Was das Angebot für eine sinnvolle Freizeitgestaltung betrifft, wollen junge Menschen mitbestimmen können. Neben einem geringen Freizeitangebot beklagen die Jugendlichen im ländlichen Raum aber vor allen Dingen auch die fehlenden Freiräume für Jugendliche und die fehlende Akzeptanz dieser Freiräume.
Nicht vergessen werden darf, dass die ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit auch heute noch beträchtlich ist. Insbesondere im Bereich der freien Träger und in der Verbandsarbeit finden sich zu großen Teilen ehrenamtlich Tätige. Ohne diese wäre die viele Arbeit einfach nicht zu schaffen. Das heißt aber auch, dass auch der ehrenamtli
chen Tätigkeit in der Jugendhilfe mehr Anerkennung zuteilwerden muss. Auch eine Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen ist sehr wichtig.
Die Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit erfolgt meist über angestellte Jugendarbeiterinnen oder Jugendarbeiter, meist ohne zusätzliche Finanzierung. Für die fachlich und konzeptionell fundierte Arbeit und für die Erfüllung des Bildungsauftrags der jeweiligen Einrichtung sind aber sozialpädagogisch ausgebildete Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter wichtig und unverzichtbar. Diese müssen deshalb in den verschiedenen Einrichtungen ausreichend vorhanden sein, wobei hierbei natürlich auch wieder eine Finanzierungslücke auftaucht.
Es ist festzustellen, dass sich viele der Beschäftigten im Jugendhilfebereich stark mit ihrer Arbeit identifizieren und von ihrem Arbeitgeber und insbesondere von ihrer Zielgruppe eine hohe Wertschätzung wahrnehmen. Die Vergütung und die oft vorhandene Befristung werden jedoch als negative Faktoren angesehen. Zudem wird oftmals die politische und öffentliche Wertschätzung vermisst. Zusätzlich besteht häufig ein hoher bürokratischer Aufwand. Diese Zeit fehlt dann wieder für die eigentliche Aufgabe mit den Kindern und Jugendlichen.
Das Fachkräfteproblem in der Jugendarbeit ist uns allen bekannt. Eine ausreichende Finanzierung ist ein wichtiger Faktor, damit sich junge Fachkräfte für den ländlichen Raum entscheiden.
Einige Landkreise finanzieren, wie es auch richtig ist, die Schulsozialarbeit über die Jugendpauschale. Sie soll als Schnittstelle zwischen den Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe agieren.
Dass Schulsozialarbeit eine notwendige Aufgabe ist und einen wichtigen Bereich der Jugendhilfe darstellt, ist unumstritten. Ziel muss es sein, an jeder Schule Schulsozialarbeit zu gewährleisten und zu ermöglichen. Jedoch muss dafür auch eine auf Dauer angelegte Finanzierung gewährleistet werden, und zwar nicht beispielsweise über die Jugendpauschale oder durch die Kommunen, sondern über eine neue, dauerhafte Förderrichtlinie des Landes; denn die präventiven Maßnahmen der Schulsozialarbeit wirken sich positiv auf das allgemeine Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler und auf die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen aus.
In Sachsen leben circa 20 % der Kinder unter Armutsbedingungen. Die finanziellen Möglichkeiten der Familie haben Einfluss auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Es geht bei Kindern und Jugendlichen aber nicht allein um die materielle Notlage, sondern auch um die Bedingungen des Aufwachsens in einer Familie mit geringem sozialen Status. Diese prägen Bildungschancen, führen zu einem Mangel an Teilhabe, materieller Grundversorgung, Bildung, Arbeit und sinnstiftenden Erfahrungen.
Durch die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit kann auch sozial Benachteiligten eine aktive Freizeitgestaltung
Auch der Bereich der Kinder- und Jugenderholung kann einen wichtigen Beitrag leisten, da er den Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien Alternativen zu kostenintensiven Angeboten bietet.
Neben einer finanziellen Debatte bedarf es aber auch einer fachlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung im Bereich der Migration und des interkulturellen Austauschs. Dazu gehört auch die internationale Jugendarbeit.
Wichtig ist es, dass junge Menschen in die Planung und Ausgestaltung einbezogen werden; denn oft mangelt es leider an den Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort.
