Ich halte daher in Abwägung dieser Rechte eine Expertenanhörung für unerlässlich. Dies ist bereits in der letzten Woche angekündigt worden und für den seit Längerem schon in der Abstimmung befindlichen Antrag der Regierungsfraktionen meines Erachtens auch vorgesehen.
Neben den verfassungsrechtlichen Implikationen und den Lösungsmöglichkeiten hierfür sollten auch Experten und Praktiker aus dem Bereich des Sports und der Hochschulen zu Wort kommen, um ein umfassendes Bild über die Notwendigkeit und die praktische Umsetzungsmöglichkeit erhalten zu können.
Zudem sollte das 2010 erstellte Gutachten der Kultusministerkonferenz zur Weiterentwicklung des Hochschulzulassungsrechts im Hinblick auf die besondere Lage der Spitzensportler berücksichtigt werden – auch das spielte bereits eine Rolle. Die Ergebnisse dieser Anhörung müssen bei einer möglichen Änderung des sächsischen Hochschulzulassungsrechts mit bedacht werden.
Noch ein Wort zum Thema Notwendigkeit. Wir sprechen hier über eine potenzielle Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes. Mit diesem Gesetz können nur die Vorabquoten von sogenannten örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in Sachsen geändert werden. Die Zulassung zu Studiengängen des zentralen, das heißt bundesweit abgestimmten Verfahrens über die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund – also Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin – wird jedoch in dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung geregelt. Das ist hier bereits angesprochen worden, scheint mir aber vom Antragsteller nicht berücksichtigt worden zu sein. In diesem Staatsvertrag – und somit für diese Studiengänge – gibt es keine Vorabquote für Spitzensportler. Diese müsste bundesweit einheitlich geregelt werden, und es gab in den letzten Jahren von keinem Land Bestrebungen, in diesen Staatsvertrag eine Spitzensportlerquote aufzunehmen. Eine Vorabquote für Spitzensportler könnte – darauf will ich nur der Vollständigkeit halber hinweisen, weil das gerade so großzügig dargestellt wurde – ohnehin erst zum Wintersemester 2018/2019 in Kraft treten. Bis dahin hat der Landtag noch genügend Zeit, dieses Vorhaben zu prüfen. So habe ich auch den vorliegenden Antrag und die Anhörung verstanden.
Der Antrag der AfD ist nicht ausgereift, und da schließe ich mich den Vorrednern an. Die AfD-Fraktion möchte eine Quote für Kadersportler für bis zu 1 % der Studienplätze. Innerhalb dieser Quote sollen nur Spitzensportler einer Schwerpunktsportart eines Olympiastützpunktes zugelassen werden – bis zu 1 %. Aktuell können die Hochschulen eine Vorabquote für beruflich Qualifizierte einrichten, die aber nicht gebildet werden soll, wenn zu erwarten ist, dass weniger als 1 % der Bewerber beruflich qualifiziert sind. Das heißt, mit der Quote der AfD würde wohl entsprechend verfahren werden, dass diese Quote gar nicht erst zustande kommt, weil gar nicht so viele Bewerber da sind.
Ein weiterer Punkt ist unklar: Kann denn die AfDFraktion den Unterschied zwischen normalen Sportlern, die einem Kader eines Olympiastützpunktes angehören, und einem Spitzensportler in einem Kader definieren? Das ist von meinem Kollegen Rost bereits sehr deutlich gemacht worden.
Ich schlage vor, auf der Grundlage eines ausgereiften Antrags mit einer umfassenden Anhörung sowie unter Beachtung der tatsächlichen Notwendigkeit und der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten das Anliegen zu prüfen. Der Antrag der AfD ist dazu meines Erachtens nicht geeignet.
Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hält Frau Abg. Kersten, AfDFraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss jetzt ein bisschen schneller reden; ich möchte nämlich noch ganz kurz auf Ihre Ausführungen reagieren, Frau Ministerin. Sie haben ziemlich heftige Kritik an der Quotenregelung geübt. Ich erinnere daher an die von der SPD gewollte – und auch durchgepeitschte – Frauenquote, die Sie ja so gern haben.
Meinen Sie nicht auch, dass es gegebenenfalls fachlich besser geeignete Männer geben könnte? Wie sieht es denn da mit dem Gleichheitsgrundsatz aus? Das sollte vielleicht noch einmal überdacht werden.
