Wir fahren nun in der Rednerreihung fort. Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE am Zug. – Sie möchte in dieser Runde nicht sprechen. Die AfD-Fraktion, Frau Dr. Muster? – Nein. Die Fraktion GRÜNE?
Dann könnten wir eine dritte Rederunde eröffnen, sofern Bedarf besteht. – Kein Bedarf. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin – – Entschuldigung; er hat sich doch noch entschlossen. Herr Kollege Neubert eröffnet jetzt die dritte Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bei der zweiten Runde Nein gesagt. In der dritten Runde wollte ich dann doch noch einmal einsteigen
und schauen, was noch an Wortmeldungen kommt. Mir ist es einfach wichtig, Herr Dr. Meyer, noch einmal auf die Abläufe einzugehen, sonst kommt es ein bisschen so herüber, als hätten wir nie ausreichend nachgefragt und heute sozusagen alles vorgelegt, worüber wir diskutieren.
Dies hier ist der Hochschulentwicklungsplan vom letzten Mal, 200 Seiten und tatsächlich interessant zu lesen. Das andere ist, was uns heute vorliegt:
Das sind drei Seiten – die Pressemitteilung der Staatsministerin. Wenn Sie die Eckpunkte dessen, was vom Kabinett beschlossen wurde, vorliegen haben, dann haben
Sie einen Vorteil. Das liegt uns nicht vor. Das heißt, wir haben die Pressemitteilung der Staatsministerin. Das war die Kritik, und die halte ich für angemessen. Denn das ist natürlich etwas anderes, als über das Papier selbst zu diskutieren. Was dort drinsteht, weiß ich ja gar nicht.
Ich habe formuliert, was ich mir darin wünsche, etwa zum Stichwort Mittelbauinitiative: Wie wird das im Hochschulentwicklungsplan formuliert? Das ist ein Anspruch, den man stellen kann. Wir können darüber aber nicht reden, weil das in der Pressemitteilung nicht steht. Ein anderer Punkt ist die Gleichstellung: Ich weiß nicht, ob das dort drinsteht. Das heißt, ich kann darüber nicht diskutieren, sondern kann nur die Anforderung formulieren. Gleiches gilt für die Kompensation des Wegfalls von Hochschulpaktmitteln. Das war meine Kritik, und das ist das Problem.
Ich wünsche mir, dass wir über den Entwurf des Hochschulentwicklungsplans dann diskutieren, wenn er vorliegt, und dass wir nicht nur – – Ich zitiere aus meiner Kleinen Anfrage, die Sie hier herangezogen haben: Der Referentenentwurf soll dem Ausschuss übersandt und durch das SMWK vorgestellt werden. Es tut mir wirklich leid: Unter „miteinander ins Gespräch kommen“ verstehe ich ein bisschen mehr. Es geht um die entscheidenden, grundlegenden Linien.
(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Wir haben doch im Ausschuss gesprochen, Herr Neubert!)
Jetzt ist die Aktuelle Debatte in einer dritten Runde erneut entflammt. Gibt es jetzt noch weitere Kolleginnen und Kollegen, die für ihre Fraktion das Wort ergreifen wollen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist jetzt endgültig die Staatsregierung am Zuge. Das Wort erhält Frau Staatsministerin Dr. Stange.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar für diese Aktuelle Debatte, mit der die Koalition die Möglichkeit eröffnet, zu einem sehr frühen Zeitpunkt, nämlich im Zusammenhang mit den Eckpunkten des Hochschulentwicklungsplans, eine öffentliche Diskussion hier im Landtag durchzuführen.
Die Redebeiträge haben ja gezeigt, dass es uns allen wichtig ist, über die Zukunft der Hochschulen im Land Sachsen bis zum Jahr 2025 miteinander ins Gespräch zu kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben vollkommen recht mit dem, was Sie vorgelegt haben.
Das, was Sie als gebundene Broschüre vorliegen haben, ist die Hochschulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2020. Das Parlament hat sie damals zur Kenntnis bekommen,
als sie fertig war. Heute reden wir über die Eckpunkte des Hochschulentwicklungsplans zu einem Zeitpunkt, in dem wir noch mitten im Dialog mit den Hochschulen sind. Dieser Dialog hat gerade erst richtig begonnen, weil die Hochschulen jetzt den Entwurf des Hochschulentwicklungsplans bekommen und dann entsprechend ihre Gremien beteiligen, wie das Hochschulgesetz es vorsieht.
