gegangen. Dies entspricht wiederum der gesamten landwirtschaftlichen Fläche von Rheinland-Pfalz und dem Saarland oder dem Zehnfachen der Fläche Berlins bzw. dem Verlust einer kompletten Getreideernte alle zehn Jahre bei einem Durchschnittsertrag von 76 Dezitonnen Weizen pro Hektar.
Dabei werden nicht nur Flächen für Autobahnen und neue Baugebiete auf der grünen Wiese benötigt. Hinzu kommt noch der oftmals unterschätzte Aspekt, nämlich der naturschutzrechtliche Ausgleich, der den Landwirten die mehrfache Fläche dessen entzieht.
Das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne. Gleiches gilt leider für den Freistaat Sachsen mit dem angestrebten 3Hektar-Ziel.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass für mich sowohl die Baumaßnahmen auf der grünen Wiese als auch die Ausgleichsmaßnahmen reduziert bzw. auf das absolut notwendige Maß zurückgeführt werden müssen. Nicht, dass hier der falsche Eindruck entsteht, wir würden nur das Letztere kritisieren. Leider ist es so, dass das Letztere noch auf den eigentlichen Flächenverbrauch obendrauf kommt, obwohl dieser Ausgleich auch anderweitig geschaffen werden könnte.
Konkret können Sie diese Entwicklung an den Zahlen des Leibniz-Institutes für ökologische Raumentwicklung erkennen. Demnach beträgt die Flächenneuinanspruchnahme, also die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland, im Jahre 2015 96,8 Hektar am Tag. In Sachsen wurden im Jahr 2015 4,1 Hektar am Tag neu in Anspruch genommen.
Der Verlust an Landwirtschaftsfläche hingegen ist deutlich höher ausgefallen. Deutschlandweit hat dieser im vergangenen Jahr 152,6 Hektar betragen. Im Freistaat sind der Landwirtschaft im gleichen Zeitraum 10,2 Hektar pro Tag entzogen worden. Das heißt: Am Tag werden 6,1 Hektar mehr landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen, als für Siedlungs- und Verkehrsfläche benötigt werden. Das ist sehr beeindruckend und erschreckend zugleich, wie ich finde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vor diesem Hintergrund ist das oberste Ziel der Koalitionsfraktionen, landwirtschaftliche Fläche zu schützen. Böden müssen für die landwirtschaftliche Produktion erhalten, effizient zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben genutzt und Nutzungskonkurrenzen vermieden werden.
Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke muss eingedämmt, und – noch wichtiger – die Entsiegelung
muss gefördert werden. Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen gefährdet die Versorgungssicherheit bei Nahrungs- und Futtermitteln sowie Energie und steigert die Abhängigkeit von Importen aus Drittländern.
Sowohl Landwirtschafts- als auch Naturschutzverbände streben das Prinzip „Entsiegelung bei Neuversiegelung“ an, erachten aber darüber hinaus Maßnahmen zur optimierten Einbeziehung von Gewerbe- und Industriebrachen und von innerörtlichen Flächenpotenzialen für notwendig. Das ist der richtige Weg, wie ich finde. Statt Denkverbote und strikte Unterlassung von neuen Wohn- und Gewerbeflächen zu fordern, sollte man die Entsiegelung mehr in die Betrachtung einbeziehen. Solche Maßnahmen können auch zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt beitragen.
Eine qualitativ und quantitativ verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen nach dem Naturschutzrecht ist somit dringend erforderlich. Dies gilt in Bezug auf eine stärkere Durchsetzung des Vermeidungsgebotes und die Entsiegelung insbesondere zur Kompensation von Bodenfunktionen sowie einen stärkeren Einsatz von gesamträumlichen, flächensparenden Kompensations- und Flächenmanagementkonzepten in Kooperation mit der Landwirtschaft. Dadurch könnten neben einer Senkung des Flächenverbrauchs deutliche Fortschritte für ein kooperatives Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz erzielt werden.
Wir fordern ein Umdenken in Politik, Gesellschaft und vor allem in der zuständigen Verwaltung. Hierzu zähle ich die SIB, das LASuV, die LTV, die LDS, die UNBs und schließlich ebenfalls die kommunale Ebene. Das heißt: Hier muss flächendeckend und -übergreifend umgedacht und gehandelt werden.
