Ja, Frau Präsidentin, von meiner Seite eine Kurzintervention. Frau Neuhaus-Wartenberg, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, wir würden einen Antrag ins Schaufenster stellen, so möchte ich dem ausdrücklich widersprechen. Uns geht es hier um das größte Wirtschaftsförderungsprogramm des Freistaates Sachsen.
Lassen Sie sich die Zahlen noch einmal auf der Zunge zergehen: 240 Millionen Euro in 2017, 237 000 Millionen Euro in 2018. Dass wir hier hart gerungen haben, um eine Umstellung weg vom Wachstum, hin zu bestehenden Arbeitsplätzen hinzubekommen, ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Schritt nach vorn. Deshalb lohnt es sich, darüber intensiv im Sächsischen Landtag zu sprechen. Daher widerspreche ich Ihrem Vorwurf, wir würden hier etwas ins Schaufenster stellen, ausdrücklich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zielstellung Ihres Antrages stimmt – mehr aber auch nicht. Die Anträge der CDU- und der SPD-Fraktion in diesem Hohen Haus treiben
Es ist doch immer wieder köstlich zu sehen, wie wenn die Staatsregierung im Wege dieser Einträge über etwas berichten darf, was sie zumindest mit auf die Beine gestellt hat, dann aufgefordert wird, so weiterzumachen, und im Anschluss erklärt, dass sie dies auch tun werde. Bemerkenswert ist zudem, dass die Antragsteller in einem Berichtsantrag fordern, dass die Staatsregierung nicht mehr so häufig über die Entwicklung des Mittelstandes berichten möge. Ein Vorschlag an die Antragsteller: Wenn Sie nicht so häufig informiert werden möchten, dann stellen Sie doch nur noch einen Antrag, und zwar am Ende der Legislaturperiode.
Nein, meine Damen und Herren, Ihrem Punkt III stimmen wir gewiss nicht zu. Wir möchten auch gern weiterhin zumindest alle zwei Jahre über die Entwicklung des Mittelstandes informiert werden. Da wir schon einmal bei Stilblüten sind: Im ersten Punkt soll die Staatsregierung darüber berichten, wie sie das Gutachten der Bundesregierung im Hinblick auf die besonderen Problemlagen der neuen Bundesländer einschätzt. In der Antwort heißt es dann sinngemäß: Trotz der insgesamt positiv verlaufenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung seit der deutschen Wiedervereinigung bestehen weiterhin erhebliche regionale Disparitäten zwischen strukturschwächeren und strukturstärkeren Regionen.
Liebe Staatsregierung, soll das analog zu Deutsch in leichter Sprache Logik in leichten Gedanken sein? Es bestehen Unterschiede zwischen strukturschwächeren und strukturstärkeren Regionen – ja, logisch! Das Farbbild der Farbe Weiß entspricht auch nicht dem Farbbild der Farbe Schwarz. Dass es Unterschiede zwischen strukturschwachen und strukturstärkeren Regionen gibt, liegt in der Natur der Sache. Dass sich die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland noch immer nicht angeglichen haben und es gleichwohl regionale Unterschiede gibt, ist ebenfalls hinlänglich bekannt.
Leider enthält die Antwort der Staatsregierung auch im Übrigen nur wenig Handfestes. So liefert das Gutachten eine sehr gute Analyse der wirtschafts- und regionalpolitischen Ausgangssituation. Mehr Antwort geht wohl auch kaum, wenn unsere Staatsregierung zu einer Einschätzung aufgefordert wird. Immerhin: In Punkt I.2 wird konkret darauf hingewiesen, dass die Neufassung der GRWRichtlinie jetzt auch Investitionsanreize für den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen ermöglicht – eine erwähnenswerte Veränderung der Förderstruktur.
Die Unterpunkte im Punkt II haben sich streng genommen wieder erledigt, da die Staatsregierung selbstverständlich das tut, was die Antragstellerinnen in ihrem Antrag von ihr fordern bzw. die Antragstellerinnen nur das fordern, was die Staatsregierung ohnehin tut: namentlich die Öffnung der Förderung von mehr nicht investiven Vorhaben, Bürokratieabbau – zumindest solchen, den die Staatsregierung selbst als solche begreift – sowie die Fortentwicklung der GRW-Richtlinie.
