Geben Sie mir ferner recht, dass es jetzt so ist, dass wir diese Eile nicht an den Tag legen und Sie das jetzt kritisieren?
Herr Schreiber, ich gebe Ihnen recht, dass Sie die gemeinsam geschlossene Koalitionsvereinbarung nicht erfüllt haben, denn darin steht, dass Sie einen Gesetzentwurf bis Ende 2015 vorlegen werden. Das haben Sie nicht geschafft. Dieser Gesetzentwurf ist später gekommen.
Ich erwarte, dass, wenn die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, den sie breit und intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert hat – daran werden Sie sich gut erinnern –,
in diesem wesentlich mehr Inhalte hätten drin sein müssen. Darüber sind wir uns, glaube ich, sogar einig, ohne dass Sie das jetzt bestätigen sollen oder müssen.
Fakt ist: Das ist nicht vorhanden. Einen solchen Gesetzentwurf haben wir nicht. Das habe ich in meiner Rede kritisiert. Die Staatsregierung ist nicht einmal in der Lage, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt haben Sie als Koalition die Aufgabe – damit bin ich bei Ihnen, das wiederhole ich gern hier an diesem Pult – zu versuchen, diesen Gesetzentwurf zukunftsweisend zu machen und das aufzunehmen, was in der Bevölkerung diskutiert worden ist und wofür sich die Ministerin damals sehr hat feiern lassen.
Trotzdem muss man irgendwann mal zu Stuhle kommen. Wir machen den Schnellschuss mit den Bildungsempfehlungen – das ist ein totaler Schnellschuss, den Sie hierbei durchziehen.
Den müssen Sie machen, damit es einigermaßen funktioniert mit der Bildungsempfehlung nach der vierten Klassenstufe,
(Christian Piwarz, CDU: Wenn wir es nicht gemacht hätten, hätten Sie uns wieder kritisiert! Immer dieselbe Larmoyanz bei Ihnen! – Weitere Zurufe von der CDU und der SPD)
anstatt zu schauen, dass wir ein Schulgesetz bekommen, in dem das längere gemeinsame Lernen steht und diese sinnlose Bildungsempfehlung endlich komplett gestrichen wird. Das wäre richtig.
Nein, Herr Schreiber, dann müssen wir eine vierte Runde eröffnen. – Jetzt machen wir erst einmal die dritte Runde zu Ende. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Jetzt eröffnen wir eine vierte Rederunde. Für die einbringende Fraktion ergreift Herr Kollege Schreiber das Wort. Es geht übrigens um das Lernen und Lehren im digitalen Zeitalter.
Den Übergang dazu bekomme ich hin. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will hier wirklich nichts in die Länge ziehen, aber ich glaube, das eine oder andere, das von Frau Falken im Rahmen dieser Debatte zum Lernen und Lehren im digitalen Zeitalter gerade gesagt worden ist, muss richtiggestellt werden.
Das Schulgesetz – Frau Falken, das ist richtig – besteht mittlerweile seit zwölf Jahren. Und das heißt noch lange nicht, dass dieses Schulgesetz, so wie es momentan gilt, deswegen ein schlechtes Schulgesetz wäre.
Frau Falken, ich habe Ihnen auch gerade zugehört. Wenn Sie eine Frage stellen wollen, gehen Sie ans Mikrofon und stellen Sie die Frage.
Es ist richtig, dass es mehrere Gerichtsurteile gibt, die uns an einigen Stellen deutlich aufzeigen, dass wir Veränderungsbedarf in diesem Gesetz haben. Es ist auch richtig, dass in der Öffentlichkeit sehr umfangreich diskutiert worden ist und dass das Kultusministerium selbstverständlich all diese Anmerkungen und Anregungen aufgenommen, diskutiert und am Ende einen Kabinettsentwurf vorgelegt hat und dass dieser vom Kabinett beschlossen worden ist.
