Protokoll der Sitzung vom 29.09.2016

Aus Berlin haben wir nämlich viele interessante Informationen, zum Beispiel, dass es bereits seit 2010 eine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit diesem Projekt befasst, dass Investitionen von insgesamt 15,8 Millionen Euro anstatt 26,5 Millionen Euro für die Neubeschaffung, die wir gar nicht in Abrede stellen, in den einzelnen Ländern notwendig sind, jährliche Betriebskosten von 5,2 Millionen Euro vorgesehen sind statt in Summe 7,7 Millionen Euro und dass man außerdem zukünftig nur noch 39 statt bisher 45 Arbeitsplätze benötigt.

Doch – ich habe es bereits angesprochen – wie sieht es jetzt aus? Wieder haben wir einen Haushaltsentwurf vorgelegt bekommen, und wieder sind 4,2 Millionen Euro für die Umsetzung des gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums eingestellt. Zusätzlich findet sich noch das Planvorhaben in der Abteilung 4, IuK-Leitstelle in Leipzig, als Leertitel.

Was wissen wir sonst vonseiten der Staatsregierung über das Projekt, für das erneut Geld zur Verfügung gestellt werden soll? – Herzlich nichts. Sie haben es nicht einmal für nötig gehalten, die Stellungnahme aus dem Monat Januar zu ergänzen. – Vielleicht tun Sie das heute. Und das, obwohl es seit März einen geleakten und, wie Sie mir damals etwas verschwurbelt mitgeteilt hatten, Herr Innenminister, durchaus aktuellen Entwurf des Staatsvertrages gibt, der im Internet abzurufen ist. Herr Innenminister, ist Ihnen dieses Spielchen nicht langsam etwas peinlich?

Sie handeln einen Staatsvertrag mit vier weiteren Ländern aus, beteiligen die Finanz- und Justizressorts und angeblich auch sämtliche Datenschutzbeauftragten und Rechnungshöfe. Allein der Landtag soll bei maximaler Geheimhaltung aller wichtigen Informationen zu diesem Projekt „Ja und Amen“ sagen und die eingestellten Kosten tragen. Das ist der Gipfel der Intransparenz, wenn es um das Haushaltsrecht des Landtages geht! Auch aus diesem Grund bitten wir heute um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was wir hier erleben, kann ich nur als offensichtliches Komplott des Finanzministers mit dem Innenminister gegen die Haushaltsführung des Landtages begreifen, getreu dem Motto „Gib du mir Geld für das Wolkenkuckucksheim. Wenn ich es nicht ausgebe, hast du wenigstens eine schöne Spardose gehabt.“

(Enrico Stange, DIE LINKE: Jawoll! – Beifall bei den GRÜNEN)

Genau so war es beim letzten Mal.

Diese Spielchen, werte Kolleginnen und Kollegen, können und dürfen wir uns als Landtag nicht gefallen lassen. Dass der Staatsvertrag, den wir nun dank Netzpolitik

kennen, darüber hinaus Regelungen enthält, die hinsichtlich des Datenschutzes höchst problematisch, verfassungsrechtlich bedenklich und stellenweise inakzeptabel sind, hat uns in unserer Auffassung bestärkt, diesen Antrag heute aufgrund der inhaltlichen Problematik zur Abstimmung zu stellen:

Erstens. Im sogenannten Kompetenzzentrum sollen nicht nur hoch sensible, personenbezogene Daten aus strafprozessualen und polizeilichen Telefonüberwachungen im Auftrag erhoben, gespeichert und sonst verarbeitet werden, nein, das Kompetenzzentrum soll darüber hinaus auch als eine faktische Denkfabrik dienen. Dies kann der Aufgabenbeschreibung – viel mehr haben wir nicht –, ich zitiere: „Wahrnehmung von Unterstützungsaufgaben im Bereich der Aus- und Fortbildung, Unterstützung und Beratung auf dem Gebiet der technisch-organisatorischen Weiterentwicklung und Umsetzung polizeilicher TKÜ“ entnommen werden.

Da strenge gesetzliche Bindungen der StPO und die Polizeigesetze der Bundesländer eine solche Forschung und sich daraus ergebende Auswertungsmöglichkeiten ebenfalls nicht zulassen, fehlt es bereits an der gesetzlichen Grundlage für diese Maßnahmen.

Zweitens. Die im Entwurf der Staatsregierung vorgesehene weitere Aufgabenbeschreibung und die unklar formulierte Zweckbestimmung ermöglichen darüber hinaus offensichtlich die Nutzung der Quellen TKÜ und stille SMS sowie den kompletten Bereich der Kryptoforschung. Auch das lehnen wir ab. Es fehlt auch hier jegliche rechtliche Grundlage.

