Vielen Dank, Herr Präsident, für den Hinweis. – Herr Krasselt, sind wir doch einmal ehrlich: Sie hätten doch auch dem anderen Gesetz nicht zugestimmt. Sie versuchen hier jetzt darzustellen, dass Sie einem Gesetzentwurf der AfD zugestimmt hätten. Für Sie stand doch schon von vornherein fest, dass Sie unseren Entwurf ablehnen. Ihr Redebeitrag war schon vorgefertigt. Sie haben sich daran auch gehalten; das war gut, das muss ich Ihnen wirklich sagen. Das haben Sie gut gemacht.
Ansonsten bezog sich meine Kritik auf Ihre populistische Keule, die Sie ja regelmäßig schwingen. Das war jetzt nicht das erste Mal. Von daher: Gut gemacht, und Sie hätten einen neuen Gesetzentwurf ohnehin abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich gehe jetzt davon aus, dass die Aussprache aus den Reihen der Fraktionen beendet ist, und frage nun die
Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Klepsch, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat den vorliegenden Gesetzentwurf eines Landessehhilfengesetzes zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Staatsregierung sieht derzeit grundsätzlich keine Notwendigkeit einer Regelung durch Landesrecht.
Das Landessehhilfengesetz soll darauf abzielen, eine echte Sozialleistung aus Landesmitteln zu gewähren, damit finanziell schwächer gestellte Personengruppen ihre Fehlsichtigkeit mithilfe einer Sehhilfe korrigieren können. Die Sozialleistungen sind jedoch vom Bundesgesetzgeber in den Sozialgesetzbüchern geregelt. Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen.
Aus § 33 Abs. 2 SGB V ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung
Zuschüsse für Sehhilfen übernimmt. In seinem Urteil vom 23. Juni dieses Jahres hat das Bundessozialgericht den Gesetzgeber erst kürzlich aufgefordert, zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Krankenkassen an der Versorgung mit Sehhilfen zu beteiligen haben.
Die Länder hatten bereits im Jahr 2015 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Wiederaufnahme dieser Leistung in die gesetzliche Krankenversicherung gefordert. Die Länder haben nunmehr im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren zum Regelbedarfsermittlungsgesetz einen Bundesratsantrag eingebracht und gebeten, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni dieses Jahres umzusetzen und zu prüfen, inwieweit die Krankenkassen an der Finanzierung von Sehhilfen zu beteiligen sind.
Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Regelbedarfsermittlungsgesetz bleibt abzuwarten. Das Regelbedarfsermittlungsgesetz soll weitestgehend schon zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Staatsregierung derzeit keine Notwendigkeit einer Regelung durch Landesrecht sieht. Es ist nicht Aufgabe des Freistaates Sachsen, aus Landesmitteln medizinisch bedingte Sozialleistungen zu erbringen – Sozialleistungen, für die vorrangig andere Sicherungssysteme wie Krankenversiche
Herr Wendt, ich glaube, von einer kleinkarierten Denkweise, wie Sie es angesprochen haben, kann hier nicht die Rede sein. Das ist aus meiner Sicht ein verantwortungsvoller Umgang mit Gesetzlichkeiten und mit Steuergeldern.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Landessehhilfengesetz, Drucksache 6/5392, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Abgestimmt wird auf der Grundlage des eben genannten Gesetzentwurfs.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag in Drucksache 6/7049 vor. Der Änderungsantrag kommt ebenfalls von der AfDFraktion. Er ist noch nicht eingebracht. Herr Wendt, Sie haben jetzt Gelegenheit dazu. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir haben die Argumentation der Sachverständigen zum Teil mit eingebaut, deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf etwas vereinfacht. Wir haben dafür gesorgt, dass die Sehhilfen unabhängig vom Schweregrad gleichmäßig bezuschusst werden. Das macht das Gesetz leichter anwendbar und begrenzt den verwaltungsbezogenen Aufwand.
Dessen ungeachtet soll mit Blick auf die Fehlsichtigkeitsentwicklung dennoch eine Statistik nach Schweregraden geführt werden, die bei künftigen Gesetzesänderungen Berücksichtigung finden sollen. Deshalb bitte ich Sie, beiden Initiativen zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Wendt. – Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag ist eingebracht. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag Drucksache 6/7049 seine Zustimmung geben möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür hat die Drucksache dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 6/5392. Auch hier schlage ich artikelweise Abstimmung vor. Erheben sich Einwände? – Das ist nicht der Fall.
Wer möchte der Überschrift seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Bei Stimmen dafür ist aber nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden.
Ich lasse über Artikel 1 abstimmen – Landessehhilfengesetz. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür hat der Artikel nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.
Meine Damen und Herren! Da keiner der Bestandteile des Gesetzentwurfes eine Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich eine Schlussabstimmung – es sei denn, es wird es etwas anderes gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Meine Damen und Herren! Die Reihenfolge in der Aussprache: die CDU beginnt, danach die SPD, sodann DIE LINKE, AfD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zählt heute in Deutschland wie auch in anderen Industrienationen zu den dringendsten Umweltproblemen. Nach wie vor werden in Deutschland täglich rund 90 Hektar durch Baumaßnahmen neu in Anspruch genommen.
Um dieses bildlich darzustellen: Die benannte Fläche entspricht circa 120 Fußballfeldern, 2 000 Einfamilienhausgrundstücken mit je 450 Quadratmetern Fläche oder
der Fläche, die erforderlich ist, um das Getreide anzubauen, um den Grundnahrungsmittelbedarf an Brot von über 10 000 Menschen zu decken.
Seit 1992 sind durch die Flächeninanspruchnahme rund 820 000 Hektar landwirtschaftliche Fläche verloren