Falk Neubert
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Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Mir geht es um Didaktik und digitale Kompetenz von Lehrerenden. Wir hatten eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss; ich möchte Frau Dr. Bade, ehemalige Geschäftsführerin des Hochschuldidaktischen Zentrums, zitieren: „Will man die Potenziale, die definitiv bei den sächsischen Lehrenden vorhanden sind, weiter ausbauen, so muss man mehr Möglichkeiten zur Begleitung und zum Coaching der Lehrenden durch Hochschuldidaktikerinnen und Hochschuldidaktiker schaffen.“
Mich interessiert der konkrete Stand bzw. die Implementierung, also inwieweit diese hochschuldidaktische Qualifizierung im Einsatz digitaler Technologien in Lehre und Forschung Bestandteil der wissenschaftlicher Karriere bis zur Professur ist, und welche Anreize gibt es für das existierende Lehrpersonal, sich im Bereich Digitalisierung weiterbilden zu lassen?
Ich möchte noch einmal auf Kompetenz im Bereich digitale Didaktik bzw. Medienkompetenz zurückkommen, allerdings mit dem Fokus auf Lehrerinnen und Lehrer und damit natürlich auf die Lehramtsausbildung. Wir diskutieren seit Jahren darüber, dass wir in der Lehramtsausbildung keine verpflichtenden Module in diesem Bereich haben, sondern dass das Wahlpflichtfächer sind, also aus einem Portfolio heraus Dinge ausgewählt werden können. 2016 hat eine durch die Staatskanzlei in Auftrag gegebene Studie noch einmal deutlich gemacht, dass es diesbezüglich große Defizite gibt.
Ich frage Sie: Wann wird die Staatsregierung endlich verpflichtend in die Curricula der Lehramtsausbildung Medienkompetenz und digitale Bildung integrieren? Denn wir sprechen hier tatsächlich über digitale Bildung im Schulbereich, was für die Zukunft unerlässlich ist.
Ich möchte noch einmal auf die Anhörungen und auf das Thema Digitalprofessuren zu sprechen kommen. Prof. Lehner von der TU Dresden sagte: „Es helfen nicht nur technische Infrastruktur, Systeminfrastruktur, Forschungsdatenmanagement etc., sondern es muss mit Expertisen an genau diesen Kreuzungspunkten ausgefüllt werden, die wir per Definition aktuell nicht haben, weil wir in Silos denken. Ich nenne
das Digitalisierungsprofessuren. Dafür gibt es sehr gute Beispiele“; er hat auch Länder aufgeführt.
Meine Frage: In welcher Art und Weise gibt es Bestrebungen durch die Staatsregierung, die Einrichtung von Digitalprofessuren in Sachsen zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir heute verabschieden werden, gehört sicherlich zu unspektakuläreren. Einmal abgesehen von der AfD werden hier sicher alle zustimmen.
Von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik sind das Deutschlandradio und damit der traditionsreiche Deutschlandfunk am allerwenigsten
umstritten. Selbst ein großer Teil der hartnäckigen Fernsehverweigerer und scharfen Kritiker der Rundfunkbeiträge räumt die hohe Qualität dieses Hörfunkprogramms ein. Für die Befürworter des öffentlichen Rundfunks, zu denen DIE LINKE gehört, ist es geradezu ein Juwel der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft. Hinzu kommt, dass dieses Juwel vergleichsweise preiswert ist. Von den 17,50 Euro Rundfunkbeitrag gehen gerade einmal 48 Cent an das Deutschlandradio – ziemlich genau ein Neuntel dessen, was das ZDF erhält.
Der vorliegende Änderungsstaatsvertrag dient im Wesentlichen einerseits der Anpassung an die modernen Zeiten – sprich: an die Konvergenz der Medien – und andererseits an das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Gremienzusammensetzung.
Bemerkenswert und unterstützenswert ist die Tatsache, dass im Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zur geringfügigen Absenkung des Rundbeitrags gefolgt wurde; dadurch kann eine finanzielle Reserve geschaffen werden, um zukünftige finanzielle Bedarfe der Rundfunkanstalten abzufedern.
Eine so harmlos klingende Veränderung wie die Ersetzung der Begriffe „Programm“ und „Sendung“ durch den Terminus „Angebot“ macht die Veränderung der Medienwelt in den letzten 20 Jahren deutlich. Das, was diese Medienanstalt an Information, Bildung und Unterhaltung leistet, lässt sich heute nicht mehr in die Begriffe des klassischen Rundfunks pressen. Man kann auf den Internetseiten des Deutschlandfunks nicht nur Programmbegleitendes lesen, sondern praktisch alle Programmbeiträge, egal ob Nachrichten, Kommentare, Hörspiele, Features oder Musiksendungen, auch entsprechend den eigenen Bedürfnissen zu jeder Tages- und Nachtzeit rezipieren. Das ist eine erreichte Qualität, von der man, wenn Sie zurückblicken, vor zehn Jahren noch geträumt hätte, wenn man eine Lieblingssendung oder einen Hintergrundbericht zu einem akutellen Thema verpasst hatte. Hinter dem Austausch der Begriffe „Sendung“ und „Angebot“ steckt eine grundlegende Veränderung der Medienwirklichkeit.
Was die vorgesehene veränderte Zusammensetzung von Hörfunkrat und Verwaltungsrat anbelangt, so kann man diese Veränderung in vier Punkten zusammenfassen: erstens mehr Frauen, im Idealfall die Hälfte der Mitglieder; zweitens weniger staatlicher und parteipolitischer Einfluss; drittens mehr Transparenz – künftig öffentliche Hörfunkratssitzungen –; viertens zeitgemäße Zusammensetzung des Hörfunkrats, was die Auswahl der entsendungsberechtigten Institutionen anbelangt.
Gerade bei Letzterem hätten wir uns ein wenig mehr Mut gewünscht; aber es geht in die richtige Richtung. Vertrete
rinnen und Vertreter des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates, des Verbandes der Internetwirtschaft, des Lesben- und Schwulenverbandes, der Hochschulrektorenkonferenz, der Kulturpolitischen Gesellschaft, des Deutschen Museumsbundes und des Weißen Rings sitzen künftig mit am Tisch. Warum es auch Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Jugendherbergswerks und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes geschafft haben, erschließt sich mir nicht ganz. Hier scheinen die Grenzen zwischen gesellschaftlich relevanten Interessen und schnödem Lobbyismus zu verschwimmen. Aber na ja.
Wir wollen aber heute dem Vertragswerk nicht zustimmen, ohne auf ein Versäumnis auf einer anderen Baustelle der Medienpolitik hinzuweisen. Ich rede vom MDRStaatsvertrag, der ebenfalls noch der Anpassung an die neue Medienwelt und an das Bundesverfassungsgerichtsurteil harrt. Obwohl die nach dem Verfassungsgerichtsentscheid notwendigen Veränderungen zur Begrenzung des staatlichen Einflusses beim MDR nur vergleichsweise gering ausfallen müssen, droht der MDR den Anschluss zu verpassen, was die Erneuerung der Rundfunkverträge durch die Landesregierungen und Landesparlamente anbelangt. Zwei Jahre lang – bis Ende dieses Monats – hatte die Sächsische Staatskanzlei die Federführung inne, um die Einigung zwischen den drei MDR-Ländern voranzubringen. Leider hat sie diese Möglichkeit ergebnislos verstreichen lassen; über ein paar Vorgespräche ist man nicht hinausgekommen. Das ist mehr als peinlich. Hoffen wir jetzt, dass es die anderen – es ist SachsenAnhalt – besser können.
Statt die Hausaufgaben zu erledigen, hat es die Sächsische Union fertiggebracht, alles Bemühen um mehr Staatsferne zu konterkarieren und den Vorsitz im Rundfunkrat zur Unterbringung ihres ausgeschiedenen Fraktionsvorsitzenden zu nutzen.
Die bereits benannten vier Punkte müssen endlich auch beim MDR umgesetzt werden. Ich wiederhole sie gern: erstens mehr Frauen; zweitens weniger staatlicher und parteipolitischer Einfluss; drittens mehr Transparenz; viertens eine zeitgemäßere Zusammensetzung des Rundfunkrates.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anforderungen an den öffentlichrechtlichen Rundfunk werden in den nächsten Jahren nicht geringer werden. Ganz im Gegenteil! Ich nenne nur beispielhaft:
Erstens sind Investitionen in moderne Technologie zum allgemeinen und barrierefreien Medienzugang notwendig.
