Nun hatte ich gedacht, dass die Maßnahmen von 2008 bestimmt schon alle umgesetzt seien. Weit gefehlt! Eine Landtagsanfrage ergab, dass das Sozialministerium weder in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Klimafolgen vertreten ist noch mit irgendwelchen konkreten Fragestellungen in dem Bereich Klimafolgen befasst ist. Der Staatsregierung liegen weder Erkenntnisse und Daten zu gesundheitlichen Folgen des Klimawandels noch zu den Auswirkungen klimabedingter Luftbelastung auf Krankheitsgeschehen und Sterblichkeit in den sächsischen Regionen vor. So heißt es in der Antwort auf meine Anfrage.
Bei der Abschätzung gesundheitlicher Folgen will sich die Staatsregierung offenbar ganz allein auf überregionale Erkenntnisse verlassen. Das ist fatal; denn in der Frage, ob zum Beispiel das Altenpflegeheim eine Klimatisierung braucht, ist es ein großer Unterschied, ob es im Stadtzentrum von Leipzig oder am Waldrand im Erzgebirge steht. Heiße Sommer sind in Städten aufgrund der Bildung von Wärmeinseln besonders ausgeprägt.
Meine Damen und Herren! Es reicht eben nicht aus, bei dem Thema Klimafolgen und Klimaanpassung allein auf Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, auf Bodenschutz und Biodiversität zu schauen. Nein, die Staatsregierung muss auch Maßnahmen zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden durch den Klimawandel entwickeln und umsetzen.
Diese Maßnahmen können vielfältig sein. Beispiele sind zielgerichtete Anpassungsmaßnahmen zur Minderung der Belastung in den Städten: Bäume, Grünflächen, offene Wasserflächen, Kaltluftschneisen. Weitere Maßnahmen sind die Hitzeberatung, die Schaffung von Hitzeentlastungsräumen, verbesserte Warndienste und Hitzeaktionspläne, wie sie im Bundesland Hessen umgesetzt werden, die Sicherung ambulanter pflegerischer Versorgung bei unwetterbedingten Störungen sowie Warn- und Bekämpfungsdienste für gesundheitsgefährdende Pflanzen und Tiere und eben auch für Tropenkrankheiten. Notwendig sind zudem Maßnahmen zum Arbeitsschutz, insbesondere für Personen in Außenberufen, sowie Screeningmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf Hautkrankheiten. Und, und, und.
Wir wollen mit unserem Antrag zunächst einmal dort ansetzen, wo die Staatsregierung vor acht Jahren schon einmal angesetzt hatte, und die im „Aktionsplan Klima und Energie“ angekündigten Anpassungsstrategien im Gesundheitsbereich umsetzen. Diese sollen vollumfänglich in die Fortschreibung des aktuellen Energie- und Klimaprogramms für Sachsen aufgenommen werden. Diese Klarstellung finden Sie übrigens auch in unserem Änderungsantrag.
Damals, im Jahr 2008, wurde auch schon überlegt, das Hitzewarnsystem in Sachsen auf seine Funktionsfähigkeit hin wissenschaftlich zu überprüfen. Bereits damals war klar, dass es nicht ausreichen würde, lediglich darauf zu verweisen, dass ja beim Wetterdienst Wetterwarnmails bestellt werden können. Genau das macht aber der Umweltminister in seiner Stellungnahme: Er verweist auf den Abo-Service des Deutschen Wetterdienstes. Das muss nach seiner Auffassung reichen.
