Lothar Bienst
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Zais, eigentlich hatten wir uns, glaube ich, im Petitionsausschuss geeinigt, dass wir Gerichtsurteile nicht infrage stellen und noch einmal hier im Plenum darüber zu debattieren haben. Ich möchte nicht von einem Schicksal sprechen, nein, ich möchte noch einmal die Historie – vielleicht auch mit einer anderen Sichtweise – aufarbeiten.
Die Grundschule stand ursprünglich in Trägerschaft des Verbundes Sozialpädagogischer Projekte in Dresden. Sie sagten richtig, der Betreibungsbeginn stand 2011/2012 auf der Tagesordnung, und der Antrag der NUS wurde am 8. Juli 2011 abschlägig beschieden. Da wir in Sachsen sehr viele Schulen in freier Trägerschaft haben, hatte es natürlich einen Grund, warum das Kultusministerium 2011 abschlägig beschieden hat: weil das pädagogische Konzept nicht funktioniert hat.
Daraufhin wurde Widerspruch beim Verwaltungsgericht Dresden eingelegt. Es gab einen einstweiligen Rechtsschutz, und der Schulbetrieb konnte vorläufig aufgenommen werden. Da aber das pädagogische Konzept nicht mit dem in Einklang gebracht werden konnte, was das Kultusministerium gefordert hat, hat dieses bzw. die Sächsische Bildungsagentur Beschwerde beim OVG eingelegt. Ergebnis: Der Ablehnung des Antrags wurde durch das OVG stattgegeben und der Betrieb wurde bis zum Ende des laufenden Schuljahres geduldet. Das war die erste Maßnahme, die das Kultusministerium bzw. die Sächsische Bildungsagentur in Richtung der NUS durchgeführt hat.
Die Schulaufsicht hatte die Hoffnung, dass die Schule mit der Beratungshilfe der Sächsischen Bildungsagentur doch noch genehmigungsfähig wird, daher wurde die Schule nicht geschlossen, sondern es wurde ihr Hilfe angeboten und sie wurde weiter geduldet; aber sie wurde eben nicht genehmigt.
Dann gab es ein weiteres Problem: Es ging um die Finanzierung. Das Verwaltungsgericht Dresden meinte, dass die NUS Anspruch auf Finanzhilfe habe. Das OVG hob das Urteil auf und sprach davon, dass die Schule erst genehmigt werden müsse. Daraufhin beauftragte das Oberverwaltungsgericht einen unabhängigen Gutachter, Herrn Prof. Joachim Kahlert. Die Schule führte den Betrieb weiter fort und finanzierte sich selbst.
Am 8. Mai – das sagten Sie bereits – entschied das OVG, dass der Schulträger keinen Anspruch auf den Betrieb als Grundschule hat. Zur Wahrheit gehört auch: Der Schulbetrieb wurde dann zum Ende des Schuljahres 2017/2018 eingestellt.
Ich möchte noch einmal betonen: Das LaSuB beriet Eltern und Schüler über eine mögliche Aufteilung der Schulen in freier und in öffentlicher Trägerschaft. Das ist dann im Nachhinein passiert. Im Landtag wurden von uns Politikern unzählige Fachgespräche geführt. Wir haben am Rande von Demonstrationen mit den Initiatoren Gespräche geführt, um den Leuten auch zu helfen. Auch vor Ort wurden politische Gespräche geführt. Die Verantwortlichen waren einfach nicht in der Lage, ein genehmigungsfähiges Konzept für diese Grundschule zu entwickeln, und wollten diese Hilfestellung nicht akzeptieren bzw. sie ignorierten diese Hilfestellung; trotz des Entgegenkommens des SMK und der politisch agierenden Kräfte.
Deshalb war dieses Ansinnen von Beginn an zum Scheitern verurteilt, weil kein Einsehen in bestimmte bildungspolitische Notwendigkeiten vorlag. Genau aus diesem Grund konnte dieser Petition nicht stattgegeben werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Es folgt die Fraktion DIE LINKE, vertreten durch Frau Junge. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage einmal vorab, Kollegin Zais: Ich habe keinen einzigen Brief von der Handwerkskammer, der IHK oder der Krankenkasse oder von irgendeiner anderen Institution erhalten. Ich habe lediglich genau die Petition erhalten, von der Sie gerade sprachen.
Nun muss man aber auch wieder in die Historie eintauchen und wissen, dass wir im April/Mai 2018 plötzlich von einer Presseinformation überrascht waren, in der stand, dass tatsächlich in Sport, Musik und Kunst Kürzungen der Stundentafeln erfolgen sollen. Wir jedenfalls, in unserem Arbeitskreis, haben darüber nicht gesprochen. Ich glaube auch nicht, dass in anderen Gremien darüber diskutiert wurde. Natürlich haben wir darüber gesprochen, inwieweit wir die Belastung der sächsischen Schülerinnen und Schüler senken können. Darüber haben wir gespro
chen. Dass wir aber nur Sport, Musik und Kunst in Augenschein nehmen, haben wahrscheinlich dunkle Kanäle in die Öffentlichkeit gebracht. Von uns kam es auf jeden Fall nicht.
Also, noch einmal ganz kurz dazu: Ja, wir haben über geplante Kürzungen gesprochen. Ja, wir haben es in der Presse gelesen, aber leider, muss ich ganz ehrlich sagen, kam unser Dementi zu spät. Die Petition war bereits im Landtag angekommen, und der Aufschrei gerade der Sportlehrer war sehr laut.
Wenn die benannten Sportlehrer erkannt hätten, dass wir in Sachsen natürlich über neue Bildungsinhalte sprechen, dass wir unsere sächsischen Lehrpläne überarbeiten wollen, dass wir natürlich auch neue Inhalte in unsere sächsischen Lehrpläne bringen wollen, wie zum Beispiel Medienbildung, Digitalisierung oder auch Verstärkung der politischen Bildung, und dass wir dann natürlich auch darüber nachdenken müssen, die Belastung unserer sächsischen Schüler zu senken, um die Vielfalt aufnehmen zu können, dann hätten vielleicht auch die Sportlehrer, die diese Petition ins Leben gerufen haben, anders darüber gedacht.
Fakt ist eines: Unser Ziel war es, neue Inhalte hineinzubringen, aber letztlich auch die Belastung der Schüler zu senken, bekanntlich – darüber haben wir hier schon diskutiert – um 4 %. Diese Vorgaben hatte sich das Kultusministerium vorgenommen und auch konsequent umgesetzt, indem eben nicht nur in diesen weichen Fächern gekürzt wurde, sondern auch in Kernfächern wurden die Stundentafeln überarbeitet. Ich hoffe und denke, dass mit dem Inkrafttreten am 1. August 2019 diese Veränderung auch positiv an unseren sächsischen Schulen aufgenommen wird.
Letzter Satz dazu: Wir haben nicht umsonst die GTAMittel in unserem Haushaltsplan verstärkt.
Wir haben – das sage ich auch als Präsident eines Fußballklubs – einen größeren Zulauf von Kindern und Jugendlichen bei uns im Verein, weil genau diese GTAMittel über den Verein an Schulen gebraucht werden, um dort auch Sport zu verstärken und um die Kinder mehr zu bewegen. Ich hoffe, dass es viele Vereine in Sachsen tun, um einen Ausgleich zu schaffen. Ich glaube, wenn das Kind nicht nur die Dreiviertelstunde zum Sportplatz unterwegs ist, sondern über ein, zwei Stunden in der Woche Training macht und dann am Wochenende natürlich auch noch die entsprechenden Spiele leistet, dann haben wir genug getan. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir diesen Schritt gemacht haben.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Für die Fraktion DIE LINKE spricht erneut Frau Junge, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser zweiten Beratung und der Beschlussfassung zum Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen legen wir einen weiteren Meilenstein in der sächsischen Bildungspolitik zurück.
Ja, wir schreiben ein weiteres Kapitel in der Bildungsgeschichte Sachsens. An dieser Stelle möchte ich zunächst allen danken, die an diesem langwierigen und komplizierten Prozess beteiligt waren. Vor allem möchte ich denen danken, die trotz eigener Bedenken den Diskussionsprozess begleitet und die sich dann positiv für die weitreichenden Beschlüsse entschieden haben.
Es gibt vier zentrale Punkte in dieser Gesetzesvorlage, die ich benennen möchte: erstens die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer, zweitens die Zahlung der E13 für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, drittens die Zahlung von Zulagen und viertens die Regelung der einheitlichen Bezahlung von Mehrarbeitsstunden, den MAU-Stunden.