Zweitens. Journalistische und künstlerische Leistungen, aber natürlich auch alle technischen Dienstleistungen sind fair und angemessen zu bezahlen. Das gilt für die Beschäftigten der Rundfunkanstalten, aber auch für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Drittens gilt es, sich auf einem härter denn je umkämpften Medienmarkt durch Publikumsbindung zu behaupten –
neben Information und Bildung eben auch durch gute, zielgruppenspezifische Unterhaltung, von Musikcharts über Krimis und Fußballweltmeisterschaften bis hin zu Internetspielen und praktischen Apps.
Viertens bedarf es des Umbaus der klassischen Rundfunkanstalten zu öffentlichen Medienanstalten, die konsequent cross- und multimedial arbeiten.
Fünftens ist eine ganz neue Qualität der internationalen Zusammenarbeit der öffentlichen Rundfunkanstalten erforderlich, nicht nur mit dem französischen Fernsehen bei ARTE oder mit ORF und SRF beim „Tatort“, sondern im Rahmen der Europäischen Rundfunkunion auch mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der anderen Länder, zum Beispiel der BBC, um in der modernen Medienwelt überhaupt eine Chance zu haben gegenüber Netflix, YouTube, Google, Facebook & Co. Daran gemessen ist das, was wir heute beim Deutschlandfunk tun – was wir beim MDR noch tun müssen –, eigentlich Kleinkram. Aber es muss natürlich getan werden. Auch deshalb stimmen wir zu.
Herzlichen Dank.
Nur eine kurze Anmerkung zu den Abläufen zum Staatsvertrag, weil das ja tatsächlich ein bisschen bizarre Züge annimmt. Liebe Frau Kollegin Fiedler, wir diskutieren seit zwei Jahren oder eineinhalb Jahren – auch aufgrund eines Antrags unserer Fraktion, der LINKEN, und Initiativen anderer Fraktionen – immer wieder darüber, ob es denn endlich gelungen ist, Gespräche zwischen den Staatskanzleien in Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen herbeizuführen, wie gesagt: federführend durch die Sächsische Staatskanzlei. Das ist bisher leider nicht erfolgreich gewesen.
Ich kommuniziere mit Thüringen, ich kommuniziere auch mit der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt. Dort erlebe ich diesbezüglich eine sehr große Offenheit und ein durchaus unkompliziertes Vorgehen. Ich erlebe übrigens auch bei den Parlamentsfraktionen der anderen Ausschüsse, auch bei unseren letzten Treffen, das Bestreben, den jeweiligen
Ländern ein bisschen auf die Füße zu treten. Das erlebe ich von Ihnen als CDU nun nicht unbedingt hinsichtlich der Staatskanzlei. Ein bisschen mehr Engagement wäre schon besser gewesen, gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir in den letzten Jahren hierüber geführt haben.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2012 hat die Koalition von CDU und FDP das Hochschulgesetz novelliert. Herausgekommen ist das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz. Schon vor der Beschlussfassung protestierten die Studierenden gegen die Einführung einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft. Diese schwäche die Solidarität unter den Studierenden und gefährde den Erhalt des Semestertickets.
Die Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft hatte damals bundesweit zu Aufmerksamkeit und zu Kopfschütteln geführt. Der Hochschulrat erhielt mehr Kompetenzen und damit mehr Eingriffsmöglichkeiten auf interne Abläufe der einzelnen Hochschulen. Die Wirkung konnten wir beispielsweise bei der Rektorinnenwahl an der Universität Leipzig begutachten, wo sich die Besetzung der Stelle über zwei Jahre hinzog. Der Senat als demokratisches Gremium, in dem alle Mitgliedsgruppen der Hochschule repräsentiert sind, wurde geschwächt. Viele seiner Kompetenzen gingen an das Rektorat, es
wurden Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EULändern eingeführt.
Außerdem gab es eine Veränderung des Verfahrens bei der Erstellung des Hochschulentwicklungsplans. Dieses machte die Erpressung der aktuellen Koalition möglich, den Stopp des Stellenabbaus einzutauschen gegen eine völlig abenteuerliche Zielmarke bei der Absenkung der Studierendenzahlen insbesondere an den Universitäten.
Das Hochschulfreiheitsgesetz von CDU und FDP hat zum Abbau demokratischer Strukturen geführt, zu einer Entsolidarisierung, und es hat die Autonomie der sächsischen Hochschulen infrage gestellt. Das Ziel der unternehmerischen Hochschule wurde mit diesem Gesetz weiter forciert; Hochschulen sind jedoch keine Unternehmen.
Bei der Landtagswahl 2014 sind SPD, GRÜNE und auch wir als LINKE mit dem Versprechen angetreten, diese Verfehlungen der schwarz-gelben Koalition rückgängig zu machen. Passiert ist jedoch nichts. Im Februar 2016 erklärte Frau Staatsministerin Dr. Stange im Radiointerview – Zitat: „Wir haben ohnehin vor, das Hochschulgesetz zu novellieren.“
Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir unseren Gesetzentwurf zum Hochschulgesetz hier im Landtag diskutiert. Es ging um genau einen Punkt, zur Änderung des Verfahrens bei der Rektorinnenwahl. Die Rednerinnen insbeson
dere der Koalitionsfraktionen CDU und SPD erklärten, dass es nicht nur einen Punkt zu diskutieren gilt, sondern das Gesetz als Ganzes betrachtet werden muss. Allerdings: Betrachtung allein hilft nicht; Sie müssten dann auch einmal einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen. Das ist nicht geschehen.
Die Fraktion DIE LINKE stellt Ihnen hiermit das Hochschulselbstverwaltungsgesetz vor. Wir wollen mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen für eine solidarische und fortschrittliche, für eine demokratische und offene Hochschule in Sachsen schaffen. Unser Ziel ist wirklich Autonomie für die Hochschulen und eine Stärkung der Idee der Gruppenuniversität.
Wir haben uns bei der Erstellung des Gesetzentwurfes sehr intensiv mit der Rechtsprechung und Kommentierung in der Hochschulpolitik auseinandergesetzt, um bei uns wichtigen Themen die rechtlichen Möglichkeiten auszureizen. Wir erweitern beispielsweise das hochschulpolitische Mandat im Rahmen der Rechtsprechung. Die Studierendenschaft darf sich zu gesellschaftlichen und politischen Fragen äußern, wenn ein Bezug zu hochschulpolitischen Belangen besteht. Wir wollen eine politisch aktivere Studierendenschaft. Wir wollen die Einführung von Zivilklauseln und schlagen dafür Regularien vor, ohne in die Autonomie der Hochschulen einzugreifen oder die Forschungsfreiheit zu beschränken.
Wir rütteln nicht an der professoralen Mehrheit in den Hochschulgremien – wie es auch das Bundesverfassungsgericht als Norm formuliert hat –, aber wir stärken das System der Gruppenuniversität durch die Einführung eines Kreuzwahlrechts. Bisher wählen die Hochschullehrerinnen die Hochschullehrerinnen, und es wählen die Studierenden die Vertreter der Studierenden.
Was wir vorschlagen, ist, dass jede Person – egal, welcher Statusgruppe – auch Vertreterinnen der anderen Statusgruppen wählen kann. Konkret heißt dies, dass eine Studentin auch die Liste der Hochschullehrerinnen mitwählt, genauso wie eine Hochschullehrerin die Liste des Mittelbaus mitwählen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen eine solidarische und fortschrittliche Hochschule. Das Lehrstuhlprinzip wird in unserem Gesetzentwurf durch ein Departmentmodell ersetzt. Die Hochschullehrerinnen, die akademischen Assistentinnen und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen sollen kollegial zusammenarbeiten. Mitarbeiterinnen sind nicht mehr einzelne Professorinnen, sondern einem Institut oder einer Fakultät zugeordnet. Damit wollen wir steile Hierarchien abbauen und mit in der Regel unbefristeten Arbeitsverträgen Karrierewege bzw. berufliche Entwicklungen jenseits der Professur ermöglichen.
Die prekäre Beschäftigungssituation im Mittelbau sowohl in Bezug auf die Bezahlung als auch in Bezug auf die permanenten Befristungen ist eine Zumutung für junge Wissenschaftlerinnen und sie ist kontraproduktiv für die Wissenschaftslandschaft Sachsen.
Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen als Hochschulen weitgehend gleichgestellt sein. Deshalb führen wir das Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen eine Demokratisierung der Hochschulen. Auf die Erweiterung des hochschulpolitischen Mandats und die Einführung der Zivilklausel sowie des Kreuzwahlrechts bin ich bereits eingegangen.
