Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Der Verlust der rechtlichen Selbstständigkeit der Standorte ist für mich ein herber Rückschritt. Insgesamt 18 von 23 Institutionen haben eine Stellungnahme abgegeben; es fehlte nicht an deutlicher Kritik. Alle wichtigen Fragen werden in diesem Gesetz ausgeklammert – auch eine Kunst. Das neue Gesetz verursacht höhere Kosten und ist überflüssig. Die AfD wird sich aus diesen Gründen enthalten.

Nun zum Einzelnen. Erstens – die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle in Glauchau vor, ohne in der Begründung darzulegen, welche Synergieeffekte durch die Einrichtung erzielt werden sollen. Es bleibt unklar, weshalb gerade Glauchau der Sitz der Geschäftsstelle wurde. Bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss betonten die Sachverständigen nochmals, dass alle sieben Direktoren der Berufsakademien in Sachsen mit dieser Wahl nicht einverstanden sind. Sie präferierten Chemnitz – einhellig.

Auch das Verfahren zur Etablierung der zentralen Geschäftsstelle in Glauchau ist zu beanstanden. Das Landratsamt Erzgebirgskreis äußerte – Zitat –: „In einem völlig intransparenten Verfahren wurde der neue Sitz der Berufsakademie in Glauchau festgelegt.“ Die Geschäftsstelle wurde bereits am 5. Oktober 2015 an der Studien

akademie in Glauchau mit zusätzlichen Projektstellen errichtet. Hier wurden Fakten geschaffen; erst heute wird das Gesetz nachgeliefert.

Zweitens – Doppelbelastung Präsident und Kanzler. Im Rahmen der Anhörung der Gesetzesnovelle wurde die unzumutbare Doppelbelastung der Präsidenten und des Kanzlers mehrfach gerügt.

Wenn nun, Herr Mann, der Präsident eine Dotierung erhalten soll, dann wird es zu erheblichen Mehrkosten kommen.

Drittens – fehlende Gleichstellung der Studenten. Die Angleichung der BA zu den Fachhochschulen wird nicht realisiert. Dadurch haben die BA-Studenten keinen Anspruch auf Dienstleistungen des Studentenwerks und keinen Zugang zu den Hochschulsportveranstaltungen. Schade!

Viertens – fehlende Vereinbarung verbindlicher Standards für Praxispartner. Entgegen dem ausdrücklichen Rat des Wissenschaftsrates werden in die Gesetzesnovelle keine verbindlichen Standards für die Akkreditierung von Praxispartnern hinsichtlich einer Mindestvergütung der BA-Studenten aufgenommen. Daher kann es – wie bereits in der Vergangenheit im Bereich der sozialen Berufe – dazu kommen, dass Praxispartner gar nichts bezahlen und die Studenten auf BAföG angewiesen sind. Das ist keinesfalls akzeptabel.

Fünftens – die Bezeichnung der Dozenten als „Professoren“. Die Titelführung der hauptamtlichen Dozenten als „Professoren“ stößt aus unserer Sicht auf erhebliche Bedenken; denn die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualifikation der Dozenten an Hochschulen einerseits und an der Berufsakademie andererseits sind unterschiedlich, und zwar eklatant. Dozent an der BA kann werden, wer ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung absolviert hat. In der Regel ist eine Promotion erforderlich; aber sie ist nicht notwendig. Demgegenüber müssen Universitätsprofessoren nicht nur promovieren, sondern sich auch habilitieren. Sie müssen herausragende wissenschaftliche Fähigkeiten nachweisen, ihre Lehrbefähigung im entsprechenden Fach ebenfalls. Schließlich versteht der Rechtsverkehr unter dem Titel „Professor“ regelmäßig einen Universitätsprofessor, nicht einen hauptamtlichen Dozenten. Der akademische Hintergrund ist für den Titel prägend. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Klage, auf die beim Bundesverfassungsgericht der „Ordentliche Öffentliche Professor“ geprägt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt zur weiteren Inflationierung des Professorentitels bei.

