Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

wurde mit der suchttherapeutischen Station in der JVA Zeithain insbesondere für Crystal-Abhängige ein lange überfälliges Angebot geschaffen, das einen Beitrag dazu leistet, die Gefangenen im Sinne des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Ich selbst bin Anstaltsbeirätin in Zeithain und konnte dort in Gesprächen sowohl mit den betroffenen Gefangenen als auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein positives Bild gewinnen. Jedoch handelt es sich hier bei diesem Angebot um einen sehr kleinen Tropfen auf einen sehr heißen Stein. Kriminalität und Sucht bedingen sich einander häufig. Es verwundert nicht, wenn wir auf die Zahlen schauen, dass Crystal-Konsumentinnen und -Konsumenten unter den Gefangenen mindestens einen Anteil in Höhe von 25 % haben. Dieser ist logischerweise viel höher bei den Betroffenen draußen in der Freiheit. Von circa 3 600 Strafgefangenen in Sachsen sind also bis zu 900 abhängig von Crystal.

Diesen stehen 20 Therapieplätze in Zeithain gegenüber, von denen zeitweise – aufgrund von Personalmangel – nur zehn belegt werden konnten. Dass diese Therapiemöglichkeiten lediglich Männern, nicht aber weiblichen und jugendlichen Strafgefangenen zugänglich sind, ist geradezu katastrophal und folgenschwer. Lassen Sie es sich noch einmal auf der Zunge zergehen: 900 Crystalabhängige Strafgefangene, 20 Therapieplätze, keine Hilfen für Frauen und Jugendliche.

Das alles hat mit den Vorgaben des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes, an das sich nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten sondern auch die Sächsische Staatsregierung zu halten haben, wenig zu tun.

§ 2 des Strafvollzugsgesetzes sagt Folgendes: Eine zielgerichtete und wirkungsorientierte Vollzugsgestaltung ist die Maßgabe. In § 5 Strafvollzugsgesetz steht, dass Gefangene durch die Justizvollzugsanstalten darin unterstützt werden, unter anderem ihre gesundheitlichen Schwierigkeiten zu beheben. § 3 Strafvollzugsgesetz verlangt schließlich, dass der Vollzug auf die Auseinandersetzung der Gefangenen mit ihren Straftaten auszurichten ist.

Dazu gehört insbesondere – aber nicht nur bei einer Verurteilung wegen Beschaffungskriminalität – auch eine tief gehende Auseinandersetzung mit der Suchterkrankung, die die Grundlage für die Straffälligkeit bildet. Nichts anderes als eine tief gehende Auseinandersetzung mit der Suchterkrankung erfolgt im Rahmen der Suchttherapie. Deshalb sagen wir GRÜNE Folgendes: Suchttherapie muss Teil des Strafvollzuges sein. Nur so ist eine Auseinandersetzung mit der Straftat wirklich zielführend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiterer Aspekt spricht für die zwingende Notwendigkeit hinreichender stationärer Suchttherapieplätze im Strafvollzug: Crystal Meth verursacht bekanntermaßen einen sehr hohen Suchtfaktor und hat eine zerstörerische

Wirkung auf die Konsumentinnen und Konsumenten. Wird dem enormen Suchtdruck in der Haft nicht durch angemessene Therapiemöglichkeiten begegnet, weil es sich eher um einen Abwartevollzug bis zur Entlassung und einer endlich beginnenden Therapie handelt, dann verwundert es nicht, dass die Drogen illegal in den Vollzug geschmuggelt werden.

Hierzu sind die Statistiken auch relativ eindeutig. Im Jahr 2015 wurden in sächsischen Haftanstalten bis zu 80 Gramm Crystal sichergestellt. Die tatsächliche Menge, das können Sie sich alle denken, die sich im Umlauf befindet, dürfte weitaus höher sein. Etliche Folgeprobleme kommen dadurch hinzu, insbesondere die sich wiederholenden und fortgesetzen Straffälligkeiten wegen des Schmuggels und Konsums von Drogen innerhalb der Haft sowie der zunehmende gesundheitliche Verfall der Gefangenen.

Zu diesem Thema habe ich auch eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Das Ergebnis war entlarvend. Allein im Jahr 2015 sind 135 Gefangene aufgrund ihres Drogenkonsums in das Haftkrankenhaus nach Leipzig überstellt worden. In den Jahren zuvor waren es sogar noch mehr, zum Teil bis zu 200. Allein diese Zahlen zeigen, wie unzureichend die derzeitigen Suchttherapiemöglichkeiten sind.

