Protokoll der Sitzung vom 02.02.2017

Zunächst geht es uns also um Aufklärungsarbeit. Es wäre sehr hilfreich, wenn die Engagierten mit kompakten Handreichungen und den darin vom Freistaat verbürgten Ideen an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, aber auch Privatpersonen herangehen könnten. Schließlich kennen sich viele Bürgermeister und Stadträte kaum mit solchen Dingen aus – was für die Akzeptanz von Freifunk eben keine gute Voraussetzung ist.

Der zentrale Ansatzpunkt ist aus unserer Sicht die Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“. Die Mitfinanzierung von WLAN-Hotspots ist als zweite Säule zwar schon darin verankert, aber die Engführung auf touristisch relevante Orte muss endlich aufgehoben werden. Sie wurde noch von Staatsminister Martin Duligs Vorgänger Sven Morlok und der FDP eingeschrieben. Wir schlagen vor, die Richtlinie für WLAN entsprechend diesem Freifunkansatz zu öffnen.

Auch die Bildungsfunktion der Freifunkinitiativen sollte der Freistaat unterstützen, indem sie ihre Aktivitäten selbsttätig aufbauen können oder aber mit den bestehenden Strukturen der Medienkompetenzvermittlung im

Bereich des Kultusministeriums oder der Landesmedienanstalt zusammenarbeiten. Die Staatsregierung sollte aus unserer Sicht aber auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen und Freifunk in zunächst 100 staatseigenen Gebäuden einrichten und darüber hinaus weitere eigene Liegenschaften für die Installation von Freifunk zugänglich machen. Das kann der Bekanntheit und der Akzeptanz von Freifunk enormen Auftrieb verleihen.

Nach wie vor haben auch die Freifunkinitiativen mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen, für deren Anpassung sich der Freistaat auf Bundesebene einsetzen soll. So ist – erstens – zum Beispiel die fehlende Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht nur eine Formalität, sondern sie erschwert vor allem das Einwerben von Spenden und schafft auch steuerliche Lasten.

Zweitens muss das eben erst novellierte Telemediengesetz um rechtliche Klarstellungen ergänzt werden. Die Stellungnahme der Staatsregierung, für die Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel zeichnete und nicht Staatsminister Dulig, hat uns durchaus positiv überrascht. Herr Dr. Jaeckel hat nicht nur keine Bedenken, sondern macht auch bereits Anmerkungen, wie es konkret weitergehen könnte, etwa bei Pilotprojekten. Diese Stellungnahme stimmt uns hoffnungsvoll, dass hier womöglich beim Wissensstand aufgeholt wurde und Freifunk im Freistaat ernst genommen wird. Ob das nur von Herrn Dr. Jaeckel so gesehen wird oder auch von Ihnen, Herr Dulig, geteilt wird und wie sich die Koalition darüber verständigt hat, interessiert uns sehr. Ich bin sehr auf Ihre Ausführungen gespannt, und wir bitten, diesen Gedanken Freifunk und Internet für alle zu fördern, zu unterstützen und unserem Antrag zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die CDUFraktion, Herr Abg. Rohwer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Vielen Dank für diesen Antrag. Es war ja bereits in der Haushaltsverhandlung zu erwarten, dass Sie uns damit weiter befassen. Vielleicht nur so viel: Wir haben bereits einen entsprechenden Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass bestimmte Unterlagen und Aspekte noch nicht geklärt sind.

Wollen wir doch noch einmal in das Thema einsteigen, denn das ist ja auch das Ziel Ihres heutigen Prioritätenantrages. Beim Freifunk handelt es sich um eine nicht kommerzielle Initiative, die sich dem Aufbau und Betrieb eines freien Funknetzes widmet. Das heißt, jeder Nutzer im Freifunknetz stellt seinen WLAN-Router für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung. Dieses ehrenamtliche Engagement – darüber brauchen wir nicht lange miteinander herumzudiskutieren – ist zu

begrüßen. Dagegen spricht auch nichts. Deshalb, denke ich, hat Herr Dr. Jaeckel auch so positiv geantwortet.

Aber – wenn ich so beginne, haben Sie das „Aber“ sicher auch schon erwartet – wenn es um eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geht, dann ist aus unserer Sicht Obacht geboten, denn es geht nicht nur um eine Quantität, sondern es geht zum Schluss auch um eine Qualität.

Zur Förderung des Auf- und Ausbaues der digitalen Infrastruktur in Sachsen wurden seitens der Staatsregierung ganz klare Handlungsfelder identifiziert, und entsprechende Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung; Sie sprachen selbst gerade DiOS an. Dieses Breitbandkompetenzzentrum ist seit Januar 2017 am Start, um auch hier noch einmal intensiver nachzulegen. Hier heißt es ganz konkret, dass eine Förderung möglich ist, wenn es sich um öffentlich zugängliche, touristisch genutzte WLAN-Hotspots handelt.

Im Teil B der „Digitalen Offensive Sachsen“ heißt es: „Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände, insbesondere Verwaltungs- und Zweckverbände, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften im Freistaat Sachsen.“ Das heißt, nur kommunale Gebietskörperschaften können in die Förderung kommen. Hinsichtlich einer Änderung, die Sie wünschen, gibt es bei uns haushalts- und beihilferechtliche Bedenken, die wir erst einmal ausräumen müssten.

Grundsätzlich vertritt die CDU-Fraktion die Position, dass wir lieber erst einmal unsere Hausaufgaben im Bereich des flächendeckenden Breitbandausbaues in Sachsen machen sollten. Wir haben dazu auch schon im Parlament gesprochen, dass wir im Moment noch auf dem vorletzten Platz der Bundesländer in Deutschland liegen. An dieser Stelle haben wir nach unserer Auffassung genügend Förderbedarf, besonders in den ländlichen Räumen, um weiter nach vorn zu kommen. Insofern wollen wir erst einmal alle Kräfte dafür bündeln.

Das zweite Thema, das uns beschäftigt, ist das Problem der Störerhaftung. Es ist leider noch nicht hundertprozentig geklärt. Wir waren schon einmal guter Hoffnung, dass es durch sein würde, aber Sie führten gerade schon selbst aus, dass wir das Telemediengesetz noch einmal anpacken müssen und eine erste Nachbesserung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vonnöten ist. Insofern sind wir der Auffassung, dass sich Liegenschaften des Landes, solange dies nicht geklärt ist, so oder so nicht an einer Initiative beteiligen können.

Herr Staatsminister Dulig hat zu erkennen gegeben, dass er diesen Dingen grundsätzlich positiv gegenübersteht. Aber ich habe in meinen Ausführungen auch deutlich machen wollen, dass wir hier nichts abbügeln wollen. Wir müssen jedoch erst einmal das eine tun und dürfen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen. Langer Rede kurzer Sinn: Ich hoffe, ich konnte einigermaßen transportieren, das wir uns mit diesem Thema auch inhaltlich beschäftigt haben und es nicht einfach nur ablehnen. Wir müssen erst einmal die eigenen Hausaufgaben machen und sehen dies als notwendig an, auch in dem Sinne, dass

wir die demografische Entwicklung in den ländlichen Räumen nicht weiter so reiten lassen, wie sie im Moment ist, und überall schnelles Internet in die ländlichen Räume bringen. Dann können wir uns intensiver mit dem Freifunk befassen, so wie Sie sich das vorstellen. Wenn wir heute dem Antrag zustimmen würden, wäre das aber bereits zur Aufgabe gemacht.

Wir haben eine andere Prioritätensetzung, wie Sie aus meinen Ausführungen gehört haben, deshalb werden wir den Antrag heute ablehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Martin Dulig)

DIE LINKE, bitte; Herr Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Ein Internetzugang gehört in einer digitalen Welt genauso zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom oder Straßenanbindung. Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass jeder, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten, Zugang dazu bekommt.

(Carsten Hütter, AfD: Aha!)

Wir haben diese Debatte ja bereits gestern hier im Landtag geführt.

(Carsten Hütter, AfD: Das ist ja wunderbar!)

Unabhängig davon – auch diese Debatte hatten wir bereits mehr als einmal – kommt der Ausbau der digitalen Infrastruktur hier im Freistaat nicht in dem Maße voran, wie wir uns das wahrscheinlich alle wünschen. Das betrifft auch die Errichtung eines über die Zentren der Großstädte hinausgehenden Netzes öffentlich zugänglicher WLANHotspots.