Sechstens – Forschung. Mit der Gesetzesnovelle wird der BA zugestanden, transferorientierte Forschung und Wissenschaftstransfer zu betreiben. Dabei wird verkannt, dass die personellen Ressourcen für eine qualifizierte Forschung bei der Berufsakademie aktuell und auch nach der Gesetzesnovelle gar nicht da sind. Allein infolge der Abdeckung der Lehrtätigkeit bleibt den Dozenten der BA keine ausreichende Zeit, Forschung zu betreiben. Da die Dozenten keine Professoren sind, haben sie auch nicht das

Recht auf ein sogenanntes Forschungssemester. Das ist einer Forschung im wissenschaftlichen Sinne abträglich – genauso wie die geringe wissenschaftliche Qualifikation der Dozenten sowie der sonstigen Mitarbeiter der BA im Vergleich zu Universitäten. Ferner setzt Forschung die Veröffentlichung der Ergebnisse voraus. Bisher verwahrten sich die Praxispartner – regional agierende Klein- und Mittelständler – dagegen, um die Ergebnisse allein für sich verwenden zu können. Mit Forschung hatte dieses Konstrukt nicht viel zu tun.

Die Sächsische Berufsakademie sollte entweder bleiben, wofür sie eigens gegründet wurde, nämlich eine Bildungseinrichtung im tertiären Bereich, welche die Berufsausbildung auf höherem Niveau gewährleisten soll, oder sie sollte konsequent zur dualen Hochschule umgewandelt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf bewahrt aber weder das eine, noch schafft er das andere. Aus diesem Grund wird sich die AfD-Fraktion enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist an der Reihe. Frau Abg. Dr. Maicher, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man als Hochschulpolitikerin auf die Berufsakademie Sachsens schaut, sieht man vieles, was man sich auch für unsere anderen Hochschulen wünscht: Absolventen- und Vermittlungsquoten von weit über 80 %, flächendeckend akkreditierte Studiengänge, eine praxisnahe Ausbildung, die auch noch vergütet wird. Das alles ist sicherlich beispielhaft.

Aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Das ist in den letzten Jahren deutlich hervorgetreten. Die Abschlüsse der Studierenden sind keine akademischen Grade, sondern staatlich vergebene Abschlüsse. Entsprechende Probleme haben Absolventinnen und Absolventen immer noch bei der Anerkennung an anderen Hochschulen.

Die Berufsakademie hat keinen Forschungsauftrag, obwohl sie wegen ihrer Praxisnähe oder ihrer Nähe zu den Praxispartnern für anwendungsorientierte Forschung prädestiniert wäre. Das Gehalt der Dozierenden kommt nicht annähernd an die Entlohnung heran, die Lehrende an den staatlichen Hochschulen erhalten. In so gut wie allen Fragen der Lehre und der Personalpolitik entscheidet das Wissenschaftsministerium.

Andere Bundesländer sind in den letzten Jahren einen Schritt weiter gegangen und haben ihre Berufsakademien weiterentwickelt. Seit in Baden-Württemberg und Thüringen duale Hochschulen die Vorzüge der dualen Hochschulausbildung mit der einer akademischen Ausbildung verknüpfen, ist die sächsische Berufsakademie unter Druck geraten. Die Studierendenzahlen gehen zurück. Das Geschäftsmodell der BA in Sachsen gerät in Gefahr.

Es ist höchste Zeit für eine gesetzliche Erneuerung. Daher begrüßt meine Fraktion prinzipiell, dass nun ein Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie in Sachsen vorliegt. Wir erkennen an, dass mit dem Gesetz der Berufsakademie in Sachsen größere Freiräume, etwa bei der Studiengangsgestaltung, gegeben werden und auch die Forschung an der Berufsakademie Erwähnung findet. Studentische Hilfskräfte und hochschulähnlichere Entscheidungsstrukturen sind ebenfalls Schritte in die richtige Richtung.

Aber: Gleichzeitig bleibt der Gesetzentwurf in zu vielen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Die neu eingeführten Positionen von „Präsident“ und „Kanzler“ klingen zwar nach Fortschritt und akademieübergreifender Steuerung. In Wahrheit werden sie mit Personen besetzt, die bereits andere Funktionen an der Studienakademie Glauchau innehaben. Da sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, meine Damen und Herren. Darauf haben die Direktoren der Staatlichen Studienakademien auch vehement hingewiesen – bisher ohne Erfolg.

