Protokoll der Sitzung vom 02.02.2017

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage hat die Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes hier in Sachsen zum Gegenstand.

Frage 1: Welches Ressort innerhalb der Staatsregierung ist aus welchen Gründen für die Umsetzung des am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Prostitutionsschutzgesetzes zuständig?

Die zweite dazugehörige Frage: Welche Kosten und welcher personelle Mehrbedarf entstehen dem Freistaat Sachsen und/oder den sächsischen Kommunen bei der Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes? Bitte Kosten und VZÄ aufgliedern nach Land/Kommune!

Vielen Dank für die Frage. Wer antwortet von der Staatsregierung? – Frau Staatsministerin Köpping, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe

Frau Meier, wir hatten ja schon am 16. Dezember versucht, die gleiche Frage in schriftlicher Form zu beantworten.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich sage bewusst: „versucht“, weil in Bezug auf das Prostitutionsschutzgesetz die Klärung zwischen den drei beteiligten Ministerien – dem SMS, das für die Gesundheitsberatung zuständig ist; dem SMI, das für das Ordnungsrecht zuständig ist; dem SMWA, das für das Gewerberecht zuständig ist – noch nicht abgeschlossen ist. Wir sind tatsächlich in einer Beratung. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen eine Entscheidung bekommen, kann Ihnen aber heute dazu noch keine Antwort geben.

Ich hatte versucht, diese Fragen mit Ihnen im Vorfeld zu klären. Sie haben gesagt, dass Sie diese Fragen gern im Plenum stellen wollten. Deswegen bekommen Sie die Antwort so von mir.

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja, gern.

Frau Meier, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe ja die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen. – Meine Frage geht genau in die Richtung, die Sie gerade angedeutet haben. Was spricht denn für bzw. gegen die Verankerung im SMS oder im SMWA oder im SMI? Also: Was spricht für oder gegen die jeweilige Verankerung in den Ministerien? Oder: Was spricht auch dafür, das in Ihrem Ministerium zu verankern?

Alles ist möglich; ich sage es einmal so.

(Heiterkeit – Christian Piwarz, CDU: „Vieles ist möglich“, wäre die bessere Antwort gewesen!)

Aber die Entscheidung ist einfach noch nicht gefallen. Ich möchte durch Nennung von Vorteilen oder Nachteilen einer Entscheidung auch nicht vorgreifen.

Frau Meier, das waren Ihre zwei Fragen.

Ich habe, glaube ich, zwei Nachfragen, oder?

Sie wollen eine weitere gestatten?

Gern.

Die Ministerin hat das bestätigt. – Bitte, stellen Sie eine weitere Nachfrage.

Inwiefern plant denn die Staatsregierung ein Ausführungsgesetz? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Gibt es auch eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern dazu, um regional unterschiedliche Rahmenbedingungen zu vermeiden?

Auch das ist gerade im Gespräch. Darum dauert es ja ein kleines bisschen länger mit der Abstimmung. Sobald es abgestimmt ist, erfahren Sie auch das.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Neue Leitung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (Frage Nr. 1)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist der Stand und der geplante zeitliche Ablauf beim Wechsel an der Spitze der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um mit der Stellenbeschreibung sowie Ausschreibungs- und Auswahlverfahren einer neuen Direktorin/eines neuen Direktors der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung ein Höchstmaß an Qualität zu gewährleisten?

Antwort zu Frage 1:

Der bisherige Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Herr Frank Richter, ist mit Ablauf des 31.01.2017 auf seinen Wunsch hin aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden.

Die für die Neubesetzung des Dienstpostens erforderliche Stellenausschreibung wird am 16.02.2017 im Sächsischen Amtsblatt sowie auf der Internetseite des Sächsischen Kultusministeriums veröffentlicht. Nach Eingang der Bewerbungen wird eine Vorauswahl erfolgen. Im Anschluss daran werden Vorstellungsgespräche zur Findung der zukünftigen Direktorin bzw. des zukünftigen Direktors durchgeführt.

Wie in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die

Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung beschrieben, wird die zukünftige Direktorin bzw. der zukünftige Direktor im Benehmen mit dem Kuratorium bestellt.

Die Personalie soll dem Kabinett noch vor der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt werden.

Antwort zu Frage 2:

Durch die öffentliche Ausschreibung der Stelle kann das größtmögliche Bewerberfeld erreicht werden. Mit dieser Form der Ausschreibung und mit den weiteren Schritten des Auswahlverfahrens orientieren wir uns eng an dem Verfahren aus dem Jahr 2008/2009, in dem wir mit Herrn Richter eine besondere Persönlichkeit des öffentlichen Lebens für die Leitung der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung gewinnen konnten.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 49. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 50. Sitzung auf Mittwoch, den 15. März 2017, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen rechtzeitig zu. Ich wünsche Ihnen bis dahin eine gute Zeit, meine Damen und Herren.

Die 49. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen.