Protokoll der Sitzung vom 16.03.2017

chen Einspeisung eben nicht gerecht. Sie stellt darüber hinaus eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung dar, da die Entgelte, anders als bei Fotovoltaik- und Windanlagen, an die Anlagenbetreiber direkt ausgezahlt werden.

Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat erfreulicherweise für die Differenzierung und damit für den Erhalt der Entgelte bei steuerbaren Anlagen ausgesprochen. Für die volatile Einspeisung heißt das: ein kompletter Wegfall bei Neuanschlüssen ab dem 1. Januar 2018. Für Bestandsanlagen soll es bei der Abschmelzung bis zum 1. Januar 2027 bleiben.

Insgesamt ist es ein ebenfalls wichtiges Signal bei den vermiedenen Netzentgelten, auch wenn die langsame Abschmelzung bei den volatilen Bestandsanlagen ein Wermutstropfen für uns ist. Nach dem Votum der Länder liegt der Ball nun wieder im Feld der Bundesregierung und des Bundestages. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung an ihr gegebenes Wort hält und die aktuelle Mehrbelastung ostdeutscher Stromkunden beendet.

(Beifall bei der CDU)

Den Beifall nehme ich als Unterstützung dieser Forderung,

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Genau!)

denn die Gegenäußerung der Bundesregierung, die uns seit gestern vorliegt, zeigt, dass dieses Thema wieder auf die lange Bank geschoben werden soll.

(Lars Rohwer, CDU: Hört, hört!)

Die Argumente sind ausgetauscht. Wir erwarten vom Bund, dass er handelt, und zwar so, wie wir es beschlossen haben.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wir brauchen die Verordnung zu den Übertragungsnetzentgelten noch vor der Bundestagswahl.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wir werden uns in Zusammenarbeit mit den sächsischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages weiterhin dafür starkmachen. Gut, dass wir das mit großer Unterstützung aus diesem Haus tun können!

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Unterstützung dieses Antrages.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich rufe zum Schlusswort auf. Herr Abg. Rohwer.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wen kritisiert ihr eigentlich in Berlin? Rot-Schwarz, oder wen? SPD und CDU? Könnt ihr das mal sagen?)

Frau Präsidentin! Der Kollege Gebhardt ist aufgewacht. Jetzt hat er gemerkt, warum wir

diese Debatte geführt haben, und das hat jetzt hoffentlich auch Herr Böhme endlich verstanden, da Sie gefragt haben, warum wir das machen; denn jetzt hätten wir die Debatte, es sei ja schon im Bundesrat beschlossen, alles gut.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vielleicht braucht es Unterstützung! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Nein, es ist eben nicht alles gut, Herr Böhme. Sie haben mir in der letzten Debatte vorgeworfen, ich hätte nicht zugehört und nicht verstanden. Natürlich habe ich zugehört, aber das eine ist eben das Reden am Rednerpult, Herr Kollege, und das andere ist das Abstimmen, und wir wollen heute gern sehen, dass Sie dem Antrag zustimmen. Deshalb freuen wir uns, dass Sie das angekündigt haben.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das Verstehen!)

Dass dies ein wichtiges Thema für Ostdeutschland ist, haben wir, denke ich, auch in der Debatte gemerkt, auch wenn wir, einmal von der AfD abgesehen, große Einigkeit festgestellt haben. Dass Netzentgelte aber Bundessache sind und dort geregelt werden müssen, ist auch klar, weshalb die Debatte so wichtig für uns war, um noch einmal ein politisches Signal zu senden. Wir brauchen noch vor der Bundeswahl eine politische Lösung mittels einer Ermächtigungsgrundlage.

Alle Stromkunden werden von der Energiewende, vom Netzausbau und der Versorgungssicherheit im Übertra

gungsnetz gleichermaßen profitieren. Industrielle Vielverbraucher, für deren Verbleib wir seit Jahren ebenfalls kämpfen, dürfen nicht aus dem Freistaat vertrieben werden. Das möchte ich gern für das Schlusswort wiederholen. Höhere Stromkosten waren schon in der Vergangenheit ein Standortnachteil, deshalb sind nun stabile, wettbewerbsfähige Energiekosten für sächsische Unternehmen nötig. Daher haben wir diesen Antrag mit dem Koalitionspartner SPD gestellt, und ich freue mich auf die große Zustimmung, die angekündigt worden ist.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich stelle nun die Drucksache 6/8566 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: So groß war die Zustimmung bei der CDU nicht, aber wir haben geholfen! Wir helfen gern bei wichtigen Angelegenheiten der CDU! – Lars Rohwer, CDU: Nun halte doch mal den Mund, Herr Kollege!)

Meine Damen und Herren, ich würde gern den nächsten Punkt aufrufen.

Tagesordnungspunkt 4

Teilnahme des Freistaates Sachsen am europäischen

Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ weiter stärken

Drucksache 6/8127, Antrag der Fraktionen CDU und SPD,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die CDU beginnt, danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

(Zuruf von der CDU: Erst die SPD!)

Das ist egal. Dann kommt eben die SPD zuerst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Antrag für die Koalitionsfraktionen gemeinsam ein. Wenn wir heute über „Horizont 2020“ sprechen, dann möchten wir dabei zum einen Bilanz ziehen, wie Sachsen im europäischen Wettbewerb positioniert ist, Zwischenbilanz über unsere eigenen Strategien zur weiteren Verbesserung sowie eine Halbzeitbilanz über den mehrjährigen Finanzrahmen für das europäische Forschungsrahmenprogramm ziehen. Zum anderen aber möchten wir auch nach vorn schauen. Innovation lebt natürlich von klugen Köpfen, die es weiter zu unterstützen gilt. Innovation im europäischen

Wettbewerb heißt aber auch Schwerpunktsetzung, einen langen Atem zu beweisen und somit für Kontinuität zu sorgen.