Wir wollen einen bewussteren Umgang mit wertvollen Böden als Produktionsgrundlage unserer Ernährung und neuerdings für erneuerbare Energien erreichen. Es geht um Innenentwicklung von Kommunen vor Außenentwicklung, Entsiegelung bei Neuversiegelung, um den Kommunen bei ihrer Planungshoheit die notwendige Luft zum Atmen zu lassen, sowie intelligente und flächenschonende Naturschutzkompensationsmaßnahmen.
Mit unserer Initiative für eine Landeskompensationsverordnung wollen wir einen weiteren Schritt zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen gehen. Die Vorschläge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für einen flächenschonenderen und intelligenteren Naturschutzausgleich sind zielführend und setzen da an, wo der Schuh drückt. Die Landeskompensationsverordnung soll Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen und zur Bewirtschaftung und Pflege sowie zur Festlegung diesbezüglicher Standards, die Höhe der Ersatzzahlungen und das Verfahren zur ihrer Erhebung regeln. Zudem trifft die Verordnung Aussagen zu dem im § 17 Naturschutzgesetz geregelten Verfahren für Entscheidungen und Maßnahmen in der Eingriffsregelung
und zum Kompensationsflächenverzeichnis. Damit wird von der Ermächtigungsgrundlage des § 17 Abs. 11 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz Gebrauch gemacht.
Aus unserer Sicht ist diese Verordnung notwendig, da bisher kein sachsenweit einheitliches Regelungswerk zur Durchführung der Eingriffsregelung besteht. In der derzeitigen Praxis orientiert sich der Vollzug der Eingriffsregelungen an den gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Für einzelne Eingriffsvorhaben gibt es auch schon Vollzugshinweise in der Praxis. Diese Vollzugshinweise, die zum Teil unterschiedlich gestaltet sind, können auf die Vielzahl der unterschiedlichen Eingriffsarten nicht uneingeschränkt übertragen werden.
In der Vergangenheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat dies sehr oft dazu geführt, dass die unsinnigsten regionalen Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Sie würden nicht glauben, welche Beispiele mir in meinem Berufsleben als Projektingenieur schon begegnet sind. Da werden zum Beispiel, anstatt sinnvolle Hecken auf großflächigen Feldern anzulegen, um die Bodenerosion zu minimieren, planlos Streuobstwiesen angelegt, für welche nicht einmal Unterhaltungsmaßnahmen eingeplant werden.
Ein weiteres Beispiel, welches mir eingefallen ist, ist die Bepflanzung von 5 Hektar wertvoller Ackerfläche mittels Ausgleichspflanzung für eine Neuversiegelung, obwohl einige Hundert Meter entfernt eine verwilderte, an einen Wald angrenzende Fläche für diese Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätte.
Die Begründung dafür war, dass sich die Ackerfläche in kommunalem Besitz befindet und die andere Fläche nicht. Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, hierfür eine Lösung zu finden. Wenn ich die Zeit hätte, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte ich diese Liste noch deutlich weiter fortführen, aber ich denke, Sie alle kennen solche Beispiele aus Ihren Regionen.
Die Landeskompensationsverordnung ist auch deshalb notwendig, weil zwischen den Bundesländern keine Einigung zu einer Bundeskompensationsverordnung
gefunden wurde – leider. Sachsen war übrigens für eine Bundeskompensationsverordnung. Mit einer eigenen normativen Regelung soll nun ein umfassendes, möglichst einfaches und standardisiertes Vorgehen für die Abarbeitung aller Eingriffsarten geschaffen werden, um den Vollzug im gesamten Freistaat Sachsen zu vereinheitlichen. Dies scheint angesichts der sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit den verschiedenen Verwaltungen zwingend notwendig. Wir müssen zukünftig weg von kleinteiligen Ausgleichssystemen hin zu regionsübergreifenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Mit Inkrafttreten einer solchen Verordnung wird die Eingriffsregelung aber auch für die Vorhabenträger und die Planer nachvollziehbar.
Mit Blick auf die Uhr werde ich mich in meiner zweiten Runde noch der Anhörung im Ausschuss am 02.10. letzten Jahres widmen.
