Wir müssen Naturschutz in heutiger Zeit so organisieren, dass auch einmal eine Maschine fahren kann. Ich glaube, hier auf die Idylle zu verweisen ist nicht richtig.
Zum Mitnahmeeffekt großer Agrarbetriebe, konventionelle Landwirtschaft: Wenn wir denen nichts anbieten und die das nicht machen, bleiben große Flächen davon unberührt. Deshalb ist das Angebot richtig, auch auf große Betriebe zuzugehen, dass sie ökologisch Dinge in ihren normalen Produktionsprozess hineinbringen und damit die Ökologie im Gesamtland Schritt für Schritt verbessert wird. Ich weiß nicht, warum Sie das als Mitnahmeeffekt verunglimpfen, was doch eigentlich ein positiver Schritt nach vorn ist; denn die Ökonomie muss insgesamt auch weiterhin stimmen.
Zu dem Kollegen von der AfD, Herrn Urban, Vernichtung von Feldgehölzen und Wegen: In den letzten Jahren ist das verboten. Ich weiß nicht, in welche Zeit Sie da schauen. Man darf keine Feldgehölze abholzen. Das gibt es
heute nicht. Wege werden nicht umgepflügt. Darauf wird geachtet. Diese Realität kann ich im Lande nicht mehr feststellen. Es war vor 30 Jahren so, dass dort große Flächen möglich wurden.
Nein, vor zehn Jahren auch nicht. Ich kenne das nicht, dass man das durfte, weil der Naturschutz dort immer hinschaute, gerade auch in der artenreichen Struktur.
Zu den Streuobstwiesen: Wir haben die Streuobstwiese im Naturschutzgesetz als streng geschütztes eigenes Biotop. Wenn Sie glauben, jetzt lassen wir die alle verwildern, ist das schon eine sportliche Diskussion im Land, weil die Streuobstwiese gerade in Hofnähe, in Gebäudenähe, in Dorfnähe eine besondere Biotopcharakteristik hat. Das ist ein Ansatz, den ich nicht für richtig halte.
Zur Sanierung der Weinbergsmauern: Auch die Weinbergsmauer ist letztendlich ein eigenes Biotop in der Sonne. Die Steine speichern die Wärme. Eidechsen etc. leben dort. Auch dort ist der biologische, ökologische Anspruch richtig.
Die Kollegen um mich herum sind schon ganz nervös. Ich wollte Sie nur aussprechen lassen. Bitte sehr, Herr Urban.
Eine Frage zu den Streuobstwiesen: Herr von Breitenbuch, können Sie sich nicht vorstellen, dass wir gerade die sehr kleinen Streuobstwiesen, an denen die Eigentümer auch hängen, einfach dem Eigentümer in die eigene Verantwortung überlassen und dort nicht mit Programmen hineingehen? Gerade für die sehr kleinen Flächen ist der Aufwand für die Verwaltung und für den Steuerzahler extrem hoch.
Sie können das alles den Privaten überlassen. Wir reden heute hier über Umwelt- und Naturschutzpolitik. Da ist die Frage, ob es richtig ist, ein Angebot zu machen, dass der Private bei den Lasten, die er hat, indem er das Biotop erhält, indem er einmal einen Baum nachpflanzt, indem er regelmäßig ausschneidet, eine Unterstützung der Gesellschaft bekommt und diesen Antrag stellen kann. Darüber reden wir doch. Ob das eine kleine Streuobstwiese ist oder eine große – meist hat die kleine in einer gewissen Hanglage oder so einen ganz besonderen Reiz. Wer nach BadenWürttemberg fährt und dort diese kleinen Strukturen sieht, sieht, welche Rolle dieses Obst in der Landschaft spielt.
Ich denke, man sollte diesen Biotopgedanken auch beim Streuobst unabhängig von der Sachsen-Obst-Plantage in großer Fläche sehr bewusst im Auge behalten.
Sie beschreiben die Streuobstwiese als Kulturgut. Da bin ich auch ganz bei Ihnen. Als Kulturgut ist sie auch entstanden. Sie ist noch da, und die Leute erfreuen sich daran. Aber die Frage ist doch: In Naturschutzaufwendungen für diese kleine Einzelbiotopart Streuobst wird sehr, sehr viel Verwaltungsaufwand und Geld gesteckt. Ist die Schwerpunktsetzung auf die Streuobstwiese – die Streuobstwiese ist nicht das, was ich eigentlich kritisiere – gerade mit diesen ganz teuren Einzelmaßnahmen nicht entbehrlich, ohne dass wir dabei das Kulturgut Streuobstwiese als Ganzes einbüßen müssen?