Meine Damen und Herren, ich finde, das reicht nicht aus! Wer sich auf diese Empfehlung beschränkt, handelt zu sorglos. Mit der Umstellung der Hitzewarnungen auf einen zu abonnierenden Newsletter ist quasi eine Holschuld entstanden, die sich nicht verbindlich durchsetzen lässt. Sich allein darauf zu verlassen, dass alle relevanten Einrichtungen im medizinischen und im pflegerischen Bereich, bis hin zu den privaten Pflegediensten, und all die betroffenen Privatpersonen sich irgendetwas beim Wetterdienst abonnieren, kann zu gefährlichen Lücken führen. Wir wollen während Hitzewellen ein Warnsystem und Notfallpläne für den Gesundheitsschutz, die lückenlos funktionieren. Deswegen bitten wir Sie um Unterstützung, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN! Herr Zschocke, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie in Ihrem Redebeitrag den Eindruck, der sich aus Ihrem Antrag ergeben hat – Sie kennen zwar den Aktionsplan aus dem Jahr 2008, behaupten aber, es sei nicht zu erkennen, dass er durch das Energie- und Klimaprogramm abgelöst und weiterentwickelt worden ist –, ein bisschen zurechtgerückt haben. Die Behauptung, seit 2008 sei daran nicht weitergearbeitet worden – das kann man dem Antrag so entnehmen –, entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Sie beklagen in Ihrem Antrag, dass die konzeptionellen Grundlagen nicht weiterentwickelt worden seien. Richtig ist meiner Ansicht nach, dass im derzeit geltenden Energie- und Klimaprogramm die konzeptionellen Grundlagen der sächsischen Energie- und Klimapolitik genau dargestellt und zusammengefasst werden.
Das EKP beinhaltet darüber hinaus einen Maßnahmenplan. Dieser ist am 2. April 2015 hinsichtlich seines Umsetzungsstandes evaluiert worden. Vielleicht darf ich mir an dieser Stelle noch den Hinweis erlauben, dass das EKP und der Bericht auf den Internetseiten energie.sachsen.de und klima.sachsen.de öffentlich zugänglich sind. Ich denke, auch da könnte Lesen helfen.
Im Energie- und Klimaprogramm werden – entgegen dem, was Sie gerade vorgetragen haben – konkrete gesundheitspolitische Maßnahmen genannt. Unter anderem sind davon laufende Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung, die sogenannte „Maßnahme 46“, umfasst. Diese beinhaltet gesamtstädtische Entwicklungskonzepte, welche den Stadtentwicklungsprozess unter vielen sachlichen Gesichtspunkten wie Demografie, Verkehr und Gesundheit steuern werden.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden infolge des Klimawandels entwickelt bzw. weiterentwickelt. Diese beinhalten unter anderem die Aufklärung und Maßnahmen, um gesundheitsschädlichen Organismen wie der Beifuß-Ambrosie und dem Eichenprozessionsspinner entgegenzuwirken.
Wie gesagt, ich denke, dass Sie bei der Formulierung Ihres Antrags nicht vom aktuellen Stand ausgegangen sind. Deswegen möchte ich mich nachfolgend den einzelnen Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag angeben, zuwenden.
Sie fordern erstens die stärkere Beteiligung des Gesundheitsministeriums an der Umsetzung des EKP; zweitens eine Datenerhebung zu den bereits eingetretenen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels; drittens die Fortschreibung des EKP mit dem Ziel, die Bevölkerung intensiver über die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels zu informieren; viertens eine wissenschaft
Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, wie wir alle wissen, sind Luft, Wasser und Nahrung Voraussetzungen für das menschliche Leben. Ihre Reinheit und ihre Qualität wirken unmittelbar auf die Gesundheit der Menschen. Gleichzeitig verändert der Mensch durch Eingriffe in die Umwelt die Funktionsfähigkeit und die Qualität der Umweltgüter und insbesondere des Klimas. Eine umwelt- und klimabezogene Gesundheitspolitik hat daher auch eine wirtschaftliche und eine soziale Dimension.
Krankheiten haben eine enorme wirtschaftliche Komponente, beispielsweise die Kosten der Behandlung und die Nachsorge bei umweltbedingten Krankheiten, aber auch den Verlust von Arbeitszeit. Die in Europa allein durch die Verbesserung der Luftqualität erreichten Gesundheitsfortschritte erbringen bis 2020 Ersparnisse von mindestens 42 Milliarden Euro.