Ganz wichtig ist uns die Abschaffung der Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Studierendenschaft. Die Trennung des rechtlichen Status als Studentin von der Mitgliedschaft in der Studierendenschaft führt zu Widersprüchen. Aus unserer Sicht verfolgte diese Regelung in erster Linie das Ziel, die sächsischen Studierenden mundtot zu machen oder diese Möglichkeit zumindest in Aussicht zu stellen. Das lehnen wir ab.
Der Hochschulrat soll abgeschafft und durch ein Hochschulkuratorium ersetzt werden. Dieses soll die Brücke zwischen Stadtgesellschaft und Hochschule herstellen und den Hochschulen beratend zur Seite stehen.
Der maßgebliche Einfluss auf die interne Entwicklung der Hochschule wird wieder auf den Senat übertragen. So führt dieser beispielsweise auch die Wahl der Rektorin durch.
Zur besseren Repräsentation von studentischen Interessen auch in der Verwaltungsspitze der Hochschule wird eine Studentische Prorektorin eingeführt. So können die Belange von Studierenden im Rektorat der Hochschule stärker berücksichtigt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen eine offene und vielfältige Hochschule. Es müssen mehr Menschen zur Aufnahme eines Studiums ermächtigt werden. Studieninteressierte sollen unabhängig von sozialer Herkunft, Kultur, Geschlecht und Nationalität den gleichen Zugang zum Studium erhalten, und zwar ohne Studiengebühren. Sie finden in unserem Gesetzentwurf sowohl die Möglichkeit eines zweisemestrigen Orientierungsstudiums als auch die Möglichkeit – in Einzelfällen sogar den Rechtsanspruch – auf ein Teilzeitstudium.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, verfolgt eine grundsätzlich andere Idee von Hochschule. Das habe ich in den wenigen Minuten versucht darzustellen. Ich lade Sie darüber hinaus ein, diesen Gesetzentwurf in Gänze zu lesen und mit uns in den Austausch zu treten. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion und bin mir sicher, dass unser Gesetzentwurf sehr viele Anregungen für eine moderne Hochschullandschaft in Sachsen beinhaltet.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns im Landtag sicherlich alle einig, dass die Berufsakademie ein Erfolgsmodell ist. Die Stärken der Berufsakademie sind die duale Ausbildung, die relativ kleinen
Seminargruppen, die Regionalisierung und die Praxisorientierung.
Das dreijährige Studium an der BA Sachsen bietet aufgrund der langen Praxisphasen eine enge strukturelle, organisatorische und inhaltliche Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein Vorteil dieser Studienform besteht in dem permanten Wissens- und Technologietransfer. Die Studierenden arbeiten bereits im Laufe ihres Studiums im Rahmen von Projekt- und Bachelor-Arbeiten an theoretisch und praktisch anspruchsvollen Themen, die für die Realisierung angewandter Forschungsleistungen von großem Interesse sind und deren Ergebnisse unmittelbar in die Unternehmenspraxis einfließen können.
Die Berufsakademie Sachsen ist deshalb eine erste Adresse für die Heranbildung von Fach- und Führungskräften insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Das erklärt die hohe Vermittlungsquote der Absolventen der Berufsakademie von 70, 80 und mehr Prozent. Die Aussichten, eine berufliche Anstellung zu finden, sind sehr gut.
Die Berufsakademie gewinnt vor allem durch die Regionalisierung an Bedeutung. Durch den Ausbau der Berufsakademien in den einzelnen Regionen werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen nachhaltig gestärkt. Durch die jeweils ansässigen Studienrichtungen können regionale Anforderungen an das Studium berücksichtigt werden. Es ist eine enge Verknüpfung zwischen Hochschule, Studium und Wirtschaft möglich. Veränderungen der Gegebenheiten können frühzeitig Berücksichtigung finden.
Die Berufsakademien sind folglich insbesondere für die mittelständische Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor. Sie sind ein gelungenes Modell für die Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Trotzdem haben auch die sieben Standorte in Plauen, in Glauchau, in Breitenbrunn, in Riesa, in Dresden, in Leipzig und in Bautzen mit dem derzeitigen Ausbildungsmarkt zu kämpfen. Der Wissenschaftsrat bestreitet zwar, dass die BA – ich zitiere – „weder durch demografische noch wettbewerbliche Faktoren substanziell gefährdet sei“, dennoch hatten die Berufsakademie zuletzt einen Rückgang der Studierendenzahlen zu verzeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsregierung hat den Handlungsbedarf erkannt. Sie reagiert jedoch, was die Weiterentwicklung der Berufsakademien betrifft, eher sehr defensiv. Sie hat beim Wissenschaftsrat ein Gutachten in Auftrag gegeben, auf dessen Empfehlung der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuregelung der Berufsakademie beruht.
Die Staatsregierung erklärt, mit ihrem Gesetzentwurf die Berufsakademie als Anbieter dualer Studienangebote stärken und wettbewerbsfähig halten zu wollen. Zentrales Anliegen des Gesetzes sei die Stärkung der Eigenverantwortung der Berufsakademie. Zu dem Zweck werden die sieben Studienstandorte unter einem Dach zusammengefasst.
Die Gesetzesnovelle regelt, dass die Direktorenkonferenz der Berufsakademie eine größere Autonomie erhält und als leitendes Organ fungiert – ein Präsident wird die Direktorenkonferenz leiten –, dass der Sitz der zentralen Geschäftsstelle in Glauchau sein wird und transferorientierte Forschung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel betrieben werden kann. Dafür dürfen künftig Drittmittel eingeworben werden. Das bisher geltende Gründungs- und Beteiligungsverbot von und an Unternehmen wird aufgehoben. Ferner regelt die Gesetzesnovelle, dass die Dozenten als Professoren berufen werden. Damit soll die Attraktivität der Berufsakademien in Sachsen für qualifiziertes wissenschaftliches Personal gesteigert werden, und es regelt, dass studentische Hilfskräfte zur Entlastung des Lehrpersonals befristet Dienstleistungen in der Lehre erbringen dürfen und dass die Regelstudienzeit für Studierende künftig bis zu vier Jahren betragen kann. Darüber hinaus werden der zentrale Studierendenrat und die örtlichen Studierendenräte der Berufsakademie in Sachsen als Gremium gestärkt.
Neu aufgenommen in den Gesetzentwurf wurden Regelungen zur staatlichen Anerkennung nicht staatlicher Berufsakademien.
Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Option auf Umwandlung der Berufsakademie in eine duale Hochschule fehlt allerdings im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Der Berufsakademie keine gesetzliche Perspektive auf eine Weiterentwicklung zur dualen Hochschule zu bieten halten wir für falsch. Ich zitiere: „Nach Auffassung der sächsischen Landkreise könne vor dem Hintergrund gerade auch der Entwicklung in anderen Bundesländern – zu nennen sind hier insbesondere Baden-Württemberg und Thüringen – noch mehr für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der sächsischen Berufsakademien getan werden, indem eine noch weitergehende Entwicklung derselben hin zu einer dualen Hochschule umgesetzt wird.“
Das ist ein Zitat aus dem Anhörungsprotokoll des Vertreters der sächsischen Landkreise im Wissenschaftsausschuss.
Ähnlich äußern sich die Vertreter der Berufsakademien. In einem offenen Brief des Freundeskreises der Berufsakademie Sachsen anlässlich 25 Jahre erfolgreicher Entwicklung der BA vom Oktober 2016 fordern die Praxispartner ebenfalls die Umwandlung der Berufsakademie in eine duale Hochschule. Ich zitiere: „Die Entscheidungsträger anderer Bundesländer haben erkannt, dass sich die Studienbewerber zunehmend dem Masterstudium zuwenden, zumal auch die Wirtschaft diesen Abschluss favorisiert. Aus diesem Grund wird im Gründungsland des dualen Studiums, in Baden-Württemberg, bereits im Jahr 2009 die dortige Berufsakademie in eine duale Hochschule überführt. Einen ähnlichen Weg bestreitet auch der Freistaat Thüringen.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Kritik ist auch die Schaffung einer zentralen Geschäftsstelle in Glauchau gestoßen. Von einer zentralen Geschäftsstelle verspricht
sich die Staatsregierung eine Entlastung der einzelnen Standorte von administrativen Aufgaben, beispielsweise dem Marketing und dem Qualitätsmanagement. Gleichzeitig soll die Direktorenkonferenz eine größere Autonomie erhalten.
Anstelle von Glauchau als Sitz der Geschäftsstelle wurde in der Anhörung und in der Stellungnahme ein – in Anführungsstrichen – „neutraler“ Sitz ohne Standort einer Studienakademie vorgeschlagen. Das war Chemnitz.