Von daher: Der Dialog war mir von Anfang an wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wollen nicht nur – ohne dies abzuwerten – die Hochschulleitungen in die Diskussion über die Weiterentwicklung des Hochschulentwicklungsplans einbeziehen, sondern sehr wohl auch – das wurde bereits genannt – Wirtschaftsvertreter, Kammervertreter, Gewerkschaftsvertreter. Die Hochschulräte waren in der Diskussion. Der Mittelbau war genau wie die Studierenden in einen ersten Dialogprozess einbezogen. Einen zweiten werden wir jetzt anschließen, nämlich zu einem Zeitpunkt, zu dem wir tatsächlich erst einmal etwas in der Hand haben, worüber wir reden können. Deswegen werden wir diesen zweiten Punkt jenseits der öffentlichen und offiziellen Anhörung der Hochschulen durchführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hat es bis jetzt noch nicht gegeben: dass eine Hochschulentwicklungsplanung über einen so langen Zeitraum mit den Hochschulen verabredet und dass sie so breit mit Partnern der Hochschulen auch öffentlich debattiert wird.
Vergessen möchte ich nicht: Unsere Hochschulen sind in ein Netzwerk von Forschungseinrichtungen eingebunden. Natürlich haben auch die Forschungsinstitutionen im SMWK im Vorfeld der Hochschulentwicklungsplanung mit uns gemeinsam artikuliert, was sie erwarten. Hier möchte ich einen Punkt nennen, der bis jetzt noch keine Rolle gespielt hat. Aber einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament waren ja bei der Fachtagung im Ministerium dabei, als Herr Prof. Imboden die Ergebnisse der Evaluierung der Exzellenzinitiative vorgestellt hat.
Die Exzellenzinitiative ist zwar heute nicht Gegenstand, aber sie ist natürlich bei uns im Ministerium und für die Hochschulen ein ganz wichtiger Faktor der Entwicklung der Hochschulen. Die Exzellenzinitiative und auch die Hochschulentwicklungsplanung führen dazu, dass sich unsere Hochschulen sowohl in ihrer fachlichen Tiefe als auch in ihrer Differenzierung zwischen den Hochschulen in den nächsten Jahren weiterentwickeln werden. Fachliche Tiefe heißt, dass wir Hochschulen haben – das sind vor allem unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften –, die eine starke Wirkung auf die Innovation in der Region ausüben und die Fachkräfte ausbilden, die aber vor allem den Wissenstransfer zwischen den Unternehmen der Region und den Hochschulen im wahrsten Sinne des Wortes „befeuern“ müssen: denn sie sind die Innovationsmotoren vor Ort.
Auf der anderen Seite werden sich – davon gehe ich ganz fest aus – alle vier Universitäten jetzt in der Exzellenzinitiative stark profilieren, sowohl was die fachliche Tiefe angeht, sprich: mit Forschungsclustern – und dazu brau
chen sie unsere nachhaltige Unterstützung, als auch – da bin ich gespannt, wer dann letztlich an den Start geht – für die Exzellenzuniversität.
Wir werden also in den nächsten Jahren weiterhin eine Differenzierung in der Profilbildung erleben, die nicht erst heute und nicht mit dieser Hochschulentwicklungsplanung beginnt. Dazu ein Hinweis, weil vorhin ein Vorwurf von Frau Maicher kam: Wir brauchen ein Fächermonitoring. Wir haben 2007/2008 ein sehr umfassendes Fächermonitoring über alle Hochschulen durchgeführt. Dieses Fächermonitoring war bereits Grundlage für die Hochschulentwicklungsplanung, die aktuell bis 2020 gilt. Dieses Fächermonitoring ist nochmals im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Eckpunkte für die jetzige Hochschulentwicklungsplanung durchgeführt worden.
Wenn am Ende des Tages nur sieben Studienfächer – und um die geht es – letztlich tatsächlich Veränderungen unterliegen, und zwar von über 190 Studienfächern, die wir an unseren Hochschulen haben, dann ist das nicht ein Zeichen von Stillstand oder fehlender Zukunftsgewandtheit, sondern das ist ein Zeichen dafür, dass sich unsere Hochschulen in den letzten 25 Jahren enorm profiliert haben und das, was ihnen im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung mit auf den Weg gegeben wurde, sehr ernst genommen haben. Deshalb wird es auch keine größeren Schließungen in dem Sinne, sondern wirklich eine Schärfung des Profils geben, wie es hier schon an verschiedenen Stellen dargestellt wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf weitere Punkte eingehen, die noch keine so große Rolle gespielt haben. Unsere Hochschulen werden in den nächsten Jahren in der Tat damit konfrontiert sein, dass wir von 2016 bis 2025 eine Hochschulentwicklungsplanung über einen so langen Zeitraum haben, den wir alle, glaube ich, nicht wirklich mit großer Sicherheit überschauen können. Es sind ein paar Eckpunkte in dieser Entwicklung, die wir kennen. Wir wissen zum Beispiel, dass die demografische Entwicklung in Ost wie West dazu führt, dass wir weniger Abiturientinnen und Abiturienten haben werden.
