Protokoll der Sitzung vom 01.09.2016

Das bedeutet, um die Entwicklung deutlich zu machen, weil man daraus etwas ablesen kann, Folgendes: Am 31. Dezember 2012 gab es insgesamt 37 329, davon 10 212 in Dresden und 22 543 in Leipzig. Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren es 34 733, davon 10 505 in Dresden und 21 007 in Leipzig. Am 31. Dezember 2014 – es fand eine weitere Reduzierung statt – waren es 32 608, in Dresden 10 354 und in Leizig 20 539. Am 31. Dezember 2015 – also Ende vergangenen Jahres – waren es nur noch 11 766. Nun ist der deutliche Unterschied erkennbar. In Dresden waren es immer noch 10 286, in Leipzig aber nur noch 391.

Regional betrachtet befinden sich die meisten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen in den Städten Dresden und Leipzig. Warum ist das so? Diese beiden Städte verfügten zu DDR-Zeiten über große Wohnungsgesellschaften, die hoch verschuldet waren. Nach der Wende erhielten sie Fördermittel nach dem Altschuldenhilfegesetz. Im Gegenzug dazu mussten die Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung zur Verfügung gestellt werden. In den ländlichen Gebieten sowie in Chemnitz war dies nicht in diesem Maße der Fall, sodass sich die Anzahl der dort vorhandenen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Grenzen hielt. Die Anzahl der Wohnungen mit Belegungsrechten ist deutlich gesunken. Ich habe es Ihnen anhand der Jahresscheiben deutlich gemacht, da die auf dem Altschuldenhilfegesetz beruhenden Belegungsrechte Ende des Jahres 2015 für diese Wohnungen ausgelaufen sind.

Jetzt kommen wir zur regionalen Besonderheit: Während die Stadt Dresden die Belegungsrechte mit den Wohnungsgesellschaften vertraglich verlängert hat, ist dies in Leipzig nicht erfolgt. Deswegen ist das dort umgekippt.

Weil wir seit einiger Zeit ein Zuzugsverhalten insbesondere in den Städten Dresden und Leipzig – ich verweise auf die Anmerkungen, die ich vorhin gemacht habe – erkennen, ist natürlich ebenso die Nachfrage angestiegen. In diesen Städten und den benachbarten Gemeinden sind ebenfalls ansteigende Mietpreise zu erkennen. Preiswerte Wohnungen werden geringer, sodass ein sozialer Wohnungsbau mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung in Zukunft wieder sinnvoll erscheint. Deshalb erarbeiten wir derzeit die Förderrichtlinie und haben diesen Kriterienkatalog aufgestellt. Dieser soll sich an dem Wohnungsbedarf orientieren. Es soll aber keine Gebietskulisse vorgegeben werden, damit auch diejenigen, die die Kriterien erfüllen, in Zukunft in die Förderkulisse fallen.

Die AfD-Fraktion ist an der Reihe; Herr Spangenberg, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister Ulbig, vielen Dank. Die Fragen auf meinem Zettel kann ich gar nicht stellen, weil Sie schon alles beantwortet haben. Das ist wunderbar.

Trotzdem möchte ich folgende Fragen stellen: Sehen Sie eventuell Probleme mit der Förderung in den Ballungsgebieten, dass sich der Leerstand im ländlichen Raum vergrößert? Inwiefern hat sich die Kappungsgrenze, die in Dresden eingeführt wurde, ausgewirkt? Haben Sie die Absicht, eventuell auch die Mietpreisbremse für Sachsen in Angriff zu nehmen?

Vielen Dank.

Das ist ein Fragenkatalog. Deshalb möchte ich zu dem Thema Ballungszentren auf der einen Seite und ländlicher Raum auf der anderen Seite auf meinen Einführungsbericht hinweisen. Ich hatte deutlich zu machen versucht, dass wir mit dem Katalog und dem Mix an Angeboten darauf achten werden, dass es nicht zu einer einseitigen Förderung in den Ballungszentren kommt. Im ländlichen Bereich müssen wir ebenso die Förderung entsprechend ausgestalten.

