Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, und zwar in der Reihenfolge GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, AfD sowie – sofern gewünscht – die Staatsregierung. Für die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Günther.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen ein Programm zur sozialen Wohnungsbauförderung in Sachsen. Warum? Es geht um Sozialwohnungen, das heißt, Wohnungen für Familienhaushalte mit geringem Einkommen und Leistungsbezieher von Hartz IV und Wohngeld.
Warum tun wir das? Weil Wohnungen für diese Menschen knapp werden, und zwar nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch hier. Wir haben eine immer stärkere Tendenz zur Verdrängung dieser einkommensschwachen Haushalte aus bestimmten Stadtvierteln, teilweise aus kompletten Städten. Das führt nicht nur zu sozialen Problemen für diese Menschen, sondern auch in der Stadtentwicklungspolitik zu einer Entmischung. Das ist genau das, was man eigentlich überall verhindern will.
Der Mieterbund warnt mittlerweile vor einem Kampf um Sozialwohnungen in Deutschland. Der Bund hat bereits reagiert: Bundesbauministerin Hendricks will rund 350 000 Wohnungen pro Jahr, die künftig entstehen sollen.
Was hat das nun mit Sachsen zu tun? Jahrelang lebten wir in dem Wissen und der Erfahrung, dass die Bevölkerung hier zurückgeht und dass wir landesweit hohe Leerstände haben. Deswegen wurde im Jahr 2001 das soziale Wohnungsbauprogramm, welches wir bis dahin in Sachsen hatten, eingestellt. Jetzt aber haben wir 2016 – seitdem hat sich einiges geändert. Wenn man damals vielleicht noch von flächendeckenden Rückgängen in der Bevölkerung ausgehen konnte und es damals noch flächendeckend Leerstände gegeben hat, so hat sich das Bild seitdem sehr stark ausdifferenziert. Wir haben jetzt in Sachsen Städte und Stadtteile – und zwar nicht nur Gegenden in den großen Städten, sondern auch in kleineren Städten –, wo Wohnungen richtig knapp werden und wo die Bevölkerung in Größenordnungen wächst, während es in anderen Regionen nicht so starke Zuwächse gibt, sondern tatsächlich noch ein leichter Bevölkerungsrückgang und Leerstände zu verzeichnen sind.
Sie merken schon: Wir können nicht mehr mit Durchschnittswerten für das gesamte Land arbeiten, um Politik zu machen, sondern wir müssen differenziert hinschauen. Da nützt es der einen Region gar nichts, kein Problem zu
Wir sollten uns darüber freuen, dass wir jetzt im Jahr 2016 wieder Wachstumsregionen in Sachsen haben. Darauf muss man entsprechend reagieren. Vor diesem Hintergrund gibt es auch zunehmend lokale Wohnungsmärkte, die immer angespannter werden. Vor allen Dingen in Dresden und Leipzig ist dies der Fall. Dort wächst die Bevölkerung kontinuierlich. Hier geht es um mehrere Zehntausend zusätzliche Einwohner innerhalb weniger Jahre – nur um die Größenordnung einmal zu beschreiben.
In Dresden haben wir aktuell einen Leerstand von 2 %. Man sagt, in einer Großstadt bräuchte man immer etwa 2 bis 3 % als ganz normale Fluktuationsreserve – also für Umzüge, wenn Leute neu in die Stadt kommen, sich Familienverhältnisse ändern usw. Sie sehen also: Hier liegen wir aktuell schon darunter; dem können wir nicht mehr nachkommen.
In Leipzig ist es noch nicht ganz so schlimm. Dort sind vor allem marktaktive Wohnungen im Leerstand von etwa 3 bis 4 %, man braucht aber 2 bis 3 % Reserve. Das heißt, für die gesamte Stadt wird es dort auch schon knapp; stadtteilbezogen ist teilweise überhaupt keine Reserve mehr vorhanden.
Das hat zur Folge, dass erstens Wohnungen fehlen. Das kann man als negativen Standortfaktor auffassen: Wenn ich ein Unternehmen habe und Leute einstellen will, die zu mir ziehen und mobil sein sollen, jedoch keine Wohnung finden, dann können sie nicht kommen und ich kann sie nicht einstellen. Das kennt man in den alten Bundesländern teilweise schon seit Jahren. Das ist schon der erste Nachteil.
