Sehr geehrter Herr Panter! Ich möchte mich bei Ihnen in aller Form bedanken dafür, dass Sie jetzt Wahlkampf für uns gemacht haben, denn das Problem ist nicht der Antrag, den wir eingebracht haben, sondern wie Sie darauf reagieren.
Vielen Dank. Es geht in der Aussprache weiter mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Dr. Maicher, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag und die Inszenierung drumherum sagt mehr über die Antragstellerin aus, als dass er eine inhaltliche Debatte über ein wirklich relevantes Thema unserer Zeit zulässt. Ihr Debattentitel kann es nicht verbergen: Sie wollen die Axt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk legen. Warum eigentlich, wo doch AfD-Politikerinnen und -Politiker sehr oft in öffentlichen Medien in Talkshows sitzen und interviewt werden?
Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk aussehen, wie er gestaltet werden soll, dazu können Sie nichts sagen und haben auch heute bisher nichts dazu gesagt. Statt dessen zwingen Sie allen im Land eine selbstreferenzielle Debatte auf. Selbstreferenziell ist die ganze Inszenierung aus folgenden drei Gründen:
Erstens. Sie befinden sich in einer blauen Blase, in Ihrem Echoraum. Denn für wen sprechen Sie eigentlich, wenn Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen? Sie wissen sicher, dass die öffentlich-rechtlichen Medien in Sachsen ein sehr hohes Vertrauen genießen. Der Sachsen-Monitor hat das gerade wieder bestätigt. 75 % der Befragten erklärten die öffentlich-rechtlichen Medien für sehr glaubwürdig bzw. eher glaubwürdig. Das zieht sich durch alle Bevölkerungsgruppen. Nein, das
stimmt nicht ganz. Ich korrigiere mich. Bei Menschen mit einem hohen Grad an gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist das Vertrauen deutlich geringer.
Wie selbstreferenziell Sie arbeiten, zeigt sich auch in Ihrer Antragsbegründung. Ich zitiere: „Der Begriff der Lügenpresse wurde in diesem Zusammenhang wiederbelebt. Begriffe wie „Pinocchio-Presse“ und „Lückenpresse“ traten hinzu.“ Sie haben den Begriff „Pinocchio-Presse“ vor einem Jahr lächerlich verachtend immer wieder benutzt. Und weil er immer wieder von Ihnen benutzt wird, dient er jetzt als Begründung für die vermeintliche Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger?
Frau Petry ist heute leider wieder nicht da, wie so oft. Sie wollen einen Rundfunk, der die Ereignisse berichtet, die Sie wichtig finden. Sie sind frustriert, weil sich die Medien nicht Ihrer Meinung unterwerfen. Aber da haben Sie etwas nicht verstanden; denn die Aufgabe von Medien ist es, Meinungsvielfalt zu ermöglichen. Guter, qualitativ hochwertiger Journalismus heißt eben Auswählen und Überprüfen. Aber zur Differenzierung reicht es bei Ihnen nicht. Das ist charakteristisch für Populismus. Da gibt es nämlich keine Überprüfung von behaupteten Fakten. Da reicht es eben, wie Sie es auch sagten, dafür oder dagegen zu sein.
Sie fühlen sich dort wohl, wo viele Menschen nicht mehr so einfach zwischen Lüge und Wahrheit unterscheiden können. Auf Ihrem geistigen Umfeld erwachsen die FakeNews. Diesen Zustand in der öffentlichen Debatte wollen Sie etablieren. Dabei stört ganz klar der Faktencheck. Sie fürchten den Qualitätsjournalismus, übrigens auch in den privaten Medien.
Vielen Dank. Frau Maicher, können Sie sich vorstellen, dass jemand wie Prof. Heitmeyer aus Bielefeld, der den Begriff der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit erfunden hat, mit solchen Erfindungen und damit, dass auch der Sachsen-Monitor so etwas nun aufgreift, indem man von gesellschaftlichem Zusammenhalt redet, eventuell die Spaltung der Gesellschaft gerade dadurch vertiefen kann?
Ich würde Ihnen empfehlen, lesen Sie sich einmal den Sachsen-Monitor genau durch, die Ergebnisse und die Befragung zum öffentlich
rechtlichen Rundfunk, zum privaten Rundfunk und zu allem, was da steht. Dann sehen Sie sehr genau, was die Ergebnisse sind.
(Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Muster, AfD – Unruhe – Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Sarah Buddeberg, DIE LINKE)
Zweitens. Warum eine selbstreferenzielle Debatte? Sie ignorieren die zahlreichen Urteile der Gerichte. Zweifeln Sie diese an? Es wurde erst im März vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag absolut verfassungsgemäß ist. Welchen Grund sollte also die Staatsregierung haben, einen verfassungsgemäßen Staatsvertrag zu kündigen?
Drittens. Sie meinen es nicht ernst. Das sehen wir jetzt hier in der Debatte. Sie wollen hiermit nur in die Nachrichtensendungen kommen. Wer ohne Denkverbote analysieren will, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben in der Gesellschaft erfüllen soll, der schafft ihn eben nicht zuerst ab.
Es wurde schon viel zu den Aufgaben und Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesagt. Ich möchte eine weitere hinzufügen: das Stichwort Teilhabe. Teilhabe ist auch ein wichtiger Grund, warum wir einen öffentlichrechtlichen Rundfunk brauchen. ARD und ZDF untertiteln mittlerweile mehr als 90 % ihres Programms und übersetzen Nachrichten in Gebärdensprache. Auch Menschen mit Sehschwäche können Filme und Sendungen in speziellen Formaten hören. Audiodeskription oder Untertitelung ist ein Service, den private Sender gar nicht oder nur in einem sehr geringen Maße anbieten können.
Selbstverständlich lässt sich immer über Qualität und Programmauswahl streiten. Es lässt sich auch über die Fehlerkultur im Rundfunk streiten. Das machen im Übrigen die Journalistinnen und Journalisten und die Rundfunkanstalten inzwischen sehr deutlich und klar. Die Kritik, dass nicht alles perfekt ist, beispielsweise im Blick auf eine paritätische und vielfältige Besetzung der Gremien von Landesrundfunkanstalten wie dem MDR, hat meine Fraktion bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Aber im Gegensatz zu dem populistischen Vorgehen der AfD zieht es meine Fraktion vor, eine sachliche Debatte zu führen und bei Kritik an anderen auch eigene Lösungsvorschläge zur Verbesserung zu unterbreiten.
Diese sinnlose Hau-drauf-Mentalität der AfD trägt vielleicht zur Erheiterung der Netzgemeinde bei oder sorgt für Unterhaltung im Kabarett. Aber politisch und gesellschaftlich halte ich dieses Vorgehen im wahrsten Sinne des Wortes für brandgefährlich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Redebeiträge bedanken. Frau Fiedler, ich möchte darauf hinweisen, dass in unserer Verfassung steht, es gibt eine Berichterstattung des Rundfunks. Der öffentlichrechtliche Rundfunk wird nicht genannt. Wenn man in die Materialien des Grundgesetzes hineinschaut – ich zitiere hier einmal Herrn von Mangoldt –, heißt es dort: „Im Grundsatzausschuss am 11.01.1949 wurde auf Vorschlag des Abg. von Mangoldt insbesondere die Frage der Errichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
erörtert. Doch gelangte der Ausschuss zu der Auffassung, derartige Fragen der Rundfunkorganisation sollten der späteren Gesetzgebung vorbehalten bleiben. So wollten die Abg. Heuss und Süß daher die Möglichkeit eines staatlichen, privaten oder kirchlichen Rundfunkbetriebs nicht ausgeschlossen wissen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wissen Sie, was das bedeutet? Das bedeutet, dass bereits 1949, als unser Grundgesetz geschaffen wurde, die gleiche Problematik bestand und die gleichen Reibungspunkte wie heute. Ich habe bei dieser Diskussion nicht gesehen, dass Sie einen Schritt weitergekommen sind. Ich bin echt ein wenig enttäuscht.
So viel zu Artikel 5. Noch etwas: Artikel 5 gibt das Recht auf freie Berichterstattung. Natürlich ist der Bürger Koch, und natürlich ist der Rundfunk Kellner. Natürlich setzen wir uns für eine verfassungsmäßige Ordnung ein, das heißt Meinungsfreiheit und freies Informationsrecht.
Das ist mir unverständlich. Sie haben gesagt, wir haben einen Rundfunkstaatsvertrag. Den haben wir gekündigt. Dann haben wir zwei Jahre Zeit, und dann wird die Sintflut über uns kommen. Was wir an Sintflut bereits haben, haben Sie nicht erwähnt. Dass die Rundfunk
staatsverträge in keiner Weise geeignet sind, in irgendeiner Form Hand an die neuen technischen Gegebenheiten anzulegen, davon habe ich bei Ihnen überhaupt nichts gehört.