Die Bewilligung von Vorhaben der Biotopgestaltung und des investiven Artenschutzes soll nun im April erfolgen. Die Formulare zum Abruf der investiven Fördermittel sind ins Internet eingestellt. Allerdings wird die Prüfung der Auszahlungsanträge einige Zeit in Anspruch nehmen, da die EU deutlich erhöhte rechtliche Anforderungen an die Prüfung dieser Anträge gestellt hat; das ist leider so. Seit Februar laufen nun neue Aufrufe für Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung, Biotopgestaltung im Wald, Artenschutz im Wald sowie naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Auch hier sind wieder 8,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Ich denke, man sollte – auch das ist in diesen Debatten angesprochen worden – nicht alles nur aufs Geld reduzieren; denn Naturschutz funktioniert nur dann, wenn sich die gesamte Gesellschaft dieses Themas annimmt. Die meisten Akteure im Naturschutz – ob nun im privaten Bereich oder darüber hinaus – machen das einfach, ohne irgendwelche Anträge zu stellen. Auch das sollte man bei solchen Debatten immer wieder einmal würdigen.
Ich möchte das tun: Ich möchte allen danken, die den Naturschutz unterstützen. Der Staat wird nie alle Wünsche erfüllen können. Naturschutz ist und bleibt eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Insofern ist der Naturschutz auf Mitwirkung und durchaus konstruktives Wohlwollen des Miteinanders angewiesen. Ich lade Sie alle dazu ein.
Den Tagesordnungspunkt kann ich noch nicht schließen: Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 6/4585 vor. Wird hierzu noch einmal das Wort gewünscht? – Herr Abg. Günther, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben die Große Anfrage zum Anlass genommen, einen Entschließungsantrag zu formulieren, in dem wir nicht beim Pauschalen und Allgemeinen bleiben, sondern detailliert sagen, wo genau Probleme bestehen und worauf man daher wie antworten sollte.
Ich nehme das jetzt gleich noch einmal zum Anlass, die vorgetragenen Bedenken auszuräumen. Herr Kollege von Breitenbuch, Sie haben herausgestellt, dass es das Ziel sein sollte, auf Freiwilligkeit zu setzen, also die Menschen im Land mitzunehmen, was das Thema Naturschutz anbelangt. Das sehen wir ganz genauso: Es ist eine öffentliche Aufgabe, für die wir Partner brauchen. Problem ist nur, dass die Programme auch so gestrickt sein müssen, dass sie bei der Zielgruppe ankommen und von dieser eingesetzt werden können. Das mag für den einen Agrarbetrieb noch gut möglich sein, wenn dieser eine ordentliche Buchhaltung und Angestellte hat, die solche Anträge formulieren können.
Für viele Naturschützer wird es jedoch sehr schwierig angesichts des damit verbundenen bürokratischen Aufwands. Hier muss man einfach ran. Dabei geht es gar nicht um ein Entweder-Oder – wir wollen durchaus, dass die großen Agrarbetriebe hier mitmachen; da bin ich ganz bei Ihnen. Aber es darf nicht sein, dass die Naturschützer nicht mehr mit dabei sind. Diese Tendenz haben wir jedoch gerade. Das heißt, dass Flächen von Naturschützern anders gepflegt wurden, als es jetzt durch einen großen Betrieb der Fall ist. Das führt dann auch durchaus zu konkreten Folgen auf der Fläche. Das habe ich auch schon dargelegt, glaube ich.
Sie hatten vorhin auch das Thema Greening angesprochen. Zwei Drittel der Greening-Maßnahmen sind hauptsächlich Zwischenfrucht-Anbau. Hier fördert man, weil sich besonders Mais dafür eignet, vor allen Dingen viel Mais. Dazu kommen noch rund 20 % stickstoffbindende Pflanzen, und dann bleibt nicht mehr viel übrig für den eigentlichen Naturschutz. Es ist also nicht richtig zu sagen, dass wir mit dem Greening-Programm ganz viel für den Naturschutz tun. Ja, das ist ein Beitrag, aber das pauschal in dieser Größenordnung anzunehmen, ist einfach sachlich nicht ganz richtig.
Noch eine Anmerkung zu Herrn Kollegen Urban: Natürlich sind wir in Sachsen in einem Kulturland; wir befinden uns in einer Kulturlandschaft. Wir haben fast nirgendwo mehr reine Naturlandschaften, aber über die
Jahrhunderte entstand eine sehr reiche Kultur- und Naturlandschaft. In diesem Zusammenhang gibt es sehr viele Biotoptypen sowie Pflanzen- und Tierarten, die hier heimisch sind und die teilweise in dieser Zusammensetzung auch nur hier eine Heimat finden. Das ist insgesamt schon etwas sehr Erhaltenswertes. Natürlich muss man dabei immer prüfen, wie nachhaltig das ist. Hier bin ich der Meinung, dass man viel in Dinge investieren sollte, die einen dauerhaften Erfolg haben, beispielsweise in vorhandene Hecken. Man darf jedoch die anderen Dinge nicht ganz vergessen, denn Natur ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Deshalb muss man auch oft in Prozesse investieren. Das ist einfach so gottgegeben, möchte ich in diesem Zusammenhang einmal sagen.