Der zweite Punkt sind die sozialen Probleme, denn in einer Marktwirtschaft bestimmt sich ein Preis über Angebot und Nachfrage. Wenn die Nachfrage das Angebot überschreitet, steigen die Preise. Das ist diese soziale Dimension: Menschen, die nicht so viel haben, finden dort keine Wohnung mehr. In Dresden haben wir jetzt aktuell bei Neuvermietungen eine Durchschnitts-Nettokaltmiete von 8 Euro pro Quadratmeter. In Leipzig liegen wir noch bei 6,60 Euro. Diese Phänomene sind jedoch nicht nur in den großen Städten, sondern auch in kleineren zu finden. So liegen wir etwa in Radebeul schon bei 7,75 Euro, in Radeburg bei 6,50 Euro, in Markleeberg bei Leipzig und Heidenau bei Dresden bei 6,10 Euro.
Wenn man neu baut, so hören wir von der organisierten Wohnungsbauwirtschaft, dass man bei allen Auflagen, die einzuhalten sind, eigentlich nicht mehr unter 10 Euro pro Quadratmeter kommt, wenn man diese neu vermieten will. Diese Zahl möchte ich nicht ganz so mittragen – wir wissen alle, dass das auch etwas preiswerter geht. Hier sehen Sie aber einmal die Größenordnung, in welche Richtung sich das bewegt.
Wer braucht jetzt preiswerten Wohnraum? Und wo ist jetzt überhaupt das konkrete Problem? In Sachsen ist etwa jeder fünfte bis siebente Einwohner Empfänger von Hartz-IV-Leistungen oder Wohngeld. Das Einkommen ist also so knapp, dass eine unterstützte Wohnung benötigt wird. Diese sogenannten Kosten der Unterkunft bewegen sich bei 5 bis 5,50 Euro pro Quadratmeter – da liegen wir jetzt schon deutlich darüber mit dem, was wir in Sachsen haben. Haushalte mit niedrigen Einkommen, die sogenannten Schwellenhaushalte, können etwa 6 bis 7 Euro bezahlen.
Die Wohnungswirtschaft sagt jetzt ganz klar: Wenn wir dort Wohnraum zur Verfügung stellen sollen, dann geht das nur mit staatlichen Zuschüssen. Wenn also für rund 10 Euro gebaut wird und wenn wir in Richtung 5,50 Euro kommen wollen, dann muss Geld investiert werden. Benötigt wird neuer Wohnraum – nicht in jedem Ort und in jedem Stadtteil, sondern besonders und zunehmend in den großen Städten.
Dort geht es auch um Sanierung von Leerstand. Besonders in Leipzig haben wir einen großen Anteil von Wohnungen, die jedoch nicht marktaktiv sind, weil man dort erst etwas investieren muss. Es geht aber zunehmend auch um Neubau, den wir in Sachsen in diesem Ausmaß lange nicht hatten.
Es geht auch um Belegungsrechte, die sich die Kommunen sichern, sodass diese Leute überhaupt in Wohnungen zuweisen können. Hier haben wir jetzt relativ dramatische Zahlen. Diese Belegungsrechte werden immer für etwa zwölf bis 15 Jahre ausgesprochen. Das heißt, das Programm 2001 ist allmählich beendet und es läuft jetzt einiges aus. Hatten wir 2010 noch in den drei Großstädten über 50 000 Sozialwohnungen, so waren es 2014 nur noch etwa 30 000.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werter Kollege Günther, zunächst einmal danke ich Ihnen sehr, dass Sie Ihre Analyse hier relativ moderat vorgetra
Der vorliegende Antrag der GRÜNEN greift eine aktuelle und momentan in Deutschland recht intensiv geführte Debatte zum Thema bezahlbarer Wohnraum und drohender Wohnungsmangel auf. Bundesweit – diese Zahl haben wir schon gehört – geht man von einem Bedarf von jährlich 350 000 neuen Wohnungen aus. Davon sollten nach Vorstellung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mindestens 80 000 Sozialwohnungen sein, da vor allem Menschen mit einem niedrigen und durchschnittlichen Einkommen zunehmend Schwierigkeiten haben, sich am Wohnungsmarkt mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. – So weit die allgemeine Analyse für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
Für den Freistaat Sachsen lässt sich in der gesamten Fläche jedoch kein besonderer Bedarf an sozialem Wohnungsbau nachweisen. Lediglich – darauf wurde durch meinen Vorredner schon hingewiesen – in den Großstädten Dresden und Leipzig kann von einem gewissen Bedarf ausgegangen werden.
Auch die Koalition aus CDU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Intensivierung der Wohnraumförderung in ihrer ganzen Breite verständigt. Insgesamt ist festzuhalten, dass es mit Blick auf die konkrete Situation lokaler Wohnungsmärkte sinnvoll und zielführend sein kann, den Neubau von Wohnungen anzuregen. Dafür ist die Schaffung baukostensenkender Rahmenbedingungen ein wesentliches Mittel.