Was ist also zu tun? Dass das Einrichten von 900 Therapieplätzen in sächsischen Justizvollzugsanstalten weder sinnvoll noch realisierbar ist, dürfte allen klar sein. Es ist erfreulich, das konnten wir in der Stellungnahme zu unserem Antrag lesen, dass in der Jugendhaftanstalt in Regis-Breitingen zehn Therapieplätze – wenigstens die – geschaffen werden sollen. Erfreulich ist ebenso, dass in Torgau 40 Therapieplätze vorgehalten werden sollen. Wann genau diese kommen sollen, geht aus der Stellungnahme leider nicht hervor. Dort heißt es lediglich, dass für Männer eine Aufstockung der Kapazitäten – ich zitiere – „in den nächsten Jahren geplant sei“. Was aber völlig inakzeptabel und wahrlich ein Trauerspiel ist, ist die Tatsache, dass für das Frauengefängnis in Chemnitz – auch hier zitiere ich wieder – „,keine konkreten Planungen zur Einrichtung einer Therapiestation vorliegen“. Die Staatsregierung hat jedoch erkannt, dass es sinnvoll wäre, dort eine einzurichten. Sie darf sich also nicht weiter wegducken.

Es hilft kein weiterer Prüfauftrag und kein Abwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hierzu müssen Sie im Haushalt mit Änderungsanträgen nachlegen, weil ich dazu momentan im Haushalt nichts finden kann. Wenn Sie das nicht tun, dann tun wir es.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was braucht es für einen modernen, effizienten und wirkungsvollen Strafvollzug? Unseres Erachtens Dreierlei: erstens einen bedarfsgerechten Neu- und Ausbau der stationären Suchttherapieplätze für Jugendliche, Frauen und Männer, zweitens die Verteilung von Therapiestationen für männliche Gefangene auf mehrere Gefängnisse

statt der Konzentration auf nur eine bzw. zwei, drittens den Aufbau einer Nachsorgekoordination, und hier insbesondere die Vermittlung in gegebenenfalls notwendige Adaptionsbehandlungen inklusive der Übernahme der Kosten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Schluss. Um endlich die tatsächlichen Gegebenheiten den realen Bedürfnissen anzupassen, bitte ich Sie vor allem im Sinne der betroffenen Gefangenen um Zustimmung zu unserem Antrag.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Frau Kollegin Meier brachte für ihre Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ein. Jetzt folgt für die CDU Kollege Modschiedler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNENFraktion möchte die Suchttherapiestationen überall, also in jeder JVA und für alle einrichten. Das ist für einen Oppositionsantrag auch völlig nachvollziehbar. Da kann man nach dem Wünsch-dir-was-Verfahren agieren, koste es, was es wolle.

Das Problem ist, dass die Suchttherapie im Justizvollzug in erster Linie den Gefangenen ermöglicht werden soll, bei denen die Suchtmittelabhängigkeit in direktem Zusammenhang mit der Straffälligkeit steht und die Voraussetzungen für eine Reststrafenaussetzung oder eine Zurückstellung der Strafe – Therapie statt Strafe – nicht erfüllt sind. Das Konzept der Suchttherapiestationen sieht grundsätzlich vor, dass die Crystal-abhängigen Gefangenen zum Ende ihrer Haftzeit die Therapie abschließen und eine nahtlose Überleitung in die Nachsorgestellen der etablierten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe erfolgen kann.

Der Antrag verkennt, dass der Freistaat Sachsen bereits heute eine Vorreiterrolle im Bereich der Suchttherapie im Strafvollzug in Deutschland einnimmt. Darüber hinaus übersieht er, dass bereits heute zusätzliche Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten für suchttherapeutische Behandlungen in der Planung und entsprechend im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind. Allerdings muss auch eine realistische Planungs- und Umsetzungszeit gewährt werden.

Das Ziel des Antrages, die Suchttherapie auszubauen, wird somit bereits konsequent und, soweit möglich, auch umgehend verfolgt. Wir müssen aber schauen, was haushalterisch tragbar, machbar und konzeptionell umsetzbar ist. Das heißt, wir müssen in vernünftigen und realistischen Schritten denken.

Zeithain hat es vorgemacht. In Sachsen ist bereits im Jahr 2014 begonnen worden, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Im Juni 2014 wurde in der JVA Zeithain eine Therapiestation eingerichtet. Sie ist, man bemerke, bundesweit die einzige Therapiestation, die speziell für

Gefangene mit Crystalabhängigkeit eine vollwertige Suchttherapie anbietet. Die Station wurde mit zehn Plätzen eingerichtet. Inzwischen – das hatten Sie, Frau Meier, schon genannt – sind es schon 20. Daran müssen und werden wir anknüpfen. Wir werden uns in den Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, dass die Suchttherapie zusätzlich unterstützt wird. Da haben Sie unser Wort.

