Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Vor dem Hintergrund der Situation, dass der Gesamtwert von Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland allein 2016 von vergleichsweise ohnehin schon spärlichen 3,2 auf 2,2 Milliarden Euro gesunken ist, kann nur die Koppelung privaten Kapitals und öffentlicher Beihilfen den Abstand zu den Wettbewerbern auf dem internationalen Markt verringern. Ohne entsprechende Anreize wird es uns nicht gelingen, junge Menschen, in deren Wissen unsere Gesellschaft viel Geld und Energie investiert, dazu zu bringen, sich unter Zurückstellung persönlicher Interessen dem unternehmerischen Risiko auszusetzen und so zur Sicherung der Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft aktiv beizutragen.

Ebenso wie für die Schaffung von Arbeitsplätzen muss es dann auch leichter möglich sein, Finanzierungsmöglichkeiten für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu erhalten; denn gerade in einer Wissensgesellschaft ist es unumgänglich, durch Investition in Innovation die Auslastung der Mitarbeiter zu gewährleisten und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu erhalten. Mit dem Zugang zu Innovationen hat sich die von mir schon erwähnte Enquete-Kommission ausführlich beschäftigt und auf Möglichkeiten der Verbesserung hingewiesen.

Auf einen Schwerpunkt der sächsischen Forschungslandschaft möchte ich an dieser Stelle noch einmal verweisen und vertiefen, was mein Vorgänger Frank Heidan sagte: die industrienahen Forschungsinstitute. Diese können im Transferprozess eine noch weitaus größere Rolle als bisher spielen. Gerade weil sie – wie die produzierenden Unternehmen selbst – privatwirtschaftlich organisiert sind, weisen sie eine große Markt- und Anwendernähe auf und können flexibler und unbürokratischer auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen reagieren.

Sie selbst bedürfen ebenfalls unserer Aufmerksamkeit. Erstmals gelang es uns, im aktuellen Doppelhaushalt Mittel zur Förderung von Investitionen für diese Institute einzustellen und damit Fördermittel zu erschließen, die Bundes- und europäische Programme bisher nicht oder nicht ausreichend boten. Diesen Weg weiterzuverfolgen und sich im Bund und in der EU für diese praxisnahe und vergleichsweise preiswerte Industrieforschung starkzumachen, sollte eines unserer Ziele sein. Es gilt, wirtschaftspolitisch genau darauf zu achten, dass unsere Förderung branchen- und technologieoffen erfolgt.

Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist unerbittlich. Wir sehen das nicht nur im öffentlichen Sektor, sondern auch

vor dem Hintergrund der flächendeckenden Forderung nach Fachkräften. Wir stehen nach wie vor seit der Wende – Herr Beger, hören Sie genau zu, denn Sie wollen ja den Antrag ablehnen, weil Sie ihn für überflüssig halten; genau um diese strukturellen Schwierigkeiten geht es – im Wettbewerb mit den sich weiterentwickelnden sogenannten alten Bundesländern. Unsere proportionale und teilweise sogar bessere Entwicklung im Konzert der Bundesländer muss das weitere Handeln der Staatsregierung bestimmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich wieder den Koalitionsvertrag bemühen: Die besondere Beachtung der bereits erwähnten sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft hat mit ihrem Zentrum und der damit einhergehenden Anschubfinanzierung ebenso Signale an die kreativen Köpfe in Sachsen und darüber hinaus gesandt.

Ein kurzer Blick auf die Zukunft – nein, kein Blick in die Glaskugel –: Auch die neue Förderperiode in Europa ermöglicht Chancen für Sachsen, wenn man die Signale und Diskussionen zeitig verfolgt. Ich möchte beispielgebend ein zur Diskussion stehendes Förderprogramm für FuE und Investitionen in die Produktion mit Zuwendungen an KMUs ab 2021 für sieben Jahre mit jeweils 500 Millionen Euro ansprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zuletzt noch ein Wort zu einer Form der Mittelstandsförderung, die uns im politischen Arbeitsalltag jederzeit möglich ist. Deshalb freue ich mich, dass auch die GRÜNEN eingesehen haben, dass der Bürokratieabbau ebenfalls wichtig ist. Wir werden sehen, ob wir das im weiteren Gesetzgebungsverfahren wiederholen.