Im Zuge der Novelle der Sächsischen Bauordnung haben wir als einen kleinen Baustein die Abschaffung der Stellplatzpflicht beschlossen. Diese kann nun durch Satzungen von Kommunen auch in ihrer finanziellen und damit baukostenrelevanten Wirkung festgelegt werden. Außerdem haben die Kommunen ja auch weiterhin die Möglichkeit, die Sozialbindung durch die Verlängerung bzw. den Erwerb von Belegungsrechten auszuüben. Mit den in Aussicht gestellten Mitteln des Bundes wird dies nach meiner Einschätzung eher nicht möglich sein, da diese für investive Zwecke gebunden sein werden.
Doch nun zurück zu Ihrem Antrag. Sie sprechen darin in Ihrem ersten Punkt von Gebieten mit geringem Wohnungsleerstand. Dies wirft bei mir die Frage auf, ob Sie dabei als Zugangsvoraussetzung zum Förderprogramm von einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 556 d BGB ausgehen. Dazu müssten dann allerdings die folgenden Punkte erfüllt sein: Die Mieten müssten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte müsste höher liegen als im bundesweiten Durchschnitt, also diesen deutlich übersteigen, die Wohnbevölkerung müsste wachsen, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder es würde bei geringem Leerstand eine große Nachfrage bestehen.
Nach Ihrem Antrag sollen weiterhin jene unterstützt werden, die sich nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Dies würde eine Orientierung an Einkommensgrenzen und sozialer Dringlichkeit voraussetzen – Sie haben auch darauf hingewiesen, Stichwort Wohnberechtigungsschein – und würde am eher segmentbezogenen Bedarf, der sich nach meiner Betrachtung der regionalen Wohnungsmärkte ergibt, beispielsweise im Bereich großer Wohnungen für Familien, mit Blick auf Dresden und Leipzig doch eher auch in Teilen vorbeigehen. Ein Teil der Sozialwohnungen steht ja automatisch nach einer gewissen Zeit auch nicht mehr zur Verfügung, da die Bewohner ihre finanzielle Situation nachhaltig verbessern können, ein Auszug aus der Wohnung jedoch nicht erwartet werden kann und im Sinne sozialer Durchmischung auch nicht sinnvoll erscheint.
Im gleichen Atemzug, also sobald die Wohnung durch die verbesserten Einkommensverhältnisse der Bewohner letztlich aus dem Sozialwohnungsbereich herausfällt, ist die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe jedoch kaum durchsetzbar, und ob sie praktikabel ist, will ich auch einmal dahingestellt sein lassen. Aus meiner Sicht ist es im Bereich des sozialen Wohnungsbaus entscheidend, sich im Vorfeld der Bezuschussung von Wohnbauprojekten die komplexen Wirkungszusammenhänge zu verdeutlichen, welche sich aus den stark differenzierten Wohnungsmärkten in Sachsen im Hinblick auf die Objekte, den Leerstand und die Mieten ergeben.
Dies betrifft ausdrücklich nicht nur die Unterschiedlichkeit zwischen den Ballungszentren und dem ländlichen Raum, sondern die Differenzierung, die wir hier machen müssen, reicht deutlich tiefer. Dabei möchte ich auf die öffentliche Anhörung vom 21. Mai zum Wohnungsbaumonitoring der SAB und zur Einführung der Kappungsgrenzenverordnung verweisen. Dabei ist deutlich geworden, dass zum Beispiel hohe Mieten in Dresden dem ländlichen Raum eher nützen, niedrige Mieten oder Landesmittel, die in Dresden investiert werden, um den Wohnungsbestand dort zu erhöhen, eine zusätzliche Sogwirkung in das Ballungszentrum haben können und ein Ausbluten des ländlichen Raumes unter Umständen fördern.
Auch auf die Stadt-Umland-Problematik möchte ich an dieser Stelle einmal hinweisen. Am Beispiel der Stadt Leipzig wird deutlich, dass sich mit Inbetriebnahme des City-Tunnels die Wegezeiten in das Umland deutlich verkürzt haben und im Umkreis von 30 Minuten ÖPNVAnbindung eine Vielzahl von Wohnungen zur Verfügung steht. Sie sind beispielsweise in einer knappen halben Stunde in Wurzen, in Borna, und dort sieht der Wohnungsmarkt ganz anders aus, als das in der Stadt Leipzig der Fall ist.