Das Gleiche gilt für den zukünftigen Sitz der Berufsakademie. Auch hier wird staatlicherseits verordnet, dass der Sitz in Glauchau zu sein habe – wieder gegen den Willen der Direktoren. Es wäre nicht nur einfacher, sondern im Sinne echter Autonomie geradezu geboten, dass man die Berufsakademie selbst entscheiden lässt, wo sie ihren Sitz nimmt.

An den Rahmenbedingungen der hauptamtlich Lehrenden wollen die Staatsregierung sowie die CDU- und die SPD-Fraktion nicht rütteln. Deren Mindestanteil bleibt bei 40 % festgenagelt, auch wenn der Wissenschaftsrat mindestens 50 % empfohlen hatte. Dafür dürfen sie sich aber künftig „Professor“ oder „Professorin“ nennen. Dass sich die CDU/SPD-Koalition dazu durchringen konnte, aus dem Gesetzentwurf den Passus zu streichen, der unterstrichen hätte, dass diese Professorinnen und Professoren keineswegs solche im Sinne des Hochschulgesetzes seien, muss da schon als Erfolg gelten.

Beim Thema Forschung hat man den Eindruck, dass die Staatsregierung Angst vor der eigenen Courage hatte. Ja, Forschung soll nun auch an der Berufsakademie möglich sein, aber bitte nur im Einzelfall und bitte nur im Rahmen der Mittel, die der Berufsakademie zur Verfügung stehen. Wie soll denn Forschung unter diesen Rahmenbedingungen aussehen?

Noch gravierender ist allerdings, dass die Empfehlung des Wissenschaftsrates, die Berufsakademie Sachsen zunächst nicht in eine duale Hochschule umzuwandeln, bei der Staatsregierung gleich zur völligen Arbeitseinstellung geführt hat.

(Lachen der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Im gesamten Entwurf ist kein Wort dazu zu finden, wie in Zukunft die Entwicklung der Berufsakademie systematisch beobachtet und überprüft werden könnte. Das wäre aber wichtig, damit der Gesetzgeber nachjustieren kann, sollten die Änderungen nicht zu der erhofften Stabilisie

rung der Berufsakademie führen. Diese Gefahr ist groß; denn während sich Ihr Gesetzentwurf nur zaghaft vom Status quo zu lösen traut, ist Gera mit seiner dualen Hochschule gerade einmal 40 Kilometer von Glauchau entfernt.

In seiner jetzigen Form können wir dem Gesetzentwurf trotz positiver Punkte nicht zustimmen. Uns ist aber die Zukunft der Berufsakademie in Sachsen sehr wichtig. Deswegen bringen wir weitere Verbesserungsvorschläge ein.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Bedarf für eine weitere Rederunde? – CDU-Fraktion? – DIE LINKE? – SPD? – Frau Abg. Friedel, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nichts mehr zu dem Thema Berufsakademie erzählen, weil wir nicht nur deren Neuregelung anstreben, sondern, wie es im Titel des Gesetzentwurfs heißt, auch die „Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich“ beschließen wollen.

Ich möchte auf eine kleine Aktualisierung aufmerksam machen, die ein besonderer Gewinn für uns sein kann. Wir wissen um das Problem, dass wir auch an den sorbischsprachigen Schulen bei uns im Freistaat Sachsen Lehrermangel verzeichnen. Wir haben immer wieder darüber diskutiert, was wir tun können, um den Zugang von Menschen mit besonderen Befähigungen, beispielsweise mit guten Sorbischkenntnissen, zu Universitäten zu erleichtern. Dies ermöglicht unser Gesetzentwurf. Bewerber um ein Lehramtsstudium – nicht nur im Fach Sorbisch, sondern auch in ganz normalen anderen Unterrichtsfächern wie Mathematik, Biologie und Sport – können künftig einen Bonus erlangen, wenn sie über ausreichende Kenntnisse der sorbischen Sprache verfügen, um dann an einer sorbischen Schule im Rahmen des Konzepts „2plus“ eingesetzt werden zu können.

