Die Staatsregierung wurde gerade vertreten durch Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow. Er hat sich hier positioniert. Die zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen, denn ich sehe keinen weiteren Redebedarf mehr. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Für die Staatsregierung berichtet zunächst Herr Staatsminister des Innern Markus Ulbig zum Thema Schwerpunkte der sächsischen Wohnungspolitik. Hierfür stehen Ihnen nach § 54 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung bis zu zehn Minuten zu. Anschließend haben die Fraktionen für eine Dauer von insgesamt 35 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu diesem Bericht sowie zu einem weiteren Themenkomplex zu stellen. Als weiteren Themenkomplex hat die Fraktion der CDU das Thema Sicherheit im Fußball benannt.
Es gilt wieder die Festlegung, dass in der ersten Fragerunde der Staatsregierung nur Fragen zum Berichtsthema gestellt werden; in den weiteren Runden können diese Fragen sowohl dieses Thema als auch den von der CDUFraktion benannten Themenkomplex betreffen. Jetzt erteile ich unserem Staatsminister des Innern das Wort. Bitte, Herr Staatsminister, lieber Markus Ulbig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema Wohnen ist ein Dauerbrenner bei uns im Plenum. Zuletzt hatten wir ausführliche Debatten im März und im Juni. Ich möchte heute diese Befragung nutzen, um über die Fakten und den aktuellen Stand zu informieren.
Daher zunächst noch einmal die Grunddaten des sächsischen Wohnungsmarktes, sozusagen die Basis für alles Weitere. Zwei deutliche Trends verstetigen sich. Auf der einen Seite gibt es weiterhin viel Leerstand im ländlichen Raum. Dieser wird durch die andauernde Abwanderung weiter anhalten. Auf der anderen Seite steht ein enormes Wachstum in Dresden und Leipzig. Das führt in dieser Dynamik zwangsläufig zu einer Schieflage im Verhältnis
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was kann und muss der Freistaat hier konkret machen? Die Grundzüge dazu habe ich in den vergangenen Debatten schon erklärt. Es braucht einen breiten Ansatz mit einem ausgewogenen Mix an Instrumenten, denn zwar gibt es in Sachsen insgesamt derzeit und auch perspektivisch ausreichend günstigen Wohnraum, aber Ausreißer sind hier Dresden und Leipzig. Hier müssen wir Anreize schaffen, um den Bedarf an günstigem Wohnraum so schnell wie möglich zu decken. Aber es geht bei der Wohnraumförderung um mehr als nur um sozialen Wohnungsbau in den Ballungszentren: Aktivitäten in der Fläche, Eigentum, ÖPNV etc. Dazu komme ich gleich.
Genau deswegen haben wir im Freistaat unsere Wohnraumförderung neu ausgerichtet und sie soll verschiedenen Zielstellungen und Zielgruppen zugute kommen. Zum Ersten wollen wir weiterhin Familien helfen, sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen. Die von uns zinsverbilligten KfW-Darlehen zur Wohneigentumsförderung und zum energetischen Bauen können von Familien mit Zusatzdarlehen aus dem Wohnraumförderfonds ergänzt werden. Für diesen Ansatz erhalten wir viel Zuspruch. Die Förderung wird hochgelobt und sehr stark in Anspruch genommen. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Förderung ohne die Gebietskulisse erfolgt. Es kommt auch dem ländlichen Raum zugute, wo Familien sich ansiedeln, binden und zu tragenden Säulen werden. Die Förderung war im Juli mit 90 Millionen Euro für 2016 bereits ausgeschöpft. Um sie auch für die Zukunft sicherzustellen, wird die Förderung ab dem 01.01.2017 in reduzierter Form weitergeführt. Dabei sollen die Förderhöhe reduziert, die Einkommensgrenzen gesenkt und der
Zum Zweiten wollen und werden wir den Bau von günstigen Mietwohnnungen fördern. Daher ist ein neues Programm erforderlich. Ziel ist es hier, den Neubau und die Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen vorzunehmen. Welche Gemeinden davon profitieren, soll sich nach verschiedenen Indikatoren richten. Der Entwurf sieht folgende vor: Bevölkerungswachstum in den letzten drei Jahren; die Nachfrage nach neuen Wohnungen muss in den letzten drei Jahren das Angebot überstiegen haben; der marktaktive Leerstand muss in den letzten drei Jahren zurückgegangen sein oder aktuell unter 3 % liegen; die durchschnittliche Angebotsmiete muss mindestens 10 % über dem sächsischen Durchschnitt liegen und die Mietbelastung muss demzufolge über dem sächsischen Durchschnitt liegen.