Eines möchte ich allerdings auch deutlich sagen: Wenn der Bund, wie angekündigt, den Ländern Mittel für ein
soziales Wohnungsbauprogramm zur Verfügung stellt, gehe ich davon aus, dass wir als Freistaat Sachsen ein entsprechendes Programm auflegen und, sollte dies notwendig sein, auch kofinanzieren werden. Wichtig ist mir dabei ein enger Schulterschluss mit den Kommunen, um die Mittel gegebenenfalls auch im Rahmen von Modellprojekten an die Stellen zu lenken, wo es nachweislich notwendig ist oder auch notwendig wird.
Herr Günther, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass Wohnungsbau einen gewissen Zeitvorlauf braucht. Ich meine, wir sollten uns in der Tat sehr intensiv damit auseinandersetzen. Sie können auch davon ausgehen, dass die Koalitionsfraktionen diesen Prozess aktiv begleiten und, wenn es notwendig ist – davon würde ich einmal ausgehen –, auch mit einem eigenen Antrag befördern werden.
Bereits heute die Parameter für ein Programm festzulegen und auch die Höhe der Mittel vorzugeben – Sie werden in Ihrem Antrag ja dazu konkret – erscheint uns nicht sinnvoll. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen.
Für die CDU-Fraktion war das Kollege Fritzsche. Wir kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE. Es spricht Herr Kollege Stange.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor zwei Jahren hat die Sächsische Staatsregierung, damals noch aus CDU und FDP bestehend, ein wohnungspolitisches Konzept vorgestellt – der Minister war derselbe –, mit dem den regional unterschiedlich gestalteten Wohnungsmärkten und ihren speziellen Anforderungen, so der Ansatz der Staatsregierung damals, eine mittel- und langfristige Antwort entgegengestellt werden sollte. Schon damals waren wichtige Eckdaten der Entwicklung klar. Ich hatte sie damals in diesem Hohen Haus aus Anlass dieses Konzepts auch ausgeführt.
Die Anforderungen an energetische Sanierung, barrierefreies Wohnen und Modernisierung sowie deren bauliche Umsetzung mit den damit verbundenen Baukosten einerseits und die allgemeine Einkommensentwicklung mit wachsender Altersarmut, Folgen der Niedriglohnentwicklung und verfestigter Sozialeinkommensstrukturen andererseits führen uns in Sachsen in eine neue soziale Dimension des Wohnens.
Die heutigen und künftigen Mieterinnen und Mieter sind zunehmend nicht in der Lage, die Neubau-, Modernisierungs- und Sanierungsmieten von 8,50 Euro und höher pro Quadratmeter Wohnraum ohne Unterstützung zu zahlen. Die Vermieter können bei Aussicht dieser sinkenden Leistungsfähigkeit breiterer Schichten von Mieterinnen und Mietern zunehmend nicht die Anforderungen an das Wohnen in diesem Sinne stemmen. Andererseits haben die Großstädte Leipzig und Dresden einen deutlichen Zuzug zu schultern, der sich natürlich mit einer
Wohnungsverknappung in verschiedenen Mietmarktsegmenten ausdrückt. Das trifft nicht nur die Sozialeinkommensbezieherinnen und -bezieher, Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten, sondern auch junge Familien und andere Haushalte mit mittleren Einkommen, die eben nicht 800 oder 900 Euro pro Monat für die Miete hinblättern können.
Die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten ist nicht Ursache des Bedarfs, sondern macht uns diesen Bedarf über Leipzig und Dresden hinaus schneller sichtbar. Noch vor Jahresfrist lagen die durchschnittlichen Arbeitseinkommen in Sachsen um knapp 1 000 Euro unter denen in westlichen Bundesländern. Also brauchen wir endlich Baukostenzuschüsse, um die Lücke zwischen der Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter und den Refinanzierungsmieten für die Baukosten zu schließen. Dafür wäre ein Landesprogramm sehr wohl angebracht.
Deshalb unterstützt meine Fraktion den Antrag der GRÜNEN für dieses Landeswohnungsbauprogramm. Allerdings ist dies alles eben kein Phänomen der beiden Großstädte allein.
Nach Borna, Böhlen, Regis-Breitingen und in die umliegenden Ortsteile – Sie mögen mir gestatten, dass ich mich auf meine Region beziehe – ziehen zunehmend junge Familien. Das findet auch andernorts statt. Auch ihnen müssen im Umland der Großstädte attraktive Wohnungsangebote gemacht werden können. Bei Weitem nicht alle wollen im eigenen Haus wohnen, und insbesondere Städte und Gemeinden im suburbanen Raum sind mit den Fragen des schnellen Bedarfszuwachses an barrierefreiem Wohnraum konfrontiert.