tragten gefunden und ihm gedankt haben, spätestens zu den Haushaltsberatungen daran erinnern, wenn wir dann sehen, was das konkret in Stellen heißt.
Zum Schluss möchte ich noch auf ein paar aktuelle Entwicklungen eingehen, die uns mit höchster Sorge erfüllen. Wir haben in den letzten Wochen Zahlen zu Datenbanken und Datenerhebungen, insbesondere bei der sächsischen Polizei, erhalten, die den Verdacht nähren, dass diese nicht unbedingt auf ein erforderliches Maß begrenzt sind. Hier ploppt eine Datenbank nach der anderen auf. Im Innenministerium biegt man sich dann mit Auskunftsverweigerungen auf Kleine Anfragen das Bild in der Öffentlichkeit zurecht. Herr Innenminister, wenn alles so rechtmäßig und unverdächtig ist, wie Sie in den Anfragen immer tun, dann legen Sie es doch offen. Bis dahin bleiben Zweifel.
Wir mussten unter anderem feststellen, dass Ermittlungsverfahren in Sachsen, in denen Funkzellenabfragen durchgeführt werden, im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um satte 30 % angestiegen sind. Insgesamt wurden über 20 000 Verkehrsdateien übermittelt, fast so viele wie in den Jahren 2013 und 2014 zusammen.
Ich sage es ganz deutlich: Wir GRÜNE fordern vor diesem Hintergrund – auch das können Sie dem Entschließungsantrag entnehmen –, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte endlich wieder regelmäßig über Ort und Anlass durchgeführter Funkzellenabfragen informiert wird und das diesem Hause zur Verfügung gestellt wird. Zudem müssen die Staatsanwaltschaften endlich dazu übergehen, die bei Funkzellenabfragen namentlich bekannten Betroffenen zu unterrichten. Das ist übrigens kein Gnadenakt, sondern steht im Gesetz.
Des Weiteren mussten wir feststellen, dass die sächsische Polizei mit dem sogenannten Elektronischen Fallanalysesystem EFAS offensichtlich systematische Strukturermittlungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität und der Gewalttäter Sport betreibt und dazu mal eben um die 178 000 Datensätze speichert. Ich bin dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten sehr dankbar, dass er in diesem Fall zumindest die Prüfung angestrebt hat. Wir schauen, was dabei herauskommt.
Freuen würde mich ein solcher Prüfvorgang auch für die Fälle der sogenannten personengebundenen Hinweise, deren umfangreiche Existenz ebenfalls durch eine Kleine Anfrage offenbart wurde. Ich gehe ja grundsätzlich mit, dass gewalttätige Menschen oder Personen, die im Besitz von Schusswaffen oder sonstigen Waffen sind, zum Schutz der Polizei in den Datenbanken auch als solche gekennzeichnet werden müssen. Ich kann aber – das auch mit Blick auf Sie, Herr Minister – nicht nachvollziehen, warum es notwendig ist, Kennzeichnungen von Merkmalen wie „häufig wechselnder Wohnort“, „Sprayer“ oder „Land- und Stadtstreicher“ vorzusehen. Ich sehe weder den Mehrwert für den Polizisten noch anderes, und meine Fraktion hält die entsprechende Speicherung für rechtswidrig. Ich denke, Herr Schurig, Herr Innenminister, wir
Mit Blick auf die Haushaltsverhandlungen noch ein Wunsch: Sicher wird uns die Staatsregierung erneut mit der Bereitstellung von Millionen für das Wolkenkuckucksheim namens TKÜ-Zentrum erfreuen. Bis heute liegt uns ja nicht einmal im Ansatz etwas belastbares Schriftliches dazu vor, es sei denn die geleakten Dokumente im Internet. Ich hoffe, dass Sie, Herr Datenschützer, im weiteren Verfahren deutlich machen, dass es ein Überwachungs-Thinktank – was es derzeit nach der Lage dessen, was im Internet veröffentlicht ist, offensichtlich sein soll – nicht geben darf.