Die Veränderungen im Zuge des Klimawandels werden vor allem – darauf sind Sie schon eingegangen, Herr Zschocke – Kinder, ältere Menschen, Schwangere, Sportler und Menschen, die im Freien arbeiten oder die unter chronischen Krankheiten leiden, schon in absehbarer Zeit auch in Deutschland und damit auch in Sachsen zu spüren bekommen. Das legt der Weltklimarat in seinem fünften Sachstandsbericht, der kürzlich erschienen ist, ausführlich dar.
Steigende Temperaturen, häufigere Extremwetterereignisse – wie Hitzewellen, Starkregen, Stürme und Hochwasser – sowie erhöhte UV-Belastungen stellen neue Herausforderungen für die Menschen in Deutschland, für ihre Gesundheit dar. Höhere Temperaturen belasten nicht nur das Herz-Kreislauf-System, sondern verlängern auch die Blühphasen der Bäume und Sträucher, Gräser und Kräuter. Sie begünstigen die Ausbreitung bzw. Einwanderung von wärmeliebenden Pflanzen mit teilweise hochallergenen Pollen. Die Abnahme von kalten Nächten und Tagen fördert die Vermehrung und Ausbreitung von Zecken, Mücken und anderen tierischen Überträgern von Krankheitserregern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sächsische Gesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Informationen zu den von mir soeben benannten Folgen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit veröffentlicht. Hierzu zählen zum Beispiel die Badegewässerüberwachung, Informationen zum Pollenflug und Borrelioseinformationen. Gesundheitsbehörden, Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Ärzte
werden darüber hinaus regelmäßig mit Informationsmaterial versorgt, welches sie an die Patienten weitergeben können; sie tun das auch.
Dazu bestehen enge Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst, der landkreisbezogene Hitzeinformationen an die Betroffenen und Interessierte weitergibt. Der DWD überprüft im Sommer täglich auf der Basis der gefühlten Temperatur die thermische Belastungssituation in
Deutschland. Hitzewarnungen gibt der DWD als Frühwarnvorhersagen täglich um 10:00 Uhr für den Tag und für den Folgetag für das Bundesland, im Bedarfsfall auf Landkreisebene bezogen, heraus. Der DWD stellt diese Informationen sowohl Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung und verbreitet die Frühwarnungen über Radio und Fernsehen.
Der konkrete Anstieg der Hitzebelastungen im Zuge des Klimawandels ist ein besonders deutliches und starkes Klimasignal mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Infrastruktur, insbesondere in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kommt der bereits seit Langem durch die Regionalplanung praktizierten Sicherung von siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereichen, in diesem Fall Frisch- und Kaltluftentstehungs- bzw. -abflussgebiete, eine besondere Bedeutung zu. Ergänzend zu den bereits in den derzeit gültigen Regionalplänen enthaltenen siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereichen sollen bei der aktuellen Fortschreibung in räumlicher Konkretisierung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes unter anderem die Aufträge zur Festlegung von Siedlungsflächen mit Überwärmungsgefahr weitere klimawirksame Ausgleichsräume gesichert werden.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, ist Ihr Antrag abzulehnen. Vereinfacht gesagt ist ein solcher Antrag aus unserer Sicht überhaupt nicht notwendig, damit – so steht es in der Begründung Ihres Antrages – die sächsische Bevölkerung vor den Gesundheitsfolgen durch den Klimawandel geschützt wird. Die Forderungen Ihres Antrages verbessern aus unserer Sicht nichts. Eine Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms ist angesichts der erst im letzten Jahr vorgenommenen Evaluierung und Überarbeitung des Programms weder sinnvoll noch zielführend. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit des SMUL mit allen Fachressorts bei der Umsetzung des ressortübergreifenden Maßnahmenplans des Energie- und Klimaprogramms sichergestellt. Andererseits arbeiten die Ressorts bei der Umsetzung des Maßnahmenplans in Eigenverantwortung zusammen, und so soll es auch bleiben.