Im September wird das von uns per Gutachten noch einmal mit konkreten Zahlen untersetzt. Selbstverständlich steht es den Gemeinden frei, eigene Daten als Grundlage zu nehmen, sollten diese aktueller und genauer sein. Wichtig ist darüber hinaus, dass jede Gemeinde den Bedarf an belegungsgebundenen Wohnungen für die nächsten 15 Jahre nachweisen muss. Bauherren erhalten dann Zuschüsse zu den Baukosten in Höhe der durch die Mietpreisbindung zu erwartenden Mietverluste. Im Gegenzug wird eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 Jahren vereinbart. Die Höhe kann sich in jeder Stadt bzw. bei jedem Projekt unterschiedlich darstellen, je nach der Gesamtsituation und auch je nachdem, wie die Stadt steuert. Das Förderprogramm tritt noch in diesem Jahr in Kraft und wirkt ab Beginn des nächsten Jahres. Weitere Details werden derzeit im Ergebnis der Anhörung noch mit den betroffenen Kommunen diskutiert. Daher ist noch nicht abschließend klar, ob wir zum Beispiel auch Schwellenhaushalte mit einer Einkommensgrenze leicht über Hartz-IV-Satz einbeziehen werden oder nach welchem Modell die Ausgangsmiete berechnet werden soll. Auf Wunsch der Kommunen liegt der Gestaltungsspielraum und damit aber auch die Verantwortung für das Gelingen überwiegend bei den Kommunen.
Wenn es um bezahlbares Wohnen geht, dürfen wir auch das Umland der großen Metropolen nicht vergessen. Da rede ich nicht nur vom Speckgürtel, sondern auch von den Gemeinden, die weiter weg liegen, aber noch zum Einzugsgebiet gehören. Hier gibt es noch ausreichend günstigen Wohnraum und gute Wohnungsbestände Um den Boom an Zuzügen in die Großstädte sinnvoll zu steuern, müssen diese Bestände attraktiver werden. Deshalb geht es um solche Sachen wie gute ÖPNV-Anbindung. Auch da sind wir in der Staatsregierung gemeinsam unterwegs. Kollege Dulig will das Thema in der Strategiekommission ÖPNV stärker berücksichtigen.
Beim Thema bezahlbares Wohnen hören wir aber nicht auf. Wir arbeiten darüber hinaus auch an nachhaltigen und flexiblen Lösungen für den demografischen Wandel. Die Förderung der Barrierereduzierung in Wohngebäuden
erfolgt derzeit auf der Grundlage der Richtlinie „Wohnraumförderung“. Diese ist in ihrer Ausrichtung vermieterorientiert. Ergänzend wird derzeit eine Förderung des barrierereduzierten Umbaus von Wohnraum speziell für Bestandsmieter erarbeitet. Ziel ist es hier, bei plötzlicher Mobilitätseinschränkung, beispielsweise durch Unfall, Alter oder Erkrankung, den Umbau der Wohnung zu fördern. Die Förderhöhe beträgt 75 % und maximal 7 500 Euro je Wohnung sowie 18 000 Euro für eine rollstuhlgerechte Wohnung. Empfänger der Zuschussförderung werden hierbei direkt die Mieter sein.
Weiterhin ist der Bedarf an Wohnungen für Flüchtlinge ein Thema. Dafür hatten wir letztes Jahr zwei Förderungen eingeführt, erstens die Richtlinie für Belegungsrecht. Dort konnten 1 123 leer stehende Wohnungen wieder bezogen werden, und es sind fast 4 Millionen Euro Fördermittel ausgereicht worden; aber durch den Rückgang der Flüchtlingszahlen besteht für das Fortführen dieses Programmes kein Bedarf.
Die zweite Richtlinie war die Richtlinie „Flüchtlingswohnungen“. Aktuell werden damit 28 Wohngebäude hergerichtet; die Förderhöhe beträgt bislang rund 4,5 Millionen Euro. Dieses Programm wird fortgesetzt, wenn entsprechender Bedarf angemeldet wird, und nach den aktuellen Haushaltsplanungen sollen hierfür in 2017 4 Millionen Euro und in 2018 5 Millionen Euro aus Entflechtungsmitteln II ausgereicht werden.
