Detlev Spangenberg

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier eine Große Anfrage gestellt und darauf will ich kurz eingehen.
Sie war sehr umfangreich, und deswegen ergeht zunächst einmal ein Dank an die Staatsregierung. Wie Sie alle wissen, stehen wir dem Ministerium für Gleichstellung und Integration ja sehr kritisch und ablehnend gegenüber, und wenn die AfD Regierungsverantwortung in Sachsen übernehmen wird,
meine Damen und Herren, dann wird es in dieser Form nicht weitergeführt werden.
Es sind im Wesentlichen drei Punkte: erstens Steuerverschwendung, zweitens eine unberechtigte Frauenförderung und drittens Mittelausreichung an Organisationen, die sich auch gegen staatliches Handeln richten. Ich gehe im Einzelnen auf einige Fragen ein und dann können wir ja darüber reden.
Die erste Frage: Warum ein eigener Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration? Die Antwort: Koalitionsvertrag, Koalitionsverhandlung. Antwort von mir: also keine Notwendigkeit, ein Geschenk an die SPD. Das ist der einzige Grund für die Einrichtung.
Zweite Frage: Entwicklung des Geschäftsbereiches Personal und der Allgemeinkosten? Antwort: 2015/2016 1,54 Millionen Euro und 2017 sind wir schon bei 2,423 Millionen allein für Personal und im Gesamtbereich 15,56 Millionen 2015/2016 und 2018 und 2017 jeweils 62,227 Millionen. Meine Damen und Herren, wir haben Altersarmut in Deutschland. Das Geld wäre dort vielleicht besser untergebracht und dabei – –
Hören Sie mal zu, Frau Buddeberg. Allein die Gebühren der Sächsischen Aufbaubank in der Gesamtlegislaturperiode betrugen 4,5 Millionen. Das sind allein nur Gebühren für die Ausreichung von irgendwelchen sehr merkwürdigen Programmen teilweise. So sieht es im Moment aus.
Nächste Frage: Welche Veranstaltungen wurden durch den Geschäftsbereich SMGI initiiert? Sehr viele. Ich zähle ein paar kurz auf: Festveranstaltung „Frauen und Recht“.
Also für Frauen muss man scheinbar ein eigenes Rechtsgebiet schaffen, dass man eine eigene Unterweisung macht. 14 000 Euro! Als Nächstes: Preisverleihung „Gründerin des Jahres 2016“: 11 500.
Frauentag 2016: 8 100, Festveranstaltung Frauentag: 15 000 2017, Preisverleihung Gründerinnen 2017: 28 000.
Jetzt habe ich noch etwas Schönes: als Beispiel die Bierdeckelsprüche, eine Publikation von 120 000 Bierdeckeln – haben Sie sich mal einen angeschaut? – von 12 000 Euro. Wenn ich dazu komme, lese ich Ihnen mal ein paar dieser herrlichen Sprüche vor, die darauf stehen. Da kann man wirklich Zweifel bekommen an demjenigen, der so etwas entwickelt hat.
Frau Neuhaus, hören Sie erst mal zu! Die nächste Frage: Welche Zielsetzung verfolgt moderne Gleichstellungspolitik? Herrlich! Der Begriff „modern“ steckt hier neu drin, und die Antwort war: Modern bedeutet Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt, bezieht auch Männer mit ein. Das steht in der Antwort. Wir sind ja heilfroh, denn wir sind auch einbezogen. Die Männer, auch Sie hier drüben, die das alles mit initiiert haben, sind einbezogen.
Herr Hartmann, Sie sind dabei. Freuen Sie sich mal darüber.
Also ich brauche das noch nicht! So weit bin ich noch nicht.
Es geht weiter: Gleichbewertung beruflicher Kompetenzen, gleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.
Ich weiß nicht, aber das wird vielleicht von hier drüben kommen. Ich nehme an, dass Sie damit die Hausarbeit meinen oder so etwas.
Das ist Privatangelegenheit. Das organisiert jeder in seinem Haushalt allein, und dafür brauchen wir keine Hilfe. Es geht weiter: Überwindung veralteter und starrer Rollenbilder. Das ist auch Privatangelegenheit und macht jeder, wie er will. Demokratieverständnis? Fehlanzeige hierbei.
Nächste Frage: Unterschied Gleichberechtigung und Gleichstellung?
Antwort: Angleichung von Lebenssituationen von Frauen und Männern. Das ist die Antwort. Man geht also davon aus, dass die Lebensumstände geschlechtsbezogen sind. Was machen wir jetzt mit der Angleichung? Sollen sich die reichen Frauen den armen Männern angleichen oder die armen Männer den reichen Frauen? Es ist absurd, was Sie hier verlangen.
Eine Lebenssituation vom Geschlecht abhängig zu machen ist absurd. Das ist die eigene Persönlichkeit. Jeder ist individuell und jeder bestimmt selbst, wie er leben will und was er schafft.
Die nächste Frage: Mit welchen Indikatoren wird gemessen, ob Gleichstellung erreicht ist? Da kommt als Antwort das Sächsische Frauenförderungsgesetz. Ich habe es mir kurz angesehen. Interessant sind die §§ 4, 5 und 6. Ich glaube, es steht in § 6; ich weiß es jetzt nicht aus dem Kopf. Wenn eine Stellenausschreibung in der Zeitung oder irgendwo steht, dann soll darunter stehen, dass sich Frauen ausdrücklich bewerben sollen. Sie kriegen es wohl allein nicht auf die Reihe, oder was? Da muss einer noch sagen: Bewerbt euch mal ausdrücklich. Ich verstehe nicht, dass das eine Ausschreibung ist. Da muss ich einen Hinweis bekommen.
Also ich würde mich als Frau darüber aufregen, wenn ich so etwas hören würde. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
Dann geht es weiter: Gleichstellungspolitik, auch Teile im Frauenförderungsgesetz. Jetzt hören Sie mal genau zu! Besonders Quotenregelungen verstoßen nämlich gegen das Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 3. Ich lese Ihnen vor: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens usw. usf. benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Frauenförderungsgesetz ist ein Vorzugsgesetz. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, und darüber können Sie mal nachdenken!
Die Sächsische Verfassung sagt das Gleiche in Artikel 18. Niemand darf bevorzugt werden. So steht es drin, und das können Sie sich mal durchlesen.
Die nächste Frage ist auch sehr interessant: Sind der Staatsregierung Fälle von tatsächlicher Benachteiligung von Männern und Frauen bekannt?
Selbstverständlich. Herr Lippmann, von Ihnen immer; das wissen Sie doch.
Herr Lippmann, da haben Sie Pech gehabt. Ich habe es vorgelesen, wie es drinsteht, und so wird es interpretiert. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Lesen Sie es sich genau durch. So steht es drin.