Bevor ich auf das Gesetz eingehen werde, möchte ich eine kurze Rückschau halten. Es war im Jahr 2013, als ich ein Interview im MDR gab. Auf die Frage, warum in Sachsen Lehrer nicht verbeamtet werden, gab ich zur Antwort, dass eine Verbeamtung nicht mehrheitsfähig sei und dass wir in Sachsen zunächst andere Wege gehen wollen, um den Lehrerbedarf zu decken. Wir haben es dann mit Höhergruppierungen, mit Gewinnungs- und Bindungszulagen, Stipendienprogrammen usw. versucht, wie es jedem noch in Erinnerung sein dürfte. Meine abschließende Bemerkung in diesem Interview war, dass wir den Prozess der Lehrergewinnung, diesen Wettbewerb unter den Ländern, ständig evaluieren und in den nächsten drei bis fünf Jahren über das Thema Verbeamtung wieder diskutieren und es auf die Tagesordnung heben werden, um letztendlich eine politische Entscheidung zu treffen.
Dieser Entscheidungsprozess findet mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes seinen Abschluss. Es setzt die zentralen Punkte des Handlungsprogramms um, das im März dieses Jahres von der Staatsregierung beschlossen wurde. Das Handlungsprogramm selbst beinhaltete noch eine ganze Menge weiterer Punkte, die jedoch keiner gesetzlichen Regelung bedürfen und auf die ich deshalb nicht noch einmal eingehen möchte.
Natürlich haben wir uns in der Fraktion bzw. in der Koalition die Frage gestellt, ob eine Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern noch zeitgemäß ist. Ehrlicherweise ist die Antwort darauf ein klares Nein, denn die Verbeamtung ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und gerade im Bildungsbereich unnötig. Trotzdem ist die Entscheidung für die Verbeamtung, die wir heute für die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer treffen werden, absolut richtig. Denn unser großes Problem ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer in allen Bundesländern verbeamtet werden, nur in Berlin und Sachsen bisher nicht. Gleichzeitig geht die Chance, dass die anderen 14 Bundesländer ihren Kurs ändern werden – noch dazu in Zeiten deutschlandweiten Lehrermangels –, gegen null.
Das hat zur Konsequenz, dass – erstens – viele junge Menschen aus anderen Bundesländern zwar die hervorragende Lehrerausbildung in Sachsen annehmen, danach aber gern in ihr Bundesland zurückkehren, um den Beamtenstatus zu erlangen. Dabei sprechen wir von circa 50 %. Zweitens wechseln sächsische Lehramtsbewerber und insbesondere diejenigen, die in den Grenzregionen zu anderen Bundesländern wohnen, gern in ein anderes Bundesland, um sich verbeamten zu lassen. Drittens haben junge sächsische Menschen, die in andere Bundesländer gegangen und verbeamtet sind – ich erinnere an den Lehrerüberhang bis 2012 –, bis dato keine Chance, bei der Rückkehr nach Sachsen ihren Beamtenstatus zu behalten.
Das alles sind Fakten, die wir akzeptieren und annehmen müssen. Mit diesem Gesetz haben wir die Chance, die Attraktivität in der Bildungslandschaft zu erhöhen, damit genau die oben genannten Gruppen ein gesteigertes Interesse daran haben, in unserem schönen Freistaat Sachsen zu bleiben. Es bleibt trotzdem festzustellen, dass wir mit diesen Maßnahmen die gestiegenen Bedarfe,
zumindest kurzfristig, nicht vollständig decken werden. Mit steigenden Absolventenzahlen in den nächsten Jahren – da bin ich sehr optimistisch – wird sich das wieder ändern.
Ein letzter Satz zur Befristung der Maßnahme bis Ende 2023: Das Kabinett hat die Evaluation der Maßnahme für das Jahr 2021 beschlossen. Es wäre fatal und unverantwortlich, wenn sich der neue Sächsische Landtag und das neue sächsische Kabinett in der nächsten Legislaturperiode diesem Thema nicht erneut widmen und über die Befristung bis 2023 neu debattieren und entscheiden würden.
Ich betone noch einmal: Ich möchte von dieser Stelle allen jungen Menschen, die den Lehrerberuf ergreifen wollen, das Signal geben, dass vor Ablauf der Befristung dieses Hohe Haus sich mit dieser Thematik beschäftigen wird – davon bin ich fest überzeugt –, sodass für alle Absolventen weiterhin eine klare Perspektive im Freistaat Sachsen besteht.
Kommen wir zu weiteren Schwerpunkten. Die Grundschullehrergehälter werden mit diesem Gesetz in die Gehaltsgruppen A13 bzw. E13 angehoben. Mit dieser Bezahlung sind wir mit einigen wenigen anderen Bundesländern deutschlandweit Vorreiter. Aber auch dem Ansinnen nach mehr Gerechtigkeit im Vergleich mit Lehrern anderer Schularten wird hier Rechnung getragen.
Positiv möchte ich auch die Gleichstellung der Lehrkräfte mit DDR-Abschlüssen und Abschlüssen nach neuem Recht nennen. Hiermit erreichen wir sehr viele Lehrkräfte, aber leider noch nicht alle. Gerade in den Berufsschulen können noch nicht alle Lehrkräfte über dieses Gesetz berücksichtigt werden, um eine entsprechende Würdigung ihrer langjährigen pädagogischen Arbeit zu erfahren. Trotz intensiven Bemühens, Diskussionen und rechtlichen Abwägungen ist es leider noch nicht möglich, Angleichungen gesetzlich zu regeln. Hierbei Möglichkeiten auszuloten und Regelungen zu schaffen, muss ein zukünftiger Arbeitsschwerpunkt aller am Prozess Beteiligten sein.
Die kritisierte Ungleichbehandlung zwischen Lehrkräften, die verbeamtet werden können, und denen, die die Altersgrenze überschritten haben, wird über eine monatliche Zulagenregelung in Höhe von 170 Euro gemildert. Das ist kein vollständiger Ausgleich, wie er von vielen gefordert wird. Zur Ehrlichkeit gehört aber, dass dieser schon rein rechtlich nicht möglich ist.
Die Mehrarbeitsstunden, auf die ich vorhin schon hingewiesen habe, werden einheitlich an die Besoldungsgruppen gekoppelt, sodass auch der Lehrer in der Grundschule mit einer A13 bzw. E13 die MAU-Stunde mit 30,27 Euro vergütet bekommt.
Nicht zuletzt möchte ich auf § 9 verweisen: „Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Studienreferendare in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, wenn sie die Voraussetzungen für die Ernennung
zum Beamten erfüllen.“ Das ist eine notwendige Konsequenz zur Einführung des Beamtenstatus für Lehrer. Es ist ein weiterer Baustein bzw. Anreiz für junge Menschen, ihre Zukunft bei uns im Freistaat zu planen und hier zu verbringen. Mit der zusätzlichen Möglichkeit für Referendare, Zulagen in Höhe bis zu 1 000 Euro monatlich zu zahlen, wenn sie in den ländlichen Raum bzw. in eine Bedarfsregion gehen, bietet Sachsen bundesweit die höchste Vergütung.
Es ist ein gutes Gesetz und deshalb bitte ich Sie im Namen der Koalition um Zustimmung.
Danke schön.
Danke, Herr Präsident. – Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen können. Ich möchte es an zwei Punkten begründen, die dieser Änderungsantrag beinhaltet: zum einen das Begehren, die Beamtengrenze bei 47 Jahren zu behalten. Ich verweise darauf, dass es Bundesländer gibt, die unter den 42 Jahren, also bei 40 Jahren sind. Es gibt auch Bundesländer, die die Obergrenze bei 50 Jahren haben.
Natürlich müssen wir verantwortungsvoll eine politische Entscheidung treffen, und die haben wir hier getroffen. Wir haben gesagt, aus haushalterischen Gründen liegt für uns die Grenze bei 42 Jahren. Ob wir nun 42 Jahre, 40 Jahre oder 47 Jahre machen – es gibt in diesem Prozess immer Verlierer und Sieger. Das muss man ehrlicherweise sagen. Das, was Prof. Battis in der Anhörung gesagt hat, möchte ich zitieren. Er hat gesagt: „Altersgrenzen sind nicht diskriminierend, sie sind unionsrechtlich und verfassungsrechtlich zulässig.“ Genau aus diesem Grund haben wir uns für diese Altersgrenze entschieden.
Ich möchte einen zweiten Punkt aufgreifen, das Begehren, die Schulen in freier Trägerschaft gleich zu behandeln, das heißt, die Faktoren auf eins zu setzen.
Wir hatten unlängst eine Diskussion beim Bundeskongress der deutschlandweiten privaten Schulen in Dresden. Dort haben wir genau diese Frage diskutiert. Na klar können wir es auf eins setzen, logisch. Dann haben wir als Freistaat den vollen Zugriff auf die Schulen in freier Trägerschaft. Das wollen die Schulen aber nicht. Die Schulen brauchen ihre Freiheiten, weil sie ein anderes Gefüge sind. Sie sind im Land Sachsen und in der Schullandschaft notwendig, aber letztendlich sind es Schulen in freier Trägerschaft. Es muss einen Unterschied zwischen staatlichen Schulen und freien Schulen geben. Genau aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Danke.
