Wenn man gesunde Wälder hat, dann kann man auch wieder lockerer mit den Wildbeständen umgehen. Ich empfehle Ihnen wirklich, das Anhörungsprotokoll zu lesen. Es gab zu dieser Frage eine einhellige Meinung der Sachverständigen, die wir fraktionsübergreifend eingeladen hatten.
Wir haben erst vor drei Jahren die Jagdzeiten in der Altersklasse 1 beim Rotwild gesenkt. Das hat keine großen Auswirkungen.
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass die meisten Fragen, die diesen Zielkonflikt betreffen, schon im Waldgesetz, im Jagdgesetz und im Jagderlass, an den sich auch der Staatsbetrieb Sachsenforst halten muss, relativ gut geregelt sind. Wichtig ist die Feststellung: Jagd ist eine Nebennutzung im Wald. Zentrales Ziel der Waldbewirtschaftung ist ein gesunder Forst.
(Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall des Staatsministers Thomas Schmidt)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Grimm, wenn Sie mich als obersten Dienstherrn gemeint haben, als Sie vorhin auf die Teilnahme des Staatsbetriebes Sachsenforst anspielten, dann ehrt mich das zwar. Aber ich bin heute schon den ganzen Tag da und rede jetzt zum dritten Mal. Allein deshalb bin ich also heute nicht hierhergekommen, aber natürlich auch deshalb.
Genau. – Über den Wildbestand gibt es sicherlich immer kontroverse, intensive Diskussionen, nicht nur im Freistaat Sachsen; das ist wahrscheinlich überall so. Die derzeitigen Fakten sprechen dafür, dass wir uns trotz des Ziels der Dezimierung der Wildbestände um das Wild keine Sorgen machen müssen. Erste Auswertungen des Jagdjahres 2015/2016 zeigen die bisher höchste Schalenwildstrecke seit 1991. Die sächsischen Jägerinnen und Jäger haben mehr als 75 000 Stück Schalenwild erlegt; Anfang der Neunzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts waren es etwas mehr als 42 000 Stück. Die Streckenzahlen steigen übrigens nicht nur in Sachsen, sondern überall in Deutschland und im übrigen Europa. Experten sehen hierin einen deutlichen Beleg für stetig anwachsende Wildbestände. Gleichzeitig sehen Landwirte und Waldeigentümer die nachhaltige Entwicklung ihrer Betriebe durch Wildeinfluss zunehmend als gefährdet an. Das ist schon umfänglich erläutert worden.
Die Wildschäden steigen an, wenn auch regional unterschiedlich stark. Nach Meinung der Mehrheit der Wissenschaftler und der Praktiker lassen steigende Wildbestände zuvörderst auf steigende Schalenwildbestände schließen. Daher dürfen wir in unseren Anstrengungen, die Schäl- und Verbissschäden durch Reduktion der Wildbestände zu senken, nicht nachlassen.
Die Forderung der Antragsteller nach wildbiologischer Verträglichkeit bedeutet in Wirklichkeit wahrscheinlich nichts anderes, als dass weniger gejagt werden soll. Die jagdrechtlichen Vorgaben fordern, dass die Jagd bzw. die Hege so durchzuführen ist, dass Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch Wildschäden möglichst vermieden werden.
Gleichwohl werden auch in unseren Forstbezirken äsungsverbessernde Maßnahmen durchgeführt, um Wildschäden zu mindern. So legt der Forstbezirk Bärenfels derzeit 22 Wildwiesen in den Gebirgsrevieren Scheller
Um die Diskussion zum Rotwild auch auf eine fundierte wissenschaftliche Basis zu stellen, untersuchen derzeit Wissenschaftler der TU Dresden in Tharandt gemeinsam mit Sachsenforst die Population des Rotwildes im Erzgebirge. Sie analysieren dabei unter anderem, welche Auswirkungen Jagd und Waldbesucher auf den Wander- und Aktivitätszyklus des Rotwildes haben.