Hier kommen glücklicherweise die Freifunkinitiativen ins Spiel. Setzen sich diese doch dafür ein, dass eine Zugangsinfrastruktur zum Internet existiert, die öffentlich zugänglich ist und nicht nach kommerziellen Gesichtspunkten betrieben wird. Als gesellschaftliche Notwendigkeit öffentlicher Daseinsvorsorge stellen engagierte Freifunkerinnen und Freifunker dabei eigene Hardware und ihr Wissen bereit – im Grunde ein schönes Beispiel für Ehrenamt in einer digitalen Gesellschaft, ein Ehrenamt, das von staatlicher Seite oftmals nicht in dem Maße anerkannt und gewürdigt wird, wie es das verdient hätte.

Aber es geht nicht nur um warme Worte, sondern es geht auch um direkte Unterstützung, sei es bei der Förderung der Anschaffung von Hardware zum Ausbau freier Netze oder beim Zugang zu öffentlichen Grundstücken und Gebäuden, um Router dort platzieren zu können. Hier engagieren sich bereits einzelne Kommunen in Sachsen und machen vor, wie es gehen kann. Vonseiten des Freistaates passierte bis jetzt jedoch leider nichts. Andere Bundesländer – es wird Sie nicht wundern, dass ich hier

auf Thüringen verweise – sind in dieser Frage offener. Auch andere Länder sind hier bereits weiter als Sachsen.

Die von der Sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots immer wieder vorgebrachten Förderungen der Einrichtung selbiger an touristisch relevanten Orten ist eher eine Nebelkerze oder, etwas versöhnlicher formuliert, Symbolpolitik. Sie dient in der Praxis jedoch eher der Tourismusförderung, was für sich genommen ja noch nichts Negatives ist. Sie dient aber eben nicht wirklich der Bereitstellung einer leistungsfähigen, frei zugänglichen und nicht kommerziellen digitalen Infrastruktur. Hier muss die Staatsregierung umdenken, flächendeckend fördern und vor allem den Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger über kommunale Gebietskörperschaften hinaus erweitern.

In allen diesen Punkten stimmen wir mit dem uns vorliegenden Antrag der GRÜNEN vollständig überein. Entsprechend hatten wir auch bereits vor Ihnen einen eigenen Antrag in den Geschäftsgang des Landtages eingebracht, der diese Punkte aufgreift. In einem entscheidenden Punkt weicht unser Antrag jedoch von Ihrem ab: So leidenschaftlich wir das ehrenamtliche Engagement der Freifunker unterstützen wollen, so glauben wir gleichzeitig aber nicht, dass sich der Freistaat im Bereich der Zugangsinfrastruktur einfach einen schlanken Fuß machen darf. Auch darüber haben wir in anderen Zusammenhängen, insbesondere im Sozialbereich, in diesem Hohen Hause schon mehrfach gesprochen. Es geht nicht an, dass freiwilliges Engagement dahin gehend missbraucht wird, dass es de facto institutionalisiert und auf Dauer fest eingeplant wird, um Mängel in der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht wirklich zu beheben, sondern sich der Aufgaben kostengünstig zu entledigen und sie auf das Ehrenamt abzuwälzen.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Es ist nicht so, dass ich Ihnen diesen Ansatz unterstellen möchte. Aber wir sehen einfach vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre die Gefahr, dass genau das in Sachsen droht, wenn wir den Freistaat nicht von vornherein in die Pflicht nehmen. Darum war und ist der bereits erwähnte und von uns eingebrachte Antrag in unseren Augen der inhaltlich weitergehende, haben wir doch genau diesen Punkt mit berücksichtigt.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Was meinen wir damit? Wie sollte das praktisch aussehen? Nun, ganz einfach – andere machen es bereits vor, und auch wir haben es im Rahmen der Haushaltsdebatte schon diskutiert und gefordert, sind jedoch leider am Unwillen der Koalition gescheitert. Der Freistaat sollte seine Ressourcen nutzen und ein eigenes, frei zugängliches Netzwerk von WLAN-Hotspots aufbauen. So sollten Sie sich an Bayern ein Vorbild nehmen, das sämtliche Landesbehörden, Einrichtungen und Verkehrsmittel in der Hoheit des dortigen Freistaates als Standort für frei

zugängliche landeseigene Hotspots zur Verfügung stellen und diese auch selbst betreiben will.

