Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Lassen Sie mich das in gebotener Kürze begründen: Handwerklich schlecht und überflüssig ist, dass Sie uns zum wiederholten Male über Tatsachen abstimmen lassen. Die Bedeutung des Handwerks für die sächsische Wirtschaft ist hinlänglich bekannt und gewürdigt. Dass der Rückgang der Handwerksbetriebe in Sachsen zwar eine unangenehme Tatsache, aber nicht Folge der Handwerksnovelle ist, sondern der Demografie und wahrscheinlich der von mir angerissenen negativen Rahmenbedingungen ist, sollte selbst Ihnen einleuchten.

Noch einmal zum Thema Drittgefährdung: Das ist ein wenig ärgerlich, denn ich möchte Ihnen normalerweise nicht immer Polemik unterstellen. Aber es ist nun einmal polemisch, Ängste zu schüren, wo gar keine Ängste vorhanden sind. Das ist nicht in Ordnung.

(Zuruf des Abg. Mario Beger, AfD)

Sie sind ein hochgeachteter Handwerker. Alle Kollegen hier achten Ihre Fähigkeiten als Handwerker, aber an Ihrer

Fähigkeit zum Politiker müssen Sie noch ein wenig arbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Denn bei dem Beispiel, das Sie vorhin gebracht haben, frage ich mich, ob Sie einmal auf die Handwerkskammer zugegangen sind. Haben Sie einmal gefragt, ob dieser Betrieb vielleicht Schwarzarbeit gemacht hat? Da ist die Frage: Durfte er das überhaupt?

(Mario Beger, AfD: Natürlich!)

Das sind die Fragen, die man bei solchen Beispielen stellen muss.

Ich möchte bezüglich der Ablehnung des Antrags aber nicht auf die Einzelbeispiele eingehen. Es ist kurzsichtig, Handlungen auf der Basis nicht vorhandener Erkenntnisse erzwingen zu wollen. So wünschenswert es ist, Erkenntnisse beispielsweise zur Gefahrengeneigtheit zu besitzen, so groß ist die Gefahr, vorschnell Strategien darauf aufzubauen. Stellen Sie sich vor, wir erfahren, dass in einigen der in Abteilung A verbliebenen Gewerken in den letzten Jahren auch keine Gefahrengeneigtheit zu erkennen war. Was passiert denn dann? Werden diese dann auch noch ausgedünnt?

Wir würden denen, die unser Handwerk weiter liberalisieren wollen, selbst die Steilvorlagen zur Abschaffung der Meisterpflicht liefern. Die von mir schon erwähnte Studie des Instituts für Mittelstandsforschung kommt zu dem Schluss, dass derzeit in vielen Bereichen noch keine eindeutigen Kausalzusammenhänge hergestellt werden können. Unsere Strategie muss es vielmehr sein, Erkennt

nisse zu gewinnen und daraus konstruktive Schlüsse abzuleiten. Stellt sich beispielsweise zweifelsfrei heraus, dass sich in den Gewerken der Abteilung B 1 ein Facharbeitermangel abzeichnet, sollten wir als sächsische Wirtschaftspolitiker gemeinsam mit den Vertretern der Kammern und Verbände eine entsprechende, dagegen wirkende konkrete Strategie erarbeiten. Das nenne ich konstruktiv!

Zum ersten Teil des Entschließungsantrags: Der Sächsische Landtag muss nicht feststellen, was das Statistische Landesamt und die Statistiken der HWK schon längst erfasst haben. Sie können hierfür auch einfach ins Protokoll meiner Rede schauen oder gegebenenfalls das Internet bemühen.

Zum zweiten Teil: Wir dürfen an der aktuellen Handwerksordnung nicht rütteln – dazu habe ich eben schon gesprochen. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.

Vielen Dank für die Debatte.

(Beifall bei der CDU – Jörg Urban, AfD: Nur leeres Gequatsche!)

Gibt es weiteren Redebedarf? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Entschließungsantrag der AfD abstimmen. Wer erteilt seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Sorbische Sprache und Kultur weiter konsequent fördern

Drucksache 6/9816, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Auch hierzu können die Fraktionen wieder wie folgt Stellung nehmen: Es beginnt die CDU, gefolgt von der SPD, den LINKEN, der AfD, den GRÜNEN sowie der Staatsregierung, falls sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Mikwauschk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wjeselu so zo mamy dźensa składnosć w krajinym sejmje wo wobkrućenju spěchowanja serbskeje rěće a wo stawje pŕesadzenja 2012 wobzamknjenych naprawow dyskutować.

Beifall bei der CDU und den LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade in meiner Muttersprache meine Freude über die heutige Debatte zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur sowie zur weiteren Umsetzung des im Jahre 2012 beschlossenen Maßnahmenplans zum Ausdruck gebracht.

Das sorbische Volk bereichert mit seiner Sprache, Kultur sowie einer Vielfalt an Bräuchen die Bundesrepublik und insbesondere unseren Freistaat Sachsen. Mit seiner lebendigen Tradition ist dies von beispielhafter Bedeutung für unser aller Wertegemeinschaft. Wer dies – wie eine auch hier im Landtag vertretene Partei – im Bundestagswahlkampf als Plakatwerbung für seine Zwecke vereinnahmt, begibt sich auf ein Niveau, das jegliches Maß an Gespür vermissen lässt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag der Koalition soll weiterhin bekräftigt und deutlich werden, dass der Schutz, Erhalt und die Pflege der sorbischen Sprache und Kultur von besonderem Landesinteresse ist. Dies ist eine wichtige Grundlage zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen sowie des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Es ist zugleich das Bekenntnis für eine Verpflichtung, die Identität und Bedeutung nationaler Minderheiten zu stärken und als gesamtgesell

schaftliche Aufgabe anzugehen. Wir erkennen die Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in Europa an, wie im Grundsatzpapier „Charta-Sprachen in Deutschland“ als gemeinsame Verantwortung formuliert. Gleichzeitig

sollen weitere Maßnahmen im Sinne der Charta fortgeführt werden.