Darüber hinaus hat die Staatsregierung selbstverständlich auch die Entwicklung neuer Bau- und Wohnformen im Blick. Wir sehen da zum Teil viel Potenzial und gute Ideen. Dem wollen wir auch in der Förderung gerecht werden. Wir gehen davon aus, dass künftig die Entflechtungsmittel III zur Verfügung gestellt werden; die entsprechende Entscheidung steht kurz bevor. Konkret wollen wir damit beispielsweise vorübergehende Darlehen ermöglichen, mit denen eine Baugemeinschaft ein Grundstück für sich sichern kann. Darüber hinaus könnten auch besonders interessante Projekte als Modell gefördert werden, zum Beispiel Wohnprojekte von Behinderten und Nichtbehinderten oder von dementen oder leicht pflegebedürftigen Personen. Der Baugemeinschaftstag der SAB am 5. November unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird dieses Thema ebenfalls voranbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Staatsregierung hat bei der Wohnraumförderung die unterschiedlichen Gegebenheiten im Blick und damit deutlich mehr als nur ein Eisen im Feuer. Wir suchen den breiten Ansatz, damit wir auch in Zukunft zu nachhaltigen und den sich verändernden Bedingungen gerecht werdenden Lösungen kommen. Damit die Menschen auch in Sachsen zukünftig gut wohnen können, ist dies eine gute und vernünftige Basis.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Sie haben jetzt die Möglichkeit, Fragen an Staatsminister Ulbig zu stellen. Es beginnt die CDUFraktion. Herr Fritzsche, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, erst einmal vielen Dank für Ihren Bericht. Ich möchte ein weiteres Themenfeld unmittelbar zu Ihrem Bericht einführen.
Im Wohnungsbau ist ja auch die Entwicklung der Baukosten ein zentrales Thema. Ich frage Sie, wie Sie vor dem Hintergrund des in den Ballungsräumen dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums die Bestrebungen einschätzen würden, die energetischen Anforderungen an Wohngebäude weiter zu erhöhen.
Herzlichen Dank für diese Frage, Herr Fritzsche. Dies ist fast die zweite Seite ein und derselben Medaille. Wenn wir über sozialen Wohnraum sprechen, dann ist natürlich auf der einen Seite das Thema Förderung wichtig; auf der anderen Seite sind es die Kosten und die Frage, welche Kosten noch beeinflusst werden können und welche Kosten durch den Gesetzgeber selbst bestimmt sind. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die aktuelle Entwicklung sehr kritisch.
Die insbesondere in der Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen Anforderungen dürfen die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum weder erschweren noch verteuern. Der gesetzlich verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist eben gerade auch bei diesem Thema zu wahren. Für eine weitere Erhöhung der Anforderungen besteht nach meinem Verständnis und im Übrigen auch nach dem Verständnis aller Länderbauminister schlichtweg kein Spielraum. Das zeigt schließlich auch das vom Bund vorgelegte Gutachten „EnEV 2017 – Vorbereitende Untersuchungen“. Die Bauministerkonferenz hat sich im letzten Jahr hier in Dresden und in diesem Jahr noch einmal im Rahmen einer Sondersitzung dazu eindeutig positioniert.
Sachsen ist im Ergebnis gemeinsam mit Bayern initiativ geworden. Die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts war Thema der gemeinsamen Kabinettssitzung der Bayerischen und der Sächsischen Staatsregierung am 3. Mai 2016. Im Ergebnis bitten beide Staatsregierungen den Bund, auf eine weitere Verschärfung der energieeinsparrechtlichen Anforderungen bei Neubau und Gebäudemodernisierung zu verzichten. Zusammen mit meinem Amtskollegen Herrmann habe ich im Anschluss daran Frau Bundesministerin Dr. Hendricks gebeten, dies bei der Rechtsetzung zur Zusammenführung von grundlegenden Vereinfachungen von Energieeinsparungsgesetz, der EnEV und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu berücksichtigen. Höhere energieeinsparrechtliche Anforderungen werden im Übrigen auch von der Wohnungswirtschaft abgelehnt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, unsererseits sage ich ebenso Dank für Ihren Bericht. Ich stelle ganz kurz fest: Der stete Tropfen höhlt den Stein, und wir sind nach Jahren an dieser Stelle auf einem guten Weg. Sie wissen, was ich meine.
Vor Kurzem haben VDW und Sächsische Aufbaubank die Studie „Schwarmverhalten in Sachsen“ veröffentlicht. Dazu kann man geteilter Auffassung sein; dies betrachtet ja auch in dem Sinne geteilte Räume in Sachsen. Frage: Beabsichtigt die Staatsregierung, ihre Wohnungsbauförderungspolitik an die Handlungsempfehlungen aus der Studie „Schwarmverhalten“ anzupassen?
Damit im Zusammenhang stehend folgende Frage: Sie haben auch Städte im Umland der Oberzentren angesprochen. Sehen Sie Möglichkeiten, die in Arbeit befindliche Richtlinie „Zweckgebundener Mietwohnraum“ auch für Städte zu öffnen, die im Umland – also nicht im Speckgürtel, sondern im Umland – dieser Oberzentren liegen, und zwar vor dem Hintergrund der jetzt dort definierten Gebietskulisse?