Meine Damen und Herren! Nun die SPD-Fraktion. Herr Abg. Winkler. Bitte sehr, Herr Winkler, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Scheitern der Bundeskompensationsverordnung ist es auch meine Überzeugung und die Überzeugung meiner Fraktion, dass sich der Freistaat Sachsen eine eigene Landeskompensationsverordnung schaffen sollte. Die beiden Koalitionsfraktionen haben sich diesbezüglich schon im Koalitionsvertrag festgelegt, grundsätzlich keine landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft zu verwenden. Auch wenn in diesem Vertragswerk das angestrebte Ziel von zwei Hektar täglichen Flächenverbrauchs nur in Klammern steht, sollten wir dennoch alle Möglichkeiten ausschöpfen, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen. Das darf keine Vision bleiben; denn es geht um den Schutz der natürlichen Ressource Boden und verfolgt den Leitgedanken, dass grundsätzlich alle fruchtbaren Flächen und funktionsfähigen Agrarbiotope als wichtiger Produktionsfaktor für Lebensmittel anzusehen und letztendlich zu schützen sind.
Das betrifft in erster Linie, wie im Antrag formuliert, die Stärkung des Vermeidungsgebotes, die Forderung nach Multifunktionalität der Kompensationsmaßnahmen, die Forderung nach verstärkter Inanspruchnahme von Ökokontomaßnahmen und die Operationalisierung des gesetzlich vorgesehenen Berücksichtigungsgebotes im Hinblick auf die Minimierung der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.
In der Umsetzung bedeutet das die Schaffung verbindlicher Vorrang- und Bonusregelungen in der Verordnung für Maßnahmen, die einen höheren ökologischen Wert besitzen und keine landwirtschaftlichen Flächen beanspruchen. Beispiele sind die auch von meinem Kollegen Hippold genannten Entsiegelungsmaßnahmen, die Renaturierung von Fließgewässern, Maßnahmen in Natura2000-Gebieten. Weitere Beispiele sind in unserem Antrag nachzulesen.
Bei all den Maßnahmen geht es um die Vereinheitlichung der Anforderungen zur Qualitätssicherung und Lenkung der Kompensation, ohne hinter bestehende Standards zurückzufallen. So sollten auch die Regelungen zur Verbesserung der Kompensation des Entwurfs der Bundeskompensationsverordnung übernommen werden, wie die weitere Konkretisierung und Standardisierung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Kompensation, die Regelung der Anforderungen an die Unterhaltung und Sicherung der Kompensationsmaßnahmen und die Regelung der schuldenbefreiten Übernahme der Kompensationsverpflichtungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landnutzungsansprüche und -konflikte werden immer komplexer. Das ist von meinem Vorredner schon in Beispielen genannt worden. Im Spannungsfeld dieser verschiedenen Landnutzungsansprüche steht mehr denn je die Agrarstrukturentwicklung. Wir als die verantwortlichen politischen Akteure sollten stets darum bemüht sein, weitere Flächeneinsparpotenziale auszuschöpfen. Der Flächenbedarf für Wohnungsbau, Gewerbe, Infrastruktur und Freizeit liegt im Schnitt der letzten Jahre bei circa 5 Hektar täglich in Sachsen, und das ohne Ausgleich dieser Eingriffe in Natur und Landschaft.
Der Boden erscheint als unbegrenzte Ressource. Die Fläche wird unter ökonomischem Blickwinkel mit Preisen, Vermögenswerten, unter sozialen Gesichtspunkten mit Zugänglichkeit, Nutzbarkeit oder Eigentum und unter ökologischen Gesichtspunkten mit Standards für Landespflege und Naturschutz assoziiert. Das ist zwar für jedes einzelne Gebiet durchaus richtig, beachtet aber die Endlichkeit und die Wertigkeit der Ressource Boden nicht. Hierbei kommt in Zukunft der Raumordnung und der Bauleitplanung eine größere Bedeutung zu. Es müssen qualitative Ziele zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme im Rahmen der Landes- und Regionalplanung berücksichtigt werden.