Meine Damen und Herren, gibt es hierzu weitere Wortmeldungen? – Zunächst spricht die CDU-Fraktion, anschließend DIE LINKE und dann die AfD-Fraktion zum Entschließungsantrag.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Günther, ich dachte, wir hatten das vorhin schon mit dem Entschließungsantrag abgearbeitet. Ich möchte daher nochmals die Dinge klarstellen, die Sie angesprochen haben: Es wird Mais angebaut, und davor wird eine Zwischenfrucht angebaut. Das heißt, das Feld ist über den Winter begrünt und damit in der Biodiversität entsprechend höher einzuordnen. Der Mais wird aber sowieso angebaut, und der Mais wird auch nicht als Zwischenfrucht angebaut. Das haben Sie wirklich falsch verstanden.
Der nächste Punkt ist: Sie gehen einfach über das Thema Anbau von Leguminosen hinweg. Die GRÜNEN sind die ganze Zeit gegen Gentechnik auf der Welt und gegen Soja, was eigentlich der große Eiweißträger für die Tierproduktion auf der Welt ist. Wenn wir uns jetzt mit Leguminosen wieder einen Schritt auf den Eiweißanbau in Deutschland zubewegen, sind Sie dagegen; dann ist das nicht in Ordnung. So geht es aber nicht! Sie müssen dann schon ordentlich argumentieren und sagen, was Sie wollen und was Sie nicht wollen. Dies ist, wie gesagt, ein ordentlicher Schritt, wieder Erbsen und Bohnen sowie andere Leguminosen im Land anzubauen, was zwischenzeitlich nicht rentabel war, um entsprechende Schritte zur Genfreiheit in Europa zu ermöglichen.
Ich möchte nicht viel dazu sagen, außer dass wir dem Entschließungsantrag zustimmen werden. Am Samstag, wenn der Sächsische Artenschutztag in Freiberg stattfinden wird, Sie eingeladen sind und dort referieren, sollten Sie ganz genau zuhören, was die Ehrenamtler Ihnen sagen werden, was im Freistaat Sachsen doch nicht ganz so perfekt läuft. Unter anderem deuteten Sie gerade an, dass Sie mit der SAB über Verwaltungsvereinfachungen und Förderprogramme noch sprechen werden. Da werde ich dann genau zuhören, und ich denke, dabei werden wir eine Art Déjà-vu erleben. Denn möglicherweise trifft der Entschließungsantrag der GRÜNEN doch genau das Richtige.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Forderungen im Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind leider nicht geeignet, das Hauptmanko der Naturschutzpolitik im Freistaat Sachsen zu beheben, nämlich den immer weiter voranschreitenden Rückgang im Artenschutz. Im Gegenteil: Die falschen Ansätze der Vergangenheit sollen sogar verstärkt werden.
Erstens: Der Naturschutz soll sich weiterhin nicht der Frage nach Effizienz stellen. Weiterhin sollen besonders Kleinstbiotope – manche sagen dazu auch Bastelbiotope – gepflegt werden, die unverhältnismäßig viel Geld beanspruchen und der Verwaltung unverhältnismäßig viel Arbeit machen.
Zweitens soll die Biotoppflege weiterhin gestärkt werden. Wirtschaftsbiotope, die nur deshalb entstanden sind, weil ihre Bewirtschaftung vor 100 Jahren sinnvoll war, sollen nun bis in alle Ewigkeit weiter erhalten werden. Dafür sollen jedes Jahr Millionen von Euro aufgewendet werden. Mit Säge, Rasenmäher und Heckenschere soll die Natur zurückgedrängt werden.
Die selbst nachwachsende Natur als Feind des Naturschutzes – das kann kein sinnvoller Ansatz sein; das ist das Sisyphus-Prinzip. Man kann es so lange finanzieren, wie die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind. Sollten die finanziellen Mittel dafür einmal nicht mehr ausreichen – auch das ist nicht unwahrscheinlich –, verschwinden diese musealen Wirtschaftsbiotope und all die Pflegemillionen lösen sich in Luft auf.
