Aloysius Mikwauschk

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten und in der Bundesrepublik heimischen Volksgruppen bekannt und verpflichtet. Der Freistaat Sachsen hat in seiner Verfassung das Landesinteresse an Schutz und Erhalt des sorbischen Volkes bekundet und sich mit dem Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen im Jahr 1999 diesem Anliegen verpflichtet. Mit meinem Fraktionskollegen Marko
Schiemann war ich am 15. Februar 2016 in Berlin zur feierlichen Unterzeichnung des Dritten Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk.
Der Bund, das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen stellen insgesamt 18,6 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Beteiligung des Bundes beträgt drei Sechstel. Dies entspricht 9,3 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen trägt zwei Sechstel, das entspricht 6,2 Millionen Euro. Auf das Land Brandenburg entfällt ein Sechstel in Höhe von 3,1 Millionen Euro. Zusätzlich fördern der Bund und die beiden Bundesländer bis 2019 das Projekt „Sorbische Sprache in den neuen elektronischen Medien“. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Arbeit der Stiftung zur Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Tradition. Seit mittlerweile über 27 Jahren setzt sich die Stiftung für das sorbische Volk mit den Stiftungsgremien für die Erfüllung dieses Stiftungszwecks ein. Dem parlamentarischen Beirat, der den Stiftungsrat unterstützt und berät, gehören unter anderem Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Landtags Brandenburg und des Sächsischen Landtags an.
Im Namen der CDU-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich bei der Bundesregierung und den beiden Staatsregierungen sowie der Stiftung für ihr Engagement, insbesondere dem Freistaat Sachsen, der sich stets als verlässlicher Partner an der Seite des sorbischen Volkes gezeigt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen soll sichergestellt werden, dass im Hinblick auf die abzusehende Verhandlungsdauer rechtzeitig vor der Beendigung des Finanzierungsabkommens im Jahr 2020 Gespräche mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg aufgenommen werden, um auch künftig die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk auf eine gesicherte Basis zu stellen. Es ist zugleich ein Bekenntnis, die Identität und Bedeutung nationaler Minderheiten zu stärken und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Eine enorme finanzielle Herausforderung stellt, wie im öffentlichen Dienst auch, die Tariferhöhung bei den Beschäftigten dar. Einen weiteren Aspekt beim Mehrbedarf an finanzieller Ausstattung sind die Preissteigerungen bei den Sachkosten.
Im März 2018 ist in der Sächsischen Staatskanzlei das digitale Lehrbuch der sorbischen Sprache „krok po kroku“, also Schritt für Schritt, freigeschaltet worden. Mittels digitaler Medien wird so der Gebrauch zum Erlernen der sorbischen Sprache leichter ermöglicht. Dies war ein wichtiger Schritt zur Anwendung und Vermittlung sorbischer Sprache im Zeitalter der Digitalisierung. Für eine stetige Weiterführung des Projektes der sorbischen Sprache in digitalen Medien ist ein weiterer finanzieller Bedarf im künftigen Finanzierungsabkommen sicherzustellen. Für eine in die Zukunft gerichtete Entwicklung bei der Anwendung der sorbischen Sprache ist eine Öffnung hin zu den neuen Medien unerlässlich. Nur so kann in der deutschsprachigen Bevölkerung der Zugang zur Kultur und Sprache der Sorben vermittelt werden. Die Lausitz ist auch heute ein anschauliches Beispiel, wie lebendige Tradition und Sprachpflege in der Region wirkt. Sachsen verdankt den Sorben nicht nur seine Ursprünge, sondern auch einen Teil seines reichen Kulturerbes. Das sorbische Volk hat mit seiner Geschichte, seiner eigenen Kultur und besonders seiner Sprache eine eigene Identität bewahrt. Mithilfe jährlicher Zuwendungen im Rahmen des Finanzierungsabkommens zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen gelingt es der Stiftung, nicht nur die sorbische Identität anhand von Ausstellungen zu vermitteln, sondern auch Veranstaltungen zur Intensivierung der Muttersprache zu pflegen. Die Förderung kultureller Aktivitäten, zum Beispiel die Durchführung von sorbischen Konzerten, gehört ebenso zu den Bestimmungen der Stiftung für das sorbische Volk.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Koalitionsfraktionen und als Vertreter der sorbischen Belange möchte ich im Hinblick auf die abzusehende Verhandlungsdauer die Sächsische Staatsregierung darum bitten, zeitnah Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg für ein neues Finanzierungsabkommen aufzunehmen, um rechtzeitig vor Ende der laufenden Finanzierungsperiode zu einem Abschluss und damit zu einer verlässlichen Perspektive für die Stiftung des sorbischen Volkes zu kommen. Über den Verhandlungsstand soll bis zum 30. Juni 2019 in geeigneter Form berichtet werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ganz herzlich für die sachorientierte Diskussion.