Die Fraktion DIE LINKE hält diesen Vorschlag, den insbesondere auch Vertreter der Berufsakademien vorgetragen haben, für sinnvoll und unterstützt ihn. Wer die Wettbewerbsfähigkeit der BA im tertiären Sektor stärken will, muss für eine größere Sichtbarkeit und Ausstrahlung der Berufsakademien sorgen. Dafür ist aus unserer Sicht Chemnitz als Standort besser geeignet als Glauchau.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE betrachtet den vorliegenden Gesetzentwurf, wie andere Kritiker auch, lediglich als einen Zwischenschritt zur Weiterentwicklung der BA hin zu einer dualen Hochschule. In den Gesetzentwurf hätte zumindest eine Option auf den künftigen Hochschulstatus gehört, um der sächsischen Berufsakademie eine Perspektive für die Umwandlung in eine duale Hochschule zu bieten.
Vielleicht hätte sich die Staatsministerin mit ihrem Parteikollegen in Thüringen, dem Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Tiefensee, konsultieren sollen. Er hat nicht nur den Hochschulstatus für die einstigen Berufsakademien in seinem Bundesland durchgesetzt, sondern auch deren Finanzierung erhöht.
Was für Thüringen gut ist, kann für Sachsen doch nicht schlecht sein. Aus dem nach wie vor fehlenden Hochschulstatus der Berufsakademie – so ist zu befürchten – ergeben sich Wettbewerbsnachteile, die zur Abwanderung von Studierenden in andere Bundesländer und zu nicht besetzten Studienplätzen an anderen akademischen Einrichtungen im tertiären Sektor führen können.
Die Zahlen, die Frau Fiedler bezüglich Thüringen genannt hat, zeigen noch nicht die duale Hochschule in ihrer Praxis, da diese erst eingeführt wurde. Vor dem Hintergrund ist die Entwicklung diesbezüglich zu beobachten.
Aus den genannten Gründen wird sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Berufsakademie der Stimme enthalten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die dramatische Situation des Ärztemangels und insbesondere des Mangels an Hausärzten im ländlichen Raum wird uns auch in Sachsen immer wieder vor Augen geführt. In mehreren Regionen Sachsens besteht im Bereich der Allgemeinmedizin, also bei den Hausärzten, eine drohende Unterversorgung.
Nach den Zahlen der Agentur für Arbeit sind in Sachsen 14 % der Beschäftigten in medizinischen und nicht medizinischen Gesundheitsberufen derzeit älter als 55 Jahre, das heißt: Jeder siebente Beschäftigte geht in den nächsten zehn Jahren in Rente.
Die Wissenschafts- und Gesundheitsminister haben 2015 einen Bericht vorgelegt, wonach bis 2025 deutschlandweit 20 000 Hausärzte fehlen. Sie sprachen zudem von einer doppelten Fehlverteilung: zum einen im Verhältnis zwischen Hausärzten und Fachärzten und zum anderen regional. Ausgebildete Ärzte gehen lieber in die Städte – also auch hier noch eine besondere Verschärfung der Situation im ländlichen Raum.
Die Bundesärztekammer fordert eine Erhöhung der Studienplätze für Medizin um 10 %, also um insgesamt 1 000 Studienplätze in Deutschland. Die aktuellste Wortmeldung kam diese Woche von der Landesärztekammer Sachsen mit dem Hinweis, dass immer weniger Ärzte eine eigene Praxis übernehmen, sondern lieber als Angestellte in einer Praxis arbeiten. Aus guten Gründen übrigens: zum einen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, und zum anderen, weil viele den immer höheren bürokratischen Aufwand, den eine
eigene Praxis mit sich bringt, scheuen. Auch diese Entwicklung – so die Landesärztekammer – trifft negativ vor allem die medizinische Versorgung im ländlichen Raum.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat in den letzten Legislaturperioden immer wieder das Thema Ärztemangel auf die Tagesordnung des Landtags gebracht und vielfältige Anträge eingereicht. Es hat sich in den letzten Jahren in Sachsen auch einiges getan. So gibt es für die Praxisnachfolge in Problemregionen die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung von 60 000 Euro. Ebenfalls ist es in solchen Fällen möglich, dass für eine Anlaufzeit von drei Jahren ein Mindestumsatz garantiert und finanziert wird. Es existiert – das wurde bereits angesprochen – ein Stipendienprogramm, mit dem Medizinstudierende, die sich verpflichten, danach im ländlichen Raum eine Praxis zu übernehmen, mit monatlich 1 000 Euro gefördert werden.
Aber trotzdem müssen wir feststellen, dass sich die eingangs beschriebene Situation des Hausärztemangels insbesondere im ländlichen Raum in den letzten Jahren nicht verbessert hat, sondern im Gegenteil: Die Situation hat sich noch verschlechtert. Wir als LINKE stellen die Forderung, dass ein neues Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Ärztemangels, insbesondere bei den Allgemeinmedizinern, dringend nötig ist.
Es bedarf der Diskussion über Maßnahmen und Ideen, die über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen; denn diese waren bisher offensichtlich nicht wirksam. Wir müssen über Dinge reden, die häufig schon diskutiert wurden: über den Abbau von bürokratischen Hürden bzw. den Abbau eines überdimensionierten Abrechnungs- und Berichtswesens; über die Förderung der Einrichtung von medizinischen Versorgungszentren für eine konzentrierte medizinische Versorgung und von Synergieeffekten; über den flächendeckenden Einsatz von Gemeindeschwestern; über die Angleichung der Honorare zwischen Ost und West, um eine Abwanderung gerade der jüngeren Fachkräfte in diesem Bereich zu verhindern; über die Stärkung von Krankenhäusern in der öffentlichen Hand, weil gerade auch medizinische Infrastruktur eine öffentliche Aufgabe ist.
Wir sollten außerdem über Dinge reden, sehr geehrte Damen und Herren, die neu oder aktuell in die Diskussion gelangt sind, zum Beispiel über mobile Dienste einer Hausarztversorgung in wirklich entlegenen Gegenden: Da, wo man den Weg zum Arzt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln früh starten muss, um abends wieder zu Hause zu sein. Die Debatte über den schlechten Zustand der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln im ländlichen Raum haben wir bereits gestern früh geführt.
Wir müssen darüber sprechen, ob wir nicht die Anzahl der Studienplätze für Medizin in Sachsen deutlich erhöhen. Die TU Dresden und die Uni Leipzig haben schon die weiße Fahne gehisst, dass ein Mehr an Ausbildung bei ihnen nicht möglich ist. Warum sollten wir nicht an der TU Chemnitz eine medizinische Fakultät einrichten und Medizinstudierende ausbilden?
Am Klinikum in Chemnitz besteht bereits die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges internationales Medizinstudium in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der KarlsUniversität in Prag zu absolvieren. Einen Teil des klinischen Ausbildungsabschnittes können deutschsprachige Studierende ab dem 4. Studienjahr im Klinikum in Chemnitz absolvieren. Hier gibt es schon Grundlagen, um an der TU auch ein vollständiges Medizinstudium zu etablieren und Studienplätze zu schaffen. Das hat im Übrigen auch den Vorteil der regionalen Verankerung der Studierenden. Das heißt, es entsteht im besten Fall eine Bindung an die Region, die die Studierenden nach der Ausbildung zum Arzt in dieser Region hält.
Natürlich müssen wir auch darüber diskutieren, inwieweit wir gezielt Medizinstudienplätze an junge Leute vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium als Hausärzte im ländlichen Raum zu arbeiten – junge Leute, die möglicherweise nicht ein 1,0-er Abitur haben, aber für den Arztberuf brennen.
Studienplätze im Fach Medizin werden im Regelfall folgendermaßen verteilt: 20 % nach Abiturbestenquote, 20 % nach Wartesemestern und 60 % nach den Kriterien von Hochschulen.
Eine Vergabe von Studienplätzen, gebunden an eine Verabredung oder einen Vertrag, danach als Hausarzt in den ländlichen Raum zu gehen, ist aktuell nicht vorgesehen. In Sachsen gab es vor einigen Jahren diese Idee – sie wurde nicht umgesetzt. Dafür hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen im deutschsprachigen Medizinstudiengang in Pécs in Ungarn mit 20 Studienplätzen eingekauft und mit den von ihr dahin entsandten Studierenden einen Vertrag darüber abgeschlossen, dass sie anschließend mindestens fünf Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum in Sachsen arbeiten – natürlich mit dem Ziel und der Vermutung, dass sie auch nach den fünf Jahren in dieser Region bleiben.
