Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Wir haben die Grundlagen und Voraussetzungen für den Erhalt dieses besonderen Kulturgutes in Verfassung, Gesetz und Institutionen abgesichert. Trotzdem besteht

nach wie vor und weiterhin die Gefahr, dass die sorbische Sprache und Kultur einem abnehmenden Interesse der Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt sind. Herr Mikwauschk, ich weiß nicht, ob wir da eine unterschiedliche Wahrnehmung haben. Was ich feststellen kann, ist, dass der Gebrauch der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben tendenziell eher abgenommen hat. Ich würdige die Bemühungen, die sich dagegen richten, und bin gern bereit, mich selbst dagegen einzusetzen. Aber ich glaube, wir müssen auch die Bedenken ernst nehmen, die uns häufig auch aus Kreisen der Sorben mitgeteilt werden: dass der Gebrauch der Sprache nicht zugenommen hat, sondern tendenziell eher abnimmt. Aber vielleicht ist das auch Gegenstand der weiteren Debatte.

Uns ist es Anlass genug, Bezug zu nehmen auf das, was die Koalition in diesem Zusammenhang unternommen hat. Bereits im Koalitionsvertrag wurde das Projekt sorbische Sprache in den neuen elektronischen Medien der Stiftung für das sorbische Volk verankert. Daraus wurde die Überarbeitung der elektronischen Rechtschreibkontrolle finanziert und an eine Erweiterung des erfassten Wortschatzes angeknüpft. Diese Erweiterung wird im nächsten Jahr wohl aktualisiert sein.

Im vergangenen Monat haben wir das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz geändert und die Voraussetzungen für Studierende, die sorbische Sprachkenntnisse haben, beim Hochschulzugang erleichtert. Damit wollen wir dem bestehenden und dem sich abzeichnenden Lehrermangel begegnen.

Wir freuen uns, dass ein Dachverband nationaler Minderheiten auf der europäischen Ebene die Zulassung für eine europäische Bürgerinitiative vor dem Europäischen Gerichtshof unter dem Titel „Minority SafePack“ erstritten hat, im Erfolgsfall die Kommission verpflichten würde, sich der Sicherung von Minderheiten und deren Sprachen anzunehmen.

Ich teile die Auffassung, dass eine Förderung durch die EU durchaus sinnvoll sein kann, selbst wenn die Bewahrung von Minderheitensprachen und ihre Ausgestaltung unter die Kulturhoheit der Mitgliedsstaaten fallen dürfte. Die Frage des Ob der Bewahrung von Kulturgütern kann durchaus unter die Aufgaben der Kommission als Hüterin der Europäischen Grundrechtecharta fallen. Lediglich das Wie dürfte nicht in ihre Kompetenzen, sondern in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten fallen. Der EuGH hat in Bezug auf diese Kompetenzen keine Aussage getroffen. Wenn die Bürgerinitiative erfolgreich sein sollte, werden wir dazu hoffentlich mehr erfahren. Es ist zu hoffen, dass die EU auch für dieses wichtige Ziel in Zukunft Mittel zur Verfügung stellt.

Meine Damen und Herren! Uns ist jede Initiative recht, die zu einer Aktivierung des wertvollen Kulturgutes der Sorben beiträgt. Die Vorteile für Kinder, die bilingual aufwachsen und sich dabei eine weitere lebendige, gelebte Sprache und eine andere Sprachwelt erschließen, haben wir an dieser Stelle vor einigen Wochen bei der Debatte

über die Förderung der nachbarsprachlichen Erziehung gewürdigt.

Es ist kein Nachteil, als Kind einer nationalen Minderheit zweisprachig aufzuwachsen, sondern es ist ein Vorteil. Es vereinfacht den Zugang zu anderen Kulturen. Es lehrt die Wertschätzung der besonderen Eigenheiten der Herkunft und vermeidet dabei, Irrlehren von der vermeintlichen Überlegenheit der eigenen Kultur zu glauben. Es erleichtert den Kindern, sich ein eigenes Urteil zu bilden. So ist der Schutz der Minderheit im Freistaat zugleich ein Beitrag zur Festigung der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die Linksfraktion Herr Abg. Kosel, bitte.

