Allerdings werden das Innenministerium und die Polizeiführung das nicht allein schaffen. Deshalb halte ich es – das habe ich auch unmittelbar nach der Anhörung im
Innenausschuss schon öffentlich gesagt – für sehr sinnvoll, dass wir auf dem weiteren Weg sowohl eigene als auch externe Expertise einbeziehen. Es freut mich, dass Sie heute in Ihrer Rede unseren Vorschlag aufgegriffen haben,
dass wir neben der Fachhochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg auch die Deutsche Hochschule für Polizei in Münster bei der Erarbeitung einbeziehen können.
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Das kam aber aus der Anhörung! – Zuruf von der AfD: Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten!)
Wir müssen uns auch gut überlegen, welche Stelle die Leitung der Weiterführung des Projekts und auch der weiteren Untersuchung übernehmen soll.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Aufgabenorientierte Personalberechnung muss eine Daueraufgabe in Sachsen werden. Wenn das beachtet wird, können wir in Zukunft auch zügig und auf der Grundlage einer breiten Faktenbasis auf gesellschaftliche und sicherheitsrelevante Entwicklungen reagieren. Wir dürfen nie wieder in die Situation kommen, dass Planung und Wirklichkeit so weit auseinandertriften, wie es in Sachsen leider einmal der Fall war.
Jetzt ist es wichtig, die ersten Konsequenzen aus der Fachkommission zu ziehen und die 1 000 neuen Stellen im Haushalt zu verankern. Bis die 1 000 Stellen mit realen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gefüllt sind, wird es ein paar Jahre dauern. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass der heutige Antrag der Fraktion DIE LINKE überhastet und noch unausgegoren ist. Wir haben etwas mehr Zeit und brauchen nicht unbedingt heute, noch vor den Haushaltsberatungen, halb ausgegorene Dinge zu beschließen.
Bei der Frage, wann wir die 1 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf der Straße haben werden, ist aber durchaus die Anzahl der Ausbildungsplätze entscheidend. Das muss natürlich so schnell wie möglich erfolgen, darf die Polizei aber auch nicht zusätzlich schwächen. Dies würde aber passieren, wenn wir so viele Beamte auf einmal ausbilden, wie von Ihnen gefordert. Sie wissen es selbst ganz genau: Bis zu 200 Beamte in Ausbildung zusätzlich bedeutet auch entsprechend mehr Lehrpersonal, mehr Verwaltungspersonal und Kapazität, die in der augenblicklichen Situation anderenorts bitter, bitter fehlen würden. Das kann nicht wirklich Ihr Ziel sein.
(Enrico Stange, DIE LINKE: Die fehlen nicht an anderer Stelle, Sie haben sie gar nicht! Das ist doch das Problem!)
Ihr Vorschlag ist auch an dieser Stelle nicht zu Ende gedacht und würde den Zielen, die Sie eigentlich sogar teilen, zuwiderlaufen.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Die Koalition aus CDU und SPD hat schon längst ihr eigenes Sofortprogramm für die innere Sicherheit auf den Weg gebracht. Wir gehen auf diesem Weg auch weiter. Mit wohlüberlegten Maßnahmen werden wir die Polizei handlungsfähiger, dienstleistungsorientierter und zukunftsfest machen.
Der Antrag der LINKEN ist zu kurz gedacht und auf einen schnellen medialen Erfolg ausgerichtet, aber nicht geeignet, unsere Ziele zu erreichen. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Sehr geehrter Herr Pallas, kürzlich habe ich in einer Plenardebatte klar und deutlich erklärt, weshalb wir im Haushaltsausschuss Ihre kw
Stellenstreichung nicht mitgetragen haben: weil Sie sich weigern, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, weil Sie sich weigern, Ihren Paradigmenwechsel, den wir durchaus begrüßen und den wir auch unterstützen, hier öffentlich im Plenum vorzutragen. Stattdessen machen Sie das mit Ihrer Ausschussmehrheit still und leise. Das ist einfach kein geordnetes Verfahren. Es wäre ausreichend Zeit gewesen, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Ich gebe zu, es hat einigermaßen Spaß gemacht, hier drüben zu sitzen und diesem Schmierentheater zuzuschauen.