Ich habe darüber gesprochen, dass im Gespräch mit Herrn Dulig die Überlegungen weitergeführt werden sollen, wie durch eine vernünftige ÖPNV-Anbindung Städte, die ein Stück weiter von den Zentren entfernt noch guten, aber durchaus preiswerteren Wohnraum anbieten, angebunden werden können. Damit können die Menschen, die in den Ballungszentren Arbeit finden, schnell in die Zentren gelangen und gegebenenfalls auf preiswerteren und vorhandenen Wohnraum zugreifen. Wenn man von den Zentren nach außen geht, findet man schnell sich verändernde Situationen, was den Leerstand anbelangt. Mit rund 10 % sind wir als Freistaat Sachsen das Bundesland mit dem höchsten Leerstand bundesweit. Das möchte ich zu diesem Themenkomplex sagen.

Bezogen auf die Frage, ob wir vorhaben, eine Mietpreisbremse einzuführen, möchte ich Folgendes sagen und es an dieser Stelle gern noch einmal wiederholen, weil wir dieses Thema regelmäßig angesprochen haben. Es gibt durchaus unterschiedliche Voraussetzungen für die Kappungsgrenze und die entsprechende Preisbremse. Ich verkürze es einmal: Wir stehen einer Mietpreisbremse dem Grunde nach aufgeschlossen gegenüber. Wir argumentieren aber, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Mietpreisbremse vorhanden und gewährleistet sein müssen.

Das sind die Zahlen, die wir derzeit zugrunde gelegt haben – zugegebenermaßen mit dem empirica-Gutachten, welches noch bis zum 2. Quartal 2015 galt. Das sind nicht die aktuellsten, weil insbesondere in den Ballungsgebieten die Entwicklung sehr dynamisch ist. Derzeit sind die Voraussetzungen noch nicht erfüllt. Wir gehen mit diesem

Thema aber sehr offen um und haben den beiden Städten Dresden und Leipzig – hier kommen wieder diese beiden – immer deutlich gesagt, dass wir der Einführung einer Mietpreisbremse offen gegenüberstehen, wenn sie durch eigene Zahlen untermauern, dass die Entwicklung vorangeschritten ist und dass die Voraussetzungen gewährleistet sind.

Für die Fraktion GRÜNE Herr Günther, bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, dass Sie für die verschiedenen Regionen an einen Instrumentenmix denken. Ich habe eine Frage speziell zum sozialen Wohnungsbau und diesem Förderinstrument: Der Bund stellt jetzt jährlich 117 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2017 und 2018 sind für den Titel „Sozialer Wohnungsbau“ jeweils nur reichlich 50 Millionen Euro vorgesehen, und in diesem Haushaltstitel befinden sich neben dem sozialen Wohnungsbau auch noch andere Fördergegenstände. Die Frage ist: Wie viele von den 117 Millionen Euro sollen tatsächlich bei dem sozialen Wohnungsbau ankommen und warum nicht die kompletten 117 Millionen Euro? Es gibt noch andere Förderinstrumente, mit denen man diese anderen städtebaulichen Dinge regeln kann. Haben Sie irgendeine Vorstellung, wie viele Wohnungen damit jährlich mit Belegungs- und Mietpreisbindung entstehen sollen?

Zu diesem Fragenkomplex möchte ich Folgendes sagen: Wir haben im Entwurf des Doppelhaushaltes für 2017

53,54 Millionen Euro und für 2018 52,54 Millionen Euro eingeplant. Das sind die Zahlen, die für beide Jahre vorgesehen sind. Sie haben mit Ihrer Frage intendiert völlig recht, dass diese Mittel für die gesamte Wohnraumförderung mit allen sozialpolitischen Aspekten – und damit nicht nur für die neue Sozialwohnraumförderung im engeren Sinne – zur Verfügung stehen. Wir möchten damit das neu aufgelegte Zinsverbilligungsprogramm, die Richtlinie Wohnraumförderung dem Grunde nach weiterführen, und hierfür brauchen wir von den 106 Millionen Euro entsprechende Mittel. Weiterhin sollen noch weitere Fördertatbestände bedient werden, beispielsweise die barrierearme Anpassung von Mietwohnungen und gegebenenfalls auch wohnungswirtschaftliche Modellprojekte. Daher sieht die bisherige Planung für die von Ihnen konkret nachgefragte Sozialwohnraumförderung mit

Mietpreis- und Belegungsbindung so aus, dass wir für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 40 Millionen Euro und damit insgesamt 80 Millionen Euro reserviert haben.

