Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Aber dieser Bericht hat die Drucksachennummer bekommen, der andere nicht.

(Zuruf von der CDU: Was ist das für eine Diskussion?)

Das müssen Sie mir schon überlassen. Sie können eine Frage stellen, wenn Sie wollen.

Wir sahen uns also sehr wohl genötigt, um den Landtag schnell damit zu befassen, den anderen Antrag zu stellen, damit er allen Mitgliedern des Hohen Hauses zur Befassung vorliegt.

Meine Damen und Herren von der CDU, Kollege Hartmann, ich glaube, dass nach vielen Jahren des zügellosen Personalabbaus bei der sächsischen Polizei Sie und Ihre Fraktion gut daran getan hätten, auch die heutige Diskussion mit ein wenig mehr Demut anzugehen.

(Oh!-Rufe von der CDU)

Das, was die Evaluierungskommission erarbeitet hat, ist erforderlich gewesen, um überhaupt einen Anfang zu machen, um aus dieser Misere herauszukommen.

Unser Antrag, meine Damen und Herren, ersucht die Staatsregierung, das bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs zu berücksichtigen. Das sollte dem Landtag nach wie vor möglich sein. Deshalb ist der Antrag richtig, sachgerecht und kommt zur rechten Zeit. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Nach dem Schlusswort von Herrn Kollegen Stange stelle ich nun, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Drucksache 6/5372 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/5372 nicht beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Anpassung der Rotwildbejagung

Drucksache 6/5389, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion, der AfD. Das Wort hat Frau Grimm.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Die AfD-Fraktion freut sich, dass unser Antrag zu dem Thema „Anpassung der Rotwildbejagung“ bei der sächsischen Jägerschaft auf positive Resonanz stößt und dass sogar das Interesse des Staatsbetriebes Sachsenforst geweckt wurde, heute hier anwesend zu sein. Die Besucherzahlen hier im Hohen Hause zeigen, dass dieses Thema den sächsischen Jägern wichtig ist. Waidmanns Dank für euer Kommen.

Sie werden sich sicher fragen, wieso gerade ich als verkehrspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion über die Anpassung der Jagdzeiten spreche. Ich habe vor knapp 30 Jahren in eine Jägerfamilie in der dritten Generation eingeheiratet. Daher ist mir die negative Veränderung der Jagdmethoden in den letzten Jahren nicht entgangen. Auch der enge Kontakt zu vielen Jagdkollegen konnte meine Meinung nur stärken, dass dringend Maßnahmen für den Erhalt des einheimischen Wildes ergriffen werden müssen und nicht nur der Wolf mit viel Geld unter Generalschutz gestellt werden darf.

Die Umsetzung des Erlasses vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Vorbildlichkeit der Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen vom 01.10.2013 hat sein Ziel verfehlt.

Das Ziel, eine gesunde Wildpopulation als integrierten Bestandteil von Waldlebensgemeinschaften zu schaffen bzw. zu erhalten, ist bis zum heutigen Tag nicht erfüllt. Im Gegenteil: Die Philosophie des permanenten Jagddrucks auf das Wild führt zum Rückzug in den Wald und damit zu höheren Verbissschäden.

Forschungsprojekte wie das Jagdprojekt “Steinbach“ wurden nicht weiterverfolgt, obwohl dort eine wirkungsvolle Maßnahme zur Reduzierung der Wildschäden als Ergebnis hervorging, indem man dem Wild einen möglichst ungehinderten Wechsel zwischen Deckungs- und Nahrungslebensraum ermöglicht. Das ergab die Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 6/4721, vom 31. März 2016. Zum Naturlebensraum gehören insbesondere Äsungsflächen in nicht bejagten Ruhezonen sowie die Anpflanzung entsprechender Futterpflanzen.

Unser Antrag zielt bei der Änderung in Punkt 1 des Erlasses darauf ab, dass wieder wildbiologische Verträglichkeit hergestellt werden muss. Dies kann durch die Qualität der Besucherlenkung, gegebenenfalls auch mit entsprechendem Sichtschutz durch Büsche und andere Gehölze erfolgen. Durch das Vorhandensein von jagdli

chen Ruhezonen, äsungsverbessernde Maßnahmen und weitgehend störungsarme Jagdmethoden kann dieses Ziel durchaus erreicht werden. Beispiele zeigen umgesetzte Projekte im polnischen Zielona Góra, ehemals Grünberg. Eine Wildzählung, wie sie in Polen und in Österreich durchgeführt wird, wäre in Sachsen ebenfalls empfehlenswert. Dann könnten Sie erkennen, dass die Population von Rot- und Rehwild in Sachsen noch in einem verträglichen Maße zur Natur steht.

Als zweite Änderung in Punkt 1 des Erlasses fordern wir als zusätzlichen Unterpunkt f), dass vorbildliche Jagdkonzepte erarbeitet und angewandt werden. Ziel sollte sein, wieder sichtbare und tagaktive Schalenwildbestände in unseren sächsischen Wäldern und auf den Wiesen vorzufinden, um damit auch die Verbissschäden in den Wilddeckungsräumen weitestgehend zu minimieren. Nur so ist die Beobachtung des Sozialverhaltens der Rudel möglich.

Durch gezielte Abschüsse kann eine bessere wildgerechte Jagd durchgeführt werden. Die derzeit ausgeübten Jagdmethoden stehen nicht im Einklang mit der Wildbiologie und müssen als pietätlos betrachtet werden. Eine Anpassung der Jagdzeiten ist daher wieder dringend erforderlich.

Die vom Staatsbetrieb Sachsenforst sehr elitären Bewegungsjagden sollten sich auf die Monate Oktober bis Dezember beschränken. Die Jagden haben in den letzten Jahren drastisch zugenommen und stoßen auch bei der heimischen Bevölkerung auf regen Widerstand.