Es ist ein gutes Zeichen, dass das Hohe Haus die Staatsregierung bei diesem Vorhaben einvernehmlich unterstützt. Ich glaube, das wird gerade auch vom sorbischen Volk als großartiges Signal positiv zur Kenntnis genommen. Ganz herzlichen Dank dafür.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wažena knjeni prezidentka krajineho sejma, lubi zapósłancy krajineho sejma, wjeselu zo a sym dźakowny, zo so rozprawy Sakskeho statneho knježerstwa wo stawy serbskeho ludu třebny zajim a skedźbnosć wynuje. Sakski krajny sejm z tym postajenju wustawy paragrafa 7 serbskeho zakonja a artikl 6, sakskeje wustawy wotpowěduja.
Ich habe gerade, liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner Muttersprache auf den Bericht der Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes sowie auf die gesetzlichen Bestimmungen im Sorbengesetz und der Sächsischen Verfassung Bezug genommen und darin meinen Dank zum Ausdruck gebracht. Es ist ein Bekenntnis und eine Verpflichtung, die Identität und Bedeutung nationaler Minderheiten zu stärken. Im Juni 2017 berichtete die Sorbische Abendzeitung „Serbske Nowiny“, dass in ihrem Plenum am 22. Juni unter dem Tagesordnungspunkt „Sorbische Sprache und Kultur weiterhin konsequent fördern“ die sorbische Sprache noch nie zuvor so intensiv benutzt wurde.
Die Staatsregierung berichtet im Sächsischen Landtag einmal in jeder Legislaturperiode zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen. Dies beruht auf dem Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen aus dem Jahr 1999 und ist die politische Willensbekundung des Sächsischen Landtags. Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir allen Grund, denen zu danken, die an der Erarbeitung des Berichtes als wichtiger Partner, Impuls- und Ideengeber für die Belange des sorbischen Volkes mitgewirkt haben: der Sächsischen Staatsregierung für ihre Unterstützung zur Förderung der Sprache, Kultur und des vielfältigen Brauchtums, der Domowina, der
Stiftung für das Sorbische Volk, dem Rat für Sorbische Angelegenheiten sowie den beiden Landkreisen Bautzen und Görlitz. Diesen Dank möchte ich gern im Namen der gesamten sorbischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen.
Die Sorben sind die Nachfahren jener Slawen, die das Territorium des heutigen Freistaates im 6. Jahrhundert besiedelt haben, und sind ein Teil des reichen Kulturerbes im Freistaat Sachsen. Die Entfaltung und Pflege der Sprache, Tradition und Kultur prägt die Identität der Sorben und stärkt das Lebensgefühl. Diese Traditionspflege wird in der Lausitz beispielhaft gelebt, dokumentiert und ist von besonderem Landesinteresse in unserem Freistaat Sachsen. Die Sprachenvielfalt ist ein Zeichen von Verständigungsbereitschaft der Menschen untereinander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute gilt es ebenso, dem Rat für sorbische Angelegenheiten für seinen Tätigkeitsbericht der Jahre 2016 und 2017 zu danken. Erstmals war die Möglichkeit gegeben, die Debatte in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien hier im Plenarsaal zu führen. Ein Anliegen, welches nicht umgesetzt werden konnte, war die Gewährung eines Sitzes im MDR-Medienrat.
Die Sorben sind hier im deutschsprachigen Raum von dem Problem der Absicherung des Lehrerbedarfs betroffen. Aufgrund ihrer Kleinteiligkeit hat dies wesentlich stärkere Auswirkungen im Bildungsbereich. Bis zum Jahr 2025 werden pro Jahr circa 15 bis 20 sorbischsprachige Lehrer aller Schularten benötigt. Mit der Einrichtung einer zentralen Verantwortlichkeit für sorbische Lehrernachwuchsgewinnung und -qualifizierung im Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung in der Regionalstelle Bautzen ist eine wesentliche Vereinfachung erreicht worden. Damit ist eine bessere Voraussetzung für die Gewinnung von Lehrkräften aus den Nachbarländern Polen und Tschechien gegeben und Vorsorge getroffen für eine attraktive Perspektive des Lehrerberufes.