Lassen Sie uns in diesem Sinne den Tätigkeitsbericht zum Anlass nehmen, über den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ins Gespräch zu kommen, im Gespräch zu bleiben und es vor allem umzusetzen; denn Datenschutz ist kein Schönwettergrundrecht, das man mal eben auf dem Altar der Illusion von mehr Sicherheit opfern kann. Es ist ein Garant für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit und das gilt es zu verteidigen. Für die Mitarbeit an dieser Verteidigung bin ich dem Datenschützer sehr dankbar.
Mit Herrn Lippmann sind wir am Ende der Rederunde angekommen. Wenn es keinen weiteren Redebedarf aus den Fraktionen gibt, hat die Staatsregierung jetzt das Wort. Bitte, Herr Staatsminister Ulbig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch aus der Perspektive der Staatsregierung möchte ich dem Datenschutzbeauftragten und seinem gesamten Team ein herzliches Dankeschön sagen.
Sie haben in den letzten beiden Jahren wieder gründlich, unvoreingenommen und objektiv gearbeitet. Sie haben sich wieder als starker Partner des Datenschutzes im Freistaat Sachsen gezeigt. Aus meiner Sicht kann ich sagen: Unsere Zusammenarbeit war wieder intensiv, konstruktiv und lösungsorientiert.
Das bestätigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der neue Tätigkeitsbericht. Er zeigt, dass es keine gravierenden Konfliktpunkte gegeben hat. In fast allen Bereichen haben wir mit Herrn Schurig und seinem Team entsprechende Lösungen gefunden. Seine Hinweise und Empfehlungen wurden mit den betreffenden öffentlichen Stellen meist unverzüglich umgesetzt. Seine Materialien und Arbeitshilfen für die Verwaltungspraxis, vor allem im technisch-organisatorischen Bereich, wurden gern angenommen.
Meine Damen und Herren! Es gehört mittlerweile zu unserer gängigen Praxis, den Datenschutzbeauftragten anders, als es hier der eine oder die andere gerade behaup
tet hat, in die entsprechenden Vorhaben frühzeitig einzubinden. Wenn wir auch nicht in 100 % der Fälle die gleiche Sichtweise haben, so ist doch die gute Zusammenarbeit ein deutlicher Beleg dafür, dass Sicherheit und Datenschutz sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Beides, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wesentliche Grundlagen unserer Demokratie, und nach meinem Verständnis sind sie zwei Seiten einer Medaille. Denn persönliche Daten zu schützen ist ein wesentlicher Aspekt von Sicherheit, und umgekehrt kann nur ein sicherer Staat die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen wahren. Genau dafür arbeiten die sächsischen Sicherheitsbehörden mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten auch weiterhin konstruktiv zusammen.
Deshalb will ich an dieser Stelle kurz auf die Diskussionsbeiträge eingehen, insbesondere von Ihnen, Herr Lippmann, aber auch von Frau Köditz. Ich möchte sehr klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Dieses grundsätzliche Misstrauen, das Sie gegen das Handeln von Mitarbeitern im öffentlichen Bereich und ganz besonders gegen das Handeln der sächsischen Polizistinnen und Polizisten zum Ausdruck gebracht haben, wie ich es in den Beiträgen gehört habe, möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Lippmann, ich sage mit Stolz: Ja, es ist meine Polizei. Aber ich habe Ihren Zwischenruf gehört. Es ist eigentlich unsere Polizei, und die Kolleginnen und Kollegen halten für alle den Kopf hin.
Das Grundprinzip, wie ich ihre Arbeit verstehe, ist, dass sie mit den ihnen anvertrauten Daten ordentlich, vernünftig und dem Gesetz entsprechend umgehen. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, wenn Sie – um an Ihrem Beispiel zu bleiben – mit der Gewalttäterdatei Sport argumentieren.
Sie haben sich in Ihren Ausführungen sogar widersprochen. Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist der guten Arbeit der sächsischen Polizei zu danken, dass die Bundespolizei diese Hooligans identifizieren konnte, weil sie in der Gewalttäterdatei Sport eingetragen gewesen sind. Somit hat die Basis dafür bestanden, dass sie überhaupt angehalten, identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden konnten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zweites Thema. Frau Köditz, auch dabei ist es mir wichtig, dass man in solch einer Debatte zumindest das ehrlich benennt, was im Innenausschuss eine wichtige Rolle gespielt hat. Natürlich ist einmal das Thema Videografie von sogenannten friedlichen Veranstaltungen Thema des Datenschutzbeauftragten gewesen. Aber Sie können sich erinnern, dass Herr Schurig auf Nachfrage im Innenausschuss gesagt hat, dass darüber hinaus kein weiterer Fall bei ihm bekannt geworden ist. Auch Sie haben grundsätz
lich Ihr Misstrauen zum Ausdruck gebracht und der Polizei unterstellt, dass sie beständig rechtswidrig die Kameras auf sogenannte friedliche Demonstranten halten würde.
