Unsere Zustimmung erfährt auch die Übernahme des Teilschulnetzplanes für berufsbildende Schulen durch das SMK. Diese Änderung setzt eine der häufigsten Forderungen von Wirtschaftsverbänden und kommunalen Vertretungen um. Wir sind optimistisch, dass sich die damit verbundenen Hoffnungen auf eine bessere Abstimmung zu Bildungsgängen, den Erhalt von Landesklassen und damit auch den Erhalt von Berufsschulstandorten erfüllen können. Auch das Bemühen von Staatsregierung und Regierungskoalition, Schulstandorte im ländlichen Raum zu erhalten, erkennen wir an. Diese Problematik dürfte allen in diesem Hohen Hause bewusst sein.
Da sich allerdings der typische ländliche Raum mit seinem ihn kennzeichnenden Infrastruktur- und Bevölkerungsverlust mehr und mehr vergrößert, verstehen wir nicht, warum die Regelungen zum Standorterhalt so diffizil und von allerhand Bedingungen geprägt sind. Das sogenannte Schwarmverhalten in Städte wie Dresden und Leipzig macht es geradezu notwendig, auch Mittelzentren in die Regelung für den ländlichen Raum aufzunehmen. Eine klare Positionierung für den ländlichen Raum sieht aus unserer Sicht anders aus; und unser Änderungsantrag wird genau auf diese Positionierung zielen.
Kritisch sehen wir auch die Absenkung der Mindestschülerzahlen an den Berufsschulzentren von 750 auf 550. Wir sehen hier die Gefahr einer zunehmenden Ausdünnung des Berufsschulnetzes, denn bei dieser Mindestschülerzahl werden immer noch 18 Berufsschulzentren von einer Schließung bedroht sein. Mit dem Blick auf den entstehenden Bedeutungsverlust der dualen Berufsausbildung ist dieses Szenario dann doch als unklug zu bewerten.
Mit großem Bedauern haben wir darüber hinaus festgestellt, dass die ursprünglich vorgesehene Regelung bezüglich der Nutzung von Schulgebäuden für schulische Zwecke in § 23 aus dem Gesetzentwurf nicht in die Beschlussempfehlung übernommen wurde. Abgesehen davon, dass diese Forderung einen AfD-Antrag umgesetzt hätte und man nun trefflich darüber streiten könnte, warum diese Formulierung wieder verschwunden ist, lässt diese Streichung Raum für Spekulationen. Welchen Stellenwert schreibt die Regierungskoalition einem störungsfreien Unterricht zu?
Als Begründung der Streichung der genannten Formulierung wird gesagt, dass es in der Eigenverantwortung der Schulträger liegen solle, anderweitige Nutzungen zuzulassen, sofern schulische Zwecke nicht beeinträchtigt sind. Genau diese Einschränkung gibt der Gesetzestext aber nicht her. Mit keiner Silbe ist nämlich erwähnt, dass eine Beeinträchtigung schulischer Zwecke zu vermeiden ist.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich zum Thema Inklusion kommen. Frau Firmenich hat es schon gesagt: Hier scheiden sich die Geister. Im neuen Schulgesetz wird also der Inklusion die Tür weit geöffnet. Die Vokabel „Kritik“ reicht für die geplanten Änderungen im Schulgesetz nicht mehr aus. Ich möchte von fatalen Entscheidungen sprechen.
Aber fangen wir von vorn an: Begründet wird die Implementierung der Inklusion in unser Schulsystem mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland
unterzeichnet hat. Doch was steht tatsächlich im Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung? In Artikel 24 findet sich nicht ein einziges Mal das Wort „Inklusion“. Es geht um einen Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Schulen für Menschen mit Behinderung. Es geht darum, Menschen mit Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen, und es ist ein Umfeld erwähnt, das die bestmögliche schulische Entwicklung gestattet.
Wir halten also fest: Es geht um Qualität des Unterrichts. Es geht um Hochwertigkeit, um das Bestmögliche. Und genau das garantieren unsere Förderschulen. Das Bestmögliche für ein Kind mit Förderbedarf wird eine Regelschule niemals leisten können.
Doch das ist bei Weitem nicht alles, was an Ignoranz nunmehr auch von Sachsen aufgeboten wird. Alle hier im Hause – außer natürlich unsere Fraktion – spielen eine Vogel-Strauß-Politik. Sie wissen um die Erfahrungen anderer Bundesländer, in denen Inklusion schon länger praktiziert wird, tun aber weitestgehend so, als gäbe es sie nicht. Sehenden Auges soll sich auf eine Spielwiese begeben werden, die nicht bespielbar ist. Jene, die versucht haben, darauf zu spielen, sind bisher alle gescheitert.
Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie einmal versucht haben, Inklusion bis zum Ende zu denken, die Inklusion, die Deutschland und nun auch Sachsen zum Ziel hat. Ich habe das für mich einmal versucht und bin zu folgendem Entschluss gekommen: Inklusion, wie sie jetzt verfolgt wird, bedeutet, dass diejenigen, die weder beeinträchtigt noch behindert sind, Beeinträchtigungen in Kauf nehmen müssen, damit jene, die welche haben, ihre nicht wahrnehmen.