Česćena knježni prezidentka! Cesćene knjenje a česćeni knježa! Nadpismo předležaceho namjeta móže nadźiju wubudźic. Vobsah pak nic na kózdy pad.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des vorliegenden Antrages klingt hoffnungsvoll. Aus dem Antragstext und der minderheitssorbischen Praxis ergeben sich jedoch noch klärungsbedürftige Fragen. So wird uns schon mit der Formulierung „… weiter konsequent fördern“ suggeriert, dass die Förderung der sorbischen Sprache schon konsequent stattgefunden habe Kann das wirklich so uneingeschränkt konstatiert werden? Erst am Montag berichtete in der „Sächsischen Zeitung“ eine Schülerin auf dem Sorbischen Evangelischen Heimattag – Zitat –: „Nach der Grundschule Sorbisch weiter zu lernen ist schwierig (…). Im Raum Hoyerswerda gibt es keine Schule, die Sorbisch durchgängig bis Klasse 10 oder 12 unterrichtet.“

Ist das die konsequente Förderung, von der Sie sprechen, dass für Schülerinnen und Schüler in ihrem regionalen Umfeld nicht einmal durchgängig die sorbische Sprache unterrichtet werden kann? Auch das Problem des Mangels an sorbischsprachigen Lehrern ist nach wie vor ungelöst. Erst vor Kurzem wurde mir persönlich in mehreren Gesprächen berichtet, dass sorbischsprachige Seiteneinsteiger für den Lehrerberuf bei der Sächsischen Bildungsagentur in der Regionalstelle Bautzen nicht gerade so behandelt wurden, als würden sie dringend benötigt – ganz im Gegenteil. Von einzelnen Mitarbeitern der Bildungsagentur wird die Auffassung kolportiert, dass es doch ein Problem der Sorben selbst sei, wenn sie keine Lehrer hätten. Sieht so die konsequente Förderung der sorbischen Sprache und Kultur aus?

Ich empfehle der Staatsregierung, sich doch einmal ernstlich um die konsequente Schulung einiger ihrer Mitarbeiter vor Ort zu kümmern. Ich erinnere auch noch einmal an die Schließung sorbischer Mittelschulen in Crostwitz und Panschwitz-Kuckau in den Jahren 2003 und 2007 trotz massiver Proteste vor Ort, weil die Schü

lerzahl minimal unterschritten wurde und der gleiche Maßstab wie an Schulen der Mehrheitsbevölkerung angelegt wurde. Ist das die bisherige konsequente Förderung, die unter der Überschrift unterschwellig suggeriert werden soll?

Aber es geht noch weiter mit der konsequenten Förderung. Eltern von Schülern müssen darum kämpfen, dass ihnen der Weg zur von ihnen gewünschten sorbischen Schule im gebotenen Umfang kofinanziert wird. Es werden unbescholtene Sorbinnen und Sorben strafrechtlich verfolgt, weil sie friedlich ihren Protest gegen den Kaolinabbau in ihrer Region Ausdruck verleihen. Es wurde eine Vielzahl sorbenfeindlicher Straftaten zuerst lange Zeit nicht ernst genommen, dann verharmlost und im Ergebnis kaum geahndet.

Dazu sollten die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen auf der Grundlage nüchterner Analyse und nicht vom hohen Ross herunter die Debatte führen.

Dies gilt auch im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte dieses Antrags, der seinen Ausgangsimpuls eben nicht in den Koalitionsfraktionen hat, sondern von einer Initiative des Minderheitenrates, der Interessenvertretung der vier autochthonen Minderheiten Deutschlands, aus dem Jahr 2014 herrührt. In der Folge ist dieser Impuls durch Koalitionsfraktionen in Brandenburg, in Schleswig-Holstein und unlängst im Bundestag aufgegriffen worden. Die sächsischen Koalitionäre sind somit nicht die geistigen Urheber und Vorreiter der Initiative des Minderheitenrates, sondern greifen, wenn auch spät, ein unterstützungswürdiges politisches Anliegen auf. Das angemessene Lob dafür will ich Ihnen gleichwohl nicht vorenthalten.