Im zu Ende gehenden Schule sind 2 090 Schülerinnen und Schüler erstmals nach dem schulartübergreifenden Konzept der Zweisprachigkeit unterrichtet worden – davon haben mit circa 900 fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler ihren Einstieg über die Kita und die Grundschule gefunden. Das ist eine Entwicklung, die zuversichtlich
stimmt und zeigt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.
Eine besondere Herausforderung der Gegenwart ist die Digitalisierung der sorbischen Sprache. Das digitale Lehrbuch „Sorbisch Schritt für Schritt lernen“, welches kurz vor dem Osterfest 2018 durch die beiden Staatsminister Frau Dr. Stange und Herrn Piwarz vorgestellt wurde, ist ein bedeutsames Zeichen zur Wissensvermittlung von sorbischer Rechtschreibung und Grammatik. So kann das Sprachniveau verbessert und die Wissensvermittlung interessanter gestaltet werden.
Dies entspricht einer wesentlichen Grundlage zur Unterrichtung mit modernen Lernmitteln. Einzelne Projekte wie das digitale Lehrbuch werden zusätzlich zur finanziellen Ausgestaltung der Stiftung für das sorbische Volk vom Freistaat Sachsen gefördert.
Herr Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler hat in dankenswerter Weise eine gemeinsame Initiative mehrerer CDU-Fraktionskollegen aufgegriffen und die sorbische Ausschilderung des Parlaments in Auftrag gegeben. Dies ist ein eindrucksvolles politisches Bekenntnis des Parlaments.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wutrobny dźak.
Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag mit folgender Begründung ab:
Der Freistaat Sachsen wird seinem Verfassungsauftrag in vollem Umfang gerecht. Das hat die Aussprache zum Bericht der Staatsregierung zum Tätigkeitsbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses deutlich gemacht. Es bedarf keiner Aufforderung der LINKEN dazu. Das Gleiche gilt für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Sorbengesetz. Das digitale Lehrbuch ist ein gutes Beispiel, dass sich der Freistaat Sachsen nicht nur auf die finanzielle Ausstattung der Stiftung beschränkt, sondern darüber hinaus zusätzlich konkrete Projekte unterstützt.
In diesem Sinne lehnen wir den Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eine allgemeine Bemerkung zur Begründung des vorliegenden Antrags der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen.
Die Antragsteller fordern eine Berichterstattung über die Aktivitäten des Freistaates Sachsen an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, weil damit eine sachkundige Entscheidung des Parlaments über Zuschüsse und Kapitalerhöhungen ermöglicht wird. DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen jedoch gleichzeitig fest, dass ihrer Forderung für eine sachkundige Entscheidung entsprochen wurde, indem der Beteiligungsbericht 2016 an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 als Beratungs- und Informationsmaterial übersandt wurde.
Liebe Frau Maiwald, liebe Frau Schubert, dieser Bericht beinhaltet gleichzeitig das Angebot, eine Debatte darüber im Haushalts- und Finanzausschuss zu führen. Ich wundere mich schon, dass Mitglieder des HFA hier Fragen stellen, die sie in der Ausschusssitzung des Finanzausschusses auch stellen könnten und es da nicht getan haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im zuständigen Ausschuss wurde die Diskussion über die Beteiligung des Freistaates Sachsen erörtert. Dies entspricht der geltenden
Rechtslage. Im vorliegenden Antrag ist keine Anmerkung der Antragsteller sichtbar, ob die Zielsetzungen dieser Beteiligungen durch den Freistaat Sachsen erfüllt worden sind oder nicht, im Besonderen bei den Schwerpunkten, die den Wirtschaftsstandort Sachsen stärken und die wirtschaftsnahe Infrastruktur verbessern.
Der Freistaat Sachsen konzentriert sich mit seinen Beteiligungen auf solche Unternehmen, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt oder ein wichtiges vorrangiges Landesinteresse besteht. Schaufensteranträge im Plenum zu später Stunde zu diskutieren wird, meine ich, unserem Anspruch nicht gerecht.