Was heißt das praktisch? Wir haben eine solche Bonusregelung schon heute an der Uni Leipzig, eben für den Studiengang Sorabistik. Das heißt ganz praktisch, dass die Studierenden, wenn sie sich an der Universität bewerben, über das NC-Zulassungsverfahren universitätsintern einen Bonus bekommen. In der jetzigen Auswahlsatzung der Universität Leipzig heißt es zum Beispiel, dass die Studierenden die Abiturnote um einen Grad angehoben bekommen. Wenn ich also mit einem Abitur von 2,3 ankomme, aber Sorbisch-Lehramt studiere, dann wird mir das Abitur als 1,3 gewertet.

Es ist ein wichtiger Schritt, den dieses Gesetz geht, das jetzt auf alle anderen Lehramtsstudienfächer auszudehnen. Er ist klein, wenn man in den gesamten Freistaat Sachsen schaut, und er ist klein, wenn man sich das

Problem, was die Sorbisch-Lehrer betrifft, anschaut, aber Sie kennen meine These: Wir werden kein Problem mit einer einzigen Maßnahme allein lösen, sondern wir brauchen viele kleine Einzelmaßnahmen. Das ist eine solche, und ich freue mich, dass wir sie hier unterbringen konnten. Ich bitte deshalb um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Friedel. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Die kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte sehr. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich erst einmal ganz herzlich für die intensive Diskussion in den letzten Monaten und auch die Diskussionsbeiträge heute. Die meisten der Diskussionsbeiträge haben deutlich gemacht, wie wichtig uns die Berufsakademie in Sachsen ist. Wir haben gleichzeitig diskutiert, dass mit dem Gesetz doch wesentliche Verbesserungen für die Berufsakademie eingezogen sind. Auch die Beiträge von Herrn Neubert und Frau Maicher haben in einzelnen Punkten darauf hingewiesen, dass wir mit dem Gesetz letztendlich einen deutlichen Schritt in Richtung der Umsetzung der Empfehlung des Wissenschaftsrates gehen.

Die Vorlage der Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, das Sächsische Berufsakademiegesetz in wesentlichen Punkten neu zu fassen, dokumentiert letztlich auch einen Abschluss dieses langjährigen Evaluations-, Meinungsbildungs- und Willensbildungsprozesses. Ich will aber hier auch gleich mit auf Frau Maichers Einwurf antworten, damit würde keine Entwicklungsperspektive aufgezeigt: Ein Gesetz ist nicht für die Ewigkeit geschrieben, ein Gesetz unterliegt permanent der Überprüfung, nicht nur der Funktionsfähigkeit, sondern auch der Anpassung an neue Gegebenheiten und insofern ist es der Staatsregierung und dem Landtag freigestellt, in Zukunft zu sehen, welche Anpassungen bei der Berufsakademie notwendig sind. Das muss man nicht in ein Gesetz hineinschreiben, das ist normales politisches Geschäft.

Nach vielen internen Vorbereitungen und Vergleichen mit Modellen dualer Studienformen auch aus anderen Bundesländern – sie sind bereits genannt worden, zumindest die, die denen in Sachsen sehr ähnlich sind –, wie Thüringen und Baden-Württemberg, nahmen auf Bitten des SMWK der Wissenschaftsrat im Januar 2013 die Gutachten der Berufsakademie Sachsen in sein Arbeitsprogramm auf. Als Anfang 2014 die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Berufsakademie vorgelegt wurden, war das der Startschuss für die Novellierung des Gesetzes.