Jede zusätzliche Berichtspflicht, jede Form gut gemeinter Eigenerklärung, jeder unverständliche Antrag stellt ein Hindernis für die Unternehmensgründung und für die Fortentwicklung mittelständischer Unternehmen dar. Der Wahrung berechtigter gesellschaftlicher Interessen dienen ausschließlich klar formulierte Gesetze und Vorschriften, möglichst mit klar formulierten Rechtsfolgen. Wenn es uns als Gesetzgeber gelänge, ausschließlich solche zu erlassen, würden wir einen ungemein wertvollen Beitrag zur Mittelstandsförderung leisten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, auch für meinen zum Teil selbstkritischen Beitrag. Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich jetzt die Staatsregierung, ob sie sprechen möchte. – Herr Minister Dulig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen mittelständische Unternehmer, die für ihren wirtschaftlichen Erfolg risikobereit neue Geschäftsideen umsetzen. Oft genug engagieren sich diese Unternehmer noch nebenbei für soziale Projekte oder Sportvereine aus ihrem Ort. Damit

fördern sie nicht nur Wohlstand und Beschäftigung, sondern auch den für Sachsen so wichtigen sozialen Zusammenhalt.

Das zeigt, dass der Mittelstand ein tragendes Fundament ist, auch und insbesondere der sächsischen Wirtschaft. 99,9 % aller Unternehmen sind KMU. Sie erwirtschaften rund 67 % des Umsatzes und beschäftigen knapp drei Viertel aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen.

Der Mittelstand ist unser ökonomisches Rückgrat. Ich schätze seine Innovationskraft, ohne die sich die Wirtschaftsleistung und die Beschäftigung in den vergangenen Jahren nicht so positiv entwickelt hätten. Im Bundesvergleich ist die Wirtschaftsstruktur in Sachsen jedoch viel zu kleinteilig. Größere Unternehmenseinheiten sind oft eine wichtige Voraussetzung für kapital- und personalintensive Produktentwicklungen, für Innovationskraft, für effektives Marketing, für effiziente Logistik und auch für Internationalisierung.

Unsere Förderprogramme setzen deshalb bei Einzelinvestitionen, bei Infrastrukturmaßnahmen, bei Fachkräfte- und Technologieförderung sowie bei Industrie 4.0 an. Wir wollen das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen nachhaltig fördern. Dafür gibt es das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die sogenannte GRW fördert zum Beispiel Unternehmen, die exportieren, die forschen und entwickeln, die ihre Produktions- und Arbeitsprozesse digitalisieren oder ihre Kapazitäten ausbauen wollen. Es gibt Technologie-, Innovations- und Existenzgründerzentren, bei denen sich Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Anlaufphase Unterstützung holen können.

Das alles zeigt, dass wir in Sachsen unseren Mittelstand umfangreich unterstützen. Wir wollen die Bedingungen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer weiter verbessern.

Deshalb haben wir umgesteuert und im August 2016 die GRW-Richtlinie angepasst. So unterstützen wir weiterhin Investitionen, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und jetzt auch Investitionen, die Unternehmen nach den AIDA-Kriterien fördern, ohne dass neue Arbeitsplätze entstehen müssen. Denn auch der Erhalt bestehender Arbeitsplätze ist in Zeiten der Globalisierung ein Erfolg. Dabei ist es mir wichtig, dass wir auch die Tarifbindung förderpolitisch unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine zentrale Rolle spielt für uns die Ausgestaltung der Förderpolitik ab dem Jahr 2020. Diese wird deutschlandweit intensiv diskutiert. Auch nach dem Jahr 2020 sollen weiterhin strukturschwache Regionen in ganz Deutschland gefördert werden. Hierzu hat der Bund das Gutachten „Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten empfiehlt, innovationsorientierte Unternehmen und

zukunftsversprechende Infrastrukturen verstärkt zu

unterstützen. Damit unterstützt es unseren bisherigen förderpolitischen Ansatz.