Meine Damen und Herren, wir haben hier einen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vorliegen, der viele Allgemeinplätze fordert und dementsprechend viele bekommt. Es bleibt zu hoffen, dass sich unsere sächsische Wirtschaft trotz dieser Politik der Phrasen weiterhin positiv entwickelt. Weiterhin bleibt zu hoffen, dass die Staatsregierung irgendwann einmal versteht, dass sich der Bürokratieabbau nicht im Austarieren von Fördermittelnachweisen erschöpft.
Der vorliegende Antrag ist schlichtweg überflüssig und unterstützt kein einziges sächsisches Unternehmen im Hinblick auf mehr Wachstum. Wir werden ihn daher ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal wäre interessant, ob die Koalitionsfraktionen wirklich dasselbe meinen, wenn sie im Titel des Antrages vom Wachstum sprechen. Die gründliche Lektüre des Antrages lässt Zweifel daran aufkommen. Doch gestatten Sie mir, hier nicht allgemein über Wirtschaftspolitik zu sprechen wie einige Vorredner, sondern ganz konkret über Ihren Antrag.
Wir finden es gut, dass die Staatsregierung berichten soll, wie sie das Gutachten der Bundesregierung zur Zukunft des Systems der Förderung strukturschwacher Regionen einschätzt. Die vorliegende Stellungnahme der Staatsregierung zu Ziffer I.1 des Antrages enthält zunächst auch nur eine Kurzbeschreibung des Inhalts des Gutachtens und noch keine eigene Einschätzung aus sächsischer Perspektive. Insofern fordern Sie wirklich etwas, das noch zu leisten ist und nicht bereits existiert. Das ist durchaus nicht selbstverständlich bei Koalitionsanträgen.
In Ziffer I.2 Ihres Antrages fordern Sie einen Bericht dazu, welche neuen unternehmerischen Anreize durch die Neufassung der GRW-Richtlinie des SMWA vom August 2016 geschaffen werden. Auch dies finden wir interessant; denn es hört sich so an, als würden tatsächlich Erfahrungsberichte bzw. Datenerhebungen zu den festgestellten Effekten der Richtlinienänderung gefordert und abgefragt. Da die Stellungnahme der Staatsregierung an dieser Stelle ja nur wiedergibt, was sie mit der Richtlinienänderung bewirken will, und nicht, was bewirkt wird, steht offenbar auch hier der aussagefähige Bericht noch aus, und wir sind neugierig darauf. Denn eine solche Erfolgskontrolle eigener Regelungen und Richtlinienänderungen im Wirtschaftsbereich unter Kriterien wie Wirksamkeit und Effizienz, Handhabbarkeit und Kompatibilität mit der Lebenswirklichkeit der Unternehmen, die man damit erreichen will, wäre sicher sehr aufschlussreich und hilfreich für künftige Richtlinienänderungen.
Über die Forderung nach einem Bericht hinaus sind es drei Punkte, die die Staatsregierung gegenüber dem Bund vertreten soll:
Erstens. Bei der GRW-Neuausrichtung sollen – ich zitiere – „weitere wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte des sächsischen Mittelstandes etabliert werden“.
Wenn wir mit Anträgen ohne jeglichen eigenen Denkansatz in der Sache daherkommen würden, würde der Vorwurf von Inkompetenz in der Wirtschaft wohl auf dem Fuße folgen.
Zweitens. Sie fordern, die Staatsregierung solle sich für die stärkere Förderung nicht investiver Maßnahmen einsetzen.
Eine solche Öffnung der Förderung wäre gut und hilfreich. Allein: Genau das steht doch schon im genannten Gutachten der Bundesregierung. Nun kann man natürlich die Staatsregierung auffordern, die Bundesregierung aufzufordern, ihr eigenes Gutachten als Grundlage zu nehmen. Doch wenn die Bundesregierung dies dann tut, kann man es schwerlich als Erfolg der eigenen Aufforderung verbuchen.
Drittens. Bürokratieabbau – ja, bitte! Das ist eine gute Forderung, und wenn die Koalition in Sachsen schon einmal beginnen würde, genau das in ihrem eigenen Einflussbereich zu tun, dann hätte die Forderung noch viel mehr Gewicht.