Meine Damen und Herren, wir gehen in die zweite Runde und können damit auch den zweiten Themenkomplex „Sicherheit im Fußball“ aufrufen. Ich rufe jetzt Herrn Fritzsche von der CDU auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte noch einen Moment beim Thema Wohnungsbau und Stadtentwicklung verweilen und Sie zu einem zentralen Programm der letzten Jahre fragen. Mich interessiert, wie es mit dem Bund- und Länderprogramm „Stadtumbau Ost“ weitergeht.

Herr Fritzsche, das ist eine weitere Facette in dem gesamten Fragen- und Förderpaket. Das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ hat seit 2002 wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Wohn- und damit auch Lebensqualität der Menschen in den geförderten Quartieren verbessert hat. Bund und Freistaat haben die Gemeinden bei der Anpassung und Gestaltung städtebaulicher Strukturen an die veränderten demografischen Rahmenbedingungen unterstützt. Die Gemeinden konnten in dem Zeitraum 2002 bis 2016 über 1 Milliarde Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 festgelegt, die Stadtumbauprogramme Ost und West zu einem inhaltlich aufgewerteten – und wie es dort heißt – integrierten Stadtumbauprogramm zusammenzuführen. Die beiden Programme wurden im vergangenen Jahr evaluiert.

Der Endbericht liegt mittlerweile vor. Auch dieser Evaluierungsbericht macht deutlich, dass die Gemeinden sowohl in Ost als auch in West – es gab in letzter Zeit immer die Diskussion und mehr oder weniger ein Tauziehen, wer mehr Förderung erhält – weiter dringenden Unterstützungsbedarf haben. Der Freistaat Sachsen hat sich auch für die Fortführung des Programms eingesetzt und mit anderen Ländern in Gemeinschaft erreicht, dass in den kommenden vier Jahren fast 4,5 Millionen Euro mehr Bundesmittel für uns in diesem Programm zur Verfügung gestellt werden.

Herr Stange für die Fraktion DIE LINKE, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatsminister! Kurze Nachfrage zu meinem ersten Teil: Halten Sie es für möglich, zur Stabilisierung der Städte im weiteren Umland der Oberzentren und um Abwanderungen in die Oberzentren zu verhindern, sowohl die soziale Wohnraumförderung – also sprich: zweckgebunden – als auch Wohnraumförderung dort, wo es um Zuschussfinanzierung für die Schaffung zum Beispiel familiengerechten Wohnraums in diesem Umland geht, die Gebietskulisse so zu öffnen, dass die Gemeinden eben nicht alle fünf Kriterien gleichzeitig erfüllen müssen?

Herr Stange, dazu sage ich einmal: Derzeit ist die Förderrichtlinie, die wir in der Anhörung haben, so gestrickt, dass sie keine Kulisse vorgibt, aber die Erfüllung dieser von mir genannten Kriterien voraussetzt. Ich würde sagen, es ist so etwas wie ein Paradigmenwechsel. Wir sollten die Dis

kussion jetzt zum Abschluss bringen und – wie ich es vorgetragen habe – die Förderrichtlinie noch in diesem Jahr in Kraft setzen und zum 01.01.2017 die Wirksamkeit entfalten. Dann schauen wir einmal, welche Anträge es gibt.

Dabei fällt mir ein, dass ich einen Teil der Frage nicht beantwortet habe, wie viele Wohnungen mit dem vorhandenen Fördervolumen hergerichtet werden können. Das wird maßgeblich davon abhängig sein, ob es mehr in den Neubau oder in die Sanierung gehen wird. Die Gemeinden sollen in diesem Bereich sehr viele Freiräume haben. Sie können innerhalb ihres Stadtgebietes Stadtteile definieren und benennen, in denen diese soziale Wohnraumförderung durchgeführt werden soll. Dort sollen die Mieten entsprechend abgesenkt werden.

Wir müssen – und jetzt komme ich zu Herrn Stange zurück – erst einmal sehen, wie all das angenommen, wie es funktionieren wird und in welcher Größenordnung. Ich habe die zweimal 40 Millionen Euro genannt, die weiter fortgeschrieben werden sollen. Wird das Geld, das zur Verfügung steht, ausreichen? All das werden wir prüfen müssen. Herr Stange, ich sage Ihnen jetzt zu: Danach werden wir über weitere Schritte nachdenken. Aber ich würde jetzt ungern – und in sofern werde ich es auch nicht tun – an dieser Stelle eine Tür öffnen und sagen, wir haben die Richtlinie noch nicht in Gang gesetzt und keine Erfahrungen gesammelt, aber ich denke jetzt schon einmal über eine weitere Öffnung nach.