Es geht weiter: Sind der Staatsregierung Fälle von tatsächlicher Benachteiligung bekannt? Wie könnte die Antwort ausfallen? Fälle von tatsächlicher Benachteiligung von Männern und Frauen? Die Antwort der Staatsregierung: Dem Staatsministerium sind keine Fälle bekannt. Für was brauchen wir dann dieses ganze Gesetzeswerk? Ich verstehe es nicht.
Die nächste Frage: die Wirksamkeit des Programms „Weltoffenes Sachsen“ in Bezug auf politisch motivierte Kriminalität. Hat sich dort etwas geändert? Ist es besser geworden? Die Antwort der Staatsregierung – keine inhaltliche Antwort –: Die Staatsregierung will keine Bewertung abgeben.
Nächste Frage: Ist es geregelt, dass keine Zuwendungen an extremistische Organisationen gehen? Die Antwort der Staatsregierung: Es gibt eine Richtlinie des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“, wonach die Förderung verbindlich geregelt sein soll. Wir
hatten ja einmal die Extremismusklausel oder auch Demokratieerklärung. Frau Meier hat es ja heute begrüßt, dass es das nicht mehr gibt.
Das ist ja auch klar, denn sonst wären ja einige von Ihrem Verein – vor allem von Ihrem Verein, Frau Zais – nicht mehr drin.
Ihr Verein wäre schon lange nicht mehr drin. Sie kennen ja den Fall, wie Sie Lügen und Falschbehauptungen in die Welt setzen.
Sie würden überhaupt kein Geld mehr bekommen, wenn es diese Erklärung noch gäbe. Sie ist natürlich abgelehnt worden. Wenn Sie nicht mal in der Lage sind, sich beim Empfang von Fördermitteln zur freiheitlich
demokratischen Grundordnung zu bekennen, dann ist das ein Armutszeugnis. Stellen Sie sich mal vor, die drei Richterinnen hätten es heute abgelehnt, den Eid abzulegen. Etwas anderes ist das nicht. Sie wollen Geld vom Staat, und dann können Sie auch einmal für den Staat eine Erklärung abgeben. Das schaffen Sie nicht aus gutem Grund: weil Sie nämlich in vielen Fällen nicht hinter dem Grundgesetz stehen.
Recht vielen Dank und einen schönen Tag!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Zais, das Recht auf Gleichberechtigung wird von uns nicht bestritten; aber gleichstellen können Sie keinen Menschen: Jeder Mensch ist individuell. Auch Zwillinge sind nicht gleich, sondern sehen nur gleich aus. Jeder ist eine eigene Person. Sie können nur Gleichberechtigung fordern, aber keine Gleichstellung. Das geht überhaupt nicht.
Außerdem muss ich fragen: Warum beschimpfen Sie die Frauen, die Teilzeitarbeit machen wollen oder sich für Kinderbetreuung entscheiden? Das ist deren Privatangelegenheit. Gewöhnen Sie sich doch einmal Ihre diktatorischen Vorstellungen aus einer anderen Zeit ab, die wir überwunden geglaubt haben. Darüber, meine Damen und Herren, sollten Sie einmal nachdenken.
Ich gehe einmal kurz auf diesen Antrag ein: Der Landtag stellt fest, dass zum Beispiel Frauenförderung zumindest indirekt Männer benachteiligt. Hiermit geht es schon in der Schule los; ich habe darüber schon einmal gesprochen: Die Jungs haben Lernschwächen und Leseschwächen, sind benachteiligt und haben die geringeren Bildungsabschlüsse. Dazu kommt aus Ihrem Ministerium überhaupt nichts, darüber habe ich nichts gehört. Außerdem haben Männer die ganze Dreckarbeit in diesem Land zu leisten und werden aus Gründen der Arbeitsgefährdung im Beruf häufiger frühverrentet usw.; das kennen wir alles. Dazu kommt überhaupt nichts.
Dann sollte der Landtag feststellen, dass Sexualität jedermanns eigene Angelegenheit ist und grundgesetzlich durch das Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit, speziell durch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, geschützt wird. Das heißt, keine Indoktrination durch den Staat; Sexualität und Lebensweise sind Privatsache.
Da stellen wir wieder fest, dass die Umsetzung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen zu einer verfassungswidrigen Indoktrination von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Schulen führt. Darüber gibt es das sogenannte WinterhoffGutachten, festgestellt auch noch einmal vom Bundesverfassungsgericht, das noch einmal feststellt, dass die elterliche Gewalt über die Kinder immer über dem steht, was die Schule will. In diesem Fall verstoßen Sie dagegen: „Das staatliche Erziehungsrecht ist gleichrangig bzw. stehen als Eltern noch darüber.“
Zur Akzeptanz will ich nur eines noch einmal deutlich sagen: Wir akzeptieren das nicht, wir tolerieren das. Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied zur Akzeptanz.
Lassen Sie einmal, Frau Buddeberg; ich komme schon klar. Ich toleriere das, aber akzeptieren muss ich das nicht. Warum denn? Wir tolerieren das, und damit ist die Sache auch ausreichend formuliert.
Der Antrag stellt weiterhin fest, dass die Integration kein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist, den es zu fördern gilt – ihn sollten wir nicht fördern –; vielmehr ist Integration die Anpassung des Integrationswilligen an die örtlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten usw.
Das heißt übersetzt, das ist Bringepflicht von Ausländern, aber nicht, dass wir uns da groß in Stellung bringen müssen. Erst wollen wir einmal, dass von den Leuten etwas kommt, die zu uns kommen wollen, und dann können wir auch etwas tun, aber nicht so herum, wie Sie das wollen.
Dann wollen wir noch einmal Folgendes feststellen: Der Landtag stellt fest, dass unter dem Deckmantel der Demokratieförderung zumeist Organisationen und Projekte –
– gegen Rechtsextremismus gefördert werden.
Ja, es war meine letzte Rede im Landtag. Schade!
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss – das hatte ich beim letzten Mal schon ausgeführt – hat eine hohe Bedeutung; er ist ein Spiegel der individuellen Sorgen der Bürger und der Hoffnung auf Beachtung durch das Parlament, wenn Behörden, Regierungen und andere Institutionen nach Meinung des Petenten seinem Anliegen nicht entsprechend nachgekommen sind.
Wir haben auch generell das Problem mit Vertreibung und Flüchtlingen. An jedem zweiten Sonntag im September wird dieser Menschen gedacht. Aber es gibt trotzdem Menschen, die sich davon noch nicht ausreichend beachtet fühlen.
Es geht mir um eine Petition mit der Nummer 601682/6. Diese behandelt einen Vorfall an der innerdeutschen
Grenze in den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Meine Damen und Herren, die Aktion, die damals von der DDR gestartet wurde, hat den bezeichnenden Namen „Aktion Ungeziefer“, gerichtet gegen Bürger der damaligen DDR oder deutsche Staatsbürger. Dieses „Ungeziefer“ – wie die DDR diese Menschen bezeichnete – lebte im Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze, der Demarkationslinie. Die Begründung für diese Formulierung war mannigfaltig: Sie hörten Westradio, hatten Westkontakte, waren Gegner der Kollektivierung, meckerten über den Parteisekretär usw.