Erste Maßnahmen sind dazu schon getroffen. Natürlich besteht immer die Notwendigkeit des bedarfsgerechten Ausbaus der suchttherapeutischen Angebote. Dem versucht das Justizministerium gerecht zu werden. So sollen nach der aktuellen Planung – Sie hatten es genannt – bei der Sanierung der JVA Torgau in den nächsten Jahren 40 Therapieplätze eingerichtet werden. In der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen soll in der ersten Jahreshälfte 2017 ebenfalls eine Therapiestation für suchtkranke Jugendstrafgefangene mit elf Plätzen entstehen. Das geht aber nicht alles im Hauruckverfahren. Das ist nun einmal eine Verwaltungseinheit. Die JVA Torgau wird komplett umgebaut, und das braucht seine Zeit.

Nun zurück zu den Therapiestationen, die genannt wurden. Für den langfristigen Erfolg der Therapiestationen ist es entscheidend, dass die Nachsorge noch während der Haft im Rahmen von Lockerungserprobungen beginnt. Eine Nachsorgekoordinierungsstelle soll die etablierten Angebote der Suchtkrankenhilfe wie ambulante Therapien in Suchtberatungsstellen, betreute Wohnformen und Adaptionseinrichtungen der Fachkliniken für Suchterkrankungen verknüpfen.

Bei der Betrachtung des Themas sind aber auch die Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung zu benennen, die darauf gerichtet sind, das Suchtproblem an sich zu bekämpfen, und zwar nicht nur im Strafvollzug, sondern mit Blick auf die gesamte Bevölkerung. Hier kann der sächsische Justizminister einen großen Erfolg verzeichnen, zu dem ich ihn wirklich beglückwünsche. Denn durch den gemeinsamen Einsatz von Bayern und Sachsen konnte zusammen mit unserem Nachbarland Tschechien erreicht werden, dass ein wichtiger Grundstoff für die Crystal-Herstellung, der Stoff Chlorephedrin, in die EU-Verordnung für sogenannte Drogenausgangsstoffe aufgenommen wird. Dadurch wird Chlorephedrin in die Kategorie 1 fallen und somit starken Handelsrestriktionen und Kontrollmaßnahmen unterliegen. Der Handel mit diesem Crystal-Grundstoff wird damit wesentlich erschwert. Er ist der Grundstoff, das dürfen wir niemals vergessen.

Es wird vonseiten der sächsischen Justiz also nicht nur auf die Nachsorge geschaut, sondern das Übel wird auch an der Wurzel angegriffen. Das ist wichtig und in dieser Diskussion wirklich bemerkenswert.

(Beifall der Abg. Hannelore Dietzschold, CDU)

Zusammenfassend ist daher Folgendes festzuhalten: Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass nur durch eine realistische Planung und eine angemessene Umsetzungszeit

nachhaltig der erfolgreiche Ausbau von suchttherapeutischen Behandlungsangeboten in den Justizvollzugsanstalten erfolgen kann. Wir sollten uns bei allen Maßnahmen aber bewusst machen, dass mit Masse nicht viel zu erreichen ist, wenn man darunter die Klasse leiden lässt. Die hohen Standards der Suchttherapie im sächsischen Justizvollzug sichern einen langfristigen Erfolg dieser Maßnahmen.

Wir dürfen auch das Thema Prävention, vor allem die Eindämmung des illegalen Drogenhandels, nicht aus den Augen verlieren. Dort liegen die bei der Ursachenbekämpfung gewünschte Erfolge. Diese müssen wir aber transportieren, das ist wichtig.

Der Eindruck, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag zu erwecken versucht, ist meiner Ansicht nach falsch. Der Antrag ist deshalb abzulehnen. Denn unabhängig davon unterstützt die CDU-Fraktion die bereits begonnenen Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung und zum Ausbau der Suchttherapie, aktuell und auch in Zukunft.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Kollege Modschiedler sprach für die CDU-Fraktion. Ihm folgt Kollege Bartl.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Meier, was Sie hier für Ihre Fraktion vorlegen, ist zweifellos ein spannender Antrag. Er ist absolut verdienstvoll. Wir stehen in den Grundsätzen voll dahinter. Es ist ganz eindeutig so, dass ein erheblicher Anteil der in den sächsischen Justizvollzugsanstalten und in der Jugendstrafvollzugsanstalt in Regis einsitzenden Gefangenen dringend den Zugang zu therapeutischen Maßnahmen für ihre Sucht braucht. Sie warten heute sogar schon auf den Termin für eine Beratung vom externen Suchtberater teilweise drei oder vier Wochen.