Aktuell gibt es in der Debatte zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf Bundesebene abermals die Überlegung, im Zuge einer Vorabquote eine Art Landarztquote einzuführen. Und zwar existiert nach dem Hochschulzulassungsgesetz, welches wir gestern in der aktuellen Form beschlossen haben, die Möglichkeit, von der oben beschriebenen Verteilung der Studienplätze –
20 %/20 %/60 % – bereits maximal 20 % der Studienplätze an besondere Härtefälle bzw. besondere Statusgruppen zu vergeben. In diesem Gesetz gibt es auch den Passus, Studienplätze für – Zitat – „Bewerberinnen und Bewerber, die sich aufgrund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben“ vergeben zu können, was eine Einflugschneise für eine solche lenkende Studienplatzvergabe wäre.
Dabei müssen selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Einschränkung der Berufswahlfreiheit nach dem Grundgesetz beachtet werden. Das ist auch in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag ausgeführt und letztendlich Aufgabe der Juristen.
Es gibt zu diesem Vorschlag Kritik der Ärztegewerkschaften und auch der Vertretung der Medizinstudierenden, da dieser angeblich die Berufsfreiheit einschränkt. Allerdings ist die Situation für einen Menschen mit dem Traumberufswunsch Arzt, aber einem Abitur mit einigem Abstand zum 1,0-er Durchschnitt aktuell jene, dass er seinen Traumberuf nie erlernen bzw. ausführen können wird.
Warum sollte man nicht mit einem solchen jungen Menschen einen Vertrag abschließen, dass er danach einige Zeit als Hausarzt im ländlichen Raum arbeitet? Das wäre für die Gesellschaft und für ihn eine Win-win-Situation; denn ohne einen solchen Vertrag hätte der junge Mensch nie die Chance, seinen Traumberuf zu ergreifen. Die Debatte werden wir aber sicher noch führen, wenn der „Masterplan Medizinstudium 2020“ fertig erarbeitet ist – genauso wie die im Masterplan aufgeworfene Debatte über die auch aus unserer Sicht nötige Veränderung der Ärzteausbildung und eine frühzeitige Arbeit am Patienten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen einen permanenten Diskussionsprozess und ein breit gefächertes modernes Konzept zur Bekämpfung des Ärztemangels in Sachsen. Sich dabei nur einen Punkt aus wiederum nur einem Teilbereich herauszugreifen ist uns für dieses brennende Problem zu kurz gesprungen. Daher lehnen wir den Antrag ab.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung der Hochschulzulassung. Dieser wurde bereits vor fast genau einem Jahr von den Ministerpräsidenten unterzeichnet.
Der Staatsvertrag schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass das zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren, dem sogenannten dialogorientierten Dialogverfahren, bearbeitet werden können. Das dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei dem Zulassungsverfahren durch einen Abgleich der Zulassungsangebote. In einer gemeinsamen Datenbank werden die Ranglisten der teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und
miteinander abgeglichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studienangebot annehmen, werden so automatisch aus allen anderen Ranglisten gestrichen, und frei werdende Studienplätze können so zügig an nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Zukünftig können Hochschulen auch ihre zulassungsfreien Studiengänge in das dialogorientierte Serviceverfahren einbeziehen lassen, was den Servicecharakter für Studierende und Hochschulen erhöht.
Das Verfahren bietet für Hochschulen sowie für Bewerberinnen und Bewerber zahlreiche Vorteile. Erstens: Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengän
gen werden zügig und zuverlässig besetzt. Der Abgleich von Zulassungsangeboten vermeidet langwierige Nachrückverfahren. – Zweitens: Die Koordination der örtlichen Zulassungsverfahren erfolgt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften und der Autonomie der Hochschulen. – Drittens: Das Verfahren bietet für die Bewerberinnen und Bewerber Transparenz. Es ermöglicht ihnen, eine aktive Rolle einzunehmen und in Kenntnis ihrer Chancen Entscheidungen zu treffen.
An den Kosten für das Serviceverfahren waren bisher nur die Hochschulen beteiligt, die das Verfahren in Anspruch genommen haben. Ab dem Wintersemester 2018/2019 werden es alle Hochschulen sein, weil bis 2018 eine vollständige Rückführung der Länderbeiträge für das dialogorientierte Serviceverfahren vorgesehen ist. Auf meine Frage im Ausschuss, ob den Hochschulen die zusätzlichen Kosten vom Land erstattet werden, versicherte die Staatsministerin, dass dies mit den Hochschulen bereits geklärt sei. Im Initiativbudget des Drei-SäulenModells seien die Kosten für das Serviceverfahren eingestellt.
Von den Hochschulen sind keine Bedenken gegen die neue Verfahrensweise geäußert worden, deshalb sieht meine Fraktion auch keinen Grund, diesem Staatsvertrag die Zustimmung zu verweigern. – Wir stimmen zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Als LINKE hatten wir an der Absenkung der Studierendenzahlen schon immer scharfe Kritik geäußert. Auch bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss ist bei den Rektorinnen und Rektoren deutlich geworden, wie schwierig das umzusetzen sein wird.
Sie hatten immer ausgeführt, und so steht es auch im Hochschulentwicklungsplan – ich zitiere –: „Für den Zeitraum bis 2020 wird auf das Ziel der Erfüllung des Hochschulpaktes des Bundes und der Länder verwiesen. Die Studierendenzahlen bis 2020 werden auf dem gegenwärtigen Niveau (106 000) gehalten, und die Angleichung an die Zielzahl (95 000) erfolgt im Zeitraum beginnend ab 2021. (Auslaufphase des Hochschulpaktes)“
Wenn man sich die Zielvereinbarungen heranzieht, dann sieht man, dass die Absenkung der Studierendenzahlen bereits ab 2018 umgesetzt wird. Allein bei der TU Dresden sind das 500 Studierende, die weniger in der Planung der Zielvereinbarung integriert sind. Was ist der Grund, dass es zu dieser Diskrepanz, zu dieser Abweichung vom Hochschulentwicklungsplan und den daraus resultierenden Zielvereinbarungen auch im Kontext mit den Hochschulpaktmitteln kommt?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Es wurde neulich diskutiert, dass zusätzliches Bundesgeld – 37 Millionen Euro bis 2022 – in ein Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Sachsen gehen soll. Nun wird darüber philosophiert, inwieweit das ein konservativer Thinktank ist bzw. in welche Richtung es geht. Das SMWK war nicht eingebunden und nicht informiert, konnte man lesen, und auch die TU Dresden, wo der Standort vermutet wird, wusste es nur vom Hörensagen.
Daher meine Frage an Sie: Was wissen Sie zu dem Geld, das da nach Sachsen kommt? Wie agieren Sie als Staatsministerin und was verbinden Sie damit inhaltlich und möglicherweise auch an einzubindenden Personen und Institutionen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einer Zeitungsmeldung aus dem Jahr 2012. Das technikbegeisterte Südkorea setzt komplett auf papierlose Bildung. Sie wollen nur noch mit elektronischen Büchern in der Schule lernen, und die ersten Pilotprojekte laufen erfolgreich an. Drei Jahre später, 2015 – was ist daraus geworden? 100 % der Schulen in Südkorea sind online, 100 % der Lehrer sind mit digitalem Lernen vertraut und 70 % der Lehrinhalte sind als E-Learn-Angebote vorrätig. Das war das Weltniveau.
Jetzt komme ich zu Sachsen. Den absoluten Clou hat die Kultusministerin 2014 im Vorwahlkampf angekündigt – die Ankündigung war noch kein Clou, sondern die Nichtrealisierung –: Das Pilotprojekt „Klassenzimmer der Zukunft“. Hauptziel des Projektes war der Einsatz von Tablets an Schulen, wissenschaftliche Begleitung und neue Lehr- und Lernkonzepte. Ab dem Schuljahr 2015/2016 – zur Erinnerung: das war das letzte Schuljahr – sollten diese eingesetzt werden. Wir waren ein wenig skeptisch und dachten, bei einem Pilotprojekt werden sicher nur an zehn Schulen und dann immer nur in zwei Klassen Tablets eingesetzt. Wir haben in diesem Jahr nachgefragt.
Anfang dieses Jahres, also am Ende des angekündigten Schuljahres, kam die Information vonseiten des Ministeriums: „Das Projekt befindet sich in der ersten Phase der Fortbildung und Lehrkonzeptionserstellung, sodass
derzeit noch keine Schulen in diese Projektphase eingebunden sind. Über diese Einbindung von Schulen wird nach erfolgreicher Evaluierung des bisherigen Projektverlaufs entschieden.“
Ich lasse das einmal unkommentiert in der Form stehen – zum Agieren der Kultusministerin.