In einer Nacht- und Nebelaktion, meine Damen und Herren, die man nicht vergessen kann, wurden diese Menschen, die so eingeschätzt wurden, ausgesiedelt und neu angesiedelt. Es gab dazu einen Fernsehbericht. Ihnen ging der Ruf voraus, Schwerverbrecher, staatsfeindliche Gegner des Sozialismus zu sein usw., neben all den Problemen, die sie in der neuen Zwangsheimat hatten. Sie konnten nicht mehr in das Gebiet, aus dem sie kamen, einreisen, weder zur Beerdigung noch zu Familienbesuchen oder Feierlichkeiten irgendeiner Art. Damals kam auch dieser berühmte Spruch auf: Du bringst uns noch um Haus und Hof. Das war sinnbildlich dafür, wenn einer etwas sagte, was nicht im Sinne des Regimes war. Ganze Orte wurden geschliffen, teilweise wurden Häuser abgerissen.
Artikel 17 des Einigungsvertrages sagt aus, dass alle Opfer politischer Verfolgung angemessen entschädigt werden. Diese Petenten haben an den Deutschen Bundestag zweimal eine Petition gerichtet und eine Anerkennung für das erlebte Unrecht gefordert. Es ging hier nicht um die Anerkennung von Grund und Boden, sondern es ging um die Anerkennung der psychischen Belastung. Die Entschädigung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erfasste nur klare Vermögensschäden und nicht diese psychische Belastung.
Wissenschaftliche Studien, meine Damen und Herren, haben belegt, dass es wie bei den Haftopfern ist. Die sind genauso betroffen, wenn sie als Kinder nachts aus den Häusern geholt werden und wurden; ihr Hab und Gut wurde auf die Wagen geworfen und sie wurden weggefahren. Sie können sich den Fernsehfilm anschauen, er war ganz gut gemacht, und das wurde relativ gut dargestellt.
Der Antrag an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wurde mit der Begründung abgelehnt, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht Rechtsnachfolgerin der DDR. Aber bei allen anderen Dingen hat sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin
gefühlt. Das Besondere bei dieser Petition ist die Antwort des Petitionsausschusses: Diese Petition soll an die Landtage der neuen Länder weitergeleitet werden.
Sie brauchen sich darüber nicht aufzuregen. Ich zitierte aus dem Schreiben.
Also, wenn der Petitionsausschuss des Bundestages das ablehnt und gleichzeitig sagt, dass es an die Landtage zu geben ist, dann bedeutet das nichts anders als: Vielleicht könnt ihr etwas für diese Menschen tun.
Die Landesregierung sagt: Einen Entschädigungsfonds für diese aufgeführten Fälle gibt es nicht. Wie übersetzt man das? Wir wissen, dass es diese Fälle gibt, haben aber keinen Entschädigungsfonds. Aber eigentlich wird damit die Notwendigkeit bestätigt, etwas für die Betroffenen zu tun.
Meine Damen und Herren, wir geben Geld in Milliardenhöhe aus, und hier geht es um relativ kleine Beträge. Die Leute hatten nur vor, eine Opferrente ähnlich wie die Haftentschädigung zu bekommen. Das wurde abgelehnt. Sie hatten sich dann mit einer einmaligen Entschädigung zufrieden geben wollen; auch das wurde abgelehnt.
Es geht nicht darum, dass sie als Opfer nicht anerkannt sind. Es geht darum, dass sie auch eine bewusste Anerkennung erhalten, dass sie gleichgestellt werden mit den Opfern anderer Gruppen, für die wir so viel Geld ausgeben. Thüringen hat seit dem Jahr 1994 einen solchen Entschädigungsfonds und bezahlt daraus die Betroffenen.
Es gibt zwei Argumente des Petitionsausschusses. Das eine ist, dass es für Sachsen aufgrund der Grenzlage nicht zutrifft. Das ist nicht ganz richtig. Es geht nicht darum, wo sie heute wohnen, es geht darum, wo sie damals gewohnt haben. Und vielleicht wohnen einige hier in
Sachsen. Also kann es sehr wohl zutreffen. Das andere ist der Hinweis, dass es über eine Gesetzesvorlage des Bundestags geregelt werden könnte. Nur, das dauert sehr lange.
Meine Damen und Herren, es geht hier eigentlich um das Wesentliche, warum ich hier vorn stehe. Die Staatsregierung hat gesagt, einen Entschädigungsfonds gebe es nicht. Das Petitum lautet: Die Petition wird abgelehnt.
Meine Damen und Herren, „die Petition wird abgelehnt“ ist in meinen Augen Ausdruck eines Desinteresses des Sächsischen Landtags. Ich hatte gedacht, wir könnten vielleicht die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überweisen. Dann hätten wir den Ausdruck einer Beachtung des erlittenen Unrechts für diese Petenten noch gehabt. Das wäre uns doch nicht schwergefallen. Sind das etwa Opfer zweiter oder sogar dritter Klasse? Meine Damen und Herren, vielleicht können wir darüber noch einmal nachdenken. Ich bin der Meinung, wir könnten wirklich mehr auf die Sorgen dieser Menschen eingehen.
Recht vielen Dank.
Frau Dietzschold, das ist nicht richtig. Ich habe den Antrag gestellt.
Ach so.
Frau Dietzschold, Sie selbst haben gesagt, dass Sie meinen Antrag nicht mittragen können. Ich habe beantragt – Frau Lauterbach ist auch hier –, dass das Petitum anders lauten soll, nämlich: wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. So habe ich es beantragt, sonst hätte ich mich nicht hier vorn hingestellt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Demokratieförderung ist mehr wert – Schwächung des Programms ,Weltoffenes Sachsen‘ durch Entgeltobergrenze verhindern“ – darauf muss ich jetzt erst einmal kurz eingehen: „Weltoffenes Sachsen“ müsste eigentlich „Programm gegen Toleranz“ oder „Programm gegen Demokratie“ heißen. So viele Vereine sind darin enthalten, dass einem übel wird, wenn man da reinschaut, das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
Es ist ein politisches Angebot an links-grüne Ideologen durch die CDU, meine Damen und Herren, und damit die Verantwortung für die Aushöhlung demokratischer Grundsätze.
Hören Sie doch erst einmal zu! – Die Sachsen brauchen von Ihnen keine Belehrung.
Die Sachsen haben ‘89 die Revolution hier gemacht. Diejenigen, die heute Eltern sind, haben ihre Kinder im demokratischen Sinn erzogen. Dazu brauchen wir keine linken Ideologen.
