Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Das war der Abg. Herr Schreiber. Er sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt gibt es eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Wurlitzer auf diesen vorhergegangenen Redebeitrag.

Sehr geehrter Herr Schreiber, ich finde es – ich sage es einmal ganz deutlich – zum Kotzen, dass jemand, der keine Kinder hat, sich hinstellt und andere Leute belehrt und über andere Leute herzieht.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Nein, nein, es wird überhaupt nicht schlimm. Schlimm ist das, was wir gerade hier erlebt haben. Herr Piwarz, auch Sie können ans Mikrofon gehen, wenn Sie eine Frage haben, und müssen nicht laufend dünn dazwischen reden.

(Christian Piwarz, CDU: Seien Sie ganz still!)

Wenn Sie jetzt weiter davon sprechen – – Ach, hören Sie doch auf! Ich bin überhaupt nicht still, und Sie können ans Mikrofon gehen, wenn Sie eine Frage haben. Das ist ja nicht zu fassen! Hören Sie doch auf!

(Zurufe und Proteste von der CDU, der SPD und den LINKEN)

Herr Wurlitzer!

So, und Herr Schreiber, weiterhin zu Ihrer Sozialträumerei: Sie sagen auf der einen Seite Sozialträumerei, wenn es darum geht, dass Eltern hier entlastet werden sollen, dass Eltern hier für ihre Kinder ein kostenfreies Essen bekommen sollen. Auf der anderen Seite sind Sie es unter anderen, die Migranten und Asylbewerbern hier eine absolute Vollversorgung geben. Vielen Dank!

(Beifall bei der AfD)

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Wurlitzer.

Ich darf Sie auf etwas hinweisen, Herr Wurlitzer.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Das ist zum Kotzen. Entschuldigung!)

Sie haben den Begriff jetzt gerade wiederholt. Wir sollten uns bei aller Erregung in unseren Diskussionen darum bemühen, dass wir ein bestimmtes Niveau wahren. Ich will den Ausdruck jetzt nicht wiederholen, möchte Sie aber ausdrücklich dazu ansprechen.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Ich werde mich bemühen.)

Sie bemühen sich, Herr Wurlitzer. Ich wollte Sie diesbezüglich ermahnen.

Jetzt kommt die Reaktion auf diese Kurzintervention durch den Angesprochenen. An Mikrofon 5 Herr Schreiber, bitte.

Herr Wurlitzer, die Kritik richtet sich nicht darauf, dass man Menschen, die nicht viel Geld haben, nicht unterstützt. Das habe ich deutlich gemacht. Der Staat unterstützt genau diese Menschen. Ihr Antrag will aber etwas ganz anderes. Ihr Antrag möchte eine Leistung komplett verstaatlichen, wo es nicht einmal einen gesellschaftlichen Dissens gibt. Es ist für jeden völlig normal, wenn er ein Kind in die Welt setzt, trägt er Verantwortung für dieses Kind und muss dafür sorgen, dass dieses Kind jeden Tag ausreichend zu essen auf dem Tisch hat. Das ist ein gesellschaftlicher Konsens.

Es ist schon schlimm, dass wir überhaupt darüber diskutieren müssen, dass der Staat das Essen nicht etwa nur subventioniert, sondern komplett übernimmt. Andererseits haben Sie ein Familienbild, wo die Familie im Mittelpunkt steht und der Staat nicht hineindrängen soll. Aber wenn es um die Leistungen geht, die man zu erbringen und für die man Sorge zu tragen hat, dann stellen Sie sich hin und sagen, dass der Staat das alles bezahlen soll, ohne uns zu sagen, wie es finanziert werden soll.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Um das einschätzen zu können, lieber Herr Wurlitzer, muss ich keine Kinder haben, sage ich Ihnen ganz ehrlich. Aber ich sage Ihnen auch eines: Jeder, der keine Kinder hat, zahlt auch entsprechend Steuern und zahlt in dieses gesamte System, und das ist auch gut so. Er zahlt in das gesamte System, egal ob das Kita, Hort usw. sind, durch seine Steuern mit. Fangen Sie also nicht an, so eine Debatte zu führen, sonst haben Sie irgendwann all die Leute auf der Matte stehen, die Ihre Argumente nicht teilen.