So viel dazu.

Für die SPD Herr Pallas, bitte.

Vielen Dank. Sie hatten als zweites Thema in Ihren einführenden Worten das barrierefreie und altersgerechte Wohnen hervorgehoben. Dazu möchte ich Sie bitten, einmal die Entwicklung der letzten Jahre darzustellen, wie Sie als Minister die Prognosen sehen und welche Schlussfolgerungen Sie in dem Bereich für die kommenden Jahre ziehen.

Wichtige Nachfrage. Der Kenntnisstand ist derzeit unbefriedigend, um es einmal sehr klar und deutlich zu sagen. Konkrete Zahlen liegen hierzu leider seit Jahren nicht vor. Es gibt nur Schätzungen des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG), die von einem Bedarf in den kommenden 15 Jahren von knapp 100 000 altersgerechten Wohnungen ausgehen.

Um Ihre Frage in Zukunft beantworten zu können und für uns als Förderministerium Klarheit zu erhalten, haben wir Anfang dieses Jahres die Erarbeitung einer Studie zur Feststellung des Bestandes einerseits und des Bedarfes an barrierearmen Wohnungen andererseits in Auftrag gegeben. Derzeit werden die hierfür erforderlichen Daten auf der Grundlage von Befragungen erhoben. Die Ergebnisse sollen noch im Jahr 2016 vorliegen.

Danach werden wir anhand der möglicherweise aufgezeigten Defizite entsprechende Abhilfemaßnahmen prüfen und umsetzen. In welche Richtung es gehen wird, habe ich bereits in meinem Bericht vorgetragen, nämlich, dass wir neben dieser vermieterorientierten Förderung die mieterorientierte Förderung im Blick haben. Zugegebenermaßen haben wir von diesem durchaus eigentlich im Haushalt der Landeshauptstadt Dresden schmalen Förderpaket gelernt, dass es sinnvoll ist, nicht nur mit sehr viel Geld nach Vermieterstrukturen zu arbeiten, sondern dem Mieter ganz konkret die Möglichkeit einzuräumen, für sich individuell Veränderungen vorzunehmen. Das ist in aller Regel deutlich billiger als aus der Vermieterperspektive heraus und damit für alle Möglichkeiten das Thema im Blickfeld zu haben.

Nun die AfD, Herr Spangenberg, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, ich habe eine Frage: Wir haben in Deutschland ungefähr 45 % Wohneigentum. Sachsen ist hierbei Schlusslicht mit 30 %. Es ist also das Land, in dem das wenigste Wohneigentum besteht. Sehen Sie eine Möglichkeit, auf die Bundesregierung einzuwirken, ein besonderes Programm zur Förderung von Wohneigentum gerade unter Berücksichtigung der derzeitigen Zinsentwicklung vorzulegen? Wohneigentum ist gerade in der heutigen Zeit für die Altersvorsorge unerlässlich. – Vielen Dank.

Herr Spangenberg, was Ihre Analyse betrifft, so gibt es nichts hinzuzufügen. Es ist richtig, dass trotz intensiver Bemühungen auch in den letzten Jahren und trotz vorhandener Fördermöglichkeiten die Aufholjagd noch nicht so weit fortgeschritten wäre, als dass wir den letzten Platz abgegeben hätten. Insofern ist es richtig, dass Sachsen das Flächenland mit der niedrigsten Wohneigentumsquote ist, nämlich mit 33,2 %. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 45,8 %. Wir haben im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren entsprechend Eigentumsförderung betrieben.

Deshalb ist das ein Bestandteil unserer vorhandenen Förderung.

Wir haben im vergangenen Jahr umgestellt; ich habe in meinem Bericht darüber gesprochen. Wir hatten bisher die landeseigene Förderung und sind jetzt, nachdem es bei der KfW vergleichbare Förderprogramme gegeben hat, dazu übergegangen, diese als Landesprogramme anzupassen. Da gibt es auch ein Förderprogramm für das Thema Eigentumsbildung. Insofern steht es zur Verfügung.

Vielen Dank. – Für die Fraktion GRÜNE Herr Günther, bitte.