Diesen Beteiligungsbericht ohne eine detaillierte inhaltliche Antragsbegründung auf die Tagesordnung zu setzen hieße, eine Selbstbefassung des Ausschusses zu veranlassen. Es stellt sich daher die Frage, ob der von Ihnen gestellte Antrag dem Beteiligungsbericht ernsthaft gerecht wird. Daher wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung ablehnen:
Der Beteiligungsbericht der Staatsregierung mit der BIM 651 ist jedem öffentlich zugänglich. Sollte seitens der antragstellenden Fraktionen weiterer Bedarf bestehen, kann dieser zu jeder Zeit gerne im Haushalts- und Finanzausschuss erörtert werden. Sollte es jedoch den Antragstellern um eine parlamentarische Debatte zu dem Beteiligungsbericht gehen, kann man dies als Aktuelle Debatte im Plenum beantragen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte auch erläutern, weshalb ich der Abstimmung ferngeblieben bin. Ich war bei einer angemeldeten Besuchergruppe und habe ihr die parlamentarische Arbeit des Sächsischen Landtags erläutert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wjeselu so zo mamy dźensa składnosć w krajinym sejmje wo wobkrućenju spěchowanja serbskeje rěće a wo stawje pŕesadzenja 2012 wobzamknjenych naprawow dyskutować.
Beifall bei der CDU und den LINKEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade in meiner Muttersprache meine Freude über die heutige Debatte zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur sowie zur weiteren Umsetzung des im Jahre 2012 beschlossenen Maßnahmenplans zum Ausdruck gebracht.
Das sorbische Volk bereichert mit seiner Sprache, Kultur sowie einer Vielfalt an Bräuchen die Bundesrepublik und insbesondere unseren Freistaat Sachsen. Mit seiner lebendigen Tradition ist dies von beispielhafter Bedeutung für unser aller Wertegemeinschaft. Wer dies – wie eine auch hier im Landtag vertretene Partei – im Bundestagswahlkampf als Plakatwerbung für seine Zwecke vereinnahmt, begibt sich auf ein Niveau, das jegliches Maß an Gespür vermissen lässt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag der Koalition soll weiterhin bekräftigt und deutlich werden, dass der Schutz, Erhalt und die Pflege der sorbischen Sprache und Kultur von besonderem Landesinteresse ist. Dies ist eine wichtige Grundlage zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen sowie des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Es ist zugleich das Bekenntnis für eine Verpflichtung, die Identität und Bedeutung nationaler Minderheiten zu stärken und als gesamtgesell
schaftliche Aufgabe anzugehen. Wir erkennen die Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in Europa an, wie im Grundsatzpapier „Charta-Sprachen in Deutschland“ als gemeinsame Verantwortung formuliert. Gleichzeitig
sollen weitere Maßnahmen im Sinne der Charta fortgeführt werden.
Nach der Bundestagsdebatte am 1. Juni dieses Jahres zum Thema „25 Jahre Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen“ ist dies heute ein weiteres ermutigendes politisches Signal für das sorbische Volk.
Der Freistaat bekennt sich zu seinem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und zu seiner Verpflichtung, die Belange des sorbischen Volkes zu fördern und bei der praktischen Umsetzung in der öffentlichen Wahrnehmung auch konsequent anzuwenden.
Minderheitenpolitik hat in Sachsen einen hohen Stellenwert und eine hohe Priorität, denn Identität, Kultur und Tradition von Minderheiten sind nicht nur Folklore. Wie im Alltag im Miteinander diese Sprache angewandt und gepflegt wird, dieses Bewusstsein, dieses Selbstverständnis und Bekenntnis müssen die Sorben selbst erbringen.
Mit großem Selbstbewusstsein wird gegenwärtig insbesondere in der jüngeren Generation und deren Familien verstärkt die Muttersprache konsequent angewandt, weitergeführt und gepflegt. Eine der zentralen Aufgaben des Freistaates ist die weitere Absicherung mit Erzieher- und Lehrpersonal im Kita- und Bildungsbereich.
Ebenso eine besondere Herausforderung der Gegenwart ist die Digitalisierung der sorbischen Sprache. Dies ist eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der weiteren Entwicklung der sorbischen Sprache, für eine stärkere Vermittlung an die junge Generation. Auf einzelne Bedarfe beider Punkte wird mein Kollege Markus Schiemann in der zweiten Runde näher eingehen.