Jugendzentren tragen besonders dazu bei, das Selbstvertrauen und die Konflikt-, aber auch die Kommunikationsfähigkeit von jungen Menschen zu verbessern.
Insbesondere im ländlichen Raum sind viele Jugendliche täglich lange unterwegs, um zur Schule und zurück zu kommen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Jugendarbeit in ihrem näheren Umkreis stattfindet; denn es ist nicht nur ein Zeit-, sondern leider auch ein finanzielles Problem, wenn man beispielsweise extra mit dem ÖPNV fahren muss. Dazu haben Kinder aus Familien mit wenig Einkommen meistens keine Möglichkeit.
Eine Beratung vor Ort, unabhängig davon, ob sie in festen Einrichtungen oder mobil stattfindet, muss langfristig angelegt werden, da ein Vertrauensverhältnis und eine intensive Beziehungsarbeit Zeit benötigen. Dadurch kann auch eine aktive Demokratiebildung stattfinden. Muss sich die Jugendarbeit jedoch aufgrund fehlender Finanzierung aus den einzelnen Orten zurückziehen, wird der Raum für antidemokratische Akteure frei.
Durch die demografische Entwicklung ist eine Weiterentwicklung der Jugendpauschale erforderlich. Für die kreisfreien Städte ist das alte System der Pro-KopfVerteilung vielleicht immer noch sinnvoll, da die Anzahl der jungen Menschen annähernd gleich geblieben ist. Für den ländlichen Raum ist jedoch die reine Verteilung über eine solche Pro-Kopf-Pauschale nicht mehr ausreichend, da ansonsten eine in der Fläche erreichbare und kontinuierlich verfügbare Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann.
Um den Änderungsantrag noch mit einzubringen – wie Sie gesehen haben, bezieht er sich nur auf die Jahreszahl. Der Antrag ist schon etwas länger im Geschäftsgang. Wir wollen mit dem Änderungsantrag eigentlich nur die Jahreszahl anpassen.
Damit ist der Antrag durch Frau Pfau von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Herr Kollege Dierks das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag hat mich in der Grundüberzeugung erschüttert, dass das, was lange währt, endlich gut wird. Daran hat weder der Änderungsantrag etwas geändert, der zumindest dafür sorgen würde, dass der Evaluationszeitraum theoretisch eingehalten würde, noch der abenteuerliche Parforceritt durch die Kinder- und Jugendpolitik.
Es entsteht für mich ein anderer Eindruck, und das ist, denke ich, auch ein Kompliment an die regierungstragenden Fraktionen und die Staatsregierung, die sich auf diesem Politikfeld viel vorgenommen und bereits umgesetzt haben und dabei sind, Weiteres umzusetzen.
Ich denke, wir sind uns alle einig: Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine der wesentlichsten Komponenten der sozialen Daseinsfürsorge. Sie trägt in vielerlei Hinsicht dazu bei, jungen Menschen einen gelingenden Start in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, und das vor allem dann, wenn das familiäre und das soziale Umfeld nicht die nötigen Voraussetzungen dafür mitbringen.
Das staatliche Engagement in diesem Bereich ist nicht zuletzt deshalb wesentlich, weil die Jugendhilfe – darin sind wir uns alle einig – ein Gut ist, das der Markt nicht bereitstellen kann, bei dem die öffentliche Hand gefordert ist.
Sie haben im ersten Absatz der schriftlichen Begründung Ihres Antrags eine richtige Feststellung getroffen – wobei viele Feststellungen, die in der Begründung des Antrags getroffen werden, auch nicht zutreffend sind. Natürlich regelt das SGB VIII in § 79 sehr eindeutig, dass die Gesamtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und die Verantwortung dafür eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist.
Wenn es so ist, wie Sie sagen, Frau Pfau, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Finanzierung ihrer Jugendarbeit oder ihrer Jugendangebote nicht mehr gewährleisten können, dann stellt sich schon die Frage, ob eine pauschale Anhebung der Pauschale dem Abhilfe schaffen würde; denn wie Sie wissen, ist die Jugendpauschale ein Kofinanzierungsprogramm, das mit ebenso viel Geld von den Landkreisen und Kommunen finanziert werden muss. Insofern halte ich die Begründung, die Sie geliefert haben, doch für einigermaßen schief.