Wenn gewollt, hätte man ohne Weiteres bei den Eingangsbewertungen dieser Empfehlung verbleiben können,

nach der sich die Berufsakademie, und ich zitiere jetzt aus dem Gutachten, „mit der Verbindung von beruflicher und akademischer Bildung als effiziente Bildungseinrichtung des tertiären Bereichs erfolgreich etabliert hat“. Als Erfolgsindikator beschrieb der Wissenschaftsrat „die stetige Nachfrage von Studierenden und Praxispartnern, die breite Verankerung in der Region, die Wertschätzung des Studiums und der Studienabschlüsse seitens der Praxispartner, ein hoher Anteil von Abschlüssen in der Regelstudienzeit und eine hohe Vermittlungsquote“. Und weiter der Wissenschaftsrat: „Damit erfüllt die Berufsakademie Sachsen wichtige Funktionen im regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem.“

Die weiteren Ausführungen unterstreichen diese Einschätzung. Sie betonen insbesondere den Beitrag der Berufsakademie zur Öffnung und Durchlässigkeit beruflicher und akademischer Bildungssysteme und sehen sie trotz Wettbewerb zu anderen akademischen Bildungseinrichtungen gut aufgestellt, bestätigen also den Iststand der BA Sachsen als zeitgemäß und zukunftszugewandt. Also hätte alles beim Alten bleiben können, wenn wir so wollen. Und tatsächlich arbeitet die Berufsakademie als Ort der institutionalisierten Innovation heute so gut wie seinerzeit und aufgrund einer Vielzahl auch losgelöst von der Gesetzesnovelle aufgenommener Reformen in vielerlei Hinsicht deutlich besser als je zuvor.

Ich kann daher mit Bestimmtheit sagen, und das haben mir auch Ihre Redebeiträge überwiegend gezeigt, dass die externe Begutachtung durch den Wissenschaftsrat und die ausführliche Befassung mit seinen Empfehlungen notwendig und weiterführend war und ist. Eine Vielzahl seiner Empfehlungen – darauf möchte ich kurz eingehen – wurde bereits außerhalb der Gesetzesnovelle umgesetzt, wenn es beispielsweise darum geht, die Studieneingangsphase zu verbessern und damit Studienabbrüchen vorzubeugen, bevor sie eintreten, die internationale Orientierung durch Fremdsprachen oder interkulturelle Angebote zu erweitern, die verbindlichen Vergütungsstandards für die Leistungen, also die Anhebung der Mindestvergütung, die die Studierenden in den Praxisphasen erbringen, zu entwickeln oder auch Übergangsprobleme zu Masterstudienangeboten in Kooperation mit den Hochschulen zu lösen. Bei Letzterem werden wir auch in Zukunft immer wieder darauf hinwirken, dass die Kooperation mit den Fachhochschulen im Besonderen, aber auch mit den Universitäten besser funktioniert.

Den Empfehlungen folgend, wurde die Berufsakademie Sachsen in die Landesrektorenkonferenz eingebunden. Auch das ist ein wichtiger Schritt gewesen, sodass Fragen der Passfähigkeit von Studienangeboten, der Anerkennung von Studienleistungen, des Fächerabgleichs und weitere Fragen direkt und auf Augenhöhe geklärt werden können. Gleichwohl hat der Wissenschaftsrat eine Reihe von Empfehlungen gegeben, die nur über diese Gesetzesnovelle umgesetzt werden können und deren Umsetzung diese Gesetzesnovelle dient.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir war besonders wichtig, dass wir die Berufsakademie nach 25 Jahren ihrer Bewährung, wenn man es so will, endlich in eine größere Selbstständigkeit entlassen, um eine selbstbewusste Einrichtung der tertiären Bildung tatsächlich in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und interne Fragen rascher lösen zu können, wenn es beispielsweise studienakademieübergreifend um die Vereinheitlichung gleichartiger Studienangebote oder Schwerpunktsetzungen an einzelnen Standorten geht.

Dazu gehört als zentrales Element die Verlagerung des Berufungsverfahrens an die Berufsakademie. Der neu eingeführte Präsident hat nicht nur wie die bisherigen Vorsitzenden der Direktorenkonferenz eine koordinierende Funktion. Er ist auch befugt und verpflichtet, Beschlüsse der Direktorenkonferenz umzusetzen. Das mag trivial klingen, war es aber nicht und bedarf deshalb der Gesetzesänderung. Die größere Selbstständigkeit der Berufsakademie im Verhältnis zum Staat, dem SMWK, ergibt sich durch die Verlagerung der Berufung der Professoren durch den Präsidenten, deshalb seine herausgehobene Stellung.