Meine Damen und Herren! Die erforderliche Reduktion führt nicht zu einer Gefährdung und schon gar nicht zur Ausrottung der Wildbestände, auch nicht des Rotwildbestandes. Das haben übrigens neun von zehn Sachverständigen im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft am 4. Dezember 2015 bestätigt; ein Sachverständiger hat gesagt, er wisse es nicht.
Die Jagdzeiten wurden bereits mit der Jagdrechtsnovelle 2012 verkürzt. Dies geschah vor allem unter dem Einfluss neuester wildökologischer Erkenntnisse, um den Jagddruck auf alle Wildarten zu senken und damit jagdbedingte Störungen so weit wie möglich zu vermeiden, um die Tiere gerade in der Setz- und ersten Aufzuchtzeit weniger zu stören, die Jagd dann durchzuführen, wenn das Schalenwild verstärkt aktiv ist. Deshalb bringt ein Vorziehen der Jagdzeiten nichts. Das würde genau in die Zeit der Setz- und ersten Aufzuchtzeit hineinfallen. Das wollen wir nicht.
Insofern sehe ich keinen Änderungsbedarf an unserem jagdlichen Regelwerk, um das uns übrigens viele andere Bundesländer beneiden. Wenn man ankündigt, wir können gern das Jagdgesetz ändern, kommt von vielen Jägern ein „Bloß nicht“, wir sind durchaus zufrieden, wie die Jagd in Sachsen geregelt ist. Die von Ihnen geforderte Verkürzung der Jagdzeit für den Rehbock wäre gerade im Hinblick auf die Wildbiologie kontraproduktiv. Die Effizienz der herbstlichen Bewegungsjagd würde deutlich verringert. Es müssten mehr Einzeljagden durchgeführt werden. Dies würde zu einem deutlichen Mehr an jagdlichem Störungsdruck und mehr Stress für das Wild führen. Das kann aus wildbiologischer Sicht nicht zielführend sein.
Im Übrigen messe ich eine erfolgreiche Jagd nicht an sichtbaren und tagaktiven Wildbeständen, wie hier gefordert. Ob unser Jagdkonzept erfolgreich umgesetzt wurde, messe ich am Zustand unserer Wälder, an sichtbaren Schäden, gerade an den bei uns im Hinblick auf den Klimawandel durchgeführten und äußerst wichtigen Waldumbaumaßnahmen. Leider lassen die gegenwärtigen Wildbestände eine natürliche Verjüngung noch nicht im erforderlichen Umfang zu. Verbissempfindliche Baumarten, wie Eiche und Weißtanne, die ganz wesentlich den sächsischen Zukunftswald prägen sollen, müssen fast überall durch Zäune oder andere Maßnahmen vor dem Schalenwild geschützt werden. Kollege Günther hat schon dargestellt, wozu es führt, wenn so ein Zaun kaputt ist.
Fachlich gesehen hängt die Frage, ob Wildbestände tagaktiv und sichtbar sind, in erster Linie daran, wie intensiv und wann das Wild an der Wald-/Feldgrenze bejagt wird. Hier werden zweifellos auch Fehler gemacht. Das ist durchaus unumstritten. Der Jagddruck auf den dem Wald vorgelagerten Grünlandbereich muss reduziert werden, damit das Wild dort in Ruhe seine artgerechte Nahrung aufnehmen kann. Forderungen mancher Hegegemeinschaften auf Ausnahmen vom bestehenden
Nachtjagdverbot, das im Übrigen vom Staatsbetrieb Sachsenforst strikt eingehalten wird, wirken diesem Ziel ganz erheblich entgegen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist somit nicht notwendig. Vielmehr kommt es darauf an, dass der bestehende jagdliche Rechtsrahmen, der nach Einschätzung vieler Experten beste Voraussetzungen für ein anforderungsgerechtes Wildtiermanagement bietet, durch die Jagdrechtsinhaber, die Jagdausübungsberechtigten und die Bewirtschafter genutzt wird. Ich lade Sie ein, uns dabei zu unterstützen.