Drittens. Der Entwurf des Staatsvertrages enthält eine vollkommen unzureichende Regelung zur Übermittlung von Daten an Dritte. So darf die zu errichtende Anstalt Befugnisse und Zuständigkeiten auf Behörden des Freistaates Sachsen übertragen oder sich Dritter zur Aufgabenerfüllung bedienen. Die Übermittlung von Daten wird überhaupt nicht gesetzlich geregelt, sondern vollkommen in das Ermessen der Anstalt gestellt. Das ist, Herr Innenminister, werte Koalition, schlicht verfassungswidrig. Auch die sichere Trennung und Auswertung der Daten und die Verwendung der Zweckbindung wird nach unserer Auffassung im Staatsvertrag nicht hinreichend sichergestellt.

Viertens. Ganz wesentliche Inhalte werden im Staatsvertrag nicht geregelt, sondern offensichtlich in einem Verwaltungsabkommen, der Benutzungsordnung, der Geschäftsordnung und der Satzung der Anstalt festgelegt. Auch dieses ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, da ein Grundrechtseingriff dieser Erheblichkeit nur durch Gesetz geregelt werden kann.

Nicht zuletzt: Der Staatsvertrag, die zu errichtende Anstalt, das Verwaltungsabkommen – schlicht das gesamte Projekt wird der Kontrolle des Sächsischen Landtages vollkommen entzogen. Es findet sich keinerlei Regelung zur parlamentarischen Kontrolle. Das wäre der Freifahrtschein für Datenüberwachung ohne Kontrolle des Parla

ments. Herr Innenminister, den werden und den dürfen wir Ihnen nicht geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern Sie daher auf, die Planung zu diesem Projekt unverzüglich zu stoppen. Das Projekt ist wirtschaftlich nicht erforderlich, datenschutzrechtlich höchst bedenklich, die geplante Umsetzung mutmaßlich in Teilen verfassungswidrig. Sie haben bis heute nichts vorgelegt, was uns zu anderen Schlüssen kommen lässt.

Schon einmal vorweggegriffen: Wenn einige der Probleme durch den Staatsvertrag, der sich eventuell weiterentwickelt hat, gelöst worden sind, dann ist das schön und ein Grund mehr, diesen endlich vorzulegen. Aber Sie haben uns schon mehrfach vertröstet. Ich glaube Ihnen in dieser Frage kein Wort mehr.

Kurzum: Stimmen Sie dem Antrag heute zu. Stoppen Sie die Planung. Informieren Sie aber den Landtag darüber. Der Landtag muss sich darüber informieren lassen, was bisher geplant wurde. Damit ersparen wir uns viel Ärger, den Bürgerinnen und Bürgern – und damit uns – auch viel Geld, wenn wir jetzt die Finger von etwas lassen, bei dem absehbar ist, dass auch diese ganze Geschichte gegen den Baum laufen wird. Mit Blick auf das norddeutsche TKÜZ, bei dem mittlerweile der Staatsvertrag bekannt ist, ist klar, dass wir in Sachsen einen weiteren Sonderweg bei diesem Thema gehen, den es abzulehnen gilt.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Und nun spricht die CDU-Fraktion. Herr Abg. Hartmann, – Sie waren auf einmal weg. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war nicht weg, ich habe nur den etwas weiteren Weg gewählt. Ich muss mich jetzt ein wenig sammeln. – Ich weiß nicht, ob ich so viel Emotionalität in das Thema legen kann wie Herr Lippmann, der an dieser Stelle eine Großbaustelle und ein Kampfobjekt entdeckt hat.

(Heiterkeit bei der AfD)

Ich bin noch auf der Suche, wo man so viel Aufregung und Emotionalität für sich entwickeln und so viel Falsches in den Fokus rücken kann.

Herr Lippmann, ich versuche, mich dem Thema sachlich zu nähern. Vielleicht ist es auch für Sie eine Gelegenheit, sich etwas entspannter mit der Thematik auseinanderzusetzen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ich bin entspannt!)

Die Überwachung der Telekommunikation ist zunächst eine gesetzliche Aufgabe, der sich letzten Endes auch Sachsen nicht entziehen kann. Insbesondere auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, terroristische Bedro

hungslagen und wachsende Bandenkriminalität sind die Überwachung der Telekommunikation sowie die damit verbundene Telekommunikationsdatenauswertung aus

unserer Sicht ein probates Mittel zur Strafvereitelung und Strafverfolgung.