Bei der ganzen Diskussion um die Förderpolitik ab dem Jahr 2020 ist es mir wichtig, dass die besonderen Herausforderungen Ostdeutschlands nicht hinten herunterfallen. Dieses Ziel teilen nicht nur Fachkollegen, sondern auch die Regierungschefs der ostdeutschen Länder, die darüber Anfang April 2017 mit der Bundeskanzlerin in Bad Muskau gesprochen haben.

Wir finden, dass die regionale Strukturförderung ab dem Jahr 2020 zu einem gesamtdeutschen System weiterentwickelt werden kann. Dabei muss aber die flächendeckende Strukturschwäche in den neuen Bundesländern ernst genommen werden. Der bislang erfolgreiche Aufholprozess darf nicht abbrechen, und die notwendigen Fördermöglichkeiten müssen erhalten bleiben. Wir müssen unseren ins Stocken geratenen Aufholprozess wieder in Schwung bringen.

Deshalb haben wir die Bundesregierung nachdrücklich gebeten, bei der EU rechtzeitig „auf der Matte zu stehen“, um die neuen Regionalleitlinien in unserem Sinne mitzugestalten. Dabei ist es mir wichtig, dass sich der Bund mit uns abstimmt, denn nur so erhalten wir ein kohärentes Förderinstrumentarium, das unseren Mittelstand so umfangreich wie möglich unterstützt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um uns auf Bundesebene bei der Fortentwicklung und Neuausrichtung der GRW mit stichhaltigen Gründen für den sächsischen Mittelstand einsetzen zu können, spielt auch der Bericht zur Lage und Entwicklung des sächsischen Mittelstands eine Rolle, und zwar eine wichtige.

Die im Antrag formulierte Änderung des Berichtszeitraumes begrüße ich sehr. Der zweijährige Berichtsturnus ist zu kurz, um sich einen umfangreichen Überblick über die Situation von KMU in Sachsen zu verschaffen. Wir haben bereits eine umfangreiche Berichtslage mit regionalisierten Daten. Beispielhaft genannt seien die Berichte des Statistischen Landesamtes Sachsen, der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung. Außerdem haben wir eigene Berichte, wie „Standort Sachsen im Vergleich....“ oder den „Sächsischen Technologiebericht“.

Aus diesen themenspezifischen Berichten ohne expliziten Mittelstandsbezug lassen sich einerseits bereits politische Handlungsempfehlungen ableiten. Andererseits wollen wir mit der Verlängerung des Untersuchungszeitraumes auf fünf Jahre den sächsischen Mittelstandsbericht aussagekräftiger machen. Es geht nicht nur darum, dass wir Daten nebeneinanderlegen, sondern es geht darum, dass wirtschaftspolitische Ziele auch eine Bilanz brauchen.

Niemand ist daran gehindert, Daten zu erfragen und Daten zu analysieren. Man muss nicht abwarten, bis der Berichtszeitraum abgelaufen ist. Wir alle sind in der Verantwortung, unsere Wirtschaftspolitik nach den aktuellen Erfordernissen auszurichten. Das jetzt an der Laufzeit eines Berichts festzumachen, geht an der Sache vorbei.

Wir wollen mit diesem neuen Bericht die Daten eindeutiger interpretieren, tatsächliche Entwicklungstrends klarer herausstellen und daraus Potenziale des Mittelstands insgesamt und einzelner Branchen ableiten. Deshalb freue ich mich über den intensiven Austausch zum vorliegenden Antrag und werbe um Ihre Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat Herr Abg. Vieweg. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich ausdrücklich für die ausführliche Debatte zu diesem wichtigen wirtschaftspolitischen Bereich. Es hat gezeigt, wie komplex die „Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung“ im Freistaat ist. Ich finde, die Auseinandersetzung mit diesem Thema heute und hier hat sich gelohnt. Wir kümmern uns in diesem Hohen Haus um viele wichtige Bereiche in der Sozialpolitik. Es ist aber auf der anderen Seite auch wichtig, in den Blick zu nehmen, wie das alles erwirtschaftet werden soll. Hierbei unterstützt der Freistaat vielfältig und in einem ganz breiten Ansatz.