Den Städten und Landkreisen obliegt die Angebots- und Finanzierungsplanung. Der Freistaat hat hingegen die Aufgabe, die örtlichen Träger, öffentliche und freie, zur Tätigkeit anzuregen und sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Freistaat tut das im Speziellen über die Förderrichtlinie Jugendpauschale und kommt hierbei seiner Aufgabe angemessen nach, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen zu etablieren, zu stabilisieren und zu erweitern.
Mit dem laufenden Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 wurde die Jugendpauschale um 2 Euro erhöht – das haben Sie festgestellt. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Jugendangebote vor Ort geleistet.
Wenn Sie in den letzten Tagen aufmerksam Zeitung gelesen haben, wenn Sie den Verlautbarungen der Staatsregierung aufmerksam gefolgt sind, dann werden Sie auch festgestellt haben, dass die Eckwerte für den kommenden Doppelhaushalt eine ganz wesentliche Neuerung im Bereich Schulsozialarbeit vorsehen – dieses Thema haben Sie ja auch gestreift –: Für die Jahre 2017 und 2018 sehen die Eckwerte des Doppelhaushalts hierfür jeweils 15 Millionen Euro vor. Das hat mit der Jugendpauschale zwar unmittelbar relativ wenig zu tun, aber mittelbar natürlich umso mehr, da dadurch die örtlichen Strukturen der Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe merklich entlastet bzw. gestärkt werden.
Es ist natürlich so, aber das liegt nun einmal in der Logik einer Pro-Kopf-Pauschale begründet, dass sich rückläufige demografische Entwicklungen natürlich auch in den Zuweisungen für die Städte und Landkreise im Bereich der Jugendpauschale niederschlagen. Aber entgegen dem Eindruck, den Sie in Ihrem Antrag erwecken, ist der Förderrichtlinie Jugendpauschale bereits jetzt immanent, für diese Entwicklungen einen Ausgleich zu schaffen, zumindest in gewisser Hinsicht. Denn es ist so: Zum einen werden die Mittel nach der pro Kopf festgeschriebenen Pauschale mit 12,40 Euro vergeben, zum anderen werden weitere Mittel nach Kriterien vergeben, die der demografischen Entwicklung ganz eindeutig Rechnung tragen.
Die Förderrichtlinie Jugendpauschale sagt hierzu: Die konkrete Zahl der Rangfolge der Kommune ergibt sich aus der Zahl der abgewanderten und zugewanderten jungen Menschen im Vergleichszeitraum, wobei die größte Rangziffer jene Kommune erhält, bei der die meisten jungen Menschen abgewandert sind. Wenn man sich diese Rangfolge anschaut, wird man feststellen, dass gerade jene ländlichen Regionen einen Ausgleich erfahren, die Sie in Ihrem Antrag als Begründung für den Antrag angeführt haben.
Die Verteilung innerhalb der Kommunen, die Konzentration von Angeboten an bestimmten Stellen mit besonderem Bedarf obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten, und das ist auch richtig so, denn es entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe dieses Hohen Hauses oder der Staatsregierung ist, diese Aufgabe, die örtlich genau richtig verortet ist, zu übernehmen.
Weiterhin scheint es nicht sinnvoll, die Förderrichtlinie Jugendpauschale isoliert von anderen Richtlinien im Jugendbereich in den Blick zu nehmen und ausschließlich diese zu evaluieren, einmal abgesehen davon, dass bereits festgeschrieben ist, dass alle Förderrichtlinien – natürlich auch jene in der Kinder- und Jugendhilfe – bis Ende 2016 entsprechend evaluiert werden sollen. Das hat die Staatsregierung auch ausgeführt; damit ist ein eindeutiger Zeitrahmen abgesteckt. Insofern erschließt sich mir der Inhalt dieses Antrags auch an dieser Stelle nicht.
Wenn Sie den Diskussionen im Landesjugendhilfeausschuss aufmerksam folgen und sich gegebenenfalls auch an ihnen beteiligen – in Klammern: würden –, dann stellen Sie fest, dass der Landesjugendhilfeausschuss, der am Freitag das nächste Mal tagt, eine Beschlussfassung vorsieht, nämlich: eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die beauftragt wird, die Kinder- und Jugendarbeit im Freistaat Sachsen zu überprüfen. Sie soll schauen, ob das, was derzeit getan wird, auch tatsächlich den Erfordernissen entspricht. Ich glaube, das ist im Landesjugendhilfeausschuss zumindest ein erster Schritt genau an der richtigen Stelle. Dort kommen aus Politik, Verwaltung und Praxis all jene zusammen, die mit diesem Thema befasst sind und die sich dazu eine Meinung bilden können.