Wenden wir uns dem Antragstext im Einzeln zu.

Die im Punkt I 1 enthaltene Feststellung, dass für die Politik das sorbische Volk den Rang eines staatlichen Auftrages hat, ist bereits seit Inkrafttreten der Sächsischen Verfassung bekannt. Wenn es jedoch nötig ist, auch noch den letzten sorbenpolitischen Muffel im Freistaat zu überzeugen, so können wir LINKEN uns damit durchaus anfreunden.

Bezüglich Punkt I 2 ist es begrüßenswert, dass sich der Landtag die Grundsätze und die darin erfassten Aufgaben zum Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur aus dem Grundsatzpapier „Charta-Sprachen in Deutschland – gemeinsame Verantwortung“ zu eigen macht. In diesem ist die Anerkennung der Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in Europa, das Recht von Menschen auf eine eigene Sprache und die Sprachpolitik als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die auch die Mehrheitsbevölkerung in der Verantwortung steht, festgeschrieben.

Zu Punkt II 1 sei Folgendes angemerkt: Die Abforderung eines Berichtes bezüglich des Maßnahmenplanes zum sorbischen Sprachgebrauch lässt vermuten, dass auch die Koalitionsfraktionen erkannt haben, dass es nicht sinnvoll ist, auf den Bericht der Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes bis zum Ende der Legislaturperiode zu warten, sondern – wie von uns LINKEN bereits oft

beantragt – diesen quasi vorzuziehen. Interessant ist auch die Feststellung, dass einerseits der Bericht zum Maßnahmenplan eingefordert wird, andererseits in der Antragsbegründung jedoch pauschal derselbe Maßnahmenplan bereits als – Zitat – „bewährtes und zielführendes Instrument zur Ermutigung und Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache“ gewertet wird. Wenn alles so prima ist, wozu brauchen die Koalitionsfraktionen dann noch den Bericht?

Kommen wir zu Punkt a, erster Anstrich. Es ist legitim abzufragen, welche Projekte der Aus- und Weiterbildung zum Spracherwerb und zur Verbesserung der Sprachkenntnisse in den Jahren 2014 bis 2016 umgesetzt und gefördert wurden.

Allerdings führt für uns als LINKE an einer zeitnahen Entscheidung für ein konkretes Sprachförderungsprojekt kein Weg vorbei. Das ist eine sorbische Sprachschule für Erwachsene. Die Niedersorben in Brandenburg haben sie noch aus DDR-Zeiten übernommen und immer klug an die aktuellen Bedürfnisse in der Niederlausitz angepasst. Die besorgniserregende Situation beim Erhalt des Obersorbischen hat dazu geführt, dass auch in der Oberlausitz die Wieder- oder besser Neugründung einer sorbischen Sprachschule aktuell das wichtigste sprachpolitische Projekt ist und von einem erstaunlich breiten Konsens getragen wird, der von den sorbischen und deutschen Kreisräten in der Region über die Initiative Serbski sejm bis zur Domowina reicht. Die Domowina selbst hat dazu 2016 eine Studienreise nach Wales unternommen und im Ergebnis auf ihrer 18. Hauptversammlung im März dieses Jahres die Einführung einer solchen sorbischen Sprachschule zu einem ihrer Schlüsselprojekte erhoben. Auch Kollege Marko Schiemann hat sich besonders mit Blick auf den sorbischen Lehrermangel für eine Sprachschule ausgesprochen.

Für uns als LINKE ist klar, dass ein Großteil der aktuellen Probleme bei der Qualifizierung von inländischen Seiteneinsteigern in den Lehrerberuf sowie tschechischen und polnischen Pädagogen für die sorbischen Schulen ohne eine solche Einrichtung schwer bzw. nicht mit der nötigen Qualität zukünftig geklärt werden kann. Das Gleiche gilt unserer Auffassung nach für Bedienstete und Angestellte im öffentlichen Dienst hinsichtlich der rechtssicheren Anwendung der sorbischen Sprache.

