Nur, weil ein kostenfreies Mittagessen zur Verfügung gestellt wird, muss dieses nicht zwangsläufig zu einer qualitativ besseren Verpflegung führen. Darauf aber sollte doch der Fokus liegen. Ich halte es deshalb für wesentlich zielführender, dass die zuständigen Träger positiven Einfluss auf die Essensqualität nehmen und dass sich Eltern und Kinder bewusst sind, was gesundes Essen ausmacht.
Für die ernährungsphysiologische Qualität des Mittagessens empfehlen Kultus- und Sozialministerium, sich bei der Umsetzung des Speisenangebots an den „DGEQualitätsstandards für die Schulverpflegung" zu orientieren, erstellt von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Darüber hinaus informiert, berät und vernetzt die
Vernetzungsstelle für Kita- und Schulverpflegung Sachsen bei der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Akteure, Öffentlichkeit, Schulen und Träger über gesunde Ernährung, zum Beispiel durch die Bekanntmachung der DGE-Qualitätsstandards.
Für mich stehen starke und selbstständige, gut informierte und verantwortungsbewusste Eltern und Kinder im Mittelpunkt. Schule ist und bleibt die Schnittstelle bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, vermittelt Schule nicht nur Wissen und Werte, sondern auch Lebens- und Alltagskompetenzen. Das geschieht schulart- und alters
gerecht, sodass die Kinder und Jugendlichen auf ein gelingendes Erwachsenenleben vorbereitet werden.
Zudem möchte ich zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass die Bereitstellung eines Mittagessens eines der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Kriterien für Schulen mit Ganztagsangeboten ist. Fast 1 300 unserer 1 483 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen sind Schulen mit Ganztagsangeboten und bieten demzufolge ihren Schülerinnen und Schülern auch ein Mittagessen an.
Die Fraktionen können zu dem Antrag Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Als Einbringerin die Fraktion GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift für seine Fraktion als Einbringer Herr Dr. Lippold.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Macht es nach der US-Wahl Sinn, über einen TTIP-Antrag zu debattieren, der deutlich vor der Wahl entstanden ist? Waren damals die Rahmenbedingungen nicht völlig andere? Ist das ganze Thema überhaupt noch relevant? – Ganz klar: Ja, es macht Sinn, darüber zu debattieren. Nein, die Rahmenbedingungen waren so grundsätzlich anders eben nicht.
Erstens. Es gibt auch weiter gute Gründe, Handelshemmnisse abzubauen, indem ein regelgestütztes, faires und nicht diskriminierendes System des Welthandels aufgebaut wird, selbstverständlich auch zwischen der EU und den USA.
Zweitens. Beide Präsidentschaftskandidaten hatten sich bereits lange vor der Wahl in ihrer klaren TTIPAblehnung nur graduell unterschieden. Insofern gab es schon bisher von amerikanischer Seite ein Scheitern mit Ansage, was sich bereits in völlig kompromissloser und nicht konstruktiver Verhandlungsführung niederschlug. Wirtschaftsminister Gabriel leitete daraus in seinem Sommerinterview das Scheitern des jahrelang betriebenen bisherigen TTIP-Prozesses ab, nachdem die Unterhändler in 14 Verhandlungsrunden nicht in einem einzigen von 27 Bereichen Einigung erzielt hatten. Ob es zu einem Neustart käme, hinge vom Ausgang der US-Wahlen und künftigen Zugeständnissen der USA ab.
Auch andere europäische Politiker wie etwa der österreichische Vizekanzler schlugen bereits vor den Wahlen einen kompletten Neustart des Prozesses unter anderem Namen vor.
Drittens. Gleich geblieben ist ebenfalls, dass die Erkenntnis des Scheiterns von TTIP in der Bundesregierung kein Konsens ist. Regierungssprecher Steffen Seibert verneinte am gestrigen Mittwoch, also nach der US-Wahl, eine Frage, ob das umstrittene TTIP-Abkommen mit dem Sieg von Trump bei den Präsidentschaftswahlen in den USA tot sei. Auch der Vizepräsident der EU-Kommission mochte gestern TTIP noch nicht verloren geben. DIWPräsident und Wirtschaftswissenschaftler Fratzscher
Viertens. Unverändert geblieben ist auch, dass es breite Teile der Zivilgesellschaft und – bei einem gemischten Abkommen von großer Bedeutung – auch nationale Parlamente keineswegs für sinnvoll halten, mit TTIP irgendwann dort weiterzumachen, wo man zuletzt aufgehört hat, weil es eben noch mehr als der Text der Prozess war, der dauerhaft Vertrauen zerstört hat. Deshalb hat sich, nüchtern betrachtet, das Thema nach der US-Wahl eben nicht erledigt, und daher ist auch unser Antrag nicht irrelevant geworden, weil es eben etwas anderes ist, ob man es so auf sich zukommen lässt oder ob man als Politik, als Parlament in einer solchen Frage eine klare Position bezieht.