Im Übrigen sehen die Innenressorts der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg die Überwachung der Telekommunikation durch die Strafverfolgungsbehörden als ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung schwerster Straftaten an. Das ist also eine länderübergreifende Feststellung und auch die Grundlage für das, was dann folgt. Um in der rasanten Entwicklung der technischen Kommunikationsmöglichkeiten Schritt halten zu können, bedarf es auch zwangsläufig einer kontinuierlichen technischen Weiterentwicklung sowie der Anpassung der Organisationsstrukturen an diese Herausforderungen. Die Schnelllebigkeit der Entwicklung insbesondere im Bereich der Telekommunikation dürfte auch den GRÜNEN nicht entgangen sein.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Wir hörten davon!)

Ich muss Sie auch zwangsläufig mit der Realität konfrontieren, dass neben der Schnelllebigkeit diese Entwicklung in der Regel auch mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Kurzum, das verschlingt schon eine ganze Menge finanzieller Mittel. Die Aufgaben in diesem Bereich und auch die entsprechenden staatlichen Reaktionen werden zwangsläufig in den nächsten Jahren nicht kleiner, sondern eher größer werden. Davon sollte man also bei der aktuellen Entwicklung ausgehen.

Aus diesem Grund haben letzten Endes die Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen die Entscheidung für eine gemeinsame Sicherheitskooperation getroffen. Sie möchten nämlich die Ressourcen bündeln und effektiver einsetzen. Hierzu wurde von den Ländern eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die AG TKÜ, die prüfen soll, welche Kooperationsmöglichkeiten auf diesem Gebiet realisiert werden können.

Die beteiligten Länder planen nach gegenwärtigem Stand ein gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung. Dieser Weg ist zwangsläufig auch mit der entsprechenden Mittelbereitstellung verbunden, sofern man diesen Weg gehen möchte.

Im Übrigen komme ich zu den datenschutzrechtlichen Fragen. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist seit November 2013 einbezogen. Ebenso haben die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder spätestens, das trifft für alle zu, seit April 2015 umfassend Kenntnis von diesem Projekt. Am 14. April 2015 fand dazu eine zentrale Informationsveranstaltung, im Übrigen in Dresden, statt, auf der das Projekt umfassend vorgestellt wurde.

Ich zitiere hierzu die sächsische Datenschutzbehörde: „Der Sächsische Datenschutzbeauftragte pflegt turnusgemäß Gespräche mit der Polizeiverwaltung des Freistaates. Meiner Behörde gegenüber ist im November 2013 erst

mals das Ansinnen eröffnet worden, ein gemeinsames Zentrum einzurichten. Konkretisiert und inhaltlich verdichtet wurden die Vorstellungen erst im letzten Jahr. Ein Staatsvertragsentwurf liegt hier mit Stand vom 31. August 2015 vor (ein neuerer Entwurf ist mir nicht bekannt). Zweck des Vorhabens ist ein ressourcenschonender gemeinsamer Betrieb einer ansonsten kostenintensiven Technikanschaffung. Grundlegende Bedenken wurden seitens meiner Behörde nicht erhoben, da Eingriffe ausschließlich auf der – unveränderten – Grundlage bestehenden Rechts erfolgen sollen.

Das heißt aber auch, dass sicherzustellen sein wird, dass eine Kooperation auf Staatsvertragsgrundlage nicht rechtlich oder faktisch dazu führt, dass über die geltende Rechtslage und Befugnisse der Behörden und Bediensteten hinaus die Datenverarbeitung erweitert werden kann. Entscheidend wird unter anderem sein, dass verfahrenstechnisch und personell-organisatorisch abgesichert eine strenge Trennung der Informationen zu Strafverfolgungs- gegenüber Gefahrenabwehrvorgängen und nach Ländern und Zuständigkeiten erfolgt.“ Das sagte die sächsische Datenschutzbehörde, die die strikte Trennung der unterschiedlichen Daten nach Bundesland fordert.

Im Übrigen, um diesen Gedanken weiter aufzunehmen, greift das auch der Entwurf des Staatsvertrages vom August 2015 auf. Dort lautet es in § 13, der den Schutz personenbezogener Daten aus der Telkommunikationsüberwachung beinhaltet: „Durch den Betrieb der Anstalt darf der gesetzlich bestimmte Zugriff der jeweiligen Polizeibehörden der Trägerländer auf die Datensätze der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung nicht

erweitert werden. Die Polizeibehörden der Trägerländer dürfen auch bei der zentralen Datenvorhaltung in der Anstalt ausschließlich auf die in ihrem Zuständigkeitsbereich und auf ihre Veranlassung erhobenen Daten zugreifen. Insoweit sind logisch getrennte Speicherbereiche für jedes Trägerland anzulegen.