Im Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt 2 150 Schüler nach dem Konzept „2 plus“ an allgemeinbildenden Einrichtungen unterrichtet. Darüber hinaus nahmen 560 Schüler im sorbischen Siedlungsgebiet im Fach Sorbisch als Fremdsprache teil.
Das Anliegen dieses heutigen Antrages ist ebenso, über die Umsetzung des am 24. April 2012 verabschiedeten Maßnahmenplans durch die Staatsregierung zu berichten, diesen anzupassen und weiter fortzuschreiben.
Bestandteil der Umsetzung verschiedener Maßnahmen ist beispielsweise der 2004 erstmalig ausgerufene Wettbewerb „Sprachfreundliche Kommune – die sorbische Sprache lebt“, um diese Bedeutung herauszustellen und weitere Initiativen in den 44 Städten und Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes, in den Landkreisen
Bautzen und Görlitz, hervorzurufen. Bis zum 31. Dezember 2017 läuft die Frist für den dritten Wettbewerb unter der Schirmherrschaft unseres Landtagspräsidenten
Dr. Matthias Rößler.
Die Lausitz ist ein Beispiel dafür, wie lebendige Sprach- und Traditionspflege wirkt. Als wichtiger Impuls- und Ideengeber genießt der Rat für sorbische Angelegenheiten ein hohes Maß an Ansehen und ist gleichzeitig ein wichtiges Korrektiv, wenn es um die praktische Umsetzung von Erhalt und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur geht.
Die CDU-Fraktion möchte im Rahmen dieser Debatte all denen für die geleistete Arbeit danken, die sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Rates für sorbische Angelegenheiten bei einer konstruktiven und tragfähigen Lösung der vielfältigen Herausforderungen engagiert haben. Ein besonderer Dank geht an die Sächsische Staatsregierung, die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz, an die Kommunen und die zahlreichen ehrenamtlich Engagierten der Vereine.
Die Fortschreibung des Maßnahmenplanes, der sich im Wesentlichen in drei Handlungsfelder – den Erwerb, den Gebrauch und die Vermittlung der sorbischen Sprache – gliedert, soll in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten und den genannten Verantwortungsträgern aus der Kommunalpolitik und den Vereinen erfolgen.
Das dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund und den beiden Ländern Sachsen und Brandenburg, welches am 15. Februar 2016 unterzeichnet wurde, ist dabei eine unverzichtbare Voraussetzung und ein klares Bekenntnis für die Anliegen der Sorben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin unserem Landtagspräsidenten Dr. Rößler sehr dankbar für den Vorschlag, die Namensbeschilderung des Sächsischen Landtages mit einem sorbischsprachigen Schriftzug zu ergänzen.
Mein Kollege Marko Schiemann und ich begrüßen und unterstützen diese Initiative des Präsidenten ausdrücklich. Ich bitte die einzelnen Fraktionen um die Unterstützung dieses Anliegens. Dies wäre ein eindrucksvolles Bekenntnis des Parlaments zur Förderung der Anliegen des sorbischen Volkes.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Die besonderen Belange des sorbischen Volkes im Bildungsbereich werden bereits im Schulgesetz berücksichtigt. Zur Lese-Rechtschreib
Schwäche sind alle notwendigen Regelungen bereits in der Integrationsverordnung verankert. Die Maßnahmen zur Inklusion sind gegenwärtig in Vorbereitung, sodass wir gegenwärtig keinen Bedarf sehen, Änderungen zu treffen.
Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema sorbische Lehrer.
Frau Staatsministerin, welche Voraussetzungen müssen ausländische Lehrkräfte erfüllen, um in Sachsen unterrichten zu können? Welche Erfahrungen gibt es dabei im Bezug auf die sorbische Sprache, und wie wird diese Möglichkeit künftig noch stärker in Betracht gezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die große Tragweite der finanzpolitischen Ergebnisse in den vergangenen Wochen ist aus mehreren Gründen gut für den Freistaat Sachsen, für seine Kommunen und für seine Bürgerinnen und Bürger.
Die Einigung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit einem Plus von 770 Millionen Euro für den Freistaat Sachsen im Jahr 2020, die Verabschiedung des sächsischen Bildungspakets über 214 Millionen Euro mit einer
längerfristigen Wirkung über 2017/2018 hinaus und weiterhin der Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2017 und 2018 im Umfang von rund 37,5 Milliarden Euro, von der Regierungskoalition auf den Weg gebracht, sind verlässliche Rahmenbedingungen für eine weitere nachhaltige, solide und zukunftsfähige Finanzpolitik für den Freistaat Sachsen.