Danke, Herr Präsident. Ich denke, a) haben wir kein Verständnis für diesen Entschließungsantrag und b) sind die Argumente, die in diesem Entschließungsantrag zu finden sind, eigentlich ausgetauscht. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gegenstand der Petition hat Frau Junge gerade vorgetragen. Da bittet eine gGmbH um Unterstützung, um zusätzliches Personal finanziert zu bekommen. Logisch ist, dass man dann an den Sachkostenträger herangeht und mit ihm in Verhandlung tritt.
Ich habe im letzten Abschnitt meines Berichts geschrieben – das möchte ich vortragen –: „Die Kindertagesbetreuung ist eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe
im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Einhaltung bundes- und landesgesetzlicher Maßgaben durch die Gemeinde untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Landkreises. Teil dieser Verantwortung ist die bedarfsgerechte Gestaltung von Angeboten der Kindertagesbetreuung, die allen Kindern gleichberechtigte Bildungschancen ermöglichen.“ Deshalb kann der Petition nicht abgeholfen werden.
Liebe Kollegin Junge, es ist die Petition eines Sachkostenträgers bei uns eingegangen, der genau diesen Sachverhalt, den Sie hier vorgetragen haben, geschildert hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann nicht verstehen, warum – und darin gebe ich Ihnen ein Stück weit recht – die Kommune kein Verständnis für diesen Träger und seine Belange hat. Das kann ich nicht verstehen.
Es geht um eine Kommune und um einen Träger. Ich habe keine anderen Vorlagen oder Petitionen erhalten, in denen es ähnlich gehandhabt würde. Deshalb denke ich – und das sage ich jetzt auch als Kreisrat –, dass man einmal in diese Kommune gehen und fragen sollte, warum das genau so ist, wie es ist.
Selbstverständlich.
War das die Frage? – Ja. Ich sehe da keine Probleme, weil es eben nur ein einzelnes Beispiel in Sachsen ist. Wie viele Willkommens-Kitas haben wir denn hier in Sachsen? Es gibt keine andere Willkommens-Kita, die mit genau dieser Problematik auf uns zugekommen wäre, denn andernorts ist ein besseres Verhältnis der Kommune zum Träger vorhanden. Dort werden Lösungen gefunden, auch im Gemeinderat oder im Stadtrat.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Auch ich habe mir natürlich Gedanken darüber gemacht, wie man dort eine Lösung finden könnte. Ich denke, aus dieser Petition ergeben sich zwei Schlussfolgerungen.
Die eine Schlussfolgerung lautet: Wenn der Träger die Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags nicht mehr absichern kann, muss entweder die Kommune die Aufgabe übernehmen oder es muss ein anderer Träger gefunden werden – über eine Ausschreibung natürlich –, der diese Aufgabe dann bewältigt.
Eine zweite Lösung könnte sein, dass man sich in der Stadt Gröditz einfach einmal Gedanken darüber macht, ob – wie Sie es richtigerweise vorgetragen haben – denn tatsächlich alle, sage ich jetzt einmal, problematischen Kinder – es sind ja nicht nur Flüchtlingskinder, die in diese Kita gehen, sondern auch behinderte Kinder –
konzentriert in diese Kita gebracht werden müssen oder ob man den Aufgabenbereich nicht auf alle fünf Kitas in Gröditz verteilen könnte.
Das ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die die Kommune zu klären hat. Oder es müssen im Stadtrat Beschlüsse gefasst werden, um die Rahmenbedingungen in dieser Stadt zu verändern. Das könnte dazu führen, dass auch die Betriebskostenzuschüsse erhöht werden. Aber das ist einzig und allein – das haben Sie ja auch vorgetragen – städtisches Handeln, kommunales Handeln. Dabei kann ich jetzt nicht an das Land herangehen und sagen: Ihr müsst jetzt etwas tun, um dort die Verhältnisse zu verändern.
Wir werden einen Teufel tun, das zu machen, weil sonst nämlich sofort auch andere kommen und ähnliche Probleme anmelden. Dann würden wir die kommunale Selbstverwaltung auflösen, und das würde uns, denke ich, nicht zugute kommen.
Letztendlich ist die Kindertagesbetreuung eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Einhaltung der bundesrechtlichen und landesgesetzlichen Maßgaben durch die Gemeinde untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Landkreises. Teil dieser Verantwortung ist die bedarfsgerechte Gestaltung von Angeboten der Kindertagesbetreuung, die allen Kindern gleichberechtigte Bildungschancen ermöglichen. Das muss dieser Träger realisieren. Wenn er es nicht kann, dann müssen die Aufgaben anders verteilt werden.
Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. Ich sehe das nicht als Problem an. Da gibt es eine fachliche Begleitung, gerade im Projekt „Willkommens-Kita“, und dabei wird auch Geld in die Hand genommen, um diese fachliche Begleitung zu realisieren. Was Sie vergessen haben – ich möchte es aber jetzt nicht als Entschuldigung oder
vielleicht als Lösung für die Kita sehen –, ist, dass der Freistaat über ESF-Mittel gerade in dieser Kita die 0,75 VZÄ mitfinanziert und zur Stärkung der Sprachförderung in der Kita zusätzliches Personal im Umfang von 0,5 VZÄ aus dem Bundesprogramm Sprach-Kitas bewilligt wurden. Das heißt, wir haben 0,75 VZÄ plus 0,5 VZÄ zusätzlich. Ob das dann letztendlich ausreicht, sei dahingestellt, aber wir beteiligen uns ja als Freistaat schon an der Problemlösung in dieser Kita. Ich denke, wir müssen die Problemlösung trotzdem auf der kommunalen Ebene belassen. Die Kommune hat die Verantwortung, dafür eine Lösung vorzuschlagen und umzusetzen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Falken hat es vorweggenommen: Alle Jahre wieder die gleiche Debatte. Im Jahr 2017 hieß es am 14. Dezember: „Schulchaos beenden – Der CDU die Verantwortung für die Bildungspolitik entziehen!“ und heute: „Schuljahresbeginn mit Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall – Zukunft braucht gute Schule und neue Wege in der Bildung!“. Die Aussage des Schulleiters in der Anhörung, dass sächsische Schulen nicht mehr handlungsfähig seien, würde ich gern untersetzt haben. Das ist wieder eine Aussage, die sich auf alle sächsischen Schulen bezieht. Dafür könnte ich auch viele Gegenbeispiele bringen, bei denen die Schulen tatsächlich handlungsfähig sind, einen guten Unterricht machen sowie den Grund- und den Ergänzungsbereich absichern. Sowohl das eine als auch das andere ist in Sachsen sicher ein Thema.
Ihrem Thema für die Aktuelle Debatte kann ich drei Themen entnehmen. Das erste – dabei haben Sie gerade wieder mit Herrschaftswissen geglänzt – ist der Blick in die Glaskugel, denn mir liegen noch keine Kenndaten
zum neuen Schuljahr vor. Das, was wir sonst alle Jahre von unserem Staatsminister bekommen, haben wir in diesem Jahr noch nicht vorliegen – es wird sicher erst im Oktober oder November werden –, worin die Personal- und die Unterrichtssituation
wie jedes Jahr, richtig! – 2018/2019 vom SMK beschrieben werden, und erst danach kann ich eine Aussage darüber treffen, inwieweit der Grund- und der Ergänzungsbereich abgesichert sind bzw. in welchen Bereichen in Sachsens Schulen Defizite vorliegen.
Zum zweiten Punkt, den Sie ansprechen, die neuen Wege in der Bildung, werden Sie sicher in der zweiten Runde das Bündnis Gemeinschaftsschule öffentlich machen, also Ihre Kampfansage am 28. September,
und im dritten Punkt muss ich Ihnen sogar recht geben, denn Zukunft braucht gute Schule, Frau Falken. Wenn Qualitätsverbesserungen im Raum stehen, dann sollten wir auch neue Wege gehen. Das bescheinigt uns der aktuelle Bildungsmonitor in diesem Jahr. Der Auftrag dazu, muss ich betonen, ist nicht von der Sächsischen Union gegeben worden. Er bescheinigt Sachsen, dass wir den höchsten Bildungsstandard und das sozial gerechteste Bildungssystem haben. Die Studie spricht von Spitzenplätzen bei den Handlungsfeldern Förderinfrastruktur, Schulqualität, Bildungsstand und Forschungsorientierung.
Es ist für Sie sicher vollkommen uninteressant, dass genau die CDU in Sachsen seit 28 Jahren dieses deutschlandweit erfolgreiche Bildungssystem aufgebaut hat. Es ist für Sie sicher vollkommen uninteressant, dass Studien belegen, dass die Schulstruktur kaum einen Einfluss auf den Lernerfolg und die Leistungen von Schülern hat, sondern es auf den Unterricht ankommt und sie damit ein Argument – damit gehe ich noch einmal auf die Kampagne „Längeres gemeinsames Lernen“ ein – gegen längeres gemeinsames Lernen ist. Sie wissen auch, dass das Unterrichten für den Lehrer umso schwerer ist, je unterschiedlicher das Leistungsniveau der Schüler ist. Studien belegen, dass gerade Leistungen an Gemeinschaftsschulen schlechter sind
und jede Strukturreform Zeit und Geld kostet und Reibungsverluste mit sich bringt. Ich denke, darüber brauchen wir nicht zu sprechen. Dann steht natürlich die Frage im Raum: Wer soll diese Investitionen bezahlen? Wie kann man das im ländlichen Raum organisieren? Wir brauchen Qualität in den Schulen, wir brauchen Ruhe und beständiges Arbeiten.
Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben: Ich gehe einmal von meiner Grundschule aus, die im Nachbarort liegt und zu der die Grundschüler 3 bis 5 Kilometer fahren müssen. Die Grundschule ist komplett saniert. Das
Lernen macht dort richtig Spaß. Wenn nun plötzlich eine solche Strukturveränderung angesprochen wird: Wohin sollen dann die Grundschüler gehen? Entweder wird neu investiert, die Schule wird enorm erweitert – wer bezahlt das? – bzw. müssen unsere kleinen Grundschüler dann zwischen 15 und 20 Kilometer zur nächstgelegenen Schule fahren, einmal abgesehen davon, dass wir damit unsere Wissenschaftselite – sprich: die Gymnasien – demontieren, ja, vielleicht sogar gänzlich abschaffen würden.
Ich weiß, ich weiß. Auf diesen Einwurf habe ich gewartet. – Dass das Gesetz auf einer Freiwilligkeitsphase basiert, ist klar. Lesen Sie einmal das Schulgesetz. Darin stehen Möglichkeiten von Schulversuchen. Aber warum heben Sie auf die Freiwilligkeit ab? Sie sagen in dem Gesetz eben nicht, wer das letztendlich bezahlen muss.
Warum lassen Sie nicht einfach das neue Schulgesetz, das wir im Landtag verabschiedet haben, einmal wirken?
Ab dem 1. August 2018 hat dieses Schulgesetz in Gänze Wirksamkeit entfaltet. Nun sollten wir einfach einmal einige Jahre vergehen lassen, in denen zum einen die Lehrersituation verbessert wird, zum anderen aber auch das Schulgesetz greift –
– und letztendlich zur Qualitätsverbesserung führt.
Letzte Bemerkung: Wir hatten gestern einen Parlamentarischen Abend der Handwerkskammer. Es gab nicht einmal die Forderung nach längerem gemeinsamem Lernen. Im Gegenteil: Es sollte – –
Ja. Herr Schreiber wird sicherlich den Rest sagen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Falken, wer ist denn dann für die Finanzierung zuständig? Das kann ich aus diesem Gesetzentwurf nicht herauslesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf fand am 1. Dezember 2017 eine Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport statt. Hinzu kommt noch der vorliegende Änderungsantrag, der aber an der grundsätzlichen Kritik an Ihrem Gesetz nichts ändert. Aber dazu komme ich später noch.
Ich möchte es auf den Punkt bringen. Sie haben hier vier Unterpunkte genannt, worum es Ihnen in diesem Gesetzentwurf geht. Ich sage, er sieht im Wesentlichen eine gesetzliche Verankerung von fünf bezahlten Bildungstagen für Beschäftigte in Sachsen sowie die Modernisierung der beruflichen Weiterbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen vor. Über das Bildungsfreistellungsgesetz, Drucksache 6/10397, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben wir in diesem Jahr bereits hier im Hohen Haus debattiert und am 27. Juni 2018 darüber ablehnend befunden. Zur Finanzierung werde ich dann ganz zum Schluss etwas sagen.
Als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe, musste ich mir unweigerlich die Frage stellen, warum wir eigentlich eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt haben. Neben den positiven Bemerkungen in der Anhörung im Allgemeinen wurden seitens der Sachverständigen eben auch kritische Worte geäußert und Anregungen gegeben, die ich leider nirgendwo gefunden habe. Von Ihrem Änderungsantrag hätte ich da schon einiges mehr erwartet.
Dazu sagte zum Beispiel Prof. Bank von der TU Chemnitz – ich zitiere –: „Der Entwurf ist meines Erachtens sehr zu begrüßen. Man ist auf einem guten Weg, aber noch nicht ganz fertig.“ – Frau Frauke Bilger stellte die AES-Studie vor und sagte als Sachverständige, dass eine Teilnahme an Bildungsangeboten und die Möglichkeit einer Bildungsfreistellung nur eine Zustimmung von einem Prozent der Befragten hatte. Darüber haben wir ja schon im Juni hier heftig diskutiert.
Frau Grit Bochmann, die Leiterin der Volkshochschule Chemnitz, möchte einen höheren jährlichen Weiterbildungslastenausgleich haben – Sie sprachen von den 14 Millionen Euro inklusive einer dynamischen Anpas
sung; aber dazu komme ich ja später in meinem Redebeitrag noch einmal – und spricht weiter davon – ich zitiere –: „Die Analyse des Gesetzentwurfs hat jedoch auch Ecken und Kanten zutage gebracht.“ Auf diese ist die Rednerin dann eingegangen. Unter anderem sprach sie davon, dass der vorliegende Gesetzentwurf bewusst die Mindeststandards der Weiterbildung absenkt, eine Förderung gewinnorientierter Einrichtungen nicht ausschließt und die Förderung exklusiver Zielgruppen ermöglicht. Gleiches bemerkten übrigens auch Herr Prof. Klemm als Geschäftsführer des Sächsischen Volkshochschulverbandes und Herr Weber, ehemaliger Vorsitzender der Volkshochschule Sachsen und Leiter der Volkshochschule Dreiländereck. Übrigens sieht Frau Prof. Schmidt-Lauff – Sie hatten sie gerade erwähnt – nur einen Einstieg in die Weiterbildung und nicht mehr.
Was mich am meisten wundert, ist die Tatsache, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, die Bedenken des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vollkommen ignorieren. Herr Schöne sprach darüber, dass er zwar die Notwendigkeit sieht, hinsichtlich des Weiterbildungsgesetzes etwas zu tun; allerdings äußerte er eben Zweifel an dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich möchte noch einmal ein paar Zahlen nennen: Aktuell sind in den Kommunen in den Bereichen der Kernhaushalte 60 000 Menschen beschäftigt. Er sprach davon, dass sich aus einer Freistellung von fünf Tagen pro Beschäftigtem ein potenzielles Volumen von 300 000 Arbeitstagen ergibt. Das entspricht einer Arbeitsleistung von etwa 1 300 Vollzeitkräften, so die Aussage von Herrn Schöne. Wer steht denn dann für den Verlust der Arbeitskraft gerade? Wer übernimmt denn die Verantwortung, wenn die Arbeitszeiten dann tatsächlich hier nicht abgegolten werden, meine Damen und Herren von den LINKEN, einmal abgesehen davon, dass bei den genannten Zahlen kommunale Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen zahlenmäßig überhaupt noch nicht eingerechnet wurden?
Er hat weiter kritisiert, dass, käme es zu diesem Gesetz, der organisatorische Aufwand, um den Ausfall zu ersetzen, sehr hoch ist, dass die sechswöchige Anzeigefrist nicht ausreicht, und begründete dies mit der Jahresurlaubsplanung, die im öffentlichen Dienst eben am Jahresanfang gemacht werden muss. An dieser Stelle möchte ich noch eine letzte Kritik bzw. einen Hinweis aus der Sicht des SSG benennen: Für die berufliche Fortbildung gibt es für den kommunalen Bereich bereits Regelungen im Tarifvertrag, die auch entsprechende Ansprüche für die Beschäftigten vorsehen.
Noch eine letzte Bemerkung aus der Anhörung von Frau Prof. Dr. Wiesner. Sie sagte sehr deutlich, dass in 14 Bundesländern Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz voneinander getrennt sind, und kritisierte wie auch Frau Prof. Schmidt-Lauff, dass dies im vorliegenden Gesetz eben nicht der Fall ist. Ich möchte diesen Sachverhalt noch einmal eindeutig formulieren, auch für Sachsen: Sollten wir überhaupt darüber beraten, dann sollten wir über zwei Gesetze beraten.
Ich fasse zusammen: Erstens zeigen Zahlen anderer Bundesländer, dass die Bildungsfreistellung nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen wird, von nur circa 2 % der Arbeitnehmer. Das können Sie einmal im Internet nachschauen. Ich habe das einmal exemplarisch für Niedersachsen getan. Dort gibt es einen Bericht über die Durchführung des Bildungsurlaubsgesetzes; so heißt es da. Sie können auch die Zahlen nachlesen.
Zweitens kommen davon wiederum die meisten aus dem öffentlichen Dienst und sind formal auch höher gebildet. Ich schlussfolgere: Die Bildungsfreistellung privilegiert also eine Personengruppe, die aufgrund ihres Bildungsgrades ohnehin stärker geneigt ist, Weiterbildung wahrzunehmen, und die noch dazu in einem gesicherten Arbeitsumfeld tätig ist. Hinzu kommt, dass bereits jetzt tarifrechtlich geregelt ist, dass Qualifizierungszeit als Arbeitszeit gilt.
