Protokoll der Sitzung vom 09.11.2016

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Kollege von Breitenbuch sprach gerade für die CDU-Fraktion. Jetzt kommen Sie, Frau Dr. Pinka, für die Fraktion DIE LINKE zu Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erläutert in ihrem Bericht zur Bienengesundheit, dass in den letzten zehn bis 15 Jahren von Imkern ein ungewöhnlicher Rückgang der Bienenzahl sowie der Verlust ganzer Bienenvölker, insbesondere in den westeuropäischen Ländern wie Frankreich, Belgien, der Schweiz, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Niederlande, Italien und Spanien, beobachtet wurden. In Nordamerika hat das seit 2005 beobachtete Bienensterben so weit geführt, dass dort mittlerweile weniger Bienen gehalten werden als jemals zuvor in den vergangenen 50 Jahren. Amerikanische Wissenschaftler haben für dieses Phänomen den Begriff Colony Collapse Disorder, Völkerkollaps, geprägt. Ein häufiges Merkmal für diesen Völkerkollaps ist der rasch eintretende Verlust erwachsener Arbeiterbienen im Stock.

Der Rückgang der Wildbienen wird im Antrag der GRÜNEN anschaulich belegt. Bienen und Wildbienen haben ähnliche Nahrungsgrundlagen und Biotopansprüche. Eine Ausnahme bildet die Lebensweise der Honigbiene als Staaten bildendes Insekt in einem künstlichen Lebensraum mit enorm großer Volksstärke.

Die Ursachen sind vielfältig. Einen erheblichen Anteil haben Pflanzenschutzmittel und die bienenunfreundliche Flächennutzung. Gleichzeitig erläutert daher die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zur Relevanz der Bienen – ich zitiere –: „Schätzungen der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen zufolge werden 71 von 100 Nutzpflanzarten, aus denen 90 % der Lebensmittel weltweit gewonnen werden, von Bienen bestäubt. Der Großteil der in der Europäischen Union angebauten Kulturpflanzen ist auf die Bestäubung von Insekten

angewiesen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bedeutung, die der Bestäubung beim Erhalt der biologischen Vielfalt zukommt, wird ihr finanzieller Wert weltweit jährlich auf Hunderte Milliarden Euro geschätzt.“

Wildbienen bestäuben ebenfalls. Allerdings haben sie einen deutlich kleineren Aktionsradius und sind nicht immer blütenstet.

Was geben die Regelungen her, die aktuell in Sachsen durch Landwirte beim Schutz von Bienen beachtet werden müssen, und die meines Erachtens nicht ausreichend sind, da die Wildbienen komplett vergessen wurden?

Erstens. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist der Bienenschutz zu beachten. Entsprechend der Bienenschutzverordnung dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende oder bienenbeflogene Pflanzen angewendet werden. Sie dürfen nicht so angewendet werden, dass solche Pflanzen bei der Applikation betroffen werden. Sie müssen so gehandhabt, aufbewahrt oder beseitigt werden, dass Bienen nicht mit ihnen in Berührung kommen.

Diese Regelungen betreffen ausschließlich die bienengefährlichen Mittel. Das Problem ist, dass auch bienenungefährliche Mittel für Bienen tödlich sind. Mit Pflanzenschutzmitteln benetzte Bienen verlieren den stockspezifischen Geruch und werden von den Wächterbienen abgestochen, wenn sie überhaupt zum Stock zurückkommen.

Für Wildbienen gilt, wie überall sonst auch, dass es wohl niemand mitbekommt, wenn sie totgespritzt werden. Deshalb haben wir in unserem gemeinsamen Antrag, Drucksache 6/2666, mit der GRÜNEN-Fraktion zum Thema Pflanzenschutzmittel aufgenommen, dass generell der Einsatz von Pflanzenschutz- und Behandlungsmitteln auf eine Tageszeit zu beschränken ist, in der Bienen und andere bestäubende Insekten nicht oder kaum auf diesen Flächen angetroffen werden.

Durch eigene Initiativen im Bundesrat, in der Agrar- oder Verbraucherschutzministerkonferenz und durch Vereinbarungen in Bund-Länder-Gremien des Futter- und Lebensmittelsektors sowie in Länderarbeitsgemeinschaften kann diese Maßnahme angeregt werden, auch wenn keine direkte Regelungskompetenz besteht. Zu gegebener Zeit werden wir den genannten Pflanzenschutzmittelantrag aufrufen und das Thema sicherlich hier noch einmal auf die Tagesordnung setzen.