Wenn Sie mich fragen, heißt das, dass dieser Antrag mehr als flüssig ist – nämlich überflüssig. Wir werden ihn selbstverständlich ablehnen.
Herr Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Für die SPD-Fraktion schließt sich jetzt Herr Kollege Homann an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Manche Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung unterschätzen die gesellschaftliche Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe. Manchmal hört man: Das sind alles Freiwilligkeitsleistungen; da könnte man mal schauen, falls noch Geld übrig ist. Manche zweifeln auch an der Wirksamkeit. Andere sagen: Das ist ja nur Freizeit.
Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall: Kinder- und Jugendhilfe schützt unsere Kinder. Sie stärkt ihre Rechte. Sie fördert in vielen Jugendhäusern ihre Talente. Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich um jene jungen Menschen, die Probleme haben. Die Jugendsozialarbeit hört sich ihre Sorgen an, zum Beispiel am Kinder- und Jugendtelefon. Sie gibt den Kindern und Jugendlichen eine Stimme, weil sie dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Kinder- und Jugendhilfe wirkt damit präventiv. Sie versucht auf der einen Seite, dafür zu sorgen, dass Talente gestärkt werden; auf der anderen Seite wird versucht, Probleme zu lösen, bevor sie entstehen.
Damit sage ich ganz klar: Eine funktionierende Sozialpolitik, eine funktionierende, gute Jugendpolitik ist ein Eckpfeiler des starken Staates, ohne den dieser gar nicht denkbar ist. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei den vielen Sozialarbeitern im Land und vor allem auch bei den ehrenamtlichen Vorständen, für die das nicht leicht ist und die vielfach auch ein persönliches Risiko eingehen, weil nicht alles in der Förderkulisse des Freistaates Sachsen schon optimal ist – ohne Frage –, sowie bei allen Personen, die im Land Verantwortung hierfür übernehmen, ganz herzlich bedanken.
(Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)
Allerdings haben wir uns nach den ohne Frage schwierigen Jahren für die sächsische Kinder- und Jugendhilfe – Frau Pfau hat recht: die letzten Jahre waren keine leichten – in dieser Koalition vorgenommen, der Kinder- und Jugendpolitik einen neuen Stellenwert zu geben. Deshalb haben wir die Jugendpauschale auf 12,40 Euro erhöht. Wir haben die überörtliche Förderung von 2,8 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht. Wir haben eine Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung geschaffen. Wir fördern internationale Jugendarbeit mit
Wir wissen, dass wir dafür nicht bejubelt werden. Das wollen wir auch gar nicht; wir wollen an dieser Stelle ein klares Signal senden. Wir wollen den Kolleginnen und Kollegen, den vielen Ehrenamtlichen in der Jugendhilfe eine Sicherheit, eine neue Sicherheit vermitteln: Dieser Koalition ist Kinder- und Jugendpolitik wichtig. Neben diesem ersten Schritt und einer moderaten finanziellen Besserstellung haben wir uns vorgenommen, uns in dieser Legislaturperiode drei Themen zu stellen.
Das erste Thema ist eine eigenständige Jugendpolitik. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir in der Politik das Jugendalter als besondere Lebensphase stärker herausstellen müssen. Wir wollen genau diese Leute stärker an politischen Prozessen beteiligen.
Das Zweite – die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wissen das viel besser: Beim Thema „Hilfen zur Erziehung“ steigen vor Ort die Kosten und steigen die Fallzahlen. Auch das ist ein Spiegel der Probleme, die es in unserer Gesellschaft gibt. Hinter diesen Fallzahlen stecken einzelne Schicksale, in Teilen schwierig. Deswegen haben wir hier einen zweiten Schwerpunkt gesetzt.
Das dritte ist das schon angesprochene Thema Schulsozialarbeit. Als Koalition haben wir uns schon im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir diesbezüglich mehr tun wollen.