Prof. Dr. Bank kritisierte den sogenannten MatthäusEffekt. Dieser Begriff ist in der Erwachsenenbildung so üblich. Dahinter verbirgt sich der Ausspruch: Wer hat, dem wird gegeben werden. Das heißt, dass derjenige, der bereits über Weiterbildung oder gute schulische Bildung verfügt, auch eher geneigt ist, weitere Bildung zu erlangen. Ich schlussfolgere: Viele Personengruppen erreicht man mit der Bildungsfreistellung also gar nicht bzw. sind sie ganz ausgeschlossen, da die Bildungsfreistellung üblicherweise an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist.
Wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, also Arbeitslose oder Selbstständige, hat keine Möglichkeit zu bezahlten Bildungsfreistellungen. Weiter behaupte ich: Wenn eine Weiterbildung einen Bezug zur eigenen beruflichen Tätigkeit hat, dann sind Arbeitgeber in der Regel von selbst daran interessiert, ihren Arbeitnehmern eine Teilnahme auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Wir lehnen es ab, wenn das auf Kosten der Unternehmen oder des Staates geht und dieser die Entgeltfortzahlung während der Freistellung übernimmt, wenn während der Arbeitszeit Weiterbildungen wahrgenommen werden, die zwar der persönlichen Weiterentwicklung eines Einzelnen dienen mögen, jedoch beruflich nicht relevant sind.
Ein Letztes zu Ihrer Information, meine Damen und Herren: Trotz fehlender Bildungsfreistellung ist die Weiterbildungsquote in Sachsen nicht schlechter als die in anderen Bundesländern. Im Gegenteil, sie liegt sogar über dem Bundesdurchschnitt: 53 % Sachsen, 51 % Ostdeutschland, 50 % Deutschland.
Zu Beginn meines Redebeitrages erwähnte ich bereits, dass eine Studie zur Weiterbildung aus dem Jahr 2016 zur Folge nur 1 % angegeben hat, dass die fehlende Bildungsfreistellung der Grund ist, warum keine Weiterbildung wahrgenommen wurde.
Mit dem Instrument des Weiterbildungschecks haben wir etwas, was dem einzelnen Arbeitnehmern zwar keine zusätzliche Zeit verschafft, aber durch die Übernahme von Kosten Anreize schafft, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Dabei halten Arbeitnehmer ab einer be
stimmten Einkommensgrenze keine Förderung, womit dieser Matthäus-Effekt etwas abgemildert wird.
Letzter Punkt. Als ich am vergangen Dienstag an der 31. Mitgliederversammlung des Sächsischen Volkshochschulverbandes teilgenommen habe, ging es im Wesentlichen um die Neuorientierung der Volkshochschulen in Sachsen. Die Grundlage bilden dabei das Sächsische Weiterbildungsgesetz und die Weiterbildungsförderungsverordnung in Sachsen. Drei Punkte standen im Mittelpunkt: Das Selbstverständnis der Volkshochschulen, die strukturelle Bedrohung der Volkshochschulen und eine Vielzahl von Eckpunkten zur Neuorientierung.
Meine Frage, ob ein neues Gesetz über die Weiterbildung und das „Lebenslange Lernen“ im Freistaat benötigt wird, wurde verneint. Zunächst möchte man die im Haushalt angezeigten 2,5 Millionen Euro mehr mit Erfolg in der Erwachsenenbildung einsetzen, danach evaluieren und gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode über eine Veränderung bzw. Erweiterung des Sächsischen Weiterbildungsgesetzes sowie eine Veränderung der Weiterbildungsförderungsverordnung diskutieren. Eine Mehrförderung auf 14 Millionen Euro stand nicht im Raum.
Aus den soeben genannten Gründen und Argumenten werden wir Ihren Änderungsantrag und Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit – und genau mit dieser habe ich gesprochen, Herr Gebhardt.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte vor circa vier Wochen gerade über dieses Thema – frühkindliche Bildung – ein Gespräch mit jungen Leuten aus den alten
Bundesländern. Mir wurde berichtet, dass es mit der Ganztagsbetreuung in den dortigen Kitas recht schwierig sei. Es sei schon schwierig, überhaupt einen Kita-Platz zu bekommen. Vom Fachpersonal in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen gab es nichts Gutes zu berichten: man suche es dort vergeblich. Zu den Kosten habe ich erfahren, dass die Eltern dort weit mehr bezahlen müssen als die Beiträge, die wir hier in Sachsen erheben, ganz zu schweigen vom Vorhandensein eines Bildungsplans, wie er bei uns üblich ist.
Wie sieht es in Sachsen aus? Damit komme ich zu dem Thema unserer Aktuellen Debatte: „Auf den Anfang kommt es an – Schritt für Schritt zu mehr Qualität in unseren Kitas“. Wir wollen mit der Debatte über dieses Thema Bilanz ziehen und natürlich auch Perspektiven benennen. Die Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung stellt einen wesentlichen Schwerpunkt der Politik der CDU im Freistaat Sachsen dar. Diesen Schwerpunkt haben wir uns unter anderem als Wahlkampfziel gesetzt. Wir wollen auch aus aktuellem Anlass in dieser Debatte eine Zwischenabrechnung machen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den Personalschlüssel schrittweise zu senken, also zu verbessern. Wir haben ihn in den Kitas von 1 : 13 auf 1 : 12 und in der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5 gesenkt und damit im September diese Aufgabe, die wir uns im Koalitionsvertrag gestellt hatten, abgeschlossen. Mit der Senkung des Personalschlüssels sind wir auch auf Forderungen der Basis eingegangen, die gerade in den Jahren 2013 und 2014 – ich erinnere an die Aktion „Kinder brauchen Zeit“ – um Verbesserungen im System gerungen hat. Wir haben diese Verbesserungen umgesetzt.
Seit 2014 haben wir in das System der frühkindlichen Bildung erheblich investiert und die Rahmenbedingungen für die Betreuung in den Kitas enorm verbessert.
Wir werden an der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen arbeiten, um auch künftig gute Qualität im frühkindlichen Bereich anbieten zu können. Wir diskutieren momentan über die optimale Einführung und Umsetzung einer zweistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für unsere Fachkräfte. Hierfür übernehmen der Freistaat und der Bund komplett die Kosten. Damit werden zusätzliche Kosten von der kommunalen Ebene abgewendet.
Mit der Erhöhung des Landeszuschusses pro neunstündig betreutem Kind ab dem 1. Juli 2019 um 300 Euro werden die Kommunen weiter entlastet. Das heißt, 3 025 Euro pro Kind übernimmt dann der Freistaat.
Der Landeszuschuss steigt laut Regierungsentwurf von 478 Millionen Euro im Jahr 2015 auf circa 800 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Diskussionen darüber finden momentan im parlamentarischen Bereich statt. Ich denke, ich brauche nicht darauf hinzuweisen, dass Nachjustierungen nicht nur möglich sind, sondern auch erfolgen müssen.
Auch mit dem geplanten Gute-Kita-Gesetz des Bundes werden weitere Möglichkeiten eröffnet, mittel- bzw. langfristig in die Qualität frühkindlicher Bildung zu investieren. Das werden wir auch machen.
Ich möchte betonen: In Sachsen steht die Qualitätsentwicklung der Kitas an erster Stelle. Diese ist bedeutend wichtiger als zum Beispiel die Senkung oder das Abschaffen von Elternbeiträgen.
Ich erinnere an dieser Stelle auch an die kommunale Selbstverwaltung. Den Kommunen ist es heute schon möglich, sich bei der Erhebung der Elternbeiträge an der unteren Grenze zu bewegen.
Das geht. Wenn die Kommunen das notwendige Geld aufbringen, dann ist das auch möglich.
In Sachsen gibt es übrigens bereits Instrumente, um eine teilweise oder komplette Kostenerstattung für Geringverdiener und Alleinerziehende zu ermöglichen. Die Elternbeitragsfreiheit bringt aber recht wenig für die Qualität und bringt uns damit bei der Realisierung unseres Ansinnens nicht voran.
Denken wir lieber über die Reform der Erzieherausbildung nach. Eine fünfjährige Ausbildung ist nicht ganz so attraktiv für junge Leute, die bzw. deren Eltern die Ausbildung auch noch zu bezahlen haben. An dieser Stelle sehen wir Handlungsbedarfe, aber unter Beibehaltung unserer Qualitätsansprüche an Fachkräfte.
Nicht zuletzt dürfen wir den Bereich der Kindertagespflege nicht vergessen. Auch dort haben wir Nachsteuerungsbedarf. Das ist zwar eine Nischengruppe, aber eine wichtige, die unser System der frühkindlichen Bildung vervollständigt.
Wir haben in diesem Bereich also noch viel Arbeit zu leisten. Dieser Aufgabe werden wir uns stellen. Auf den Anfang kommt es eben an.
Ich möchte am Schluss meiner Rede allen Erzieherinnen und Erziehern sowie den Assistenzkräften für ihre Arbeit im frühkindlichen Bereich danken.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man muss sich immer wieder wundern, wie DIE LINKE wider besseres Wissen mit solchen Anträgen die Spaltung der Lehrerschaft vorantreibt.