Herr Hartmann hat sich gestern mächtig aufgeregt und deutlich gesagt, er habe sich jetzt auf einmal von den LINKEN getrennt. – Das war ein sehr interessanter Satz. Das heißt, bisher hat er mit ihnen zusammengearbeitet. Die Zielgruppe der Fördermaßnahmen sind linksorientierte intolerante Gruppen, die teilweise sogar mit denen zusammenarbeiten, die Hass und Lügen verbreiten.
Die Abschaffung der Extremismusklausel wurde eben angesprochen. Sie ist eigentlich eine Schande. Sie sind nicht einmal bereit, eine Erklärung für die Demokratie abzugeben, und dann feiern Sie sich noch.
Das ist ganz bemerkenswert. Wenn man nicht demokratisch ist, dann will man natürlich auch keine abgeben, das ist ganz klar.
Ich habe mir einmal die Broschüre – ich komme gleich zum eigentlichen Punkt – „Lokales Handlungsprogramm für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus der Landeshauptstadt Dresden“ angeschaut. Sie sind gar nicht gegen Gewalt. Das ist das Bemerkenswerte. Sie sind nur gegen rechte Gewalt. Da steht immer nur, zum Beispiel unter 3.1: „... gegen rechte Gewalt“, unter 3.2: „... gegen rechte Gewalt“, „4.: „... gegen rechte Gewalt“. In allen Punkten: rechte Gewalt. Können Sie nicht einmal generell gegen Gewalt sein? Das geht nicht.
Ich habe Ihnen das schon einmal vorgehalten, dass Sie die linke Gewalt benutzen, um Ihre merkwürdige Ideologie durchzusetzen.
Wenn Sie sich so einseitig positionieren, dann sagen Sie, dass linke Gewalt für Sie nicht relevant ist. Millionen Euro für fragwürdige Projekte auszugeben – –
Nun haben wir heute gehört, dass wir Kinderarmut haben. Herr Homann hat seine Krokodilstränen vergossen. Aber hier gehen Millionen an Vereine, die sich eigentlich selbst finanzieren sollen. Die Demokratie muss diese Vereine aushalten, ohne Weiteres. Aber sie sollten sich selbst finanzieren. Es ist auch gar nicht üblich, Personalkosten in Vereine zu stecken. Die meisten Vereine bekommen
ihre Sachkosten bezahlt. Auch das ist eine merkwürdige Ausnahme.
In der Begründung bemängeln Sie die Obergrenze der Förderung durch die Landesregierung. E 9 entspricht, glaube ich, der A 9.
So ungefähr! – Das entspricht der ehemaligen V b bei den Angestellten, also etwa einem Leutnant bei der Bundeswehr. Das ist der Kommissar bei der Polizei, der Inspektor im öffentlichen Dienst: 2 779 Euro Einstiegsgehalt. Sie haben die Realität verloren. Das wird in Sachsen nicht überall verdient, meine Damen und Herren. Das ist ein ordentliches Gehalt, das ist viel Geld für eine Arbeit, die sehr zweifelhaft ist. Darüber würde ich mich an Ihrer Stelle nicht aufregen.
Sie haben anscheinend bei Ihren Diäten die Realität verloren. Dann beklagen Sie das Fehlen von qualifizierten Hochschulabsolventen. Also, für diese Arbeit in den Vereinen brauchen Sie keine qualifizierten Hochschulabsolventen. Das bestreite ich einmal ganz energisch.
Die Förderrichtlinie vom 07.03.2017 verlangt unter dem „Gegenstand der Förderung“: demokratische Werte stärken. Da sehe ich bei Ihnen keine, zumindest bei einem großen Teil der Vereine. Und dann wollen Sie Opfer von politisch motivierter Gewalt qualifiziert beraten. Haben Sie das schon einmal gemacht? Also, mein Büro ist schon neunmal angegriffen worden. Ich habe noch nie etwas von einer Beratung gehört. Das könnten Sie gern mal machen.
Sie haben Angriffe und Körperverletzung billigend in Kauf genommen usw. Unter Punkt IV 2. g) – Zuwendungsvoraussetzungen – heißt es: Aspekte des Gender Mainstreaming – diesen Schwachsinn – auch noch zu beachten.
Was haben wir hier für merkwürdige Vereine drin? Kulturbüro Sachsen. Ich habe mir mal dankenswerterweise von Frau Katja Meier die Anfrage herausgesucht: Kulturbüro Meier.
Ähm, Kulturbüro Sachsen. – Ja, das könnte man auch sagen. Sie bekommen 121 000 Euro. Das ist auch der Verein, in dem Frau Zais Mitglied ist. Das kenne ich von 2014. Das ist eine wunderbare Lügenorgie, die Sie da losgelassen haben. Sie haben sich bis heute noch nicht mal für diese Sauerei entschuldigt, die Sie dort gestartet haben.
Weiter geht es mit dem ErichZeigner-Haus, Frau Zais.
Das ist ein ehemaliges KPD-Mitglied. Das wissen Sie anscheinend gar nicht. Das bekommt auch Geld: 30 000 Euro. Wo ist der Unterschied zwischen KPD und NSDAP? Ich sehe keinen in der – –
Ja, meine Damen und Herren. Dann haben wir zum Beispiel das „Netzwerk für Demokratie“. Das steht an dritter Stelle der Anfrage von Frau Meier. Die arbeiten jetzt mit der Antifa zusammen, am 02.09. für die Demo in Wurzen. Sie kriegen 85 000 Euro.
Meine Damen und Herren! Dieses Programm ist in vielen Teilen nicht förderfähig, weil einseitig ideologisch ausgerichtet. Kurzum: Steuermittelverschwendung zum Nachteil der arbeitenden Bevölkerung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss erfährt leider eine geringe Beachtung, habe ich den Eindruck. Meist wird er bei den Plenarsitzungen an die letzte Stelle gesetzt. Wenn ich mir hier die Plätze anschaue, dann kann man auch nicht davon ausgehen, dass die Aufmerksamkeit groß ist.
Ich will kurz auf die Petition eingehen. Sie betrifft immer Einzelschicksale oder viele, die in einer gemeinsamen Sache tätig werden. Im zweiten Punkt haben wir noch die Bitten. Das sind Vorschläge für Gesetzesinitiativen und Erlasse oder Handeln von staatlichen Organen, soweit diese der Aufsicht der Staatsregierung unterliegen. Das sind im Groben die beiden Gruppen, mit denen wir es zu tun haben. Der Anteil der Petitionen wurde schon ge
nannt. Wir hatten nur noch 563 gegenüber 690 Petitionen im letzten Jahr. Trotzdem bleibt es auf einem hohen Niveau. Meine Damen und Herren! Die Bürger haben sehr große Erwartungen an dieses Instrument. Die Petition als Ausdruck einer funktionierenden Demokratie sollte kein Papiertiger und vor allem verständlich formuliert sein.