Soweit das jeweilige Landesrecht neben der repressiven auch die präventive Telekommunikationsüberwachung zulässt, sind die Speicherbereiche entsprechend zu untergliedern. Die Datensätze sind zwingend zu trennen. Durch organisatorische und technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme durch Nichtberechtigte ausgeschlossen ist. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen ist vor Inbetriebnahme der Anstalt und dem Anschließen in regelmäßigen Abständen nachzuweisen.“ So weit lautet die entsprechende Regelung im Entwurf des Staatsvertrags.

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, durch eine länderübergreifende Konsolidierung und Optimierung insbesondere dem Kostendruck der einzelnen Länder entgegenzuwirken. Aufwendungen, welche sonst jedes einzelne Land zu erbringen hätte, können somit reduziert werden. Das GKDZ ist somit ein Beispielprojekt, wie Bundesländer Ressourcen bündeln können, um dem wachsenden Kostendruck insbesondere auf dem Feld der Telekommunikation begegnen zu können.

Das GKDZ soll als datenverarbeitende Stelle und damit als technischer Dienstleister im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden der fünf Kooperationsländer tätig werden. Die Verantwortung über die Telekommunikationsüberwachung ist dabei nicht delegierbar und verbleibt in der Hoheit des jeweiligen Landes. Eine Erweiterung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse erfolgt nicht. Insoweit ist Ihre Annahme, dass eine entsprechende Kontrolle auch durch dieses Hohe Haus und insbesondere den entsprechenden Gremien nicht mehr gegeben wäre, meines Erachtens ausgeschlossen. Es bleibt in der Zuständigkeit der Behörden des Freistaates und damit auch in der parlamentarischen Kontrolle dieses Hohen Hauses, dies zu steuern. Es handelt sich um eine organisatorische Struktur zur Bündelung dieser Daten, zur gemeinsamen Technikbeschaffung und gemeinsamen Steuerung. Dafür sprechen auch die Bereitstellung eigener Personalressourcen und die klare Trennung in die Zuständigkeitsbereiche der Länder einschließlich der Frage der Speicherung und Datenzugriffe.

Es bleibt also dabei, dass auch die Kontrolle dieser Anstalt des öffentlichen Rechts den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder sowie den Länderparlamenten obliegt. Mit der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung werden die Datenschutzbehörden in den Ländern entsprechend ausgestattet. Das ist auch eine Aufgabe, mit der wir uns in diesem Hohen Haus mit Blick auf das Jahr 2018 auseinanderzusetzen haben, um dem Kontrollauftrag nachkommen zu können.

Der Prozess ist im Übrigen weiter vorangeschritten. Die Erarbeitung des Staatsvertrags neigt sich aufgrund der uns vorliegenden Fakten dem Ende entgegen. Verzögerungen hat es aus unserer Sicht vor allem mit Bezug auf die Landtagswahlen im Jahr 2016 und aktuell in Berlin gegeben. Allerdings glauben wir auch, dass wir einen zeitlichen Horizont beachten müssen, den wir nicht überschreiten dürfen. Die technischen Systeme, die die beteiligten Länder derzeit einsetzen, werden in der Regel zum Jahr 2017 aufgekündigt. Deshalb müssen die technischen Vorbereitungen im Jahr 2017 laufen, um im Jahr 2018 mit einem solchen GKDZ starten zu können.

Besonders interessant an Ihrem Antrag, Herr Lippmann, ist allerdings, dass Sie im Punkt II die Staatsregierung auffordern, alle Planungen für das GKDZ einzustellen und bereits getroffene Maßnahmen zu stoppen. Im Punkt I fordern Sie jedoch einen umfassenden Bericht in juristischer, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht, um Aufklärung über Entscheidungskompetenzen zu erhalten. Sie führen das im zweiten Teil ad absurdum, indem Sie sagen, dass das Ganze abgeschlossen werden muss.

So kann verantwortungsvolle Politik nicht funktionieren. Wenn es eine zentrale Aufgabe ist, der Telekommunikationsüberwachung nachzukommen, auch bei der Bündelung der Ressourcen, dann ist das eine Frage. Die rechtliche Kontrolle, über diese habe ich kurz gesprochen, ist eine andere Frage. Sie verlangen insoweit von der Staatsregierung, jetzt an dieser Stelle alle Maßnahmen zu stoppen,

obwohl wir in diesem Prozess sehr weit vorangeschritten sind.