Sie haben vorhin gesagt, dass Sie den großen Biotopverbund wollen. Und jetzt sind Sie gegen diese kleinen Tupfer in der Landschaft. Ich verstehe das nicht; das muss ich so sagen.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Schmidt, bitte sehr.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eingangs möchte ich mich für die durchaus sachliche Debatte bedanken. Das hatte ich im Februar noch etwas anders in Erinnerung, aber es war wirklich sehr sachlich, und ich fand den Austausch gut.
Ich möchte gleich vorweg sagen – Kollegin Lang hat es angesprochen –: Auch ich bin in der vielfältigsten Art und Weise im engen Kontakt und Austausch mit den Akteuren im Naturschutz. Ich weiß, dass es einige Dinge gibt, die wir klären müssen.
Herr Kollege Günther, unser Abteilungsleiter Herr Dr. Schwarze wird jetzt im Nachhinein gleich mit Ihnen reden. Sie hatten das Anliegen, gemeinsam mit Naturschützern mit dem Ministerium ins Gespräch zu kommen. Das klären Sie bitte gleich jetzt im Anschluss. Jeder Hinweis ist uns da willkommen.
Die Richtung, die immer wieder diskutiert wurde – Andreas Heinz hat es angesprochen –, dass alles schlecht ist und der Naturschutz in Sachsen vor dem Ende steht, teile ich natürlich nicht. Ich denke, auch das ist in der Debatte deutlich geworden, dass das nicht der Realität entspricht. Egal, ob es Pflegeverbände oder Landwirte sind, sie setzen sich in Sachsen für den Naturschutz ein und werden umfangreich vom Freistaat Sachsen mit Mitteln, die zum Großteil aus der Europäischen Union kommen, unterstützt.
Die Naturschutzförderung ist umgestellt worden – auch das wurde angesprochen – hin zur Förderung aus europäischen Mitteln. Dadurch wird eine umfangreiche Aufstockung der Budgets bis hin zu 200 Millionen Euro ermöglicht. Natürlich gibt es bei einer Umstellung der Förderperiode immer Probleme. Dafür haben wir auch die Möglichkeit gewählt, bereits im Jahre 2014 bei der den Insidern bekannten Antrags-CD für die Fördermaßnahmen Korrekturpunkte zu setzen. Bereits ein Jahr, bevor die Flächenmaßnahmen starteten, konnten die Antragsteller Korrekturpunkte setzen, die wir dann bei uns im Landesamt bearbeitet haben.
Dort ging es darum, dass zukünftig die Förderung auf Kulissen bezogen wurde. Früher war das anders, da musste man sich naturschutzrechtliche Stellungnahmen einholen. Heute besteht das Ziel darin, das zu vereinfachen. Natürlich wurden am Anfang die Kulissen vielerorts beklagt, mit Korrekturpunkten versehen. Wir haben in diesem ersten Jahr dort erhebliche Änderungen vollzogen, bevor der eigentliche Start begann. Weitere werden folgen.
Die Landwirte und auch alle anderen Antragsteller nehmen unsere Programme gut an, besser, als wir alle dachten. Mehr als 2 800 Betriebe tun etwas für Natur und Umwelt. Circa 30 % unseres Grünlandes werden umweltgerecht bewirtschaftet. AUK und Greening bewirken, dass auf 90 000 Hektar, das sind etwa 12,5 % des Ackerlandes, Zwischenfrüchte und Untersaaten, Ackerfutter oder Leguminosen wachsen. Ich denke, das ist ein durchaus nennenswerter Erfolg.
Eines möchte ich noch anführen: Die bisher förderfähige konservierende, also nicht wendende Bodenbearbeitung ist in der bisherigen Form nicht mehr förderfähig. Nur noch die in nicht so sehr großem Anteil gehandhabte Direktsaat, bei der direkt auf die wendende Bodenbearbeitung verzichtet wird, ist förderfähig. Früher war alles, was nicht wendend ist und mit einem Grubber bearbeitet wurde, förderfähig. Das ist nicht mehr der Fall.
Wir haben eine Verdopplung der Biotoppflegeflächen im Freistaat Sachsen erreicht. Auch das ist ein Erfolg. Ich verstehe die Kritik wirklich nicht, dass nun auch große Betriebe verstärkt in solche Fördermaßnahmen gehen. Einerseits wird immer kritisiert, dass gerade die größeren Betriebe nichts übrig haben für den Naturschutz; dann steigen sie da ein, und es ist auch wieder nicht richtig. Ich glaube, das ist der falsche Ansatzpunkt.
