Protokoll der Sitzung vom 01.09.2016

In der Saison 2016/2017 sind nunmehr fünf Vereine in den höchsten drei Spielklassen zu berücksichtigen. Hinzu kommt noch eine ganze Menge Begegnungen in der Regional- und Oberliga. Wir haben also eine Vielzahl von Spielen, die Maßnahmen aller Verantwortlichen erfordern,

sodass die Störungen während des Spiels, aber auch im Rahmen von An- und Abreisen verhindert werden. Deshalb verfolgen wir in dieser Saison das Ziel, den störungsfreien Verlauf der Fußballspiele zu gewährleisten. Die Einsatzkonzeptionen der Polizeidirektionen wurden auf die veränderten Gegebenheiten angepasst. Die sächsische Polizei ist auf die Saison 2016/2017 entsprechend vorbereitet.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Waren Sie fertig?

Ich muss ja die Redezeit einhalten, die abgelaufen ist. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die ich gestern gesammelt habe, habe ich schon ganz sorgenvoll auf die Uhr geschaut.

(Heiterkeit bei der CDU und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Die Redezeit ist nunmehr wirklich überschritten.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

EU-Transparenzregister – Keine Anmeldepflicht

für Vertreter von Bundesländern und Kommunen

Drucksache 6/5606, Prioritätenantrag der Fraktionen CDU und SPD

Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Schiemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission, die Transparenz der Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu erhöhen, grundsätzlich. Dabei soll das auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem EU-Parlament und der EUKommission im Jahr 2011 geschaffene Transparenzregister erweitert und das Konzept überarbeitet werden. Dieses Register ist ein öffentliches Internetportal, das offenlegen soll, welche Unternehmen und Organisationen Einfluss auf die EU-Rechtsetzung nehmen. Erfasst werden bei der derzeitigen freiwilligen Registrierung der Name des Unternehmens oder der Organisation, deren Ziele, Interessen und Vorhabensbereiche, die Anzahl der Angestellten sowie die Namen derer, die mit der Beobachtung der Europäischen Union und den Vorhaben der Europäischen Union befasst sind und die Einfluss auf die EURechtsetzung nehmen.

Wir sprechen hier von über 20 000 Lobbyisten, die ohne demokratische Legitimation oft unbemerkt an der EURechtsetzung mitgewirkt haben oder mitwirken. Bislang

ist die Registrierung freiwillig – mit der Einschränkung, dass bereits seit 2014 interne Leitlinien der EU-Kommission eine Eintragung ins Register als Voraussetzung für Gespräche für bestimmte Berufsgruppen vorschreiben. Die Registrierungspflicht für Gesprächspartner der EUInstitutionen soll mit dem jetzigen Entwurf erweitert werden.

Ich gehe davon aus, dass dies dem Schutz der Grundpfeiler der Demokratie, die diese Europäische Union als Fundament hat, dient. Es soll ein Schutz vor Interessenkonflikten hergestellt werden. Natürlich soll es auch Öffentlichmachung geben. Es soll nachprüfbar sein, wer sich unzulässig in EU-Rechtsetzungsvorhaben einbringt. Es soll eine gerechte Behandlung der EU-Bürger entstehen, das heißt, es soll nach dem Gleichheitsgrundsatz jeder Bürger das gleiche Recht haben. Es soll dieses Recht nicht den Lobbygruppierungen aus Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen vorbehalten sein. Die Nachweispflicht der EU-Organisationen soll damit nachweisbar und transparent gestaltet werden. Ob damit die unzulässige Einflussnahme auf die EU-Rechtsetzung reduziert wird, bleibt künftig abzuwarten. Dennoch ist die jetzige Initiative längst überfällig.

Wie unserem Antrag zu entnehmen ist, gibt es für uns als Verfassungsstaat Freistaat Sachsen einen nicht zu akzep

tierenden Änderungsvorschlag. Zu den geplanten Änderungen gehört im Entwurf eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs – ich zitiere – „auf regionale Behörden und ihre Vertretungen“. Nach übereinstimmender Lesart würde dies derzeit auf die 16 deutschen Länder und die Länder der Republik Österreich zutreffen. Diese müssten dann gleichsam mit ihren Vertretungen ebenfalls eine Registrierung im Transparenzregister vornehmen. Diese Gleichstellung der regionalen lokalen Behörden und Vertretungen mit Lobbyverbänden, mit Einzelinteressen von Konzernen oder Nichtregierungsorganisationen ist ungeheuerlich und muss korrigiert werden.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Man kann gewählte Staatsorgane, Verfassungsorgane nicht mit Lobbyvertretern, die Einzelinteressen darlegen, gleichsetzen. Dies ist nicht zulässig. Es ist im demokratischen Staatsgefüge und im demokratischen Denken nicht zulässig.

