öffentlichkeit. So etwas nenne ich demokratische Partizipation, Demokratie.
Frau Fiedler, Sie sagten, es werde gehandelt. Richtig, der Stiftungsrat hat eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Situation beschäftigt, ganz nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis. Der Stiftungsrat, zu dessen ureigensten Aufgaben es gehört, sich mit den Angelegenheiten der Stiftung zu beschäftigen, bildet also eine Arbeitsgruppe, um sich mit den Angelegenheiten der Stiftung zu beschäftigen. Das nenne ich ganz großes Kino, wie meine sehr geschätzte Kollegin Frau Neuhaus-Wartenberg sagen würde.
Sie müssen schon entschuldigen, wenn ich nicht mehr allzu großes Vertrauen habe, wenn es heißt, es werde gehandelt. Nur zwei kurze Beispiele. Zu dem Antrag meiner Fraktion zur sofortigen Neuplanung der 4. Sächsischen Landesausstellung wurde mir gesagt, er sei völlig überflüssig und bereits Handeln der Regierung. Fazit: Die Landesausstellung wurde sogar auf einen noch späteren Zeitpunkt verschoben, als ich ironisch angemerkt habe.
Vor einem halben Jahr behandelten wir hier im Plenum den Antrag unserer Fraktion zum Projekt Schicksalsklärung sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener bei der Stiftung. Mir wurde gesagt, es gebe Anträge, die raubten meine Lebenszeit. Es werde gehandelt. Der Antrag sei praktisch Regierungshandeln. Entsprechende Gespräche würden laufen und das für Sachsen so prestigeträchtige Projekt sei sicher. Fazit: Es wurde unterminiert wiederum seitens der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, und in Zukunft dürfen sich die Angehörigen sowjetischer Kriegsgefangener auf der Suche nach dem Schicksal ihrer Verwandten an die Wehrmachtsauskunftsstelle in Berlin wenden.
Aus diesen Erfahrungen heraus werden Sie verstehen, dass unsere Fraktion in „erfolgt bereits“ oder in „ist
Ich weiß, sehr geehrte Koalition, dass Sie diesem Antrag, weil er von links kommt, nicht zustimmen dürfen, die Sache aber so wichtig ist, dass Sie vielleicht eventuell in Kürze selbst einen gleichlautenden Antrag einbringen werden. Hiermit erteile ich Ihnen offiziell die Erlaubnis, unseren Antrag als Vorlage zu nutzen. Wir werden dann zustimmen, und Sie schreiben sich den Erfolg auf die Fahne. Der Sache wäre zumindest gedient. Moral suchen wir dann woanders.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 6/4433. Wer zustimmen möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Die Aussprache erfolgt wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sodann die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen hier die Erhöhung der Stellenkapazität des Freiwilligen Sozialen Jahres Pädagogik, und zwar die Verdoppelung der Stellen und die entsprechende finanzielle Absicherung.
Sehr geehrte Kollegen! Vor circa sechs Wochen, beim Plenum am 4. Februar, wurde in diesem Haus recht intensiv über die Verbesserung der Studienerfolge in Sachsen debattiert, über die Notwendigkeit, die hohe Zahl der Studienabbrüche in Sachsen zu reduzieren und darauf hinzuwirken, die Studien- und Berufsberatung zu intensivieren, um realitätsnahe Studien- und Berufsbilder zu vermitteln.
Auch in der Novelle zum Schulgesetz wurden die Berufs- und Studienorientierung verstärkt verankert, was allgemein begrüßt wurde.
Dass gerade der Gewinnung von Lehrernachwuchs in Sachsen eine ganz besondere Rolle zukommt, hat mit den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch an Brisanz gewonnen. Entgegen dem bundesweiten Trend steigen in Sachsen die Schülerzahlen. Im laufenden Schuljahr lernen fast 8 000 Schüler mehr in Sachsens allgemeinbildenden und Berufsschulen. Bis zum Jahr 2020 soll die Schülerzahl um weitere 40 000 steigen.