Wenn Sie die Frage noch beantworten würden, Herr Minister, wie hoch die Anzahl von möglichen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung ist?

Meine neue Frage: Spielt die Erkenntnis bei Ihren Überlegungen eine Rolle, dass es im sozialen Wohnungsbau und bei Mietpreisentwicklungen wichtig sein kann, dass es Anbieter gibt, die kein wirkliches kommerzielles Verwertungsinteresse an ihren Wohnungen haben? Möchten Sie speziell in diesem Bereich Genossenschaften, evtl. Kleinhausgenossenschaften, auch fördern? Ist das ein Thema für Sie?

Zunächst zu Ihrer Frage, die noch nicht beantwortet wurde. Ich möchte im Moment mit einer sogenannten Zielzahl nicht arbeiten, weil ich deutlich gemacht habe, dass wir sowohl den Neubau als auch die Sanierung fördern und damit die Höhe unterschiedlich ist. Das zur Verfügung stehende Geld kann sich also durchaus unterschiedlich auf die zu schaffende Anzahl von Wohnungen auswirken. Vor diesem Hintergrund bin ich im Moment mit einer Prognose zurückhaltend. Ich habe nur das Instrument dargestellt und gesagt: Die Anzahl der Wohnungen, die hergestellt werden, hängt ganz maßgeblich davon ab, wie die Kommunen das umsetzen. Deshalb können wir uns gern bei einer nächsten Ministerbefragung, wenn wir ein bis zwei Jahre Erfahrungen mit diesem Programm haben, darüber verständigen, ob es ausreichend ist. Ich möchte mich hier in dieser Fragestunde nicht zu einer konkreten Größe positionieren, weil zu viele Variable im System eine Rolle spielen.

Zur zweiten Frage: Ich habe auch darüber gesprochen, dass wir für besondere Wohnformen vorhaben, eine entsprechende Förderung auszugestalten. Voraussetzung dafür sind die sogenannten Entflechtungsmittel III, die von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden sind und über deren grobe Verteilung derzeit gesprochen wird. Ich gehe davon aus, dass sie den Ländern entsprechend zugeordnet werden. Wenn wir diese Mittel haben, dann reden wir über sehr unterschiedliche Projekte: Bauherrengemeinschaften – das können größere oder kleinere sein, das können genossenschaftliche Modelle sein. Ich habe auch über Wohnprojekte gesprochen, in denen Behinderte mit Nichtbehinderten zusammenleben können. Das soll ein sehr flexibles Instrument sein, um genau in diesem Bereich Anreize für Bauherren zu schaffen – es geht bei den genossenschaftlichen Modellen darum, ein Grundstück vorzufinanzieren und dann über das Projekt weiter nachzudenken. All diese Überlegungen sind Bestandteile, die wir für dieses Programm zugrunde legen.

Vielen Dank. – Für eine Frage ist noch Zeit. Wünscht die CDU das Wort? – Herr Anton, bitte.

(Zuruf: Kommt jetzt eine Frage zum Fußball?)

– Genau, wir stellen jetzt einmal eine Fußballfrage. Herr Minister, wir haben in Sachsen erfreulicherweise wieder einen Erstliga- und zwei ZweitligaVereine. Wie stellt sich aus Ihrer Sicht die aktuelle Sicherheitslage im sächsischen Fußball dar, und wie sieht die Sicherheitskonzeption der sächsischen Polizei, der

Vereine und der Kommunen für die neue Saison in der ersten bis dritten Liga aus?

Herr Anton, das Themenfeld ist interessant. Es ist aber sehr sportlich, darauf innerhalb von einer Minute sehr umfassend zu antworten. Ich werde es trotzdem versuchen. Zunächst ein kleiner Rückblick. Der gehört dazu, um es entsprechend einordnen zu können. In der Saison 2015/2016 hatten wir nicht ganz unproblematische Ansetzungen, ganz besonders in der dritten Liga bei den sogenannten Ostderbys – ich verkürze das jetzt einmal –, bei denen traditionelle Feindschaften bestanden und bestehen. Trotz alledem ist es gelungen, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Saison für Sachsen im Wesentlichen gut und aus einer Sicherheitsbewertungsperspektive vernünftig gelaufen ist. Ich möchte die zwei „besonderen“ Spiele nicht in den Mittelpunkt rücken.

(Zuruf von den LINKEN: Besser ist es!)