Auf eine Kleine Anfrage von mir wurde dies im letzten Jahr für Sachsen noch mit dem Verweis auf die Vorschriften zur Störerhaftung abgelehnt. Diese Ausrede wankt ja nun zumindest. Die Staatsregierung hat sich lange genug hinter der gesetzlichen Regelung versteckt und diese als Vorwand zum Nichtstun genutzt.

Wir wollen nun aber nicht zulassen, dass sie das ehrenamtliche Engagement der Freifunker dazu missbrauchen kann, um erneut einen Vorwand zum Nichtstun zu finden. Wir werden uns darum mit Blick auf den angesprochenen eigenen, bereits vor Ihnen in den Geschäftsgang eingebrachten und weitergehenden Antrag an dieser Stelle enthalten. Gleichzeitig möchte ich jedoch, um Missverständnisse auszuräumen, an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir das ehrenamtliche Engagement der Freifunk-Initiativen ausgesprochen hoch schätzen und für einen wichtigen Beitrag hier im Land halten.

(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sagte in der gestrigen Debatte bereits, dass die SPD für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und Wirtschaftsprozess steht. Der Zugang zum Internet wird hierfür zunehmend zur Voraussetzung. Viele sprechen deshalb bereits von einem Grundrecht auf Internet, auch wenn das noch keinen Eingang in die Verfassung gefunden hat.

Ein Meilenstein für diese Debatte war nichtsdestotrotz das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2013. In der Urteilsbegründung des BGH heißt es unter anderem: „Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.“ Weiter heißt es, die Nutzbarkeit des Internets sei ein „Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit, auch im privaten Bereich, für die Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist“. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es richtig und wichtig, dass wir darüber sprechen, wie wir diesen Zugang für möglichst viele Menschen sichern können.

Der heutige Antrag behandelt mit den Freifunk-Initiativen einen Ansatz, dies zu tun, selbst organisiert, frei und solidarisch. In Sachsen gibt es bereits zahlreiche Initiativen, die dieses Projekt tragen und voranbringen, nicht nur in den drei kreisfreien Städten – obgleich, das will ich hier sagen, es schon Respekt abnötigt, wie zum Beispiel die Chemnitzer Freifunk-Initiative ganze Straßenzüge mit

freiem WLAN versorgt oder ebenso wie die Dresdner Freifunk-Initiative Flüchtlingsunterkünfte mit freiem WLAN ausstattet. Dass aber im ländlichen Raum Freifunk-Initiativen Potenzial heben können, zeigt vor allem die mittelsächsische Initiative, die nicht zuletzt auch mit Bildungsangeboten zur Medienkompetenz, aber auch zur Internetsicherheit beiträgt.

Dies, meine Damen und Herren, hat unsere Anerkennung verdient und ebenso politische Unterstützung. Deswegen kann man nicht nur in den meisten Bürgerbüros der SPDAbgeordneten WLAN kostenlos nutzen, sondern unterstützen nicht wenige unserer Fraktionsmitglieder regionale Freifunk-Initiativen und sind damit schon Teil dieser Bewegung. Es seien daher wenigstens noch die Initiativen im Vogtland und im Landkreis Leipzig erwähnt. Sogar ein Teil der Staatsregierung unterstützt diese Initiativen persönlich.

Wenn wir dies alle im Plenum tun würden, wären wir im Sinne des Antrags bereits ein ganzes Stück weiter. Falls es nicht schon deutlich geworden ist: Wir können den Feststellungsteil des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nahezu komplett unterschreiben. Das Engagement ist zu würdigen. Es birgt großes Potenzial, es ermöglicht soziale Teilhabe, unabhängig vom Einkommen, und erhöht die Attraktivität; Punkte 1 bis 5 und 8 d’accord.

Zumindest ein Teil der Freifunk-Initiativen fördert auch Medienkompetenz durch Bildungsangebote. Ebenso

wurden viele, wenn auch nicht alle Flüchtlingsunterkünfte – hier trifft der Antrag nicht ganz den Punkt – durch sie mit WLAN ausgestattet.