Fragen Sie die Schüler in Sachsen. Der gute alte Polylux wird anstatt Laptops und Beamer eingesetzt. Die Schulranzen sind schwer mit Büchern, anstatt mit Tablets zu agieren. Die Schülerinnen und Schüler nutzen zwar in der Schule illegal das Smartphone, aber die Kompetenz im Umgang mit diesen neuen Medien wird im Lehrplan nicht behandelt.
Oder fragen Sie die Wissenschaft. Die Telekom hat 2015 in einer Studie abgefragt: Der Internetzugang an unserer Schule ist ausreichend. Zustimmung: Die Länder in Deutschland werden in drei Gruppen eingeteilt. Die obere Ländergruppe mit 82 % Zustimmung, die untere Ländergruppe mit 42 %. Sachsen ist in der unteren Ländergruppe. An unserer Schule ist eine ausreichende ITAusstattung vorhanden. Zustimmung: Ich beginne mit der unteren Ländergruppe, in der Sachsen ist, 39 %, obere Ländergruppe 64 %. An unserer Schule sind transportable Geräte vorhanden. Zustimmung: Ich beginne mit Sachsen. Untere Ländergruppe 40 %, obere Ländergruppe 74 %. Unsere Schule verfügt über ein Medienkonzept für den
Einsatz von Computern im Unterricht. Ich beginne mit der unteren Ländergruppe. Sachsen 33 %, obere Ländergruppe 70 %. Das war die Wissenschaft.
Wir haben in diesem Haus seit Jahren über diese Frage intensiv diskutiert. Es gab Große Anfragen, es gab Anträge von unserer Fraktion en masse, auch von anderen Fraktionen. Es ist eine unsägliche Nichtaktivität des Kultusministeriums in diesem Bereich zu verzeichnen. Es ist in all diesen Drucksachen – ich habe es mir noch einmal angeschaut – ein unglaubliches Geschwafel. Es ist immer knapp am Thema vorbei. Es ist immer ausschweifend und unkonkret. Jedes Einzelseminar wird in den Drucksachen des Kultusministeriums noch einmal breit ausgebreitet.
Das ist umso deutlicher, weil inzwischen ein Gutachten vorliegt – deshalb benenne ich das –, ein Gutachten, das dankenswerterweise – das sage ich selten – von der Sächsischen Staatskanzlei in Auftrag gegeben wurde. Diese Studie ist sehr lesenswert, weil sie angenehm klar und präzise ist.
Die enthaltenen Forderungen sind klar: notwendiger Breitbandausbau, WLAN in den Schulen, verpflichtende Fort- und Weiterbildung, Stärkung der personellen Ausstattung, Aktualisierung der Lehrpläne, Schaffung einer Übersicht der vielfältigen Angebote im Medienkompetenzbereich und einer medienpädagogischen Informations- und Koordinationsstelle. Diese wurde jetzt in den Haushalt integriert, und zwar als unabhängige Institution. Das sind alles Punkte, die wir im Jahr 2012 in unserem Antrag gefordert haben.
– Ich habe noch acht Sekunden. – Es ist längst überfällig. Dass das Kultusministerium dazu in der Lage ist, bezweifle ich jedoch immer mehr.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der AfD las, fiel mir ein alter Kinderwitz ein:
Das Häschen kommt abgehetzt aus dem Wald gerannt und wird gefragt, was denn los sei. Außer Atem berichtet es: Der Förster misst bei allen Tieren die Länge der Schwänze und schneidet alle Schwänze über einen halben Meter ab. Aber Häschen, dann hast du doch nichts zu befürchten, du hast doch nur einen kurzen Stummelschwanz. Ja, sicher, aber der Förster schneidet erst ab und misst dann. – Ein alter Grundsatz, den man in fast jedem Beruf lernt: Zuerst messen, dann schneiden.
Sie werden sicher vermuten, wie ich darauf kam: Am 15. November hat die AfD zwei Drucksachen gleichzeitig eingereicht, zum einen eine Große Anfrage mit 630 Einzelfragen. Offensichtlich haben Sie großen Wert darauf gelegt, den Rekord bei der Anzahl der Einzelfragen aufzustellen. Manche Antwort hätten auch Grundschüler durch Googeln gefunden, aber sei es drum.
Es gibt darin durchaus vernünftige Fragen, zum Beispiel die Frage 13: „Welche einzelnen Verfahrensschritte werden zur Änderung von Rundfunkstaatsverträgen durch einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchlaufen?
Leider konnten Sie es nicht abwarten und haben am selben Tag, an dem Sie die Fragen gestellt haben, gleich noch beantragt, alle Rundfunkstaatsverträge zum
31.12.2016 zu kündigen. Sie hätten besser die Antwort abwarten sollen, denn Ihr Vorschlag ist wirklich alles andere als clever.
Als besorgter Bürger frage ich mich: Wenn zu Ihnen ein Dresdner oder Leipziger Mieter kommt – –
Ja, selbstverständlich.
Ja.
Ich als besorgter Bürger frage mich: Wenn zu Ihnen ein Dresdner oder Leipziger Mieter kommt, der mit einer Mieterhöhung für seine Wohnung nicht einverstanden ist, geben Sie ihm dann auch den Rat, zuerst seinen Mietvertrag zu kündigen und danach mit dem Vermieter einen günstigeren auszuhandeln? So weltfremd kann man doch gar nicht sein.
Man kann nur hoffen, dass nie ein Mieter bei der AfD nachfragt.
Das Ergebnis wäre, dass er nach der Beratung durch die AfD noch viel mehr Miete bezahlen müsste, als der Vermieter ursprünglich erhöhen wollte.
Nun mag mancher sagen, der Vergleich sei weit hergeholt. Das ist er aber ganz und gar nicht. Es gibt genau zwei Möglichkeiten: Entweder die anderen Länder wollen sich mit Sachsen auf Verbesserungen an den Rundfunkstaatsverträgen einigen – wenn das der Fall ist, braucht Sachsen aber keinen einzigen Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen, sondern die Staatsregierung könnte, wie schon so oft, einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag aushandeln und abschließen – oder aber die Staatsregierung und wir als Parlament wollen oder können uns – aus welchem Grund auch immer – mit den anderen nicht auf etwas Besseres einigen.
Dann stünden wir zum Beispiel nach der Kündigung des MDR-Staatsvertrages ohne Mitteldeutschen Rundfunk da.
Ja.
Ich halte es für höchst vernünftig, an den Rundfunkänderungsstaatsverträgen weiter zu arbeiten. Wenn wir einen starken öffentlichrechtlichen Rundfunk für die Zukunft wollen, der ausgewogen ist in allen Formen – darauf werde ich noch eingehen –, dann ist der Rundfunkänderungsstaatsvertrag genau das richtige Instrument der Änderungen und des Agierens im Freistaat Sachsen.
Wir könnten uns mit den anderen also nicht auf etwas Besseres einigen. Dann stünden wir zum Beispiel nach der Kündigung des MDR-Staatsvertrages ohne Mitteldeutschen Rundfunk da – das wäre die Konsequenz – und hätten – das würde vielleicht manchen hier im Haus gefallen – einen sächsischen Rundfunk als Landesanstalt statt einer Dreiländeranstalt und vielleicht ein sächsisches Fernsehen statt des ZDF.
Wissen Sie, welche Rundfunkanstalten am teuersten sind? Das sind natürlich die Einlandanstalten. Selbst die großen, zum Beispiel der Bayerische Rundfunk oder der Hessische Rundfunk, kosten pro Einwohner etwas mehr als der MDR. Der Saarländische Rundfunk kostet pro Einwohner das Eineinhalbfache. Bei Radio Bremen ist es noch einmal deutlich mehr. Da Sachsen weder so groß wie Bayern oder Hessen noch so klein wie das Saarland oder Bremen ist, würden wir wahrscheinlich irgendwo dazwischen liegen. Auf jeden Fall würde es deutlich teurer als bisher werden. Das leuchtet jedem betriebswirtschaftlich Vorgebildeten ein. Es gehen Synergien verloren, Dinge müssen doppelt getan und doppelt bezahlt werden.
Wenn also alle Landtage dem bundesweit eingebrachten AfD-Antrag folgen würden und nicht nur der MDR, sondern auch der NDR, der SWR, der RBB, das ZDF und Deutschlandradio aufgelöst werden würden, dann würde das zu einer Kostenexplosion im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Hörfunk führen. Da aber diese Kosten aus verfassungsrechtlichen Gründen auch weiterhin nicht aus Steuern, sondern nur aus Rundfunkbeiträgen gedeckt werden dürfen, müssten diese deutlich steigen, mindestens über 20 Euro, wahrscheinlich aber noch weit, weit mehr, in Richtung 30 Euro.