(Albrecht Pallas, SPD: Das nennt man Solidarität! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben ein falsches Weltbild!)
Meine Damen und Herren, das ist dumm, das ist fahrlässig und das wird auf lange Sicht die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft schmälern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich inhaltlich einsteige, möchte ich mich als Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Sport für die vielen Beratungen zum Schulgesetz, für den intensiven Austausch unter den Fraktionen – manchmal bei einer Zigarette und einem Kaffee, zwischen Tür und Angel –, aber vor allem mit den vielen Menschen außerhalb dieses Hauses sehr herzlich bedanken.
Ich sage deutlich, auch wenn es von Herrn Wurlitzer hier etwas anders dargestellt worden ist: Ich bedanke mich auch ein ganzes Stück weit für die Qualität unserer Diskussionen im Schulausschuss. Ich denke, darin sind wir auch einer Meinung: Das Gesetz, welches wir heute hier verabschieden, ist eines der zentralsten Gesetzesvorhaben der 6. Wahlperiode des Sächsischen Landtags. Aus meiner Sicht ist es auch ein historischer Tag. Dieses Gesetz, das bis jetzt noch Gültigkeit hat, ist 13 Jahre alt und wurde zuletzt im Jahr 2004 geändert. Das zeigt vor allem nicht nur die negative Seite dieses Gesetzes, sondern es zeigt insbesondere, wie gut dieses Gesetz im Jahr 2004 gemacht worden ist und dass es so lange hält – auch wenn es in der Zwischenzeit über Gerichtsurteile zu verändernde Angelegenheiten gibt; das ist gar nicht die Frage.
Zunächst möchte ich deutlich machen: Der Erfolg eines Schulgesetzes, umgesetzt in Bildung, in Ergebnisse und Qualität in den Schulen, in die Qualität, die Schüler letztendlich leisten, um zu Abschlüssen zu kommen und ihr Leben zu gestalten, hängt nicht vom Gesetzestext ab, sondern dieser Erfolg hängt vor allem von jenen ab, die Schule machen. Das sind die Lehrerinnen und Lehrer hier im Freistaat mit allen anderen Systemen, die zur Schule gehören.
Es gilt zunächst, ein herzliches Dankeschön zu sagen, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle sicherlich Verbesserungsbedarf haben. In diesem Sinne einen ganz herzlichen Dank für die Leistungen, die hier seit vielen Jahren gebracht werden. Dass wir grundsätzlich ein gutes Schulgesetz hatten und haben, zeigen auch die Leistungen, wenn man uns deutschlandweit, europaweit und OECD-weit vergleicht. Einen herzlichen Dank an die Lehrerinnen und Lehrer!
Nun möchte ich noch einmal auf die AfD zu sprechen kommen. Herr Wurlitzer, Sie beschweren sich darüber, dass die Art und Weise, wie beraten wird, Ihnen nicht schmeckt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Von Ihnen persönlich habe ich im Zusammenhang mit dem Schulgesetz noch nicht einen einzigen inhaltlich konkreten oder sinnvollen Vorschlag in der Argumentation und Diskussion erfahren.
Fakt ist eines – und das sage ich so deutlich, damit es auch bekannt ist –: Das, was von der AfD im Zusammenhang mit der Beratung des Schulgesetzes gekommen ist, war die Frage, ob es überhaupt nötig wäre, ihre Änderungsanträge vorzustellen. Sie würden sowieso abgelehnt werden und man könne sich die Diskussion sparen. Das ist die Aussage Ihrer Fraktion im Schulausschuss und insbesondere der Grund für die Aufforderung an Sie, natürlich Ihre Änderungswünsche zu erklären und miteinander ins Gespräch zu kommen. Das haben wir dann auch diskutiert.
Ich will auch deutlich sagen, worüber wir diskutiert haben, wenn es um AfD-Änderungsanträge geht. Wir haben darüber diskutiert, dass es doch sinnvoll wäre, Schulen zu beflaggen. Wir haben schon das letzte Mal darüber gesprochen, dass es sicherlich schön wäre, den Fahnenappell wieder einzuführen, wenn es nach der AfD ginge.
Das ist eine Priorität der AfD. Frau Kersten hat es gerade deutlich dargestellt: Inklusion wollen Sie komplett streichen. Sie wollen keine Inklusion.
Wussten Sie, Frau Petry, dass schon heute, auch in den Schulen Ihrer vier Kinder, 37 % aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschult werden und dass Inklusion im Freistaat Sachsen schon heute ziemliche Normalität ist?
Der nächste Schwerpunkt, den die AfD ganz deutlich gelegt hat, ist: Zuschuss von 4 Euro zum Mittagessen pro Tag pro Schüler.
Das haben wir übrigens schon zu den Haushaltsberatungen abgelehnt. Dass das über 400 Millionen Euro im Jahr kostet – –