Auch die Flächengrößen unserer im Vergleich zu DDRZeiten angeblich ausgeräumten Agrarlandschaft werden immer wieder kritisiert. Herr Urban, ich fand den Vergleich sehr interessant, den Sie gemacht haben. Ja, wir müssen uns wirklich fragen, mit welcher Zielrichtung wir das noch konsequenter bewältigen wollen. Aber die Flächen sind mit Sicherheit nicht größer geworden, sie sind kleiner geworden. Die Betriebsgrößen sind kleiner geworden. Wir haben in einer großen Zahl zig Kilometer Hecken gepflanzt. Ich weiß aus meiner eigenen landwirtschaftlichen Praxis, dass in unserem Betrieb viele Hecken angelegt worden sind. Das ist besser geworden.
Dass bereits alles erreich ist, und dass gesagt wird, dass wir bereits am Ziel sind, das möchte ich von mir weisen, ebenso, dass man sagt: Die CDU hat jetzt 25 Jahre regiert; alles ist gut. Das werden Sie von mir nie hören. Es kommen immer wieder neue Herausforderungen. Wir müssen uns immer wieder neuen Themen stellen. Das ist nun einmal so. Aber es nicht so, dass wir die heile Welt permanent predigen.
Herr Staatsminister, ich freue mich natürlich, dass Sie die Heckenpflanzungen auch begrüßen und sich freuen, dass sie entstehen. Wir haben aber jetzt den Zustand, dass von der letzten Förderperiode zu jetzt die Bezuschussung der Heckenpflanzung stark reduziert worden ist. Das finde ich besonders bedauerlich, weil es ein effektives Mittel für den Biotopverbund ist. Warum machen Sie das? Warum wurde es reduziert? Kann man das wieder ändern?
Wir sind zurzeit dabei, uns das anzuschauen, was wir ändern wollen. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht haarklein sagen, was es für Veränderungen geben wird. Es gibt Ansätze im Ökolandbau. Da geht es um andere Themen. Es geht auch aufgrund der unglaublichen Anzahl von Antragstellern darum, dass wir die Finanzierung bis zum Jahr 2020 überhaupt gewährleisten. Auch das ist eine Herausforderung, dass wir sagen, dass wir das und jenes aufnehmen. Das wird schwierig. Man kann über vieles reden.
Wir sind gerade dabei, uns sehr genau anzuschauen, wie wir die Finanzierung bis zum Jahr 2020 sichern. Ich möchte nicht, dass wir am Ende Antragstellern, die jetzt schon wirtschaften, im Jahr 2018 sagen: So, ihr habt das jetzt drei Jahre gemacht und müsst das jetzt noch zwei Jahre weitermachen, aber Geld bekommt ihr dafür nicht. Das darf nicht passieren. Wir sind dabei, das Interesse des Umweltschutzes und der Antragsteller zu klären.
Wie gesagt, für uns war es wichtig, diesen Übergang von der einen Förderperiode zur anderen zu managen. Das ist uns trotz einiger Umstellungen gut gelungen.
Auch wenn das Thema Biotoppflegeflächen und die damit verbundene Antragstellung es erschwerte, bereits im ersten Jahr auszuzahlen, und die Leute etwas länger auf ihr Geld warten mussten, sind wir darangegangen, haben mit der SAB praktikable Vorschusszahlungen, Zwischenfinanzierungen ausgehandelt. Interessanterweise nimmt man das in anderen Ländern sehr interessiert zur Kenntnis. Denn das gibt es nicht überall. Aber bei uns gibt es das. Es wurde allerdings kritisiert, dass das noch zu kompliziert ist. Deshalb werden wir mit der SAB reden, ob wir zu weiteren Vereinfachungen kommen können. Ich denke: Es ist das erste Mal vollzogen worden; auch da werden wir nach Möglichkeiten suchen, um das noch weiter zu verbessern.
Über die alte Richtlinie Natürliches Erbe wurden im vergangenen Jahr 7,4 Millionen Euro ausgezahlt. Über die neue Richtlinie Natürliches Erbe wurden bislang 130 Vorhaben mit einem Volumen von 7,3 Millionen Euro bewilligt, schwerpunktmäßig auch für die Betreuung von Amphibienleiteinrichtungen und die Artbetreuung in Schutzgebieten.
Die Bewilligung von Vorhaben der Biotopgestaltung und des investiven Artenschutzes soll nun im April erfolgen. Die Formulare zum Abruf der investiven Fördermittel sind ins Internet eingestellt. Allerdings wird die Prüfung der Auszahlungsanträge einige Zeit in Anspruch nehmen, da die EU deutlich erhöhte rechtliche Anforderungen an die Prüfung dieser Anträge gestellt hat; das ist leider so. Seit Februar laufen nun neue Aufrufe für Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung, Biotopgestaltung im Wald, Artenschutz im Wald sowie naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Auch hier sind wieder 8,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.