Es geht um einen innovativen Mittelstand, der gute Arbeitsplätze sichert. Wir als Freistaat müssen hierfür die Rahmenbedingungen schaffen. Unsere Unternehmer

müssen die Chance haben, mit wenig bürokratischem Aufwand – darauf hat Kollege Pohle noch einmal hingewiesen – neue Ideen und neue Produkte auf den Markt zu bringen. Wir wollen das auch in Zukunft mit einer breit aufgestellten sächsischen Wirtschaftsförderung tun. Wir kümmern uns um alle Unternehmen. Insofern gibt es auch Anknüpfungspunkte an die Debatte von heute Morgen. Wir kümmern uns um alle Unternehmen, auch um Unternehmen der erneuerbaren Energien.

Weil die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eine Gemeinschaftsaufgabe ist, müssen wir auch gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, gegenüber der Bundesregierung unsere sächsischen Anforderungen und unsere sächsischen Ansätze ganz klar artikulieren; denn die Neuordnung der Förderung der „Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung“, die für das Jahr 2020 angepeilt ist, ist eine große Chance für den Freistaat.

In diesem Sinn vielen Dank für die Debatte.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 6/9642. Sie erinnern sich, Frau Neuhaus-Wartenberg hat ihn bereits ausführlich eingebracht. Gibt es hierzu noch Wortmeldungen? – Herr Heidan.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir halten den Änderungsantrag für entbehrlich. Der Minister hat es eben in seiner Rede ausgeführt.

Zum ersten Punkt. Es ist zu erweitern: Zum einen gibt es nicht nur die Erhebungen, die der Minister genannt hat, sondern von der IHK, von der Handwerkskammer und vom Verband der Sächsischen Wirtschaft werden ständig Erhebungen zur Entwicklung der sächsischen Wirtschaft und des sächsischen Mittelstandes gebracht. Dort können Sie jeden Monat alle Trends, alle Marktschwankungsanalysen verfolgen. Deswegen halten wir diesen Punkt für entbehrlich.

Der zweite Punkt als Ergänzung: Der Punkt ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir haben nicht nur ein OstWest-Gefälle, sondern auch ein Nord-Süd-Gefälle. Das ist so. Wir haben auch unterschiedliche Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Bundesländern. Deshalb halten wir diesen Änderungsantrag insgesamt nicht für zustimmungsfähig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Heidan. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Abg. Dr. Lippold.

Danke schön. Wir sehen den Änderungsantrag in Bezug auf die beiden Punkte etwas unterschiedlich. Dem ersten Punkt des Änderungsantrages stimmen wir uneingeschränkt zu. Das habe ich schon in meiner Rede gesagt. Es ist abenteuerlich, den Mittelstandsbericht nur noch zum Ende der Legislatur vorzulegen und damit den Landtag de facto aus der Diskussion völlig herauszunehmen.

Der zweite Punkt, zusätzliche Mittel in strukturschwache Regionen zu leiten, scheint zwar durchaus sinnvoll. Allerdings, wie es hier steht – man nehme zusätzliche Mittel, stelle sie unbürokratisch zur Verfügung –, wird allein durch die Bezeichnung „Masterplan kleine und mittelständische Wirtschaft“ noch nicht wirklich ein Plan daraus. Wir würden gern etwas länger darüber nachdenken, wie man so etwas macht, und uns an dieser Stelle enthalten. Deshalb bitten wir um punktweise Abstimmung.

Es ist punktweise Abstimmung gewünscht. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer also dem Punkt 1 der Drucksache 6/9642 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt 1 nicht entsprochen worden.

Wer dem Punkt 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch Punkt 2 nicht entsprochen worden. Damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung über diesen Änderungsantrag.