Die zentrale politische Botschaft vom 14. Oktober 2016 der Verständigung der Bundesregierung mit den Ländern auf gemeinsame Eckpunkte zur Neuregelung der BundLänder-Finanzbeziehungen lautet: Sachsen behält durch die einvernehmlich vereinbarte Neuordnung auch mit
Auslaufen des Solidarpakts II über das Jahr 2019 hinaus für seine bisherigen Anstrengungen bei der Effizienz der Mittelverwendung und der Vorsorge für sinkende Einnahmen eine stabile Ausgangsposition mit ausreichendem Handlungsspielraum.
Der Solidarpakt II für den Zeitraum von 2005 bis 2019 mit dem sogenannten Korb 1 der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen umfasst für den Freistaat Sachsen 27,5 Milliarden Euro und ist degressiv ausgestaltet. Zum Vergleich in Jahresscheiben: Im Jahr 2005 waren es insgesamt noch 2,8 Milliarden Euro und im Jahr 2019 werden es – in Anführungszeichen – noch 547 Millionen Euro sein.
Sachsen und die neuen Bundesländer sind ab dem Jahr 2020 vollständig und gleichberechtigt in das System der Steuerverteilung integriert und erhalten somit langfristig stabile und berechenbare Grundlagen für die kommenden Haushalte.
Die herkömmliche Struktur des Länderfinanzausgleichs und des Umsatzsteuer-Vorwegausgleichs wird es so nicht mehr geben. Das heißt, der Länderfinanzausgleich sowie der Umsatzsteuer-Vorwegausgleich werden zu einer Ausgleichsstufe verschmolzen. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird nach der Einwohnergröße verteilt, jedoch durch Zu- und Abschläge nach einem linearen Tarif in Höhe von 63 % entsprechend der Finanzkraft berechnet. Ebenfalls wird der Angleichungsgrad der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen auf 80 % des Fehlbetrags zu 99,75 % des Länderdurchschnitts festgesetzt.
Auch die kommunale Finanzschwäche in Ostdeutschland spiegelt sich im Ergebnis der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wieder. Die Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene werden künftig stärker berücksichtigt: zu 75 % statt wie bisher zu 64 %. Durch Zuweisungen des Bundes werden Finanzkraftunterschiede erheblich gemindert, wobei 53,5 % der Fehlbeträge zu 80 % des Durchschnitts der Gemeindesteuerkraft ausgeglichen werden. Damit wurde einer wesentlichen Forderung der Sächsischen Staatsregierung gefolgt.
Mit dieser Einigung ist die Tragfähigkeit des sächsischen Landeshaushalts auch ohne Solidarpaktmittel langfristig gegeben.
Außerdem gab es weitreichende Nebenabreden: Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr mit dem perspektivischen Übergang der Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund. Weiterhin sollen auf den Bund mehr Steuerungsrechte bei finanzschwachen Kommunen und eine erweiterte Mitfinanzierungskompetenz im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur übergehen.
Weiterhin sind Änderungen bei der Digitalisierung, bei Kontrollrechten, bei der Mitfinanzierung von Länderausgaben sowie beim Unterhaltsvorschuss geplant.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun gilt es, die entsprechenden Gesetzesvorlagen rasch umzusetzen, damit diese in Kraft treten können.
Weitere Anmerkungen zur Neuregelung dieser BundLänder-Finanzbeziehungen wird mein Kollege Jan Löffler in der zweiten Runde vornehmen.
Herzlichen Dank.
Herr Staatsminister, ganz herzlichen Dank, für die Einführung in dieses Thema.
Ja, ganz herzlichen Dank, für die Einführung in dieses Thema. Vielleicht können Sie noch einmal kurz darauf eingehen, wie die Bewilligung der Maßnahmen erfolgt und welcher zeitliche Ablauf vorgesehen ist, vielleicht noch einmal ein bisschen im Detail.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lippmann, vielleicht kann ich ein wenig zur Aufhellung beitragen. Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Bemerkung zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen und dem sächsischen Staatsminister der Finanzen für seinen Weg der inhaltlichen Befassung im Haushaltsausschuss danken.