Folgende Stellungnahmen sind nach § 63 der Geschäftsordnung möglich.
Erstens: Der Petition wird abgeholfen. Bestimmten Maßnahmen, wie eben schon von Herrn Vieweg genannt, konnte durch Mitwirkung des Petitionsausschusses abgeholfen werden.
Zweitens: Erledigt bedeutet zum Beispiel Zeitablauf. In der Regel ist keine Mitwirkung des Ausschusses nötig.
Drittens: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Das Petitum bedeutet, dass aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Abhilfe nicht möglich ist.
Viertens: der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Das ist interessant. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Petition eigentlich stattgegeben werden sollte.
Fünftens: zur Erwägung. Hierbei ist nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu handeln.
Sechstens und Letztens: zur Veranlassung. Das ist als Anregung zu verstehen.
Meine Damen und Herren! Petitionen sollten keine parteipolitischen bzw. ideologischen Betrachtungen
enthalten. Artikel 35 der Sächsischen Verfassung spricht davon, dass jede Person das Recht hat, eine Petition einzureichen und sich damit an den Landtag zu wenden. Es betrifft nämlich Einzelschicksale und Fragen, die nicht an eine Partei gerichtet sind, sondern an den Landtag. Sie sind an alle Abgeordneten gerichtet. Das ist genau das Gegenteil von Anregungen, die im Bürgerbüro bei uns allen hier eingehen. Mit ihnen möchte man von einer Partei eine Lösung. Man möchte die Abgeordneten in ihrer Gesamtheit ansprechen und bitten, ein Problem zu lösen. Meine Damen und Herren! Dass eine parteipolitische und ideologische Betrachtung nicht vorhanden ist, kann ich nicht in jedem Fall erkennen. Herr Vieweg, es tut mir leid, ich muss das sagen.
Ich möchte ein Beispiel benennen. Frau Lauterbach hatte es angesprochen, aber nicht zu Ende geführt. Menschen sind gezwungen, eine Klinik aufzusuchen. Sie müssen dafür Fahrtkosten aufwenden und Geld für die Medikamente bereithalten. Seit dem Jahr 2004 werden diese Aufwendungen nur noch in besonderen Fällen erstattet. In diesem Fall wurden sie abgelehnt. Die Asylbewerber aber – nun kommt der Grund, den Frau Lauterbach nicht genannt hat – bekommen diese erstattet. Sie müssen nichts bezahlen. Sie können das natürlich auch nicht, weil sie kein Geld haben. Das ist erst einmal logisch. Es ist auf jeden Fall gesetzeskonform. Entspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz? Solch eine Entscheidung ist unsensibel, wirklichkeitsfremd oder ideologisch blind, meine Damen
und Herren. Für den Bürger ist es egal, ob die Krankenkasse zahlt oder das Geld mit Steuermitteln finanziert wird. Letztendlich ist es Geld, welches die Bürger in Deutschland erwirtschaften müssen. Meine Damen und Herren! Das sollte einmal erkannt werden. Das Petitum hätte nicht lauten dürfen, dass dem nicht abgeholfen werden kann, sondern einmal darüber nachzudenken. Das hätte darunterstehen müssen. Diese Kritik muss ich äußern.
Das Gleiche gilt für die Rundfunkbeiträge. Ununterbrochen ärgern sich die Menschen über diese Zwangsabgabe. Wir sagen immer, das dem nicht abgeholfen werden kann. Meine Damen und Herren! Das ist zu dünn bei solch einer Menge an Eingaben an dieses Hohe Haus.
Aus den eben genannten Beispielen folgt folgende Überlegung: Es geht um Artikel 53 der Sächsischen Verfassung. Danach wird der Ausschuss bestellt. Ich habe eine Idee. Frau Junge hat dies eben genannt. Im Zweifel sind wir immer unterlegen, weil die Regierungskoalition die Mehrheit besitzt, egal von welcher Seite die Petition kommt. Ein neuer Gedanke wäre es doch, dass der Ausschuss paritätisch besetzt ist. Von der kleinsten Fraktion ausgehend hätte jede Fraktion die gleiche Anzahl an Mitgliedern.
Es würden auf einmal ganz andere Abstimmungsergebnisse entstehen. Es ist nur eine Überlegung. Sie können sich darüber nachher aufregen. Es ist nur eine Überlegung. Es könnte dann nicht mehr passieren, dass die Regierungskoalition immer Recht hat. Alle anderen Fraktionen könnten ebenso einmal gemeinsam irgendetwas anderes verabschieden. Meine Damen und Herren! Das würde dem Anspruch der Petenten vielleicht in manchen Fällen gerechter werden. Ich gebe Ihnen das einmal als Überlegung mit.
Recht vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag: „Koalitionsversprechen erfüllen: Endlich politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren im Freistaat nachhaltig stärken!“ – Herr Gebhardt, der Antrag beleidigt die Senioren. Dieser Antrag ist eine Zumutung. Glauben Sie denn wirklich, dass die älteren Menschen so vertrottelt sind, dass sie auf solche Initiativen hereinfallen? Oder: Wie denken Sie denn selbst über Ihr eigenes Alter? Ich vermute, Sie denken überhaupt nicht darüber nach; insbesondere denken Sie nichts Gutes über sich selbst.
Wahlkampfgetöse? Da haben wir von Ihnen schon Besseres gehört. Die entsprechenden Anträge sind bereits im April und im Juni 2016 abgelehnt worden, auch in den Ausschüssen. Ihr Gesetzesvorschlag ist auch abgelehnt worden. Der Landkreistag hat in seiner Stellungnahme
von 2016 schon deutlich etwas dazu gesagt. Darüber hinaus gibt es seit 2005 die Landesseniorenvertretung. Das heißt, es sind Ansprechpartner vorhanden.
Ich habe schon am 2. Juni 2016 gesagt: Die Senioren benötigen Ihre Hilfe nicht. – Ich denke eher, Sie benötigen die Hilfe der Senioren; denn sie haben das Land aufgebaut. Da sitzen sie jetzt drin. Diese Senioren brauchen Sie nicht zu belehren; von denen können Sie vielmehr eine ganze Menge lernen.
Jetzt wollen Sie einen Seniorenbeauftragten etablieren. Ich frage natürlich, was das sein soll. Wir brauchen keine Inflation von Beauftragten ohne Sinn und Verstand.
Selbstverständlich.
In der Regel sehe ich das hier als eine politische Aussage an, und ich denke, das ist nicht notwendig. Sie machen auch diese Aussage und wissen genau, dass die Senioren stark genug sind. Sie können ihr Leben allein meistern und brauchen so etwas Merkwürdiges wie einen „Beauftragten“ nicht. Sie zeichnen damit das Bild des unterstützungsbedürftigen alten Rentners.
