Frau Staatsministerin, Sie kennen die Geschäftsordnung. Ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen, und dann dürfen Sie Nein sagen.
Sie begann, als im Weinbau ein Pflanzenschutzmittel angewendet wurde und damit alle sächsischen Winzer und deren hervorragender Ruf gefährdet wurden.
Die Lebensmittelüberwachung hat am 10. September 2015 routinemäßig Proben der Keltertraube bei einem sächsischen Winzer entnommen. Routinemäßig.
Am 15. September 2015 wurde die Probe in der LUA untersucht, nicht nur auf Dimethoat, sondern auf mehrere hundert weitere Stoffe. Wenn mehrere Untersuchungsreihen für ein rechtssicheres Ergebnis notwendig sind, dauern die Analysen im Regelfall ohne einen Anfangsverdacht circa vier bis sechs Wochen. Diese Ergebnisse lagen am 21. Oktober 2015 vor, und in der Probe wurden 0,75 Milligramm Dimethoat pro Kilogramm Keltertrauben festgesellt.
Diese massive Belastung wurde direkt an die Lebensmittelüberwachung Meißen gemeldet, die wiederum schon am 22. Oktober 2015 das LfULG als zuständige Pflanzenschutzbehörde informierte. Am 28.10.2015 hat das Lebensmittelüberwachungsamt Meißen die betroffene
Weinkellerei rechtsverbindlich informiert, dass Weine aus den belasteten Keltertrauben nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Daraufhin haben die Lebensmittelüberwachung und die Pflanzenschutzbehörde mehrere, teils gemeinsame Betriebskontrollen durchgeführt, eine Vielzahl von Proben entnommen und untersucht, Traubenerzeuger ermittelt, die dimethoathaltige Pflanzenschutzmittel erworben haben, Anhörungen und Auskunftsersuchen veranlasst sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dabei stellte sich eine massive Betroffenheit der Winzergenossenschaft Meißen in den Jahrgängen 2015, aber auch 2014 und 2013 heraus.
Erklärbar sind die festgestellten Kontaminationen nur durch Lieferungen und die anschließende Verarbeitung von belasteten Trauben eines oder mehrerer Genossenschaftsmitglieder. Die Ermittlungen hierzu dauern weiterhin an.
Seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden die anlassbezogenen Betriebskontrollen Anfang Februar 2016 auf das gesamte sächsische Weinbaugebiet ausgedehnt. Diese Zeitschiene beweist meiner Meinung nach – entgegen der Auffassung von Frau Pinka – eindeutig: Die Behörden haben ordnungsgemäß gehandelt, und eine Verzögerung kann ich hier nicht erkennen.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Sowohl die Traubenerzeuger als auch die Weinhersteller haben die primäre Verantwortung dafür, nur rechtskonforme Er
zeugnisse in den Verkehr zu bringen. Das ist auch im europäischen Lebensmittelrecht explizit so verankert.
Die Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörden besteht in der risikobezogenen stichprobenhaften Überwachung der Eigenverantwortung der Hersteller und der Einhaltung von Rechtsnormen. Selbstverständlich standen und stehen die Behörden hier beratend zur Seite.
Gleichwohl haben wir auf die Funde reagiert. Bei der Landesuntersuchungsanstalt werden jedes Jahr spezielle Landesüberwachungsprogramme gestartet. Diese legen fest, was über die risikobezogene stichprobenartige Überwachung neben den routinemäßigen Prüfungen im Besonderen noch im Fokus steht. Herr Gebhardt, entgegen Ihrer Auffassung und der von Frau Pinka ist es kein Aktionismus, sondern das Landesüberwachungspro
Auch die Pflanzenschutzmittelanwendungskontrolle im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministers wird im Vorfeld der Traubenlese besonders aktiv sein. Aber das Ziel ist vorrangig, weiterhin schnellstmöglich und vollumfänglich die Belastungssituation aufzuklären. Zugleich möchten wir aber damit die redlich und rechtstreu arbeitenden sächsischen Winzer, Weinerzeuger unterstützen. Wir wollen zeigen, dass das hervorragende Image des sächsischen Weines zu Recht besteht und die Weine das Vertrauen der Verbraucher auch zu Recht verdienen. Verbrauchervertrauen kann nur gewonnen und gestärkt werden, wenn wir die belasteten Weine klar identifizieren und die Qualität der übrigen Erzeugnisse verlässlich sichern und dies den Verbrauchern zusichern können.
Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium – zum zweiten Teil Ihres Antrages – haben bereits geprüft, wie die stark betroffene Winzergenossenschaft letztlich Hilfe bekommen kann. Wie bei allen staatlichen Förderungen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen nicht ausreichen, um Aufgaben zu lösen, können staatliche Institutionen subsidiär eingreifen. Aber auch hier hat die Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang vor einer unmittelbaren Schadensübernahme durch den Staat. Die SAB und die Winzergenossenschaft führen dazu bereits Gespräche, und es werden weitere Gespräche mit allen Beteiligten folgen.