Sie suggerieren mit diesem Antrag, dass die Nettolohnlücke zu schließen sei bzw. zu schließen gehe, wenn der politische Wille da wäre. Übrigens wird dies auch von der GEW in den Schulen so beschrieben.
Ich kann aus vielen Veranstaltungen der letzten Wochen berichten. Die Schreiber der E-Mails und die Teilnehmer an den Protesten und Veranstaltungen kamen aus den Reihen der GEW, nicht aus der Lehrerschaft in Gänze; liebe Conni Falken.
Drei Punkte sprechen gegen diesen Antrag. Sie, sehr geehrte Damen und Herren der LINKEN, kennen diese ganz genau. Ich möchte zuerst auf die rechtlichen Schwierigkeiten eingehen. Sie wollen doch nicht etwa verlangen, dass wir in Sachsen Rechtsbruch begehen?
Wenn wir beabsichtigen, eine Zulage für angestellte Lehrkräfte auszureichen, um die Nettogehaltslücke auszugleichen, dann müssen wir von der Tarifgemeinschaft der Länder die Zustimmung erhalten. Das ist eher unwahrscheinlich. Denn warum sollten die anderen Bundesländer zustimmen, dass Sachsen über die Verbeamtung hinaus derart attraktive und weit über das Tarifgefüge hinausgehende finanzielle Rahmenbedingungen schafft? Denken wir daran, dass mittlerweile fast alle Bundesländer ebenfalls Lehrer im System benötigen und fast alle händeringend Lehrer suchen.
Bitte, Frau Kollegin.
Zum 1. Januar 2019 werden wir zwei unterschiedliche Systeme haben; das ist richtig.
Berlin hat zwar eine Zusage für seine Zulagen erhalten, aber diese bewegen sich immer noch im Rahmen des bestehenden Tarifgefüges. Das heißt, diese Zulagen sind mit dem Vorziehen der Erfahrungsstufen verbunden.
Zweitens möchte ich die finanzielle Auswirkung betrachten. Unsere Lehrer sind Teil des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen und unterliegen damit den Regeln des öffentlichen Dienstes. Einen solchen Nettolohnausgleich nur für die Lehrer zu schaffen ist rechtlich nicht möglich; das müsste auf alle Angestellten übertragen werden. Dass damit die Kosten exorbitant ansteigen würden, brauche ich nicht näher zu erläutern; laut Berechnungen des SMK sprechen wir von circa 800 Millionen Euro jährlich. Ich möchte auch nicht an die zusätzliche finanzielle Belastung der kommunalen Ebene denken, die automatisch mit im Boot säße.
Drittens möchte ich das Verhältnis „Angestellte – Beamte“ beleuchten. Wie jeder weiß, sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst entweder Angestellte oder Beamte. Die Unterscheidung wird vorgenommen, da die Personengruppen einen unterschiedlichen Status haben, aus dem sich unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben.
Es ist sicherlich jedem hier im Hohen Haus bekannt, dass Beamte in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen. Sie dürfen zum Beispiel nicht streiken – das stört sie sicherlich – und können im Zweifel auch ohne ihr Einverständnis an einen anderen Arbeitsort, eine andere Schule zum Beispiel, versetzt werden. Im Gegenzug ist der Staat in besonderer Weise verpflichtet, seine Beamten zu alimentieren. Dies schlägt sich in der Besoldung der Beamten nieder, die nicht höher ist als die der Angestellten. Die Unterschiede im Nettoeinkommen resultieren aus der geringeren Abgabenlast; zum Beispiel erfolgen keine Einzahlungen in die Sozialversicherungen.
Angestellte hingegen sind Arbeitnehmer mit weitgehenden Arbeitnehmerrechten. Stellen wir doch einmal folgendes Gedankenexperiment an: Wenn wir die finanziellen Unterschiede aufheben würden und den unterschiedlichen Status beibehielten, stellte sich automatisch die Frage nach dem Sinn des Beamtentums. Dieser Diskussion möchte ich mich nicht stellen in Anbetracht der Tatsache, dass deutschlandweit 80 % der Lehrer verbeamtet sind, und in Anbetracht des in Deutschland üblichen Beamtentums im Allgemeinen.
Und: Mit welcher Begründung soll eigentlich die Nettolohnlücke nur für die Lehrer aufgehoben werden? Richtig ist, dass Lehrer ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sind und hervorragende Arbeit verrichten. Man muss aber an dieser Stelle auch die Vergleichsfrage stellen: Sind sie bessere oder wichtigere Angestellte des öffentlichen Dienstes als andere Berufsgruppen, die ebenfalls mit dieser Unterscheidung in ihrem Berufsfeld umgehen müssen und die dies seit vielen Jahren tun? Es gibt eben beide Gruppen, Angestellte und Beamte, trotz derselben Arbeit.
In anderen Bundesländern ist es Realität, und zwar weitgehend problemlose, dass in den Lehrerzimmern angestellte und verbeamtete Lehrer arbeiten. Der Unterschied zu Sachsen ist, dass die Situation bei uns im Freistaat neu ist. Dass dies Unverständnis und Verärgerung, ja Frust bei einem großen Anteil unserer Lehrer hervorruft, dafür habe ich großes Verständnis. Genau aus diesem Grunde sprechen wir gerade jetzt mit vielen Lehrern, vor allen Dingen an Gymnasien, und müssen immer und immer wieder erklären, warum wir gerade jetzt die Verbeamtung benötigen, warum wir gerade jetzt genau die Maßnahmen treffen, die im Handlungsprogramm vereinbart wurden und zeitnah umgesetzt werden müssen.
Der Unterschied in der Herangehensweise der Koalition bzw. die Diskussion an der Basis mit betroffenen Lehrern zum vorliegenden Antrag der LINKEN ist: Wir erklären sachlich die Situation und nähren eben nicht unrealistische und unerfüllbare Erwartungen, wie es in unverantwortlicher Art und Weise seitens der LINKEN mit diesem Antrag und seitens der GEW mit ihrer öffentlichen Aktion getan wird.
Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Wilke, ich hatte vermutet, dass Sie in Ihrer Rede auf Ihren Antrag „Keine Staatsbürgerkunde 2.0“ eingehen, was Sie auch angesagt hatten. Ich habe nicht vermutet, dass Sie hier wieder eine gesamte Bildungsdiskussion mit vielen Un- und Halbwahrheiten bringen.
Sie sprechen von Bildungschaos, schlimmen Seiteneinsteigern und Lohnungleichheiten. Sie sprechen von einer Wochenstundenzahl, interpretieren diese aber nicht.
Ich denke, dass man das tun sollte. Man sollte Hintergründe aufdecken bzw. darlegen, warum bestimmte Maßnahmen notwendig sind, um das Bildungssystem qualitativ gut zu halten.
Zurück zu Ihrem Antrag. Ich möchte den Mitgliedern der AfD-Fraktion nicht zu nahe treten oder Sie beleidigen, aber bitte klären Sie mich auf, wer bei Ihnen auf solch einen Stuss kommt.
Ich maße mir nicht an, von einem unsinnigen Antrag zu sprechen, aber der Urheber dieses Papiers kann nur jemand sein, der die demokratischen Grundsätze in diesem Land noch nicht verstanden hat und die Schule und die damit verbundene freiheitliche demokratische Bildung nicht kennt. Oder es ist jemand, der über die DDR, den Staatsbürgerkundeunterricht absolut nicht Bescheid weiß bzw. diesen nicht erlebt hat. Es ist einfach eine Frechheit, den Gemeinschaftskundeunterricht mit dem Staatsbürgerkundeunterricht zu vergleichen.
Das schlussfolgere ich aus der Überschrift Ihres Antrages und Ihrer ersten Forderung, den Gemeinschaftskundeunterricht nicht schon in der 7. Klasse anzubieten. Im Übrigen heißt das Fach an den Oberschulen Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung und am Gymnasium
Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft. Das sei noch einmal zur Klarstellung gesagt.
Bevor ich inhaltlich auf Ihren Antrag eingehen will, den ich dann gleich zu Protokoll gebe, habe ich noch zwei Verständnisfragen. Die eine hat sich schon ein wenig geklärt. Sie verlangen in Ihrem Antrag, den GK-/Rechtsunterricht nicht schon in Klasse 7 anzubieten. – Fragezeichen? Wenn man Ihren Antrag liest, dann stellt sich die Frage: Wollen Sie den Unterricht vielleicht schon in Klasse 5 oder 6 – ich wäre natürlich strikt dagegen, denn das wäre verfrüht – oder in Klasse 8 einführen? Oder wollen Sie gar keinen Gemeinschaftskunde-/Rechtserziehungsunterricht? Damit würden Sie sich selbst widersprechen. Dazu in meiner Begründung später, die ich dann zu Protokoll gebe. Aus Ihrem Antrag ist nicht ersichtlich, was Sie eigentlich wollen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie gegen die Einführung des GK-/Rechtsunterrichtes ab Klasse 7 sind.