Ja, wirklich. Wir sehen ja: Die Regierung macht schon alles, das ist super. Da fragt man sich: Wozu brauchen wir denn überhaupt eine Kommission, eine Evaluierungskommission? Was haben wir eigentlich gemacht?
Herr Kollege Hartmann steht da und zerlegt eigentlich das Ergebnis seiner eigenen Kommission, um dann im nächs
Wir sprechen heute über einen Antrag der LINKEN. Um ihn zu verstehen und zu beurteilen, müssen wir uns die jüngste Geschichte ansehen. Vor weit über einem Jahr beschloss der Landtag mit der Drucksache 6/1068, die sächsische Polizei hinsichtlich ihrer Aufgaben, ihrer Personal- und Sachausstattung zu evaluieren. Das Ergebnis der von der Staatsregierung eingesetzten Fachkommission liegt seit über einem halben Jahr vor. Der Streit um die Erfüllung des Parlamentsauftrags dauert ebenso lange an.
Es stellt sich also die Frage, ob es eines Antrags wie des vorliegenden überhaupt bedarf. Durch die sogenannte Evaluierung ist auch dem Letzten klar geworden: Die verschiedenen CDU-geführten Staatsregierungen sind mit ihrer Politik des Stellenabbaus bei der sächsischen Polizei vollumfänglich gescheitert. Es hat sich – wenig überraschend – gezeigt, dass der bloße Blick auf die demografische Entwicklung zu kurz greift. Davon einmal abgesehen, hat sich die Prognose über den Zuzug nach Sachsen auch noch als falsch herausgestellt.
Inzwischen ist weithin unbestritten, dass die Entwicklungen in Sachsen insbesondere in den Bereichen Absicherung von Demonstrationsgeschehen sowie Verhütung und Verfolgung von Kriminalität einen Personalaufbau bei der Polizei erforderlich machen. Zwar können Demonstrationen durchaus wieder – muss man ja sagen – abgesichert werden, aber nur um den Preis der schlechten Planbarkeit für die Beamten der Bereitschaftspolizei.
Selbst die Sächsische Staatsregierung hat sich als lernfähig erwiesen und grundsätzlich erkannt, dass die bisherige Politik des Personalabbaus bei der sächsischen Polizei nicht weiterverfolgt werden kann, sondern umgekehrten Vorzeichen folgen muss.
Herr Staatsminister, ich würde Ihre Zwischenfrage gern beantworten. Aber dann müssen Sie sie auch stellen.
An welchen Stellen hat es aus unserer Sicht gehakt? Der Aufbau der Fachkommission ist ein entscheidender Punkt. Die Optimierung von Arbeitsabläufen und das Aufdecken von zeitraubenden polizeifremden Aufgaben innerhalb der Polizei hätten gelingen können, wenn man die Mitarbeiter eingebunden hätte, wie es der Parlamentsauftrag richtigerweise forderte. Zum Handwerk von Evaluation und Organisationsentwicklung gehört zum Beispiel die umfassende Mitarbeiterbefragung. Doch das erfolgte nicht.
Noch nicht einmal die Gewerkschaften sind umfänglich einbezogen worden. Die Dienststellen waren vielmehr nur über Herrn Polizeipräsidenten Kroll eingebunden. Das Innenministerium war jedoch gleich mit zwei Vertretern präsent, und es hatten von vornherein externe Sachver
ständige ein großes Übergewicht. Einige davon waren völlig fachfremd. Es wurden keine Evaluierungssachverständigen der eigenen Polizeifachhochschule genutzt, sodass Sie schon hier vermeidbare Zusatzkosten verursacht haben.
Kollege Pallas, wenn Sie das in Zukunft machen wollen, ist das schön. Ich möchte nur daran erinnern, dass ich genau hier an dieser Stelle gefordert und Ihnen empfohlen habe, die sächsische Polizeifachhochschule mit einzusetzen. Dass Sie es jetzt in der weiteren Fortsetzung der Evaluierung machen wollen, ist sehr erfreulich, nur leider etwas spät.
Weiter geht es mit Defiziten der Auftragsanalyse und dem Selbstverständnis der Kommission. Es sollten die Aufgaben der Polizei evaluiert werden. Dabei wurde eine Bewertung des Personalbedarfs nach tatsächlichem Bedarf zur Aufgabenerfüllung gefordert. Dafür wurden nicht abschließend die Kriterien wie Fläche, Bevölkerung, Kriminalität und Großlagen benannt. Die Kommission wich in ihrem Selbstverständnis von vornherein davon ab, und sie setzte sich über den Parlamentsauftrag hinweg, indem sie von der aufgabenfokussierten Berechnung auf eine abstrakte Gesamtbetrachtung abstellte. Eine Beschreibung der bestehenden Aufgaben auf einem hohen Abstraktionsniveau ist jedoch nicht mehr als ein Benennen und Aufzählen von Gesetzen und Verordnungen, beispielsweise die Berufung auf Regelungen wie die Polizeiorganisationsverordnung als bindende Rechtsvorschrift. So etwas greift zu kurz.
Sie beschreibt aber ein Problem der Fachkommission. Die Folgen politischer Entscheidungen werden unhinterfragt als gegeben angenommen. Der Auftrag war es aber, politische Entscheidungen vorzubereiten. Wer nicht bereit ist, die Aufgaben neu zu denken und dabei sowohl die Aufgabe selbst als auch die Struktur zu hinterfragen, der wird das Ziel verfehlen und fantasielos im eigenen Saft schmoren. Genau das tat die Fachkommission aus unserer Sicht.
Nächster Punkt: Der Antrag 6/1068 sprach davon, „Sicherheit im Freistaat Sachsen gewährleisten“ und „eine leistungsfähige Polizei, die ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen kann“. Vollumfängliche Sicherheit ist ein utopisches Ziel, das einen exorbitant hohen Ressourceneinsatz erfordern würde, nämlich, dass wir uns alle gegenseitig bewachen, und das benannte Ziel beißt sich mit einem von der Fachkommission genutzten Kriterium der Haushaltspolitik. Es beißt sich umso mehr, weil die Grundsätze der Haushaltspolitik nicht vom Parlament vorgegeben waren. Dieser Grundsatz stellte folglich eine zusätzliche Beschränkung der zwingend notwendigen Schlussfolgerungsmöglichkeiten dar und schmälert den Erkenntnisgewinn.
Es kam aber noch dicker. Die Finanzen wurden beim gewählten und entscheidenden Benchmark nicht gleich, sondern sogar stärker gewichtet als die Sicherheit. Dadurch konnte das Ergebnis der Kommission nicht mehr dem parlamentarischen Auftrag entsprechen. Richtig wäre
ein Vergleich der jeweils besten Bundesländer gewesen. Es wäre richtig gewesen, das benötigte Personal für ein Optimum an Sicherheit zu berechnen und dann den Gesetzgeber darüber beraten zu lassen, ob man der Empfehlung folgen kann. Diese Aussage gilt natürlich nur, wenn man das gewählte Verfahren zur Personalberechnung generell als geeignet ansieht. Das tatsächlich gewählte Verfahren kann nicht zur Personalberechnung geeignet sein. Es trifft nämlich in der Gesamtbetrachtung keine Aussage darüber, wie viele Polizeibedienstete überhaupt mit Straftaten und Verkehrsdelikten in Berührung kommen. Es trifft keine Aussage darüber, ob Verfahrensabläufe optimal sind oder unnütze Verwaltungsarbeit auf den Beamten abgeladen wird.
Vereinfacht ausgedrückt wurde nach der Maxime gearbeitet: Viel hilft viel. Will man von dieser Arbeitsweise weg, sind wir wieder bei der Aufgabenkritik, die nicht stattgefunden hat. Auf Seite 86 des Abschlussberichtes stellt die Fachkommission lapidar fest, dass die Aufgaben seit 2009 angewachsen sind. Wo ist da die Kritik? Absolute Fehlanzeige. Im nächsten Schritt wäre die Berechnung des Personals angezeigt und möglich gewesen. Dass man berechnen kann, haben die Gewerkschaft der Polizei und der Hauptpersonalrat gezeigt.
Was nun die Frage des Aufwuchses des Personalkörpers bei der sächsischen Polizei angeht, sind Zweifel angebracht, ob hier seitens der Staatsregierung ausreichende Schritte in die Wege geleitet wurden. Bereits am 14. Dezember 2015 übergab die Fachkommission dem Staatsminister des Inneren ihren Abschlussbericht, in welchem sie eine Erhöhung der Stellenzahl der sächsischen Polizei um gut 1 000 Stellen empfiehlt.