Ich habe es einmal getan. Wenn ein Schüler zum Beispiel eine Eins, eine Zwei und eine Vier auf dem Zeugnis hat oder eine Eins und zwei Dreien, dann hat er ja keinen Durchschnitt von 2,0.
Wenn Sie nun die Kopfnoten mit einem Viertel in die Gesamtnote einfließen lassen, kommen Sie auf eine Durchschnittssteigerung von ursprünglich 2,33, ohne Kopfnoten auf eine Verbesserung von 2,307. Das heißt
also, es ist vollkommen unbedeutend, zumal es ohnehin Quatsch ist, Kopfnoten mit heranzuziehen und einfließen zu lassen.
Auch wenn wir den umgekehrten Fall hätten, dass die Kopfnoten beispielsweise 3 oder 4 lauten und bei einem Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,0 mit in Rechnung gestellt würden, dann hätte er einen Durchschnitt von 2,06 bzw. 2,15, also eine Tendenz zur Drei, und damit keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtnotenveränderung. Prüfen Sie also bitte immer vorher, was da niedergeschrieben wird! Letztendlich wird es der Verfassung nicht gerecht, eine subjektive Bewertung in eine solche Leistungsbetrachtung einfließen zu lassen. Genau aus diesem Grund werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Nein. Sie haben den Antrag eingebracht, jetzt werden die Meinungen dazu geäußert und danach lasse ich abstimmen. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über die Drucksache 6/8301 abstimmen. Wer zustimmen möchte, zeige das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und Stimmen dafür hat der Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, zeige das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.
Wer möchte Artikel 1 seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist Artikel 1 mehrheitlich entsprochen worden.
Wer möchte Artikel 2 seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder zahlreiche Gegenstimmen, Stimmenthaltungen, aber die erforderliche Mehrheit.
Damit komme ich zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, zeige dies bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist der Entwurf bei zahlreichen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen als Gesetz beschlossen worden.
Der Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet, denn mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch
gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch, damit werden wir dem so entsprechen.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: die CDUFraktion, danach die SPD-Fraktion, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Herr Abg. von Breitenbuch; bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur der Wolf beschäftigt uns derzeit in Sachsen. Auch andere Wildthemen nehmen Einfluss auf die Lebensräume und machen zunehmend Sorgen. Wir wollen deshalb handeln, wie es die Bürgerinnen und Bürger von uns Politikern auch erwarten. Daher haben CDU und SPD den Antrag zur Entwicklung der Mink-, Marderhund- und Waschbärpopulation im Freistaat Sachsen in den Landtag eingebracht.
In der Vorbereitung auf diese Debatte fand ich einen Anstoß in Neuseeland, wo aktuell mit einer Summe von 2 Milliarden Euro Planungen für die Ausrottung invasiver Arten laufen. Köderstation mit Gift, Fallen, Abschuss, genverändernde Maßnahmen – all das wird dort diskutiert und vorbereitet. Ein weiterer Anstoß für diese Debatte war nachträglich natürlich auch der Pelz unserer Kollegin Daniela Kuge,
die mutig – im Winter früher eine Selbverständlichkeit – einen wärmenden Pelz trug und unerträgliche, bevormundende Anfeindungen aushalten musste und fröhlich ausgehalten hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allein in Deutschland sind mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nicht heimisch sind und nachweislich negative Auswirkungen auf die hier ansässigen Tiere und Pflanzen haben. So viele Arten listet das Bundesamt für Naturschutz in seinem Managementhandbuch für invasive Arten auf. In der gesamten EU gehen Experten sogar von 12 000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 % als invasiv eingestuft werden und damit potenziell auch Schäden anrichten können.
Sie kennen alle die Kastanienminiermotte, die Kastanien schon im Sommer braun werden lässt. Sie kennen den Riesenbärenklau entlang der Straßen. Sie kennen aber auch Sonnenblumen oder die Nilgans – alles invasive Arten.
Die Schäden werden in Deutschland und in der gesamten EU zunehmend größer. Sowohl die ökologischen als auch die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedrohungen steigen. Die EU-Kommission beziffert allein den ökonomischen Schaden auf rund 12 Milliarden Euro im Jahr. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union eine Liste invasiver Arten erarbeitet, die am 3. August 2016 mit 37 invasiven Pflanzen- und Tierarten in Kraft getreten ist. Sie enthält Bestimmungen zur Vermeidung, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen.
Mit dieser EU-Verordnung steht nun erstmals ein umfassender Basisrechtsakt zum Umgang mit invasiven Arten zur Verfügung, dem zukünftig eine große praktische Bedeutung zukommen soll. Diese Liste kann als wichtige Grundlage gesehen werden, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Gleichzeitig dient sie den zuständigen Behörden und Akteuren als Hilfestellung zum Erkennen der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung.
Für die Arten der Unionsliste sind verschiedene Maßnahmen durch die Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen. Den Hintergrund dieser Maßnahmen bildet der auf dem Vorsorgeprinzip beruhende dreistufige, hierarchische Ansatz zum Umgang mit invasiven Arten und der Biodiversitätskonvention mit Prävention, Früherkennung, Sofortmaßnahmen und Kontrolle, wie er seit 2010 Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz gefunden hat.