Meine Damen und Herren! Nun Frau Abg. Schaper, Fraktion DIE LINKE. Frau Schaper, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der letzten Plenarsitzung sollte eigentlich schon über die Folgen des Klimawandels diskutiert werden, in diesem Fall für die Lausitz, doch daraus wurde nichts. Stattdessen
Heute nun geht es wirklich um die Folgen des Klimawandels, und zwar ganz speziell um die Folgen für die Gesundheit aller Menschen, da jeder vom Klimawandel betroffen ist. Dieser schreitet voran, wie wir nicht nur Jahr für Jahr an den milden Sommern und Wintern sowie verregneten Hochsommern feststellen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die AfD-Fraktion den Klimawandel leugnet und als eine Erfindung der politischen Linken und Grünen darstellt, um dann zum absurden Schluss zu kommen, dass die hohe CO2-Belastung überhaupt kein Problem darstelle.
Politische Diskussionen zum Thema Gesundheitsfolgen des Klimawandels sind von vielen Emotionen geprägt. Sie werden dominiert durch Verharmlosung auf der einen und Überspitzung auf der anderen Seite. Forschung und Studien in diesem Bereich könnten zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und valide Grundlagen für politische Entscheidungen liefern.
Deshalb begrüßen wir es, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Antrag heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Es wird Sie wenig überraschen, dass wir dieser Initiative zustimmen werden. Das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz muss in die AG Klimafolgen eingebunden werden, und zwar als ordentliches Mitglied; denn wenn man sieht, dass die Staatsregierung keine Erkenntnisse darüber hat, ob, welche und wie viele gesundheitliche Folgen durch die Zunahme von Hitzebelastungen vorliegen, ist das schlicht und einfach erschreckend. Aber das ist auch typisch CDU, getreu dem Motto: Augen zu und durch! Es ist ja auch nicht das einzige Thema, bei dem sie nur über unzureichende Daten verfügen.
Laut der Kleinen Anfrage „Gesundheitsfolgen durch Klimawandel“ von Herrn Kollegen Zschocke zu Auswirkungen der Luft- und Hitzebelastung auf Krankheitsgeschehen und Sterblichkeit liegen der Staatsregierung keinerlei Erkenntnisse vor. Das Umweltbundesamt, wie bereits angesprochen, hat im Juli 2015 festgestellt, dass in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2010 die Sterblichkeit aufgrund koronarer Herzerkrankungen im Mittel während Hitzewellen um 10 bis 15 % angestiegen ist. Längere Hitzeperioden belasten das Herz-Kreislauf-System stark und können laut Dr. Becker vom Deutschen Wetterdienst bis zum Ende des Jahrhunderts zu der schon angesprochenen Vervielfachung der Sterblichkeit aufgrund koronarer Herzerkrankungen um den Faktor 3 bis 5 führen. Das bedeutet einen Anstieg auf 30 bis 75 %.
Das hätten Sie durchaus wissen können, wenn nicht sogar wissen müssen. Aber hier zeigt sich, wie viel Mühe man sich seitens des Staatsministeriums für Soziales bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen der Opposition macht. Auch wenn es sich hier nur um Zahlen für das gesamte Bundesgebiet handelt, ist es dennoch mehr als das, was man aus Ihrer Antwort entnehmen kann. Wie die Stellungnahme der Staatsregierung beschreibt, hat sie
sowieso nicht vor, auf regionale Daten zurückzugreifen, sondern ausschließlich auf überregionale Daten.
