Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die duale Karriere, das heißt die Vereinbarkeit von Ausbildung, Studium und Beruf mit dem Spitzensport, ist ein zentrales Anliegen von Athletenkommission und dem Deutschen Olympischen Sportbund.
Da wir GRÜNE, was Sie unschwer nachvollziehen können, tatsächlich Quotenfetischisten sind – aber natürlich nicht ausschließlich für den Spitzensport –, unterstütze ich auch ganz persönlich das Anliegen, Spitzensportlern diesen Weg zu ermöglichen, weil – das haben Sie, Kollegin Kersten, richtig gesagt – nach der leistungssportlichen Karriere das berufliche Leben letztlich die Voraussetzung dafür ist, dass man weiter unabhängig agieren kann.
Im Bildungsbereich funktioniert das sehr gut. Wenn Sie die Presse verfolgen, wissen Sie, dass es ein Pilotprojekt gibt, das die duale Berufsausbildung mit Abitur für Nachwuchssportler faktisch ermöglicht. Auch in der DDR hatte dieses Prinzip der Förderung in diesem Bereich gut funktioniert.
Trotzdem habe ich mich gefragt, als ich diesen AfDAntrag gelesen habe, was die AfD jetzt mit diesem Antrag will. „Die Staatsregierung“ – jetzt nenne ich das einmal wörtlich, was darin steht – „soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Profilquote für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen schaffen“, und zwar in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen in Sachsen, also unabhängig davon, welche Quoten sich die einzelnen Hochschulen selbst gegeben haben.
Die Regelungen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen finden sich – Kollege Mann hat darauf verwiesen und auch Kollege Rost – im Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz, das derzeit keine Länderquoten vorsieht. Grundsätzlich wäre eine Spitzensportlerquote jedoch möglich. Allerdings – darauf hat Kollege Mann auch verwiesen – setzt das ein etwas kompliziertes Verfahren voraus.
Einige der zulassungsbeschränkten Studiengänge in Sachsen fallen unter die bundesweite Studienplatzvergabe. Um auch dort eine Quote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler einzuführen, müssten Sie den Staatsvertrag – wir haben es gerade gehört – über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung ändern, und alle 16 Bundesländer müssten zustimmen.
Wenn Sie das umgehen und nur eine Quote für die zulassungsbeschränkten Studiengänge in Sachsen wollen, die nicht unter die zentrale Vergabe fallen, hätten Sie das in Ihrem Antrag klarer benennen müssen. Das haben Sie nicht getan.
Ferner müssten Sie bei einer solchen Gesetzesänderung auf das Chancengleichheitsgebot bei der Studienplatzvergabe achten. Auch das haben wir bereits in den voran
gegangenen Debatten gehört. Spätestens hier wird es dann schwierig. Wieso – muss man fragen – sollte ausgerechnet für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine Quote eingeführt werden und warum nicht auch für andere Personengruppen wie Ehrenamtliche, Engagierte oder alleinerziehende Eltern? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren Entschließungsantrag zu unserer Großen Anfrage, was die Alleinerziehenden anbelangt.
Kollegin Meiwald hat zu Recht – danke für die herzerfrischende Rede – auf die Regelungen in Brandenburg verwiesen. Vielleicht ist es aber auch das komplizierte Verfahren, das Sie abgehalten hat, diesen Weg zu gehen. Wir werden den Antrag ablehnen, weil er auf einem eigenartigen Verständnis von Legislative und Exekutive beruht und – das muss ich auch sagen – der Autor bei der Erarbeitung dieses Antrages wirklich nicht in Höchstform war.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Ihre Redebeiträge waren wieder recht nett und typisch. Es ist wahrscheinlich so, dass wenn die AfD mit einem Antrag die Staatsregierung auffordern würde zu sagen, das Gras ist grün, sie sicherlich auch irgendeine Formulierung findet, dass das nicht stimmt.
Ich möchte in meiner zweiten Rederunde auf einige Redebeiträge eingehen. Zuerst zu Herrn Rost. Sie hatten gefragt, warum diese Ein-Prozent-Regelung in unserem Antrag steht. Das ist nicht einfach so gegriffen. Letztlich sind diese 1 % der landesinternen zulassungsbeschränkten Studienplätze circa 50 bis 70 Plätze. Wir haben Informationen, dass ein Bedarf von circa 20 bis 25 Sportlern pro Jahr besteht. Hier haben wir noch ganz gutes Spiel nach oben.
Wir wissen auch, dass in anderen Bundesländern – ich hatte erwähnt, das acht Bundesländer diese Profilquote schon haben – diese Quote nicht groß anders aussieht. Die meisten haben eine Ein-Prozent-Quote. Es gibt noch ein paar andere. Bayern hat die Quote jetzt auf 3 % aufgestockt. Sie sehen, man kann auch wieder etwas ändern, wenn so eine Zahl genannt ist; es ist nichts Statisches.
Sie hatten kritisiert, dass wir die falsche Kaderstruktur hätten. Wir wären angeblich nicht auf der Höhe der Zeit. Das sehe ich nun wieder ganz anders. Wir sind sehr wohl auf der Höhe der Zeit, weil wir genau die Kaderstruktur im Antrag stehen haben, die jetzt gültig ist.
Ich kann jetzt nicht von Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader sprechen, wenn es die noch gar nicht gibt.
Natürlich können wir dann im Nachgang diese Kaderstruktur auch ändern; denn alle anderen acht Bundesländer, die diese Profilquote in ihren Hochschulgesetzen schon haben, müssen das ja auch anpassen. Die sagen dann ja nicht, oh Gott, jetzt gibt es auf einmal keine Profilquote mehr.