Doch nun zu meinem Schlusswort! Ich möchte es mit einer Aussage des Deutschen Olympischen Sportbundes beginnen. Auf die Frage, warum der Leistungssport überhaupt staatlich gefördert wird, ist auf dessen Webseite folgende Antwort zu finden:
„Der Leistungssport hat eine wichtige Funktion in der Gesellschaft. Spitzensportler sind Vorbilder für viele Menschen, sich selbst zu bewegen. Sie sind Botschafter unseres Landes. Die Spitzensportler leben die Werte des Sports vor, die für die Gesellschaft bedeutend sind: Fairness, Respekt, Miteinander, Leistung. Ein Bekenntnis zur Leistung ist für unsere Gesellschaft in allen Bereichen wichtig. Gerade ein Land wie Deutschland wird in seiner internationalen Wahrnehmung über seine Eliten – unter anderem aus dem Sport – stark geprägt.“
Meine Damen und Herren! Diese Antwort fasst auf wunderbare Weise zusammen, was eingangs von mir dargelegt wurde. Deutschland ist ein Sportland, und auch Sachsen ist ein Sportland. Wir werden in Deutschland mit Umsetzung der Leistungssportreform höchstwahrscheinlich weniger Talente haben, die perspektivisch gefördert werden. Gerade deshalb ist es so wichtig, möglichst alle von ihnen zu entdecken und keines zu verlieren.
Wenn ich an die jährlich stattfindende Sächsische Sportgala denke – an der ich mittlerweile drei Mal teilnehmen durfte –, an all die jungen Talente, an all die erfolgreichen Athleten, die auf der Gala ausgezeichnet wurden, dann muss ich sagen: Ich möchte auf keines dieser Talente, auf keinen Olympiasieger oder Weltmeister verzichten. Sie alle repräsentieren die Werte des Sports und auch den Freistaat Sachsen.
Es läuft nicht alles rund im Gesamtkomplex der Spitzensportförderung. Wir können als Freistaat Sachsen auch nicht alles regeln. Doch wir können die duale Karriere unserer sächsischen Talente etwas runder machen, und zwar mit der Profilquote. Diese kommt nämlich direkt den Sportlern zugute. Sie beweist, dass wir als Bundesland Sachsen uns unserer Fürsorge und Verantwortung gegenüber den Sportlern bewusst sind.
Sehr geehrte Abgeordnete! Heute könnte Sachsen das neunte Bundesland sein, welches eine Profilquote hat. Damit sind wir zwar nicht mehr Vorreiter, aber eben auch
Halten wir es daher wie im Sport: Nicht reden, sondern machen! – Die AfD-Fraktion wird entsprechend handeln. Wie steht es mit Ihnen?
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 6/9503 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und keinen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag nicht beschlossen worden.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dann die CDU, DIE LINKE, die SPD und die AfD; danach die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abg. Zais. Bitte sehr, Frau Zais.
Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen kleinen Antrag vorbereitet, für den man weder ein Gesetz erarbeiten noch großartig eine Anhörung inszenieren muss. Es ist ein Antrag, in dem es darum geht, eine vorhandene Förderrichtlinie zu nutzen, um ein kleines Tool zu schaffen, das große Wirkung entfalten kann.
Ich möchte Ihnen kurz zwei Geschichten erzählen, die aus den Begegnungen resultieren, die ich in Sachsen habe. In der vergangenen Woche bin ich zum Beispiel in Pirna gewesen und habe dort mit Geflüchteten geredet. Ich hatte auch Geflüchtete aus Libyen, dem Irak und aus Afghanistan hier im Landtag zu Gast. Der Spracherwerb ist dabei immer wieder Thema. Die Frage, wie entsprechende Informationen erlangt werden können, ist durchaus wichtig.
Aber zu meinen kleinen Geschichten: Azadeh O. wohnt in Olbernhau. Vor einem Jahr flüchtete sie aus Afghanistan. Sie ist glücklich, in Sachsen in Sicherheit zu sein. In Scherbaga, einer Stadt im Norden des Landes, war sie in einer Logistikfirma beschäftigt. Sie würde auch hier gern arbeiten. Die größten Probleme bereitet ihr jedoch die deutsche Sprache. Gern würde sie diese Sprache gut erlernen, so gut, dass es für die Berufsausübung reicht. Leider kann sie nicht herausfinden, welcher Sprachkurs für sie infrage kommt. Sie hat schon einmal gehört, dass Abschlüsse wie A 1 oder B 1 existieren. Was sich aber dahinter verbirgt, ist ihr nicht klar.
Anders ergeht es Demsas E. aus Eritrea. Demsas lebt seit gut einem Jahr in Leipzig in einer Gemeinschaftsunterkunft. Der in der Einrichtung tätige Sozialarbeiter, den ich gut kenne, ist gut informiert und hilft Demsas, den für ihn richtigen Sprachkurs zu finden.