Herr Gebhardt, gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Wort. Ich habe von Ihrem Redebeitrag eher den Eindruck, dass es hier um Regierungsschelte auf Kosten des sächsischen Weines geht. Und das – Entschuldigung! – betrübt mich zutiefst.
(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie können kaum erwarten, dass ich Sie lobe für die Arbeit, die Sie nicht tun!)
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Es hält die Fraktion DIE LINKE und für die Fraktion Frau Abg. Dr. Pinka. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Klepsch, ich gebe Ihnen ja recht: Dimethoat hat im Wein nichts zu suchen. Aber es ist offensichtlich, dass in den letzten Jahren zu wenig und unsystematisch kontrolliert wurde. Es gibt nämlich eine Kleine Anfrage, wie viele Weine in den letzten 15 Jahren auf Pestizidrückstände untersucht wurden. Es sind genau 34 Weine sächsischer Hersteller in 15 Jahren untersucht worden. Wenn Sie das für eine regelmäßige Kontrolle halten, sind wir aber weit weg im Anspruch aneinander.
Ich habe noch einmal nachgefragt, wie die systematischen Kontrollen 2016 auf Pestiziduntersuchungen sein sollen. Es wurde mir geantwortet, in diesem Jahr wird auf Bienenschutz und Oberflächen- und Grundwasser untersucht. Sie haben mitnichten den Blick auf den Weinbau gehabt. Das ist also eine Lüge.
Sie haben einen Zufallsfund im September 2015 gemacht. Dieser wurde auf einen Fremdlieferanten zurückgeführt. Zumindest hätte die Staatsregierung bei der weiteren Klärung des Umstandes zügig handeln müssen; denn dann hätte vielleicht die Kelterung nicht mehr stattfinden müssen. Aber die Weinflaschen standen schon in den Regalen, ehe der Stopp kam. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen. Sie müssen schneller handeln! Sie müssen dafür eine Sensibilität entwickeln!
Was wäre denn passiert, wenn das Staatsweingut Wackerbarth betroffen wäre? Da bin ich einmal sehr gespannt. Ich habe noch eine Kleine Anfrage laufen. Ich bin gespannt, was Sie mir darauf als Antwort geben, welche Trauben dazugekauft wurden und wie die Dimethoatbelastung in den Trauben ist. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.
Dann werde ich sehen, was mir die Staatsregierung antworten wird. Jetzt werden die Kontrollen angekündigt. Möglicherweise werden weitere Verstöße ans Licht gebracht. Aber die Staatsregierung hat für mich eindeutig eine Teilschuld, zum einen durch das jahrelange Nichtkontrollieren. Sie hat aber auch die Weinbauberatung abgeschafft. Das ist ebenso Ihr Verschulden. Sie selbst hat den Institutionen zum Teil Chemikalien für den Weinbau
einsatz empfohlen, die Dimethoat enthalten. Sie können gern auf die Homepage gehen, vielleicht finden Sie die Präsentation mit diesem Mittel noch, um das es geht.
Es gibt kein geregeltes, klares und faires Kontrollsystem mit transparenten und effizienten Entscheidungsketten, sodass die Winzer – zum Teil unverschuldet – in eine Notlage gebracht wurden. Ich möchte mich jetzt nicht vor die schwarzen Schafe stellen, die gibt es.
Ich möchte gern noch auf einen Punkt eingehen, den ich heute der Presse entnommen habe. Es gibt eine Presseerklärung von Kreis- und Stadträten, aus dem Landkreis Meißen und dem Stadtrat Meißen. Es sind auch CDUPolitiker darunter, und ich darf daran erinnern, dass selbst der Landrat einer ist. Es ist der Kreisrat, Herr Dr. Ulrich Reusch, der gleichzeitig im SMUL als Abteilungsleiter Recht arbeitet.
Ja, es ist auch in Ordnung, dass er das unterschreibt. Ich glaube, dass wir schon im richtigen Zug sind. Sie müssen bei Ihrem Handeln noch offener werden.
Die punktweise Abstimmung ist beantragt. Wir stimmen natürlich zu. Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ein Änderungsantrag liegt nicht vor. Die AfD-Fraktion hat eine punktweise Abstimmung beantragt. Herr Urban, Sie wollten eine Abstimmung nach Punkt I und Punkt II. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ebenso die punktweise Abstimmung beantragt. Ich vermute einmal, dass sie diese auch nach Punkt I und Punkt II wünscht?
So verfahren wir. Wer dem Punkt I der Drucksache 6/4780 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Ich stelle Folgendes fest: Punkt I der Drucksache 6/4780 hat zahlreiche DafürStimmen aber nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.