Im Gegensatz zu den Lobbyisten sind der Sächsische Landtag und die Staatsregierung dem Gemeinwohl verpflichtet. Deshalb bedarf es keiner Registrierung. Wir fordern die EU-Kommission auf, bei der Überarbeitung des EU-Transparenzregisters die deutschen Länder aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen. Dies trifft dann auch für die im Freistaat Sachsen nach der Verfassung vorgeschriebene Selbstverwaltungsgarantie der

Kommunen zu. Deshalb dürfen der Freistaat und seine Kommunen nicht mit wirtschaftlichen Interessenvertretern oder Nichtregierungsorganisationen gleichgesetzt werden. Ein Zwang zur Registrierung muss entfallen.

Im Übrigen überschreitet die Registrierungspflicht die normativen Grenzen des EU-Vertrages. Der EU-Vertrag regelt im Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 Folgendes – ich zitiere –: „Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedsstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.“

Unter Beachtung der Regelungen im Grundgesetz nach Artikel 23 und Artikel 79 muss der EU-Kommission klar sein: Der Freistaat Sachsen wirkt an der EU-Rechtsetzung mit. Er ist nicht Außenstehender, sondern Mitwirker an dem EU-Rechtsetzungsverfahren. Deshalb haben wir mit dem Antrag auf den nötigen Korrekturbedarf der EUTransparenzrichtlinie hinweisen wollen.

Auch diese Initiative der EU-Kommission – und das ist meine sehr kritische Anmerkung – zeigt einmal mehr den Reformbedarf der Europäischen Union. Die Demokratie ist nicht zur Disposition zu stellen. Die Demokratie und die Beteiligung der EU-Bürger müssen an dieser Stelle gestärkt werden. Es darf nicht zu einer weiteren Vergrößerung der Distanz zwischen den EU-Institutionen und den EU-Bürgern kommen. Nationales Verfassungsrecht muss bei den Entwürfen beachtet werden. Die nationale Entscheidungskompetenz – das ist meine feste Überzeugung

muss künftig noch mehr gestärkt werden, weil wir uns nicht ständig mit diesen Fragen auseinandersetzen wollen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach Ablauf der öffentlichen Konsultationen will der Sächsische Landtag seine Positionen darstellen und der Positionierung anderer Landtage in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich beitreten. Sollte der Antrag eine Zustimmung in diesem Hohen Hause erhalten, bitten wir den Herrn Präsidenten des Sächsischen Landtags um Zuleitung des Beschlusses an die EU-Kommission, das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei der AfD)

Für die SPDFraktion Herr Baumann-Hasske, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament wollen die Gesetzgebungstätigkeit in Brüssel, aber auch den Austausch mit den in Brüssel angesiedelten Lobbyisten, darüber hinaus aber auch mit allen Europäerinnen und Europäern transparenter machen.

Das ist notwendig; denn nicht ganz zu Unrecht steht die Europäische Union in dem Ruf, unter starkem Einfluss von Lobbyisten zu stehen. Dagegen ist das Transparenzregister, über das wir heute diskutieren, ein durchaus geeignetes Mittel.

Man kann sich auch Zahlen ansehen. Bereits die BarrosoKommission – also die letzte Europäische Kommission – hatte einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen. Sie hatte zunächst einmal dafür gesorgt, dass sich diejenigen, die mit der Kommission allein sprechen wollten, in ein Transparenzregister eintragen mussten. Bis zum 31. Oktober 2014, also zu dem Zeitpunkt, als die jetzige Kommission ihre Tätigkeit aufgenommen hat, gab es in dem Transparenzregister 7 020 Einträge. Jetzt gibt es zu den gleichen Bedingungen – wir haben die neue Regelung noch nicht im Transparenzregister – immerhin 9 286 Einträge, Stand 1. März 2016.

Das Instrument wird also angenommen. Es soll allerdings ausgedehnt werden, und zwar auf das Europäische Parlament; zu meiner gewissen Verunsicherung nicht auf den Europäischen Rat. Auch dort wäre es sinnvoll, dass die Öffentlichkeit mitbekommen könnte, wer eigentlich mit wem spricht.

Wenn wir über das Transparenzregister nachdenken, dann kann es auch sinnvoll sein, überhaupt alle zu erfassen, die mit Kommission oder Parlament sprechen. Das scheint die Intention gewesen zu sein, als der Entwurf, über den wir heute sprechen, in die Anhörung ging.