Wir sind längst an einer Stelle, wo der Zugang zu suchttherapeutischen Maßnahmen für jede Frau, für jeden Mann, die im Strafvollzug verhängte Strafmaßnahmen verbüßen, möglich sein muss.

Wir haben aber ein Bedenken: Dass wir das heute auf der Grundlage Ihres Antrages erzwingen, halte ich für schwierig. Wenn man einen Blick in das Strafvollzugsgesetz oder das Jugendstrafvollzugsgesetz wirft, dann sieht man, dass der Begriff Suchttherapie in beiden Gesetzen nicht vorkommt. Wir haben weder im Prognoseverfahren noch bei der Regelung, bei der die Therapien direkt aufgeführt sind, noch in der Gesundheitsbetreuung den Begriff Suchttherapie 2007 im Jugendstrafvollzugsgesetz und 2013 im Erwachsenenstrafvollzugsgesetz überhaupt nur angelegt. Das ist stark zu kritisieren. Das haben wir tatsächlich bisher übersehen. Das macht es uns schwerer, die wir durchaus an Ihrer Seite dafür eintreten wollen, jetzt zu sagen, dass es ein gesetzlicher Anspruch sei, den

der Gefangene, den die Gefangene hat, weswegen das eingerichtet werden muss. Dort liegt unser Problem. Um das zu bewegen – und das würden wir gern mit den GRÜNEN tun –, müssten wir die entsprechenden Ergänzungen in dessen speziellen Teilen in das Gesetz hineinbringen, mit denen dieser Rechtsanspruch für die Gefangenen und die Finanzierungspflichten für den Freistaat fixiert werden. Hier wird mit der Debatte heute eine Notwendigkeit beleuchtet, diese Gesetzesänderungen anzustoßen.

Sie haben einige Formulierungen in Ihrem Antrag, die mir – das gebe ich gern zu – den Atem stocken ließen. Sie wollen umgehend in der JVA in Chemnitz eine Suchttherapiestation einrichten. Als jemand, der über 20 Jahre Mitglied im Anstaltsbeirat ist, sage ich: Wir haben nicht einmal einen Platz für offenen Vollzug von Frauen in Chemnitz.

Jetzt wird in Aussicht gestellt, einen Platz für den offenen Vollzug für Frauen zu bekommen, wenn die Baumaßnahme, für die wir vor vier Wochen den Spatenstich gelegt haben, einmal fertig ist. Jetzt sitze ich zwischen zwei Stühlen: Ich hätte liebend gern, dass die Frauen in Chemnitz aufgrund ihres bisherigen Vollzugsverhaltens, von Vollzugslockerungserprobungen etc. in den offenen Vollzug können. Das kann man momentan räumlich nicht darstellen. Ob ich mich jetzt gegen den offenen Vollzug, für eine Suchttherapiestation ausspreche, die momentan räumlich nicht vorhanden und auch personell schwer unterbesetzt ist, das ist eine schwere Entscheidung. Das gebe ich an dieser Stelle zu.

Das Problem ist letztendlich: Herr Modschiedler, es sind alle Versprechungen, dass wir das gemeinsam angehen wollen, ehrbar. Aber wir sind im Strafvollzug auf einem Stand, der in der räumlichen Ausstattung, im sächlichen Zustand, aber auch im personellen Zugang in hohem Maße nahezu notleidend ist.

Es ist nicht so einfach, selbst wenn wir die Räumlichkeiten hätten. Ich habe momentan keine Vorstellung, woher wir die Funktionsdienste bekommen, die die Stationen, in denen wir die Suchttherapie betreuen, inhaltlich begleiten können. Auch die personelle Frage muss aufgeworfen werden.

Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir den Antrag im Ausschuss vertiefend hätten debattieren können. Vielleicht wäre er es sogar wert, ihn in den Ausschuss zu überweisen, dort noch einmal tiefgründiger zu betrachten und den Sachverstand Externer einzuholen, um zu prüfen, wie man vorgehen kann.

Insgesamt ist dieses Anliegen völlig berechtigt und notwendig. Es ist dringend. Die Anträge, die Sie im Weiteren stellen, was die Expertise, die Frage des Einholens dieser Studie und die Kommissionsarbeit betrifft, können wir voll unterstützen. Unser Problem liegt im „Sofort“ und im „Umgehend“. Mit den Punkten 1 und 2 haben wir unsere Probleme, und dort werden wir uns unter Umständen enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)