Nun die zweite Verständnisfrage: Was hat Ihre zweite Forderung nach Umbenennung des Faches Sachkunde in Heimatkunde mit dem Antragstitel „Keine Staatsbürgerkunde 2.0“ zu tun? Wollen Sie ernsthaft den bewährten Sachkundeunterricht, der mehr ist als reine Heimatkunde, begrifflich in Heimatkunde umwandeln?
Ich bin mit meinen 61 Jahren im sozialistischen Schulsystem groß geworden. Als ich mich mit Ihrem Thema beschäftigt habe, kam mir der Begriff Heimatkunde irgendwie bekannt vor. Ich habe in mein sozialistisches Schulzeugnis geschaut, und ich hatte tatsächlich das Fach Heimatkunde. Hat jemand aus Ihrer Fraktion plötzlich den Hang zum sozialistischen Bildungssystem für sich erkannt?
Zur inhaltlichen Betrachtung möchte ich nichts weiter ausführen, denn die Zeit ist schon ziemlich fortgeschritten. Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Danke schön.
Es tut mir herzlich leid, darf ich dann nicht mehr reden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, eigentlich wollte ich nicht mehr ans Pult treten, aber letztendlich würde ich nochmals den Gedanken von Frau Zais aufgreifen. Liebe Frau Wilke, beschäftigen Sie sich bitte mit dem Lehrplan. Wenn ich hier höre, dass man kein Schweinefleisch essen soll, dann schauen Sie doch mal hinein, ja, es gibt auch ein Kapitel „Gesunde Ernährung“. Das wird auch gelehrt, da ist aber Schweinefleisch nicht ausgeschlossen. Da geht es um gesunde Ernährung. Also bitte noch mal!
Des Weiteren möchte ich sagen, in der Grundschule, genau in diesem Fach werden die Schüler vorbereitet auf das, was sie dann wissenschaftlich ab der 5. Klasse im Unterricht erleben und lernen dürfen. Das ist eine Vorlage dafür. Das ist notwendig und da reicht es nicht aus, nur auf Heimatkunde abzuheben. Das wollte ich noch sagen.
Herzlichen Dank. Entschuldigung!
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist für Sie wichtig, dass Heimatkunde obendrüber steht, und was untendrunter ist, spielt keine Rolle.
Doch nun eine inhaltliche Betrachtung: Zu Ihrem Antrag „Umbenennung des Sachunterrichtes in Heimatkunde“. Wie Sie bereits wissen, bildet die Grundlage für die Bezeichnung der Faches „Sachunterricht“ der von der Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts (GDSU) erstellte Perspektivrahmen, der aus fachdidaktischer Sicht Standards formuliert. Das Lernen im Spannungsfeld zwischen den persönlichen Erfahrungen der Schüler und damit Erfahrungen aus dem unmittelbaren Lebensumfeld und den inhaltlichen und methodischen Angeboten der Bezugswissenschaften wird ins Zentrum gestellt.
Ich nenne fünf Perspektiven: Sozialwissenschaftliche Perspektive – Politik, Wirtschaft, Soziales; naturwissenschaftliche Perspektive – belebte und unbelebte Natur; geografische Perspektive – Räume, Naturgrundlagen, Lebenssituationen; historische Perspektive – Zeit, Wandel; technische Perspektive – Technik, Arbeit.
Da die GDSU deutschlandweit agiert, ist es keine alleinige sächsische Angelegenheit. Zur Begründung zitiere ich aus der Antwort der Staatsregierung: „Die Perspektiven des Perspektivrahmens der GDSU finden sich in den Lernbereichen aller Klassenstufen der Grundschule wieder. So ist im Lehrplan Grundschule zu den Zielen und Aufgaben des Faches Sachunterricht ausgeführt: ‚Der Sachunterricht unterstützt die Schüler, ihr Leben und die Welt zu erschließen, verstehen und gestalten zu können. Er führt die Schüler von kindlicher Betrachtungsweise zunehmend zu wissenschaftsnaher Sachlichkeit, indem entsprechende Denk- und Arbeitsweisen entwickelt werden.‘ Unterricht in diesem Fach führt die Schüler damit altersangemessen an grundlegendes Wissen aus Gesellschaft, Natur und Technik heran.“
Um die Ziele und Aufgaben des Faches Sachunterricht altersspezifisch umsetzen zu können, ist ein kindgerechter und praxisnaher Bezug notwendig. Der aus dem Lehrplan zitierte Satz „Heimat hat zentrale Bedeutung für den
Erwerb von Wissen und die Anbahnung von Weltverständnis“ ist damit durchaus berechtigt.
Bei der Vermittlung von Kenntnissen stehen authentische Begegnungen, mit denen der Schüler sich selbst ein Bild von der Welt machen kann, im Vordergrund. Die Inhalte des Faches gehen jedoch weit über die Aussage dieses Satzes hinaus.
Und weiter heißt es: „Der Sachunterricht hat eine doppelte Anschlussaufgabe. Er knüpft an die Lernvoraussetzungen aus dem Elementarbereich an und legt den Grundstein für verschiedene Themen der Fächer Biologie, Physik, Geschichte und Geografie in den weiterführenden Schulend.“ – So viel zu Ihrer Forderung der Umbenennung. Das, was in diesem Fach gelernt wird, dient als Wissensgrundlage bzw. als Voraussetzung für weiterführende Schulen.
Zum Punkt der Staatsbürgerkunde 2.0 versus Gemeinschaftskunde: Ich bin der Meinung, dass sich alle hier im Saal, die das entsprechende Alter aufweisen, erinnern, dass der Wunsch 1989 und davor nach einer Entideologisierung und der Demokratisierung der Schule riesig war und dass viele Menschen in der DDR gerade den Staatsbürgerkundeunterricht, der als das zentrale Instrument der politisch-ideologischen Erziehung im Sinne der SED galt, ablehnten.
Margot Honecker sprach noch im Juni 1989 davon, dass das Fach Staatsbürgerkunde als „ein in seiner Bedeutung für die sozialistische Erziehung, für die Vermittlung unserer Ideologie durch nichts zu ersetzendes Fach“ sei; ja, in einer Diktatur, in dieser sozialistischen Diktatur nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren von der AfD! Wie kommen Sie dazu, dieses Ansinnen auf unsere demokratische Gesellschaft zu legen? Ich brauche wohl nicht noch einmal zu erwähnen, dass der Gemeinschaftskundeunterricht, wie jeder andere Unterricht – ich fokussiere nicht nur auf politischen Bildung –, seit der Verabschiedung des Beutelsbacher Konsenses im Jahr 1976 an das Kontroversi
tätsgebot, das Überwältigungsverbot und den Pluralismus gebunden ist, wobei Kritikfähigkeit und kritisches Denken in den Vordergrund gerückt werden.
Das Ziel dabei ist der freie und mündige Bürger mit seiner ausgeprägten politischen Urteils- und Handlungsbefähigung, der eine positive Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes entwickelt, wie es im § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule des Sächsischen Schulgesetzes gefordert und im Lehrplan Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung detailliert dargestellt wird.
Ich frage Sie, ob es denn nicht auch in Ihrem Sinne ist, junge Menschen darauf vorzubereiten, in und mit einer Demokratie zu leben. Das scheint wohl nicht so zu sein. Wie können Sie unseren Lehrern unterstellen, dass sie nicht in der Lage seien, den Beutelsbacher Konsens umzusetzen? Es gibt Fachberater und Fachleiter sowie Schulleiter, die ihrer Beratungs- und Aufsichtspflicht nachkommen. Das, was Sie in Ihrer Begründung bringen, ist eine Unterstellung.
Ein letztes Zitat aus einem Artikel von May Jehle – ich zitiere –: „Der Konzeption des Staatsbürgerkundeunter
richts wurde ein dichotomes Welt- und Gesellschaftsbild in Form eines unvereinbaren Gegensatzes von Sozialismus und Imperialismus beziehungsweise Kapitalismus zugrunde gelegt. Wie es 1969 als ‚Aufgabenstellung (...) der staatsbürgerlichen Jugend‘ formuliert wurde, galt es, diese‚ ‚zur tiefen Liebe zur DDR, ihrem sozialistischen Staat, und zum leidenschaftlichen Hass gegen die imperialistischen Feinde unseres Volkes [zu] erziehen‘. Dabei wurde der Staatsbürgerkundeunterricht insbesondere hinsichtlich seiner Wirkung regelmäßig durch unterschiedliche Institutionen und Instanzen des Parteiapparats überprüft. Je nach Hintergrund und Motivlage lassen sich dabei unterschiedliche Konjunkturen solcher Bestandsaufnahmen beobachten. In den 1980er Jahren wurden ergänzend dazu interne, streng geheim gehaltene Untersuchungen des 1966 in Leipzig gegründeten Zentralinstituts für Jugendforschung (ZIJ) herangezogen.“
Hier stellen Sie Parallelen zu unserer demokratischen Schulbildung her. Schämen Sie sich! Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen von den GRÜNEN! Ihr hier eingereichter und vorgestellter Antrag ist fachlich grundsätzlich zu begrüßen, da die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung auch für die Koalition einen großen Stellenwert hat. In mehreren Diskussionsrunden und fachlichen Gesprächen haben wir dies immer wieder betont.
