Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Danke, Herr Präsident. Frau Zais, würden Sie mir recht geben, dass Sie mich vorhin möglicherweise missverstanden haben, wenn Sie mir jetzt unterstellen, ich hätte vorhin gesagt, dass alle abgelehnten Asylbewerber die Abschiebung verhindern wollen? Habe ich nicht vielmehr davon gesprochen, dass einige das tun, dass ich das individuell nachvollziehen kann? Würden Sie mir da recht geben?

Ich habe keine Zahlen über Untergetauchte. Die Staatsregierung veröffentlicht ja keine. Die gibt es de facto nicht. Aber Sie haben gesagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es welche gibt.

(Albrecht Pallas, SPD: Genau!)

Sie haben sich nicht über die Zahlen geäußert. Ich sage: Ich weiß nicht, was diese Debatte mit unserem Antrag zu tun hat. Deshalb verzeihe ich Ihnen das nicht. Wir wollen prüfen, was die milderen Mittel sind. – So viel zu dieser Debatte.

Ich meine, man kann zur Rückkehrberatung – freiwillig oder zwangsweise – stehen, wie man will. Unsere Grüne Jugend zum Beispiel lehnt das ab. Das ist auch legitim. Wir hätten dort gern mehr Mittel untergebracht, um auf solche Zwangsmaßnahmen abschließend verzichten zu können.

Bitte zum Schluss kommen.

Das ist de facto der Sinn unseres Antrags.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 6/9274. Frau Zais, der ist doch bestimmt selbstredend?

(Petra Zais, GRÜNE: Ja, das ist nur die Datumsänderung!)

Er ist insoweit auch eingebracht. Meine Damen und Herren! Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Punktweise Abstimmung!)

Beim Änderungsantrag? – Also bitte! – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Nun kommen wir zu der Drucksache 6/7695. Hierzu ist punktweise Abstimmung verlangt. Aber lediglich die arabischen Punkte oder noch die Buchstaben?

(Zurufe von den GRÜNEN: Die arabischen Punkte!)

Ich verstehe das jetzt so, dass die arabischen Punkte gemeint sind, meine Damen und Herren. Wer dem Punkt 1 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Wer stimmt dem Punkt 2 zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Wer möchte dem Punkt 3 des Antrages seine Zustimmung geben? Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Nun die Abstimmung zu Punkt 4. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch dem Punkt 4 nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren, damit erübrigt sich die Schlussabstimmung über den Antrag, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

23. Tätigkeitsbericht 2014/2015 des Sächsischen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Berichtszeitraum: 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 –

Drucksache 6/5955, Unterrichtung durch den Sächsischen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Drucksache 6/9187, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

24. Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Sächsischen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Berichtszeitraum: 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 –

Drucksache 6/8832, Unterrichtung durch den Sächsischen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Drucksache 6/9188, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge der Aussprache: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird.

Für die CDU-Fraktion beginnt der Abg. Modschiedler. Sie haben das Wort, Herr Modschiedler.

Herr Präsident, herzlichen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Rathenow! Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat dem Landtag gemäß den Bestimmungen des Landesbeauftragtengesetzes die letzten beiden Tätigkeitsberichte vorgelegt. Zu den Schwerpunkten der Arbeit zählt nach wie vor die Bürgerberatung und ihre Vor- und Nachbereitung. Darin unterscheiden sich der Landesbeauftragte und seine Behörde ganz wesentlich von anderen Institutionen der DDR-Aufarbeitung.

Die Kernaufgabe der Beratung – das wurde bei der Behandlung im Ausschuss deutlich – ist komplex und erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und Einfühlungsvermögen. Der Landesbeauftragte ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der Rehabilitierung. So gibt es einen anhaltenden Beratungsbedarf bei Menschen, die beispielsweise als Jugendliche in sogenannte Jugendwerkhöfe gesperrt wurden. Gleiches gilt auch für die vielen ehemaligen politischen Häftlinge.

Eine zweite wichtige Säule stellt auch weiterhin die Bildungsarbeit an den Schulen und auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung dar. Hier gab es intensive Anstrengungen, die bestehenden Formate nicht nur inhaltlich und methodisch weiterzuentwickeln, sondern in Zusammenarbeit mit Zeitzeugen, Buchautoren und Experten auch in der Fläche anzubieten. Das hatten wir in unserem Gesetzentwurf so festgelegt. Die zahlreichen Podiumsdiskussionen, Vorträge, Gespräche, Buchvorstellungen und Ausstellungseröffnungen an vielen Orten in ganz Sachsen sind Ausdruck dieses Engagements. Herzlichen Dank dafür, Herr Rathenow!

Inhaltlich wurde die Arbeit des Landesbeauftragten besonders durch die Debatte um die langfristige Perspektive des Bundesbeauftragten geprägt, die im Zusammenhang mit unserer Gesetzesnovelle stand. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Landesbeauftragten sind auch die Außenstellen der Bundesbehörden in die Betrachtungen einzubeziehen. Fest steht für uns: Die drei Außenstellen des Bundesbeauftragten in Sachsen sind ein wichtiger Pfeiler für die langfristige Aufarbeitung der SEDDiktatur. Sie gewährleisten einen regionalen Bezug zur Struktur, zur Arbeitsweise der Staatssicherheit, zu den Tätern und zu den Opfern. Sie bieten so die Möglichkeit, die jungen Menschen vor den Gefahren einer Diktatur zu warnen. An der Erhaltung der Außenstellung muss der Bund festhalten und wir müssen weiterhin darauf hinweisen. Durch die demokratiefördernde Bildungs- und

Schnittstellenwirkung wird nicht zuletzt auch die Arbeit des unabhängigen Landesbeauftragten noch erhöht.

Die rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU des Bundes und auch der Länder haben sich im Bewusstsein der Wichtigkeit der Arbeit der Behörde des Bundesbeauftragten in der Karlsruher Erklärung, die wir am 31. März 2017 erlassen haben, dafür ausgesprochen, deren Aufarbeitungs-, Aufklärungs- und Informationsarbeit weiterhin langfristig zu unterstützen und zu unterhalten. 16 Bundesländer – das ist ein ganz wichtiges Zeichen für uns.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion setzt sich aktiv für die Belange der Opfer der SED-Diktatur ein. Die Aufklärung über die Tätigkeit der Staatssicherheit, die in diesem Zusammenhang erforderliche Hilfe für die Opfer, aber auch die Bildungsarbeit zu den Gefahren für die Demokratie und den Rechtsstaat sind uns ein zentrales Anliegen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Die CDU-Fraktion unterstützt die Arbeit von

Lutz Rathenow und seinen Mitarbeitern. Ich sage Ihnen herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Ihre intensiven Bemühungen um die Opfer des SED-Unrechts.