Der diesbezügliche dringliche Bedarf an einer sorbischen Sprachschule wurde beispielsweise auf der letzten Sitzung des Sorbenrates durch den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Am Klosterwasser“ eindringlich geschildert. Auch die weitere Ausgestaltung des respektvollen Miteinanders von Deutschen und Sorben in der Lausitz benötigt zwingend eine Struktur der Erwachsenenbildung zur Vermittlung der Kenntnisse der sorbischen Sprache und Kultur, insbesondere für politische Verantwortungsträger und Multiplikatoren, wohl auch für einige Mitarbeiter der Bildungsagentur in Bautzen.

Nicht zuletzt wegen der vorgestern durch den Finanzminister geäußerten Personalkürzungspläne erwarten wir

LINKEN, dass in der heutigen Debatte von der Staatsregierung oder den sie tragenden Fraktionen zur Frage der sorbischen Sprachschule Klarheit geschaffen wird. Dies muss sich noch nicht auf alle Details beziehen, aber zumindest dem Grunde nach muss Klarheit geschaffen werden. Ein Signal der guten Absicht mag für heute genügen, jede sorbenpolitische Debatte, die diese Klarheit nicht bringt, stellt sich für uns LINKE als minderheitenpolitisches Placebo dar und kann daher von uns nicht mitgetragen werden.

Kommen wir zum nächsten Punkt. Die Ausführungen zum Bericht über Maßnahmen zum Gebrauch der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben und innerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes unterstützen wir. Hier stellt sich aber die Frage: Mit welchem Ziel werden diese Maßnahmen verfolgt? Sind sie nur pro forma oder als Verfassungsauftrag zu sehen? Wird das sorbische Volk als gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes gesehen, was sich zum Beispiel in der Frage der Schriftgröße bei Ortsbeschilderungen zeigen könnte?

Zum nächsten Punkt. Hier muss die Wirksamkeit der Vermittlung von Grundkenntnissen über die Sorben entsprechend § 2 Abs. 3 Sächsisches Schulgesetz an allen Schulen Sachsens im Mittelpunkt stehen. Ich hatte es bisher immer für selbstverständlich gehalten, dass Verwaltung Gesetze vollzieht. Bei § 2 Abs. 3 Sächsisches Schulgesetz scheint das anders zu sein. Warum eigentlich?

Aber kommen wir zu Punkt b. Hier geht es darum, auf der einen Seite die Präsens der sorbischen Sprache in den sozialen Medien sicherzustellen und andererseits die Sorben bei Verhandlungen über die technische Umsetzung mit Softwareriesen wie Microsoft nicht allein zu lassen.

Meine Damen und Herren! Analysiert man den Antrag als Ganzes, so drängt sich das sorbische Sprichwort „Wjele kćenja mało sadu“ auf. Auf Deutsch heißt das „Viele Blüten, wenig Obst“. Oder anders ausgedrückt: Der Antragstext hinterlässt in Teilen den Eindruck eines minderheitenpolitischen Placebos. Es wird für das Stimmverhalten meiner Fraktion entscheidend darauf ankommen, wie die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen in der jetzigen Debatte in der Lage sind, uns – um im Bild von Blüten und Obst zu bleiben – mehr minderheitenpolitische Früchte anzubieten, die sich aus den Worten des Antrages bisher nicht erkennen lassen.

Wir als LINKE stehen für jeden realen minderheitenpolitischen Fortschritt jederzeit zur Verfügung und schauen dabei nicht auf den Antragsteller.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Dr. Muster, bitte, für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird sich bei diesem Antrag enthalten. Die CDU und die SPD möchten

die sorbische Sprache und Kultur konsequent fördern. Ein Blick in unsere Sächsische Verfassung, Artikel 5 Abs. 2, zeigt: Sorbische Sprache und Kultur stehen bereits unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Die Koalitionsfraktionen bestärken dies noch einmal ausdrücklich und fordern etwas Selbstverständliches.