Prof. Unland hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 8. Dezember 2015 angeboten, das der Berechnung der Zuführung an den Generationenfonds zugrunde liegende versicherungsmathematische Gutachten in der MärzSitzung 2016 im Ausschuss vorzustellen, wie dem Ausschuss bereits das vorherige Gutachten ebenfalls vorgestellt worden war.
Die fachliche Diskussion zu den künftigen Versorgungslasten und die Berechnung der Zuführung an den Generationenfonds gehören in den HFA. Ich denke, dort ist die fachliche Diskussion richtig aufgehoben, nicht hier im Plenum.
Offenbar werden bereits im Vorfeld die zu erwartenden Ergebnisse aus Sicht der Antragstellerin als so aufschlussreich eingeschätzt, dass wir heute dazu einen Antrag verabschieden sollen unter dem Motto: Erst handeln, dann überlegen und schlussfolgern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies wird weder der Arbeit der Gutachter und der Staatsregierung, noch unserem Anspruch gerecht. Es stellt sich die Frage, ob die gewünschten Erkenntnisse oberflächlich oder ernsthaft behandelt werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag möchte ich inhaltlich Folgendes anmerken: In der Begründung des Antrages der Opposition wird gefordert, einen detaillierten Versorgungsbericht vorzulegen, der insbesondere auf die Entwicklung der Beamtenversorgung eingeht, aber auch haushalterische Belange berücksichtigen soll. Weiterhin soll zu Querschnittsdaten der Versorgung informiert sowie alle fünf Jahre ein Versorgungsbericht erstellt werden. Ein solcher Bericht spiegelt nur verkürzt die Entwicklung der Vergangenheit wider, da der Freistaat nach der politischen Wende von einem niedrigen Niveau gestartet ist und im Gegensatz zu den alten Bundesländern noch keinen gewachsenen Personalkörper aufweist. Die Ausgangsposition in den
neuen Bundesländern ist somit nicht ohne Weiteres mit der Situation in den alten Bundesländern vergleichbar. Ein Blick auf die Entwicklung in der Vergangenheit lässt folglich keine Schlüsse auf die künftige Entwicklung zu.
Das Entscheidende sind die künftigen Versorgungslasten im Freistaat Sachsen. Der Ansatz, dass implizite Verschuldung, also auch Versorgungslasten, im Zusammenhang mit der expliziten, also der ausgewiesenen Verschuldung zu betrachten ist, steht in unserer Fraktion bereits seit Langem auf der Agenda. Das entspricht auch unserem Verständnis einer nachhaltigen Finanzpolitik. Schließlich war die Verankerung des Generationenfonds in unserer Verfassung vom Gedanken der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit getragen. Entscheidend ist eine belastbare und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für den Generationenfonds, der im Jahr 2005 als Pensionsfonds eingerichtet wurde und im Jahr 2018 einen Beitrag in Höhe von 118 Millionen Euro zur Entlastung des Haushaltes leisten wird.
Deshalb wurde in den vergangenen Haushaltsrechnungen im Freistaat Sachsen das Kapitel „Pensionsverpflichtungen“ aufgenommen. Für das Jahr 2013, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in der Vermögensrechnung ab Seite 46 die Höhe der Zahlungsverpflichtung ausgewiesen. Für 2013 ergibt sich demnach ein Wert in Höhe von 11,1 Milliarden Euro. In der Darstellung kann auch die Höhe der im Generationenfonds angesparten Mittel sowie die Höhe der Deckungslücke entnommen werden.
Einen weiteren regelmäßigen Bericht hält unsere Fraktion nach den angeführten Gründen für nicht notwendig. So ist die Vorstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens mit der Darstellung der Herangehensweise viel zielführender als die formale Abarbeitung einer Berichtspflicht. Die CDU-Fraktion wird deshalb dem Antrag nicht zustimmen, sondern freut sich auf die Diskussion im Ausschuss im Rahmen der Vorstellung des Gutachtens für die Zuführung des Generationenfonds.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich wollte gern folgende Problematik ansprechen, und zwar vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung: Wie ist die Zeitplanung im Haushaltsresteverfahren? Diese Frage ist von der Sorge getragen, dass angeschobene Investitionen eventuell unterbrochen werden müssten.
Ja. Haj to slubju,, z Božej pomocu.