Das ist genau das Gegenteil der gegenwärtigen Feststellung der immer rüstigeren älteren Generation. Die Senioren sollen ja auch bis 70 arbeiten. Das ist sehr merkwürdig. Wollen Sie sie mit dem Krückstock an die Werkbank schicken, oder wie wollen Sie das machen? Auf der einen Seite sollen sie arbeiten, auf der anderen Seite brauchen sie angeblich einen Beauftragten?
Mit 25 % der Wahlbevölkerung sind diese Bürger durchaus selbst in der Lage, mitzubestimmen, zugegebenermaßen nicht immer im Sinne der linken Partei, eher weniger oder gar nicht. Ich denke, das scheint Ihr Problem hier zu sein. Sie wollen diese 25 % allein deshalb, um sich Sitze in den Parlamenten zu sichern.
Sie begründen Ihre Forderung zum Beispiel mit dem demografischen Wandel. Das heißt: Als es noch nicht so viele ältere Menschen gab, waren Ihre Forderungen nach Ihrer Lesart nicht notwendig. Heute gibt es mehr ältere Menschen, jetzt lohnt es sich, jetzt kann man etwas machen.
Sie wollen eine aktivere Teilhabe, mehr Mitbeteiligung und Mitwirkungsrechte. Ich frage Sie: Haben das die älteren Menschen nicht? Wo sind denn die Einschränkun
gen derer, die aus Ihrer Sicht „ältere Menschen“ sind? Ich habe weder mit 60 noch mit 70 jemals irgendeine Einschränkung gespürt. Mein gesamter Bekanntenkreis würde mir ganz schön aufs Dach steigen, wenn ich sagen würde: „Ich führe dich jetzt dorthin und zeige dir, was du alles machen kannst.“ Das können die Leute sehr gut allein. Dafür brauchen sie Ihre Hilfe nicht. Vielleicht sollen sich die älteren Menschen auf Ihre linke Ideologie einschwören lassen.
Dann geht es bei Ihnen um „Basisdemokratie“ bei der Sicherung der Teilhabe. Kein Mensch weiß, was das bedeuten soll, meine Damen und Herren.
Sie wiederholen diesen unkonkreten Unsinn sogar, als ob ältere Menschen schlagartig, wenn sie nach Ihrer Definition „ältere Menschen“ sind, keinen Einfluss mehr auf die politischen Entscheidungen hätten. Wieso denn nicht? Sie können zur Wahl gehen. Das können sie alles machen.
Das Einzige, was ich bisher als konkrete Forderungen von älteren Menschen gehört habe, sind drei Punkte – diese will ich Ihnen nennen –:
Erstens. Umfassende, auf höchstem Niveau stattfindende medizinische Versorgung. Das wollen sie haben. Dafür müsste etwas getan werden.
Zweitens. Ausbau und Erhöhung der Qualität der häuslichen Pflege, um im Alter nicht sein Wohnumfeld verlassen zu müssen. Darüber haben wir erst gestern mit Herrn Viehweger gesprochen.
Drittens. Vermeidung von Altersarmut. Neulich kam dazu wieder ein Bericht, diesmal aus Delitzsch. Die Tafeln werden immer öfter auch von älteren Menschen in Anspruch genommen.
Das sind die Probleme, nicht aber angeblich mangelnde politische Teilhabe. Es gibt richtige Sachprobleme, die man ohne Weiteres lösen könnte.
Hier noch ein Beispiel, das sich auf den Petitionsbericht von vorhin bezieht. Die Landesseniorenvertretung Sachsen ist empört, meine Damen und Herren, dass sie ihre Taxifahrten zu den Krankenhäusern bezahlen müssen – das können Sie im Internet aufrufen –, und die Ausländer müssen es nicht. Die älteren Menschen fühlen sich verarscht, verschaukelt. Sie haben ein ganzes Leben lang gearbeitet. Diese Stellungnahme der Landesseniorenvertretung Sachsen gefällt Ihnen natürlich nicht, sie passt nicht in Ihre Ideologie. Da fehlt auch Ihr Interesse an so etwas. Sie wollen nicht die politische Teilhabe der Senioren, sondern allein das Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Wahlschein.
Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Ihnen wird sich die AfD um die Dinge kümmern, die ältere Menschen wirklich brauchen. Diese habe ich alle aufgezählt.
Recht vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Debattenthema „Integrationsgipfel – Selbstaufgabe einer erfolgreichen Nation“. Die Frage zuerst: Warum wollen denn alle so gern nach Deutschland kommen? Wenn die Frage gestellt wird, kommt sofort die Antwort: weil Deutschland ein reiches Land ist. Dann ist der Satz zu Ende. Aber es ist noch nicht beantwortet, warum wir ein reiches Land sind. Wir sind deswegen ein reiches Land, weil wir Strukturen haben, die besonders sind, die uns auszeichnen: Fleiß, Liebe zur Arbeit, Zuverlässigkeit, Stolz auf die eigene Leistung, Gesetzestreue usw. Das war schon im Kaiserreich so, da war Deutschland schon die Wirtschaftsmacht Nummer eins in Europa und eine bedeutende in der Welt. Deutschland ist in Europa nach wie vor eine der stärksten Wirtschaftsmächte. Das fördert Anerkennung, Bewunderung, aber auch Neid, meine Damen und Herren.
„Wir können stolz darauf sein“, sagte die Bundeskanzlerin am 29.04.2017.
Meine Damen und Herren, selbst zwei verheerende Weltkriege haben Deutschland nicht in dieser Rolle zurückgeworfen. Der Erste Weltkrieg hat Deutschland, obwohl er nicht von Deutschland verursacht wurde, 1,3 Billionen Euro an Reparationen gekostet. Wir haben übrigens 2010 noch die letzte Rate gezahlt, die Urenkel der Verlierer an die Urenkel der Sieger. Gut angekommen in Europa, kann man nur sagen. Auch nach dem Zweiten
Weltkrieg, in dem Deutschland das meistzerstörte Land der Erde war, hat sich unser Land aufgrund dieser Strukturen
wieder in die gleiche Rolle gebracht, eine starke Wirtschaftsmacht zu sein. Wir konnten damit anderen Völkern und anderen Menschen helfen, meine Damen und Herren. Schauen Sie ins Geschichtsbuch, darin steht das.
Seit dem ersten Integrationsgipfel 2006 beschäftigt man sich intensiv mit Integration. Die Leute, die zu uns gekommen sind, sollen integriert werden. Das ist ganz klar. Ich denke, da sind wir uns einig. Aber – jetzt können Sie sich gleich wieder aufregen – das ist ein falscher Ansatz; denn hier werden nicht die Zuwanderer verpflichtet. Nein, die deutsche Mehrheitsbevölkerung wird verpflichtet, die soll das bezahlen. Die Zuwanderer können sich – wenn ich das einmal salopp sage – zurücklehnen und warten, was passiert.