Die Europäische Kommission kann zukünftig weitere Arten in die Unionsliste aufnehmen bzw. nach Überprüfung bereits aufgeführte Arten streichen. Wir haben also ein flexibles System. Nach derzeitigem Planungsstand sollen mögliche Änderungen auf jährlicher Basis erfolgen. Momentan wird die Aufnahme von bis zu 17 weiteren gebietsfremden Arten in der Unionsliste diskutiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von wem auch immer beabsichtigt oder nicht bedacht sind unsere Zoos, in der Regel im Unterschied zum Tierpark oder Wildpark mit fremden Arten aus anderen Ländern bestückt, mit dieser
Liste konfrontiert und letztens in Leipzig unter die Räder gekommen. Hier müssen Sonderregeln gefunden werden. Dank an unsere Kollegin Christine Clauß für ihren Einsatz, hierauf aufmerksam zu machen und Lösungen zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem heutigen Antrag sprechen wir gezielt drei Arten an, die sich ganz speziell in Sachsen besorgniserregend schnell ausbreiten und letztendlich auch zur Landplage geworden sind: Waschbär, Mink und Marderhund. Darauf wollen wir heute mit dieser Debatte aufmerksam machen und handeln.
Dazu soll die Staatsregierung kurzfristig, bis Ende März, entsprechende Datengrundlagen zur Situation in Sachsen zusammentragen, dem Landtag berichten und uns mögliche Maßnahmen zusammen mit Wissenschaft und Wirtschaft aufzeigen. Aus Sicht der CDU sollen diese dann zügig umgesetzt werden, um die weitere Ausbreitung der betreffenden invasiven Tierarten einzuschränken und zu verhindern.
Ich möchte jetzt kurz auf die angesprochenen Tierarten Waschbär, Marderhund und Mink eingehen, um Ihnen die Problematik zu erläutern. Ich beginne mit dem Waschbär. Der Waschbär frisst besonders Vogeleier, Grasfrösche, Erdkröten und sogar geschlüpfte Sumpfschildkröten und deren Eier. Damit wird er zum Problem für einzelne Tierarten.
Es wird vermutet, dass ganze Brutkolonien von Möwen, Schwalben und anderen Vögeln, zum Beispiel in der Lausitz, durch den Waschbären an den Stand der Ausrottung gebracht wurden. In Thüringen etwa haben die Waschbären bereits jeden fünften Horst des Uhus zerstört, berichtet der Jagdschutzverband. Aber auch in den Horsten von Greifvögeln und Störchen werden Waschbären immer wieder gesichtet. Das hindert die Vögel am Brüten, und dort muss etwas geschehen.
Aber nicht nur in den Wäldern richtet das Mitglied der Familie der Kleinbären Schäden an. Ebenso hinterlässt der Waschbär immer häufiger unerwünschte Spuren in der Stadt. Dabei verstreut er Müll beim Futtersuchen, verwüstet Dachböden, sorgt mit seinem Kot für unangenehmen Geruch oder zerkratzt mit seinen Krallen Autos. Man ist dagegen fast machtlos. Die Tiere haben keine natürliche Feinde, finden genug zu fressen und fühlen sich fast überall wohl.
Ähnlich verhält es sich mit Marderhund und Mink. Der Marderhund stammt ursprünglich aus China, wurde später in Russland eingeführt und breitete sich von dort westwärts aus. Seit 1960 gibt es ihn bei uns. Auch er ist Allesfresser und vor allem nachtaktiv. Er hat keine Feinde.
Zuletzt zum Mink: Der Mink ist ein mehrfaches und bisher vor allem ostdeutsches Problem. Der erste Nachweis in Niedersachsen und Hessen erfolgte erst im Jahr 2000. Diese Population ist bei uns, da die Minks aus
Pelztierfarmen, insbesondere von sogenannten radikalen Tierschützern, in die Freiheit entlassen wurden. Er beißt Fische tot, lässt die Kadaver liegen, was wiederum andere Räuber bis hin zum Fuchs anzieht, und weil er ganzjährig aktiv ist, stört er dadurch auch die Karpfen in ihrer sensiblen Winterruhe, was ebenso tödlich enden kann. Er ist damit neben dem Kormoran ein massives Problem für unsere Fischer, aber auch bald für die zahlreichen geschützten Tierarten.
Hinzu kommt vor allem beim Marderhund und beim Waschbären, dass sie Krankheiten übertragen und damit auch beim Kontakt mit Menschen eine große Gefahr darstellen. Die Tiere sind stark von Milben, Zecken und anderen Parasiten befallen. Sie können Tollwut oder auch den Fuchsbandwurm übertragen. Der Waschbär ist Überträger des Waschbärspulwurms, der bei Aufnahme durch den Menschen über den Darm sogar Organe schädigen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schutz der einheimischen Artenvielfalt und zum Schutz der Bevölkerung ist es daher zwingend notwendig, konsequent gegen diese Tiere vorzugehen. Für die Bejagung gibt es in unserem Sächsischen Jagdgesetz aus dem Jahr 2012 – wir haben das damals intensiv diskutiert – für alle drei Tierarten ganzjährige Jagdzeit. Gejagt werden darf schon jetzt mit dem Abschuss durch Jäger oder mit der Lebendfalle. Diese kann jeder Grundstücksbesitzer aufstellen und Tiere fangen, aber er muss dann die Tötung entsprechend befugten Personen überlassen. Eine Lebendfalle gehört für mich auf jeden Hof, auf jedes Grundstück. Unser Jagdgesetz von 2012 bietet diese Freiheit, sein Eigentum zu schützen.
Aber wir wollen auch Alternativen prüfen. Hierzu können aus unserer Sicht bei Bedarf auch Totschlagfallen, Giftköder oder Maßnahmen zur Verminderung der Reproduktionsrate zählen. Diskutieren müssen wir auch Prämien der Fänge und Abschüsse, wie es früher beim Fuchs üblich war.
Ziel muss es sein, die Bestände so zu regulieren, dass der Schaden an den oftmals geschützten einheimischen Tierarten verringert und die ökonomischen Schäden minimiert werden. Hierbei sind wir ganz speziell auf die Jäger und ihr Fachwissen angewiesen. Die deutschen Jäger haben im Übrigen schon 2005 eine nationale Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten gefordert.