Es gibt bekanntlich eine ganze Reihe praktisch umsetzbarer Instrumente, um den Verbrauch von land- und forstwirtschaftlicher Fläche zu reduzieren. Bund und Länder sind gefordert, konsequente Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs umzusetzen. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist es nicht mehr hinnehmbar, dass die politischen Willensbekundungen und das tatsächliche Handeln auseinanderklaffen. Ansatzpunkte gibt es – wir haben es gehört – reichlich. Die Stärkung der Innenentwicklung der Kommunen und der im Baugesetzbuch vorgesehene Vorrang der Innenentwicklung vor dem Bauen auf der grünen Wiese muss in der Praxis auch konsequenter umgesetzt werden. Eine politische Flankierung muss durch ein gesetzlich verankertes Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen erfolgen. In der Praxis des naturschutzrechtlichen Ausgleichs findet das Gebot der Flächenschonung aber bisher wenig Berücksichtigung.
Wir können heute damit beginnen, das zu ändern, meine Damen und Herren. Ein erstes Instrument dafür ist eine Landeskompensationsverordnung. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE ist an der Reihe, Frau Abg. Dr. Pinka. Bitte sehr, Frau Dr. Pinka.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Ende August 2013 gibt es im Landesentwicklungsplan zwei
Aussagen, die für den vorliegenden Antrag von Relevanz sind. Das ist zum Ersten, dass die Informationen zur Lage, Größe und Qualität von Brachen und Baulandreserven im Freistaat Sachsen unvollständig vorhanden sind und dass das Flächenmonitoring ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Zum Zweiten strebt der Freistaat Sachsen grundsätzlich an, bis 2020 die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf unter 2 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Was haben wir davon eigentlich bis heute auf der Habenseite zu verbuchen? Wir haben seitdem bis heute in Sachsen erstens weder ein übergreifendes Flächenmonitoring noch ein Flächenmanagement, zweitens keine belastbare Statistik für Landwirtschaftsflächen, versiegelte Flächen oder Kompensationsflächen. Drittens hat die Staatsregierung das 2-Hektar-Ziel nicht einmal ansatzweise im Blick.
Seit 2011 tragen wir zu diversen Anträgen immer wieder dasselbe vor. Sinnvolles Flächenmanagement gliedert sich in drei miteinander kommunzierende Handlungsfelder, die verbunden werden müssen: erstens das Flächenrecycling oder die Brachflächenrevitalisierung, zweitens die Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und
drittens die Steuerung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Dazu gibt es eine Reihe gesetzlicher und landesplanerischer Vorgaben sowie Förderungsmöglichkeiten. Ausgesprochen hilfreich wäre zum Beispiel die Wiedereinführung und Modifikation der durch die CDU/FDP-Koalition abgeschafften Vorkaufsrechte.
Hier im Landtag allerdings wird seitens der Regierungskoalition seit Jahren immer wieder nur sektoral diskutiert und gedacht. Wenn sich das nun durch die zentrale neue Behörde zum Flächenmanagement ändern sollte, sind wir sehr zufrieden, nur wirklich glauben kann ich das im Moment noch nicht.
Drucksache 6/5580, antwortete mir die Staatsregierung, dass das Kabinett im Dezember 2015 eine Konzeption zur Umsetzung eines zentralen Flächenmanagements beschlossen habe. Die Maßnahmenliste in der Antwort auf die Kleine Anfrage lässt erkennen, dass in der Verwaltung zunehmend vernetzt gedacht werden soll und neue Instrumente ausprobiert werden. Das ist an und für sich sehr erfreulich.
12. September 2016 vom Finanzminister Prof. Unland übergeben, aus dem hervorgeht, dass das Hauptziel der Behörde beispielsweise im Bereich Land- und Forstwirtschaft darin besteht, keine landwirtschaftlichen Flächen mehr als Ausgleichsmaßnahmen zu verwenden.
Nach wie vor scheint mir aber noch nicht abschließend geklärt, über welche zu verwaltenden Flächen die neue Behörde nun bestimmen oder verfügen soll. Der Verkehrsminister kämpft weiterhin um die Zuständigkeit seiner Verkehrsflächen in seiner Landesbehörde, und auch
der Umweltminister will beispielsweise mitnichten die beim Sachsenforst verwalteten Flächen an die neue Behörde abgeben.
Zentral ist auch, welche Fachleute denn nun in die neue Behörde gehen. Das ist in der Antwort des Finanzministeriums noch offengeblieben. Die Frist für die Stellenneuverteilung ist verstrichen; vielleicht hören wir ja heute noch etwas dazu. Ich hoffe, dass die Experten und Planer vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in der neuen Behörde das Sagen haben werden und nicht die Verwalter.