Aber Integration ist Bringepflicht, meine Damen und Herren, wie das bis 1914 in den USA galt. Sie können hinein. Aber sie müssen sich selbst kümmern. Die anderen sind nicht verpflichtet, sie in die Sozialsysteme hineinzuheben, sie haben vielmehr selbst etwas zu tun.
Gestern kam die Meldung aus den Niederlanden – die wird Ihnen nicht gefallen, meine Damen und Herren –, dass die Niederlande auf einmal eine Erklärung von den Zuwanderern haben wollen, dass sie sich integrieren
wollen. Wenn sie diese Erklärung nicht abgeben, müssen sie Strafe bezahlen. Das sind ganz böse Leute dort in den Niederlanden. Die Meldung kam gestern. Sie haben sie bestimmt gesehen.
Ich kann auf die ganzen Integrationsgipfel nicht eingehen. Das wäre zu umfangreich. Ich nehme mir also nur den Integrationsgipfel vom 14.11.2016 vor, zu dem auf höchster Ebene von der Kanzlerin eingeladen wurde. Dort wurde ein sogenanntes – ich sage das extra so – Impulspapier von 50 Migrantenorganisationen vorgestellt. In diesem Papier werden vier Veränderungsziele genannt. Das erste Veränderungsziel beginnt mit einem Paukenschlag. Die Migrantenorganisationen fordern nämlich eine Ergänzung im Grundgesetz. Sie wollen einen Artikel 20 b eingefügt haben, der da lautet: „Die Bundesrepublik ist ein vielfältiges Einwanderungsland.“
Erstens. Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland. Ich will Ihnen auch erklären, warum sie keins ist. Ein Einwanderungsland wird ganz klar mit zwei Fakten definiert. Erstens hat ein Einwanderungsland grundsätzlich sehr viel Fläche und eine relativ geringe Bevölkerungsdichte, weshalb man Leute ansiedelt.
Zweitens brauche ich Einwanderung in mein Bildungssystem, in die Wirtschaft, in die Universitäten. Das sind Kriterien für ein Einwanderungsland. Diese beiden Kriterien – Sie können sich anschließend darüber aufregen –
hat Deutschland nicht.
Aus diesem Grunde sind wir kein Einwanderungsland, auch wenn wir Einwanderung haben. Aber das ist nicht die Definition für ein Einwanderungsland. Das stimmt also schon einmal nicht.
Sie haben doch dann bestimmt Redezeit.
Zweitens. Es wird die Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Artikel 91 a Grundgesetz verlangt. Das bedeutet gleichberechtigte Teilhabe. Der Bund soll das organisieren –
– und der deutsche Bürger finanzieren.
Vielen Dank. Wir machen dann in der zweiten Runde weiter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Nagel, wenn diese Tugenden, die Sie soeben hier heruntergedrückt haben, gar nicht vorhanden wären, dann könnten Sie keinem Flüchtling eine einzige Scheibe Brot anbieten. Sie könnten nämlich nichts leisten.
Ihre Einstellung zur Arbeit, Frau Nagel, und Ihre Einstellung zu einer Gesellschaft ist eine Katastrophe. Sie könnten keinem Flüchtling helfen. Sie kommen aus einem totalitären Regime und deshalb begreifen Sie das nicht mit Ihrer Ideologie.
Das will ich Ihnen eindeutig sagen.
Ich komme zum Veränderungsziel Nummer zwei. Meine Damen und Herren, jetzt können Sie sich gleich von
Neuem aufregen. Passen Sie einmal auf, es fängt wunderbar an: Migrant-Sternchen-innen.
Hören Sie einmal zu: Migrant-Sternchen-innen-Organisationen werden in den Prozess der interkulturellen Öffnung eingebunden. Ich war begeistert. Migrant-Sternchen-innen – solch einen dämlichen Satz habe ich überhaupt noch nicht gehört. Das ist wieder Gendersprache, die muss natürlich hinein; Sie können nicht normal schreiben – ganz toll!
Bereitstellung von Strukturfördermitteln – ich würde sagen, Verschwendung von Steuermitteln, anders kann ich es nicht definieren.
Es geht weiter: Ein nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung soll gebildet werden. Übersetzung: Postenbeschaffung mal wieder für Leute, die mitreden und mitmachen.
Meine Damen und Herren, in der Einwanderungsgesellschaft – die wir nicht sind; das hatte ich ja ausgeführt – werden Organisationsstrukturen vorgeschlagen mit
Migrationsteilnehmern, die daherkommen.
Die sollen durch den Bund mit 10 Millionen Euro im Jahr gefördert werden. 10 Millionen Euro sind viel Geld. Andererseits wiederum ist es nicht viel Geld, wenn ich daran denke, was wir 2015 in den Sand gesetzt haben – allein 30 Milliarden Euro, der Ausdruck einer verfehlten Asylpolitik. Ich möchte auf das Interview von Frau Kanzlerin Merkel vom 29.04. hinweisen, in dem sie erklärt hat, dass dies nicht noch einmal vorkommt und dass sie uns versichert, dass wir dies nicht noch einmal erleben werden. Wie übersetzen wir denn das? Schauen Sie sich den Artikel in der „DNN“ an. Das heißt: Ich habe einen Fehler gemacht. Wir werden nicht noch einmal 30 Milliarden Euro haben und nicht noch einmal eine Million Einwanderer.
Wissen Sie, was im Arbeitsrecht passiert, wenn Sie als Angestellte im Bäckerladen ein Stück Kuchen nehmen, das Sie nicht bezahlt haben? – Fristlose Entlassung! Bei 30 Milliarden Euro spielt es offenbar keine Rolle. Aber das nur am Rande.
Das ist auch eine Antwort an Sie, Frau Zais.
Dann soll es weitergehen mit Antidiskriminierungsmaßnahmen. Die sollen zertifiziert werden mit einer Anschubfinanzierung. Was verbirgt sich dahinter? Ich habe nicht viel gefunden. Ich übersetze es einmal so: Zertifizieren von Antidiskriminierungsmaßnahmen – Sprachpolizei, Denunziantentum, Verbiegen der eigenen Sprache – ist das damit gemeint? Sie wissen es vielleicht, Sie sind ja so eine große Politstrategin, Frau Nagel, Sie können das vielleicht erklären. Ich habe es einmal so übersetzt.
Es geht weiter mit dem Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden. Wir hatten das schon bei Herrn Stange das letzte Mal – er hatte sich dann aufgeregt, dass Sachsen ausländerfeindlich, zumindest nicht freundlich genug ist. Nun frage ich Sie: Warum brauchen wir eine Organisation, die Diskriminierung bekämpft, wenn die Leute doch alle so gern zu uns kommen? Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde doch gar nicht in ein Land gehen, in dem ich diskriminiert werde, das ist doch ganz großer Quatsch!