So richtig unverständlich wird es aber bei der Ziffer III Ihres Antrages. Dazu haben die LINKEN auch einen Änderungsantrag mit der dazugehörigen Begründung vorgelegt. Sie stören sich am bisherigen Zweijahreszeitraum für den Bericht über die Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft Sachsens. Seit 2005/2006 wird dieser Bericht alle zwei Jahre vorgelegt, und Sie begründen das Abgehen von dieser Tradition und die Verlängerung des Zeitraumes damit, dass der Zweijahreszeitraum für verlässliche Trendaussagen – etwa zur Fachkräfteentwicklung, zum Gründergeschehen oder zum Größenwachstum – zu kurz sei. Es hindert Sie doch aber niemand daran, längere Zeiträume anzuschauen, und wenn dazwischen mehrere Berichte liegen, dann haben Sie eben jeweils mehrere Datenpunkte. Umso aussagefähiger wird doch die Analyse längerfristiger Trends.
Auch die Begründung, es gebe ja viele andere Quellen relevanter statistischer Daten mit wesentlich kürzeren Erhebungsintervallen, ist wenig überzeugend. Umso einfacher ist doch dann deren fokussierte Zusammenstellung zu einem Mittelstandsbericht, einem Bericht, der in einem Land mit ganz überwiegend kleiner und mittelständischer Wirtschaft über das wichtigste Segment informiert.
Sie wollen nun dem Landtag nur noch am Ende einer jeden Legislaturperiode zur Lage und zur Entwicklung des sächsischen Mittelstandes berichten. Damit bekäme ein gewählter Landtag den ersten Bericht der jeweiligen Regierung zur Lage der mittelständischen Wirtschaft
jeweils kurz vor Ende der Legislaturperiode, wäre außerstande, überhaupt noch auf Probleme oder Fehlentwicklungen zu reagieren, außer mit der Bitte an die Abgeordneten des nächsten Landtags, doch bitte anhand einer Drucksache von einer anderen Regierung aus der verflossenen Wahlperiode irgendwelche Forderungen an die nächste Regierung zu richten. Mit diesem harmlos klingenden kleinen Satz nehmen Sie sich selbst und diesem Parlament in Bezug auf die mittelständische Wirtschaft eine ganze Menge Kontroll- und Wirkungsmöglichkeiten.
Deshalb bleibt als Zusammenfassung zu sagen: Wir sind interessiert an der geforderten Einschätzung der Staatsregierung, halten die sonstigen Forderungen für nicht ausreichend und die faktische Absage an eine im Landtag verwendbare Berichterstattung geradezu für unsinnig. Wir werden uns in dieser Gemengelage enthalten.
Frau Präsidentin, recht schönen Dank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war jetzt intellektuell noch etwas angespannt, das im zweiten Redebeitrag Gesprochene zu verarbeiten, und versuche, das von Herrn Dr. Lippmann Gesagte, –
der Antrag hätte keinen eigenen Denkansatz, mit einigen Punkten etwas zu entkräften bzw. zu qualifizieren.
Am weiteren Erfolg der mittelständischen Wirtschaft werden sich auch in Zukunft Beschäftigung und Wohlstand unseres Landes entscheiden. Kleine und mittelständische Unternehmen stellen 99 % der Gesamtunternehmensanzahl in Deutschland, beschäftigen etwa 60 % der gewerblich erwerbstätigen Bevölkerung und tragen mit über 55 % zur Wertschöpfung bei. Für mich als Handwerker – wir haben es heute gehört: klempnernahe „Kleinbutze“ – besonders wichtig: Sie leisten über 80 % unserer zu Recht oft gepriesenen beruflichen Ausbildungen.
Was für Deutschland im Allgemeinen zutrifft, trifft auf Sachsen im Besonderen zu. Nur 0,33 % unserer sächsischen Unternehmen beschäftigen über 250 Mitarbeiter. Das hat sich durchaus schon als Vorteil erwiesen. In der Krise 2008/2009 erwies sich unsere Wirtschaft als robuster als die anderer strukturierter Regionen.
Diese kleinteilige Struktur bringt aber auch eine ganze Reihe von Problemen mit sich, die uns in die Pflicht nehmen, permanent für möglichst günstige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu sorgen. Diesem Anliegen folgt unser Antrag. Es ist nämlich durchaus kein Selbst
läufer für die KMUs, durch die Krise zu kommen. Im Bereich des kleinteiligen und oftmals persönlich haftend geprägten Mittelstands in Sachsen werden die Lasten durch die Unternehmer und Mitarbeiter getragen, und es muss allen Verantwortlichen bewusst sein, wie dünn das Eis mitunter für bestimmte Branchen werden kann; siehe aktuell beispielsweise Bombardier, SolarWorld oder die hüstelnde Dieselfahrzeugindustrie.