Schaut man sich den Antrag im Detail an, so wird erkennbar, dass viele Punkte davon bereits umgesetzt bzw. in der
Umsetzung sind, wenn vielleicht auch nicht immer in dem, was Sie als GRÜNE hier gefordert haben.
Ich möchte darauf verweisen, dass erstens die Personalschlüsselverbesserung in der Kita von 1 : 13 auf 1 : 12 und in der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5 erfolgt, wobei der letzte Schritt zum 1. September 2018 folgt.
Zweitens sprechen wir uns für die Anerkennung der Vor- und Nachbereitungszeiten ab 2019 im Umfang von zwei Stunden für mittelbare pädagogische Tätigkeiten aus und wollen dies im Doppelhaushalt festschreiben.
Drittens werden Projekte zur Förderung von Kitas mit besonderen Bedarfslagen, zum Beispiel Eltern-KindZentren, Willkommens-Kitas oder Sprach-Kitas, begleitet.
Viertens haben wir im bundesweiten Vergleich gute Regelungen zur Freistellung von Kita-Leitungen im Land.
Fünftens haben wir zwar momentan keine Dynamisierung des Landeszuschusses, aber ab dem 01.07.2019 planen wir eine weitere Erhöhung um 300 Euro pro neunstündig betreutem Kind auf dann 2 755 Euro über den Doppelhaushalt; im Übrigen ist dies so mit der kommunalen Ebene, mit den Spitzenverbänden abgesprochen und auch im FAG vereinbart.
Ich ziehe ein Fazit aus den genannten fünf Punkten: Die Koalition hat, ohne es Masterplan zu nennen, bereits eine Menge getan bzw. wird es über den nächsten und noch zu verabschiedenden Doppelhaushalt tun.
Mit uns wird es keine Unterstützung für die Absenkung oder Abschaffung der Elternbeiträge geben, nicht, weil wir die Eltern nicht entlasten wollen. Unser Ziel ist es, diejenigen zu entlasten, die sich die Kita-Gebühren nicht leisten können, oder auch diejenigen, denen wir aus familienpolitischen Gründen unsere Unterstützung geben wollen. Dabei denke ich vor allem an Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Diese brauchen unsere Unterstützung, und die genannten Gruppen sollen und müssen auch Unterstützung bekommen. In diesen Fällen gibt es bereits Absenkungen oder gar vollständige Übernahme der Elternbeiträge.
Sicher ist Ihnen, verehrte Kollegin Zais, bekannt, dass beispielsweise in Chemnitz, in Ihrem Wahlkreis, für über 30 % der betreuten Kinder die Beiträge anteilig oder ganz übernommen worden sind.
Ich kann also feststellen, dass es bereits jetzt wirksame Mechanismen gibt und dass es eines Masterplans, wie Sie ihn fordern, momentan nicht bedarf. Im Übrigen haben wir in Tagesordnungspunkt 12 für die Kindertagespflege einen eigenen Antrag auf den Weg gebracht und in diesem Hohen Hause bereits beschlossen.
Ich schlage Ihnen vor, gemeinsam mit der Koalition die Wirksamkeit der aufgeführten Maßnahmen, nachdem sie volle Wirksamkeit erlangt haben, zu evaluieren, sich mit den Betroffenen zu einem Erfahrungsaustausch zusammenzusetzen und dann noch einmal über einen solchen Antrag nachzudenken, ihn zu qualifizieren und dann in der nächsten Legislaturperiode dem Hohen Haus zur
Entscheidung vorzulegen. Heute können wir aus den genannten Gründen Ihrem Antrag leider nicht zustimmen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident sagte es gerade: „Gesagt – gefragt! Bildungspakt frühkindliche Bildung jetzt“. Ich könnte auch sagen: So geht sächsisch. Ende Januar ist eine Regierungserklärung durch unseren Ministerpräsidenten erfolgt. In dieser Regierungserklärung sagte der Ministerpräsident zu uns, wir müssen die frühkindliche Bildung stärken. Wir müssen die Qualität anheben. Die Kinder sind unsere Zukunft. Wir müssen neue Wege gehen. Wir müssen mit den Betroffenen mehr
kommunizieren. Dazu gehören die Eltern. Dazu gehören die Träger und die Erzieher.
Das ist eine neue Kommunikationskultur in Sachsen: Die Sachsen werden direkt beteiligt, bevor wir hier in diesem Plenarsaal bzw. im Landtag oder auch auf Regierungsseite eine Entscheidung treffen.
In seiner Regierungserklärung Ende Januar ging der Auftrag an das Kultusministerium, diese Beteiligung zu organisieren, eine Umfrage zu erarbeiten. Es hat keine zweieinhalb Monate gedauert, und das Kultusministerium mit seinen Mitarbeitern und Staatsminister Piwarz an der Spitze hat dafür gesorgt, dass es eine schnelle Umsetzung gibt und die wissenschaftliche Begleitung durch die TU erfolgt. Dank auch an das Team von Prof. Hagen.
Ich finde es gut, dass diese Online-Umfrage auf der einen Seite einen öffentlichen Teil, auf der anderen Seite auch einen internen Bereich besitzt. Damit ist eine Differenzierung in der Auswertungsphase besser möglich.
Lassen Sie mich noch einmal über die Notwendigkeit einer solchen Basisbeteiligung sprechen. Neben den sachsenweiten Aktionen wie „Kinder brauchen Zeit“, den Aktionen zur Schlüsselabsenkung, der Aktion „So geht sächsisch nicht“ und den vielen Podiumsdiskussionen sollten wir als Politiker uns die Zeit nehmen, mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen.
Ich habe das im letzten Jahr getan und im August als Praktikant in meinem Wahlkreis einen Tag in einer Kita gearbeitet. Das war ein ganz toller Tag mit den Kindern. Aber auch das Gespräch am Ende des Tages mit der Leiterin war sehr aufschlussreich. Dort spielte neben der Schlüsselabsenkung im Krippenbereich die Notwendigkeit von zusätzlichen Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeit für alle Erzieherinnen und Erzieher eine große Rolle: die sogenannten Vor- und Nachbereitungszeiten. Beide Maßnahmenvorschläge spielen auch in der OnlineUmfrage eine Rolle. Ich glaube, das, was momentan in Krippe, Kita und Hort geleistet wird, dass die Erzieher neben ihrer Arbeit diese Vor- und Nachbereitung durchführen, gilt es entsprechend zu würdigen. Ich hoffe, dass die Online-Befragung auch in dieser Richtung im Ergebnis auszuwerten ist.
Nicht zu unterschätzen ist die Arbeit in den Schwerpunktkitas oder Sprachkitas, die eine besondere Leistung und eine besondere Aufgabe für unsere pädagogischen Fachkräfte ist. Es gilt, neben den sozial Benachteiligten auch Flüchtlingskinder und andere positiv zu begleiten, zu bilden und auf die Schule vorzubereiten. Dazu benötigen wir zusätzliche Fachkräfte. Das ist auch ein wichtiger Punkt in der Online-Umfrage.
Nicht zuletzt stellt das frei verfügbare Finanzbudget einen wichtigen Punkt dar, um zusätzliche Angebote bei der Förderung in der Kita zu organisieren. Ich vergleiche das immer mit den GTA-Angeboten in der Schule.
Ja, die Profilbildung von Kitas, meine Damen und Herren, ist eine Schwerpunktaufgabe. Es steht die Sport- und Gesundheitserziehung im Vordergrund, es geht um die digitale Medienbildung auch schon bei unseren Kleinsten, es geht um die musische Bildung, um Sprach- und Kulturbildung usw.
Die Betroffenen haben die Chance, das bis zum 01.05. zu bewerten und zu priorisieren. Ich bin auf das Ergebnis gespannt – vielleicht kann unser Staatsminister dann schon etwas dazu sagen.
Wichtig aber ist, neben der Verantwortung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas auch über die Elternbeteiligung und die Elternverantwortung nachzudenken. Eltern sind die Verantwortlichen im Bildungsprozess, im Erziehungsprozess ihrer Kinder. Sie müssen in der jetzigen Zeit
stärker in die Verantwortung genommen und in diesen Bildungsprozess integriert werden. Dazu gibt es in der Umfrage einen wichtigen Punkt, nämlich, ob die Eltern überhaupt bereit sind, dort mitzutun. Ich glaube, das ist in der Auswertung sehr wichtig, um darüber zu befinden, wie es im frühkindlichen Bereich weitergeht. Welche Rolle die Sachkostenträger, sprich: die kommunale Ebene, einnimmt, wird meine Kollegin Kerstin Nicolaus in der zweiten Runde beschreiben.