Die Leute kommen zu uns, weil es ihnen hier gut geht, weil sie hier zufrieden sind, weil sie hier leben wollen, und nicht, weil sie diskriminiert werden.
Diskriminierung kommt doch nur von Ihnen bei den politischen Gegnern, mehr haben Sie doch nicht drauf, meine Damen und Herren da drüben!
Ich gehe weiter, zum Veränderungsziel Nummer drei: Festlegung von Zielquoten, Führungskräfte mit Migrationshintergrund – natürlich ohne Verdienst, ohne Qualifikation, ohne Eignung, ist ja egal, Hauptsache, die Quote stimmt. Dazu habe ich ja schon mal gesprochen – das passt in die gleiche Richtung.
Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: In einen Aufsichtsrat gehören zehn Leute hinein – drei verstehen was davon, vier sind Frauen,
Gleichstellungsbeauftragte, und der Rest davon ist dann noch Migrationshintergrund – so ungefähr ist dann die Besetzung, wenn wir nicht nach Leistung gehen.
Es ist noch mehr im Programm: Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte sollen also bevorzugt eingestellt werden – eindeutig die Benachteiligung der anderen.
Ja, selbstverständlich, Herr Schreiber, das ist doch klar.
Die Frage erschließt sich mir nicht. Was wollen Sie sagen? Bei uns sind alle – im Unterschied zu Ihnen – gleichberechtigt. Jeder kann tun und lassen im Rahmen dessen, was wir im Programm haben, was er möchte. Herr Schreiber, ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist, aber wenn ich es mir so anschaue – so viele Frauen sehe ich bei Ihnen auch nicht hier sitzen; ich weiß nicht, wo Sie hinwollen.
Ich gehe mal weiter. Wir haben ein Anonymisierungsprogramm – –
Ich würde gern antworten, wenn Sie Ruhe halten.
Ich setze einmal so viel Geist voraus, dass Sie wissen, dass ich diejenigen meine, die ohne Qualifikation über die Gleichstellungsschiene hineinkommen; das dürfte Ihnen doch wohl klar sein.
Lassen wir das einmal sein!
Es geht weiter: Anonymisierungsverfahren im Bewerbungsverfahren. – Hören Sie doch erst mal zu, ich habe doch noch mehr solche Dinger, da können Sie sich noch viel geschlossener aufregen!
Also, was bedeutet das? Einschränkung unternehmerischer Freiheit. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Der Unternehmer hat drei Vorstellungsgespräche, er hat natürlich keinen gesehen, weil das ja anonymisiert ist. Dann sitzt er vor ihm, er möchte ihn eigentlich einstellen, und er hat nicht beachtet, dass er keinen Migrationshintergrund hat – und schon hat er Ärger.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache dann mit dem Veränderungsziel Nummer vier weiter, wir haben noch paar Minuten Zeit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Enrico Stange, DIE LINKE: … Das ist die Realität! So ein Dummschwätzer! – Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist doch peinlich, oder? – Zurufe von den LINKEN: Blödmann! – Herr Wurlitzer ist gleich gegangen!)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht weiter mit dem Veränderungsziel Nummer vier – vielleicht lesen Sie sich das einmal durch. Und zwar geht es hier um Diskriminierungsschutz beim Erbringen von Dienstleistungen. Ich habe mir das so vorgestellt: Ich will meine Wohnung vorrichten lassen und bestelle von drei Firmen ein Angebot.
Dann nehme ich einen und habe nicht darauf aufgepasst, dass in einer Firma der Chef Migrationshintergrund hat, Diskriminierungsschutz – und schon stehe ich im Regen; sieht dann ganz schlimm für mich aus.
Des Weiteren sollen auch Forschungsinstitute aufgerufen werden, die über Benachteiligungsstrukturen forschen – diesen Genderblödsinn –; scheint so ähnlich zu sein.
Meine Damen und Herren, ich lese Ihnen mal paar Beispiele vor aus diesen wunderbaren 50 Organisationen – es geht los: – –
Lassen Sie es mich erst zu Ende bringen.
Herr Schreiber, bitte – Ihnen kann ich es nicht abschlagen; bitte schön.
Lieber Kollege, ich lese dieses Impulspapier vor, in dem etwas gefordert wird, und das möchte ich gern ansprechen, damit das nicht passiert.
Verstehen Sie das? Das ist eine Forderung, und wir wollen verhindern – deswegen rede ich dazu. – Ich hoffe, ich kann weitermachen.
Also, ich lese es noch einmal vor: Türkische Gemeinde in Deutschland, Amnesty for Woman, spanische Elternvereine, Bundesnetzwerk TANG – The African Network of Germany, Marokkanisches Kompetenznetzwerk, Forum der Migrantinnen, Türkische-Islamische Union, Bundesverband der Vietnamesen, Zentrum für Kurdische Studien, Yezidisches Forum, Zentralrat der afrikanischen Gemeinde usw. usf.
Jetzt ist es interessant, meine Damen und Herren: Diese Gruppierungen treten gar nicht als Deutsche auf. Sie treten bewusst mit diesem Migrationshintergrund auf, und das ist für mich der Beweis: Integrationswillen schwach ausgeprägt, wenn überhaupt – teilweise nicht vorhanden.
Der Zentralrat der Muslime, der Herr Mazyek sagt, Integrationsverpflichtung brauchen wir nicht – will er nicht. Er hat es ja auch gesagt 2009: Ein guter Muslim kann kein schlechter Bürger sein. Ich glaube, wir können bei den großen Knallen, die wir in der letzten Zeit gehört haben, kaum in dieser Sache mitgehen.
Meine Damen und Herren, im letzten Satz dieses Schreibens steht: „Wir werden all jenen vehement entgegentreten, die unsere selbstverständliche Zugehörigkeit zur Einwanderungsgesellschaft und unseren Teilhabeanspruch infrage stellen.“ Das ist doch eine ganz klare Ansage. Wir werden uns dem vehement entgegenstellen.
Und, meine Damen und Herren, für mich gilt der Grundsatz: Wenn sie, die Migranten, deutsche Staatsbürger sind, haben sie die gleichen Rechte, die gleichen Pflichten. Letzteres sehe ich hier Fehlanzeige.
Wir lehnen es ab, unser Erfolgsmodell Deutschland infrage zu stellen – insbesondere durch Ziele, die eine Untergrabung unserer Strukturen anstreben. Wenn diese Organisationen Experimente anstreben, dann bitte in den Ländern, aus denen sie kommen bzw. mit denen sie sich immer noch verbunden fühlen.
Meine Damen und Herren, ich schließe mit einem Zitat von John Howard aus Australien – das kennen Sie: „Dies ist Unsere Nation, Unser Land und Unser Lebensstil. Ich