(Steve Ittershagen, CDU: Das ist doch Quatsch!)

Drückjagden müssen revierübergreifend und wieder mit mehr einheimischen Jägern durchgeführt werden. Eine Reduzierung der Anzahl dieser Jagden ist dringend notwendig. Auch sollten die Alttiere nicht bewusst dem Nachwuchs weggeschossen werden, um ein Überleben der Jungtiere zu verhindern. Das Gleiche gilt auch für Rehwild. Deshalb die Forderung zur Anpassung der Jagdzeiten, wie in unserem Antrag unter Punkt III beschrieben.

Grundsätzlich soll die Schonzeit für Rot- und Rehwild am 1. Januar beginnen. Für verstoßene Jungtiere, also Schmalspießer und Schmaltiere der AK1, soll im Monat Juni zusätzlich zur Jagd geöffnet werden. Sie brauchen aber jetzt nicht zu argumentieren, wir wollten die Jagdzeit verlängern, denn ich betone: Es geht hierbei um verstoßene Jungtiere, deren Alttiere bewusst weggeschossen wurden, um das Überleben der Jungtiere zu erschweren.

Rotwild aller anderen Altersklassen darf dann nur noch vom 15. August bis 31. Dezember geschossen werden. Auch für das Rehwild fordern wir eine Anpassung der Jagdzeiten. Unserer Erfahrung nach sollten Schmalrehe

vom 1. Mai bis 31. Dezember erlegt werden dürfen, Böcke ab 1. Mai, aber nur maximal bis 31. Oktober.

Zum Schutz der Kitze soll der Abschuss der Ricken erst vom 15. September bis 31. Dezember möglich sein. Derzeitige Praktiken, bei denen die Ricken den Kitzen weggeschossen werden, obwohl diese noch nicht allein überlebensfähig sind, verurteile ich zutiefst. Bei der Jagd gilt als Erstes, dem Tierschutz gerecht zu werden. Für die Minimierung von Schäden im Wirtschaftswald kommt es nach heutigem Kenntnisstand vor allem darauf an, wie gejagt wird.

Die althergebrachte reflexartige Erhöhung des Abschusses als Reaktion auf Wildschäden war offenbar nicht zielführend, denn auch nach 25 Jahren konnte der Staatsforst mit dieser Methode die Wildschäden nicht reduzieren. Daher muss in Zukunft deutlich mehr auf Jagdstrategien geachtet werden, die Hand in Hand mit dem forstwirtschaftlichen Wirtschaftskonzept der jeweiligen Region gehen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sehen also, es besteht dringend Handlungsbedarf, um die gute Harmonie zwischen Wild und Wald wieder herzustellen. Beides muss als Einheit gesehen werden. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag als erstem Schritt zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bitte zu.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Und die CDUFraktion, bitte. Herr Abg. Heinz.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst der Wein aus Sachsen, dann das Rotwild aus dem Erzgebirge: eine tolle Einstimmung auf das, was uns dann draußen erwartet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion mischt sich mit ihrem Antrag in eine Debatte ein, die vor allem zwischen Jägern, aber mittlerweile auch zwischen Jägern und Bevölkerung nicht nur sehr leidenschaftlich, sondern zum Teil sogar bösartig geführt wird.

Sie formulieren in Ihrem Antrag das Ziel:... sichtbare und tagaktive Schalenwildbestände in unserem dicht besiedelten Sachsen zu haben. – Um das zu erreichen, fordern Sie neben einer Besucherlenkung jagdliche Ruhezonen, äsungsverbessernde Maßnahmen sowie störungsarme Jagdmethoden. Konkret greifen Sie dann die Jagdausübung im Staatsbetrieb Sachsenforst auf. Sie verlangen dort eine Ergänzung im Jagderlass, deren unkonkrete Formulierung eigentlich in die „Heute“-Show gehört. Sie verlangen Schäl- und Verbissschäden – –

(Falk Neubert, DIE LINKE: Ja, Scheel!)

Nicht Scheel-, sondern Schäl- und Verbissschäden!

(Allgemeine Heiterkeit)

Schäl- und Verbissschäden sind auf ein Niveau zu reduzieren, das unter Berücksichtigung der wildbiologischen

Verträglichkeit hinsichtlich der Holzqualität und -verwendung optimal ist. Was auch immer das heißen möge …

Ich wiederhole: Schäl- und Verbissschäden sind auf ein Niveau zu reduzieren, das unter Berücksichtigung der wildbiologischen Verträglichkeit hinsichtlich der Holzqualität und -verwendung optimal ist. – Daraus kann ich nur schließen, dass es derzeit noch nicht optimal ist, das heißt, wenn es zu viel Schäl- und Verbissschäden gibt, gibt es in der Regel auch zu hohe Wilddichten.

Ansonsten fordern Sie weiter ganzheitliche und vorbildliche Jagdkonzepte und die bewussten tagaktiven Schalenwildbestände. Das wollen Sie nicht nur im Staatswald, sondern in allen Revieren in ganz Sachsen gegenüber allen Eigentümern durchdrücken. Ferner sollen die Jagdzeiten angepasst bzw. verlängert werden. Das wollen wir nicht. Wir haben mit unserem vorbildlichen Jagdgesetz versucht, die Jagdzeiten zu harmonieren. Wir wollen auch diese zusätzliche Jagderlaubnis für Schmalspießer und Schmaltiere nicht, weil das ebenfalls zur Beunruhigung von Wild in den Einstandsgebieten führt.

(Silke Grimm, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Heinz?

Ja, natürlich.

Bitte schön.

Herr Heinz, ist Ihnen bekannt, dass in dem Erlass das Thema Schäl- und Verbissschäden genauso beschrieben wird?