Unser Antrag, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist so simpel wie sein Anliegen notwendig, geeignet, nachvollziehbar und umsetzbar ist.
Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen und ganz ausdrücklich die Initiative von Frau Köpping begrüßen, aus Landesmitteln Sprachkurse zu finanzieren und damit vor allem Menschen in den Fokus zu nehmen, die – noch – nicht berechtigt sind, einen Integrationskurs zu machen. Sich verständigen zu können ist enorm wichtig. Darin sind wir uns, glaube ich, alle einig.
Gelder bereitzustellen und Strukturen zu schaffen ist das eine. Ich glaube, insoweit sind wir in Sachsen auf einem sehr guten Weg. Das sind natürlich die Voraussetzungen für alles Weitere.
Aber dabei, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf es nicht bleiben. Das andere ist – und das darf eben nicht vernachlässigt werden –, die Menschen darüber zu informieren, dass es diese Sprachlernangebote gibt. Was eignet sich dazu im 21. Jahrhundert besser als das Internet?
Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, eine mehrsprachige Internetplattform einzurichten, die die aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Sprachkurse darstellt und – das ist das Wesentliche – Informationen zu Ort, Kursträger, Kursbeginn, Platzkapazität, Zugangsvoraussetzungen und dem zu erreichenden Sprachniveau enthält.
Nun werden Sie sagen: Das gibt es schon alles! Alle Sprachkurse sind zum Beispiel auf der Seite kursnet.de zu finden. – Aber haben Sie schon einmal versucht, sich auf dieser Seite zurechtzufinden? Ich habe das getestet, mehrfach. Die Seite ist für die Sprachkurssuche von Menschen, die kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen, nicht geeignet. Sie richtet sich ausschließlich an Trägerinnen und Träger sowie Unterstützerinnen und Unterstützer, deren Muttersprache Deutsch ist, oder an Menschen, die schon sehr gut die deutsche Sprache beherrschen. Für alle anderen sind diese Informationen nicht zugänglich. Außerdem sind darin nicht alle vom Land geförderten Sprachkurse abgebildet.
Nun werden Sie sagen: Es gibt Flyer und Poster zu den Sprachkursen! – Ja, es gibt sehr viel sehr schön bedrucktes Papier. Aber auch diese Materialien richten sich ausschließlich an die Sprachkursträger und informieren über Fördermöglichkeiten durch die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“. Zielgruppe der Flyer und Poster sind nicht die potenziellen Sprachkursnutzerinnen und Sprachkursnutzer.
Nun werden Sie sagen: Der Bund fördert Bildungskoordinatoren, so auch in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese könnten das doch machen. – Auch das stimmt. Aber die Bildungskoordinatoren sind ausdrücklich nicht zuständig für die Beratung von geflüchteten Menschen, also von potenziellen Nutzerinnen und Nutzern der Sprachkurse.
Nun werden Sie sagen: Aber wir haben doch die kommunalen Integrationskoordinatoren, und davon jede Menge. Da wird ja richtig Geld hineingesteckt! – Auch deren Aufgabe ist es ausdrücklich nicht, geflüchtete Menschen zu beraten. Also helfen auch sie nicht weiter.
Diejenigen, die für Beratung zuständig sind, nämlich die Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatungsstellen oder die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften, sind heillos überfordert, und das in der Mehrzahl der Fälle, die mir begegnet sind.
Die Jobcenter sind erst zu spät zuständig. Ich habe bei meinem letzten Besuch im Jobcenter in Chemnitz die dortige Chefin Frau Hugel gefragt, wie sie das Kurs.netAngebot einschätzt. Sie hat mir ganz klar gesagt, die Zielgruppe dieses Angebotes sind die Anbieter, nicht die Nutzer. Es gibt also in Sachsen einen echten Mangel an Beratungsinfrastruktur für geflüchtete Menschen. Das wird mir immer wieder zugetragen.
Wir favorisieren auch deshalb eine mehrsprachige webbasierte Lösung, weil sie hervorragend geeignet ist, die geflüchteten Menschen zu stärken. Sie werden in die Lage versetzt, selbstbestimmt zu handeln, sich Wissen zu verschaffen und dann entsprechend auszuwählen. Unser Ansatz, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, heißt Empowerment.
Das ist der einzig richtige Weg und ermöglicht das Agieren auf Augenhöhe. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu.
Meine Damen und Herren, und nun die CDU-Fraktion; Herr Abg. Kiesewetter. Bitte sehr, Sie haben das Wort.