Was aber aus meiner Sicht überhaupt nicht geht, ist, dass Sie in den Diskussionen, die nicht hier im Saal stattfinden und bei denen vielleicht auch keine Presse anwesend ist, genau das Gegenteil von dem erzählen, was Sie jetzt hier tun. Sie selbst haben darauf hingewirkt – und Ihnen war es ein großes Bedürfnis –, dass wir uns mit der Beratung um das Schulgesetz die nötige Zeit nehmen, die wir alle miteinander brauchen. Und heute stellen Sie sich hier hin und kritisieren, dass wir mit dem Schulgesetz nicht aus dem Knick kämen, dass das alles furchtbar sei und dass das gesamte sächsische Schulsystem – ich überspitze es jetzt einmal – nur noch irgendwie, aus verfassungswidrigen Gesetzen zusammengeschustert, halte.
auch das Thema digitale Bildung; das ist ganz klar. Wenn ein Gesetz gut werden soll, dann nehmen wir uns, Frau Falken, die nötige Zeit. Auch das Thema Bildungsempfehlung spielt eine entscheidende Rolle; denn digitale Bildung fängt nicht erst im Gymnasium oder später an der Universität an,
sondern die Kleinsten in unserer Gesellschaft spielen, wenn nicht mit den iPads ihrer Eltern oder mit den Smartphones, dann schon mit den eigenen. Das bedeutet natürlich auch, dass wir unsere Schullandschaft für die Zukunft gesetzeskonform aufstellen wollen, was die Bildungsempfehlung angeht. Sie wissen ganz genau, was das Gericht gesagt hat: Wir müssen bis Februar, das heißt, bis die nächsten Bildungsempfehlungen für das folgende Schuljahr aufgestellt werden, hier ein tragfähiges Gesetz auf die Beine stellen.
Ich weiß nicht, was es daran zu kritisieren gibt. Es wäre doch viel schlimmer, wir würden jetzt ein Schulgesetz in Gänze zusammenzimmern, auch mit dem Thema digitale Bildung, und dann würden wir es im Nachgang wieder ändern müssen. So sagen wir: Die Bildungsempfehlung wird jetzt gemacht, für das Schulgesetz nehmen wir uns die Zeit, die wir brauchen und die Sie selbst verlangt haben, und dann wird daraus auch ein gutes Gesetz. Also hören Sie auf, sich hier immer mit gespaltener Zunge hinzustellen.
Wir haben jetzt zum Thema der ersten Aktuellen Debatte eine vierte Runde eröffnet. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen?
Ich kann keinen Redebedarf mehr erkennen. Also schließen wir auch die vierte Runde ab. Jetzt kann die Staatsregierung das Wort ergreifen, und ich erteile es Frau Staatsministerin Kurth. Bitte sehr, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Was bedeutet es denn, zu lernen und zu lehren im digitalen Zeitalter? Was verändert sich damit? Ich habe die Frage in zwei Teile gegliedert: Was verändert sich damit für jeden Einzelnen und was verändert sich damit für die Gesellschaft?
Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen. Sie bietet die Chance zur Teilhabe, zur nahezu uneingeschränkten Verfügbarkeit von Informationen – diese nutzen wir ja alle –, von Individualisierung, von weniger Grenzen – das spüren wir alle – und von mehr Kooperation.
rungen wie Medienbildung, Datensicherheit, Persönlichkeits- und Urheberrechte, Ausbildung von Informationsbewusstsein, grundlegende Veränderungen in der Privat- und Arbeitswelt, in der Kommunikation und in der Mediennutzung, Differenzierung zwischen seriösen und nicht seriösen Informationen?
Ich möchte hier nur das Stichwort postfaktische Bildung, das Postfaktische, erwähnen. Was ist die Aufgabe von Schule? Medienbildung umfassend in den Blick zu nehmen, meine Damen und Herren Abgeordneten, das wurde vielfach schon erwähnt, um damit Voraussetzungen für ein erfolgreiches, lebensbegleitendes Lernen zu schaffen und für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Einen pädagogisch ausgereiften Rahmen – auch das wurde bereits genannt – zur Umsetzung der Medienbildung hat sich die KMK auf die Fahne geschrieben und eine Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ in der Dezembersitzung verabschiedet.