Dass die Sprache und Kultur dieser in Sachsen lebenden nationalen Minderheit geschützt und gefördert werden muss, ist unstreitig. Die dazu gewählten Maßnahmen müssen aber zielstrebig und konsequent sein. Das Ob steht damit nicht zur Debatte. Über das Wie, vor allem über den Umfang, müssen wir reden.

Wir wissen, dass nach § 1 des Sächsischen Sorbengesetzes zum sorbischen Volk gehört, wer sich zu ihm bekennt. Das Bekenntnis ist frei und kann weder bestritten noch nachgeprüft werden. Die sorbische Bevölkerung in Sachsen würde unsere parlamentarische Arbeit sehr erleichtern, wenn ihrer Vertretung ausdrücklich freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung, aus Gründen der Transparenz einmal Zahlen vorliegen würden, wie viele Sorben heute im sächsischen Siedlungsgebiet leben. Stimmt die lange zurückliegende Schätzung von 40 000 Sorben in Sachsen? Gerade verlässliche Zahlen würden die Diskussion über den Umfang der Förderung stark vereinfachen. Dies gilt vor allem bei der Finanzierung der Projekte und Initiativen zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur.

Der Bundesinnenminister und die Ministerpräsidenten von Sachsen und Brandenburg haben 2015 das Dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Das Abkommen sieht eine jährliche Förderung der Stiftung für das sorbische Volk in Höhe von insgesamt 18,6 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2020 vor. Das sind rund 1,8 Millionen Euro im Jahr mehr als bisher. Sachsen beteiligt sich mit 6,2 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung der Stiftung. Diese finanzielle Unterstützung findet unsere ausdrückliche Zustimmung.

Seit 2013 gibt es in Sachsen den Maßnahmenplan der Sächsischen Staatsregierung zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache. Der hier zur Entscheidung stehende Antrag sieht vor, dass die Staatsregierung dem Landtag erst einmal berichten soll, wie und mit welchen Ergebnissen der Maßnahmenplan bisher umgesetzt wurde. Eine Überprüfung der Handlungsanweisungen aus dem Maßnahmenplan von 2013 halten wir für angebracht.

Beim Durchlesen des Maßnahmenplanes fällt zum Beispiel auf, dass die Umweltdaten von 2011 übersetzt wurden. Für Schulen und Kitas im Siedlungsgebiet wurden eigens Broschüren des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu geschützten Tierarten erstellt. Sind genau diese Übersetzungen tatsächlich von Interesse? Wie oft wurden sie eigentlich nachgefragt? Oder: „Sorbisch für alle“ – das Erlernen der sorbischen Sprache soll für alle Interessierten ermöglicht werden. Im Bericht steht bereits, dass die Mindestteilnehmerzahl der

Kurse zumeist unterschritten wird und die Stiftung für das sorbische Volk die Mindereinnahmen deckt.

Effektivität sieht anders aus! Könnten die Sprachkurse besser beworben werden? Es gilt daher, genau zu überprüfen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, wer genau und wie viele Interessierte die Angebote überhaupt wahrnehmen und welche Angebote darüber hinaus noch nachgefragt werden.

Des Weiteren beabsichtigen CDU und SPD mit ihrem Antrag, dass in Abstimmung mit Vereinen, Verbänden und Institutionen weitere Maßnahmen entwickelt werden sollen. Das ist uns etwas zu vage. Aus diesem Grund wird sich die AfD-Fraktion enthalten. Herr Mikwauschk, Sie haben ein Plakat der AfD vom Bundestagswahlkampf angesprochen. Ich darf darauf hinweisen: Es wird eine wendische Tracht aus dem Brandenburgischen gezeigt. Ich denke, davon sind die Sorben nicht ganz so betroffen. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass die AfDFraktion bei der Landtagswahl gern Plakate in sorbischer Sprache genutzt hat. Das war uns eine Freude.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)