Zum Schluss komme ich zu zwei Themen, die uns in Zukunft noch deutlich beschäftigen werden. Das eine ist die öffentliche Sicherheit mit dem Thema Zielbekämpfung des Terrorismus. Dabei werden wir auch an das Sächsische Polizeigesetz heranmüssen. Das habe ich bereits in der letzten Ausschusssitzung gesagt.
Bei dem zweiten Thema geht es um die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Dazu ist mehrfach ausgeführt worden. Ich kann nur sagen: Wir haben unter Federführung des SMI eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, und diese wird die Arbeiten, die notwendig sind, erledigen. Wir stehen auch im Austausch mit den anderen Bundesbehörden und dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die öffentlichen Stellen sind nicht nur dazu angehalten, sondern durch den Bericht darin bestärkt worden, im Umgang mit den ihnen anvertrauten Daten ein vernünftiges Maß an den Tag gelegt zu haben.
Mit Herrn Staatsminister Ulbig sind wir am Schluss der Aussprache angekommen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Pecher, das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 6/5408 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit einstimmig.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nun zum angekündigten Entschließungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 6/5509 vorliegt. Dieser kann zunächst eingebracht werden. – Herr Lippmann; gleich von Mikrofon 3 aus, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Nach den Äußerungen des Innenministers lasse ich es mir nicht nehmen, den Entschließungsantrag einzubringen.
Ich halte ganz deutlich fest: Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln ist das Lebenselixier einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu stehe ich und dazu steht meine Fraktion.
Von daher können Sie uns das zwar permanent vorwerfen, aber das gehört schlicht dazu. Anders funktioniert es nicht.
Mit dem Entschließungsantrag wollen wir genau – und wir haben einen fundamentalen Widerspruch – auf die momentanen Entwicklungen in der Gesellschaft hinweisen, die uns nicht passen können: dass der Datenschutz permanent ausgehöhlt wird – zugunsten eines Metagrundrechtes auf Sicherheit, das es weder gibt noch geben kann.
Es ist auch notwendig festzustellen, was bei sächsischen Behörden getan oder eben nicht getan wird. Entscheidend ist aber, weil wir uns über die Einschätzung in diesem Haus wahrscheinlich nicht einig werden, die Frage, welche Ableitung zu treffen ist. Diese Ableitungen sind für uns, für meine Fraktion entscheidend. Das heißt zum einen, dass wir ein klares Bekenntnis gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abliefern, dass es eine deutliche Verbesserung der Stellensituation braucht, damit er endlich vollumfänglich seine Kontrollbefugnisse und Pflichten auch anlasslos wahrnehmen kann. Das würde diesem Haus mehr als gut zu Gesicht stehen.
Außerdem sage ich ganz deutlich in Ihre Richtung, Herr Innenminister: Wenn alles so gut wäre, dann bräuchten Sie ja weder vor einer Evaluation der Gesetzgebung, wie im Punkt II.2 gefordert, noch vor einer Taskforce, die die gesamten Datenbestände überprüft, von denen Sie gerade meinten, dass sie rechtswidrig erhoben seien – wir nicht –, Angst haben. Deshalb können Sie gern zustimmen, wenn diese Taskforce, wie sie auch in anderen Ländern eingesetzt wurde, beispielsweise in Niedersachsen, zu dem Schluss kommt, dass alle Daten rechtmäßig gespeichert wurden. Dann schweige ich in Zukunft zu diesem Thema.
Der Rest zu diesem Antrag geht darum, die konkreten Beanstandungen und Punkte, die der Sächsische Datenschutzbeauftragte hier geliefert hat, mit Leben zu erfüllen und umzusetzen und auch die Behörden zur Umsetzung anzuhalten.