(Beifall bei der CDU – Uwe Wurlitzer, AfD: Er kriegt auch Rente! – Patrick Schreiber, CDU: Er zahlt auch in die Rentenkasse ein!)

Eine weitere Kurzintervention an Mikrofon 1 durch Frau Friedel.

Ich habe eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Kollegen Schreiber.

Auf den Redebeitrag können Sie eine Kurzintervention machen.

Ich finde, dass Herr Schreiber das Thema „Was macht man mit Kinderlosen?“ zu Recht anspricht. Ich teile die Auffassung, dass man, auch wenn man keine Kinder hat, über Kinder sprechen darf, sonst

hätte Herr Wendt gestern auch nicht über Sehhilfen sprechen dürfen, weil er keine trägt.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der CDU und den LINKEN)

Gibt es jetzt in der zweiten Rederunde zu diesem Antrag weiteren Redebedarf? – Möchte die einbringende Fraktion eine dritte Rederunde eröffnen?

(Uwe Wurlitzer, AfD: Nein!)

Nein. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Kurth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben alle inhaltlichen Aspekte ausführlich angesprochen, die auch in meinem Redebeitrag enthalten sind.

Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich die Rede zu Protokoll geben.

Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Jetzt kämen wir zum Schlusswort. Das Schlusswort hätte die AfD-Fraktion.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Kein Bedarf!)

Kein Bedarf. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/6903 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 6/6903 nicht beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Ein Blick in unsere Sächsische Verfassung weist drei Artikel aus, die für den vorliegenden Antrag von Bedeutung sind.

Erstens. In Artikel 9 erkennt das Land das Recht eines jeden Kindes auf eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung an.

Zweitens. Artikel 101 definiert das natürliche Recht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen als Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.

Drittens. Artikel 22 besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht und die zuerst den Eltern obliegende Pflicht ist.

Selbstverständlich sieht sich der Freistaat Sachsen in der Verantwortung, für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen Sorge zu tragen. Dies kann aber nur unter Wahrung der natürlichen Rechte der Eltern geschehen. Bezogen auf den vorliegenden Antrag kommen der Freistaat und die allermeisten Eltern ihrer Aufgabe, Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, nach.

Für mich bleibt an dieser Stelle jedoch unklar, mit welchem Ziel die einbringende Fraktion Staatsräson vor Subsidiarität – ein unseren föderalen Staat tragendes Prinzip – setzt. Sprechen Sie Eltern die Verantwortung für ihre Kinder ab? Und wer soll mit dem vorliegenden Antrag erreicht werden? Für mich ist es fraglich, ob alle Eltern den Antrag unterstützen würden. Lassen sich Eltern so in ihre natürlichen Rechte eingreifen? Meine Beobachtung ist vielmehr, dass sie sich zum allergrößten Teil liebevoll um ihre Kinder kümmern und dafür sorgen, dass sie frisches und abwechslungsreiches Essen bekommen.

Darüber hinaus gibt es allerdings keine Gewähr, dass Sie die Familien, in denen es Defizite bei der Ernährung gibt,

mit Ihrem Antrag erreichen, dass sich beispielsweise deren Ess-und Ernährungsgewohnheiten verbessern.

Bei Familien und Alleinerziehenden, die Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII erhalten, wurde bisher das kostenlose Mittagessen von dem jeweils geltenden Regelsatz bzw. der Regelleistung abgezogen. Die aktuellen Regelungen nach SGB II und SGB XII sowie dem Bundeskindergeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen die staatliche Finanzierung eines Mittagessens. Es bleibt ein Eigenanteil pro Mittagessen von einem Euro, unabhängig vom Gesamtpreis des Mittagessens.

Da der Verwaltungsaufwand für die anteilige Finanzierung hoch ist, gibt es zurzeit Initiativen auf Länderebene, das Mittagessen für bedürftige Schüler generell kostenfrei zu gestalten. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt allerdings abzuwarten.

Auch vor diesem Hintergrund halte ich den Antrag für nicht zielführend.