Nach der Bundestagsdebatte am 1. Juni dieses Jahres zum Thema „25 Jahre Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen“ ist dies heute ein weiteres ermutigendes politisches Signal für das sorbische Volk.

Der Freistaat bekennt sich zu seinem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und zu seiner Verpflichtung, die Belange des sorbischen Volkes zu fördern und bei der praktischen Umsetzung in der öffentlichen Wahrnehmung auch konsequent anzuwenden.

Minderheitenpolitik hat in Sachsen einen hohen Stellenwert und eine hohe Priorität, denn Identität, Kultur und Tradition von Minderheiten sind nicht nur Folklore. Wie im Alltag im Miteinander diese Sprache angewandt und gepflegt wird, dieses Bewusstsein, dieses Selbstverständnis und Bekenntnis müssen die Sorben selbst erbringen.

Mit großem Selbstbewusstsein wird gegenwärtig insbesondere in der jüngeren Generation und deren Familien verstärkt die Muttersprache konsequent angewandt, weitergeführt und gepflegt. Eine der zentralen Aufgaben des Freistaates ist die weitere Absicherung mit Erzieher- und Lehrpersonal im Kita- und Bildungsbereich.

Ebenso eine besondere Herausforderung der Gegenwart ist die Digitalisierung der sorbischen Sprache. Dies ist eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der weiteren Entwicklung der sorbischen Sprache, für eine stärkere Vermittlung an die junge Generation. Auf einzelne Bedarfe beider Punkte wird mein Kollege Markus Schiemann in der zweiten Runde näher eingehen.

Im Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt 2 150 Schüler nach dem Konzept „2 plus“ an allgemeinbildenden Einrichtungen unterrichtet. Darüber hinaus nahmen 560 Schüler im sorbischen Siedlungsgebiet im Fach Sorbisch als Fremdsprache teil.

Das Anliegen dieses heutigen Antrages ist ebenso, über die Umsetzung des am 24. April 2012 verabschiedeten Maßnahmenplans durch die Staatsregierung zu berichten, diesen anzupassen und weiter fortzuschreiben.

Bestandteil der Umsetzung verschiedener Maßnahmen ist beispielsweise der 2004 erstmalig ausgerufene Wettbewerb „Sprachfreundliche Kommune – die sorbische Sprache lebt“, um diese Bedeutung herauszustellen und weitere Initiativen in den 44 Städten und Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes, in den Landkreisen

Bautzen und Görlitz, hervorzurufen. Bis zum 31. Dezember 2017 läuft die Frist für den dritten Wettbewerb unter der Schirmherrschaft unseres Landtagspräsidenten

Dr. Matthias Rößler.

Die Lausitz ist ein Beispiel dafür, wie lebendige Sprach- und Traditionspflege wirkt. Als wichtiger Impuls- und Ideengeber genießt der Rat für sorbische Angelegenheiten ein hohes Maß an Ansehen und ist gleichzeitig ein wichtiges Korrektiv, wenn es um die praktische Umsetzung von Erhalt und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur geht.

Die CDU-Fraktion möchte im Rahmen dieser Debatte all denen für die geleistete Arbeit danken, die sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Rates für sorbische Angelegenheiten bei einer konstruktiven und tragfähigen Lösung der vielfältigen Herausforderungen engagiert haben. Ein besonderer Dank geht an die Sächsische Staatsregierung, die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz, an die Kommunen und die zahlreichen ehrenamtlich Engagierten der Vereine.

Die Fortschreibung des Maßnahmenplanes, der sich im Wesentlichen in drei Handlungsfelder – den Erwerb, den Gebrauch und die Vermittlung der sorbischen Sprache – gliedert, soll in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten und den genannten Verantwortungsträgern aus der Kommunalpolitik und den Vereinen erfolgen.

Das dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund und den beiden Ländern Sachsen und Brandenburg, welches am 15. Februar 2016 unterzeichnet wurde, ist dabei eine unverzichtbare Voraussetzung und ein klares Bekenntnis für die Anliegen der Sorben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin unserem Landtagspräsidenten Dr. Rößler sehr dankbar für den Vorschlag, die Namensbeschilderung des Sächsischen Landtages mit einem sorbischsprachigen Schriftzug zu ergänzen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Mein Kollege Marko Schiemann und ich begrüßen und unterstützen diese Initiative des Präsidenten ausdrücklich. Ich bitte die einzelnen Fraktionen um die Unterstützung dieses Anliegens. Dies wäre ein eindrucksvolles Bekenntnis des Parlaments zur Förderung der Anliegen des sorbischen Volkes.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPDFraktion Herr Baumann-Hasske.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sorben genießen den besonderen Schutz als nationale Minderheit nach Artikel 6 unserer Verfassung. Die sorbische Sprache und Kultur sind eine wichtige Bereicherung unserer Gesellschaft in Sachsen und Brandenburg.

Wir haben die Grundlagen und Voraussetzungen für den Erhalt dieses besonderen Kulturgutes in Verfassung, Gesetz und Institutionen abgesichert. Trotzdem besteht