Unser Antrag fußt aber auch auf dem aktuellen Koalitionsvertrag, der unter der Überschrift „Starke Wirtschaft“ in weiten Teilen auf die Bedürfnisse der KMUs eingeht und dazu Handlungsempfehlungen gibt. Wir werden hiermit unserer politischen Verpflichtung gerecht, in der Tradition prägender sächsischer Wirtschaftsminister – von Kajo Schommer bis Thomas Jurk – eine Politik für Sachsens Wirtschaft und, damit einhergehend, für eine einzigartige Entwicklung von Industrie- und Forschungsansiedlungen im Interesse der Nachhaltigkeit für eine tragfähige Wirtschaftslandschaft zu verfolgen.
Dass der Patient trotz gegenwärtig sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Ergebniszahlen dringender Pflege bedarf, macht sich für mich an zwei fatalen Entwicklungen fest. Von 2010 bis 2015 sank die Zahl der gewerblichen Firmengründungen im Freistaat von 15 061 auf 9 661, also um etwa ein Drittel. Das gleiche Bild bietet die Statistik der Gesamtgewerbeanmeldungen. Diese sanken im genannten Zeitraum von 38 200 auf 29 652. Vor allem aber kehrte sich das Verhältnis zwischen An- und Abmeldungen seit 2012 um, sodass im Jahr 2015 – aktuellere Zahlen stehen seitens des Statistischen Landesamtes noch nicht zur Verfügung – der Negativsaldo auf circa 1 000 wuchs. Diese Entwicklung zeichnet sich im Übrigen für Deutschland insgesamt ab. Im aktuellen Ranking der Weltbank liegt die Bundesrepublik hinsichtlich der Gründungsaktivitäten auf
Mit diesen Entwicklungen befasste sich auch schon die vom 5. Sächsischen Landtag eingesetzte Enquete-Kommission „Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“. Ich möchte nur auf einige Ursachen eingehen, die auch schon der Bericht der Kommission konstatierte. Zur Gründung zukunftsfähiger Unternehmen bedarf es geeigneter finanzieller Hilfen und des möglichst problemlosen Zuganges zu neuesten Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung. An beidem fehlt es nach wie vor in ausreichendem Maße.
Jungen, innovativen Unternehmen muss der Zugang zu Venture-Capital, also Wagniskapital, dringend erleichtert werden. Vergleicht man die Summen solchen Kapitals, die einerseits in der EU, andererseits in den Vereinigten Staaten zur Verfügung stehen, erklärt sich der Platz 114 im Gründergeschehen. Staatlich gespeiste Wagniskapitalfonds sind dafür unerlässlich. Wichtiger jedoch ist es, vorhandenes privates Kapital für Investitionen in innovative Start-ups zu investieren. Gelingt dies, lässt sich in Verbindung mit den bereitgestellten staatlichen Mitteln
Wir fordern deshalb, dass Wagniskapitalgeber steuerwirksame Abschreibungsmöglichkeiten beim Anteilserwerb entsprechender Unternehmen erhalten. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sollte sich wieder an deutschen Wagniskapitalfonds beteiligen. Schließlich sollte es institutionellen Anlegern wie Versicherungen und Versorgungswerken erlaubt werden, sich mit einem vertretbaren Anteil von etwa 3 % ihres Portfolios an entsprechenden Wagnisfonds zu beteiligen.
Vor dem Hintergrund der Situation, dass der Gesamtwert von Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland allein 2016 von vergleichsweise ohnehin schon spärlichen 3,2 auf 2,2 Milliarden Euro gesunken ist, kann nur die Koppelung privaten Kapitals und öffentlicher Beihilfen den Abstand zu den Wettbewerbern auf dem internationalen Markt verringern. Ohne entsprechende Anreize wird es uns nicht gelingen, junge Menschen, in deren Wissen unsere Gesellschaft viel Geld und Energie investiert, dazu zu bringen, sich unter Zurückstellung persönlicher Interessen dem unternehmerischen Risiko auszusetzen und so zur Sicherung der Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft aktiv beizutragen.