Zweitens. Von Imkern ist eine Zustimmung einzuholen, wenn Pflanzen im Umkreis von 60 Metern zu einem Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs mit einem bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel

behandelt werden sollen. Auch diese Regelung betrifft nur die bienengefährlichen Mittel. 60 Meter Entfernung bis zu einem Bienenstand sind lächerlich angesichts des Umstandes, dass Bienen in einem Umkreis von 2 bis 5 Kilometern, im Extremfall bis zu 10 Kilometern suchen. Damit werden Flächen von bis zu 400 Quadratkilometern abgesucht; immer in Abhängigkeit des Trachtangebotes zum jeweiligen Zeitpunkt. Das gilt für Honigbienen, von

denen der Landwirt weiß, dass dieser Imker seine Bienen 60 Meter vom Feldrand entfernt hält. Alle anderen Bienenhalter müssen nicht benachrichtigt werden.

Bei den Wildbienen weiß noch nicht einmal jemand, wo sie sind. Von daher ist der Kartierungs- und Monitoringansatz des Antrages zu begrüßen. Die entsprechenden Vorgaben zum Wildbienenschutz müssten dann auch über die artenschutzrechtlichen Normen des Naturschutzrechtes Eingang in die Landwirtschaftspraxis finden.

Wichtig ist, dass die Wildbienen bei Sammelflügen Distanzen zwischen 300 und 1 500 Metern zurücklegen, also deutlich kleinere Areale abdecken. Nichtsdestotrotz sind auch diese vom Pflanzenschutzmitteleinsatz betroffen.

Drittens. Dazu gibt es zahlreiche Details zu beachten. Ein Beispiel: Es gibt beispielsweise die Pflanzenschutzmittelkennzeichnung „bienengefährlich außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr“. Fraglich ist hier, inwiefern der Landwirt weiß, wann der tägliche Bienenflug endet. Bei guter Tracht und guter Witterung fliegen die Bienen und auch die Wildbienen, die bei dieser Regelung zunächst gar nicht erfasst sind, bis zum Einbruch der Dunkelheit.

Meine Kleine Anfrage, Drucksache 6/2038, brachte zutage, dass in den Jahren von 2010 bis 2014 keinerlei Verstöße gegen die Bestimmungen zum Bienenschutz in Sachsen festgestellt werden konnten. Ich gehe allerdings davon aus, dass wir es mit einer erheblichen Dunkelziffer zu tun haben. Bienen, die durch Pflanzenschutzmittel vergiftet wurden, liegen in der Regel nicht auf dem Flugbrett vor der Beute, sondern irgendwo in der Landschaft. Die Bienen bringen ihre toten Schwestern aus dem Bau und werfen sie irgendwo in der Landschaft ab. Die Imker bekommen es nur mit, wenn die Volksstärke plötzlich abnimmt. Auch dann ist eine zweifelsfreie Ursachenbestimmung und Nachweisführung jedoch

äußerst schwierig. Vergiftungsschäden und Schäden durch Maßnahmen im Pflanzenschutz können gerichtsfest nur festgestellt werden, wenn als Beweismittel mindestens 1 000 tote Bienen, Pflanzen und auch Spritz- oder Stäubemittelreste, die möglichst in Gegenwart eines Polizeibeamten, eines Vertreters des Pflanzenschutzes oder einer neutralen Person zu sammeln sind, unverzüglich an das Julius-Kühn-Institut in Braunschweig gesendet werden. Dieser Weg kann und wird nur in Extremfällen beschritten werden können. Bei Wildbienen weiß noch nicht einmal jemand, wo sie überhaupt waren.

Die gesetzlichen Bienenschutzvorschriften sind aus weiteren erheblichen Gefahrenquellen nicht ausreichend. Beim Mulchen und Mähen kommt es beispielsweise zu erheblichen Bienen- und weiteren Insektenverlusten. Insbesondere wenn bei gutem Wetter und blühenden Beständen gemäht wird, werden Insekten einfach mit gehäckselt.

Mir ist nicht bekannt, dass in einem solchen Fall, beispielsweise für Wildbienen als nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Art, jemand wegen Verstoßes

gegen Vorschriften zum Schutz besonders geschützter Arten, anderer Tier- und Pflanzenarten Anzeige erstattet hätte, obwohl dies möglich wäre.

Es gibt ein mangelndes Nahrungs- und Brutplatzangebot. Von Ende Februar bis Ende Oktober sind die Bienen und auch die Wildbienen aktiv und auch auf Trachtangebot angewiesen. Jedoch ist heutzutage bereits ab Ende Juli das Blütenangebot in der Landschaft knapp. Auf dem Land ist das Problem wegen der intensiven Landwirtschaftsnutzung sogar größer als in der Stadt. Reiche Strukturen und Fruchtartenvielfalt ist Fehlanzeige in Sachsen. Weizen, Mais und Raps werden auf insgesamt 75 % der Ackerfläche in Sachsen angebaut.