Der vorliegende Antrag kann die Defizite der aktuellen sächsischen Naturschutzpolitik nicht beheben; er verstärkt sie sogar. Deshalb werden wir den vorliegenden Entschließungsantrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Druck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. – Ich danke. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Für die miteinbringende CDU-Fraktion beginnt die Aussprache nicht Herr Wehner, wie angekündigt, sondern Herr Kollege Krauß, danach die SPD-Fraktion. Herr Abg. Krauß, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang meiner Rede wie auch am Anfang unseres Antrages soll der Dank an die in der Hospizarbeit tätigen Menschen stehen, die denjenigen helfen, die im Sterben liegen. Das ist eine sehr schwere Aufgabe, aber wenn man mit den Hospizhelfern spricht, stellt man fest, es ist auch eine Aufgabe, bei der man viel lernt und viel zurückbekommt. Deswegen ein herzliches Dankeschön an alle Hospizhelfer!
Wir hatten im vergangenen Jahr, durch die Krankenkassen finanziert, in Sachsen 2 500 Begleitungen von Sterbenden durch knapp 2 000 Hospizhelfer. Wir sehen also: Wir haben Menschen, die bereit sind, diese Arbeit zu leisten, die bereit sind, in Altenpflegeheime zu gehen, die bereit sind, zu den Betroffenen nach Hause zu gehen, um einem Menschen, der im Sterben liegt, an der Hand zu sein.
Wenn Sie die aktuellen Zahlen einmal mit denen von 2002 vergleichen, stellen Sie fest: Damals hatten wir nicht 2 500 Sterbebegleitungen, sondern gerade einmal 500. Hier sehen Sie eine positive Entwicklung, und wir wollen, dass diese Entwicklung weitergeht. Denn der Wunsch der meisten Menschen ist natürlich, nach Möglichkeit zu Hause zu sterben, in ihrem bekannten Umfeld. Wenn man
im Umfeld seiner Wohnung sterben möchte, wenn man dort die letzten Stunden und Tage seines Lebens verbringen möchte, dann ist es sehr schön, wenn es ambulante Hospizdienste gibt, wenn es Hospizhelfer gibt, die einem dabei zur Seite stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum haben wir den Antrag eingebracht? Ich glaube, wir wollen, wie gerade geschildert, einen weiteren Ausbau. Aber wir wollen auch, dass die Hilfen, die es gibt, bekannter werden. Deshalb ist es auch gut, dass wir heute darüber sprechen.
Der Bundestag hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt. Ich fand, es war eine sehr gute Debatte, die im Bundestag und auch im Vorfeld geführt worden ist. Wir haben bei uns im Erzgebirge einmal mit den Menschen darüber diskutiert, was sie denn davon halten. Dabei ist mir klar geworden, dass vielen noch nicht bekannt ist, welche Möglichkeiten es derzeit schon gibt. Wir wollen natürlich nicht, dass jemand deshalb aus dem Leben scheiden muss, weil niemand mehr da ist, der sich um ihn kümmert. Das kann ja keine menschliche Gesellschaft sein. Es waren solche Angebote wie Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung oder Palliativstationen in den Krankenhäusern unbekannt. Meistens weiß man noch, dass es irgendwo ein Hospiz gibt. Aber dass es auch ambulante Hospizdienste gibt, das ist noch viel zu wenig bekannt. Ich glaube, das sollte viel bekannter sein. Denn das Ziel muss sein, dass man an der Hand eines Menschen stirbt und nicht durch die Hand eines Menschen. Das ist eben nur möglich, wenn man Hospiz- und Palliativmedizin weiter ausbaut.
Deswegen finden wir es sehr gut, dass der Deutsche Bundestag im November vergangenen Jahres das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet hat, etwas, das wir mittragen und auch unterstützt haben. Das Gesetz zielt darauf ab, schwerkranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, um ihre Schmerzen zu lindern und ihnen Ängste zu nehmen. Damit soll sich in vielen Fällen auch der Wunsch nach Sterbehilfe erübrigen. Denn nicht jeder möchte aus dem Leben scheiden, sondern es gibt viele, die sagen: Ich würde mein Leben beenden, weil ich niemandem zur Last fallen will. – Aber es ist keine Last, es gehört zum Menschsein dazu, dass man eines Tages stirbt, so wie das Geborenwerden auch dazugehört. Es ist ein natürlicher Prozess, den es zu begleiten gilt.
Durch das Gesetz sollen Anreize zum flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt werden. Dazu ist eine bessere finanzielle Ausstattung der stationären Hospize vorgesehen. So wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen für die Einrichtung der Hospizversorgung erhöht. Zudem tragen die Kranken- und Pflegekassen 95 statt 90 % der zuschussfähigen Kosten. Die restlichen 5 % wollen die Hospize selbst erwirtschaften. Dabei muss man das Wort „wollen“ betonen. Es ist
ein Wunsch, nicht voll finanziert zu werden, sondern man sucht für sich auch andere Finanzierungsquellen.