Nun ist es allerdings etwas schwierig, diejenigen, die als Teile der öffentlichen Verwaltung, als Teile der nationalen Gesetzgebung, als regionale Gesetzgeber, als kommunale Verwaltungen am Gesamtprozess der Rechtsfindung mit der Europäischen Union beteiligt sind, gleichzeitig in ein Transparenzregister zwingen zu wollen, das eigentlich dazu dient, dass unlautere Einflussnahme von außen, von Dritten aus der Wirtschaft, erfasst wird. Ich kann also nachvollziehen, dass man sich dagegen wehrt und sagt: Diejenigen, die eigentlich an diesem demokratischen Austausch beteiligt sind, sollten nicht denjenigen gleichgestellt werden, die möglicherweise unzulässig Einfluss nehmen. Deswegen kann ich es gut nachvollziehen und unterstütze den Sinn und Zwecke dieses Antrages, den wir heute gemeinsam eingebracht haben.

Einen Verstoß gegen die EU-Verträge würde ich nicht beanstanden wollen. Herr Kollege Schiemann, ich habe es eben bei Ihnen so mitbekommen. Natürlich sind wir im Artikel 4 des EU-Vertrages erwähnt, aber damit ist nicht unbedingt verbunden, dass es unzulässig wäre, uns zu registrieren. Gleichwohl, denke ich, ist die Intention dieses Antrages ausgesprochen sinnvoll.

Meine Damen und Herren! Ich gehe allerdings davon aus, dass wir in Zukunft noch mehr Transparenz auf der europäischen Ebene benötigen werden. Dazu wird dieser Schritt insgesamt nicht ausreichen. Was ich damit meine, ist, dass auch der Europäische Rat von mehr Transparenz erfasst sein müsste. Ich bin darum sehr froh, dass das Europäische Parlament jetzt einbezogen ist; denn wer von Ihnen vielleicht schon mal das Europäische Parlament besucht hat und die Gepflogenheiten innerhalb des Hauses kennt, der wird feststellen, dass es dort sehr große Konferenzräume gibt, in denen regelmäßig Mittag- und Abendessen mit Lobbistengruppen stattfinden, und zwar unter Einbeziehung sowohl von Europaparlamentariern als auch Vertretern der Kommission. Gelegentlich sind auch Vertreter des Europäischen Rates anwesend. Ich denke, dass gerade diese Kontaktmöglichkeiten gegeben sein müssen. Man sollte sich darüber austauschen können. Aber ich denke auch, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat zu erfahren, wer mit wem zusammentrifft und worüber dabei gesprochen wird.

Dieses Maß an Transparenz scheint mir auch mit dem vorliegenden Entwurf noch nicht erreicht zu sein. Man wird noch daran arbeiten müssen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die Linksfraktion; Herr Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sich mich eingangs einige Dinge feststellen. Also, es ist schon lustig, wenn hier ein Prioritätenantrag verhandelt wird und, offen gestanden

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

da gebe ich Ihnen recht, nicht nur in Ihrer Fraktion, auch bei uns im Grunde –, der Laden halb leer ist. Das ist in dem Sinne ein ganzer Gegensatz zum Prioritätenantrag.

(Marko Schiemann, CDU: Wir sind ja da!)

Zweitens, Prioritätenantrag heißt aber auch, dass man der gesamten Angelegenheit insgesamt die Priorität zumisst – und zwar nicht nur während des Plenums, liebe Kolleginnen und Kollegen –, wenn dann schon fast auf einen Bettelbrief des Ministers niemand rechtzeitig reagiert, um aus dem Landtag, aus den Koalitionsfraktionen heraus endlich aus der Knete zu kommen.

Dritter Satz. Lieber Kollege Schiemann, mit dem großen Zeigefinger auf die europäische Ebene zu zeigen ist immer sehr einfach. Das macht ja die Landesebene, die kommunale Ebene unwahrscheinlich gern: Die da oben sind schuld in Europa. Wir sind die Braven, die Anständigen, die Artigen.

(Marko Schiemann, CDU. Da oben ist nur der Herrgott!)

Liebe Leute! Dass dieser Antrag überhaupt heute hier verhandelt wird, ist nicht euer Verdienst, sondern ist das Verdienst dieser interinstitutionellen Vereinbarung, an die sich ein Konsultationsverfahren angeschlossen hat, das ihr verpennt habt.

(André Barth, AfD: Genau! Da hat er recht!)