Im Jahr 1996 waren es noch weniger als 60 %. Aktuell bleiben nur etwa 4 % der Ackerfläche in Sachsen, die für den Anbau von Hülsenfrüchten, Hackfrüchten und sonstigem Gemüse und Gartengewächsen genutzt werden. Was für die Insekten in Bezug auf Trachtangebote und Strukturvielfalt tödlich ist, ist auch für die Menschen unzureichend.

Die Selbstversorgungsrate mit pflanzlichen Erzeugnissen in Sachsen ist sehr unterschiedlich und insgesamt nicht geeignet, die eigene Bevölkerung angemessen zu ernähren. Selbst wenn der Selbstversorgungsanteil bei Getreide und Raps übererfüllt ist, liegt er bei Kartoffeln zum Beispiel bei knapp 80 %, bei Obst bei 33 % und bei Gemüse bei gerade einmal 13 %. Der bundesweite Durchschnitt liegt beim Gemüse bei knapp dem Vierfachen.

Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland, die eine Strukturvielfalt bieten könnten, werden gefördert. Diese Förderung wird jedoch in einem viel zu geringen Umfang angenommen. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor, inwiefern welche Maßnahmen wo angenommen werden. Das Problem der grundsätzlichen Fehlausrichtung der Landwirtschaft kann jedoch auch dadurch nicht behoben werden. Für den Wildbienen- und Insektenschutz ist eine sinnvolle Maßnahme, mehrjährige Blühstreifen in Kombination mit Nisthabitaten anzulegen. Allein der mehrjährigen Brache Blühstreifen sind aber nur zwei von vier förderwürdigen Maßnahmen aus der Förderrichtlinie „Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen“ gewidmet, nämlich die Agrarmaßnahme 5B – selbstbegrünte mehrjährige Paare – und die 5C mit mehrjährigen Blühflächen.

Mein Fazit daher: Der Schutz der Honigbienen ist unzureichend. Um den Schutz der Wildbienen ist es noch schlimmer bestellt, weil sich darum niemand kümmert und diese durch die Regelung zum Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht gesondert berücksichtigt sind. Das Monitoring und die Aufklärung über die Forschung zu Wildbienen sind wichtig und unterstützenswert. An der Art und Weise der Landwirtschaft muss sich etwas ändern, und zwar nicht nur im Interesse der Bienen und der Wildbienen.

Unsere Fraktion stimmt daher dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass manche Forderung etwas stärker ausformuliert und nicht so mit „bitten“ usw. ausformuliert

worden wäre. Hierbei wünschen wir uns doch ein durchaus noch härteres Vorgehen, insbesondere von den GRÜNEN.

(Beifall bei den LINKEN – Valentin Lippmann, GRÜNE: Dann machen Sie doch einen Änderungsantrag!)

Für DIE LINKE sprach gerade Frau Kollegin Dr. Pinka. Jetzt spricht Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt kein Nutztier, das im positiven Sinn eine solche Leistung vollbringt wie die Biene. Damit meine ich jetzt nicht die Honigproduktion. Ich möchte den Fokus vielmehr darauf richten, dass viele Wild- und Kulturpflanzen auf Fremdbestäubung angewiesen sind.

Bis 90 % unserer Nutzpflanzen benötigen diese Bestäubung. Im Jahr 2008 haben französische und deutsche Wissenschaftler erstmals global den ökonomischen Nutzen durch die Bestäubung von Agrarpflanzen berechnet. Sie beziffern ihn für das Jahr 2005 mit 153 Milliarden Euro. Laut Bundesumweltministerium beläuft sich allein in Deutschland der volkswirtschaftliche Nutzen des Bestäubens durch Bienen auf 2 Millionen Euro pro Jahr. Das ist wirklich eine enorme Leistung dieses kleinen Tierchens.

Die GRÜNEN widmen sich in ihrem Antrag aber nicht der Honigbiene, sondern der Wildbiene, vielleicht und im Besonderen, um darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht nur Honigbienen gibt. Deren Bedeutung wurde in den zurückliegenden Jahren zum Glück stärker in die Öffentlichkeit gerückt. So nutzen wir auch in Sachsen das von der EU aufgelegte Honigprogramm, um Imker zu unterstützen und die Bienenpopulation zu fördern. Aber neben der Honigbiene gehören in Deutschland etwa 550 weitere Bienenarten zu dieser Artengruppe, wobei in Sachsen – wie heute schon erwähnt – 407 Wildbienenarten leben.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihr Antrag weist genau genommen zwei Aspekte auf, auch wenn er in sechs Punkte gegliedert ist. Der erste Punkt lautet grob zusammengefasst: Wie schafft man ein ausreichendes Nahrungsangebot? Die von Ihnen unter Punkt 2 dargestellten Punkte finden in Sachsen größtenteils statt. So werden die Aspekte des Wildbienenschutzes in den Agrar- und Umweltmaßnahmen berücksichtigt. Das Stichwort ist „Blühstreifen“. Wildbienenschutz ist zudem Bestandteil der Winterschulungen für Landwirte, wie bereits Kollege von Breitenbuch ausgeführt hat.