Das wäre die Konsequenz. Der AfD-Antrag – –
Moment. – Der AfD-Antrag zur Kündigung der Staatsverträge treibt die Rundfunkbei
träge in die Höhe. Der Antrag ist Schaumschlägerei und in Wahrheit zutiefst unsoziale Politik.
Die Konsequenz Ihrer Kündigung führt darauf zurück, dass wir entweder Beitragszahler in Sachsen haben, die mit den Mitteln etwas zahlen müssten, was viel teurer ist, oder aber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ganz abgeschafft wird.
Ich zitiere die „Sächsische Zeitung“ vom 15.12.2016: „Für Petry ist, wie sie vor der Landtagssitzung sagte, sogar die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks denkbar.“
Ah, es ist eine Option.
Selbstverständlich.
Die Option sind Sie uns bisher ja noch schuldig geblieben. Das, was Sie hier machen, ist, den öffentlichrechtlichen Rundfunk wegzuschießen, ohne ein eigenständiges Konzept vorzuweisen.
Frau Muster hat hier in hoher Theatralik und wirklich in einer Aneinanderreihung von sehr anstrengend wahrzunehmenden Argumenten den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk angegriffen, ohne ein Konzept aufzuzeigen, in welche Richtung die AfD gehen will. Und das ist doch das Problem.
Sie schießen nur. Sie kritisieren nur. Sie machen keine eigene Entwicklung eines Konzeptes. Sie haben kein Verständnis von einem medienpolitischen Konzept in diesem Bereich.
Ich höre es ja schon: –
Ja.
Nein, so sei es nicht gemeint, eigentlich will man ja gar keinen sächsischen Rundfunk. Eigentlich will man überhaupt keine Rundfunkanstalt im öffentlichen Eigentum – das wäre ja noch eine Sache – oder höchstens nur eine ganz kleine, winzige. Es mag ja sein, dass die AfD meint, dass RTL, SAT1 und Eurosport ausreichen würden, um Sachsen zu informieren und zu unterhalten, aber Pustekuchen.
Zum einen würden Sie mit der Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge ganz nebenbei auch den privaten Rundfunkanstalten die Rechtsgrundlage entziehen. Zum anderen sind diese nicht die Haifische im sehr unfriedlichen Medienmarkt. Es sind bestenfalls die Hecht; profitieren würden ganz, ganz andere.
Der Medienmarkt unterscheidet heute nicht mehr zwischen Printmedien, Radio, Fernsehen und sozialen Medien. Zumindest die jüngeren Nutzer tun das ebenfalls nicht. Im Internet folgen sie in den sozialen Netzen Links, die abwechselnd zu Zeitungsartikeln, Rundfunkbeiträgen oder Fernsehsendungen führen, und zwar weltweit. Die Medien enden nicht an nationalen Grenzen. Im Internet kommt alles zusammen und verschmilzt nach und nach. Jeder, der bei Twitter, Google, Facebook oder Youtube unterwegs ist, weiß das.
Wissen Sie, auf welchem Platz die gesamte ARD, die angeblich so teuer ist, mit 6 Milliarden Euro Jahresumsatz unter den Medienkonzernen steht? Schätzen Sie mal! – Auf Platz 25. Es beginnt mit Comcast, einer USamerikanischen TV-Kette, und Google auf Platz 1 und 2 mit jeweils circa 50 Milliarden Euro Umsatz. Es folgen 15 weitere US-amerikanische Medienkonzerne, dazwischen ein japanischer, ein britischer, zwei französische, ein chinesischer, ein kanadischer Konzern – alles Privatunternehmen. Auf Platz 9 mit Bertelsmann immerhin ein deutscher Konzern, dessen Umsatz mit 16 Milliarden Euro doppelt so groß ist wie ARD, ZDF und Deutschland Radio zusammen. Auf Platz 25 dann die ARD als erster Konzern im öffentlichen Eigentum. Kurz hinter der ARD folgt dann auch die BBC, ansonsten sind die Großen alle in Privatbesitz. Weit abgeschlagen auf Platz 72 übrigens das ZDF – kurz hinter dem staatlichen chinesischen Zentralfernsehen auf Platz 69.
Warum erwähne ich das? Weil man deutlich darauf hinweisen muss: Die AfD-Politik zur Zerstörung des einzigen großen Medienunternehmens im öffentlichen Eigentum ist – gewollt oder ungewollt – eine Politik zur
Unterstützung der großen US-amerikanischen Konkurrenz,
Google, Facebook, Mikrosoft, Time Warner, World Disney usw.
Welche Gefahr soziale Netzwerke im Internet für wahrheitsgemäße Informationen und Berichterstattung sein können, insbesondere wenn es keine starken journalistischen Gegengewichte gibt, das erleben wir ja gerade. Da spreche ich nur das Thema Fakenews an.
DIE LINKE will ARD und ZDF nicht zerschlagen, sondern erhalten und stärken. Aber wir wollen sie gründlich verändern und deshalb treten wir durchaus für eine Novellierung der Rundfunkstaatsverträge ein, ja, wir fordern sie sogar. Wir wollen nicht, dass das Geld des Beitragszahlers für überhöhte Gehälter von Direktoren und Talkmastern ausgegeben wird. Stattdessen wollen wir damit die Finanzierung eines guten investigativen und kritischen Journalismus absichern.
Wir wollen keine Berichterstattung, die – egal, ob es um griechische Schulden, ein italienisches Referendum, das deutsch-russische Verhältnis oder die US-amerikanischen Wahlen geht – ziemlich unreflektiert im Mainstream mitschwimmt, sondern wir wollen saubere und kritische Recherche und journalistische Ausgewogenheit. Das alles gibt es bisher – ist aber leider nicht immer der Standard.
Wir wollen ein differenziertes und vielseitiges Angebot für alle Publikumsgruppen aufrechterhalten und ausbauen – keinen Rückbau auf eine unattraktive sogenannte Grundversorgung. Auch Sport, Show und Krimi gehören dazu.
Wir wollen endlich eine faire Bezahlung auch der freien Mitarbeiter in den Rundfunkanstalten. Wir wollen, dass beitragsfinanziertes Fernsehen ohne Werbung auskommt, auch online. Wir wollen keine sachliche oder zeitliche Beschränkung der Onlineaktivitäten der öffentlichen Rundfunkanstalten. Wir wollen eine Demokratisierung der Kontroll- und Aufsichtsgremien.
In seiner heutigen Zusammensetzung verkörpert der MDR-Rundfunkrat bestenfalls das, was sich die CDU bei seiner Gründung unter Zivilgesellschaft so vorgestellt hat – aber keinesfalls die Zivilgesellschaft, wie sie heute ist. Dabei rede ich vom lächerlichen Frauenanteil, von der Schieflage zwischen Unternehmerverbänden und Arbeitnehmerverbänden; davon, dass Kirchen so überrepräsentiert sind, als wären wir ein tief religiöses Land, in dem Migranten oder andere Minderheiten aber gar nicht vorkommen, usw. usf.
Was überhaupt nicht mehr geht und was mit Staatsferne unvereinbar ist: dass ein eben erst ausgeschiedener CDUFraktionsvorsitzender ohne jede medienpolitische Erfahrung zum Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrates gemacht
wird. Damit schadet man diesem öffentlichen Unternehmen und seiner Akzeptanz.
Auch zu den Finanzen haben wir eine klare Position. Weil es einerseits verfassungsrechtlich in Deutschland nicht möglich ist, den öffentlichen Rundfunk so wie in anderen Ländern aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren, es andererseits aber auch nicht sinnvoll ist, ausgerechnet die journalistischen Maßstäben genügenden Beiträge im Internet zu verschlüsseln, genau deshalb sollten die Rundfunkbeiträge eben nicht nach dem ungerechten Haushaltsprinzip erhoben werden, sondern wie Steuern auch nach dem Prinzip „Wer ein großes Einkommen hat, zahlt mehr; wer weniger hat, zahlt weniger; und wer sehr wenig hat, wird vom Beitrag befreit“. Das wäre sozial gerecht und das wäre auch angemessen für Medienanstalten in Gemeineigentum, wie es ARD und ZDF nun einmal sind, und als solche werden wir sie auch verteidigen.