Kommen wir zum Evaluationsbericht zum Klimaaktionsplan mit Stand 2015, der – mit Verlaub – nicht mehr als ein Tätigkeits- oder Zustandsbericht ist, da Sie lediglich Maßnahmen auflisten und sagen, was Sie machen wollen und was Sie bislang gemacht haben. Dort schreiben Sie – Herr Zschocke hat schon begonnen es zu zitieren –, die Abschätzung möglicher Gesundheitsfolgen der prognostizierten klimatischen Veränderungen für die Menschen in Sachsen wird nicht weiterverfolgt, und das, obwohl Sie es 2008 noch beschlossen hatten und über gar keine Erkenntnisse verfügen.
Im Bereich Gesundheitsfolgen des Klimawandels gibt es – interpretiert man diesen Bericht richtig – überhaupt keine Aktivitäten mehr. Das ist unverantwortlich, meine Damen und Herren von der Staatsregierung. Mehr Desinteresse an der Gesundheit der eigenen Bevölkerung kann man kaum zeigen. Allein von der durch den Klimawandel verursachten Hitzebelastung ist jeder Mensch in Sachsen betroffen. Aufgezählt wurden sie schon: Säugling, Freizeitsportler, der Gärtner, der Rentner. Jeder kann vom harmloseren Sonnenbrand bis zum Sonnenstich und Hitzschlag betroffen sein. Doch statt sich mit Hitzewellen und Luftbelastungen auseinanderzusetzen, informiert der Freistaat Sachsen nur noch zu Zecken, Beifuß-Ambrosien und Ähnlichem. Das ist zwar zweifelsohne wichtig, aber dennoch eindeutig zu wenig.
Für uns heißt das, wie im Antrag der GRÜNEN beschrieben: Die Maßnahme 77 aus dem Zwischenbericht und eine deutlich stärkere interministerielle Ausprägung der Maßnahme 86 sind wieder aufzunehmen. Die Staatsregierung muss die Gesundheitsfolgen des Klimawandels ernst nehmen. Schließlich schreibt das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in seinem Bericht „Klimawandel in Sachsen – wir passen uns an“ vom November 2015 auf Seite 132, dass Sachsen den eingeschlagenen Weg weitergehen wird, dabei künftig das Augenmerk stärker auf die Infrastruktur, die menschliche Gesundheit und die kommunale Ebene zu legen sei. Die Stellungnahme auf den Antrag der GRÜNEN jedoch deutet in keiner Weise darauf hin, dass die Staatsregierung dieser Ankündigung auch Taten folgen lassen will. Ob Punkt 2 des Antrages tatsächlich im Zeitplan realisierbar ist, wage ich aufgrund der Komplexität des Themas zu bezweifeln.
Nichtsdestotrotz werden wir dem Antrag zustimmen, da er in der Gesamtheit in die richtige Richtung geht und sich die Staatsregierung endlich mit den Gesundheitsfolgen des Klimawandels intensiver als bisher beschäftigen muss.
Meine Damen und Herren! Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Frau Lang, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie schon einmal einen Melomy gesehen? Melomys sind Bramble-Cay-Mosaikschwanzratten. Sie trugen ihren Namen wegen ihres Lebensortes, den Bramble-Cay-Inseln in Australien. Als Europäer die Insel 1845 entdeckten, sollen sie schon mit Pfeil und Bogen auf diese großen Ratten geschossen haben. Die nachtaktiven Tierchen waren Vegetarier und teilten sich die Insel mit Seevögeln und Meeresschildkröten.
Sie werden nie einen Melomy sehen. Vor einigen Tagen wurde diese Tierart als ausgestorben eingestuft. Sie gilt als erstes Opfer des vom Menschen verursachten Klimawandels. Die Melomys gab es nur auf dieser winzigen Insel. Der steigende Meeresspiegel hat ihnen den Lebensraum genommen.
Manchmal muss man die ganz großen Dinge ganz klein betrachten, um ahnen zu können, was auf unserer Welt in Bewegung ist – klein wie die Melomys, die es nicht mehr gibt. Sie sollten uns ein großes Zeichen sein, uns mit voller Kraft im Kampf gegen den Klimawandel im Großen wie im Kleinen weltweit wie auch hier in Sachsen einzusetzen.