Was ist nun seit gestern anders geworden? Wir sind jetzt mehr als zuvor in einer Situation, in der Europa seine Interessen zunehmend selbstbewusst und einig als Wertegemeinschaft und als größter gemeinsamer Wirtschaftsraum der Welt vertreten muss, auch im Bereich des fairen Welthandels. Es ist von großer Bedeutung für die Bundesrepublik und auch für Sachsen. Wir würden Abschottung zu spüren bekommen, denn die USA sind ein besonders wichtiges Exportland. Ich zitiere den Chefvolkswirt der Berenberg-Bank: „Trump ist ein Risiko, nicht nur für den Außenhandel, sondern auch für die Außenpolitik. Störungen im Welthandel würden Deutschland und Europa weit mehr treffen als die USA selbst.“
Ein starkes Europa gibt es aber nur, wenn wir uns nicht selbst in Partikularinteressen und nationalen Egoismen verlieren und schwächen, und die bisherigen intransparenten Verhandlungsprozesse für TTIP und CETA waren eben kein europäischer integrierender Faktor, sondern das genaue Gegenteil davon. Davon konnte sich jeder in den letzten Wochen beim Gezerre um CETA überzeugen, das noch immer andauert, und selbst wenn jetzt mancher meint, mit Trump hätte sich das Thema TTIP einfach von selbst erledigt und wir könnten das abmoderieren, indem wir einfach nicht mehr darüber sprechen, wählt er den schlechtestmöglichen Weg.
Wer dem – sicherlich gescheiterten, aber doch bis in die jüngste Vergangenheit in der Zivilgesellschaft auf das Härteste umkämpften – Projekt jetzt ein Staatsbegräbnis erster Klasse verweigern will, vergibt eine wichtige Chance: die Chance, jetzt in Europa ein selbstbestimmtes, selbstbewusstes Handeln der politischen Entscheidungsträger zu demonstrieren und so daran zu arbeiten, dass für neue Anläufe zu fairem Welthandel und zum Abbau von Handelshemmnissen überhaupt erst wieder Vertrauen aufgebaut werden kann.
Jenen, die glauben, man könne das Halbfertige noch irgendwie hinbiegen, sei gesagt: Niemand sollte nun beim TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA darauf hoffen, im Kielwasser von CETA auf demselben Kurs noch den Hafen zu erreichen – erstens deshalb, weil in diesem Zielhafen die Torpedierung mit Ansage droht, und zweitens, weil bereits unterwegs die „Meuterei auf der Bounty“, Teil 2, bevorsteht.
Ein „Weiter so“ führt nicht nur deshalb ins Nichts, weil der interessierte Partner für ein Abkommen fehlt, sondern es würde darüber hinaus auch in der EU weiter Schaden anrichten und Sprengstoff anhäufen, wo wir gerade so dringend gemeinsam einig und stark werden müssen. Ein glaubwürdig starkes, einiges Europa braucht breitestmögliche demokratische Legitimation, und genau diese ist im intransparenten TTIP-Prozess längst abhandengekommen.
Angesichts des rasant fortschreitenden öffentlichen Vertrauensverlustes in die Verhandlungen und in die Verhandelnden ist der offizielle, selbstbewusst vertretene Stopp der TTIP-Verhandlungen der Griff nach der Notbremse, um den Karren nicht vollends gegen die Wand zu fahren.
Wem wirklich am Zustandekommen eines fairen, demokratisch legitimierten Abkommens zum Abbau von Handelshemmnissen, auch zwischen der EU und den USA, gelegen ist, der muss jetzt erkennen, dass dieses Ziel durch die Fortsetzung des TTIP-Verhandlungsprozesses nicht mehr erreichbar ist.