Eine Abwicklung, wie sie die AfD will, kommt für uns nicht infrage.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Graduiertenförderung handelt es sich um eine Förderung von Studierenden, die ihren ersten akademischen Abschluss bereits erworben haben, also um junge Akademikerinnen und Akademiker zur Erreichung einer Promotion oder zum weiteren Studium mit verstärkter Beteiligung an der Forschung. Um die Qualität in Wissenschaft und Forschung dauerhaft zu sichern, ist es notwendig, den graduierten wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt zu fördern. Das geschieht mittels eines Stipendiums, das beim Studentenwerk beantragt und danach bei einer Graduiertenkommission der Hochschule entschieden wird. Die Dauer der Förderung beträgt drei Jahre.
Mit den Forderungen des heutigen Antrags der GRÜNEN sind zwei Dinge benannt, zum einen, dass die Änderung der Landesstipendienordnung dahin geht, dass es künftig einen höheren Satz an Stipendium mit 1 150 Euro gibt. Frau Dr. Maicher hat darauf hingewiesen, dass das in anderen, vergleichbaren Programmen etwa die Summe ist. Ich möchte noch darauf verweisen, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt im letzten Jahr verkündet und der dortige Landtag beschlossen hat, dass ab diesem Jahr
genau diese Höhe von 1 150 Euro realisiert wird. Auch Sachsen-Anhalt ist von 895 Euro gekommen.
Zum anderen soll geprüft werden, ob diese Art der Förderung auf Hochschulen für angewandte Wissenschaften ausgedehnt werden kann. Das befürworten wir ebenfalls. So sollen auch Fachhochschulen immer mehr Schwerpunkte im Bereich der Forschung setzen. Unter anderem wurde das Programm „Talente für Sachsen“ ins Leben gerufen, um für junge Akademikerinnen und Akademiker eine Möglichkeit finanzieller Absicherung zu schaffen. Auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften muss eine Graduiertenförderung realisiert werden. Dafür müssen aus unserer Sicht schnellstmöglich die Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Staatsregierung lehnt beide Ansinnen leider ab, sowohl die Erhöhung als auch die Realisierung in den Fachhochschulen, und begründet das mit einer nötigen Erhöhung des Ansatzes für den Haushalt. Das ist natürlich so, aber die Haushaltsverhandlungen stehen bevor, und eine politische Aussage und ein politischer Beschluss des Parlamentes am heutigen Tag würde Folgen auf die Haushaltsverhandlungen haben. Deshalb ist das miteinander zu koppeln, bzw. das können wir heute hier beschließen. Es ist sehr bedauerlich, dass zumindest das Ministerium bisher diese Chance vergibt, an der Stelle mehr Hochqualifizierte in Sachsen zu halten.
Ich verweise
nur noch einmal auf Sachsen-Anhalt, wo die Förderung auf 1,7 Millionen Euro erhöht wurde.
Mit der neuen Exzellenzinitiative wird bekanntlich die Förderung von Graduiertenschulen eingestellt. Sie erhalten lediglich noch eine zweijährige Überbrückungsfinanzierung. Das betrifft vor allem kleine Universitäten, die bisher nur deshalb exzellenzfähig waren, weil sie ein Cluster und eine Graduiertenschule hatten. Durch den Wegfall verändert sich die Lage deutlich.
Eine Landesgraduiertenförderung kann das zwar nicht vollständig kompensieren, aber ihren Beitrag leisten. Sie kann – worauf es mir vor allem ankommt – mit einer stärkeren Graduiertenförderung durch die Vergabe von Stipendien forschungspolitische Akzente in der Grundlagenforschung und in den Geistes- und Sozialwissenschaften setzen. Graduiertenstipendien stellen eine sinnvolle Möglichkeit dar, die Grundlagenforschung, also Forschung abseits der favorisierten Pfade angewandter Forschung zu stärken. Sie fördern den individuellen Weg zur Promotion, wie er für die Geisteswissenschaften eher typisch ist.
Die Forschung in großen Verbünden ist in den Geisteswissenschaften mittlerweile zwar auch verbreitet, aber keineswegs so selbstverständlich wie in Natur- und Technikwissenschaften. Die Großforschung erweist sich
für die Geistes- und Sozialwissenschaften nur als beschränkt geeignet.
Im Sinne der Forschungsvielfalt sollte das heute schon fast als altmodisch betrachtete Modell des geisteswissenschaftlichen Forschens, das sich nicht an einer solchen Programmförderung orientiert, stärker gefördert, um nicht zu sagen am Leben erhalten werden. Die Erhöhung und Erweiterung der Vergabe von entsprechenden Landesstipendien könnte die eher in den Geisteswissenschaften verbreitete Forschungskultur stärken. Dafür müssen im Haushalt die benötigten Mittel bereitgestellt werden.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schiemann hat schon die formalen Keywords hier genannt. Ich möchte das noch mit ein paar inhaltlichen Dingen füllen.
Wir reden heute über die Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste“. Sie ist seit 2010 gültig und hat damals die Fernsehrichtlinie der Europäischen Union mit Abrufangeboten verbunden und diese in einen Regelungsgehalt gebracht, was einen gewissen Sinn bei der Fortentwicklung der Medien macht – mit dem Ziel, europagleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, und mit dem Ziel der Erhaltung der kulturellen Vielfalt, des Schutzes von Kindern und Verbrauchern, der Bewahrung der Medienpluralität und der Bekämpfung von Rassismus und religi
ösem Fanatismus, wie es jetzt in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste mitenthalten ist.
Die Novellierung, die jetzt ansteht, geht einher mit der rasanten Veränderung der Medienlandschaft durch technologischen Wandel, Wandel des Marktumfeldes und auch des Mediennutzungsverhaltens der Rezipienten.
Die wesentlichen Inhalte des Vorschlags sind zum einen, dass es eine Beibehaltung des Herkunftslandprinzips gibt. Das bedeutet, dass für die Regelung die Nationalstaaten zuständig sind, wo die Ansässigkeit des Unternehmens ist.
Das Zweite ist eine stärkere Rolle der Gruppe der europäischen Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste. Diese gab es schon bisher, sie hatte aber nur auf einer relativ freundlichen Grundlage agiert, wird jetzt institutionalisiert und greift damit sehr stark in nationale Gegebenheiten ein. Das ist der eine Punkt, weswegen wir zu dem Ergebnis kommen, das hier vorgetragen wurde.
Weiter gravierend ist die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden, die in dieser Richtlinie gefordert wurde, eine Forderung, die wir auch teilen. Aber dazu muss man einfach auch die Herkunft des deutschen Mediensystems kennen, die sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlich-rechtlichen Bereich Regulierungsinstitutionen implementiert hat, wo aus unserer Sicht die Dinge geklärt sind, während mit der Richtlinie, wie sie jetzt vorgelegt wurde, die Eingriffstiefe erheblich über das hinausgeht, was auf der Ebene der Länderparlamente geregelt wird.
Es finden Angleichungen von Jugendschutzbestimmungen statt, was auch ganz vernünftig ist, in Fragen von linearen und nicht linearen Diensten. Qualitative Werberegeln werden verändert. Ich führe es nicht weiter aus.
Gut ist, dass die Förderungen europäischer Werke auch für Abrufdienste realisiert werden. Bisher ist es nur so, dass es für Fernsehanbieter realisiert wird. Damit ist auch ein fairer Wettbewerb realisiert. Es findet eine teilweise Ausweitung des Anwendungsbereiches der Richtlinie auf Videoplattformdienste statt, wo keine redaktionelle Verantwortung bei den Anbietern ist.
Zur Bewertung: Das eine ist, dass der Bund und die Länder im Herbst letzten Jahres ein Positionspapier vorgelegt haben, worin sie der europäischen Ebene anempfohlen haben, lineare und nicht lineare Dienste wirklich vollkommen miteinander zu verbinden und sie
an den Inhalten auszurichten und nicht an den Ausspielwegen. Das wurde leider nicht übernommen. Kritisch in dieser Richtlinie – das hatte ich schon gesagt – ist zum einen die Vorgabe zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, zum anderen diese Stärkung der Versammlung der Regulierungsbehörden – ich will es jetzt einmal so nennen. Vor diesem Hintergrund stimmen wir diesem Antrag zu, eine Subsidiaritätsrüge zu realisieren. Die Staatsregierung wird das ja dann am morgigen Tag im Bundesrat realisieren können und trifft dort auf einen Antrag, der gemeinsam vom Bundesland Thüringen und vom Bundesland Bayern – man möge es fast nicht glauben – eingebracht wurde. Vor diesem Hintergrund bin ich auch froh, dass sich das Parlament klar zu so einer Subsidiaritätsrüge entschieden hat, weil es zu Beginn dieser Debatte auch eine Unentschlossenheit vonseiten der Sächsischen Staatskanzlei gegeben hat. Deswegen werden wir zustimmen.
Herzlichen Dank.