Wir wissen, dass gerade in Sachsen – und nicht nur in Sachsen, sondern auch in anderen ostdeutschen Bundesländern – eine heftige Debatte darüber entbrannt ist, ob nicht zu viele junge Menschen zum Studium gehen und wir ein Problem mit der dualen Ausbildung von Facharbeiterinnen und Facharbeitern, mit denjenigen haben, die über die berufliche Ausbildung gehen. Wir haben einen hohen Anteil – im Moment 46 % – junger Menschen einer Alterskohorte, die zum Studium gehen. Damit liegen wir noch unter dem bundesweiten Durchschnitt. Ich bin der Meinung, dass es auch nicht zu viele sind, weil wir in den nächsten Jahren den akademischen Nachwuchs benötigen. Aber wir haben – ich sage es noch einmal – weniger Menschen in dieser Alterskohorte.
Daher heute mit aller Vehemenz und Emotion eine Diskussion über 95 000 Studierende im Jahr 2025 zu führen ist meines Erachtens nicht nur verfrüht, sondern führt
auch vollkommen am Problem vorbei. Bis 2020 läuft der Hochschulpakt mit all seinen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, nämlich auf einem hohen Studierendenniveau zu bleiben, und das sind ungefähr 106 000 Studierende. Erst dann, mit Auslaufen des Hochschulpaktes bis 2025, wird es ein allmähliches Absinken der Studierendenzahlen geben. Ich garantiere Ihnen: Wir werden im Jahr 2020 noch einmal ganz anders über Hochschulstandorte und über Studierendenzahlen diskutieren, als wir das heute tun. Denn die demografische Entwicklung in Sachsen, die wir vor wenigen Tagen erst wieder vor Augen geführt bekommen haben, zeigt uns, dass wir eben nicht so viel Nachwuchs haben, um in den nächsten Jahren alle Standorte auf einem hohen Niveau mit Studierendenzahlen zu versorgen.
Deshalb bin ich sehr dankbar, dass im Koalitionsvertrag steht, dass wir den Auftrag haben, in den nächsten Jahren auch durch die Profilbildung 14 Standorte weiterzuentwickeln und ihre Profile so zu schärfen, dass sie als Innovationsmotoren und als Akademikerschmieden gelten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, diese Diskussion werden wir in den nächsten Wochen und Monaten weiter vertieft führen. Die Hochschulen sind jetzt aufgefordert, ihre Stellungnahmen abzugeben, einschließlich der Hochschulgremien. Ob es zu dem Thema Juristenausbildung in Leipzig und in Dresden eine kritische Stellungnahme der TU Dresden geben wird, warte ich jetzt erst einmal ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidungen sind 2003 gefallen und nicht im Jahr 2016. Es gibt keine Juristenausbildung in Dresden; die gibt es nur in Leipzig. Wenn wir die Juristenausbildung nicht nur auf Wunsch von Herrn Gemkow, sondern insgesamt für den juristischen Nachwuchs im Freistaat erhöhen wollen, dann müssen wir uns entscheiden. Es ergibt keinen Sinn, einen neuen Standort aufzubauen, wenn wir einen Standort haben, den wir stärken können. Diesen Standort werden wir jetzt stärken. Wie sich die TU Dresden bezüglich der Juristischen Fakultät entscheidet, ist eine Angelegenheit der TU Dresden, nicht des Ministeriums und nicht des Hochschulentwicklungsplans.
Es gibt nochmals Bedarf für eine Kurzintervention oder einen Redebeitrag. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Herr Prof. Schneider.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Stange, ich muss Ihnen hinsichtlich der letzten Äußerung widersprechen. Die Hochschulvereinbarung aus dem Jahr 2003 hat in der Tat die Schließung der Juristischen Fakultät in Dresden vorgesehen. Im Folgenden kam es allerdings auch zum laufenden, derzeit aktuellen Hochschulentwicklungsplan. Darin ist von einer Schließung der dortigen Fakultät, die nach wie vor existiert, nicht die Rede. Auch wird, allerdings nicht grundständig, sondern im Rahmen einer Ausbildung Law and Context ausgebildet. So gesehen gibt es eine Juristenausbildung am Standort Dresden weiterhin.
Zudem haben sich gegenüber dem Jahr 2003 die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bekanntlich enorm und massiv verändert. Aus diesem Grund kann – anders, als Sie hier glauben machen wollen – die Hochschulentwicklungsvereinbarung aus dem Jahr 2003 politisch nicht als Begründung für eine heutige Schließungsabsicht dienen.
Was wir brauchen, ist – damit bin ich beim Kollegen Mann – eine Debatte über die tatsächliche Fundierung der Belange bzw. juristischen Bedarfe in Sachsen. Diese Debatte ist allerdings, anders, als Sie hier glauben machen wollen, Frau Stange, in der Tat ergebnisoffen zu führen.
Das war Herr Prof. Schneider für die CDU-Fraktion. Jetzt ist die 1. Aktuelle Debatte wirklich zu Ende.