Von der Sächsischen Staatsregierung fordern wir deshalb in unserem Plenarantrag, dass sie sich – auch im Interesse der Mehrheit unserer kleinen und mittelständischen sächsischen Unternehmen – auf Bundes- und europäischer
Ebene für ein Ende dieser intransparenten Verhandlungen einsetzt und einen konsequenten Neubeginn fordert.
(Beifall bei den GRÜNEN – Ines Springer, CDU: Gerade die kleinen Unternehmen brauchen Handelsabkommen, die großen nicht!)
Genau jetzt wäre das Zeitfenster dafür, dies aktiv und selbstbewusst zu betreiben. Wenn der Prozess erst erkennbar mausetot am Boden liegt oder von der anderen Seite auf Trump‘sche Art für tot erklärt wird, ist es zu spät. Erst der Stopp dieses Prozesses schafft Raum für einen Neubeginn, bei dem nach einer Phase der Besinnung und Erklärung, wer überhaupt wofür Verhandlungspartner sein kann und will, von Anfang an transparent ist, mit welchem Ziel verhandelt wird und wie öffentliche Information und die parlamentarische Mitwirkung gesichert werden.
Nur so können beim Thema Freihandelsabkommen die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und dabei verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gegenstand des Antrages war schon mehrfach Diskussion in diesem Hohen Hause. Es ist nichts Neues. Wir alle wissen, dass für die Verhandlungen die Europäische Kommission zuständig ist und für die Ratifizierung die nationalen Parlamente zuständig sind. Sachsen ist nicht zuständig, aber wir sind betroffen. Wir sind – mehr noch – nicht nur betroffen, sondern wir sind höchst interessiert, was aus der ganzen Sache wird.
Zunächst zum Grundsätzlichen. Um es klar zu sagen: Wir sind für Freihandel, klipp und klar, und ich hätte mich gefreut, Herr Kollege Lippold, wenn in Ihrem Antrag ein solches Bekenntnis zu finden wäre. Ich habe es nicht lesen können.
Zum Ersten. Freihandel und Weltoffenheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Man kann nicht auf der einen Seite für ein weltoffenes Sachsen sein, um auf der anderen Seite Protektionismus im Bereich der Wirtschaft zu betreiben. Das wird nicht gutgehen.
Zum Zweiten – zum Verfahren und zum Prozess. Ich teile Ihre Kritik. Sie haben recht – auch das haben wir damals bei der Diskussion des CDU/SPD-Koalitionsantrages in diesem Hause schon diskutiert –: Das Voranpreschen ohne
Transparenz, ohne Mitnahme der Öffentlichkeit, ohne Beteiligung der Betroffenen hat den Prozess nicht nur nicht befördert, sondern es hat ihm nachhaltig geschadet.
Aber – auch das muss man hier festhalten – die Europäische Kommission hat daraus Schlussfolgerungen gezogen. Mehrere Berichtsanträge, Offenheit und Transparenz bzw. das Einladen der Beteiligten zur Mitarbeit bei den Verhandlungen sind, denke ich einmal, substanzielle Schritte, die wir würdigen sollten.
Zur Sache selbst. Vorbild für das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten ist das Abkommen der Europäischen Union mit Kanada, das am 30. Oktober 2016 von der Europäischen Union und Kanada unterzeichnet worden ist.
Wir haben dort auch in der Schlussphase der Verhandlungen substanzielle Fortschritte in den Verhandlungen erzielen können, nicht zuletzt beim Investorenschutz und bei der unabhängigen Gerichtsbarkeit, die ich herausgreifen möchte. Es wurde ein ständiger Gerichtshof eingerichtet. Die Richter sind auch faktisch unabhängig. Sie werden von den vertragschließenden Parteien ernannt. Das Verfahren ist transparent, und es gibt eine Berufungsinstanz. Das sind Erfolge bei den Verhandlungen der Europäischen Union, die beispielhaft sind, auch für den laufenden Prozess der TTIP-Verhandlungen. Deshalb sollten wir CETA würdigen, auch wenn es noch nicht ratifiziert ist und die nationalen Parlamente zu Recht auch ein wichtiges Mitspracherecht haben. Wir sollten diesen Ball aufnehmen und in die TTIP-Verhandlungen einbringen.