Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion wird den Antrag ablehnen. Ich glaube, niemand hat etwas anderes erwartet.
Herr Bartl, Sie haben uns vorhin vorgeworfen, dass wir schon wieder umfallen und vor der Wahl etwas anderes gesagt hätten, als jetzt. Sie hatten Herrn Müntefering zitiert und Ähnliches mehr.
Wir sollten uns schon darüber im Klaren sein, dass wir für das, was Sie mit diesem Antrag vorhaben, eine Verfassungsänderung brauchen.
Sie stellen diesen Antrag in dem Bewusstsein, dass es in diesem Hohen Haus eine verfassungsändernde Mehrheit dafür nicht geben wird. Sie wollen damit offensichtlich unter anderem unsere Fraktion dazu bringen, sich in einen Widerspruch zum Koalitionspartner zu begeben.
Ich kann dazu nur sagen: Das werden wir nicht tun. Wir haben einen Koalitionsvertrag geschlossen, der bestimmte Grundlagen hat. Wir würden uns auch wünschen – das weiß jeder –, an bestimmten Punkten ansetzen und Dinge verändern zu können, was die unmittelbare Demokratie angeht. Aber es ist in diesem Haus nur mit Zweidrittelmehrheit beschließbar.
Ich finde es gut, dass wir diese Debatte führen. Ich finde es gut, dass Sie uns daran erinnern, dass in diesem Bereich ein Reformbedarf besteht. Aber uns vorzuwerfen, wir würden einer Verfassungsänderung nicht zustimmen, die allerdings gar nicht vollzogen werden könnte, weil es dafür keine Mehrheit gibt, das halte ich doch für ein bisschen – na ja, wie soll ich es sagen? – doppelbödig.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege, hatte Kollege Dulig oder hatte Ihre Partei, als sie im Jahre 2014 im Wahlkampf antrat und den Wählerinnen und Wählern versprach, dass mit der SPD die Quoren verändert würden, –
Das heißt, wir regieren auf der Basis eines Kompromisses. Das ist Ihnen aber doch bekannt. Ich meine, wir betreiben doch gerade Schattenboxen, Herr Bartl. Was soll das?
Ja, Kollege, noch einmal meine Frage: Es gibt eine klare Aussage der SPD im Wahlkampf 2014, also für diese Legislaturperiode, dass sich die SPD für die Änderung der Quoren einsetzen wird.
Herr Bartl, die SPD hat dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen und sich, was diese Frage angeht, nicht durchsetzen können.
Die SPD hat trotz dieser durchaus wichtigen Frage entschieden, einen Koalitionsvertrag abzuschließen.
Ich glaube, diesbezüglich brauchen wir nichts zu bemänteln und nichts zu verstecken. So einfach ist das.
Die Koalitionsverhandlungen sind intransparent, da gebe ich Ihnen recht. Aber das ist, glaube ich, überall so.
Es ist aber insofern transparent, als der Koalitionsvertrag ja da ist, meine Damen und Herren. Jeder kann hineinschauen.
Nun noch einige Punkte, Herr Bartl, weil Sie meinen, wir hätten nicht diskutiert. Wir haben im Ausschuss diskutiert, und wir haben in der Anhörung mit den Sachverständigen diskutiert. Ich bin auch gern bereit, auf einige Ihrer Punkte einzugehen. Das ist überhaupt keine Frage.
Wesentliches Thema Ihres Antrags ist die Senkung der Quoren. Die Senkung der Quoren kann durchaus sinnvoll sein, wobei ich mich diesbezüglich den Ausführungen des Kollegen Modschiedler anschließen möchte. Auch ich glaube, dass wir eine andere politische Kultur im Lande brauchen. Das ist nicht nur über Quoren zu heilen, sondern wir brauchen einfach mehr Diskurs in der Bevölkerung und mit der Bevölkerung. Deswegen ist dies wahrscheinlich das Erste, das man anstreben sollte.
Deswegen finde ich auch diese ganzen Fragen, ob man Foren einberuft, in denen man über Gesetzgebungsänderungen oder neue Gesetze diskutieren soll, nicht verkehrt. Ich würde das nicht so abtun wollen, auch wenn es vielleicht einmal nicht funktioniert und wir beim Schulgesetz große Probleme damit hatten. Ich finde den Ansatz erst einmal richtig. Die Frage ist: Wie gehen wir in der Politik damit um?
Die Quoren könnte man senken. Wir würden allerdings – völlig abweichend von Ihrem Antrag – Wert darauf legen, dass auf eine reine Prozentzahl gegangen wird. Wir hatten darüber im Ausschuss schon diskutiert. Ich will das gar nicht vertiefen. Ich meine nur, dass im Zeitalter des Internets jederzeit erkennbar ist, wie viel Wahlbevölkerung es in Sachsen gibt. Daraus dann eine Prozentzahl abzuleiten ist, glaube ich, für jeden Initiator der Volksgesetzgebung möglich.
Sie wollen die allgemeine politische Willensbildung über irgendein Thema zum Gegenstand der Volksgesetzgebung machen, also außerhalb der Gesetzgebung. Das würden wir nicht für richtig halten, weil wir meinen, dass damit – wie soll ich sagen? – einem Populismus Tür und Tor geöffnet und in der Regel über Dinge abgestimmt würde, die die Debatte im Landtag oder die Debatte in der Öffentlichkeit nur verlängern und verstärken sollen. Das halten wir nicht für vernünftig.
Ich möchte auf die Frage der Referenden eingehen. Auch bei Referenden sind wir der Meinung, dass der Landtag nicht berechtigt sein sollte, dem Volk Gesetze zur Abstimmung vorzulegen, weil er sich damit aus seiner Verantwortung stehlen könnte. Der Bürger müsste dann wieder selbst entscheiden, obwohl er für bestimmte Aufgaben die Gesetzgebung an das Parlament delegiert hat.
Aber auch das haben wir im Ausschuss alles schon diskutiert. Wir können das bei Gelegenheit fortsetzen. Ich wollte damit nur anmerken, dass wir diese Dinge schon angesprochen hatten.
Ein wesentlicher Punkt für mich ist aber der Inhalt. Ich meine damit die Bearbeitungsfristen im Landtag, also den Zeitpunkt zwischen der Einreichung eines Volksantrages und der Ermöglichung, darüber hinaus ein Volksbegehren einzuleiten. Diese Sechsmonatsfrist wollen Sie verkürzen. Das halten wir für verkehrt. Wir sind der Meinung, dass der Volksantrag ein sehr sinnvolles Instrument ist und nicht nur dazu dient, ein Volksbegehren einzuleiten. Wir sind der Meinung, der Volksantrag sollte dazu dienen, im Parlament eine Diskussion über diesen Inhalt zu führen. Wir haben die Geschäftsordnung zu Beginn der Legislaturperiode schon dahin gehend geändert, dass der Landtag zumindest beschließen kann, die Volksinitiatoren auch im Plenum zu hören. Dann sollte möglicherweise sogar eine Anhörung von Fachleuten stattfinden können. Der Landtag muss dann sorgfältig abwägen, ob er diesen Volksantrag annimmt oder ihn ablehnt und damit den Weg für ein Volksbegehren freimacht.