Zur Verbesserung des sogenannten Trachtfließbandes, also des fließendes Übergangs zwischen den Blühzeiten einzelner Pflanzen, gibt es eine Reihe geeigneter Maßnahmen, die Landwirte anwenden können, wie die Ansaat von Trachtpflanzen oder das Anlegen von sonnenexponierten Furchenkanten.

Es werden in Sachsen Schulungen angeboten, wie der „Praxistag Landwirtschaft und Naturschutz“, den das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchführt. Dort erfuhren Landwirte, wie auf ihrem Ackerland die Lebensbedingungen von Wildbienen verbessert werden können. Erinnern möchte ich an den Sächsischen Trachtpflanzentag, der im September zum dritten Mal stattfand.

Neben Weiterbildungskursen für Landwirte gibt es auch Projekte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Es wird einiges getan, aber das bedeutet nicht, dass wir uns darauf ausruhen können. Insofern finde ich die Formulierung in der Antwort der Staatsregierung zu Punkt II d) etwas missverständlich formuliert.

Der zweite Aspekt in Ihrem Antrag betrifft die Pflanzenschutzmittel. Hier stellen Sie insbesondere auf Neonicotinoide ab. Bereits seit Anfang des Jahrtausends stehen einige in der Saatgutbehandlung verwendete Pflanzenschutzwirkstoffe in Verdacht, für das Bienensterben mitverantwortlich zu sein. Studien deuten darauf hin, dass Neonicotinoide im Gehirn der Bienen wie eine Droge wirken. 2013 zog die Europäische Union die Konsequenzen aus diesen Daten und schränkte die Verwendung von drei Wirkstoffen stark ein – so auch in der Begründung des GRÜNEN-Antrages nachzulesen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, untersuchte weiter, welche Risiken für Bienen von den Neonicotinoiden ausgehen. Der Abschlussbericht wird für 2017 erwartet.

Mit der aktuellen Verordnung zur Anwendung von Pflanzenschutzsaatgut wird in Deutschland das Verwenden von Saatgut, das mit Neonicotinoiden behandelt wurde, dauerhaft verboten. Damit verschärfen wir sogar die gültigen EU-Regelungen. Bei uns ist das Verhältnis zwischen der Toxizität von Mitteln und deren Anwendung streng geregelt. Ja, ich weiß, dass es dabei an der einen oder anderen Stelle noch Probleme gibt. Auch deshalb ist der Sachkundenachweis wichtig, wie im Pflanzenschutzgesetz vorgeschrieben, und es ist unerlässlich, dass dazu Kontrollen erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Um Artenvielfalt zu erhalten, spielt nicht nur der Pflanzenschutz eine Rolle. Wir brauchen zudem ein breites Angebot an Pflanzen. Dies gilt übrigens nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch innerhalb des Stadtgebietes – vom Balkon über den Kleingarten bis zur Grünanlage. Viele der von den GRÜNEN geforderten Maßnahmen werden in Sachsen umgesetzt, und nicht alle liegen im Verantwortungsbereich des Freistaates. Doch was wir dringend brauchen, ist Bewusstseinsbildung. Jeder Landwirt, jeder Obst- und Gemüseerzeuger, auch im Kleingartenbereich, also wirklich jeder hat hierfür Verantwortung zu tragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Auf Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion folgt nun Herr Kollege Wild für die AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Vorredner sagten bereits, wie wichtig Wildbienen oder die Bienen insgesamt für unsere Natur sind. Darin sind wir uns schon einmal einig.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Bravo!)

Beim ersten Blick auf den Antrag dachte ich: Oh, die GRÜNEN besinnen sich auf ihre Wurzeln und revidieren ihre umweltschädliche und naturzerstörende Politik, die sie mittlerweile betreiben.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Der Titel „Wildbienen wirksam schützen, Tracht- und Lebensräume schaffen und erhalten sowie den Einsatz bienengefährlicher Mittel reduzieren“ klingt super; denn die Bienen sind wichtig. Stirbt die Biene, stirbt der Mensch, da ist was dran. So weit sind wir uns ja auch einig. Aber gut ist in dem Antrag eben nur die Überschrift.