Da es vor der Sommerpause meine letzte Rede ist, möchte ich mich bei allen für die gute und manchmal kontroverse, aber trotzdem konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten bedanken. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer, den Landwirten eine gute Ernte und freue mich auf die Fortsetzung im August.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Winkler, da keine Kurzintervention möglich war, sage ich Ihnen, ich bin Vertretung im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss unserer Fraktion und war zu der Anhörung am 4. Dezember anwesend. Dort waren unterschiedliche Meinungen zu hören.
Und, Herr Günther, nicht weil der Januar kälter ist, soll im Januar nicht mehr gejagt werden. Es gibt eine biologische Wildfolge, die man beachten sollte. Da sind gewisse Schonzeiten notwendig. Es geht hier nicht um warm oder kalt.
Dieses sächsische Negativbeispiel wird nun auch seit 2015 in Baden-Württemberg nachgemacht. Die Jagdzeiten für Rehböcke wurden um dreieinhalb Monate bis 31. Januar verlängert. Dort ergab die Antwort auf eine Nachfrage eines Forstmannes, wieso im November, Dezember und Januar Rehböcke geschossen werden dürfen: „Wir verlieren bei den Drückjagden beim Ansprechen des Wildes zu viel Zeit.“ Ich stelle fest, wenn das
Ziel einer Bewegungsjagd nur Zahl vor Wahl ist, bleibt der Hegegedanke auf der Strecke. Oder können die sogenannten Schießer, die als Gastjäger eingeladen werden, im Winter einen Rehbock nicht von einem weiblichen Tier unterscheiden? Sollen dadurch Fehlabschüsse vermieden werden?
Auch die bessere Zusammenarbeit zwischen den Jägern und den Land- und Forstwirten und vor allem mit dem Staatsunternehmen Sachsenforst sowie mit den privaten Waldbesitzern und Freizeitjägern ist dringend notwendig. Und, Herr Minister Schmidt, ich habe nicht gesagt, wir wollen kein Wild oder weniger Wild schießen, sondern anders. Es muss andere Jagdmethoden geben, bei denen sich das Wild wieder sicher fühlt, sich nicht verängstigt in den Wald zurückzieht und dadurch die Verbissschäden in hoher Zahl fabriziert. Nur so können langfristig alle Interessen in einem harmonischen Miteinander vereint werden, denn Wild und Wald müssen dringend wieder als Einheit gesehen werden.
Ich mache es jetzt kurz, da der Herr Präsident heute zum Sommerempfang lädt. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, machen Sie es doch wie so oft, wenn
Dann findet er Zustimmung bei den sächsischen Jägern und das Wild und der Wald werden es Ihnen danken. Oder Sie kürzen das Ganze ab, weil jetzt ziemlich lange Pause ist und stimmen unserem Antrag heute zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lasse nun abstimmen über die Drucksache 6/5389. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Bei Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Bevor ich auf den populistischen Antrag der AfD eingehe, möchte ich kurz etwas zur Problematik Rotwild und Waldverjüngung sagen. Ich möchte Ihnen darstellen, dass die Koalition dieses Thema bearbeitet und – das möchte ich ausdrücklich betonen – die demokratischen Oppositionsfraktionen dies konstruktiv begleitet.
Wir haben in der „Waldstrategie 2050“ das Ziel festgelegt, die Wälder an die Klimabedingungen anzupassen. Das geht nur mit einem Mix von natürlicher Verjüngung der Waldbestände und einer künstlichen Waldverjüngung, und sicherlich kommt der weiteren Verjüngung der Schalenwildbestände für die Zielerreichung eine Bedeutung zu.
Insbesondere im Erzgebirge ist dabei die Rotwildproblematik ein Thema. Wie Sie wissen müssten, hat der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zum Rotwild und zur Waldverjüngung eine sehr aufschlussreiche öffentliche Anhörung durchgeführt. Es war eine Anhörung, die – darin waren sich alle Sachverständigen und demokratischen Fraktionen einig – sehr zur Versachlichung der teilweise emotional geführten Debatten beigetragen hat.