Ja, Frau Meiwald, Ihr Zwischenruf hat auch wieder belegt, dass Sie hier einfach nur ideologisch agieren. Sie lehnen das ab, weil es von der AfD kommt. Sie werden dem im Herbst, wenn dieser andere Antrag in der Anhörung ist, dann wahrscheinlich zustimmen.
Hinsichtlich Ihrer Argumente zur Quote: Wenn 1 % Quote vorbehalten wird, dann ist das kein Zwang für irgendjemanden.
Es nehmen die die Quote in Anspruch, die das möchten; und wenn die Quote nicht ausgeschöpft wird, dann kann sie natürlich auch von anderen in Anspruch genommen werden.
Ja, das weiß ich sehr wohl, Herr Gebhardt. Das können Sie dann sicher auch noch im Protokoll nachlesen. Vielleicht stellen Sie sich hin, seien Sie nicht so faul, gehen Sie mal ans Mikrofon, und dann können Sie hier eine Frage stellen. So.
Frau Zais, Sie hatten kritisiert, dass es wohl keine Trennung gibt zwischen landesinternen und zentral vergebenen Studiengängen. Das ist nun ganz und gar nicht so. Wie Sie in Punkt 1 lesen, soll diese Ein-Prozent-Regelung ausschließlich für die landesintern zulassungsbeschränkten Studiengänge gelten. Das wissen wir auch, dass für die zentral vergebenen Studienplätze jemand anderes zuständig ist. Das muss natürlich auch noch geregelt werden. Das sollte der DOSB dann schon in Angriff nehmen.
Sie hatten auch bemängelt, dass es hier nur um Spitzensportler ginge. Ja, hier geht es eben nun mal nur um Sportler. Morgen geht es dann um Behinderte. Man begrenzt das eben. Aber das heißt doch nicht, weil man eine Quote für Spitzensportler hat, dass man nicht auch eine Quote für andere Zielgruppen machen kann. Das schließt sich ja nicht aus. Man muss oder kann ja in einem Antrag nicht immer alles erfassen.
Frau Kersten, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, es gehört bei so einer Gesetzesänderung – bei einer Änderung des Hochschulgesetzes – nicht nur zu den guten Gepflogenheiten unseres Hauses, sondern es ist sogar notwendig, hier Experten anzuhören, zu beteiligen, Fachleute in dieses Verfahren einzubeziehen? Halten Sie es für notwendig, so eine wichtige Änderung über eine Anhörung auch hier im Landtag zu beteiligen?
Das kann man machen, muss man aber nicht. Ich hatte ja gesagt, die Profilquote ist nichts Neues; das ist keine Geburt des Freistaates Sachsen, das haben andere Bundesländer schon gemacht. Die haben sie schon seit vielen Jahren und man kann auf deren Erfahrungen zurückgreifen. Ich denke, das wäre auch ohne eine Anhörung gegangen.
Wir haben auch extra eine längere Frist gelassen. Wenn hier noch ein bisschen mehr Zeit gebraucht würde, dann hätten wir bis zum Wintersemester 2018/2019 die Zeit gehabt, es so zu regeln, dass es Hand und Fuß hat.
Meine Damen und Herren, gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Frau Staatsministerin Dr. Stange; bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob und gegebenenfalls wie man eine Vorabquote für Spitzensportler gesetzlich einführt, muss sehr gewissenhaft geprüft werden, wie schon mehrfach ausgeführt wurde. Wir werden uns wahrscheinlich in Kürze wieder mit einer neuen Quote beschäftigen; von daher plädiere ich ausdrücklich für eine gewissenhafte Prüfung. Schnellschüsse, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, helfen uns gerade an diesem Punkt nicht weiter.
Es geht letztlich darum, dass in einem zulassungsbeschränkten Studiengang – und nur über diese wird hier gesprochen – für Spitzensportler eine sogenannte Vorabquote im Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz ge
schaffen werden soll. Ich mache nochmals darauf aufmerksam: Der überwiegende Teil unserer Studiengänge ist nicht zulassungsbeschränkt; wir reden nur über einen Bruchteil der Studiengänge.
Wer unter diese Quote fällt, erhält dann so lange einen Studienplatz, bis die Quote ausgeschöpft ist; er muss sich nicht dem Auswahlverfahren um einen Studienplatz stellen. Vorabquoten schränken damit – das kann ich nur noch einmal betonen – die Zahl der Studienplätze ein, die nach fachlichen Leistungskriterien vergeben werden können. Vorabquoten sind – wie der NC insgesamt – ein gesetzlicher Eingriff in die verfassungsrechtlich gesicherte freie Berufswahl, die auch die freie Wahl des Studienplatzes umfasst. Das muss man sich gerade als Gesetzgeber, der der Landtag ist, immer wieder vor Augen führen.
Es geht folglich um den verfassungsrechtlich gesicherten Zugang zur Berufsausbildung unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das ist zu beachten. Im Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz gibt es schon jetzt verschiedene Vorabquoten, zum Beispiel eine soziale Härtefallquote für Studienbewerber, für die eine Ablehnung der Zulassung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Genau diese Quote wird derzeit auch in Einzelfällen genutzt, wie vorhin schon angesprochen wurde.
Eine Regelung für Spitzensportler muss derart sachlich gerechtfertigt und sozial ausgewogen sein, dass genau diese Personengruppe vom Grundsatz der Bestenauslese für ein Studium nach Eignung und Leistung ausgenommen wird.
Wir müssen uns also stets bewusst sein, dass mit der Zulassung zum Studium über die hier besprochene Vorabquote fachlich besser geeignete Bewerber um einen Studienplatz verdrängt werden. Deren Rechte würden also beschnitten. Ein solches Vorgehen muss verfassungsrechtlich gut geprüft und begründet sein.