Seit 1984 legt die EU jeweils ein mehrjähriges Forschungsprogramm auf, um transnationale Zusammenarbeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, einen offenen Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher zu garantieren sowie den Zugang zu als auch den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu befördern – Punkte, die auch in den späteren Erklärungen von Sorbonne und Bologna aufgegriffen wurden, als es um die Ausgestaltung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes ging.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der letzten Legislaturperiode durften ich und Herr Dr. Meyer in der Enquete-Kommission „Strategien für zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“ mitwirken. Dort haben wir die Empfehlung

ausgesprochen, verstärkte Anstrengungen zur Einwerbung von EU-Forschungsmitteln zu unternehmen. Diesen Gedanken aufgreifend, bin ich persönlich stolz, dass im Koalitionsvertrag entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden. Darin heißt es zum Beispiel: „Wir werden die Präsenz der Wissenschaft bei der Europäischen Union stärken und die Verbundforschung mit Partnern in Europa vorantreiben. Wir werden die Hochschulen bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln unterstützen. Hierzu wollen wir ein sächsisches Projektzentrum nach dem Vorbild des European Project Center an der TU Dresden etablieren.“

Vielleicht wissen Sie es: In der Zwischenzeit wurde die Zentrale EU-Serviceeinrichtung Sachsen, kurz: ZEUSS, etabliert. Bereits die Staatsregierung hatte dafür im Entwurf des Wissenschaftshaushaltes eine neue Titelgruppe ausgebracht, um Maßnahmen im Bereich der wettbewerblichen EU-Forschungsförderung zu unterstützen. Erfreulich ist auch, dass die Koalitionspartner im Verfahren diesen Titel nochmals um 600 000 Euro aufstocken konnten, sodass wir 2017 1,2 Millionen und im Folgejahr 1,4 Millionen Euro zur Verfügung haben. Dies ist aus unserer Sicht eine solide Ausgangsbasis, um mit ZEUSS Unterstützung zu leisten.

Derzeit liegt Sachsen auf Platz 6 im Ranking der deutschen Bundesländer bei den Zuwendungen. Mittelfristig sollte es unser Ziel sein, in die Top 5 aufzurücken und langfristig auch das Siegerpodest in den Blick zu nehmen. Die Anlagen dazu haben wir im Freistaat. So ist Sachsen laut dem Regionalen Innovationsreport 2016 mit den Regionen Dresden und Chemnitz Innovationsführer. Unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen tragen zum Wachstum in Forschung und Entwicklung bei, das heißt, sie steigern kontinuierlich ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei werden sie nicht zuletzt auch vom Wirtschaftsministerium mit der „Horizont2020“-Prämie unterstützt.

Die bisherige Bilanz kann sich also sehen lassen. Insgesamt wurden 185,4 Millionen Euro in 354 Projektbeteiligungen durch unsere Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen eingeworben. Bislang ist Sachsen in einem europäischen Forschungsnetzwerk, Kürzel: ERA-Net, speziell im Bereich der industriellen Biotechnologie beteiligt und sichert sich auch hier eine europäische Kofinanzierung von bis zu 33 %. Künftig werden wir in diesem Bereich weiterhin dabei sein mit dem positiv evaluierten ERA-Net „Cofund on BioTechnologies“, und eine weitere Teilnahme im Bereich der personalisierten Medizin ist geplant.

Auch am Instrument der KICs – ich übersetze es gleich ins Deutsche: der Wissens- und Innovationsgemeinschaften – beteiligt sich Sachsen. Mit der TU Bergakademie Freiberg und dem Helmholtz-Zentrum Dresden

Rossendorf sind zwei sächsische Forschungseinrichtungen am aus unserer Sicht weltgrößten, bedeutendsten Konsortium im Bereich der Rohstoffforschung beteiligt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, erst gestern haben wir über das Bestehen der Römischen Verträge seit 60 Jahren und deren Bedeutung für die heutige Europäische Union diskutiert. Wenn wir darauf blicken, werden wir um die bestehenden Unsicherheiten zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Gemeinschaft nicht umhinkommen. Der Brexit hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche, aber insbesondere auf die Forschung sowie die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt unserer internationalen Spitzenwissenschaftler.

Das Bundesbildungsministerium hat darauf hingewiesen, dass das Vereinigte Königreich bisher allein 12 % aller Projektkoordinatoren und 16 % der in „Horizont 2020“ veranschlagten Mittel verausgabt bzw. stellt. An allein 42 % aller Projekte mit deutschen Beteiligungen ist ein britischer Akteur beteiligt, und Deutschland ist unter den EU-28-Ländern mit 2 500 Beteiligungen der wichtigste Kooperationspartner UKs. Andersherum übrigens gilt dies genauso. Nicht Frankreich, sondern Großbritannien ist Deutschlands wichtigster Kooperationspartner in „Horizont 2020“.

Allein diese Zahlen zeigen, dass die Auswirkungen des Brexit auf den europäischen Forschungsraum nicht zu unterschätzen sind. Zudem bleiben derzeit mehr Fragezeichen als Antworten auf die zukünftige Ausgestaltung des neuen Programms.