Herr Stange, ich bin fast dankbar, dass Sie in der Fragerunde dieses Thema des „Schwarmstadtgutachtens“ ansprechen. Es gibt im Moment nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei mir kaum einen Termin im Land, bei dem ich als für Stadtentwicklung zuständiger Minister nicht von den Kommunen daraufhin angesprochen werde, und zwar genau so, wie Sie es beschrieben haben, aus diesen unterschiedlichen Perspektiven. Deswegen bin ich gern bereit, auch hier noch einmal meine Position dazu vorzutragen.
Das sogenannte Schwarmstadtgutachten ist von der Sächsischen Aufbaubank, dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Sachsen sowie dem Verband der sächsischen Wohnungsgenossenschaften – das Folgende ist mir wichtig – eigenständig und ohne Abstimmung mit der Staatsregierung in Auftrag gegeben worden. Das ist erst einmal eine nüchterne Feststellung.
Es untersucht die Entwicklung von Alterskohorten und versucht, Wanderungsmuster in wachsende und weniger wachsende Städte bzw. Regionen nachzuweisen, dies zu prognostizieren und daraus Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung der Städte und Regionen abzuleiten. – Jetzt kommt die kritische Anmerkung; bis hierhin gibt es noch nichts Problematisches: Allerdings werfen die Ergebnisse meines Erachtens Fragen auf. 391 Gemeinden – dies entspricht 48 % der Einwohner des Freistaates – werden als „Schrumpfungsregionen“ – schon diese Wortwahl! – und „ausblutende Gemeinden“ kategorisiert. Ganze Gemeinden und Regionen aufzugeben oder aufge
ben zu wollen, weil sie eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung aufweisen, ist nach meinem Verständnis realitätsfern.
Es würde in diesem Rahmen zu weit gehen, alle einzelnen Aussagen zu kommentieren. Die in der Studie gezogenen Schlussfolgerungen, Städte, die kein Bevölkerungswachstum aufweisen – das ist das, worauf Sie hinauswollen –, von der Infrastrukturförderung auszuschließen, widerspricht der Leitvorstellung der Raumordnung zur Schaffung einer großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen. Deswegen sehe ich sowohl bei der Systematik der Landesentwicklung und Regionalplanung als auch bei dem System der Städtebauförderung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Das möchte ich klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Sie haben noch einen zweiten Themenkomplex angesprochen: Es ging darum, ob es bei der Einführung des sozialen Wohnungsbaus – ich verkürze es einmal – in Sachsen auch für Städte, die außerhalb von Leipzig und Dresden liegen, möglich ist, an der Förderung zu partizipieren. Deswegen habe ich noch einmal die Worte aus meinem Bericht herausgegriffen. Die derzeitige Richtlinie spricht von sogenannten Indikatoren. Diese Indikatoren – ich möchte sie nicht alle wiederholen, es sind fünf – sind nicht auf bestimmte Städte- oder Größenklassen zugeschnitten. Allein entscheidend ist, ob eine Gemeinde den in meiner Rede aufgeführten Kriterienkatalog erfüllt oder nicht.
Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll die Situation der Städte und Gemeinden noch einmal komplett dokumentieren. Damit haben wir eine Basis. Weil wir Erfahrungen damit haben, was die Anerkennung oder Akzeptanz von Gutachten betrifft, haben wir automatisch folgende Überlegung eingebaut: Wenn die Städte oder Gemeinden eigene aktuellere Daten vorlegen und somit die Fördervoraussetzungen erfüllen, dann sind sie selbstverständlich dabei.
Das ist leider nicht möglich, in der nächsten Runde können Sie Ihre Nachfrage stellen. Die SPD-Fraktion ist an der Reihe. Herr Pallas, bitte. – Einen Moment, ich muss erst das Mikrofon anschalten.
Vielen Dank für das Aufrufen und Einschalten, Frau Präsidentin. Danke, Herr Staatsminister, für Ihre einführenden Worte.
Sie hatten auf die in der Erarbeitung befindliche neue Förderrichtlinie zum sozialen Wohnungsbau Bezug genommen und die Verknüpfung zu den belegungsgebundenen Wohnungen hergestellt. Deswegen möchte ich Sie bitten, einmal darzulegen, wie sich die Anzahl von belegungsgebundenen Wohnungen in Sachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt hat. Ich möchte Sie ebenso bitten,
auch auf regionale Unterschiede oder individuelle Gründe einzugehen und die Schlussfolgerungen, die Sie daraus ziehen. Vielen Dank.
Herr Pallas, zu Ihrer Frage bezüglich des Zeitraumes muss ich eine kleine Einschränkung vornehmen. Daten über die Anzahl der vorhandenen Wohnungen von Mietpreis- und Belegungsbindung liegen erst seit dem Dezember 2012 vor. Deswegen kann ich erst ab diesem Zeitpunkt Aussagen treffen.